Anunțul 549479-2026 pentru Germania – Servicii de reciclare a deşeurilor menajere – Verwertung von Bioabfall aus dem Landkreis Börde este publicat de Kommunalservice Landkreis Börde AöR și este încadrat la codul CPV 90514000.
Sinteză HarveyAI
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DEE07 | DEU | DEE07 | DEE07 | DEE07 | DEE07 | DEU | DEU | DEU | DEU
Place of performance add PROC
Die Abfälle sind an einer oder mehreren durch den Auftragnehmer zu stellenden Übernahmestelle(n) je Los zu übernehmen. Übernahmestellen können entweder Umladestationen oder Verwertungsanlagen sein. Bei der Angabe mehrerer Übernahmestellen je Los durch den Auftragnehmer kann der Auftraggeber im Einzelfall frei wählen, in welchem Umfang die Anlieferung der Bioabfälle an welcher der angebotenen Übernahmestellen erfolgt. Die Lage der angebotenen Übernahmestelle(n) ist für die Wertung der Angebote relevant (siehe Teil E der Vergabeunterlagen). Die Übernahmestellen müssen nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung innerhalb der Grenzen des Landkreises Börde liegen oder maximal 15,0 km kürzeste Straßenentfernung ab Landkreisgrenze (ermittelt nach Maßgabe von D.0.4.2 der Leistungsbeschreibung) außerhalb der Grenzen des Landkreises Börde. Die Durchführung der Verwertungsleistung ist örtlich nicht beschränkt.
Place of performance addtional LOT
Die Abfälle sind an einer oder mehreren durch den Auftragnehmer zu stellenden Übernahmestelle(n) je Los zu übernehmen. Übernahmestellen können entweder Umladestationen oder Verwertungsanlagen sein. Bei der Angabe mehrerer Übernahmestellen je Los durch den Auftragnehmer kann der Auftraggeber im Einzelfall frei wählen, in welchem Umfang die Anlieferung der Bioabfälle an welcher der angebotenen Übernahmestellen erfolgt. Die Lage der angebotenen Übernahmestelle(n) ist für die Wertung der Angebote relevant (siehe Teil E der Vergabeunterlagen). Die Übernahmestellen müssen nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung innerhalb der Grenzen des Landkreises Börde liegen oder maximal 15,0 km kürzeste Straßenentfernung ab Landkreisgrenze (ermittelt nach Maßgabe von D.0.4.2 der Leistungsbeschreibung) außerhalb der Grenzen des Landkreises Börde. Die Durchführung der Verwertungsleistung ist örtlich nicht beschränkt.
Câștigători și oferte10
Winner city
Ditfurt
Winner country
DEU
Winner country sub
DEE09
Winner decision date
2026-01-12+01:00
Winner email
[email eliminat]
Winner identifier
HRB106613
Winner name
Harz-Humus Recycling GmbH
Winner post code
06484
Winner selection status
selec-w | selec-w | selec-w | selec-w
Winner size
medium
Loturi12
Additional information LOT
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Clean vehicles directive LOT
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Description LOT
Verwertung von Bioabfall aus der Biotonnensammlung (Biogut), ca. 3.200 Mg/a bis 5.100 Mg/a
zweimalige einseitige Verlängerungsoption des Auftraggebers um jeweils 24 Monate
Alte informații publicate26
Acquiring cpb buyer
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Additional info PROC
Mit dem Angebot sind zusätzlich vorzulegen: — Unterlagen zur Durchführung der Leistung nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen: — Beschreibung des Gesamtkonzeptes der Leistungserbringung unter Benennung folgender Aspekte: a) Beschreibung des vorgesehenen Verwertungs- bzw. Logistikkonzeptes für die zu übernehmenden Abfälle. Bei mehrstufigen Verwertungskonzepten ist jede vorgesehene Stufe des Verwertungs- und Logistikkonzeptes zu beschreiben. b) Nur Los 1 und Los 2: Erläuterung der Einhaltung der Anforderungen der TA Luft ab dem 01.12.2026. c) Ausdruck eines Luftbildes (google-maps o.ä.) des Standortes der vorgesehenen Übernahmestelle und Kennzeichnung des Standortes der Waage bzw. des Zufahrtstors, wenn keine Waage vorhanden ist. Sofern ein abweichender Standort der Waage benannt wird (z.B. auf einem anderen Betriebsteil oder bei einem Partnerunternehmen) so ist auch ein Luftbild des Standortes der zu nutzenden Waage mit Kennzeichnung der Waage vorzulegen. — Anlagenkennblatt der vorgesehenen Verwertungsanlage/ Umschlaganlage; — Nur Los 1 und Los 2, Verwertung von Biogut: Darstellung der Verwertungsverfahren in den vorgesehenen Verwertungsanlagen; — Die gesamte Bieterkommunikation im Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich über das vom Auftraggeber für diese Ausschreibung genutzte E-Vergabeportal evergabe.de. Anleitungen zu dessen Benutzung sind dort zu finden. Alle Nachrichten der Vergabestelle (neben den Antworten auf Bieterfragen und Änderungen der Unterlagen auch z.B. Nachforderungen, die