Rezultat publicatTED — Licitații europene92312000·547852-2026
Germania – Servicii artistice – Rahmenvertrag über Beratungs- und Kreativleistungen im Bereich Marken-, Kommunikationsstrategie und Kommunikationsmaßnahmen
Anunțul 547852-2026 pentru Germania – Servicii artistice – Rahmenvertrag über Beratungs- und Kreativleistungen im Bereich Marken-, Kommunikationsstrategie und Kommunikationsmaßnahmen este publicat de Common Codes GmbH și este încadrat la codul CPV 92312000.
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Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung. Die Veröffentlichung des Höchst- und Schätzwertes würde den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens (der Meiré und Meiré GmbH & Co. KG) schaden, da es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse handelt.
Clean vehicles directive LOT
false
Description LOT
Leistungsgegenstand ist die künstlerisch-konzeptionelle Entwicklung und Ausgestaltung eines öffentlichen Digitalprodukts mit hoher gesellschaftlicher Relevanz. Ziel ist eine klare, eigenständige und öffentlich wirksame gestalterische Identität, die das Vorhaben inhaltlich, visuell und systemisch trägt. Die Leistung umfasst insbesondere: - die Entwicklung einer übergreifenden gestalterischen Grundhaltung, - die Übersetzung eines komplexen technologischen und gesellschaftlich relevanten Vorhabens in eine klare, eigenständige und lebendige Form, - die Entwicklung einer konsistenten visuellen, kommunikativen und digitalen Identität, - die Einbettung des Produkts in ein größeres digitales Ökosystem unter Berücksichtigung von Skalierbarkeit und langfristiger öffentlicher Wirksamkeit, - die Entwicklung eines über einzelne Oberflächen und Maßnahmen hinausgehenden Gestaltungssystems, - die Verbindung von Funktionalität, gesellschaftlicher Relevanz, gestalterischer Qualität und emotionaler Anschlussfähigkeit. Qualitative Anforderungen sind künstlerische Eigenständigkeit, gesellschaftliche Anschlussfähigkeit, systemische Gestaltungsfähigkeit, Konsistenz, Skalierbarkeit, öffentliche Wirksamkeit und konzeptionelle Verdichtung. Die Leistung geht über marktübliche Designleistungen hinaus und ist nicht auf Bewerbung, Vermarktung oder Reichweitensteigerung im Sinne klassischer Kampagnenlogik beschränkt. Maßgeblich ist die Entwicklung eines eigenständigen, konsistenten und gesellschaftlich wirksamen digitalen Produkts.
Eed applicable LOT
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Electronic auction LOT
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Eu fund LOT
no-eu-funds
Foreign subsidies regulation LOT
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Gpa LOT
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Identifier LOT
LOT-0001
Internal identifier LOT
EINCC-30
Ipi measures applicable LOT
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Renewal description LOT
Die Common Codes GmbH hat die einseitige Option, die Vertragslaufzeit zweimalig zu verlängern bis maximal 48 Monate Vertragslaufzeit.
Renewal maximum LOT
2
Strategic procurement LOT
none
Title LOT
Rahmenvertrag über Beratungs- und Kreativleistungen im Bereich Marken-, Kommunikationsstrategie und Kommunikationsmaßnahmen
Procedură și anunț13
Form type
result
Legal basis
32014L0024
Legal basis NOTICE
32014L0024
Legal basis PROC
vgv
NOTICE identifier
5f58cb7c-5e6f-4f78-a423-d17edb14092c
NOTICE preferred publication date
2026-08-05T00:00:00+02:00
NOTICE subtype
29
NOTICE title
Germania – Servicii artistice – Rahmenvertrag über Beratungs- und Kreativleistungen im Bereich Marken-, Kommunikationsstrategie und Kommunikationsmaßnahmen
NOTICE type
can-standard
Rezultate, atribuiri și contracte14
Award criterion complicated LOT
Es handelt sich um eine Vergabe nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV. Das Angebot ist wirtschaftlich.
Award criterion description LOT
Das Angebot ist wirtschaftlich.
