Germania – Servicii de publicitate şi de comercializare – Ausschreibung einer Werbeagentur zur Konzeption, Planung und Umsetzung von Informations- und Kommunikationsmaßnahmen der alp Bayern
Anunțul 549009-2026 pentru Germania – Servicii de publicitate şi de comercializare – Ausschreibung einer Werbeagentur zur Konzeption, Planung und Umsetzung von Informations- und Kommunikationsmaßnahmen der alp Bayern este publicat de Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayer. StM f. Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus și este încadrat la codul CPV 79340000.
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Es sind folgende Erklärung durch die Bieter abzugeben: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Eigenerklärung RUS (Oberschwelle) Eigenerklärung qualifizierte Unterauftragnehmer Information zu statistischen Angaben Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen Eigenerklärung Gebot des gleichen Entgelts Schutzerklärung Scientology
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Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF), fördert durch eine Reihe von Informations- und Kommunikationsmaßnahmen unter der Dachmarke „Bayern“ den Absatz bayerischer Agrarprodukte und Lebensmittel. Die alp Bayern, Agentur für Lebensmittel - Produkte aus Bayern, ist eine eigenständige Einheit im Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus. Sie unterstützt die Absatzförderung und den Ausbau der Marktposition von bayerischen Agrarprodukten und Lebensmitteln. Schwerpunkttätigkeiten der alp Bayern sind Informations- und Kommunikationsmaßnahmen im In- und Ausland, Markterschließungsmaßnahmen sowie Gemeinschaftsauftritte auf Plattformen (z. B. Messen). Die Einbindung von Wirtschaft, Verbänden und Institutionen ist ein wichtiges Schlüsselelement der alp Bayern. Die alp Bayern sucht einen geeigneten Dienstleister (Auftragnehmer) zur Konzeption, Planung und Umsetzung von Informations- und Kommunikationsmaßnahmen inklusive Mediaplanung und -Schaltung sowie zur Pflege und Weiterentwicklung bestehender Kommunikationsmedien im Bereich Absatzförderung für bayerische Agrarprodukte und Nahrungsmittel sowie verwandte Dienstleistungen. Bei dem Auftrag handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung, die für die Dauer von maximal 4 Jahren geschlossen wird (3 Jahre Grundvertragslaufzeit plus Vertragsverlängerungsoptionen um ein weiteres Jahr).
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Exclusion grounds description
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. 1) Die Bieter haben eine Eigenerklärung hierzu einzureichen, mit folgendem Inhalt: - Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach zuzurechnen ist, wegen eines der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten rechtskräftig verurteilt worden ist und nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen rechtskräftig festgesetzt worden ist. - Eigenerklärung bzgl. Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung und zu menschen-, umwelt-, sozial oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen. - Eigenerklärung bzgl. Zahlungsunfähigkeit, Liquidation und Insolvenz. - Eigenerklärung dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach zuzurechnen ist, schwere Verfehlungen begangen hat, die die Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. - Eigenerklärung bzgl. vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen, irreführenden Informationen und Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. - Eigenerklärung bzgl. Nichtvorliegen eines Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG und § 98c AufenthG. 2) Für Bietergemeinschaften je Mitglied, für alle Unterauftragnehmer und Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe ist eine gesonderte Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB abzugeben.
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Title PROC
Ausschreibung einer Werbeagentur zur Konzeption, Planung und Umsetzung von Informations- und Kommunikationsmaßnahmen der alp Bayern
Es sind folgende Erklärung durch die Bieter abzugeben: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Eigenerklärung RUS (Oberschwelle) Eigenerklärung qualifizierter Unterauftragnehmer Information zu statistischen Angaben Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen Eigenerklärung Gebot des gleichen Entgelts Schutzerklärung Scientology
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Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF), fördert durch eine Reihe von Informations- und Kommunikationsmaßnahmen unter der Dachmarke „Bayern“ den Absatz bayerischer Agrarprodukte und Lebensmittel. Die alp Bayern, Agentur für Lebensmittel - Produkte aus Bayern, ist eine eigenständige Einheit im Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus. Sie unterstützt die Absatzförderung und den Ausbau der Marktposition von bayerischen Agrarprodukten und Lebensmitteln. Schwerpunkttätigkeiten der alp Bayern sind Informations- und Kommunikationsmaßnahmen im In- und Ausland, Markterschließungsmaßnahmen sowie Gemeinschaftsauftritte auf Plattformen (z. B. Messen). Die Einbindung von Wirtschaft, Verbänden und Institutionen ist ein wichtiges Schlüsselelement der alp Bayern. Die alp Bayern sucht einen geeigneten Dienstleister (Auftragnehmer) zur Konzeption, Planung und Umsetzung von Informations- und Kommunikationsmaßnahmen inklusive Mediaplanung und -Schaltung sowie zur Pflege und Weiterentwicklung bestehender Kommunikationsmedien im Bereich Absatzförderung für bayerische Agrarprodukte und Nahrungsmittel sowie verwandte Dienstleistungen. Bei dem Auftrag handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung, die für die Dauer von maximal 4 Jahren geschlossen wird (3 Jahre Grundvertragslaufzeit plus Vertragsverlängerungsoptionen um ein weiteres Jahr).
