Anunțul 554193-2026 pentru Germania – Servicii de vânzare cu amănuntul – Einrichtung und Betrieb von Souvenir-Shops am Flughafen BER (Konzession) este publicat de Flughafen Berlin Brandenburg GmbH și este încadrat la codul CPV 55900000.
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Zur Anmietung und zum Betrieb für Souvenir-Shops werden von 6 Einzelflächen ausgeschrieben: Der Mietvertrag wird u.a. Betriebspflichten und Sortimentsbindungen vorsehen.
Der Konzessionsgeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge/Angebote anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen prüfen. Teilnahmeanträge/Angebote, die verspätet sind oder nicht wie gefordert elektronisch verschlossen oder signiert sind, werden ausgeschlossen. Der Konzessionsgeber prüft die Eignung des Unternehmens gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Unternehmen eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 32 KonzVgV bleibt unberührt. Der Konzessionsgeber behält sich vor, einen Zuschlag auf ein wertbares Erstangebot zu erteilen, ohne in Verhandlungen zu treten.
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Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH
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Selection criterion description LOT
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind vom Bewerber/Bieter (bzw. von jedem Mitglied der BewGe/BieGe) vorzulegen. Bedient sich der Bewerber/Bieter bzw. die BewGe/BieGe im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - soweit sie von einem eignungsverleihenden Unternehmen abgedeckt werden sollen - von diesem beizubringen/zu erklären und dem Teilnahmeantrag/Angebot beizufügen. Ein Verweis auf frühere Angebote ist nicht ausreichend. Es sind folgende Mindestanforderungen nachzuweisen: (1) Nachweis (Referenzen) für die Durchführung von vergleichbaren Leistungen Der Bewerber/die BewGe muss mindestens fünf Referenzen angeben, die mit der hier ausgeschriebenen Konzession vergleichbar sind (Mindestanforderung). Vergleichbar sind die nachfolgend in Ziffer 1.1. bis 1.4 beschriebenen Leistungen. 1.1. Bei jeder als Referenz benannten Leistung muss es sich um eine Einzelhandelsfiliale mit Standort innerhalb Europas handeln. Diese Filialen müssen nicht zwingend unter der Marke betrieben werden, mit der sich hier beworben wird. 1.2. Jede als Referenz benannte Filiale muss über die Dauer von mindestens 6 Monaten ununterbrochen betrieben worden sein. 1.3. Jede als Referenz benannte Filiale muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist vom Bewerber/von der BewGe aktiv betrieben werden. 1.4. Mindestens eine als Referenz benannte Filiale muss in Gebäuden oder auf Geländen eines öffentlichen Verkehrsstandortes gemäß nachfolgender abschließender Aufzählung betrieben werden: a) Flughäfen b) Fern-, oder Regionalbahnhöfe c) Busbahnhöfe und Zentrale Omnibusbahnhöfe d) Häfen und Fährterminals Der Bewerber/die BewGe hat in Bezug auf jede eingereichte Referenz folgenden Angaben im Einzelnen zu tätigen: • Bezeichnung der Einzelhandelsfiliale, • Angabe des Standortes, • Betriebsbeginn der Filiale, • Sortimentsbeschreibung, • Angabe des Jahresnettoumsatzes 2025 in EUR. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren. Für die geforderten Eigenerklärung stellt der Konzessionsgeber das Formblatt "Fragebogen zur Eignungsprüfung" zur Verfügung, dass von den Bewerbern genutzt werden soll.
a) Das durch den AN einzusetzende Personal muss vor Leistungsbeginn die Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen (gemäß § 7 LuftSiG) erfolgreich bestanden haben. b) Alle eingesetzten AN-Mitarbeiter müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.
