Anunțul 554472-2026 pentru Germania – Servicii IT: consultanţă, dezvoltare de software, internet şi asistenţă – Vergabe eines Rahmenvertrages "Digitale Transformation" este publicat de Vergabe eines Rahmenvertrages "Digitale Transformation" și este încadrat la codul CPV 72000000.
Sinteză HarveyAI
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Mit dem Rahmenvertrag "Digitale Transformation" sollen Leistungen und Kompetenzen bereitgestellt werden, um Digitalisierungsvorhaben/ digitale Transformationen in Kommunalverwaltungen und Partnerorganisationen strategisch, konzeptionell und technisch zu unterstützen. Ziel ist die Entwicklung, Umsetzung und Verstetigung digitaler Lösungen nach modernen, menschenzentrierten und wirkungsorientierten Prinzipien im Rahmen von Projekten im Land Brandenburg. In diesem Zusammenhang arbeitet die #DABB an den Schwerpunktthemen Onlinezugangsgesetz (OZG), Künstliche Intelligenz (KI), Registermodernisierung sowie Zentrale Infrastruktur und Support. Die Ziele in diesen Schwerpunkten lauten wie folgt: - Digitalisierung des Kontakts zwischen Bürger*innen und Verwaltung durch die Unterstützung der Kommunen bei der Umsetzung von Online-Diensten. Der Fokus liegt auf der Implementierung von "Einer für Alle"-Lösungen für die Anwendung im gesamten Land Brandenburg, insbesondere in der Verwaltung des Landes, der Landesbehörden, der Landkreise und der Kommunen. - Etablierung von KI als Schlüsseltechnologie im gesamten Land Brandenburg insbesondere in der Verwaltung des Landes, der Landesbehörden, der Landkreise und der Kommunen. - Eine moderne, vernetzte und bürgerfreundliche Verwaltung insbesondere in der Verwaltung des Landes, der Landesbehörden, der Landkreise und der Kommunen, die aus starken digitalen Fundamenten besteht. Die Registermodernisierung ist eines der zentralen Zukunftsprojekte der deutschen Verwaltungsdigitalisierung. Im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen der #DABB sowie deren projektspezifisch involvierten öffentlichen-rechtlichen Partnerinstitutionen mit dem Auftragnehmer sind insbesondere folgende Punkte vom Auftragnehmer gefordert: - Die Durchführung der Projekte in enger iterativer Abstimmung mit der #DABB und ggf. beteiligten Partnerinstitutionen. - Eine agile Arbeitsweise, Co-Design und transparente Dokumentation sowie gemeinsame Reviews und Retrospektiven. - Die Bereitstellung aller Ergebnisse, Dokumentationen und Codean-teile nach Open-Source-Prinzipien . - Die Einhaltung der einschlägigen Normen, Sicherheitsvorgaben und Standards der öffentlichen Verwaltung. Hinsichtlich der weiteren Beschreibung des Beschaffungsgegenstandes wird auf die Vergabeunterlagen verweisen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und des Wettbewerbs fehlende Angaben, Erklärungen oder Nachweise unter angemessener Fristsetzung bei den Bieter nachzufordern. Die Auftraggeberin ist hierzu jedoch nicht verpflichtet. Die Bieter sollten daher im eigenen Interesse vollständige, verbindliche Angebote abgeben.