Award criterion name LOT
Kosten
Award criterion type LOT
cost
Contract conclusion date
2026-08-04+02:00
Contract duration period LOT
MONTH
Contract identifier
EINCC-30
Contract nature
services | services
Contract nature main LOT
services
Organizații și puncte de contact41
Organisation city addinfo LOT
Berlin
Organisation city buyer
Berlin
Organisation city revieworg LOT
Bonn
Organisation city ted esen
Bonn
Organisation city tenderer
Köln
Organisation contact point addinfo LOT
Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB Rechtsanwälte
Organisation contact point buyer
Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB Rechtsanwälte
Organisation country addinfo LOT
DEU
Organisation country buyer
Autoritate contractantă11
Authority main activity
econ-aff
Buyer city
Berlin
Buyer contact point
Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB Rechtsanwälte
Buyer country
DEU
Buyer country sub
DE300
Buyer email
[email eliminat]
Buyer identifier
HRB 288219 B
Buyer legal type
pub-undert-cga
Buyer name
Common Codes GmbH
Buyer post code
10119
Alte informații publicate27
Additional classification PROC
79000000
Additional classification type PROC
cpv
Additional info PROC
#Bekanntmachungs-ID: CXP4D9LMQYG# Es handelt sich um eine Bekanntmachung im Sinne des § 132 Abs. 5 GWB. Die Angabe des Höchstwertes würde den berechtigten geschäftlichen Interessen des Unternehmens (der Meiré und Meiré GmbH & Co. KG) schaden, da es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse handelt. Aus diesem Grund wurde unter Angaben zur Rahmenvereinbarung "entfällt" bzw. "Keine Rahmenvereinbarung" angegeben.
Competition termination PROC
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Customization id
eforms-sdk-1.13
Description PROC
Leistungsgegenstand ist die künstlerisch-konzeptionelle Entwicklung und Ausgestaltung eines öffentlichen Digitalprodukts mit hoher gesellschaftlicher Relevanz. Ziel ist eine klare, eigenständige und öffentlich wirksame gestalterische Identität, die das Vorhaben inhaltlich, visuell und systemisch trägt. Die Leistung umfasst insbesondere: - die Entwicklung einer übergreifenden gestalterischen Grundhaltung, - die Übersetzung eines komplexen technologischen und gesellschaftlich relevanten Vorhabens in eine klare, eigenständige und lebendige Form, - die Entwicklung einer konsistenten visuellen, kommunikativen und digitalen Identität, - die Einbettung des Produkts in ein größeres digitales Ökosystem unter Berücksichtigung von Skalierbarkeit und langfristiger öffentlicher Wirksamkeit, - die Entwicklung eines über einzelne Oberflächen und Maßnahmen hinausgehenden Gestaltungssystems, - die Verbindung von Funktionalität, gesellschaftlicher Relevanz, gestalterischer Qualität und emotionaler Anschlussfähigkeit. Qualitative Anforderungen sind künstlerische Eigenständigkeit, gesellschaftliche Anschlussfähigkeit, systemische Gestaltungsfähigkeit, Konsistenz, Skalierbarkeit, öffentliche Wirksamkeit und konzeptionelle Verdichtung. Die Leistung geht über marktübliche Designleistungen hinaus und ist nicht auf Bewerbung, Vermarktung oder Reichweitensteigerung im Sinne klassischer Kampagnenlogik beschränkt. Maßgeblich ist die Entwicklung eines eigenständigen, konsistenten und gesellschaftlich wirksamen digitalen Produkts.
