Anunțul 551203-2026 pentru Germania – Servicii de curăţare a construcţiilor – Ausschreibung Gebäudereinigung - Stadtwerke Landshut este publicat de Stadtwerke Landshut și este încadrat la codul CPV 90911200.
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Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei. Der AG behält sich Nachforderungen von unternehmensbezogenen oder leistungsbezogenen Unterlagen in den Grenzen des § 56 VgV bis zum Ablauf der (gegebenenfalls verlängerten) Bindefrist vor. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung von Unterlagen besteht nicht. Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Unterlagen nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Missing info submission LOT
late-some | late-some
Multiple tender LOT
not-allowed | not-allowed
Procurement document id LOT
2026-004-DL Los 1 | 2026-004-DL Los 2
Renewal description LOT
Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht spätestens bis 31.07.2028 bzw. bis 31.07.2029 schriftlich gekündigt wird. Er endet in jedem Fall automatisch nach 4 Jahren am 31.01.2031. Es bedarf keiner gesonderten Kündigung.
Renewal maximum LOT
2 | 2
Requirement stage LOT
t-requ | t-requ
Reserved execution LOT
no | no
Reserved procurement LOT
none | none
Selection criterion description LOT
Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über mindestens drei und höchstens fünf geeignete Referenzen des Bieters, eines Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft über in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten Reinigungsleistungen. Damit eine Referenz innerhalb des vorgegebenen Dreijahreszeitraums als erbracht gilt, darf die Referenz nicht vor Ablauf eines Zeitraums von drei Jahren vor der Frist zur Abgabe der Angebote beendet worden sein. Eine Referenz ist geeignet, wenn jeweils alle nachfolgenden Anforderungen erfüllt sind: • Gegenstand der Referenz sind/waren Unterhaltsreinigungsleistungen (UR). • Der Erbringungszeitraum (Zeitraum der Leistungserbringung) der Referenz beträgt mindestens 12 Monate; d. h. die referenzgegenständlichen Leistungen müssen mindestens 12 Monate in Folge erbracht worden sein. • Die Unterhaltsreinigungsleistungen (UR) wurden in einem Gebäude oder mehreren Gebäuden erbracht, das bzw. die überwiegend Büro- oder Verwaltungszwecken dienen. • Jahresreinigungsfläche UR: o Wenn der Bieter/die Bietergemeinschaft ausschließlich ein Angebot für das Los 2 abgibt, muss die Jahresreinigungsfläche UR der Referenz mindestens 100.000 m² betragen. o Wenn der Bieter/die Bietergemeinschaft ein Angebot für das Los 1, muss die Jahresreinigungsfläche UR der Referenz mindestens 530.000 m² betragen. Diese höhere Jahresreinigungsfläche von mindestens 530.000 m² gilt dann automatisch auch für das zusätzlich angebotene Los 2. Die geringe Mindestgrenze der Jahresreinigungsfläche von 100.000 m² gilt somit nur, wenn der Bieter/die Bietergemeinschaft kein Angebot für das Los 1 abgibt. • Die Referenz wurde aus Sicht des Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht. Referenzauftraggeber kann ausschließlich der Vertragspartner des Bieters oder des Mitglieds der Bietergemeinschaft sein, dass die Referenz erbracht hat.
