Germania – Servicii de evacuare a apelor reziduale, de eliminare a deşeurilor, de igienizare şi servicii privind mediul – Generalinspektion Leichtflüssigkeitsabscheider 2026
Anunțul 547630-2026 pentru Germania – Servicii de evacuare a apelor reziduale, de eliminare a deşeurilor, de igienizare şi servicii privind mediul – Generalinspektion Leichtflüssigkeitsabscheider 2026 este publicat de Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Ost și este încadrat la codul CPV 90000000.
Sinteză HarveyAI
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#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
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Description LOT
Die Leichtflüssigkeitsabscheider der Autobahn GmbH des Bundes sind einer im 5-Jahresrhythmus durchzurührenden Fachkundeprüfung zu unterziehen und zuvor ggf. zu sanieren. Ziel ist es, die Anlagen in einen technisch einwandfreien Zustand zu bringen, der mit einer fachtechnischen Prüfung nachgewiesen werden kann. Die sanierungsbedürftigen Anlagen befinden sich in Thüringen an den BAB 4, BAB 9 und BAB 71. Die Anlagen müssen vor der Sanierung entleert und gereinigt werden. Danach erfolgt die Sichtprüfung des Fachkundigen mit Festlegung des Sanierungsumfangs und die Sanierung. Grobmengen: - Abdichtung Fugen und Risse in Leichtflüssigkeitsabscheider: ca. 400 m - Entfernen/Herstellen Beschichtung: ca. 225 m² - Fachkundigenprüfungen LFA: 11 St. - Entleeren und Abtransport Schmutzwasser: ca. 302 m³ - Entsorgung Sedimente/Schlamm: ca. 79 t
Germania – Servicii de evacuare a apelor reziduale, de eliminare a deşeurilor, de igienizare şi servicii privind mediul – Generalinspektion Leichtflüssigkeitsabscheider 2026
NOTICE type
cn-standard
Valori6
Estimated value CUR LOT
EUR
Estimated value CUR PROC
EUR
Estimated value LOT
170804.50
Estimated value PROC
170804.50
Total value
170804.5
Total value CUR
EUR
Termene și durate3
Deadline receipt request
2026-08-11T10:00:00+02:00
Deadline receipt tender date LOT
2026-08-11+02:00
Deadline receipt tender time LOT
10:00:00+02:00
Loc de executare9
Place of performance
DEG0J | DEU | DEG0J | DEU
Place of performance city LOT
Hermsdorf
Place of performance city PROC
Hermsdorf
Place of performance country LOT
DEU
Place of performance country PROC
DEU
Place of performance post code LOT
07629
Place of performance post code PROC
07629
Place of performance subdiv LOT
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Place of performance subdiv PROC
Clasificare CPV5
Classification cpv
90000000 | 90000000
Main classification LOT
90000000
Main classification PROC
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Main classification type LOT
cpv
Main classification type PROC
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Acord-cadru și sistem dinamic2
Dps usage LOT
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Căi de atac1
Review deadline description LOT
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Date de contact publicate în TED
19
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Textul integral publicat de TEDextinde
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Mit dem Angebot einzureichen gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe: Klarstellend wird ebenfalls auf die gesetzliche Regelung des Art. 5k VO (EU) Nr. 833-2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, hingewiesen. Die als Formular vorgegebene Eigenerklärung im Formblatt EIGENERKLAERUNG_BEZUG_RUSSLAND, mittels derer die Auftraggeber die Einhaltung der vorgenannten Vorschrift zu prüfen haben, ist abzugeben. Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen. Präqualifizierte und nicht präqualifizierte Unternehmen siehe Hinweis unter Weitere Bedingungen zur Qualifizierung, Zusätzliche Information (BT-772) Ziffer 1.
Mit dem Angebot einzureichen gem. Eigenerklärung zur Eignung Teil II: Angaben zum Eintrag in ein Berufsregister, insbesondere in die Handwerksrolle und/oder bei der Industrie- und Handelskammer bzw., dass das Unternehmen zu keiner Eintragung in v. g. Register verpflichtet ist. Auf gesondertes Verlangen einzureichen: Nachweis über die Gewerbeanmeldung, Berufsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen. Präqualifizierte und nicht präqualifizierte Unternehmen siehe Hinweis unter Weitere Bedingungen zur Qualifizierung, Zusätzliche Information (BT-772) Ziffer 1.