Title LOT
Einrichtung und Betrieb von Souvenir-Shops am Flughafen BER (Konzession)
Variant allowed LOT
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Alte informații publicate27
Additional info PROC
1) Es handelt sich vorliegend um ein Vergabeverfahren nach der KonzVgV mit folgenden Verfahrensschritten: Es wird ein einstufiges Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt, bei welchem der Bewerber/der Bieter innerhalb der Teilnahmeantragsfrist neben den Eignungsnachweisen auch bereits ein verbindliches Erstangebot einzureichen hat. 2) Die Übermittlung von Bewerber-/Bieterfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme u. des Aktenzeichens EA-2026-0116 (EU) zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 30.07.2026 eingegangen sind. Mündliche o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der Konzessionsgeber wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern/Bietern sowie sonstige Klarstellungen des Konzessionsgebers, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp. Der Konzessionsgeber empfiehlt daher allen Bewerbern/Bietern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des Konzessionsgebers sowie Antworten von Bewerber-/Bieteranfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber/Bieter sollen die vom Konzessionsgeber zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ortsbesichtigungen werden auf Anfrage ermöglicht. Für Ortsbesichtigungen ist nach derezitiger Planung ausschließlich der Zeitraum vom 06.07.2026 bis 10.07.2026 vorgesehen. Anfragen wegen einer Ortsbesichtigung sind ebenfalls unter Nutzung der Funktionalitäten des Bietercockpits spätestens bis zum 27.06.2026 zu stellen. Der Konzessionsgeber stellt hierzu das Formblatt 'Anmeldung Ortsbesichtigung' zur Verfügung. 3) Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/die BewGe der Kontaktaufnahme durch den Konzessionsgeber zu den jeweiligen Referenzgebern zu. 4) Der Konzessionsgeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. 5) Der Konzessionsgeber behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen. Werden die o.g. Erklärungen nicht eingereicht, kann ein Ausschluss des Teilnahmeantrages/des Angebotes wegen fehlender Eignung erfolgen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. 6) Der Konzessionsgeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen, das Vergabeverfahren einzustellen. Der Konzessionsgeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das Vergabeverfahren einzustellen.
Organizații și puncte de contact63
Organisation city addinfo LOT
Berlin
Organisation city buyer
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Bonn
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Organisation contact point addinfo LOT
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Autoritate contractantă12
Buyer city
Berlin
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cont-ent
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Buyer name
Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Loc de executare9
Place of performance
DE406 | DEU | DE406 | DEU
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Rezultate, atribuiri și contracte9
Award criterion description LOT
Bietererklärung / Qualitatives Angebot
Award criterion name LOT
Herleitung/Plausibilisierung der Umsatzmiete 2027 bis 2037
Germania – Servicii de vânzare cu amănuntul – Einrichtung und Betrieb von Souvenir-Shops am Flughafen BER (Konzession)
NOTICE type
cn-standard
NOTICE version
Clasificare CPV5
Classification cpv
55900000 | 55900000
Main classification LOT
55900000
Main classification PROC
55900000
Main classification type LOT
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Main classification type PROC
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Căi de atac1
Review deadline description LOT
1. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden. 2. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werdeen. 3. Gemäß § 160 Abs. 3 NR. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden. 4. Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Verabekammer des Landes Brandenburg un ter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen. 5. Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
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Bietererklärung / Qualitatives Angebot
Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Herleitung/Plausibilisierung der Umsatzmiete 2027 bis 2037
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind vom Bewerber/Bieter (bzw. von jedem Mitglied der BewGe/BieGe) vorzulegen. Bedient sich der Bewerber/Bieter bzw. die BewGe/BieGe im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - soweit sie von einem eignungsverleihenden Unternehmen abgedeckt werden sollen - von diesem beizubringen/zu erklären und dem Teilnahmeantrag/Angebot beizufügen. Ein Verweis auf frühere Angebote ist nicht ausreichend. Es sind folgende Mindestanforderungen nachzuweisen: (1) Nachweis (Referenzen) für die Durchführung von vergleichbaren Leistungen Der Bewerber/die BewGe muss mindestens fünf Referenzen angeben, die mit der hier ausgeschriebenen Konzession vergleichbar sind (Mindestanforderung). Vergleichbar sind die nachfolgend in Ziffer 1.1. bis 1.4 beschriebenen Leistungen. 1.1. Bei jeder als Referenz benannten Leistung muss es sich um eine Einzelhandelsfiliale mit Standort innerhalb Europas handeln. Diese Filialen müssen nicht zwingend unter der Marke betrieben werden, mit der sich hier beworben wird. 1.2. Jede als Referenz benannte Filiale muss über die Dauer von mindestens 6 Monaten ununterbrochen betrieben worden sein. 1.3. Jede als Referenz benannte Filiale muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist vom Bewerber/von der BewGe aktiv betrieben werden. 1.4. Mindestens eine als Referenz benannte Filiale muss in Gebäuden oder auf Geländen eines öffentlichen Verkehrsstandortes gemäß nachfolgender abschließender Aufzählung betrieben werden: a) Flughäfen b) Fern-, oder Regionalbahnhöfe c) Busbahnhöfe und Zentrale Omnibusbahnhöfe d) Häfen und Fährterminals Der Bewerber/die BewGe hat in Bezug auf jede eingereichte Referenz folgenden Angaben im Einzelnen zu tätigen: • Bezeichnung der Einzelhandelsfiliale, • Angabe des Standortes, • Betriebsbeginn der Filiale, • Sortimentsbeschreibung, • Angabe des Jahresnettoumsatzes 2025 in EUR. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren. Für die geforderten Eigenerklärung stellt der Konzessionsgeber das Formblatt "Fragebogen zur Eignungsprüfung" zur Verfügung, dass von den Bewerbern genutzt werden soll.