Missing info submission LOT
late-all
Multiple tender LOT
not-allowed
Procurement document id LOT
SomeTenderDocID1
Public opening date LOT
2026-09-09+02:00
Public opening time LOT
16:05:00+02:00
Renewal description LOT
Die #DABB behält sich vor, nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit den Vertrag um ein weiteres Jahr (Verlängerungsoption) bis zu einer Maximaldauer von vier Jahren zu verlängern
Renewal maximum LOT
1
Reserved execution LOT
no
Reserved procurement LOT
none
Security clearance LOT
false
Selection criterion description LOT
1) Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Februar 2014 (Ziffer III. 1.1 Nr. 1 der EU-Bekanntmachung) Gewerbeanmeldung 2) Nachweis Gewerbeanmeldung (soweit vorhanden)
Vergabe eines Rahmenvertrages "Digitale Transformation"
Buyer post code
14482
Main activity
gen-pub
Alte informații publicate23
Additional classification PROC
72224000 | 72266000
Additional classification type PROC
cpv | cpv
Additional info PROC
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YGJHSHB# 1) Die Bieter haben sich unmittelbar nach dem Erhalt der Unterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Sind die Unterlagen nach Auffassung der Bieter unvollständig, enthalten sie Unklarheiten oder Widersprüche oder lassen sich Dateien nicht öffnen, so hat derjenige Bieter die Auftraggeberin über das Vergabeportal Vergabemarktplatz Brandenburg darauf hinzuweisen. Die den Bietern nicht zugänglichen Unterlagen werden dann umgehend erneut elektronisch übersandt. Fragen durch die Bieter zum Verfahren und zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform spätestens bis zum 24. August 2026, 12:00 Uhr (Ortszeit) über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform https://vergabemarktplatz.brandenburg.de zu stellen. Bei anderweitigen oder verspätet zugeleiteten Fragen kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht sichergestellt werden. Die Fragen werden anonymisiert veröffentlicht, sofern sie für alle Bieter von Interesse sind. 2) Das Angebot muss vor Ablauf der Angebotsfrist bei der Auftraggeberin elektronisch über das Vergabeportal Vergabemarktplatz Brandenburg eingegangen sein. Für das Angebot sind bestimmte Erklärungen und Angaben erforderlich. Die Bieter haben für die Abgabe dieser Erklärungen und Angaben den Verfahrensbedingungen als Anlage 2 beigefügten Bieterbogen zu verwenden. Die Auftraggeberin behält sich vor, unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und des Wettbewerbs fehlende Angaben, Erklärungen oder Nachweise unter angemessener Fristsetzung bei den Bieter nachzufordern. Die Auftraggeberin ist hierzu jedoch nicht verpflichtet. Die Bieter sollten daher im eigenen Interesse vollständige, verbindliche Angebote abgeben. 3) Neben Einzelbewerbern sind auch Bietergemeinschaften zugelassen sowie der Einsatz von Nachunternehmern durch den Bieter/ die Bietergemeinschaft. Eine besondere Rechtsform der Bietergemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Mitglied einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig. Die Auftraggeberin wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelgebote, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern bzw. Bietergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer (anderen) Bietergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe hierbei ist es jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bieter/ Bietergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch rechtsverbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Auftraggeberin zu versichern. Im Falle eines unzulässigen Doppelgebots müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bieter/ Bietergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachgebote sind auch Angebote rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bieterbüros. Bedient sich der Bieter eines Nachunternehmers und beruft er sich auf dessen technische, wirtschaftliche, berufliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit (Eignungsleihe), so hat er die geforderten Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise auch von dem Nachunternehmer, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft, vorzulegen. Bei der Weitervergabe von Leistungen an Nachunternehmer oder der Beauftragung eines Verleihers von Arbeitskräften hat der Bieter als Auftragnehmer die "Vereinbarung zwischen dem Bieter / Auftragnehmer / Nachunternehmer / Verleiher von Arbeitskräften und einem (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz" zum Vertragsgegenstand zu machen und die Vereinbarung von Ihm unterzeichnet seinem Angebot beizufügen. Dem Nachunternehmer oder Verleiher von Arbeitskräften ist dieselbe Verpflichtung aufzuerlegen. Die Auftraggeberin behält sich vor, den Auftragnehmer im Falle einer (beabsichtigten) Zuschlagserteilung aufzufordern, eine Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer zu fordern, dass sie im Fall der Auftragsvergabe dem Bieter die erforderlichen Kapazitäten bzw. Eignungsanforderungen zur Verfügung stellen. 4) Das Angebot ist bis zum Ablauf der First ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal Vergabemarktplatz Brandenburg zulässig. Die Angebote sind in deutscher Sprache zu erstellen. Die Einreichung der Angebote muss in Textform über die Vergabeplattform Vergabemarktplatz Brandenburg unter https://vergabemarktplatz.brandenburg.de erfolgen. Für die Einhaltung der Textform müssen eingereichte Unterlagen lesbar und die Person des Erklärenden genannt sein (§ 126b BGB). Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich. Der bzw. die Erklärenden müssen vertretungsberechtigt sein und die Angebote bzw. Erklärungen in vertretungsberechtigter Anzahl abgeben. Zur Vertretung berechtigt sind z. B. Inhaber oder Organe von Gesellschaften (z. B. Geschäftsführer, Vorstand) oder entsprechend bevollmächtigte Vertreter. Ist die Vertretungsberechtigung nicht aus öffentlichen Registern (z. B. Handelsregister) ersichtlich, ist dem Angebot ein entsprechender Nachweis der Vertretungsberechtigung (z. B. Vollmacht) beizufügen. Auf das Erfordernis der Einhaltung der Form und Frist wird ausdrücklich hingewiesen. Nicht fristgerecht oder nicht formgerecht eingereichte Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Ein Formfehler liegt insbesondere bei schriftlicher oder postalischer Einreichung der Angebote vor. Ebenso genügt die Übersendung des Angebots per Telefax oder E-Mail nicht den Anforderungen der E-Vergabe. 