Mit dem Angebot einzureichen gem. Eigenerklärung zur Eignung Teil III: Eigenerklärung über das Bestehen bzw. den Abschluss im Auftragsfall einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung Mindestanforderung: Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 1.000.000 €* und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 500.000 €* Auf gesondertes Verlangen einzureichen: Zusicherung der Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung bzw. einen entsprechenden gültigen Versicherungsnachweis Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen. Präqualifizierte und nicht präqualifizierte Unternehmen siehe Hinweis unter Weitere Bedingungen zur Qualifizierung, Zusätzliche Information (BT-772) Ziffer 1.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Mit dem Angebot einzureichen gem. Eigenerklärung zur Eignung Teil IV: Angaben über mindestens zwei geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitraums sowie die Kontaktdaten des jeweiligen Auftraggebers. Mindestanforderungen: Als vergleichbare Leistungen werden anerkannt (s. Eigenerklärung zur Eignung): mind. 2 Referenzen über die Sanierung von Entwässerungsanlagen in Verbindung mit Generalinspektion und Dichtheitsprüfung. Die drei Einzelleistungen (Sanierung, Generalinspektion und Dichtheitsprüfung) können in unterschiedlichen Referenzen erbracht worden sein. Jede Teilleistung muss aber mind. 2 mal erbracht worden sein. Bei einer Bietergemeinschaft müssen die geforderten Referenzleistungen insgesamt erbracht werden. Jedes Unternehmen gibt nur zu denjenigen Referenzleistungen Daten an, die es selbst zur Erfüllung der erforderlichen Referenzleistungen beiträgt. Werden erforderliche Referenzleistungen durch einen Unterauftragnehmer beigebracht, ist von diesem die Abgabe der "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" erforderlich. Präqualifizierte und nicht präqualifizierte Unternehmen siehe Hinweis unter Weitere Bedingungen zur Qualifizierung, Zusätzliche Information (BT-772) Ziffer 1. Sofern die im PQ-Verzeichnis hinterlegten Referenznachweise nicht den o. g. definierten Mindestanforderungen an vergleichbare Leistungen entsprechen, sind mit dem Angebot geeignete Referenzen gem. Eigenerklärung zur Eignung Teil IV. anzugeben, die den geforderten Mindestanforderungen entsprechen.
1. Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" an entsprechender Stelle auszufüllen und die oben geforderten Angaben unter Beachtung etwaiger Mindestanforderungen zu tätigen bzw. formlos als Anlage beizufügen. 2. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV. 3. Soweit zutreffend ist die Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bereits mit dem Angebot einzureichen.
Generalinspektion Leichtflüssigkeitsabscheider 2026
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Ost
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Mit dem Angebot einzureichen gem. Eigenerklärung zur Eignung Teil IV: >Erklärung, aus der hervor geht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt Auf gesondertes Verlangen: >Übersicht über die beim Bieter vorhandene Technik Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft* einzureichen. *Bei einer Bietergemeinschaft muss diese insgesamt über eine geeignete Ausstattung verfügen. Jedes Unternehmen gibt nur seine eigene Ausstattung an. Werden Teile der erforderlichen Ausstattung durch einen Unterauftragnehmer beigebracht, ist von diesem die Abgabe der "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" erforderlich.
Mit dem Angebot einzureichen gem. Eigenerklärung zur Eignung Teil IV: Angaben zu technischen Fachkräften oder den technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen und über die folgenden Qualifikationen verfügen: >Verantwortlicher für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen, insbesondere Bundesautobahnen (MVAS)" >Fachkundige Person gem. DIN 1999-100 / DIN EN 858 für die Generalinspektion bei Abscheideranlagen >Sachkundige Person gem. DIN 1999-100 / DIN EN 858 für Abscheideranlagen >Angabe des Namens des Entsorgungsbetriebes mit Erlaubnis für die Beförderung der ausgeschriebenen Abfallarten sowie Erklärung über die Zulässigkeit des vorgesehenen Entsorgungsweges >Angabe zur Qualifikation als Fachbetrieb gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Tätigkeitsbereiche: - Reinigen von Regenwasserbehandlungsanlagen und Anlagen zum Behandeln von Oberflächenwasser - Reinigen von Entwässerungssystemen - Instandsetzen und Reinigen von Abscheideanlagen Auf gesondertes Verlangen einzureichen (gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe Ziff. 3): >Nachweis der Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gem., dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen / Autobahnen (MVAS) >Nachweis der Fachkunde des zu benennenden Verantwortlichen gem. DIN 1999-10 / DIN EN 858 für die Generalinspektion von Abscheideranlagen >Nachweis der Sachkunde des zu benennenden Verantwortlichen gem. DIN 1999-10 / DIN EN 858 für Abscheideranlagen >Nachweis der Erlaubnis nach § 54 KrWG für das Sammeln und Befördern im Zusammenhang mit gefährlichen Abfällen oder den Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb im Sinne von § 56 KrWG >Nachweis zur Führung der Bezeichnung "Fachbetrieb gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG)" für die Tätigkeitsbereiche: -Reinigen von Regenwasserbehandlungsanlagen und Anlagen zum Behandeln von Oberflächenwasser - Reinigen von Entwässerungssystemen - Instandsetzen und Reinigen von Abscheideanlagen Bei ausländischen Bietern ist ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis in deutscher Sprache vorzulegen. Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft* einzureichen. *Bei einer Bietergemeinschaft müssen die geforderten Angaben insgesamt erbracht werden. Jedes Unternehmen gibt nur zu denjenigen Angaben Daten an, die es selbst zur Erfüllung der erforderlichen Anforderungen beiträgt. Wird eine der erforderlichen Leistungen durch einen Unterauftragnehmer beigebracht, ist von diesem die Abgabe der "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" erforderlich.
