- Additional classification LOT
- 45232000
- Additional classification type LOT
- cpv
- Additional information LOT
- 1. Bewerber werden gebeten, Rückfragen zum Teilnahmeantrag ausschließlich über die in Ziffer 5.1.11. genannte Website einzureichen. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf der in Ziffer 5.1.11 genannten Website anonymisiert zur Verfügung stellen. Bewerbungen für Teilleistungen sind nicht möglich. Fragen können bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist gestellt werden. 2. Ausreichend ist die Abgabe des Teilnahmeantrages in Textform (§ 126b BGB) über das in Ziffer 5.1.11 genannte Vergabeportal. Nähere Informationen stehen auf der Startseite des in Ziffer 5.1.11 genannten Vergabeportals zur Verfügung. Zur Formwahrung muss die Teilnahmeerklärung die Firma des Bewerbers / des bevollmächtigten Bewerbergemeinschaftsmitglieds ausweisen. Eine Unterschrift oder Signatur ist nicht erforderlich. Bewerber werden gebeten, im Teilnahmeantrag einen Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E-Mail, Telefon- und Faxnummer zu benennen. Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bewerbern findet ausschließlich über das in Ziffer 5.1.11 genannte Vergabeportal statt. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf dem in Ziffer 5.1.11 genannten Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung stellen. 3. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer / mehrerer Bewerbergemeinschaften (BG) sind nicht zulässig. Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen, als Nachunternehmer oder im Rahmen einer BG), behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise dafür zu fordern, dass die Kooperation als Ganzes sowie die Teilnahme der einzelnen Unternehmen an der Kooperation zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jeden Teilnehmer der Kooperation wäre dann zu begründen, inwieweit sein Entschluss zur Teilnahme an der Kooperation eine im Rahmen von zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil der jeweilige Teilnehmer zur Zeit der Bildung der Kooperation überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Kooperation den jeweiligen Teilnehmer in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben. 4. Die Bildung von BG ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Angaben zur Zusammensetzung der BG sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der BG vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Abgabe von Angeboten durch BG ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der BG namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, diese Angaben nachzufordern. Bei der Eignungsprüfung wird die BG als Ganzes beurteilt. 5. Der Auftraggeber wird die von dem Bewerber übermittelten Informationen vertraulich behandeln und die anwendbaren Vorschriften zum Datenschutzrecht beachten. Dies gilt insbesondere für personenbezogene Informationen, die im Zusammenhang mit der Angabe von Referenzen an den Auftraggeber weitergegeben werden. 6. Verfahrensablauf: Anhand der im Teilnahmewettbewerb eingereichten Unterlagen und den dort festgelegten Auswahlkriterien wählt der Auftraggeber die aus seiner Sicht geeigneten Bewerber aus und fordert diese zur Abgabe eines verbindlichen Angebotes auf. Gegenstand der Angebotsaufforderung ist neben der Leistungsbeschreibung der ausformulierte, mit dem obsiegenden Bieter zu schließende Vertrag. Die Bieter haben die Möglichkeit, die Vergabeunterlagen durch die Angabe von Optimierungsvorschlägen mitzugestalten. Der Auftraggeber teilt den Bietern einen Verhandlungstermin mit, um ggf. Unklarheiten in den Vergabeunterlagen zu besprechen und eingegangene Optimierungsvorschläge zu verhandeln. Der Verhandlungstermin wird voraussichtlich während der Angebotsfrist stattfinden. Nach Abschluss der Verhandlungsgespräche übersendet der Auftraggeber den Bietern die ggf. angepassten Vergabeunterlagen, die dem verbindlichen Angebot zugrunde zu legen sind. Nach Angebotsabgabe werden Angebotspräsentationen stattfinden. Der Auftraggeber prüft und bewertet die verbindlichen Angebote nach Maßgabe der mitgeteilten Zuschlagskriterien. 7. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der Erstangebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben. 8. Der Auftraggeber wird in dieser Bekanntmachung die wesentlichen Eckpunkte und Besonderheiten der zu erbringenden Leistung skizzieren sowie auf der in Ziffer 5.1.11 genannten Website die bisherigen Planungen und sonstigen Informationen zu dem Projekt zur Verfügung stellen. Ziel des Verhandlungsverfahrens ist, die konkreten Anforderungen an die Leistung mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses zu konkretisieren. Zum jetzigen Zeitpunkt stehen deshalb zahlreiche Unterlagen noch nicht fest. 9. Wenn und soweit sich der Bewerber auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt, sowie die erforderlichen Referenzen und/oder Nachweise einzureichen.