Der Konzessionsgeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge/Angebote anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen prüfen. Teilnahmeanträge/Angebote, die verspätet sind oder nicht wie gefordert elektronisch verschlossen oder signiert sind, werden ausgeschlossen. Der Konzessionsgeber prüft die Eignung des Unternehmens gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Unternehmen eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 32 KonzVgV bleibt unberührt. Der Konzessionsgeber behält sich vor, einen Zuschlag auf ein wertbares Erstangebot zu erteilen, ohne in Verhandlungen zu treten.
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind vom Bewerber/Bieter (bzw. von jedem Mitglied der BewGe/BieGe) vorzulegen. Bedient sich der Bewerber/Bieter bzw. die BewGe/BieGe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - soweit sie von einem eignungsverleihenden Unternehmen abgedeckt werden sollen - von diesem beizubringen/zu erklären und dem Teilnahmeantrag/Angebot beizufügen. Ein Verweis auf frühere Angebote ist nicht ausreichend. Es sind folgende Mindeststandards nachzuweisen: Der durchschnittliche Jahresumsatz der umsatzstärksten Einzelhandelsfiliale des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft muss bezogen auf die letzten zwei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2024-2025) mindestens 0,5 Mio. EUR netto pro Jahr betragen haben. Der Umsatz muss nicht unter der Marke erzielt worden sein, mit der sich hier beworben wird. Für die geforderten Eigenerklärung stellt der Konzessionsgeber das Formblatt "Fragebogen zur Eignungsprüfung" zur Verfügung, dass von den Bewerbern genutzt werden soll. Der Konzessionsgeber behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
siehe Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und Datenschutz"
Layout & Design inkl. Planung und Bau
Vorlage einer Kopie des Auszug aus dem Handelsregister oder einer gleichwertigen Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers/des Mitglieds der BewGe, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers/Mitglieds der BewGe eine Eintragung vorgesehen ist (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe von Teilnahmeanträgen nicht älter als 6 Monate sein). Im Falle der Eignungsleihe gilt die Vorlagepflicht zusätzlich für jedes eignungsverleihende Unternehmen.