Vorinformationen nach § 134 GWB, die Information über den Zuschlag oder die Nichtberücksichtigung von Angeboten) werden elektronisch über das Vergabeportal übermittelt. — Um die rechtzeitige Kenntnisnahme von neuen Informationen im Vergabeverfahren sicherzustellen, hat der Bieter die Obliegenheit, sich während des laufenden Vergabeverfahrens jeden Tag (von montags bis freitags, außer an Feiertagen) auf dem Portal anzumelden und dort seinen Posteingang zu prüfen. Auf den Erhalt automatisierter Benachrichtigungs-E-Mails allein darf er sich nicht verlassen. — Vom Auftraggeber über das E-Vergabeportal übermittelte Nachrichten und Dokumente gehen dem Bieter zu, wenn sie im Eingangsordner des Bieters zum Herunterladen bereitgestellt sind und unter Berücksichtigung der vorgenannten Obliegenheit mit einer Kenntnisnahme durch den Bieter gerechnet werden kann. — Es obliegt also dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber über das E-Vergabeportal eine (neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.
Acord-cadru și sistem dinamic2
Dps usage LOT
none | none | none | none
Framework agreement LOT
none | none | none | none
Procedură și anunț13
Form type
result
Legal basis
32014L0024
Legal basis NOTICE
32014L0024
Legal basis PROC
vgv
NOTICE identifier
019bb0fa-1fa9-4800-8615-17b7ac253123
NOTICE preferred publication date
2026-08-06T00:00:00+02:00
NOTICE subtype
29
NOTICE title
Germania – Servicii de reciclare a deşeurilor menajere – Verwertung von Bioabfall aus dem Landkreis Börde
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. […] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevor-schriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegen-über dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Be-kanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Be-werbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
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Umweltrelevanz (hochwertige Verwertung)
Verwertung von Bioabfällen aus der Biotonnensammlung (Biogut), ca. 3.400 Mg/a bis 5.400 Mg/a
Mit dem Angebot sind zusätzlich vorzulegen: — Unterlagen zur Durchführung der Leistung nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen: — Beschreibung des Gesamtkonzeptes der Leistungserbringung unter Benennung folgender Aspekte: a) Beschreibung des vorgesehenen Verwertungs- bzw. Logistikkonzeptes für die zu übernehmenden Abfälle. Bei mehrstufigen Verwertungskonzepten ist jede vorgesehene Stufe des Verwertungs- und Logistikkonzeptes zu beschreiben. b) Nur Los 1 und Los 2: Erläuterung der Einhaltung der Anforderungen der TA Luft ab dem 01.12.2026. c) Ausdruck eines Luftbildes (google-maps o.ä.) des Standortes der vorgesehenen Übernahmestelle und Kennzeichnung des Standortes der Waage bzw. des Zufahrtstors, wenn keine Waage vorhanden ist. Sofern ein abweichender Standort der Waage benannt wird (z.B. auf einem anderen Betriebsteil oder bei einem Partnerunternehmen) so ist auch ein Luftbild des Standortes der zu nutzenden Waage mit Kennzeichnung der Waage vorzulegen. — Anlagenkennblatt der vorgesehenen Verwertungsanlage/ Umschlaganlage; — Nur Los 1 und Los 2, Verwertung von Biogut: Darstellung der Verwertungsverfahren in den vorgesehenen Verwertungsanlagen; — Die gesamte Bieterkommunikation im Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich über das vom Auftraggeber für diese Ausschreibung genutzte E-Vergabeportal evergabe.de. Anleitungen zu dessen Benutzung sind dort zu finden. Alle Nachrichten der Vergabestelle (neben den Antworten auf Bieterfragen und Änderungen der Unterlagen auch z.B. Nachforderungen, die Vorinformationen nach § 134 GWB, die Information über den Zuschlag oder die Nichtberücksichtigung von Angeboten) werden elektronisch über das Vergabeportal übermittelt. — Um die rechtzeitige Kenntnisnahme von neuen Informationen im Vergabeverfahren sicherzustellen, hat der Bieter die Obliegenheit, sich während des laufenden Vergabeverfahrens jeden Tag (von montags bis freitags, außer an Feiertagen) auf dem Portal anzumelden und dort seinen Posteingang zu prüfen. Auf den Erhalt automatisierter Benachrichtigungs-E-Mails allein darf er sich nicht verlassen. — Vom Auftraggeber über das E-Vergabeportal übermittelte Nachrichten und Dokumente gehen dem Bieter zu, wenn sie im Eingangsordner des Bieters zum Herunterladen bereitgestellt sind und unter Berücksichtigung der vorgenannten Obliegenheit mit einer Kenntnisnahme durch den Bieter gerechnet werden kann. — Es obliegt also dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber über das E-Vergabeportal eine (neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.
