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- Der Westdeutsche Rundfunk (WDR) möchte in diesem Vergabeverfahren Leistungen für die Entwicklung, die Implementierung und den Betrieb eines cloudbasierten Übertragungs- und Verarbeitungssystems für die Audio-Netcast-Berichterstattung der Fußball Bundesliga sowie für weitere Wettbewerbe vergeben. Das Audio-Netcast-Paket Bundesliga ist ein Angebot der ARD mit Live-Vollreportagen von allen Spielen der ersten und zweiten Bundesliga, Champions League mit deutscher Beteiligung, DFB-Pokal und Supercup als Audio-Stream. Zu allen Spielen werden Vollreportage-Streams von Einzelspielen angeboten. Insgesamt sind das bis zu 720 Spiele pro Saison. Hinzu kommen Konferenzen bei parallel stattfindenden Spielen. Die Audio-Streams sind in Apps und auf verschiedenen Onlineplattformen (z. B. Sportschau-App, wdr2.de) sowie in diversen Sprachassistenzsystemen (z. B. Alexa) abrufbar. Die Streams werden durch ein live moderiertes Rahmenprogramm ergänzt, das mit Hilfe WDR-eigener Produktionstechnik erstellt wird. Für die Audio-Netcast-Übertragung wurde erstmals 2021 ein Produktionsverfahren entwickelt. Um den aktuellen Anforderungen Rechnung zu tragen und diese Technologie perspektivisch auch für andere Formate nutzbar zu machen, soll im Zeitraum August 2027 bis Juni 2029 eine neue Technologie zum Einsatz kommen. Hierfür soll für die Übertragung, Verschaltung und das Processing der Signale vom Stadion bis zum WDR ein in einer Cloud betriebenes Gesamtsystem entwickelt werden. Gesucht wird ein Auftragnehmer, der ein entsprechendes cloudbasiertes Übertragungs- und Verarbeitungssystems entwickelt, implementiert und betreibt. Das Leistungsspektrum umfasst dabei insbesondere die Übertragung, Verschaltung und das Verarbeiten der Audiosignale vom Stadion bis zum WDR, die Entwicklung so genannter Stadion-Units, Schulungsleistungen sowie den Betrieb und Service der eingesetzten Hard- und Softwarekomponenten im Zeitraum von August 2027 bis Juni 2029. Nur die Bewerber, die ihre Eignung durch den Teilnahmeantrag belegen, werden zur Abgabe eines ersten indikativen Angebotes aufgefordert. Bei Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden sollen, berücksichtigt der Auftraggeber nur Bewerber, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen und die ihre wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachweisen. Die Vergabestelle beabsichtigt, maximal vier Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern. Es sollen die besten vier Bewerber gemäß Bewertungsmatrix aufgefordert werden, ein Angebot abzugeben.
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- 2026-09-23+02:00
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- Die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen unter Fristsetzung steht im Ermessen des WDR. Dieser wird sein Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes diskriminierungsfrei ausüben.
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- Es müssen zwei Referenzen eingereicht werden, die die Mindestanforderungen erfüllen. Hierbei darf es sich um Projekte handeln, die zwar noch nicht abgeschlossen sind, aber bereits mindestens ein Jahr laufen und bei denen ein Großteil der beauftragten Leistungen bereits erbracht wurde. Werden weniger als zwei Referenzen eingereicht, führt dies zum Ausschluss. Mindestanforderung der Referenz (A-Kriterium = Ausschlusskriterium; B-Kriterium=Bewertungskriterium) A-Kriterium: Umsetzung einer vergleichbaren Maßnahme für professionelles Broadcast mit Cloud Production: Ja / Nein (Ausschluss) A-Kriterium: Auftragsvolumen: Auftragsvolumen von mindestens EUR 120.000 netto pro Jahr / Auftragsvolumen von weniger als EUR 120.000 netto im Jahr (Ausschluss) Weitere Referenzmerkmale: B-Kriterium: Die Referenz umfasst die nebenstehenden Leistungen: Entwicklung eines Remote Production Systems unter Verwendung eines Hyperscalers (Cloud)/ Live-Übertragung von komplexen Events/ Support für eingesetzte Hard- und Software-Systeme B-Kriterium: Die Referenz wurde im Zusammenhang mit Sportberichterstattung eingesetzt: Ja / Nein Zeitraum der Leistungserbringung: 2025 (B-Kriterium) ---- 2023/2024 (B-Kriterium) --- 2021/2022 (B-Kriterium) - 2020 oder früher (Ausschluss/ A-Kriterium) Die Vergabestelle weist darauf hin, dass nicht mehr als zwei Referenzen gemäß der Bewertungsmatrix eingereicht werden sollten. Sollte ein Bewerber die Einreichung von mehr Referenzen für erforderlich halten, ist ihm dies jedoch freigestellt. Bei der Wertung wird die Vergabestelle alle Referenzen anhand der in der Bewertungsmatrix genannten Kriterien bewerten und jeweils eine Punktzahl je Referenz ermitteln. Die Summe der erreichten Punktzahlen aller bewerteten Referenzen wird durch die Zahl der eingereichten Referenzen dividiert und so eine durchschnittliche Punktzahl ermittelt (kaufmännische Rundung ohne Kommastelle). Es liegt also grundsätzlich im Interesse der Bewerber, nur die Referenzen vorzulegen, die im hohen Maße die Anforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllen und gemäß Wertungsmatrix hohe Punktzahlen erzielen. Es werden nur Referenzen berücksichtigt, für die das Formblatt im Bewerbungsformular ausgefüllt wurde. Die für die "Referenzprojekte" (Teil A der Bewertungsmatrix) erreichte Punktzahl wird mit der Punktzahl für "Anforderungen an die personelle Besetzung und Qualifikation des Projektteams" (Teil B der Bewertungsmatrix) addiert. Hinweis: Der WDR behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu überprüfen. Die Überprüfung basiert allein auf den vom Bieter gemachten Angaben. Der Bieter hat in-sofern unbedingt auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der von der Vergabestelle geforderten Angaben zu achten. Sofern und soweit der Bieter auf Referenzen von Nachunternehmern zurückgreift, so sind nur solche Referenzen des Nachunternehmers zulässig, die inhaltlich mit dem Leistungsteil vergleichbar sind, den der Nachunternehmer konkret im Rahmen der angebotenen Leistung erbringen soll.
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