Ergänzung Unterlagen
Einrichtung und Betrieb von Souvenir-Shops am Flughafen BER (Konzession)
1) Es handelt sich vorliegend um ein Vergabeverfahren nach der KonzVgV mit folgenden Verfahrensschritten: Es wird ein einstufiges Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt, bei welchem der Bewerber/der Bieter innerhalb der Teilnahmeantragsfrist neben den Eignungsnachweisen auch bereits ein verbindliches Erstangebot einzureichen hat. 2) Die Übermittlung von Bewerber-/Bieterfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme u. des Aktenzeichens EA-2026-0116 (EU) zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 30.07.2026 eingegangen sind. Mündliche o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der Konzessionsgeber wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern/Bietern sowie sonstige Klarstellungen des Konzessionsgebers, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp. Der Konzessionsgeber empfiehlt daher allen Bewerbern/Bietern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des Konzessionsgebers sowie Antworten von Bewerber-/Bieteranfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber/Bieter sollen die vom Konzessionsgeber zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ortsbesichtigungen werden auf Anfrage ermöglicht. Für Ortsbesichtigungen ist nach derezitiger Planung ausschließlich der Zeitraum vom 06.07.2026 bis 10.07.2026 vorgesehen. Anfragen wegen einer Ortsbesichtigung sind ebenfalls unter Nutzung der Funktionalitäten des Bietercockpits spätestens bis zum 27.06.2026 zu stellen. Der Konzessionsgeber stellt hierzu das Formblatt 'Anmeldung Ortsbesichtigung' zur Verfügung. 3) Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/die BewGe der Kontaktaufnahme durch den Konzessionsgeber zu den jeweiligen Referenzgebern zu. 4) Der Konzessionsgeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. 5) Der Konzessionsgeber behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen. Werden die o.g. Erklärungen nicht eingereicht, kann ein Ausschluss des Teilnahmeantrages/des Angebotes wegen fehlender Eignung erfolgen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. 6) Der Konzessionsgeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen, das Vergabeverfahren einzustellen. Der Konzessionsgeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das Vergabeverfahren einzustellen.
Umsatzmiete (in EUR, netto) bezogen auf eine Gesamtlaufzeit 2027 bis 2037
Personal- und Organisationskonzept
Zur Anmietung und zum Betrieb für Souvenir-Shops werden von 6 Einzelflächen ausgeschrieben: Der Mietvertrag wird u.a. Betriebspflichten und Sortimentsbindungen vorsehen.
Befähigung zur Berufsausübung Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern/Bietern (der Begriff Bewerber/Bieter wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe)/ Bietergemeinschaften (BieGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe/BieGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU) vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber/Bieter auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. (1) Der Bewerber hat einen Teilnahmeantrag vorzulegen. Der Konzessionsgeber stellt hierzu das Formblatt "Teilnahmeantrag" zur Verfügung. Im Fall einer BewGe ist das Formblatt von dieser abzugeben. (2) Eigenerklärungen zu den Voraussetzungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG, § 98 c AufenthG und §§ 22 LkSG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m., § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) sowie Erklärung zum vertraulichen Umgang mit sämtlichen Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie sämtlichen zugänglich werdenden Betriebsdaten, Unterlagen und sonstigen Informationen ('Vertrauliche Informationen'). Der Konzessionsgeber stellt hierzu ein Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und Datenschutz" zur Verfügung. Im Falle einer BewGe ist das Formblatt für jedes Mitglied gesondert abzugeben. Im Falle der Eignungsleihe gilt die Vorlagepflicht zusätzlich für jedes eignungsverleihende Unternehmen. (3) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Der Konzessionsgeber stellt hierzu das Formblatt 'Eigenerklärung zum Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014' zur Verfügung. Im Falle einer BewGe ist das Formblatt für jedes Mitglied gesondert abzugeben. Im Falle der Eignungsleihe gilt die Vorlagepflicht zusätzlich für jedes eignungsverleihende Unternehmen. (4) Sofern eine Bewerbung als BewGe/BieGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag/Angebot eine von allen Mitgliedern der BewGe/BieGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe/BieGe, ein bevollmächtigter Vertreter ergibt. BewGe/BieGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag/Angebot einreichen. BewGe/BieGe haben eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe/BieGe bzw. der Vertreter der BewGe/ BieGe haben/hat darzulegen, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe/BieGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Konzession zu bewerben. Der Konzessionsgeber stellt hierzu ein Formblatt "Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung"zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. (5) Der Bewerber/Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber/ Bieter diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag/Angebot zu benennen und die unter Eignung zur Berufsausübung dieser Bekanntmachung genannten Angaben /Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht. Der Konzessionsgeber stellt hierzu ein Formblatt Erklärung zum Einsatz Nachunternehmers "Verpflichtungserklärung des Dritten / Nachunternehmers" zur Verfügung. (6) Der Konzessionsgeber behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen. Werden die o.g. Erklärungen nicht eingereicht, kann ein Ausschluss des Teilnahmeantrages/Angebotes wegen fehlender Eignung erfolgen.