Verwertung von Grünabfall, Gebiet Nord
Verwertung von Bioabfällen aus der Direktanlieferung an den Kleinannahmestellen (Grünabfall), ca. 700 Mg/a bis 2.200 Mg/a
nicht zutreffend
Die Abfälle sind an einer oder mehreren durch den Auftragnehmer zu stellenden Übernahmestelle(n) je Los zu übernehmen. Übernahmestellen können entweder Umladestationen oder Verwertungsanlagen sein. Bei der Angabe mehrerer Übernahmestellen je Los durch den Auftragnehmer kann der Auftraggeber im Einzelfall frei wählen, in welchem Umfang die Anlieferung der Bioabfälle an welcher der angebotenen Übernahmestellen erfolgt. Die Lage der angebotenen Übernahmestelle(n) ist für die Wertung der Angebote relevant (siehe Teil E der Vergabeunterlagen). Die Übernahmestellen müssen nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung innerhalb der Grenzen des Landkreises Börde liegen oder maximal 15,0 km kürzeste Straßenentfernung ab Landkreisgrenze (ermittelt nach Maßgabe von D.0.4.2 der Leistungsbeschreibung) außerhalb der Grenzen des Landkreises Börde. Die Durchführung der Verwertungsleistung ist örtlich nicht beschränkt.
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Vergabekammern Sachsen-Anhalt beim Landesverwaltungsamt Halle
Verwertung von Bioabfall aus dem Landkreis Börde
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. […] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevor-schriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegen-über dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Be-kanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Be-werbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Verwertung von Bioabfall aus der Biotonnensammlung (Biogut), ca. 3.200 Mg/a bis 5.100 Mg/a
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. […] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegen-über dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Be-kanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Be-werbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Kommunalservice Landkreis Börde AöR
Verwertung von Bioabfall aus der Biotonnensammlung (Biogut), Gebiet Süd
prognostizierte Gesamtkosten
Verwertung von Bioabfällen aus der Direktanlieferung an den Kleinannahmestellen (Grünabfall), ca. 1.500 Mg/a bis 3.800 Mg/a
Verwertung von Bioabfall aus der Biotonnensammlung (Biogut), Gebiet Nord
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
zweimalige einseitige Verlängerungsoption des Auftraggebers um jeweils 24 Monate
Verwertung von Grünabfall, Gebiet Süd
Harz-Humus Recycling GmbH
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Verwertung von Bioabfall aus der Biotonnensammlung (Biogut), Gebiet Nord
Verwertung von Bioabfall aus der Biotonnensammlung (Biogut), ca. 3.200 Mg/a bis 5.100 Mg/a
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Câștigător: Harz-Humus Recycling GmbH · CUI HRB106613
Contract 112 ian. 2026
LOT-0002
Verwertung von Bioabfall aus der Biotonnensammlung (Biogut), Gebiet Süd
Verwertung von Bioabfällen aus der Biotonnensammlung (Biogut), ca. 3.400 Mg/a bis 5.400 Mg/a
Detalii licitație
Descriere
Verwertung von Bioabfall aus dem Landkreis Börde
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Legături interne utile pentru CPV, autoritate și expresiile principale din denumirea procedurii.