Rezultat publicatTED — Licitații europene73200000 — Servicii de consultanta in cercetare si in dezvoltare·548348-2026
Germania – Servicii de consultanţă în cercetare şi în dezvoltare – Deutsch-Afrikanischer Innovationsförderpreis (German-African Innovation Incentive Award – ‘GAIIA‘): Unterstützung der Transfer-Aktivitäten von sechs GAIIA-Projekten im Rahmen des Förderprogramms
Anunțul 548348-2026 pentru Germania – Servicii de consultanţă în cercetare şi în dezvoltare – Deutsch-Afrikanischer Innovationsförderpreis (German-African Innovation Incentive Award – ‘GAIIA‘): Unterstützung der Transfer-Aktivitäten von sechs GAIIA-Projekten im Rahmen des Förderprogramms este publicat de Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt și este încadrat la codul CPV 73200000.
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Alle Zuschlagskriterien, deren Gewichtung und Bewertungsformeln sind in der Vergabeunterlage "Besondere Bewerbungsbedingungen" aufgeführt.
Award criterion description LOT
Alle Zuschlagskriterien, deren Gewichtung und Bewertungsformeln sind in der Vergabeunterlage "Besondere Bewerbungsbedingungen" aufgeführt.
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Im Rahmen des Auftrags soll der Transfer von Forschungsergebnissen aus sechs GAIIA-geförderten Projekten in nachhaltige Innovationen im Sinne einer Verwertung in Gesellschaft und Wirtschaft auf dem afrikanischen Kontinent unterstützt werden. Innovations- und Anwendungsbarrieren sollen a) durch eine individuelle bedarfsorientierte Transferqualifizierung der afrikanischen Preisträgerinnen und Preisträger und b) durch lokale/regionale branchenspezifische Vernetzung überwunden werden. Damit sollen gewonnene Ergebnisse den gewünschten Zielgruppen auf dem afrikanischen Kontinent zugänglich gemacht bzw. verwertet werden. a) Begleitung durch einen Innovationsmanager bzw. eine Innovationsmanagerin: Ziel ist die individuelle Qualifizierung der Preisträgerinnen und Preisträger hinsichtlich des Transfers von Forschungsergebnissen in die wirtschaftliche, technologische oder gesellschaftliche Anwendung. Durch diese Kompetenzentwicklung/-erweiterung soll ein „Valley of Death“ nach Projektende vermieden und ein erfolgreicher Transfer der gewonnenen Forschungsergebnisse in eine nachhaltige Verwertung gelingen. b) Beauftragung und Überwachung von Dienstleistungen in den afrikanischen Ziel-ländern: Ziel ist die lokale bzw. regionale Vernetzung der Preisträgerinnen und Preisträger mit den jeweiligen Wirtschafts- und Verwertungspartnern, z. B. Industrie-Netzwerken, Verbänden, politischen Institutionen, Joint Venture, Produzenten oder Nichtregierungsorganisationen zur Realisierung des Ergebnistransfers und der Verwertung. Diese soll durch Identifizierung und Unterbeauftragung von lokalen Dienstleistern realisiert werden, z. B. Außenhandelskammern.
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Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
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Im Rahmen des Auftrags soll der Transfer von Forschungsergebnissen aus sechs GAIIA-geförderten Projekten in nachhaltige Innovationen im Sinne einer Verwertung in Gesellschaft und Wirtschaft auf dem afrikanischen Kontinent unterstützt werden. Innovations- und Anwendungsbarrieren sollen a) durch eine individuelle bedarfsorientierte Transferqualifizierung der afrikanischen Preisträgerinnen und Preisträger und b) durch lokale/regionale branchenspezifische Vernetzung überwunden werden. Damit sollen gewonnene Ergebnisse den gewünschten Zielgruppen auf dem afrikanischen Kontinent zugänglich gemacht bzw. verwertet werden. a) Begleitung durch einen Innovationsmanager bzw. eine Innovationsmanagerin: Ziel ist die individuelle Qualifizierung der Preisträgerinnen und Preisträger hinsichtlich des Transfers von Forschungsergebnissen in die wirtschaftliche, technologische oder gesellschaftliche Anwendung. Durch diese Kompetenzentwicklung/-erweiterung soll ein „Valley of Death“ nach Projektende vermieden und ein erfolgreicher Transfer der gewonnenen Forschungsergebnisse in eine nachhaltige Verwertung gelingen. b) Beauftragung und Überwachung von Dienstleistungen in den afrikanischen Ziel-ländern: Ziel ist die lokale bzw. regionale Vernetzung der Preisträgerinnen und Preisträger mit den jeweiligen Wirtschafts- und Verwertungspartnern, z. B. Industrie-Netzwerken, Verbänden, politischen Institutionen, Joint Venture, Produzenten oder Nichtregierungsorganisationen zur Realisierung des Ergebnistransfers und der Verwertung. Diese soll durch Identifizierung und Unterbeauftragung von lokalen Dienstleistern realisiert werden, z. B. Außenhandelskammern.
