Germania – Monitorizare de mediu pentru construcţii – Umweltfachliche Leistungen zum Bau des Hochwasserrückhaltebeckens Helmsheim (Artenschutzmaßnahmen CEF, ökologische Baubegleitung, Ausgleichsmaßnahmen)
Anunțul 549866-2026 pentru Germania – Monitorizare de mediu pentru construcţii – Umweltfachliche Leistungen zum Bau des Hochwasserrückhaltebeckens Helmsheim (Artenschutzmaßnahmen CEF, ökologische Baubegleitung, Ausgleichsmaßnahmen) este publicat de Stadt Bruchsal și este încadrat la codul CPV 71313450.
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Description LOT
Die Stadt Bruchsal plant den Bau und Betrieb eines Hochwasserrückhaltebeckens im Saalbachtal zwischen dem Bruchsaler Stadtteil Helmsheim und der Gemeinde Gondelsheim. Die Fläche liegt auf den Gemarkungen der Stadt Bruchsal, der Stadt Bretten und der Gemeinde Gondelsheim. Das geplante Becken ist für den Schutz bei einem 100-jährlichen Hochwasser ausgelegt und umfasst eine Einstaufläche von ca. 22 ha mit einem Netto-Rückhaltevolumen von 380.000 m³. Das Vorhaben stellt einen Eingriff in Natur und Landschaft nach § 14 Abs. 1 BNatSchG i.V.m. § 14 Abs. 1 NatSchG Baden-Württemberg dar. Der Eingriff ist gemäß § 15 Abs. 2 BNatSchG und § 15 Abs. 2 NatSchG zu kompensieren. Deshalb wurden parallel zur Genehmigungsphase umfassende ökologische Untersuchungen umgesetzt und aller erforderlichen Maßnahmen in einem UVP-Bericht mit integriertem Landschaftspflegerischem Begleitplan festgehalten. Die Vorgaben des UVP-Berichts mit integriertem Landschaftspflegerischem Begleitplan sowie der artenschutzrechtlichen Verträglichkeitsstudie sind einzuhalten. Die Einhaltung dieser Punkte ist durch die Umweltfachliche Baubegleitung sicherzustellen. Die festgelegten Vermeidungs‑, Minderungs‑, Ausgleichs‑ und Ersatzmaßnahmen sind wie beschrieben umzusetzen. In der Summe handelt es sich um 10 Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung erheblicher Beeinträchtigungen sowie 5 Kompensationsmaßnahmen darunter 3 CEF-Maßnahmen. Zur Sicherstellung der Umsetzung bzw. Einhaltung dieser Vorgaben wird eine Umweltfachliche Baubegleitung eingesetzt. Sie umfasst die ökologische, bodenkundliche und gewässerökologische Baubegleitung sowie arten- und gewässerbezogene Fachgutachten und Spezialleistungen. Die Vergabe dieser Leistungen ist Bestandteil dieses Vergabeverfahrens.
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DEU
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Missing info submission description LOT
Nach Ermessen des Auftraggebers können einige fehlende Bieterunterlagen, deren Nachforderung nach den entsprechenden gesetzlichen Vorgaben § 56 VgV nicht ausgeschlossen sind, nach Fristablauf nachgereicht werden.