Zusätzliche Informationen: Objektbesichtigung Aufgrund der Komplexität der Objekte, den räumlichen Gegebenheiten, den Arbeitsbedingungen, den Arbeitsschutzanforderungen und den unterschiedlichsten Materialbeschaffenheiten ist eine Objektbesichtigung zwingend durchzuführen. // Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Der Bieter erklärt: - dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1-3 GWB vorliegen. Für den Fall, dass die vorgenannte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1-3 GWB nicht abgegeben wurde: Erklärung, welche(r) der vorgenannten Ausschlussgründe vorliegt/vorliegen Es wurden Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 1 S. 1 Nr. 1-3 GWB ergriffen - dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB vorliegen. Für den Fall, dass die vorgenannte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB nicht abgegeben wurde Erklärung, welche(r) der vorgenannten Ausschlussgründe vorliegt/vorliegen Es wurden Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 1 S.1 Nr. 1-3 GWB ergriffen - dass keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 Nrn. 1-4, 7 und 8 GWB vorliegen. Für den Fall, dass die vorgenannte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 Nrn. 1-4, 7 und 8 GWB nicht abgegeben wurde Erklärung, welche(r) der vorgenannten Ausschlussgründe vorliegt/vorliegen Es wurden Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 1 S.1 Nr. 1-3 GWB ergriffen - dass keine Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vorliegen. Für den Fall, dass die vorgenannte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes nicht abgegeben wurde: Erklärung, welche(r) der vorgenannten Ausschlussgründe vorliegt/vorliegen Es wurden Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 1 S.1 Nr. 1-3 GWB ergriffen Tritt bei den vorgenannten Umständen zu einem späteren Zeitpunkt eine Änderung ein, so ist dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Wissentlich falsche Erklärungen können den Aus-schluss von diesem und weiteren Verfahren zur Folge haben. Werden diese Umstände nach Auftragserteilung bekannt, steht dem Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, sofern ihm ein Festhalten am Vertrag unzumutbar wird. Weitergehende Schadensersatzforderungen bleiben davon unberührt.
Acord-cadru și sistem dinamic2
Dps usage LOT
none | none
Framework agreement LOT
none | none
Procedură și anunț13
Form type
competition
Legal basis
32014L0024
Legal basis NOTICE
32014L0024
Legal basis PROC
vgv
NOTICE identifier
0f0546b6-abc0-4c99-8fa3-b9045432361c
NOTICE preferred publication date
2026-08-07T00:00:00+02:00
NOTICE subtype
16
NOTICE title
Germania – Servicii de curăţare a construcţiilor – Ausschreibung Gebäudereinigung - Stadtwerke Landshut
Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen 1. versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, 2. versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder 3. fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Die Stadtwerke Landshut benötigen die Unterhaltsreinigung (UR) für ihre Gebäude an verschiedenen Standorten unterteilt in 2 Losen.
Angabe der Qualifikation Objektleitung Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über die Qualifikation der im Auftragsfall als Objektleitung eingesetzten Person. Als Objektleitung ist die Person zu verstehen, die als direkter Ansprechpartner für die Belange der Leistungserbringung der Unterhaltsreinigung unmittelbar dem Auftraggeber qualifiziert zur Verfügung steht und gegenüber den Reinigungskräften weisungsbefugt ist. Die Objektleitung sorgt für eine vertragskonforme, professionelle und termingetreue Leistungserbringung und arbeitet eng und vertrauensvoll mit dem AG-Vertreter zusammen. Übergeordnete und untergeordnete Leitungsfunktionen sind nicht darunter zu verstehen. Die im Auftragsfall als Objektleitung eingesetzte Person muss mindestens - über eine Berufserfahrung von drei Jahren als Objektleitung in Objekten verfügen, die dem Auftragsgegenstand gleichwertig sind, - über Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen verfügen und in deutscher Sprache mündlich und schriftlich kommunizieren können; - und über die folgende Qualifikation verfügen: • Bestandene Ausbildung zur innungsgeprüften Objektleitung, wobei die Ausbildung mindestens 10 Vollzeittage (1) gedauert hat und im Rahmen derer die folgenden Inhalte vermittelt und im Rahmen der schriftlichen Abschlussprüfung abgefragt wurden: Grundlagen der Reinigungs- und Hygienetechnik, Reinigungsorganisation und Qualitätssicherung, Angebotsbearbeitung sowie Grundlagen des Vertrags-, Arbeits- und Tarifrechts, Personalführung und Mitarbeiterkommunikation einschließlich Unterweisung und Motivation von Mitarbeitenden sowie Kundenkommunikation, Beschwerdemanagement und Kundenbetreuung; • oder bestandene Ausbildung zum Fachwirt Reinigungs- und Hygienemanagement, wobei die Ausbildung mindestens 8 Vollzeittage gedauert hat und im Rahmen derer die folgenden Inhalte vermittelt und im Rahmen der schriftlichen Abschlussprüfung abgefragt wurden: Grundlagen der Reinigungs- und Hygienetechnik, Technologie der Reinigungs- und Hygienetechnik, Betriebliche Organisation und Kostenrechnung, Personalmanagement und Reklamationsmanagement; • oder staatlich geprüfter Desinfektor (2); • oder abgeschlossene Ausbildung im Gebäudereiniger-Handwerk; • oder eine zu den vorstehend genannten Qualifikationen gleichwertige Qualifikation. (1) Als Vollzeittag im Sinne dieses Eignungskriteriums gilt ein Tag mit mindestens 8 Stunden Ausbildungszeit. (2) Als staatlich geprüfter Desinfektor im Sinne dieses Eignungskriteriums gilt jede Person, welche die Voraussetzungen als „geeignete Fachkraft mit besonderer Sachkunde“ im Sinne von § 17 Abs. 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) erfüllt und als solche eingesetzt werden kann. Der Auftragnehmer hat auf Aufforderung des Auftraggebers innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist nachzuweisen, dass die als Objektleitung im Auftragsfall eingesetzte Person eine der genannten Anforderungen erfüllt.
Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht spätestens bis 31.07.2028 bzw. bis 31.07.2029 schriftlich gekündigt wird. Er endet in jedem Fall automatisch nach 4 Jahren am 31.01.2031. Es bedarf keiner gesonderten Kündigung.
Verordnung (EU) 2016/399 - Schengener Grenzkodex
Stadtwerke Landshut
Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Zusätzliche Informationen: Objektbesichtigung Aufgrund der Komplexität der Objekte, den räumlichen Gegebenheiten, den Arbeitsbedingungen, den Arbeitsschutzanforderungen und den unterschiedlichsten Materialbeschaffenheiten ist eine Objektbesichtigung zwingend durchzuführen. // Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Der Bieter erklärt: - dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1-3 GWB vorliegen. Für den Fall, dass die vorgenannte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1-3 GWB nicht abgegeben wurde: Erklärung, welche(r) der vorgenannten Ausschlussgründe vorliegt/vorliegen Es wurden Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 1 S. 1 Nr. 1-3 GWB ergriffen - dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB vorliegen. Für den Fall, dass die vorgenannte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB nicht abgegeben wurde Erklärung, welche(r) der vorgenannten Ausschlussgründe vorliegt/vorliegen Es wurden Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 1 S.1 Nr. 1-3 GWB ergriffen - dass keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 Nrn. 1-4, 7 und 8 GWB vorliegen. Für den Fall, dass die vorgenannte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 Nrn. 1-4, 7 und 8 GWB nicht abgegeben wurde Erklärung, welche(r) der vorgenannten Ausschlussgründe vorliegt/vorliegen Es wurden Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 1 S.1 Nr. 1-3 GWB ergriffen - dass keine Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vorliegen. Für den Fall, dass die vorgenannte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes nicht abgegeben wurde: Erklärung, welche(r) der vorgenannten Ausschlussgründe vorliegt/vorliegen Es wurden Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 1 S.1 Nr. 1-3 GWB ergriffen Tritt bei den vorgenannten Umständen zu einem späteren Zeitpunkt eine Änderung ein, so ist dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Wissentlich falsche Erklärungen können den Aus-schluss von diesem und weiteren Verfahren zur Folge haben. Werden diese Umstände nach Auftragserteilung bekannt, steht dem Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, sofern ihm ein Festhalten am Vertrag unzumutbar wird. Weitergehende Schadensersatzforderungen bleiben davon unberührt.
Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann.
