Anunțul 552551-2026 pentru Germania – Lucrări de construcţii de drumuri – Kooperation Eppendorfer Markplatz, 2.BA, Los 3, Straßenbau este publicat de Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer și este încadrat la codul CPV 45233120.
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Bau einer Fernwärmeleitung von der U-Bahn Kellinghusenstraße bis zur St. Johanniskirche Eppendorf entlang der Kellinghusenstraße und Umbau des Straßenquerschnitts Kellinghusenstraße K192 bis Schrammsweg. Im Bereich des Knotenpunktes Ludofstraße/Kellinghusenstraße/Hudtwalckerstraße und des Straßenzuges Kellinghusenstraße gibt es eine Kooperationsmaßnahme zwischen den Hamburger Energiewerke (HEnW) und dem Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG). Die HEnW erneuert in diesem Streckenabschnitt die Fernwärmeleitungen und der LSBG wurde mit der Einrichtung eines Radfahrstreifens auf der Kellinghusenstraße beauftragt. Im Zuge dieser Kooperationsmaßnahme werden beide Maßnahmen zusammen ausgeschrieben und umgesetzt.
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
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Eintrag der Präqualifikation in der Liste des „Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.“ (sog. Präqualifikationsverzeichnis) unter der Nummer (vgl. VV-Bau Anlage 6-030 Ziff. 1.1). Sind die unter Ziff. 1.2 - 1.5 der Eignung (VV-Bau Anlage 6-030) sowie unter Ziff. 5.1.9 der Bekanntmachung geforderten Informationen im Präqualifikationsverzeichnis nicht enthalten, müssen diese ohne weitere Aufforderung durch die Vergabestelle als Einzelnachweis vorgelegt werden.
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Referenzangabe über vergleichbare Leistungen (Bau/Legung einer erdverlegten Rohrleitungsanlage vergleichbarer Nennweite und Auslegungsparameter) der letzten 5 Kalenderjahre im Sinne der Beschreibung der ausgeschriebenen Leistung (es ist mindestens eine Referenz vorzulegen (Mindestanforderung)): • Beschreibung des Referenzprojektes inkl. Ortsangabe, Projektgröße, -volumen und Auftragswert sowie Hauptleistungsinhalte; • Verwendungszweck der Rohrleitungsanlage sowie Angabe technischer Merkmale (Nennweite, Durchmesser, Auslegungsdruck, Auslegungstemperatur und Rohrhersteller); • Angaben zum Bau/Legungsverfahren (Einbringen und Fixieren der Bauteile, Schweißverfahren); • Angabe, nach welcher Norm / führendes Regelwerk die Anlage errichtet wurde; • Beginn und Ende der Leistungszeit; • Nennung des Referenzauftraggebers mit Anschrift; • Nennung der Verantwortlichen auf Seiten des Referenzauftraggebers mit Kontaktdaten; • Nennung der Verantwortlichen auf Seiten des Bewerbers; • Angabe über den erbrachten Leistungsumfang, Aufgabe und Funktion des Bewerbers; • Anzahl der am Projekt beschäftigten Mitarbeiter, besondere Qualifikationen des Bewerbers; • Angabe ggf. eingesetzter Nachunternehmer; • Beschreibung Nachunternehmeranteil, Angabe der Qualifikation, ggf. Angabe Anzahl der Beschäftigten.
Die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung wurde ordnungsgemäß erfüllt. Zur Bestätigung werden folgende Nachweise vorgelegt: eine aktuelle Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG; eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. des Versicherungsträgers, die nicht älter als 12 Monate sein darf, zum Nachweis, dass die Beiträge ordnungsgemäß abgeführt werden; eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse des Baugewerbes (SOKA Bau oder anderer Sozialkassen) über die vollständige Entrichtung von Beiträgen, die nicht älter als 12 Monate sein darf. Dieser Nachweis ist nur von beitragspflichtigen Betrieben zu erbringen; ggf. Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamts (vgl. VV-Bau Anlage 6-030 TEIL B Ziff. 1.5).
Kooperation Eppendorfer Markplatz, 2.BA, Los 3, Straßenbau
Die für die Leistungsausführung erforderlichen Arbeitskräfte und Ausrüstung stehen mir/uns zur Verfügung. Zur Bestätigung werden folgende Angaben gemacht: Die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal (vgl. VV-Bau Anlage 6-030 Ziff. 1.4).
Hamburger Energiewerke GmbH
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer
Ergänzend zum Eignungskriterium "Durchschnittliche jährliche Belegschaft", Angabe der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (gegliedert nach Aufgabenfeldern/Qualifikationen etc. (u.a. mindestens Projektleitung, Bauleitung, Qualitätsmanagement, Terminüberwachung) gemäß Vergabeunterlagen der letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahre) sowie Angabe der Beschäftigten.