Câștigători și oferte9
Winner city
Köln
Winner country
DEU
Winner country sub
DEA23
Winner decision date
2026-07-31+02:00
Winner identifier
HRA 32126
Winner name
Meiré und Meiré GmbH & Co. KG
Winner post code
50825
Winner selection status
selec-w
Winner size
small
Acord-cadru și sistem dinamic2
Dps usage LOT
none
Framework agreement LOT
none
Termene și durate2
Duration period unit LOT
MONTH
Duration period value LOT
27
Clasificare CPV5
Classification cpv
92312000 | 79000000 | 92312000 | 79000000
Main classification LOT
92312000
Main classification PROC
92312000
Main classification type LOT
cpv
Main classification type PROC
cpv
Valori1
Total value CUR
EUR
Loc de executare3
Place of performance
anyw | anyw
Place of performance other LOT
anyw
Place of performance other PROC
anyw
Căi de atac1
Review deadline description LOT
Es wird auf § 135 Abs. 1 und Abs. 2 und Abs. 4 GWB verwiesen, insbesondere auch auf Abs. 2 im Hinblick auf die Frist im Fall einer Bekanntmachung, der wie folgt lautet: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1.gegen § 134 verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags einschließlich einer Zusammenfassung der einschlägigen Gründe entsprechend § 134 Absatz 1 Satz 1 unter Berücksichtigung von Absatz 3 Satz 2,, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, sofern in der Bekanntmachung die Angaben entsprechend Absatz 3 Satz 2 enthalten sind. Nach Ablauf der Fristen in den Sätzen 1 und 2 ist ein Antrag nach § 160, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit nach Absatz 1 begehrt wird, unstatthaft. 4) Abweichend von Absatz 1 kann ein Vertrag als nicht von Anfang an unwirksam erachtet werden, wenn nach Prüfung aller maßgeblichen Gesichtspunkte zwingende Gründe des Allgemeininteresses dies ausnahmsweise rechtfertigen. In diesem Fall hat die Vergabekammer oder das Beschwerdegericht eine Geldsanktion gegen den Auftraggeber zu verhängen oder die Verkürzung der Laufzeit des Vertrags auszusprechen. Derartige alternative Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein." Ferner wird auf § 160 GWB verwiesen, der wie folgt lautet: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5.ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Date de contact publicate în TED
10
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Textul integral publicat de TEDextinde
Die Veröffentlichung des Auftragswerts würden den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens (der Meiré und Meiré GmbH & Co. KG) schaden. Da aus technischen Gründen ein Wert unter "Wert aller im Rahmen dieses Verfahrens vergebenen Aufträge ohne MwSt." anzugeben ist, wurde "1,00" EUR eingetragen.
Kosten
Es wird auf § 135 Abs. 1 und Abs. 2 und Abs. 4 GWB verwiesen, insbesondere auch auf Abs. 2 im Hinblick auf die Frist im Fall einer Bekanntmachung, der wie folgt lautet: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1.gegen § 134 verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags einschließlich einer Zusammenfassung der einschlägigen Gründe entsprechend § 134 Absatz 1 Satz 1 unter Berücksichtigung von Absatz 3 Satz 2,, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, sofern in der Bekanntmachung die Angaben entsprechend Absatz 3 Satz 2 enthalten sind. Nach Ablauf der Fristen in den Sätzen 1 und 2 ist ein Antrag nach § 160, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit nach Absatz 1 begehrt wird, unstatthaft. 4) Abweichend von Absatz 1 kann ein Vertrag als nicht von Anfang an unwirksam erachtet werden, wenn nach Prüfung aller maßgeblichen Gesichtspunkte zwingende Gründe des Allgemeininteresses dies ausnahmsweise rechtfertigen. In diesem Fall hat die Vergabekammer oder das Beschwerdegericht eine Geldsanktion gegen den Auftraggeber zu verhängen oder die Verkürzung der Laufzeit des Vertrags auszusprechen. Derartige alternative Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein." Ferner wird auf § 160 GWB verwiesen, der wie folgt lautet: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5.ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Es handelt sich um eine Vergabe nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV. Das Angebot ist wirtschaftlich.