Ausschreibung Gebäudereinigung - Stadtwerke Landshut
Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im im geschäftliche Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) oder nach § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder nach den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), oder nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
Ausführungskonzept Gewichtung des jeweiligen Zuschlagkriteriums: 20% Maximal erreichbare Punkte: 200 Punkte
Die Stadtwerke Landshut benötigen die Unterhaltsreinigung (UR) für ihre Gebäude an verschiedenen Standorten. Das Los 2 umfasst folgende Objekte für die Leistungserbringung: Verkehrsbetrieb, Schulstraße 1, 84036 Landshut Leistung: UR Bodenfläche: 822,10 m2 Infopunkt, Bahnhofsplatz, 84032 Landshut Leistung: UR Bodenfläche: 17,89 m2 Parkhaus Altstadt Zentrum, Badstraße 1, 84028 Landshut Leistung: UR Bodenfläche: 214,95 m2 Parkhaus Freyung, Gestütstraße 1, 84028 Landshut Leistung: UR Bodenfläche: 81,10 m2 Außentoilette - Isarcamping, Breslauer Straße 122, 84028 Landshut Leistung: UR Bodenfläche: 1,55 m2 Außentoilette, Tulpenstraße 20, 84032 Landshut Leistung: UR Bodenfläche: 1,55 m2 Außentoilette, Neißestraße 74, 84036 Landshut Leistung: UR Bodenfläche: 1,55 m2 Außentoilette, Untere Auenstraße / Max-von-Oppenheim, 84036 Landshut Leistung: UR Bodenfläche: 1,55 m2 Außentoilette, Sandstraße, 84036 Landshut Leistung: UR Bodenfläche: 1,55 m2 Außentoilette - Preisenberg, Marienstraße 4, 84036 Landshut Leistung: UR Bodenfläche: 1,55 m2 öffentliches WC - Parkhaus Altstadt Zentrum, Badstraße 1, 84028 Landshut Leistung: UR Bodenfläche: 26,16 m2 öffentliches WC - Parkhaus Freyung, Gestütstraße 1, 84028 Landshut Leistung: UR Bodenfläche: 14,29 m2 __________________________ Gesamtbodenfläche: 1.185,79 m2
Referenzangabe Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über mindestens drei und höchstens fünf geeignete Referenzen des Bieters, eines Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft über in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten Reinigungsleistungen. Damit eine Referenz innerhalb des vorgegebenen Dreijahreszeitraums als erbracht gilt, darf die Referenz nicht vor Ablauf eines Zeitraums von drei Jahren vor der Frist zur Abgabe der Angebote beendet worden sein. Eine Referenz ist geeignet, wenn jeweils alle nachfolgenden Anforderungen erfüllt sind: • Gegenstand der Referenz sind/waren Unterhaltsreinigungsleistungen (UR). • Der Erbringungszeitraum (Zeitraum der Leistungserbringung) der Referenz beträgt mindestens 12 Monate; d. h. die referenzgegenständlichen Leistungen müssen mindestens 12 Monate in Folge erbracht worden sein. • Die Unterhaltsreinigungsleistungen (UR) wurden in einem Gebäude oder mehreren Gebäuden erbracht, das bzw. die überwiegend Büro- oder Verwaltungszwecken dienen. • Jahresreinigungsfläche UR: o Wenn der Bieter/die Bietergemeinschaft ausschließlich ein Angebot für das Los 2 abgibt, muss die Jahresreinigungsfläche UR der Referenz mindestens 100.000 m² betragen. o Wenn der Bieter/die Bietergemeinschaft ein Angebot für das Los 1, muss die Jahresreinigungsfläche UR der Referenz mindestens 530.000 m² betragen. Diese höhere Jahresreinigungsfläche von mindestens 530.000 m² gilt dann automatisch auch für das zusätzlich angebotene Los 2. Die geringe Mindestgrenze der Jahresreinigungsfläche von 100.000 m² gilt somit nur, wenn der Bieter/die Bietergemeinschaft kein Angebot für das Los 1 abgibt. • Die Referenz wurde aus Sicht des Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht. Referenzauftraggeber kann ausschließlich der Vertragspartner des Bieters oder des Mitglieds der Bietergemeinschaft sein, dass die Referenz erbracht hat.
Gebäudereinigung Los 1
Nachhaltigkeit Gewichtung des jeweiligen Zuschlagkriteriums: 5% Maximal erreichbare Punkte: 50 Punkte
Gebäudereinigung Los 2
Aufsichts-/Kontrollstunden Gewichtung des jeweiligen Zuschlagkriteriums: 5% Maximal erreichbare Punkte: 50 Punkte
Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) oder nach § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen.
Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Betriebshaftpflichtversicherung Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft bezüglich einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit mindestens — Personenschäden: 5.000.000,00 EUR; — Sach- und Umweltschäden: 5.000.000,00 EUR; — Vermögensschäden: 1.000.000,00 EUR; — Bearbeitungsschäden: 1.000.000,00 EUR; — Schlüsselverlust: 200.000,00 EUR. bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Sollte der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft nicht über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, welche die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft zu erklären, dass er/sie im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen wird, welche alle vorgenannten Anforderungen erfüllt. Im Auftragsfall muss dem Auftraggeber ein Nachweis über vorgenannte Versicherung innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
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Vergabekammer Südbayern
Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
84028 Landshut 84036 Landshut
Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Die Stadtwerke Landshut benötigen die Unterhaltsreinigung (UR) für ihre Gebäude an verschiedenen Standorten. Das Los 1 umfasst folgende Objekte für die Leistungserbringung: Stadtwerke Landshut - Verwaltungsgebäude, Christoph-Dorner-Straße 9, 84028 Landshut Leistung: UR Bodenfläche: 3.289,99 m2 Stadtwerke Landshut - Sozialgebäude, Christoph-Dorner-Straße 9, 84028 Landshut Leistung: UR Bodenfläche: 330,20 m2 Stadtwerke Landshut - Betriebsgebäude, Christoph-Dorner-Straße 9, 84028 Landshut Leistung: UR Bodenfläche: 2.063,54 m2 Stadtwerke Landshut - Zentrallager, Christoph-Dorner-Straße 9, 84028 Landshut Leistung: UR Bodenfläche: 985,01 m2 Stadtwerke Landshut - Werkstatt, Christoph-Dorner-Straße 9, 84028 Landshut Leistung: UR Bodenfläche: 945,10 m2 Maxwehr, Bauhofstraße 5, 84028 Landshut Leistung: UR Bodenfläche: 479,10 m2 Kundenzentrum, Altstadt 74, 84028 Landshut Leistung: UR Bodenfläche: 99,30 m2 Pumpenwerk, Äußere Münchener Straße 132, 84036 Landshut Leistung: UR Bodenfläche: 206,22 m2 Klärwerk, Dirnau 2, 84036 Landshut Leistung: UR Bodenfläche: 1.294,99 m2 Biomasseheizkraftwerk (BMHKW), Am Lurzenhof 31, 84036 Landshut Leistung: UR Bodenfläche: 499,24 m2 Biomasseheizkraftwerk (BMHKW) - Bürogebäude, Am Lurzenhof 31, 84036 Landshut Leistung: UR Bodenfläche: 292,17 m2 Biomasseheizkraftwerk (BMHKW) - Containeranlage, Am Lurzenhof 31, 84036 Landshut Leistung: UR Bodenfläche: 219,14 m2 Biomasseheizkraftwerk (BMHKW) - Probencontainer, Am Lurzenhof 31, 84036 Landshut Leistung: UR Bodenfläche: 12,00 m2 Biomasseheizkraftwerk (BMHKW) - Container Außenlager, Am Lurzenhof 31, 84036 Landshut Leistung: UR Bodenfläche: 24,76 m2 _____________________________ Gesamtbodenfläche: 10.740,76 m2
Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über mindestens drei und höchstens fünf geeignete Referenzen des Bieters, eines Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft über in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten Reinigungsleistungen. Damit eine Referenz innerhalb des vorgegebenen Dreijahreszeitraums als erbracht gilt, darf die Referenz nicht vor Ablauf eines Zeitraums von drei Jahren vor der Frist zur Abgabe der Angebote beendet worden sein. Eine Referenz ist geeignet, wenn jeweils alle nachfolgenden Anforderungen erfüllt sind: • Gegenstand der Referenz sind/waren Unterhaltsreinigungsleistungen (UR). • Der Erbringungszeitraum (Zeitraum der Leistungserbringung) der Referenz beträgt mindestens 12 Monate; d. h. die referenzgegenständlichen Leistungen müssen mindestens 12 Monate in Folge erbracht worden sein. • Die Unterhaltsreinigungsleistungen (UR) wurden in einem Gebäude oder mehreren Gebäuden erbracht, das bzw. die überwiegend Büro- oder Verwaltungszwecken dienen. • Jahresreinigungsfläche UR: o Wenn der Bieter/die Bietergemeinschaft ausschließlich ein Angebot für das Los 2 abgibt, muss die Jahresreinigungsfläche UR der Referenz mindestens 100.000 m² betragen. o Wenn der Bieter/die Bietergemeinschaft ein Angebot für das Los 1, muss die Jahresreinigungsfläche UR der Referenz mindestens 530.000 m² betragen. Diese höhere Jahresreinigungsfläche von mindestens 530.000 m² gilt dann automatisch auch für das zusätzlich angebotene Los 2. Die geringe Mindestgrenze der Jahresreinigungsfläche von 100.000 m² gilt somit nur, wenn der Bieter/die Bietergemeinschaft kein Angebot für das Los 1 abgibt. • Die Referenz wurde aus Sicht des Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht. Referenzauftraggeber kann ausschließlich der Vertragspartner des Bieters oder des Mitglieds der Bietergemeinschaft sein, dass die Referenz erbracht hat.
Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Angabe Stadtwerke Landshut
Preis in Euro Gewichtung des jeweiligen Zuschlagkriteriums: 35% Maximal erreichbare Punkte: 350 Punkte
Produktivstunden Gewichtung des jeweiligen Zuschlagkriteriums: 35% Maximal erreichbare Punkte: 350 Punkte
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §§ 263 (Betrug) oder 264 StGB (Subventionsbetrug).
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei. Der AG behält sich Nachforderungen von unternehmensbezogenen oder leistungsbezogenen Unterlagen in den Grenzen des § 56 VgV bis zum Ablauf der (gegebenenfalls verlängerten) Bindefrist vor. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung von Unterlagen besteht nicht. Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Unterlagen nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
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Gebäudereinigung Los 1
până la 11 sept. 2026, 10:00
Die Stadtwerke Landshut benötigen die Unterhaltsreinigung (UR) für ihre Gebäude an verschiedenen Standorten. Das Los 1 umfasst folgende Objekte für die Leistungserbringung: Stadtwerke Landshut - Verwaltungsgebäude, Christoph-Dorner-Straße 9, 84028 Landshut Leistung: UR Bodenfläche: 3.289,99 m2 Stadtwerke Landshut - Sozialgebäude, Christoph-Dorner-Straße 9, 84028 Landshut Leistung: UR Bodenfläche: 330,20 m2 Stadtwerke Landshut - Betriebsgebäude, Christoph-Dorner-Straße 9, 84028 Landshut Leistung: UR Bodenfläche: 2.063,54 m2 Stadtwerke Landshut - Zentrallager, Christoph-Dorner-Straße 9, 84028 Landshut Leistung: UR Bodenfläche: 985,01 m2 Stadtwerke Landshut - Werkstatt, Christoph-Dorner-Straße 9, 84028 Landshut Leistung: UR Bodenfläche: 945,10 m2 Maxwehr, Bauhofstraße 5, 84028 Landshut Leistung: UR Bodenfläche: 479,10 m2 Kundenzentrum, Altstadt 74, 84028 Landshut Leistung: UR Bodenfläche: 99,30 m2 Pumpenwerk, Äußere Münchener Straße 132, 84036 Landshut Leistung: UR Bodenfläche: 206,22 m2 Klärwerk, Dirnau 2, 84036 Landshut Leistung: UR Bodenfläche: 1.294,99 m2 Biomasseheizkraftwerk (BMHKW), Am Lurzenhof 31, 84036 Landshut Leistung: UR Bodenfläche: 499,24 m2 Biomasseheizkraftwerk (BMHKW) - Bürogebäude, Am Lurzenhof 31, 84036 Landshut Leistung: UR Bodenfläche: 292,17 m2 Biomasseheizkraftwerk (BMHKW) - Containeranlage, Am Lurzenhof 31, 84036 Landshut Leistung: UR Bodenfläche: 219,14 m2 Biomasseheizkraftwerk (BMHKW) - Probencontainer, Am Lurzenhof 31, 84036 Landshut Leistung: UR Bodenfläche: 12,00 m2 Biomasseheizkraftwerk (BMHKW) - Container Außenlager, Am Lurzenhof 31, 84036 Landshut Leistung: UR Bodenfläche: 24,76 m2 _____________________________ Gesamtbodenfläche: 10.740,76 m2
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Descriere
Die Stadtwerke Landshut benötigen die Unterhaltsreinigung (UR) für ihre Gebäude an verschiedenen Standorten unterteilt in 2 Losen.
Căutări relevante pentru 551203-2026
Legături interne utile pentru CPV, autoritate și expresiile principale din denumirea procedurii.
Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im im geschäftliche Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) oder nach § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder nach den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), oder nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).