- Aktuell gültiges Zertifikat zum Bestehen eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2015; - Aktuelles gültiges Zertifikat zum Bestehen eines Arbeitsschutz- & Gesundheitsschutz-Managementsysteme nach DIN ISO 45001 oder ein vergleichbares System; - Nachweis der gültigen Zertifizierung nach RAL Gz961 - Kanalbau Gruppe AK3 oder gleichwertig; - Nachweis der gültigen DVGW-Zertifizierung nach Arbeitsblatt GW 301, Gruppe Wasser, W3 oder gleichwertig; - Nachweis der gültigen DVGW-Zertifizierung nach Arbeitsblatt GW 301, Gruppe Gas, G3 oder gleichwertig; - Nachweis der gültigen Zulassung für die Oberflächenwiederherstellung der FHH Liste FN; - Nachweis der gültigen AGFW-Zertifizierung nach FW 601 Gruppe FW 1 für den Rohrleitungsbau; - Eigenerklärung, dass der Bewerber im Falle der Auftragserteilung in der Lage ist, die gesamte Auftragsabwicklung einschließlich Dokumentation und Schriftverkehr in deutscher Sprache abzuwickeln; - Arbeits- und Gesundheitsschutz (Vorqualifizierungsfragebogen). Der Bieter hat den bereitgestellten Fragebogen vollständig zu beantworten; - Bauzeitenplan, - Qualifikation des Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)“; - Qualifikationsnachweis Sielbau (ZTV-Siele) z.B. RAL-Gütezeichen Kanalbau AK2 oder glw.; - Benennung Prüflabor und Qualifikationsnachweis durch Vorlage der Akkreditierungsurkunde gem. EBV, DepV und AltholzV; - Qualifikationsnachweis im Rahmen einer Erlaubnis nach § 7 SprengG (gewerbsmäßiger Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen); - Befähigungsschein nach § 20 SprengG für den Umgang oder das Verbringen von explosionsgefährlichen Stoffen; - Benennung der gem. § 10 (2) KampfmittelVO gelisteten Fachfirma Kampfmittel
Rechtskräftige Verurteilung oder Geldbuße: Es liegen kein rechtskräftiges Urteil und keine festgesetzte Geldbuße gegen das Unternehmen oder eine für die Leitung verantwortliche Person (Geschäftsführer, leitende Angestellte) vor wegen: Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen (§§ 129 ff. StGB), Täterschaft oder Teilnahme an Terrorismusfinanzierung (§ 89c StGB) oder Finanzierung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen (§§ 299a, 299b StGB), Bestechung und Bestechlichkeit von Mandatsträgern (§ 108e StGB), unzulässige Interessenwahrnehmung (§ 108f StGB), Vorteilsgewährung und Bestechung (§§ 333, 334, 335a StGB, Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung), Menschenhandel (§§ 232 ff. StGB), Verstoß gegen die Pflichten aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (§ 22 LkSG) oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten (vgl. VV-Bau Anlage 6-030 TEIL B Ziff. 1.5). Schwere Verfehlung: Es liegt keine schwere Verfehlung vor, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt, z.B.: wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB); wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO); wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO); Rechtsverstoß innerhalb der letzten zwei Jahre gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Wettbewerbsregister, zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten, zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder zu einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR geführt hat; rechtskräftiges Urteil oder festgesetzte Geldbuße innerhalb der letzten zwei Jahre gegen das Unternehmen oder eine für dessen Leitung verantwortliche Person (Geschäftsführer, leitende Angestellte) mit Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen wegen Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Insolvenzdelikte (§§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324 f. StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), oder §§ 10,11 SchwarzArbG (Beschäftigung von Ausländern ohne Genehmigung und zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen), § 266a Abs. 1, 2 und 4 StGB (Vorenthaltung von Beiträgen des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung und zur Bundesanstalt für Arbeit, Einbehaltung von Teilen des Arbeitsentgelts), §§ 15, 15a AÜG (Verleih von ausländischen Arbeitnehmern ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung durch Verleiher ohne Verleiherlaubnis, Entleih ausländischer Arbeitnehmer ohne Arbeitsgenehmigung zu "ausbeuterischen" Bedingungen oder in größerer Zahl oder beharrlich wiederholt), oder § 404 Abs. 1 SGB III (Einsatz von Nachunternehmern, die Ausländer ohne Arbeitsgenehmigung beschäftigen), § 404 Abs. 2 Nr. 3 SGB III (Beschäftigung ohne Arbeitsgenehmigung), § 16 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 1a AÜG (Verleih bzw. Arbeitnehmerentleihe von Verleihern ohne Verleiherlaubnis), § 16 Abs. 1 Nr. 1b AÜG (Unzulässigkeit gewerbsmäßiger Arbeitnehmerüberlassung im Baugewerbe), § 16 Abs. 1 Nr. 2 AÜG (Entleihe von ausländischen Arbeitnehmern ohne Arbeitsgenehmigung), § 8 SchwarzArbG (Beauftragung mit Schwarzarbeit), § 5 AEntG (Nichtgewährung zwingender Arbeitsbedingungen) (vgl. VV-Bau Anlage 6-030 TEIL B Ziff. 1.5). Schwarzarbeit: Die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 S. 1, 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) oder § 21 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) liegen nicht vor (vgl. VV-Bau Anlage 6-030 TEIL B Ziff. 1.5). Insolvenz/Liquidation: Ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren wurde beantragt. [oder] Ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren wurde eröffnet. [oder] Es wurde ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder vergleichbaren gesetzlich geregelten Verfahrens gestellt. [oder] Ein Antrag auf Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren wurde mangels Masse abgelehnt. [oder] Das Unternehmen befindet sich in Liquidation (Auflösung zur Abwicklung). [oder] Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt. Dieser wird auf Verlangen vorgelegt (vgl. VV-Bau Anlage 6-030 TEIL B Ziff. 1.5). Registerabfragen: Die Vergabestelle ist jederzeit berechtigt, die Angaben zu verifizieren durch Abfrage des Wettbewerbsregisters gem. § 6 WRegG bzw. die Einholung einer Gewerbezentralregisterauskunft nach § 150a Gewerbeordnung (GewO, noch bis zum 31.05.2025). Hierzu werden die folgenden Angaben gemacht: Firma (Name, Sitz und Rechtsform); Geschäftsführung bzw. verantwortlich handelnde Personen (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, ggf. Geburtsname, Staatsangehörigkeit); Registergericht oder Genehmigungsbehörde; Handelsregisternummer (wenn vorhanden, s. oben Nr. 1.2); sonst: Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde; Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-IdNr.); Umsatzsteuer Identifikationsnummer (USt-IdNr.); Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) (vgl. VV-Bau Anlage 6-030 TEIL B Ziff. 1.5).
wilhelm.tel GmbH
Zur Bestätigung werden folgende Unterlagen vorgelegt: Gültige Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in das Berufsregister oder die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. Ausländische Bieter haben vergleichbare Nachweise/Bescheinigungen vorzulegen (vgl. VV-Bau Anlage 6-030 Ziff. 1.2).
Preis
Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Mindestens eine Referenz aus den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, für vergleichbare Straßenbauprojekte oder weiträumige Erschließungen im innerstädtischen Bereich (mind. 100.000 EW & mind. 2.000 m² Asphalt am Stück), an Hauptverkehrsstraßen, bei denen komplette Straßenzüge neu hergestellt wurden, mit einem Auftragsvolumen > 4 MIO € netto. Die Referenzen sind in Form einer Liste, mit Angaben über die erbrachten wesentlichen Leistungen, dem Auftragswert und Auftragszeitraum, Name und Qualifikation der beteiligten Projektleiter:in, Bauleiter:in und Poliere sowie dem/der Auftraggeber:in anzufertigen.
Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung.
Referenzangabe über vergleichbare Leitungstiefbauleistungen (Bau einer Infrastrukturleitung mit vergleichbarer Länge, Durchmesser >= DN300 und Einbautiefe) mit Fertigstellung in den letzten 5 Kalenderjahren (es ist mindestens eine Re-ferenz vorzulegen (Mindestanforderung)): • Beschreibung des Referenzprojektes inkl. Ortsangabe, Projektgröße, -volumen und Auftragswert sowie Hauptleistungsinhalte; • Verwendungszweck der Leitung sowie Angabe technischer Merkmale (Länge, Durchmesser, Einbautiefe, Verlegeart); • Angaben zum Bauverfahren (Geologie, Bodenklassen, besondere Umstände wie z.B. Verbau, Wasserhaltung, innerstädtische Bauausführung, Vor-Kopf/seitlicher Aushub, Verkehrsbelange, Baumschutz, etc.); • Angabe, nach welcher Norm / führendes Regelwerk die Anlage errichtet wurde; • Beginn und Ende der Leistungszeit; • Nennung des Referenzauftraggebers mit Anschrift; • Nennung der Verantwortlichen auf Seiten des Referenzauftraggebers mit Kontaktdaten; • Nennung der Verantwortlichen auf Seiten des Bewerbers; • Angabe über den erbrachten Leistungsumfang, Aufgabe und Funktion des Bewerbers; • Anzahl der am Projekt beschäftigten Mitarbeiter, besondere Qualifikationen des Bewerbers; • Angabe ggf. eingesetzter Nachunternehmer; • Beschreibung Nachunternehmeranteil, Angabe der Qualifikation, ggf. Angabe Anzahl der Beschäftigten.