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Erklärung, dass der durchschnittlicher Netto-Jahresumsatz der letzten 3 Jahre im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Ökologische Baubegleitung bzw. umweltfachliche Bauüberwachung, Umweltplanung, Naturschutzfachplanung, Bestandserfassung, Bauüberwachung Landschaftsbau) mindestens 100.000,- € netto beträgt (formlos)
Umweltfachliche Baubegleitung zum Bau des Hochwasserrückhaltebeckens Helmsheim
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Rezultate, atribuiri și contracte9
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Honorar
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Preiskriterium
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Bruchsal
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Alte informații publicate22
Additional classification PROC
90721700
Additional classification type PROC
cpv
Additional info PROC
Fragen zu den Vergabeunterlagen übermitteln Sie uns bitte fristgerecht (bis max. 6 Tage vor der Submission) ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform subreport. Da auch eventuell mit den Bieterinformationen einhergehende, wichtige Änderungen an den Vergabeunterlagen auf diesem Wege kommuniziert werden, wird dringend empfohlen, dass sich die Unternehmen regelmäßig informieren, um die Bieterinformationen zu erhalten. Eine Registrierung wird daher dringend empfohlen. Es werden weder telefonische noch mündliche Auskünfte erteilt. Alle vom Auftraggeber gegebenen Auskünfte sind bei der Ausarbeitung der Angebote zu berücksichtigen. Bieter können sich nicht darauf berufen, Informationen nicht zur Kenntnis genommen zu haben. Auch die Kommunikation nach Angebotsabgabe erfolgt über die Vergabeplattform subreport. Angebote können ausschließlich über die Vergabeplattform subreport eingereicht werden, nur hierdurch wird die geforderte Verschlüsselung gewährleistet. Auf anderen Übertragungswegen - insbesondere per E-Mail, Post oder über den Bereich "Kommunikation" des Vergabeportals - eingehende Angebote bzw. Angebotsbestandteile werden nicht berücksichtigt. Wir bitten Sie, dem Angebot alle geforderten Unterlagen beizufügen. Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bewerber-/Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen (§ 17 Abs. 11 VgV).
Loc de executare5
Place of performance
DE123 | DEU | DE123 | DEU
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Termene și durate3
Deadline receipt request
2026-09-08T10:00:00+02:00
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Acord-cadru și sistem dinamic2
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Procedură și anunț13
Form type
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Legal basis
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NOTICE subtype
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NOTICE title
Germania – Monitorizare de mediu pentru construcţii – Umweltfachliche Leistungen zum Bau des Hochwasserrückhaltebeckens Helmsheim (Artenschutzmaßnahmen CEF, ökologische Baubegleitung, Ausgleichsmaßnahmen)
NOTICE type
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Clasificare CPV5
Classification cpv
71313450 | 90721700 | 71313450
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Main classification PROC
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Main classification type LOT
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Main classification type PROC
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Căi de atac1
Review deadline description LOT
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Date de contact publicate în TED
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Textul integral publicat de TEDextinde
Umweltfachliche Baubegleitung zum Bau des Hochwasserrückhaltebeckens Helmsheim
Stadt Bruchsal, Stadtbauamt, Geschäftsstelle Zentrale Vergaben
Referenzen des Bewerbers/Unternehmens/Teams im Bereich der Ökologischen Baubegleitung vergleichbarer Damm- oder Erdbaumaßnahmen mit einem Honorarvolumen von mindestens 100.000.- € aus den letzten 6 Jahren mit Nennung des jeweiligen Auftraggebers sowie des Honorarvolumens und der Leistungsinhalte
Erklärung, dass der durchschnittlicher Netto-Jahresumsatz der letzten 3 Jahre im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Ökologische Baubegleitung bzw. umweltfachliche Bauüberwachung, Umweltplanung, Naturschutzfachplanung, Bestandserfassung, Bauüberwachung Landschaftsbau) mindestens 100.000,- € netto beträgt (formlos)
Fachlicher Wert
Ökologische, bodenkundliche und gewässerökologische Baubegleitung sowie arten- und gewässerbezogene Fachgutachten, die zum Bau des HRB Helmsheim erforderlich sind.
Honorar
Team und Qualifikation
Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EUSanktionspaket mit Art. 5k in die Russland- Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EUSchwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: - russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, - juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder - natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). - Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bieter mit Angebotsabgabe in Form einer Eigenerklärung (diese ist in den Vergabeunterlagen enthalten) zu erklären. Auszuschließen sind Angebote und Teilnahmeanträge gemäß § 57 VgV. 1. Angebote und Teilnahmeanträge, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten, 2. Angebote und Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, 3. Angebote und Teilnahmeanträge, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind, 4. Angebote und Teilnahmeanträge, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind, 5. Angebote und Teilnahmeanträge, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen und 6. nicht zugelassene Nebenangebote. Sowie Angebote und Teilnahmeanträge bei denen die Eignung des Bieters nicht vorliegt.