Common Codes GmbH
Leistungsgegenstand ist die künstlerisch-konzeptionelle Entwicklung und Ausgestaltung eines öffentlichen Digitalprodukts mit hoher gesellschaftlicher Relevanz. Ziel ist eine klare, eigenständige und öffentlich wirksame gestalterische Identität, die das Vorhaben inhaltlich, visuell und systemisch trägt. Die Leistung umfasst insbesondere: - die Entwicklung einer übergreifenden gestalterischen Grundhaltung, - die Übersetzung eines komplexen technologischen und gesellschaftlich relevanten Vorhabens in eine klare, eigenständige und lebendige Form, - die Entwicklung einer konsistenten visuellen, kommunikativen und digitalen Identität, - die Einbettung des Produkts in ein größeres digitales Ökosystem unter Berücksichtigung von Skalierbarkeit und langfristiger öffentlicher Wirksamkeit, - die Entwicklung eines über einzelne Oberflächen und Maßnahmen hinausgehenden Gestaltungssystems, - die Verbindung von Funktionalität, gesellschaftlicher Relevanz, gestalterischer Qualität und emotionaler Anschlussfähigkeit. Qualitative Anforderungen sind künstlerische Eigenständigkeit, gesellschaftliche Anschlussfähigkeit, systemische Gestaltungsfähigkeit, Konsistenz, Skalierbarkeit, öffentliche Wirksamkeit und konzeptionelle Verdichtung. Die Leistung geht über marktübliche Designleistungen hinaus und ist nicht auf Bewerbung, Vermarktung oder Reichweitensteigerung im Sinne klassischer Kampagnenlogik beschränkt. Maßgeblich ist die Entwicklung eines eigenständigen, konsistenten und gesellschaftlich wirksamen digitalen Produkts.
Die Common Codes GmbH hat die einseitige Option, die Vertragslaufzeit zweimalig zu verlängern bis maximal 48 Monate Vertragslaufzeit.
Vergabekammer des Bundes
Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung. Die Veröffentlichung des Höchst- und Schätzwertes würde den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens (der Meiré und Meiré GmbH & Co. KG) schaden, da es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse handelt.
Das Angebot ist wirtschaftlich.
Der Wert des bezuschlagten Angebotes wurde nicht veröffentlicht, da diese Angabe berechtigten geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schädigen würde, weil es sich hierbei um Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers handelt. Aus technischen Gründen wurde unter Wert des bezuschlagten Angebots ohne MwSt. "1,00 EUR" angegeben,
Es handelt sich vorliegend um eine Bekanntmachung im Sinne des § 132 Abs. 5 GWB.
Rahmenvereinbarung über Beratungs- und Kreativleistungen im Bereich Kommunikationsstrategie und Kommunikationsmaßnahmen
Rahmenvertrag über Beratungs- und Kreativleistungen im Bereich Marken-, Kommunikationsstrategie und Kommunikationsmaßnahmen
Der Auftrag kann nur von diesem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, weil er die Erschaffung beziehungsweise Fortführung einer einzigartigen künstlerischen Leistung zum Ziel hat. Die Leistung ist keine austauschbare Kommunikations-, Design- oder Beratungsleistung, sondern eine eigenständige künstlerische und konzeptionelle Gesamtleistung, die nur von der vorgesehenen Auftragnehmerin erbracht werden kann. Sie besteht in der Fortführung und Verdichtung eines einheitlichen gestalterischen, narrativen und kommunikativen Gesamtsystems. Dieses ist durch die spezifische künstlerische Handschrift, die kuratorische Perspektive, die konzeptionelle Stringenz und die gewachsene kreative Systematik der Auftragnehmerin geprägt. Gegenstand ist nicht lediglich die Gestaltung einzelner Medien oder die Produktion einzelner Inhalte. Vielmehr geht es um die Fortschreibung einer kreativen Gesamtinszenierung, die komplexe technologische und gesellschaftliche Zukunftsthemen in eine visuell, narrativ und strategisch konsistente Form überführt. Diese Übersetzungsleistung