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- Description LOT
- Der Auftraggeber ist ein modernes Dienstleistungsunternehmen, das in Bocholt die Strom-, Gas-, Wasser- und Glasfasernetze betreibt. Ferner ist der Auftraggeber für die Nahwärmeversorgung im Stadtgebiet zuständig. Der Auftraggeber sieht sich im städtischen Kontext neuen Herausforderungen ausgesetzt. Aufgrund der umfangreichen Erweiterung der elektrischen Anlagen plant der Auftraggeber ein neues Umspannwerk mit Großtransformatoren errichten zu lassen, das an eine 110-kV-Kabeltrasse quer durch das Bocholter Stadtgebiet angeschlossen ist. Der Auftragnehmer soll das Umspannwerk auf einem Grundstück errichten, das im Eigentum des Auftraggebers steht. Das Umspannwerk soll die folgenden Einrichtungen und Räumlichkeiten umfassen: - eine 110 kV FLSA inkl. Betriebsgebäude mit einer 10 kV MS Schaltanlage (ca. 31 Felder), - einen Raum zur Aufnahme der Leittechnik (Warte für Schutz-, Steuerschränke, Zählung), - Ladegeräte, EB-Verteilungen (AC & DC), etc., einen eigenen Raum für die Batterieanlage, - zwei Räume für E-Spulen, - einen Raum für die Telekommunikation (von außen zugänglich) und entsprechende Sanitäreinrichtungen sowie - drei Geräteräume, - Zaunanlage, - Fundamente für die Transformatoren sowie für die 110 kV FLSA. Die neue Umspannanlage soll über eine Doppelstich-Anbindung mit H-Schaltung an das 110 kV-Netz angeschlossen werden. Für das Umspannwerk ist eine komplette Erdungsanlage / Blitzschutz zu errichten. Darüber hinaus gehört unter anderem die Messung nach Errichtung mit zum Umfang des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer muss die Planung für sämtliche Anlagenteile abschließen (Entwurfsplanung (LPH 3 HOAI) liegt vor). Anschließend muss er die Anlagenteile montieren sowie in Abstimmung mit dem Auftraggeber auf bestimmungsgemäße Funktion prüfen und in Betrieb nehmen. Die Großtransformatoren für das Umspannwerk hat der Auftraggeber bereits bestellt. Diese werden zum Ende des Jahres 2027 geliefert. Die Tiefbauleistungen für die Kabeltrasse, an die der Auftragnehmer das Umspannwerk anschließen soll, hat der Auftraggeber in einem separaten Vergabeverfahren ausgeschrieben. Diese Leistungen sind jeweils nicht Gegenstand der Ausschreibung. Die Anlage muss bis zum geplanten Liefertermin der Großtransformatoren fertiggestellt sein, sodass die Gesamtanlage bis zum Ende des Jahres 2027 betriebsfertig ist.
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- Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
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- Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei BG von jedem Mitglied): a) Formlose Eigenerklärung, aus der hervorgeht, - dass keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123,124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind; - dass der Bewerber in das einschlägige Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register (Standeskammern et cetera) des Herkunftslandes eingetragen ist sowie für seine Berufshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seine Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat sowie seinen steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist. b) Eigenerklärung Russland-Sanktionen nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Artikel 1 Ziffer 16 der Verordnung (EU) 2025/2033 des Rates vom 23. Oktober 2025 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage der Ukraine destabilisieren. c) Bewerbergemeinschaften sollen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen das Kartellrecht vorliegt, und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden.
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- Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags ergeben sich aus der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen.
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- Die finanziellen Vereinbarungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
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- Planung (ab LPH 4 HOAI) und Bau eines Umspannwerks (110 kV FLSA und 10 kV MS Schaltanlage) in 46395 Bocholt
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