Preiskriterium
Referenzen des Bewerbers/Unternehmens/Teams im Bereich der Bodenkundlichen Baubegleitung vergleichbarer Damm- oder Erdbaumaßnahmen mit einem Honorarvolumen von mindestens 10.000,- €aus den letzten 6 Jahren mit Nennung des jeweiligen Auftraggebers sowie des Honorarvolumens und der Leistungsinhalte
Referenzen des Bewerbers/Unternehmens/Teams im Bereich der Überwachung von Landschaftsbaumaßnahmen im Rahmen von Gewässerrenaturierungen mit einem Honorarvolumen von mindestens 20.000,- € aus den letzten 6 Jahren mit Nennung des jeweiligen Auftraggebers sowie des Honorarvolumens und der Leistungsinhalte
Stadt Bruchsal
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Referenzen des Bewerbers/Unternehmens/Teams im Bereich Gewässerschutz mit einem Honorarvolumen von mindestens 10.000.- €aus den letzten 6 Jahren mit Nennung des jeweiligen Auftraggebers sowie des Honorarvolumens und der Leistungsinhalte
Qualitätskriterium
Umweltfachliche Leistungen zum Bau des Hochwasserrückhaltebeckens Helmsheim (Artenschutzmaßnahmen CEF, ökologische Baubegleitung, Ausgleichsmaßnahmen)
Die Stadt Bruchsal plant den Bau und Betrieb eines Hochwasserrückhaltebeckens im Saalbachtal zwischen dem Bruchsaler Stadtteil Helmsheim und der Gemeinde Gondelsheim. Die Fläche liegt auf den Gemarkungen der Stadt Bruchsal, der Stadt Bretten und der Gemeinde Gondelsheim. Das geplante Becken ist für den Schutz bei einem 100-jährlichen Hochwasser ausgelegt und umfasst eine Einstaufläche von ca. 22 ha mit einem Netto-Rückhaltevolumen von 380.000 m³. Das Vorhaben stellt einen Eingriff in Natur und Landschaft nach § 14 Abs. 1 BNatSchG i.V.m. § 14 Abs. 1 NatSchG Baden-Württemberg dar. Der Eingriff ist gemäß § 15 Abs. 2 BNatSchG und § 15 Abs. 2 NatSchG zu kompensieren. Deshalb wurden parallel zur Genehmigungsphase umfassende ökologische Untersuchungen umgesetzt und aller erforderlichen Maßnahmen in einem UVP-Bericht mit integriertem Landschaftspflegerischem Begleitplan festgehalten. Die Vorgaben des UVP-Berichts mit integriertem Landschaftspflegerischem Begleitplan sowie der artenschutzrechtlichen Verträglichkeitsstudie sind einzuhalten. Die Einhaltung dieser Punkte ist durch die Umweltfachliche Baubegleitung sicherzustellen. Die festgelegten Vermeidungs‑, Minderungs‑, Ausgleichs‑ und Ersatzmaßnahmen sind wie beschrieben umzusetzen. In der Summe handelt es sich um 10 Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung erheblicher Beeinträchtigungen sowie 5 Kompensationsmaßnahmen darunter 3 CEF-Maßnahmen. Zur Sicherstellung der Umsetzung bzw. Einhaltung dieser Vorgaben wird eine Umweltfachliche Baubegleitung eingesetzt. Sie umfasst die ökologische, bodenkundliche und gewässerökologische Baubegleitung sowie arten- und gewässerbezogene Fachgutachten und Spezialleistungen. Die Vergabe dieser Leistungen ist Bestandteil dieses Vergabeverfahrens.
Referenzen des Bewerbers/Unternehmens/Teams im Bereich der Bestandserfassung von Fledermäusen aus den letzten 6 Jahren mit Nennung des jeweiligen Auftraggebers sowie des Honorarvolumens und der Leistungsinhalte
Fragen zu den Vergabeunterlagen übermitteln Sie uns bitte fristgerecht (bis max. 6 Tage vor der Submission) ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform subreport. Da auch eventuell mit den Bieterinformationen einhergehende, wichtige Änderungen an den Vergabeunterlagen auf diesem Wege kommuniziert werden, wird dringend empfohlen, dass sich die Unternehmen regelmäßig informieren, um die Bieterinformationen zu erhalten. Eine Registrierung wird daher dringend empfohlen. Es werden weder telefonische noch mündliche Auskünfte erteilt. Alle vom Auftraggeber gegebenen Auskünfte sind bei der Ausarbeitung der Angebote zu berücksichtigen. Bieter können sich nicht darauf berufen, Informationen nicht zur Kenntnis genommen zu haben. Auch die Kommunikation nach Angebotsabgabe erfolgt über die Vergabeplattform subreport. Angebote können ausschließlich über die Vergabeplattform subreport eingereicht werden, nur hierdurch wird die geforderte Verschlüsselung gewährleistet. Auf anderen Übertragungswegen - insbesondere per E-Mail, Post oder über den Bereich "Kommunikation" des Vergabeportals - eingehende Angebote bzw. Angebotsbestandteile werden nicht berücksichtigt. Wir bitten Sie, dem Angebot alle geforderten Unterlagen beizufügen. Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bewerber-/Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen (§ 17 Abs. 11 VgV).