ist nicht standardisierbar und nicht losgelöst von der Person, Praxis und Arbeitsweise der Auftragnehmerin denkbar. Die Auftragnehmerin verfügt über eine langjährig entwickelte Praxis an der Schnittstelle von Kunst, Kultur, Design, Markenentwicklung sowie wissenschafts- und technologiebezogener Kommunikation. Ihre Besonderheit liegt in der Verbindung von gestalterischer Exzellenz, kultureller Anschlussfähigkeit, strategischer Markenführung, narrativer Verdichtung und neuen technologischen Medien zu einer einheitlichen kreativen Methodik. Sie arbeitet nicht nach einem generischen Agenturmodell, sondern versteht Gestaltung als interdisziplinäre künstlerisch-konzeptionelle Gesamtleistung. Die Einzigartigkeit ergibt sich aus ihrer Fähigkeit, abstrakte Inhalte aus den Bereichen Identifikation, Vertrauen, Technologie, Innovation und gesellschaftliche Transformation in eine verständliche, öffentlich anschlussfähige und ästhetisch eigenständige Form zu überführen. Wo noch keine etablierten Bilder, Narrative oder Konventionen bestehen, entwickelt sie wahrnehmbare gestalterische Ordnungen. Hinzu kommen ihre visuelle Verdichtung, die Setzung ästhetischer Mittel, die Entwicklung übergreifender Narrationen und die Herstellung hoher Wiedererkennbarkeit über unterschiedliche Formate und Medien hinweg. Diese Arbeitsweise verbindet Gestaltung, Szenografie, visuelle Identität, digitale Medien, kulturelle Kommunikation und strategische Markenentwicklung zu einem einheitlichen kreativen Zusammenhang. Sie ist Ergebnis einer langjährig gewachsenen Praxis und eines spezifischen kreativen Umfelds. Zudem begleitet die Auftragnehmerin das Projekt EUDI Wallet DE seit 2025 als Leadagentur und hat dessen Markenidentität sowie die gestalterischen und kommunikativen Grundlagen entwickelt. Die einzelnen Produkte, die daraus hervorgehenden Marken und ihre visuellen und narrativen Ausprägungen sind nicht isoliert entstanden, sondern künstlerisch-konzeptionell verbunden. In die Produkte wurden spezifische gestalterische Denkweisen, Ordnungsprinzipien und narrative Logiken eingewebt, die ihre Funktion, Wahrnehmung und öffentliche Anschlussfähigkeit prägen. Diese Gesamtarchitektur lässt sich nicht durch die Übernahme von Gestaltungsrichtlinien oder einzelnen Designelementen fortführen. Ihre Weiterentwicklung setzt die Kenntnis und Beherrschung der schöpferischen Logik und bisherigen künstlerischen Entscheidungen voraus. Andere Wirtschaftsteilnehmer könnten Teilleistungen erbringen, müssten das bestehende System jedoch neu interpretieren. Damit entstünden eine abweichende Handschrift, eine veränderte kuratorische Perspektive sowie ein zeitlicher, konzeptioneller und künstlerischer Bruch. Die Leistung zielt auf die bruchlose Fortführung einer bereits geschaffenen künstlerischen Gesamtarchitektur aus Produkten und Marken. Die Kontinuität der in die Produkte eingebetteten künstlerischen Denkweisen ist selbst Bestandteil der einzigartigen Leistung. Nur die vorgesehene Auftragnehmerin kann diese ohne Verlust an Kohärenz, Wiedererkennbarkeit, Authentizität und öffentlicher Wirksamkeit zeitlich und künstlerisch kontinuierlich weiterentwickeln. Eine gleichwertige Wettbewerbssituation liegt faktisch nicht vor; die Direktvergabe ist sachlich gerechtfertigt.
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Meiré und Meiré GmbH & Co. KG
#Bekanntmachungs-ID: CXP4D9LMQYG# Es handelt sich um eine Bekanntmachung im Sinne des § 132 Abs. 5 GWB. Die Angabe des Höchstwertes würde den berechtigten geschäftlichen Interessen des Unternehmens (der Meiré und Meiré GmbH & Co. KG) schaden, da es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse handelt. Aus diesem Grund wurde unter Angaben zur Rahmenvereinbarung "entfällt" bzw. "Keine Rahmenvereinbarung" angegeben.