5) Die Nachweise sind erst auf Verlangen der Auftraggeberin innerhalb der von der Auftraggeberin gesetzten Frist (und damit noch nicht mit dem Angebot) vorzulegen, es sei denn in den Vergabeunterlagen ist etwas anderes bestimmt. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebotes nicht älter als 12 Monate sein, außer in den Vergabeunterlagen ist etwas anderes bestimmt. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat zu unterzeichnen. Bei Eignungsleihe: Beruft sich der Bieter auf berufliche, technische, wirtschaftliche und/ oder finanzielle Leistungsfähigkeit eines Dritten, so hat er die Nachweise und Erklärungen - nur soweit dies für die Eignungsleihe erforderlich ist - auch von dem Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter die Kapazitäten anderer Unternehmen für die berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch, so muss dieses Unternehmen die (Teil-) Leistung ausführen, für diese Kapazität benötigt werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen. 6) Im Rahmen des Versicherungsschutzes muss die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das 2-fache der genannten Deckungssumme pro Jahr betragen. Der Bieter hat im Bieterbogen (Anlage 2 zu den Verfahrensbedingungen) zu erklären, dass eine Berufshaftpflichtversicherung bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen und 2-facher Maximierung der Deckungssummen besteht. Zudem erklärt der Bieter, dass das Versicherungsverhältnisse zum Zeitpunkt der Einreichung des Bieterbogens nach wie vor besteht bzw. nicht gekündigt ist. Der Nachweis des Versicherungsschutzes ist auf Verlangen der Auftraggeberin innerhalb der von ihr gesetzten Frist vollständig vorzulegen, sofern in den Vergabeunterlagen nichts anderes bestimmt ist. Dieser Nachweis kann durch eine Bestätigung der Versicherung, beispielsweise in Form einer Kopie der Versicherungspolice, erbracht werden. Die Bestätigung darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins der von der Auftraggeberin für die Einreichung des Nachweises gesetzten Frist nicht älter als zwölf Monate sein, sofern in den Vergabeunterlagen nichts anderes bestimmt ist. Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten Versicherung sind mit dem Bieterbogen eine Eigenerklärung des Bieters dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen besteht. Auf Verlangen der Vergabestelle ist zusätzlich eine Erklärung des Versicherers vorzulegen, in der dieser Bestätigt, dass im Auftragsfall ein Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen bestehen wird. Im Fall der Auftragserteilung (vor Zuschlagserteilung) wird der bestehende Versicherungsschutz unverzüglich und unaufgefordert nachgewiesen. 7) Die Referenzen können, sofern aus datenschutzrechtlichen Gründen erforderlich, anonymisiert eingereicht werden, die Referenz muss an der jeweils anonymisierten Stelle umschrieben/ beschrieben werden, um eine Wertung nach den entsprechenden Kriterien zu ermöglichen. Die Bieter werden aufgefordert, die Teile ihrer Angebote, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, auf jeder betreffenden Seite deutlich zu kennzeichnen. 8) Die Bieter erhalten für ihre Aufwendungen im Verfahren keine Entschädigung. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. 9) Alle Angaben und Informationen aus den Ausschreibungsunterlagen sowie alle bei der Auftragsausführung erhaltenen Informationen, soweit nicht öffentlich, sind vertraulich zu behandeln. Jede Bieterin hat über die ihr bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten der Auftraggeberin, auch nach Beendigung des Auswahlverfahrens, Verschwiegenheit zu bewahren. Hierzu sind auch die mit der Sache befassten Beschäftigten zu verpflichten. 10) Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten und der Datenverarbeitung sind den Verfahrensbedingungen zu entnehmen. 11) Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Loc de executare9
Place of performance
DE404 | DEU | DE404 | DEU
Place of performance city LOT
Potsdam
Place of performance city PROC
Potsdam
Place of performance country LOT
DEU
Place of performance country PROC
DEU
Place of performance post code LOT
14482
Place of performance post code PROC
14482
Place of performance subdiv LOT
DE404
Place of performance subdiv PROC
Rezultate, atribuiri și contracte6
Contract duration period LOT
3
Contract nature
services | services
Contract nature main LOT
services
Contract nature main PROC
services
Result framework maximum value CUR NOTICE
EUR
Result framework maximum value NOTICE
2000000.00
Termene și durate7
Deadline date LOT
2026-08-26+02:00
Deadline receipt request
2026-09-09T16:00:00+02:00
Deadline receipt tender date LOT
2026-09-09+02:00
Deadline receipt tender time LOT
16:00:00+02:00
Deadline time LOT
23:59:59+02:00
Duration period unit LOT
YEAR
Duration period value LOT
3
Acord-cadru și sistem dinamic3
Dps usage LOT
none
Framework agreement LOT
fa-wo-rc
Framework maximum participants number LOT
1
Procedură și anunț13
Form type
competition
Legal basis
32014L0024
Legal basis NOTICE
32014L0024
Legal basis PROC
vgv
NOTICE identifier
987c1227-e5f2-41fe-a36b-67daa4b6d1f8
NOTICE preferred publication date
2026-08-10T00:00:00+02:00
NOTICE subtype
16
NOTICE title
Germania – Servicii IT: consultanţă, dezvoltare de software, internet şi asistenţă – Vergabe eines Rahmenvertrages "Digitale Transformation"
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Textul integral publicat de TEDextinde
Eigenerklärung über den Netto-Gesamtumsatz des Bieters/ Mitgliedes der Bietergemeinschaft/ Eignungsverleihers der letzten drei Geschäftsjahre
Eigenerklärung über den spezifischen Netto-Gesamtumsatz des des Bieters/ Mitgliedes der Bietergemeinschaft/ Eignungsverleihers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Bereich öffentliche Verwaltung Mindestkriterium: In jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss ein spezifischer Netto-Gesamtumsatz in Höhe von mindestens 4.000.000,00 EUR im Bereich öffentliche Verwaltung erzielt worden sein.
