Rezultat publicatTED — Licitații europene90911000·550856-2026
Germania – Servicii de curăţare a locuinţelor, a construcţiilor şi a ferestrelor – Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung sowie Beschaffung Sanitärverbrauchsmaterialien in verschiedenen Objekten der Stadt Leisnig
Anunțul 550856-2026 pentru Germania – Servicii de curăţare a locuinţelor, a construcţiilor şi a ferestrelor – Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung sowie Beschaffung Sanitärverbrauchsmaterialien in verschiedenen Objekten der Stadt Leisnig este publicat de Stadtverwaltung Leisnig și este încadrat la codul CPV 90911000.
Sinteză HarveyAI
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Eine Objektbesichtigung ist möglich. Termine für die Objektbesichtigung vereinbaren Sie bitte unter 03 ••• ••• 24. Bitte beachten Sie, dass hier keine Fragen zur Ausschreibung beantwortet werden. Haben Sie Fragen, stellen Sie diese bitte über die Vergabeplattform.
Angebotspreis inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen
Award criterion name LOT
Angebotspreis inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen (Gewichtung 50)
Award criterion number LOT
50 | 25 | 25 | 100
Award criterion number weight LOT
per-exa | per-exa | per-exa | per-exa
Award criterion type LOT
price | quality | quality | price
Contract duration end date LOT
2030-08-31+02:00 | 2030-08-31+02:00
Contract duration start date LOT
2026-09-01+02:00 | 2026-09-01+02:00
Contract nature
services | services | services
Alte informații publicate18
Competition termination PROC
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Customization id
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Description PROC
Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung sowie Beschaffung Sanitärverbrauchsmaterialien in verschiedenen Objekten der Stadt Leisnig
Dispatch date
2026-08-07+02:00
Dispatch time
12:14:31+02:00
Internal identifier PROC
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NL
2
Non award justification
other | other
Official language
DEU
Ojs number
Acord-cadru și sistem dinamic2
Dps usage LOT
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Framework agreement LOT
none | none
Procedură și anunț13
Form type
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Legal basis
32014L0024
Legal basis NOTICE
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Legal basis PROC
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NOTICE identifier
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NOTICE preferred publication date
2026-08-07T00:00:00+02:00
NOTICE subtype
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NOTICE title
Germania – Servicii de curăţare a locuinţelor, a construcţiilor şi a ferestrelor – Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung sowie Beschaffung Sanitärverbrauchsmaterialien in verschiedenen Objekten der Stadt Leisnig
NOTICE type
can-standard
Clasificare CPV5
Classification cpv
90911000 | 90911200 | 90911300
Main classification LOT
90911200 | 90911300
Main classification PROC
90911000
Main classification type LOT
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Main classification type PROC
cpv
Câștigători și oferte1
Winner selection status
clos-nw | clos-nw
Căi de atac1
Review deadline description LOT
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Ange-bot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftrags-vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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6
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Eine Objektbesichtigung ist möglich. Termine für die Objektbesichtigung vereinbaren Sie bitte unter 03 ••• ••• 24. Bitte beachten Sie, dass hier keine Fragen zur Ausschreibung beantwortet werden. Haben Sie Fragen, stellen Sie diese bitte über die Vergabeplattform.
Angaben zu den Qualitätssicherungsmaßnahmen (Gewichtung 25)
Glasreinigung: - Bibliothek, Kirchstraße 15, 04703 Leisnig; - Gästeamt, Kirchstraße 15, 04703 Leisnig; - Rathaus, Markt 1, 04703 Leisnig; - Stadtgut, Kirchstraße 15, 04703 Leisnig und - Öffentliches WC, Colditzer Straße, 04703 Leisnig.
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
jährliche Reinigungsstunden inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen
Los 1 Unterhalts- und Grundreinigung
Los 2 Glasreinigung
Angebotspreis inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen (Gewichtung 50)
Stadtverwaltung Leisnig
Angaben zu den Qualitätssicherungsmaßnahmen
Unterhalts- und Grundreinigung: - Bibliothek, Kirchstraße 15, 04703 Leisnig; - Gästeamt, Kirchstraße 15, 04703 Leisnig; - Rathaus, Markt 1, 04703 Leisnig; - Stadtgut, Kirchstraße 15, 04703 Leisnig; - Öffentliches WC, Colditzer Straße, 04703 Leisnig und - Öffentliches WC, Neugasse 9-2, 04703 Leisnig.
Angebotspreis inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen (Gewichtung 100)
jährliche Reinigungsstunden inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen (Gewichtung 25)
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Ange-bot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftrags-vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Angebotspreis inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung sowie Beschaffung Sanitärverbrauchsmaterialien in verschiedenen Objekten der Stadt Leisnig
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