small
50825
01
neg-wo-call
2026-08-05+02:00
selec-w
Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB Rechtsanwälte
5f58cb7c-5e6f-4f78-a423-d17edb14092c
none
DE300
t:02 ••• ••• 90
[telefon eliminat]
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ORG-0002
EUR
-1
79000000
Berlin
anyw
CON-0001
Kaiser-Friedrich-Straße 16
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53113
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53119
2000-01-01Z
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HRB 288219 B
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151/2026
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2026-07-31+02:00
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[email eliminat]
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Köln
2026-08-04+02:00
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Bonn
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Zionskirchstraße 73a
2.3
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econ-aff
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DEA22
DEA23
pub-undert-cga
Loturi TED
1
EINCC-30
Rahmenvertrag über Beratungs- und Kreativleistungen im Bereich Marken-, Kommunikationsstrategie und Kommunikationsmaßnahmen
Leistungsgegenstand ist die künstlerisch-konzeptionelle Entwicklung und Ausgestaltung eines öffentlichen Digitalprodukts mit hoher gesellschaftlicher Relevanz. Ziel ist eine klare, eigenständige und öffentlich wirksame gestalterische Identität, die das Vorhaben inhaltlich, visuell und systemisch trägt. Die Leistung umfasst insbesondere: - die Entwicklung einer übergreifenden gestalterischen Grundhaltung, - die Übersetzung eines komplexen technologischen und gesellschaftlich relevanten Vorhabens in eine klare, eigenständige und lebendige Form, - die Entwicklung einer konsistenten visuellen, kommunikativen und digitalen Identität, - die Einbettung des Produkts in ein größeres digitales Ökosystem unter Berücksichtigung von Skalierbarkeit und langfristiger öffentlicher Wirksamkeit, - die Entwicklung eines über einzelne Oberflächen und Maßnahmen hinausgehenden Gestaltungssystems, - die Verbindung von Funktionalität, gesellschaftlicher Relevanz, gestalterischer Qualität und emotionaler Anschlussfähigkeit. Qualitative Anforderungen sind künstlerische Eigenständigkeit, gesellschaftliche Anschlussfähigkeit, systemische Gestaltungsfähigkeit, Konsistenz, Skalierbarkeit, öffentliche Wirksamkeit und konzeptionelle Verdichtung. Die Leistung geht über marktübliche Designleistungen hinaus und ist nicht auf Bewerbung, Vermarktung oder Reichweitensteigerung im Sinne klassischer Kampagnenlogik beschränkt. Maßgeblich ist die Entwicklung eines eigenständigen, konsistenten und gesellschaftlich wirksamen digitalen Produkts.
Rezultate și atribuiri TED
LOT-0001
Câștigător: Meiré und Meiré GmbH & Co. KG · CUI HRA 32126
Contract EINCC-304 aug. 20261 oferte primite
Detalii licitație
Descriere
Leistungsgegenstand ist die künstlerisch-konzeptionelle Entwicklung und Ausgestaltung eines öffentlichen Digitalprodukts mit hoher gesellschaftlicher Relevanz. Ziel ist eine klare, eigenständige und öffentlich wirksame gestalterische Identität, die das Vorhaben inhaltlich, visuell und systemisch trägt. Die Leistung umfasst insbesondere: - die Entwicklung einer übergreifenden gestalterischen Grundhaltung, - die Übersetzung eines komplexen technologischen und gesellschaftlich relevanten Vorhabens in eine klare, eigenständige und lebendige Form, - die Entwicklung einer konsistenten visuellen, kommunikativen und digitalen Identität, - die Einbettung des Produkts in ein größeres digitales Ökosystem unter Berücksichtigung von Skalierbarkeit und langfristiger öffentlicher Wirksamkeit, - die Entwicklung eines über einzelne Oberflächen und Maßnahmen hinausgehenden Gestaltungssystems, - die Verbindung von Funktionalität, gesellschaftlicher Relevanz, gestalterischer Qualität und emotionaler Anschlussfähigkeit. Qualitative Anforderungen sind künstlerische Eigenständigkeit, gesellschaftliche Anschlussfähigkeit, systemische Gestaltungsfähigkeit, Konsistenz, Skalierbarkeit, öffentliche Wirksamkeit und konzeptionelle Verdichtung. Die Leistung geht über marktübliche Designleistungen hinaus und ist nicht auf Bewerbung, Vermarktung oder Reichweitensteigerung im Sinne klassischer Kampagnenlogik beschränkt. Maßgeblich ist die Entwicklung eines eigenständigen, konsistenten und gesellschaftlich wirksamen digitalen Produkts.