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen). Zur Bestätigung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind geeignete Unterlagen vorzulegen (vgl. VV-Bau Anlage 6-030 TEIL B Ziff. 1.3).
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Bau einer Fernwärmeleitung von der U-Bahn Kellinghusenstraße bis zur St. Johanniskirche Eppendorf entlang der Kellinghusenstraße und Umbau des Straßenquerschnitts Kellinghusenstraße K192 bis Schrammsweg. Im Bereich des Knotenpunktes Ludofstraße/Kellinghusenstraße/Hudtwalckerstraße und des Straßenzuges Kellinghusenstraße gibt es eine Kooperationsmaßnahme zwischen den Hamburger Energiewerke (HEnW) und dem Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG). Die HEnW erneuert in diesem Streckenabschnitt die Fernwärmeleitungen und der LSBG wurde mit der Einrichtung eines Radfahrstreifens auf der Kellinghusenstraße beauftragt. Im Zuge dieser Kooperationsmaßnahme werden beide Maßnahmen zusammen ausgeschrieben und umgesetzt.
Eintrag der Präqualifikation in der Liste des „Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.“ (sog. Präqualifikationsverzeichnis) unter der Nummer (vgl. VV-Bau Anlage 6-030 Ziff. 1.1). Sind die unter Ziff. 1.2 - 1.5 der Eignung (VV-Bau Anlage 6-030) sowie unter Ziff. 5.1.9 der Bekanntmachung geforderten Informationen im Präqualifikationsverzeichnis nicht enthalten, müssen diese ohne weitere Aufforderung durch die Vergabestelle als Einzelnachweis vorgelegt werden.
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
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Kooperation Eppendorfer Markplatz, 2.BA, Los 3, Straßenbau
până la 8 sept. 2026, 10:00
Bau einer Fernwärmeleitung von der U-Bahn Kellinghusenstraße bis zur St. Johanniskirche Eppendorf entlang der Kellinghusenstraße und Umbau des Straßenquerschnitts Kellinghusenstraße K192 bis Schrammsweg. Im Bereich des Knotenpunktes Ludofstraße/Kellinghusenstraße/Hudtwalckerstraße und des Straßenzuges Kellinghusenstraße gibt es eine Kooperationsmaßnahme zwischen den Hamburger Energiewerke (HEnW) und dem Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG). Die HEnW erneuert in diesem Streckenabschnitt die Fernwärmeleitungen und der LSBG wurde mit der Einrichtung eines Radfahrstreifens auf der Kellinghusenstraße beauftragt. Im Zuge dieser Kooperationsmaßnahme werden beide Maßnahmen zusammen ausgeschrieben und umgesetzt.
45233120 — Lucrari de constructii complete sau partiale si lucrari publice
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Bau einer Fernwärmeleitung von der U-Bahn Kellinghusenstraße bis zur St. Johanniskirche Eppendorf entlang der Kellinghusenstraße und Umbau des Straßenquerschnitts Kellinghusenstraße K192 bis Schrammsweg. Im Bereich des Knotenpunktes Ludofstraße/Kellinghusenstraße/Hudtwalckerstraße und des Straßenzuges Kellinghusenstraße gibt es eine Kooperationsmaßnahme zwischen den Hamburger Energiewerke (HEnW) und dem Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG). Die HEnW erneuert in diesem Streckenabschnitt die Fernwärmeleitungen und der LSBG wurde mit der Einrichtung eines Radfahrstreifens auf der Kellinghusenstraße beauftragt. Im Zuge dieser Kooperationsmaßnahme werden beide Maßnahmen zusammen ausgeschrieben und umgesetzt.
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Bau einer Fernwärmeleitung von der U-Bahn Kellinghusenstraße bis zur St. Johanniskirche Eppendorf entlang der Kellinghusenstraße und Umbau des Straßenquerschnitts Kellinghusenstraße K192 bis Schrammsweg. Im Bereich des Knotenpunktes Ludofstraße/Kellinghusenstraße/Hudtwalckerstraße und des Straßenzuges Kellinghusenstraße gibt es eine Kooperationsmaßnahme zwischen den Hamburger Energiewerke (HEnW) und dem Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG). Die HEnW erneuert in diesem Streckenabschnitt die Fernwärmeleitungen und der LSBG wurde mit der Einrichtung eines Radfahrstreifens auf der Kellinghusenstraße beauftragt. Im Zuge dieser Kooperationsmaßnahme werden beide Maßnahmen zusammen ausgeschrieben und umgesetzt.