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Germania – Servicii de consultanţă în cercetare şi în dezvoltare – Deutsch-Afrikanischer Innovationsförderpreis (German-African Innovation Incentive Award – ‘GAIIA‘): Unterstützung der Transfer-Aktivitäten von sechs GAIIA-Projekten im Rahmen des Förderprogramms
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Clasificare CPV5
Classification cpv
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Review deadline description LOT
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Deutsch-Afrikanischer Innovationsförderpreis (German-African Innovation Incentive Award – ‘GAIIA‘): Unterstützung der Transfer-Aktivitäten von sechs GAIIA-Projekten im Rahmen des Förderprogramms
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
K1: Qualität des Konzepts „Analysen“ (AP1) (30%); K2: Qualität des Konzeptes „Beratung / Coaching“ (AP 2) (50%); K3: Qualität des Konzeptes „Workshops“ (AP 3) (20%)
Im Rahmen des Auftrags soll der Transfer von Forschungsergebnissen aus sechs GAIIA-geförderten Projekten in nachhaltige Innovationen im Sinne einer Verwertung in Gesellschaft und Wirtschaft auf dem afrikanischen Kontinent unterstützt werden. Innovations- und Anwendungsbarrieren sollen a) durch eine individuelle bedarfsorientierte Transferqualifizierung der afrikanischen Preisträgerinnen und Preisträger und b) durch lokale/regionale branchenspezifische Vernetzung überwunden werden. Damit sollen gewonnene Ergebnisse den gewünschten Zielgruppen auf dem afrikanischen Kontinent zugänglich gemacht bzw. verwertet werden. a) Begleitung durch einen Innovationsmanager bzw. eine Innovationsmanagerin: Ziel ist die individuelle Qualifizierung der Preisträgerinnen und Preisträger hinsichtlich des Transfers von Forschungsergebnissen in die wirtschaftliche, technologische oder gesellschaftliche Anwendung. Durch diese Kompetenzentwicklung/-erweiterung soll ein „Valley of Death“ nach Projektende vermieden und ein erfolgreicher Transfer der gewonnenen Forschungsergebnisse in eine nachhaltige Verwertung gelingen. b) Beauftragung und Überwachung von Dienstleistungen in den afrikanischen Ziel-ländern: Ziel ist die lokale bzw. regionale Vernetzung der Preisträgerinnen und Preisträger mit den jeweiligen Wirtschafts- und Verwertungspartnern, z. B. Industrie-Netzwerken, Verbänden, politischen Institutionen, Joint Venture, Produzenten oder Nichtregierungsorganisationen zur Realisierung des Ergebnistransfers und der Verwertung. Diese soll durch Identifizierung und Unterbeauftragung von lokalen Dienstleistern realisiert werden, z. B. Außenhandelskammern.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Technopolis Deutschland GmbH
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Es besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um einmalig bis zu 6 Monate.
Alle Zuschlagskriterien, deren Gewichtung und Bewertungsformeln sind in der Vergabeunterlage "Besondere Bewerbungsbedingungen" aufgeführt.
