Anunțul 552554-2026 pentru Germania – Epoleţi – RV ohne Abnahmeverpflichtung über die Lieferung von Aufschiebeschlaufen für die Polizei Sachsen este publicat de Polizeipräsidium für Service und IT, Logistikzentrum și este încadrat la codul CPV 39561142.
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Rahmenvertrag ohne Abnahmeverpflichtung über die Lieferung von Aufschiebeschlaufen für zwei Jahre mit der Option einer Verlängerung um weitere zwei Jahre für die Polizei Sachsen
RV ohne Abnahmeverpflichtung über die Lieferung von Aufschiebeschlaufen für die Polizei Sachsen
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Description LOT
Für die Polizei Sachsen sollen im Rahmen eines Rahmenvertrages (ohne Abnahmeverpflichtung) Aufschiebeschlaufen auf Abruf geliefert werden. Die Maximalabnahmemenge des Rahmenvertrages beläuft sich auf insgesamt: 69.828 Paar.
Polizeipräsidium für Service und IT, Logistikzentrum
Buyer post code
04416
Rezultate, atribuiri și contracte9
Award criterion description LOT
gem. Vergabeunterlagen
Award criterion name LOT
Verarbeitung
Award criterion number LOT
50.00 | 50.00
Award criterion number weight LOT
per-exa | per-exa
Award criterion type LOT
quality | price
Contract duration period LOT
MONTH
Contract nature
supplies | supplies
Contract nature main LOT
supplies
Contract nature main PROC
supplies
Procedură și anunț13
Form type
competition
Legal basis
32014L0024
Legal basis NOTICE
32014L0024
Legal basis PROC
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NOTICE identifier
b46a86de-70d9-476c-bd44-1e53005e7f2e
NOTICE preferred publication date
2026-08-07T00:00:00+02:00
NOTICE subtype
16
NOTICE title
Germania – Epoleţi – RV ohne Abnahmeverpflichtung über die Lieferung von Aufschiebeschlaufen für die Polizei Sachsen
NOTICE type
cn-standard
NOTICE version
Termene și durate5
Deadline receipt request
2026-10-05T23:59:00+02:00
Deadline receipt tender date LOT
2026-10-05+02:00
Deadline receipt tender time LOT
23:59:00+02:00
Duration period unit LOT
MONTH
Duration period value LOT
24
Loc de executare9
Place of performance
DED52 | DEU | DED52 | DEU
Place of performance city LOT
Markkleeberg
Place of performance city PROC
Markkleeberg
Place of performance country LOT
DEU
Place of performance country PROC
DEU
Place of performance post code LOT
04416
Place of performance post code PROC
04416
Place of performance subdiv LOT
DED52
Place of performance subdiv PROC
Clasificare CPV5
Classification cpv
39561142 | 39561142
Main classification LOT
39561142
Main classification PROC
39561142
Main classification type LOT
cpv
Main classification type PROC
cpv
Acord-cadru și sistem dinamic3
Dps usage LOT
none
Framework agreement LOT
fa-wo-rc
Framework maximum participants number LOT
1
Căi de atac1
Review deadline description LOT
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Date de contact publicate în TED
21
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Textul integral publicat de TEDextinde
gemäß VgV
Polizeipräsidium für Service und IT, Logistikzentrum
Verpflichtungserklärung ILO-Kernarbeitszeitnormen
RV ohne Abnahmeverpflichtung über die Lieferung von Aufschiebeschlaufen für die Polizei Sachsen
gem. Vergabeunterlagen
Verarbeitung
Option: Verlängerung um weitere zwei Jahre.
gemäß Vergabeunterlagen
Für die Polizei Sachsen sollen im Rahmen eines Rahmenvertrages (ohne Abnahmeverpflichtung) Aufschiebeschlaufen auf Abruf geliefert werden. Die Maximalabnahmemenge des Rahmenvertrages beläuft sich auf insgesamt: 69.828 Paar.
Rahmenvertrag ohne Abnahmeverpflichtung über die Lieferung von Aufschiebeschlaufen für zwei Jahre mit der Option einer Verlängerung um weitere zwei Jahre für die Polizei Sachsen
Preis
1. Erklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Erklärung E1); 2. Erklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen (Erklärung E2); 3. Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung (nur bei Bietergemeinschaften, Erklärung E3); 4. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens (Erklärung E4); 5. Erklärung über die Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer (Erklärung E5) und Anlage UAN (Vordruck für Verzeichnis Unterauftragnehmer, soweit gemäß Erklärung E5 notwendig); 6. Referenzen (Erklärung E6); 7. Erklärung zur Kenntlichmachung der Fabrikations-, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse in den Angebotsunterlagen (§ 165 GWB - Akteneinsicht) (Hinweis: fakultative zusätzliche Erklärung, dient nicht der Feststellung der Bewerber- / Bietereignung) (Erklärung E7); 8. Eigenerklärung zum Verbot der Vergabe von Aufträgen an russische Unternehmen 9. Verpflichtungserklärung ILO
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beginn des Vertrages erfolgt mit Zuschlagserteilung. Rahmenvertrag über 24 Monate mit der Option der Verlängerung um weitere zwei Jahre.
Fristverlängerung
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Werksprüfzeugnis und Öko Tex Nachweis gemäß der Technischen Leistungsbeschreibung
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
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RV ohne Abnahmeverpflichtung über die Lieferung von Aufschiebeschlaufen für die Polizei Sachsen
până la 5 oct. 2026, 23:59
Für die Polizei Sachsen sollen im Rahmen eines Rahmenvertrages (ohne Abnahmeverpflichtung) Aufschiebeschlaufen auf Abruf geliefert werden. Die Maximalabnahmemenge des Rahmenvertrages beläuft sich auf insgesamt: 69.828 Paar.
39561142 — Epoleti
Durată: 24 MONTH
Detalii licitație
Descriere
Rahmenvertrag ohne Abnahmeverpflichtung über die Lieferung von Aufschiebeschlaufen für zwei Jahre mit der Option einer Verlängerung um weitere zwei Jahre für die Polizei Sachsen
Căutări relevante pentru 552554-2026
Legături interne utile pentru CPV, autoritate și expresiile principale din denumirea procedurii.
Beginn des Vertrages erfolgt mit Zuschlagserteilung. Rahmenvertrag über 24 Monate mit der Option der Verlängerung um weitere zwei Jahre.
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Option: Verlängerung um weitere zwei Jahre.
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1. Erklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Erklärung E1); 2. Erklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen (Erklärung E2); 3. Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung (nur bei Bietergemeinschaften, Erklärung E3); 4. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens (Erklärung E4); 5. Erklärung über die Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer (Erklärung E5) und Anlage UAN (Vordruck für Verzeichnis Unterauftragnehmer, soweit gemäß Erklärung E5 notwendig); 6. Referenzen (Erklärung E6); 7. Erklärung zur Kenntlichmachung der Fabrikations-, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse in den Angebotsunterlagen (§ 165 GWB - Akteneinsicht) (Hinweis: fakultative zusätzliche Erklärung, dient nicht der Feststellung der Bewerber- / Bietereignung) (Erklärung E7); 8. Eigenerklärung zum Verbot der Vergabe von Aufträgen an russische Unternehmen 9. Verpflichtungserklärung ILO
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RV ohne Abnahmeverpflichtung über die Lieferung von Aufschiebeschlaufen für die Polizei Sachsen