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Germania – Servicii de publicitate şi de comercializare – Ausschreibung einer Werbeagentur zur Konzeption, Planung und Umsetzung von Informations- und Kommunikationsmaßnahmen der alp Bayern
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1GWB, soweit: • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder, • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung
Date de contact publicate în TED
13
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Textul integral publicat de TEDextinde
Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF), fördert durch eine Reihe von Informations- und Kommunikationsmaßnahmen unter der Dachmarke „Bayern“ den Absatz bayerischer Agrarprodukte und Lebensmittel. Die alp Bayern, Agentur für Lebensmittel - Produkte aus Bayern, ist eine eigenständige Einheit im Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus. Sie unterstützt die Absatzförderung und den Ausbau der Marktposition von bayerischen Agrarprodukten und Lebensmitteln. Schwerpunkttätigkeiten der alp Bayern sind Informations- und Kommunikationsmaßnahmen im In- und Ausland, Markterschließungsmaßnahmen sowie Gemeinschaftsauftritte auf Plattformen (z. B. Messen). Die Einbindung von Wirtschaft, Verbänden und Institutionen ist ein wichtiges Schlüsselelement der alp Bayern. Die alp Bayern sucht einen geeigneten Dienstleister (Auftragnehmer) zur Konzeption, Planung und Umsetzung von Informations- und Kommunikationsmaßnahmen inklusive Mediaplanung und -Schaltung sowie zur Pflege und Weiterentwicklung bestehender Kommunikationsmedien im Bereich Absatzförderung für bayerische Agrarprodukte und Nahrungsmittel sowie verwandte Dienstleistungen. Bei dem Auftrag handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung, die für die Dauer von maximal 4 Jahren geschlossen wird (3 Jahre Grundvertragslaufzeit plus Vertragsverlängerungsoptionen um ein weiteres Jahr).
Der geschätzte Wert ohne MwSt für Los 1 wurde korrigiert auf 4.715.000,00 EUR
Die Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert.
Ausschreibung einer Werbeagentur zur Konzeption, Planung und Umsetzung von Informations- und Kommunikationsmaßnahmen der alp Bayern
Es sind folgende Erklärung durch die Bieter abzugeben: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Eigenerklärung RUS (Oberschwelle) Eigenerklärung qualifizierte Unterauftragnehmer Information zu statistischen Angaben Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen Eigenerklärung Gebot des gleichen Entgelts Schutzerklärung Scientology
Es sind folgende Erklärung durch die Bieter abzugeben: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Eigenerklärung RUS (Oberschwelle) Eigenerklärung qualifizierter Unterauftragnehmer Information zu statistischen Angaben Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen Eigenerklärung Gebot des gleichen Entgelts Schutzerklärung Scientology
fortlaufender Bedarf einer Werbeagentur zur Konzeption, Planung und Umsetzung von Informations- und Kommunikationsmaßnahmen
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1GWB, soweit: • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder, • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung
Zentrale Vergabestelle im Ressort des StMELF
Preis
Verlängerung um 1 Jahr bis längstens 31.12.2030
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. 1) Die Bieter haben eine Eigenerklärung hierzu einzureichen, mit folgendem Inhalt: - Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach zuzurechnen ist, wegen eines der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten rechtskräftig verurteilt worden ist und nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen rechtskräftig festgesetzt worden ist. - Eigenerklärung bzgl. Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung und zu menschen-, umwelt-, sozial oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen. - Eigenerklärung bzgl. Zahlungsunfähigkeit, Liquidation und Insolvenz. - Eigenerklärung dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach zuzurechnen ist, schwere Verfehlungen begangen hat, die die Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. - Eigenerklärung bzgl. vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen, irreführenden Informationen und Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. - Eigenerklärung bzgl. Nichtvorliegen eines Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG und § 98c AufenthG. 2) Für Bietergemeinschaften je Mitglied, für alle Unterauftragnehmer und Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe ist eine gesonderte Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB abzugeben.