1) Eigenerklärung, dass in der Person des Bieters keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen 2) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzarbG, § 22 LkSG und § 14 BTTG vorliegen 3) Eigenerklärung zum Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung vom 17. Juli 2026 betreffend Sanktionen gegen Russland 4) Vereinbarung Mindestanforderung Brandenburgisches Vergabegesetz (Anlage 5 zu den Verfahrenbedingungen) 5) bei Nachunternehmereinsatz: Erklärung Unteraufträge/ Eignungsleihe gemäß Anlage 6 zu den Verfahrensbedingungen und Vereinbarung Mindestanforderungen Nachunternehmer Verleiher gemäß Anlage 7 zu den Verfahrensbedingungen 6) bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaftserklärung gemäß Anlage 8 zu den Verfahrensbedingungen mit der von allen Mitgliedern rechtsverbindlichen Erklärung (§ 126b BGB), in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Fall der Auftragserteilung erklärt wird, alle Mitglieder aufgeführt sind, ein von allen Mitgliedern gegenüber der Auftraggeberin im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter mit Geldempfangsvollmacht bezeichnet ist und die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird. 7) Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat zu erklären. Die Nachweise sind erst auf Verlangen des Auftraggebers innerhalb der von dem Auftraggeber gesetzten Frist (und damit noch nicht mit dem Angebot) vorzulegen, es sei denn in den Vergabeunterlagen ist etwas anderes bestimmt.
Aufgrund des Auslaufens des bestehenden Rahmenvertrages Ende September 2026 beabsichtigt die #DABB, einen neuen Rahmenvertrag für die Beratung bei Projekten im Rahmen der digitalen Transformation abzuschließen. Dieser Rahmenvertrag soll außer von der #DABB selbst auch von öffentlich-rechtlichen Projektpartnern der #DABB genutzt werden können. Abrufberechtigt sein sollen daher neben der #DABB auch die projektspezifisch involvierten öffentlich-rechtlichen Partnerinstitutionen der #DABB im Hinblick auf projektbezogene Fragestellungen aus deren Sphäre. Hierbei handelt es sich entsprechend dem Gesellschaftszweck der #DABB jeweils um Kommunen und Kommunalverbände Brandenburgs sowie Landesbehörden Brandenburgs und diesen nachgelagerten Einrichtungen, die mit der #DABB eine entsprechende Vereinbarung zur Zusammenarbeit in den Projekten geschlossen haben.
Personalausstattung: Eigenerklärung des Bieters/ Mitgliedes der Bietergemeinschaft/ Eignungsverleihers über die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeitenden in den letzten drei Geschäftsjahren im Bereich der Beratung der öffentlichen Verwaltung Mindestkriterium: Mindestens durchschnittlich 50 Mitarbeitende pro Jahr in den letzten drei Geschäftsjahren im Bereich der Beratung der öffentlichen Verwaltung.