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Nach Ermessen des Auftraggebers können einige fehlende Bieterunterlagen, deren Nachforderung nach den entsprechenden gesetzlichen Vorgaben § 56 VgV nicht ausgeschlossen sind, nach Fristablauf nachgereicht werden.
Referenzen des Bewerbers/Unternehmens/Teams im Bereich der Vergrämung und Umsiedlung von Reptilien (z.B. Zauneidechsen und/oder Schlingnattern) aus den letzten 6 Jahren mit Nennung des jeweiligen Auftraggebers sowie des Honorarvolumens und der Leistungsinhalte
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
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Umweltfachliche Baubegleitung zum Bau des Hochwasserrückhaltebeckens Helmsheim
Die Stadt Bruchsal plant den Bau und Betrieb eines Hochwasserrückhaltebeckens im Saalbachtal zwischen dem Bruchsaler Stadtteil Helmsheim und der Gemeinde Gondelsheim. Die Fläche liegt auf den Gemarkungen der Stadt Bruchsal, der Stadt Bretten und der Gemeinde Gondelsheim. Das geplante Becken ist für den Schutz bei einem 100-jährlichen Hochwasser ausgelegt und umfasst eine Einstaufläche von ca. 22 ha mit einem Netto-Rückhaltevolumen von 380.000 m³. Das Vorhaben stellt einen Eingriff in Natur und Landschaft nach § 14 Abs. 1 BNatSchG i.V.m. § 14 Abs. 1 NatSchG Baden-Württemberg dar. Der Eingriff ist gemäß § 15 Abs. 2 BNatSchG und § 15 Abs. 2 NatSchG zu kompensieren. Deshalb wurden parallel zur Genehmigungsphase umfassende ökologische Untersuchungen umgesetzt und aller erforderlichen Maßnahmen in einem UVP-Bericht mit integriertem Landschaftspflegerischem Begleitplan festgehalten. Die Vorgaben des UVP-Berichts mit integriertem Landschaftspflegerischem Begleitplan sowie der artenschutzrechtlichen Verträglichkeitsstudie sind einzuhalten. Die Einhaltung dieser Punkte ist durch die Umweltfachliche Baubegleitung sicherzustellen. Die festgelegten Vermeidungs‑, Minderungs‑, Ausgleichs‑ und Ersatzmaßnahmen sind wie beschrieben umzusetzen. In der Summe handelt es sich um 10 Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung erheblicher Beeinträchtigungen sowie 5 Kompensationsmaßnahmen darunter 3 CEF-Maßnahmen. Zur Sicherstellung der Umsetzung bzw. Einhaltung dieser Vorgaben wird eine Umweltfachliche Baubegleitung eingesetzt. Sie umfasst die ökologische, bodenkundliche und gewässerökologische Baubegleitung sowie arten- und gewässerbezogene Fachgutachten und Spezialleistungen. Die Vergabe dieser Leistungen ist Bestandteil dieses Vergabeverfahrens.
Detalii licitație
Descriere
Ökologische, bodenkundliche und gewässerökologische Baubegleitung sowie arten- und gewässerbezogene Fachgutachten, die zum Bau des HRB Helmsheim erforderlich sind.
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Legături interne utile pentru CPV, autoritate și expresiile principale din denumirea procedurii.
Stadt Bruchsal, Stadtbauamt, Geschäftsstelle Zentrale Vergaben
Organisation name revieworg LOT
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
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Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
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Ökologische, bodenkundliche und gewässerökologische Baubegleitung sowie arten- und gewässerbezogene Fachgutachten, die zum Bau des HRB Helmsheim erforderlich sind.