Căutări relevante pentru 547852-2026
Legături interne utile pentru CPV, autoritate și expresiile principale din denumirea procedurii.
Es handelt sich vorliegend um eine Bekanntmachung im Sinne des § 132 Abs. 5 GWB.
Procedure identifier
c22a7f8b-c44d-4cbe-abb1-896562c66a04
Procedure type
neg-wo-call
Contract nature main PROC
services
Contract tender id
TEN-0001
Contract title
Rahmenvereinbarung über Beratungs- und Kreativleistungen im Bereich Kommunikationsstrategie und Kommunikationsmaßnahmen
Result LOT identifier
LOT-0001
Result value CUR NOTICE
EUR
DEU
Organisation country revieworg LOT
DEU
Organisation country sub addinfo LOT
DE300
Organisation country sub buyer
DE300
Organisation country sub revieworg LOT
DEA22
Organisation country sub ted esen
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DEA23
Organisation country ted esen
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[email eliminat]
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[email eliminat]
Organisation identifier addinfo LOT
HRB 288219 B
Organisation identifier buyer
HRB 288219 B
Organisation identifier revieworg LOT
t:02 ••• ••• 90
Organisation identifier ted esen
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Organisation identifier tenderer
HRA 32126
Organisation name addinfo LOT
Common Codes GmbH
Organisation name buyer
Common Codes GmbH
Organisation name revieworg LOT
Vergabekammer des Bundes
Organisation name ted esen
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Organisation name tenderer
Meiré und Meiré GmbH & Co. KG
Organisation post code addinfo LOT
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Zionskirchstraße 73a
Organisation street buyer
Zionskirchstraße 73a
Organisation street revieworg LOT
Kaiser-Friedrich-Straße 16
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[telefon eliminat]
Organisation tel buyer
[telefon eliminat]
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[telefon eliminat]
Main activity
econ-aff
Direct award justification PROC
artistic
Direct award justification text PROC
Der Auftrag kann nur von diesem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, weil er die Erschaffung beziehungsweise Fortführung einer einzigartigen künstlerischen Leistung zum Ziel hat. Die Leistung ist keine austauschbare Kommunikations-, Design- oder Beratungsleistung, sondern eine eigenständige künstlerische und konzeptionelle Gesamtleistung, die nur von der vorgesehenen Auftragnehmerin erbracht werden kann. Sie besteht in der Fortführung und Verdichtung eines einheitlichen gestalterischen, narrativen und kommunikativen Gesamtsystems. Dieses ist durch die spezifische künstlerische Handschrift, die kuratorische Perspektive, die konzeptionelle Stringenz und die gewachsene kreative Systematik der Auftragnehmerin geprägt. Gegenstand ist nicht lediglich die Gestaltung einzelner Medien oder die Produktion einzelner Inhalte. Vielmehr geht es um die Fortschreibung einer kreativen Gesamtinszenierung, die komplexe technologische und gesellschaftliche Zukunftsthemen in eine visuell, narrativ und strategisch konsistente Form überführt. Diese Übersetzungsleistung ist nicht standardisierbar und nicht losgelöst von der Person, Praxis und Arbeitsweise der Auftragnehmerin denkbar. Die Auftragnehmerin verfügt über eine langjährig entwickelte Praxis an der Schnittstelle von Kunst, Kultur, Design, Markenentwicklung sowie wissenschafts- und technologiebezogener Kommunikation. Ihre Besonderheit liegt in der Verbindung von gestalterischer Exzellenz, kultureller Anschlussfähigkeit, strategischer Markenführung, narrativer