Vergabe eines Rahmenvertrages "Digitale Transformation"
1) Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes 2) Kurze Darstellung des Unternehmens (max. 1 Seite DIN A4)
Nachweis des Versicherungsschutzes (Berufshaftpflichtversicherung bzw. Betriebshaftpflichtversicherung) mit den Deckungssummen in Höhe von 3.000.000,- EUR für Personenschäden und 1.000.000,- EUR für Sach- und Vermögensschäden sowie ggf. sonstige Schäden sowie die Maximierung der Ersatzleistungen auf das 2-fache der vorbenannten Deckungssumme. Der Nachweis des Versicherungsschutzes ist auf Verlangen der Auftraggeberin innerhalb der von ihr gesetzten Frist vollständig vorzulegen, sofern in den Vergabeunterlagen nichts anderes bestimmt ist. Dieser Nachweis kann durch eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) geführt werden, die zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebotes nicht älter als 12 Monate sein darf, außer in den Vergabeunterlagen ist etwas anderes bestimmt. Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten Versicherung sind mit dem Bieterbogen eine Eigenerklärung des Bieters einzureichen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen besteht. Auf Verlangen der Vergabestelle ist zusätzlich eine Erklärung des Versicherers vorzulegen, in der dieser bestätigt, dass im Auftragsfall ein Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen bestehen wird. Die Eigenerklärungen hinsichtlich des Versicherungsschutzes sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Die Maximierung der Ersatzleistungen muss mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen.
1) Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Februar 2014 (Ziffer III. 1.1 Nr. 1 der EU-Bekanntmachung) Gewerbeanmeldung 2) Nachweis Gewerbeanmeldung (soweit vorhanden)
Referenzen des Unternehmens der letzten drei Geschäftsjahren mit Datumsangabe im Hinblick auf Projekte in der öffentlichen Verwaltungen zu den Themen Onlinezugangsgesetz (OZG), Künstliche Intelligenz (KI), Registermodernisierung (Kommunen, Länder und Bund) unter konkreter Benennung des Auftraggebers nebst ggf. Ansprechpartnern und dessen Erreichbarkeit, des Auftragsgegenstandes und der Laufzeit Mindestkriterium: Mindestens fünf Referenzprojekte im Hinblick auf Projekte in der öffentlichen Verwaltung, wobei die folgenden Herangehensweisen und Themen mindestens jeweils in einer der fünf eingereichten Referenzen enthalten sein müssen - menschenzentrierte Methoden (User Research, Co-Design, Pro-totyping, Testing) - Umsetzung moderner Digitallösungen oder Transformationspro-jekte mit Verstetigung in der Verwaltung - Projekte im Kontext Legal Design / Policy Design - KI-bezogene Projekte (Einführung, Evaluation, Entwicklung, Hosting) - Verwaltungs-Know-how (Onlinezugangsgesetz, Registermoderni-sierung, KI-Implementierung) - Datenschutz (DSGVO), IT-Sicherheit (BSI-Grundschutz) und Com-pliance (AI Act) - Implementierung von Standards (mindestens gemäß Deutschland-Stack)
Die Auftraggeberin behält sich vor, unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und des Wettbewerbs fehlende Angaben, Erklärungen oder Nachweise unter angemessener Fristsetzung bei den Bieter nachzufordern. Die Auftraggeberin ist hierzu jedoch nicht verpflichtet. Die Bieter sollten daher im eigenen Interesse vollständige, verbindliche Angebote abgeben.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YGJHSHB# 1) Die Bieter haben sich unmittelbar nach dem Erhalt der Unterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Sind die Unterlagen nach Auffassung der Bieter unvollständig, enthalten sie Unklarheiten oder Widersprüche oder lassen sich Dateien nicht öffnen, so hat derjenige Bieter die Auftraggeberin über das Vergabeportal Vergabemarktplatz Brandenburg darauf hinzuweisen. Die den Bietern nicht zugänglichen Unterlagen werden dann umgehend erneut elektronisch übersandt. Fragen durch die Bieter zum Verfahren und zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform spätestens bis zum 24. August 2026, 12:00 Uhr (Ortszeit) über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform https://vergabemarktplatz.brandenburg.de zu stellen. Bei anderweitigen oder verspätet zugeleiteten Fragen kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht sichergestellt werden. Die Fragen werden anonymisiert veröffentlicht, sofern sie für alle Bieter von Interesse sind. 2) Das Angebot muss vor Ablauf der Angebotsfrist bei der Auftraggeberin elektronisch über das Vergabeportal Vergabemarktplatz Brandenburg eingegangen sein. Für das Angebot sind bestimmte Erklärungen und Angaben erforderlich. Die Bieter haben für die Abgabe dieser Erklärungen und Angaben den Verfahrensbedingungen als Anlage 2 beigefügten Bieterbogen zu verwenden. Die Auftraggeberin behält sich vor, unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und des Wettbewerbs fehlende Angaben, Erklärungen oder Nachweise unter angemessener Fristsetzung bei den Bieter nachzufordern. Die Auftraggeberin ist hierzu jedoch nicht verpflichtet. Die Bieter sollten daher im eigenen Interesse vollständige, verbindliche Angebote abgeben. 