Die Autobahn GmbH des Bundes
Mit dem Angebot einzureichen gem. Eigenerklärung zur Eignung Teil II: Angaben zum Eintrag ins Handelsregister, bzw., dass das Unternehmen zu keiner Eintragung in v. g. Register verpflichtet ist. Auf gesondertes Verlangen: >Handelsregisterauszug Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen. Präqualifizierte und nicht präqualifizierte Unternehmen siehe Hinweis unter Weitere Bedingungen zur Qualifizierung, Zusätzliche Information (BT-772) Ziffer 1.
Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt, nicht älter als 1 Jahr
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
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Preis
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Mit dem Angebot einzureichen gem. Eigenerklärung zur Eignung Teil IV: >Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, im "Verzeichnis der Unterauftragnehmer und andere Unternehmen" soweit eine Eignungsleihe stattfindet >Bezeichnung der zu überlassenden Teilleistungen im "Verzeichnis der Unterauftragnehmer und andere Unternehmen" >Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auf gesondertes Verlangen einzureichen: >Benennung der für die Unterauftragsvergabe vorgesehenen Unternehmer im Verzeichnis der Unterauftrag-/Nachunternehmer >entsprechende Eignungsnachweise >Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer und andere Unternehmen
entfällt - ohne Bieter
Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist.
Angebotsfrist wurde verlängert.
Die Leichtflüssigkeitsabscheider der Autobahn GmbH des Bundes sind einer im 5-Jahresrhythmus durchzurührenden Fachkundeprüfung zu unterziehen und zuvor ggf. zu sanieren. Ziel ist es, die Anlagen in einen technisch einwandfreien Zustand zu bringen, der mit einer fachtechnischen Prüfung nachgewiesen werden kann. Die sanierungsbedürftigen Anlagen befinden sich in Thüringen an den BAB 4, BAB 9 und BAB 71. Die Anlagen müssen vor der Sanierung entleert und gereinigt werden. Danach erfolgt die Sichtprüfung des Fachkundigen mit Festlegung des Sanierungsumfangs und die Sanierung. Grobmengen: - Abdichtung Fugen und Risse in Leichtflüssigkeitsabscheider: ca. 400 m - Entfernen/Herstellen Beschichtung: ca. 225 m² - Fachkundigenprüfungen LFA: 11 St. - Entleeren und Abtransport Schmutzwasser: ca. 302 m³ - Entsorgung Sedimente/Schlamm: ca. 79 t
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
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Die Leichtflüssigkeitsabscheider der Autobahn GmbH des Bundes sind einer im 5-Jahresrhythmus durchzurührenden Fachkundeprüfung zu unterziehen und zuvor ggf. zu sanieren. Ziel ist es, die Anlagen in einen technisch einwandfreien Zustand zu bringen, der mit einer fachtechnischen Prüfung nachgewiesen werden kann. Die sanierungsbedürftigen Anlagen befinden sich in Thüringen an den BAB 4, BAB 9 und BAB 71. Die Anlagen müssen vor der Sanierung entleert und gereinigt werden. Danach erfolgt die Sichtprüfung des Fachkundigen mit Festlegung des Sanierungsumfangs und die Sanierung. Grobmengen: - Abdichtung Fugen und Risse in Leichtflüssigkeitsabscheider: ca. 400 m - Entfernen/Herstellen Beschichtung: ca. 225 m² - Fachkundigenprüfungen LFA: 11 St. - Entleeren und Abtransport Schmutzwasser: ca. 302 m³ - Entsorgung Sedimente/Schlamm: ca. 79 t
1. Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" an entsprechender Stelle auszufüllen und die oben geforderten Angaben unter Beachtung etwaiger Mindestanforderungen zu tätigen bzw. formlos als Anlage beizufügen. 2. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV. 3. Soweit zutreffend ist die Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bereits mit dem Angebot einzureichen.
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Mit dem Angebot einzureichen gem. Eigenerklärung zur Eignung Teil IV: >Erklärung, aus der hervor geht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt Auf gesondertes Verlangen: >Übersicht über die beim Bieter vorhandene Technik Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft* einzureichen. *Bei einer Bietergemeinschaft muss diese insgesamt über eine geeignete Ausstattung verfügen. Jedes Unternehmen gibt nur seine eigene Ausstattung an. Werden Teile der erforderlichen Ausstattung durch einen Unterauftragnehmer beigebracht, ist von diesem die Abgabe der "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" erforderlich.