Anunțul 547649-2026 pentru Germania – Lucrări auxiliare pentru conducte şi cabluri – FTTX Ausbau in der Stadt Bad Wurzach, LOS B este publicat de Zweckverband Breitbandversorgung și este încadrat la codul CPV 45232000.
Sinteză HarveyAI
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LOS B: Trassenlänge incl. Hausanschlusstrassen -Befestigt ca. 14.000 m -Unbefestigt ca. 17.000 m -Pflug ca. 8000 m -gebohrt ca. 20.000 m Hausanschlüsse bis ins Gebäude ca. 420 Stück Hausanschlüsse als Vorgriff ca. 20 Stück PoP Station ca. 1 Stück Netzverteiler ca. 17 Stück Schächte ca. 48 Stück Einzug von Teilern ca. 3000 m Mikrorohrverbände ca. 150.000 m Glasfaserkabel; Spleißarbeiten und Doku ca. 245.000 m
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Procedură și anunț13
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Legal basis
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NOTICE identifier
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NOTICE preferred publication date
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NOTICE subtype
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NOTICE title
Germania – Lucrări auxiliare pentru conducte şi cabluri – FTTX Ausbau in der Stadt Bad Wurzach, LOS B
NOTICE type
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NOTICE version
Clasificare CPV5
Classification cpv
45232000 | 45232000
Main classification LOT
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Main classification PROC
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Căi de atac1
Review deadline description LOT
Es wird auf §§ 155 ff. GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer vorherigen Rüge hingewiesen. Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf das Hinweisblatt der Vergabekammer Baden-Württemberg, abrufbar unter: https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Karlsruhe/Abteilung_1/Referat_15/DocumentLibraries/Documents/15_vk_merkblatt.pdf wird hingewiesen.
Date de contact publicate în TED
19
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Preis
Harald Klein Erdbewegungen GmbH
Die Zuschlagskriterien sind 100 Prozent Preis.
FTTX Ausbau in der Stadt Bad Wurzach, LOS B
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Tiefbau und technische Ausrüstung
Zweckverband Breitbandversorgung
Es wird auf §§ 155 ff. GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer vorherigen Rüge hingewiesen. Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf das Hinweisblatt der Vergabekammer Baden-Württemberg, abrufbar unter: https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Karlsruhe/Abteilung_1/Referat_15/DocumentLibraries/Documents/15_vk_merkblatt.pdf wird hingewiesen.
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
LOS B: Trassenlänge incl. Hausanschlusstrassen -Befestigt ca. 14.000 m -Unbefestigt ca. 17.000 m -Pflug ca. 8000 m -gebohrt ca. 20.000 m Hausanschlüsse bis ins Gebäude ca. 420 Stück Hausanschlüsse als Vorgriff ca. 20 Stück PoP Station ca. 1 Stück Netzverteiler ca. 17 Stück Schächte ca. 48 Stück Einzug von Teilern ca. 3000 m Mikrorohrverbände ca. 150.000 m Glasfaserkabel; Spleißarbeiten und Doku ca. 245.000 m
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FTTX Ausbau in der Stadt Bad Wurzach, LOS B
LOS B: Trassenlänge incl. Hausanschlusstrassen -Befestigt ca. 14.000 m -Unbefestigt ca. 17.000 m -Pflug ca. 8000 m -gebohrt ca. 20.000 m Hausanschlüsse bis ins Gebäude ca. 420 Stück Hausanschlüsse als Vorgriff ca. 20 Stück PoP Station ca. 1 Stück Netzverteiler ca. 17 Stück Schächte ca. 48 Stück Einzug von Teilern ca. 3000 m Mikrorohrverbände ca. 150.000 m Glasfaserkabel; Spleißarbeiten und Doku ca. 245.000 m
45232000 — Lucrari de constructii complete sau partiale si lucrari publice
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Câștigător: Harald Klein Erdbewegungen GmbH · CUI t: 07 ••• ••• 90
Contract CON-000115 iun. 202615 oferte primite
Detalii licitație
Descriere
Tiefbau und technische Ausrüstung
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