3) Neben Einzelbewerbern sind auch Bietergemeinschaften zugelassen sowie der Einsatz von Nachunternehmern durch den Bieter/ die Bietergemeinschaft. Eine besondere Rechtsform der Bietergemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Mitglied einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig. Die Auftraggeberin wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelgebote, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern bzw. Bietergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer (anderen) Bietergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe hierbei ist es jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bieter/ Bietergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch rechtsverbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Auftraggeberin zu versichern. Im Falle eines unzulässigen Doppelgebots müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bieter/ Bietergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachgebote sind auch Angebote rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bieterbüros. Bedient sich der Bieter eines Nachunternehmers und beruft er sich auf dessen technische, wirtschaftliche, berufliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit (Eignungsleihe), so hat er die geforderten Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise auch von dem Nachunternehmer, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft, vorzulegen. Bei der Weitervergabe von Leistungen an Nachunternehmer oder der Beauftragung eines Verleihers von Arbeitskräften hat der Bieter als Auftragnehmer die "Vereinbarung zwischen dem Bieter / Auftragnehmer / Nachunternehmer / Verleiher von Arbeitskräften und einem (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz" zum Vertragsgegenstand zu machen und die Vereinbarung von Ihm unterzeichnet seinem Angebot beizufügen. Dem Nachunternehmer oder Verleiher von Arbeitskräften ist dieselbe Verpflichtung aufzuerlegen. Die Auftraggeberin behält sich vor, den Auftragnehmer im Falle einer (beabsichtigten) Zuschlagserteilung aufzufordern, eine Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer zu fordern, dass sie im Fall der Auftragsvergabe dem Bieter die erforderlichen Kapazitäten bzw. Eignungsanforderungen zur Verfügung stellen. 4) Das Angebot ist bis zum Ablauf der First ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal Vergabemarktplatz Brandenburg zulässig. Die Angebote sind in deutscher Sprache zu erstellen. Die Einreichung der Angebote muss in Textform über die Vergabeplattform Vergabemarktplatz Brandenburg unter https://vergabemarktplatz.brandenburg.de erfolgen. Für die Einhaltung der Textform müssen eingereichte Unterlagen lesbar und die Person des Erklärenden genannt sein (§ 126b BGB). Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich. Der bzw. die Erklärenden müssen vertretungsberechtigt sein und die Angebote bzw. Erklärungen in vertretungsberechtigter Anzahl abgeben. Zur Vertretung berechtigt sind z. B. Inhaber oder Organe von Gesellschaften (z. B. Geschäftsführer, Vorstand) oder entsprechend bevollmächtigte Vertreter. Ist die Vertretungsberechtigung nicht aus öffentlichen Registern (z. B. Handelsregister) ersichtlich, ist dem Angebot ein entsprechender Nachweis der Vertretungsberechtigung (z. B. Vollmacht) beizufügen. Auf das Erfordernis der Einhaltung der Form und Frist wird ausdrücklich hingewiesen. Nicht fristgerecht oder nicht formgerecht eingereichte Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Ein Formfehler liegt insbesondere bei schriftlicher oder postalischer Einreichung der Angebote vor. Ebenso genügt die Übersendung des Angebots per Telefax oder E-Mail nicht den Anforderungen der E-Vergabe. 5) Die Nachweise sind erst auf Verlangen der Auftraggeberin innerhalb der von der Auftraggeberin gesetzten Frist (und damit noch nicht mit dem Angebot) vorzulegen, es sei denn in den Vergabeunterlagen ist etwas anderes bestimmt. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebotes nicht älter als 12 Monate sein, außer in den Vergabeunterlagen ist etwas anderes bestimmt. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat zu unterzeichnen. Bei Eignungsleihe: Beruft sich der Bieter auf berufliche, technische, wirtschaftliche und/ oder finanzielle Leistungsfähigkeit eines Dritten, so hat er die Nachweise und Erklärungen - nur soweit dies für die Eignungsleihe erforderlich ist - auch von dem Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter die Kapazitäten anderer Unternehmen für die berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch, so muss dieses Unternehmen die (Teil-) Leistung ausführen, für diese Kapazität benötigt werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen. 6) Im Rahmen des Versicherungsschutzes muss die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das 2-fache der genannten Deckungssumme pro Jahr betragen. Der Bieter hat im Bieterbogen (Anlage 2 zu den Verfahrensbedingungen) zu erklären, dass eine Berufshaftpflichtversicherung bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen und 2-facher Maximierung