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Deutsch-Afrikanischer Innovationsförderpreis (German-African Innovation Incentive Award – ‘GAIIA‘): Unterstützung der Transfer-Aktivitäten von sechs GAIIA-Projekten im Rahmen des Förderprogramms
Im Rahmen des Auftrags soll der Transfer von Forschungsergebnissen aus sechs GAIIA-geförderten Projekten in nachhaltige Innovationen im Sinne einer Verwertung in Gesellschaft und Wirtschaft auf dem afrikanischen Kontinent unterstützt werden. Innovations- und Anwendungsbarrieren sollen a) durch eine individuelle bedarfsorientierte Transferqualifizierung der afrikanischen Preisträgerinnen und Preisträger und b) durch lokale/regionale branchenspezifische Vernetzung überwunden werden. Damit sollen gewonnene Ergebnisse den gewünschten Zielgruppen auf dem afrikanischen Kontinent zugänglich gemacht bzw. verwertet werden. a) Begleitung durch einen Innovationsmanager bzw. eine Innovationsmanagerin: Ziel ist die individuelle Qualifizierung der Preisträgerinnen und Preisträger hinsichtlich des Transfers von Forschungsergebnissen in die wirtschaftliche, technologische oder gesellschaftliche Anwendung. Durch diese Kompetenzentwicklung/-erweiterung soll ein „Valley of Death“ nach Projektende vermieden und ein erfolgreicher Transfer der gewonnenen Forschungsergebnisse in eine nachhaltige Verwertung gelingen. b) Beauftragung und Überwachung von Dienstleistungen in den afrikanischen Ziel-ländern: Ziel ist die lokale bzw. regionale Vernetzung der Preisträgerinnen und Preisträger mit den jeweiligen Wirtschafts- und Verwertungspartnern, z. B. Industrie-Netzwerken, Verbänden, politischen Institutionen, Joint Venture, Produzenten oder Nichtregierungsorganisationen zur Realisierung des Ergebnistransfers und der Verwertung. Diese soll durch Identifizierung und Unterbeauftragung von lokalen Dienstleistern realisiert werden, z. B. Außenhandelskammern.
73200000 — Servicii de consultanta in cercetare si in dezvoltare
Durată: 30 MONTH
Rezultate și atribuiri TED
LOT-0000272.550,00 EUR
Câștigător: Technopolis Deutschland GmbH · CUI HRB 86738
Im Rahmen des Auftrags soll der Transfer von Forschungsergebnissen aus sechs GAIIA-geförderten Projekten in nachhaltige Innovationen im Sinne einer Verwertung in Gesellschaft und Wirtschaft auf dem afrikanischen Kontinent unterstützt werden. Innovations- und Anwendungsbarrieren sollen a) durch eine individuelle bedarfsorientierte Transferqualifizierung der afrikanischen Preisträgerinnen und Preisträger und b) durch lokale/regionale branchenspezifische Vernetzung überwunden werden. Damit sollen gewonnene Ergebnisse den gewünschten Zielgruppen auf dem afrikanischen Kontinent zugänglich gemacht bzw. verwertet werden. a) Begleitung durch einen Innovationsmanager bzw. eine Innovationsmanagerin: Ziel ist die individuelle Qualifizierung der Preisträgerinnen und Preisträger hinsichtlich des Transfers von Forschungsergebnissen in die wirtschaftliche, technologische oder gesellschaftliche Anwendung. Durch diese Kompetenzentwicklung/-erweiterung soll ein „Valley of Death“ nach Projektende vermieden und ein erfolgreicher Transfer der gewonnenen Forschungsergebnisse in eine nachhaltige Verwertung gelingen. b) Beauftragung und Überwachung von Dienstleistungen in den afrikanischen Ziel-ländern: Ziel ist die lokale bzw. regionale Vernetzung der Preisträgerinnen und Preisträger mit den jeweiligen Wirtschafts- und Verwertungspartnern, z. B. Industrie-Netzwerken, Verbänden, politischen Institutionen, Joint Venture, Produzenten oder Nichtregierungsorganisationen zur Realisierung des Ergebnistransfers und der Verwertung. Diese soll durch Identifizierung und Unterbeauftragung von lokalen Dienstleistern realisiert werden, z. B. Außenhandelskammern.
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Deutsch-Afrikanischer Innovationsförderpreis (German-African Innovation Incentive Award – ‘GAIIA‘): Unterstützung der Transfer-Aktivitäten von sechs GAIIA-Projekten im Rahmen des Förderprogramms
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Deutsch-Afrikanischer Innovationsförderpreis (German-African Innovation Incentive Award – ‘GAIIA‘): Unterstützung der Transfer-Aktivitäten von sechs GAIIA-Projekten im Rahmen des Förderprogramms