Konzept & Customer Journey
Durchschnittliche Umsatzabgabe vom Nettoumsatz (in %) bezogen auf eine Gesamtlaufzeit 2027 bis 2037
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind vom Bewerber/Bieter (bzw. von jedem Mitglied der BewGe/BieGe) vorzulegen. Bedient sich der Bewerber/Bieter bzw. die BewGe/BieGe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - soweit sie von einem eignungsverleihenden Unternehmen abgedeckt werden sollen - von diesem beizubringen/zu erklären und dem Teilnahmeantrag/Angebot beizufügen. Ein Verweis auf frühere Angebote ist nicht ausreichend. Es sind folgende Mindeststandards nachzuweisen: Der durchschnittliche Gesamtjahresumsatz des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft muss im Einzelhandelsbereich bezogen auf die letzten zwei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2024-2025) mindestens 2,0 Mio. EUR netto pro Jahr betragen haben. Der Umsatz muss nicht unter der Marke erzielt worden sein, mit der sich hier beworben wird. Für die geforderten Eigenerklärung stellt der Konzessionsgeber das Formblatt "Fragebogen zur Eignungsprüfung" zur Verfügung, dass von den Bewerbern genutzt werden soll. Der Konzessionsgeber behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren
Bietererklärung / preisliches Angebot
Mindestmiete (in EUR, netto) bezogen auf eine Gesamtlaufzeit 2027 bis 2037
a) Das durch den AN einzusetzende Personal muss vor Leistungsbeginn die Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen (gemäß § 7 LuftSiG) erfolgreich bestanden haben. b) Alle eingesetzten AN-Mitarbeiter müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Vermietung von 6 Einzel-Flächen für Souvenir-Shops, die in einem Gesamt-Paket an einen Einzelhändler / Konzessionsnehmer auf eigenes wirtschaftliches Risiko vermietet werden (Konzession). Der Mietvertrag wird u.a. Betriebspflichten und Sortimentsbindungen vorsehen. Der Beginn des Vertrages erfolgt mit Zuschlagserteilung, der Beginn der Leistungserbringung für die ersten 3 Mietflächen/Souvenir-Shops ist spätestens der 01.07.2027. Der Vertrag endet für alle Flächen am 31.12.2037.
Sortiment- und Pricingkonzept
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
1. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden. 2. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werdeen. 3. Gemäß § 160 Abs. 3 NR. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden. 4. Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Verabekammer des Landes Brandenburg un ter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen. 5. Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
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Einrichtung und Betrieb von Souvenir-Shops am Flughafen BER (Konzession)
Zur Anmietung und zum Betrieb für Souvenir-Shops werden von 6 Einzelflächen ausgeschrieben: Der Mietvertrag wird u.a. Betriebspflichten und Sortimentsbindungen vorsehen.
55900000 — Servicii hoteliere, de restaurant si de vanzare cu amanuntul
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Detalii licitație
Descriere
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Vermietung von 6 Einzel-Flächen für Souvenir-Shops, die in einem Gesamt-Paket an einen Einzelhändler / Konzessionsnehmer auf eigenes wirtschaftliches Risiko vermietet werden (Konzession). Der Mietvertrag wird u.a. Betriebspflichten und Sortimentsbindungen vorsehen. Der Beginn des Vertrages erfolgt mit Zuschlagserteilung, der Beginn der Leistungserbringung für die ersten 3 Mietflächen/Souvenir-Shops ist spätestens der 01.07.2027. Der Vertrag endet für alle Flächen am 31.12.2037.
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Legături interne utile pentru CPV, autoritate și expresiile principale din denumirea procedurii.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Vermietung von 6 Einzel-Flächen für Souvenir-Shops, die in einem Gesamt-Paket an einen Einzelhändler / Konzessionsnehmer auf eigenes wirtschaftliches Risiko vermietet werden (Konzession). Der Mietvertrag wird u.a. Betriebspflichten und Sortimentsbindungen vorsehen. Der Beginn des Vertrages erfolgt mit Zuschlagserteilung, der Beginn der Leistungserbringung für die ersten 3 Mietflächen/Souvenir-Shops ist spätestens der 01.07.2027. Der Vertrag endet für alle Flächen am 31.12.2037.