der Deckungssummen besteht. Zudem erklärt der Bieter, dass das Versicherungsverhältnisse zum Zeitpunkt der Einreichung des Bieterbogens nach wie vor besteht bzw. nicht gekündigt ist. Der Nachweis des Versicherungsschutzes ist auf Verlangen der Auftraggeberin innerhalb der von ihr gesetzten Frist vollständig vorzulegen, sofern in den Vergabeunterlagen nichts anderes bestimmt ist. Dieser Nachweis kann durch eine Bestätigung der Versicherung, beispielsweise in Form einer Kopie der Versicherungspolice, erbracht werden. Die Bestätigung darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins der von der Auftraggeberin für die Einreichung des Nachweises gesetzten Frist nicht älter als zwölf Monate sein, sofern in den Vergabeunterlagen nichts anderes bestimmt ist. Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten Versicherung sind mit dem Bieterbogen eine Eigenerklärung des Bieters dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen besteht. Auf Verlangen der Vergabestelle ist zusätzlich eine Erklärung des Versicherers vorzulegen, in der dieser Bestätigt, dass im Auftragsfall ein Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen bestehen wird. Im Fall der Auftragserteilung (vor Zuschlagserteilung) wird der bestehende Versicherungsschutz unverzüglich und unaufgefordert nachgewiesen. 7) Die Referenzen können, sofern aus datenschutzrechtlichen Gründen erforderlich, anonymisiert eingereicht werden, die Referenz muss an der jeweils anonymisierten Stelle umschrieben/ beschrieben werden, um eine Wertung nach den entsprechenden Kriterien zu ermöglichen. Die Bieter werden aufgefordert, die Teile ihrer Angebote, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, auf jeder betreffenden Seite deutlich zu kennzeichnen. 8) Die Bieter erhalten für ihre Aufwendungen im Verfahren keine Entschädigung. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. 9) Alle Angaben und Informationen aus den Ausschreibungsunterlagen sowie alle bei der Auftragsausführung erhaltenen Informationen, soweit nicht öffentlich, sind vertraulich zu behandeln. Jede Bieterin hat über die ihr bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten der Auftraggeberin, auch nach Beendigung des Auswahlverfahrens, Verschwiegenheit zu bewahren. Hierzu sind auch die mit der Sache befassten Beschäftigten zu verpflichten. 10) Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten und der Datenverarbeitung sind den Verfahrensbedingungen zu entnehmen. 11) Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die #DABB behält sich vor, nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit den Vertrag um ein weiteres Jahr (Verlängerungsoption) bis zu einer Maximaldauer von vier Jahren zu verlängern
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Mit dem Rahmenvertrag "Digitale Transformation" sollen Leistungen und Kompetenzen bereitgestellt werden, um Digitalisierungsvorhaben/ digitale Transformationen in Kommunalverwaltungen und Partnerorganisationen strategisch, konzeptionell und technisch zu unterstützen. Ziel ist die Entwicklung, Umsetzung und Verstetigung digitaler Lösungen nach modernen, menschenzentrierten und wirkungsorientierten Prinzipien im Rahmen von Projekten im Land Brandenburg. In diesem Zusammenhang arbeitet die #DABB an den Schwerpunktthemen Onlinezugangsgesetz (OZG), Künstliche Intelligenz (KI), Registermodernisierung sowie Zentrale Infrastruktur und Support. Die Ziele in diesen Schwerpunkten lauten wie folgt: - Digitalisierung des Kontakts zwischen Bürger*innen und Verwaltung durch die Unterstützung der Kommunen bei der Umsetzung von Online-Diensten. Der Fokus liegt auf der Implementierung von "Einer für Alle"-Lösungen für die Anwendung im gesamten Land Brandenburg, insbesondere in der Verwaltung des Landes, der Landesbehörden, der Landkreise und der Kommunen. - Etablierung von KI als Schlüsseltechnologie im gesamten Land Brandenburg insbesondere in der Verwaltung des Landes, der Landesbehörden, der Landkreise und der Kommunen. - Eine moderne, vernetzte und bürgerfreundliche Verwaltung insbesondere in der Verwaltung des Landes, der Landesbehörden, der Landkreise und der Kommunen, die aus starken digitalen Fundamenten besteht. Die Registermodernisierung ist eines der zentralen Zukunftsprojekte der deutschen Verwaltungsdigitalisierung. Im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen der #DABB sowie deren projektspezifisch involvierten öffentlichen-rechtlichen Partnerinstitutionen mit dem Auftragnehmer sind insbesondere folgende Punkte vom Auftragnehmer gefordert: - Die Durchführung der Projekte in enger iterativer Abstimmung mit der #DABB und ggf. beteiligten Partnerinstitutionen. - Eine agile Arbeitsweise, Co-Design und transparente Dokumentation sowie gemeinsame Reviews und Retrospektiven. - Die Bereitstellung aller Ergebnisse, Dokumentationen und Codean-teile nach Open-Source-Prinzipien . - Die Einhaltung der einschlägigen Normen, Sicherheitsvorgaben und Standards der öffentlichen Verwaltung. Hinsichtlich der weiteren Beschreibung des Beschaffungsgegenstandes wird auf die Vergabeunterlagen verweisen.