https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/0dc08323-1ffa-468f-9155-d5e168d5dba6/suitabilitycriteria Erklärung über den Nettogesamtumsatz des Bewerbers pro Jahr, für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Die Angaben zum Nettogesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre werden zum Zweck der Begrenzung der Bewerber gem. § 51 VgV bewertet (siehe nachfolgende Kriterien). Newcomer, die keinen Umsatz für drei Jahre vorweisen können, haben eine Null einzutragen und eine Erklärung hierzu als Anlage zu ihrem Angebot hochzuladen. Für das letzte, vorletzte und vorvorletzte abgeschlossene Geschäftsjahr sind jeweils der Nettogesamtumsatz anzugeben. Dieser Nettogesamtumsatz wird auf Basis Ihrer Angaben bewertet gemäß nachfolgendem Maßstab: Bewertung Umsatz (jeweils für letztes, vorletztes und vorvorletztes Geschäftsjahr) jeweils Gewichtung: 6,67% jeweils Maximalpunktzahl: 3 Die nachfolgende Eintragung wird auf Basis Ihrer Angaben zum Nettogesamtumsatz durch die Zentrale Vergabestelle vorgenommen. [ ] Keine Angabe (0) [ ] Kein Umsatz vorhanden (0) [ ] Umsatz unter 500.000 EUR netto (1) [ ] Umsatz ab 500.000 EUR netto bis 1.000.000 EUR netto (2) [ ] Umsatz größer 1.000.000 EUR netto (3)
Der Bewerber hat zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mindestens zwei geeignete Referenzen aus den letzten 3 Jahren von 2023 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung, anzugeben (Mindestreferenzen), aus der die Erfahrung des Bewerbers bei vergleichbaren Projekten hervorgeht (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Referenzprojekte die vor 2023 abgeschlossen wurden, werden bei der Beurteilung der Eignung nicht berücksichtigt. Die Mindestreferenzen werden im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs bewertet und dienen der Begrenzung der Bewerber gem. § 51 VgV. Dabei gilt: Je vergleichbarer eine Referenz für die ausgeschriebenen Leistung ist, desto mehr Punkte erhält der Bewerber für die jeweilige Referenz. Bewerber können auch mehr als zwei Referenzen angeben; mit Punkten bewertet werden jedoch nur die zwei zwingend geforderten Mindestreferenzen. Die Bewerber sollten daher genau darauf achten, welche Referenzen sie als wertungsrelevante Referenzen angeben möchten und welche Referenzen lediglich der Information des Auftraggebers dienen. Eine weniger vergleichbare Referenz führt nicht zwingend zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung, da die Eignung des Bewerbers auch mit nicht voll vergleichbaren Referenzen gegeben sein könnte. Es werden höchstens 5 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. IM FALLE EINES GLEICHSTANDS zwischen den Bewerbern WERDEN die im ersten Schritt NICHT WERTUNGSRELEVANTEN REFERENZEN (ab Referenz 3) ZUR WERTUNG mit ERÜCKSICHTIGT. Dies gilt nur bei gleicher Punktzahl der Bewerber. Die Anforderungen an die Referenzen sowie die Wertung sind den nachfolgenden Darstellungen des Bewertungsmaßstabs am Ende der jeweiligen Referenz zu entnehmen. Bewerbergemeinschaften haben ausgewählte Referenzen, die bewertet werden sollen, hier anzugeben und zu benennen, auf welches Mitglied der Bewerbergemeinschaft sich die Referenz bezieht (zur Begrenzung der Bewerber). Darüber hinaus ist für jedes Mitglied eine eigene Referenzliste auf einer gesonderten Anlage einzureichen. Die Anlage ist im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ zum Angebot hochzuladen. Hierdurch wird die Eignung der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft geprüft. Verweisen Sie NICHT auf ALLGEMEINE BROSCHÜREN O.Ä. Geben Sie die geforderten Informationen an den dafür vorgesehenen Stellen ein. Die Wertung erfolgt durch ein Fachgremium des Auftraggebers. Die Eingabe der Wertungspunkte erfolgt durch die Vergabestelle. Je Referenz muss erfasst werden: - Name des Referenzkunden - Auftragsdauer - Auftragsvolumen - Gegenstand des Auftrags - Bezug zum Geschäftsbereich des StMELF erläutern: Dieser Bezug wird bewertet. (0 - 4 Punkte). - Darstellung der Referenz, inwiefern diese Konzeption, Planung und Umsetzung von Informations- und Kommunikationsmaßnahmen enthält. Dies wird bewertet (0 - 4 Punkte). - Darstellung der Referenz, inwiefern die Absatzförderung heimischer Produkte beinhaltet ist. Diese Erläuterung wird bewertet (0 - 4 Punkte).
Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Können Sie eine bestehende, in Rahmen und Umfang marktübliche Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen nachweisen? Der Nachweis ist als Anlage zum Angebot im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ des Bieterassistenten hochzuladen.
Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayer. StM f. Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
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Ausschreibung einer Werbeagentur zur Konzeption, Planung und Umsetzung von Informations- und Kommunikationsmaßnahmen der alp Bayern
4.715.000,00 EUR
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF), fördert durch eine Reihe von Informations- und Kommunikationsmaßnahmen unter der Dachmarke „Bayern“ den Absatz bayerischer Agrarprodukte und Lebensmittel. Die alp Bayern, Agentur für Lebensmittel - Produkte aus Bayern, ist eine eigenständige Einheit im Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus. Sie unterstützt die Absatzförderung und den Ausbau der Marktposition von bayerischen Agrarprodukten und Lebensmitteln. Schwerpunkttätigkeiten der alp Bayern sind Informations- und Kommunikationsmaßnahmen im In- und Ausland, Markterschließungsmaßnahmen sowie Gemeinschaftsauftritte auf Plattformen (z. B. Messen). Die Einbindung von Wirtschaft, Verbänden und Institutionen ist ein wichtiges Schlüsselelement der alp Bayern. Die alp Bayern sucht einen geeigneten Dienstleister (Auftragnehmer) zur Konzeption, Planung und Umsetzung von Informations- und Kommunikationsmaßnahmen inklusive Mediaplanung und -Schaltung sowie zur Pflege und Weiterentwicklung bestehender Kommunikationsmedien im Bereich Absatzförderung für bayerische Agrarprodukte und Nahrungsmittel sowie verwandte Dienstleistungen. Bei dem Auftrag handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung, die für die Dauer von maximal 4 Jahren geschlossen wird (3 Jahre Grundvertragslaufzeit plus Vertragsverlängerungsoptionen um ein weiteres Jahr).
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Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF), fördert durch eine Reihe von Informations- und Kommunikationsmaßnahmen unter der Dachmarke „Bayern“ den Absatz bayerischer Agrarprodukte und Lebensmittel. Die alp Bayern, Agentur für Lebensmittel - Produkte aus Bayern, ist eine eigenständige Einheit im Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus. Sie unterstützt die Absatzförderung und den Ausbau der Marktposition von bayerischen Agrarprodukten und Lebensmitteln. Schwerpunkttätigkeiten der alp Bayern sind Informations- und Kommunikationsmaßnahmen im In- und Ausland, Markterschließungsmaßnahmen sowie Gemeinschaftsauftritte auf Plattformen (z. B. Messen). Die Einbindung von Wirtschaft, Verbänden und Institutionen ist ein wichtiges Schlüsselelement der alp Bayern. Die alp Bayern sucht einen geeigneten Dienstleister (Auftragnehmer) zur Konzeption, Planung und Umsetzung von Informations- und Kommunikationsmaßnahmen inklusive Mediaplanung und -Schaltung sowie zur Pflege und Weiterentwicklung bestehender Kommunikationsmedien im Bereich Absatzförderung für bayerische Agrarprodukte und Nahrungsmittel sowie verwandte Dienstleistungen. Bei dem Auftrag handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung, die für die Dauer von maximal 4 Jahren geschlossen wird (3 Jahre Grundvertragslaufzeit plus Vertragsverlängerungsoptionen um ein weiteres Jahr).
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Legături interne utile pentru CPV, autoritate și expresiile principale din denumirea procedurii.
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
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