Verdichtung und neuen technologischen Medien zu einer einheitlichen kreativen Methodik. Sie arbeitet nicht nach einem generischen Agenturmodell, sondern versteht Gestaltung als interdisziplinäre künstlerisch-konzeptionelle Gesamtleistung. Die Einzigartigkeit ergibt sich aus ihrer Fähigkeit, abstrakte Inhalte aus den Bereichen Identifikation, Vertrauen, Technologie, Innovation und gesellschaftliche Transformation in eine verständliche, öffentlich anschlussfähige und ästhetisch eigenständige Form zu überführen. Wo noch keine etablierten Bilder, Narrative oder Konventionen bestehen, entwickelt sie wahrnehmbare gestalterische Ordnungen. Hinzu kommen ihre visuelle Verdichtung, die Setzung ästhetischer Mittel, die Entwicklung übergreifender Narrationen und die Herstellung hoher Wiedererkennbarkeit über unterschiedliche Formate und Medien hinweg. Diese Arbeitsweise verbindet Gestaltung, Szenografie, visuelle Identität, digitale Medien, kulturelle Kommunikation und strategische Markenentwicklung zu einem einheitlichen kreativen Zusammenhang. Sie ist Ergebnis einer langjährig gewachsenen Praxis und eines spezifischen kreativen Umfelds. Zudem begleitet die Auftragnehmerin das Projekt EUDI Wallet DE seit 2025 als Leadagentur und hat dessen Markenidentität sowie die gestalterischen und kommunikativen Grundlagen entwickelt. Die einzelnen Produkte, die daraus hervorgehenden Marken und ihre visuellen und narrativen Ausprägungen sind nicht isoliert entstanden, sondern künstlerisch-konzeptionell verbunden. In die Produkte wurden spezifische gestalterische Denkweisen, Ordnungsprinzipien und narrative Logiken eingewebt, die ihre Funktion, Wahrnehmung und öffentliche Anschlussfähigkeit prägen. Diese Gesamtarchitektur lässt sich nicht durch die Übernahme von Gestaltungsrichtlinien oder einzelnen Designelementen fortführen. Ihre Weiterentwicklung setzt die Kenntnis und Beherrschung der schöpferischen Logik und bisherigen künstlerischen Entscheidungen voraus. Andere Wirtschaftsteilnehmer könnten Teilleistungen erbringen, müssten das bestehende System jedoch neu interpretieren. Damit entstünden eine abweichende Handschrift, eine veränderte kuratorische Perspektive sowie ein zeitlicher, konzeptioneller und künstlerischer Bruch. Die Leistung zielt auf die bruchlose Fortführung einer bereits geschaffenen künstlerischen Gesamtarchitektur aus Produkten und Marken. Die Kontinuität der in die Produkte eingebetteten künstlerischen Denkweisen ist selbst Bestandteil der einzigartigen Leistung. Nur die vorgesehene Auftragnehmerin kann diese ohne Verlust an Kohärenz, Wiedererkennbarkeit, Authentizität und öffentlicher Wirksamkeit zeitlich und künstlerisch kontinuierlich weiterentwickeln. Eine gleichwertige Wettbewerbssituation liegt faktisch nicht vor; die Direktvergabe ist sachlich gerechtfertigt.
Dispatch date
2026-08-05+02:00
Dispatch time
15:37:14+02:00
Internal identifier PROC
EINCC-30
NL
1
Official language
DEU
Ojs number
151/2026
Procurement relaunch PROC
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Provided service type
ted-esen
Publication date
2026-08-07+02:00
Publication number
547852-2026
Received submissions type code
tenders
Received submissions type val
1
Subcontracting
no
Tender identifier
EINCC-30
Tender LOT identifier
LOT-0001
Tender value
-1
Tender value CUR
EUR
Tender variant
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Title PROC
Rahmenvertrag über Beratungs- und Kreativleistungen im Bereich Marken-, Kommunikationsstrategie und Kommunikationsmaßnahmen
92312000 — Servicii de recreere, culturale si sportive