Persönliche Referenzen des vorgesehenen Projektteams: Das für die Auftragsausführung vorgesehene Projektteam ist zu benannten, welches aus mindestens einem Projektleiter und drei Projektmitarbeitern besteht. Für einen Projektleiter sowie drei Projekt-mitarbeiter sind persönliche Referenzen zu Projekten hinsichtlich der Beratung der öffentlichen Verwaltung, die das jeweilige Mitglied begleitet hat, unter konkreter Benennung des Auftraggebers nebst ggf. Ansprechpartnern und dessen Erreichbarkeit, des Auftragsgegenstandes und der Laufzeit vorzulegen. Mindestkriterium: Für den vorgesehenen Projektleiter und die drei zu benennenden Projektmitglieder sind mindestens jeweils eine persönliche Referenz zu Projekten hinsichtlich der Beratung der öffentlichen Verwaltung vorzulegen. Die jeweils für den vorgesehenen Projektleiter und die drei zu benennenden Projektmitglieder vorzulegenden persönlichen Referenzen müssen mindestens zwei Themenkomplexe der nachfolgenden Beratungsinhalte aufweisen: - menschenzentrierte Methoden (User Research, Co-Design, Pro-totyping, Testing), - Umsetzung moderner Digitallösungen oder Transformationsprojekte mit Verstetigung in der Verwaltung, - Projekte im Kontext Legal Design / Policy Design, - KI-bezogene Projekte (Einführung, Evaluation, Entwicklung, Hosting), - Verwaltungs-Know-how (OZG, Registermodernisierung, KI-Implementierung), - Datenschutz (DSGVO), IT-Sicherheit (BSI-Grundschutz) und Com-pliance (AI Act), - Implementierung von Standards (mindestens gemäß Deutschland-Stack).
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Vergabe eines Rahmenvertrages "Digitale Transformation"
2.000.000,00 EUR
până la 9 sept. 2026, 16:00
Mit dem Rahmenvertrag "Digitale Transformation" sollen Leistungen und Kompetenzen bereitgestellt werden, um Digitalisierungsvorhaben/ digitale Transformationen in Kommunalverwaltungen und Partnerorganisationen strategisch, konzeptionell und technisch zu unterstützen. Ziel ist die Entwicklung, Umsetzung und Verstetigung digitaler Lösungen nach modernen, menschenzentrierten und wirkungsorientierten Prinzipien im Rahmen von Projekten im Land Brandenburg. In diesem Zusammenhang arbeitet die #DABB an den Schwerpunktthemen Onlinezugangsgesetz (OZG), Künstliche Intelligenz (KI), Registermodernisierung sowie Zentrale Infrastruktur und Support. Die Ziele in diesen Schwerpunkten lauten wie folgt: - Digitalisierung des Kontakts zwischen Bürger*innen und Verwaltung durch die Unterstützung der Kommunen bei der Umsetzung von Online-Diensten. Der Fokus liegt auf der Implementierung von "Einer für Alle"-Lösungen für die Anwendung im gesamten Land Brandenburg, insbesondere in der Verwaltung des Landes, der Landesbehörden, der Landkreise und der Kommunen. - Etablierung von KI als Schlüsseltechnologie im gesamten Land Brandenburg insbesondere in der Verwaltung des Landes, der Landesbehörden, der Landkreise und der Kommunen. - Eine moderne, vernetzte und bürgerfreundliche Verwaltung insbesondere in der Verwaltung des Landes, der Landesbehörden, der Landkreise und der Kommunen, die aus starken digitalen Fundamenten besteht. Die Registermodernisierung ist eines der zentralen Zukunftsprojekte der deutschen Verwaltungsdigitalisierung. Im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen der #DABB sowie deren projektspezifisch involvierten öffentlichen-rechtlichen Partnerinstitutionen mit dem Auftragnehmer sind insbesondere folgende Punkte vom Auftragnehmer gefordert: - Die Durchführung der Projekte in enger iterativer Abstimmung mit der #DABB und ggf. beteiligten Partnerinstitutionen. - Eine agile Arbeitsweise, Co-Design und transparente Dokumentation sowie gemeinsame Reviews und Retrospektiven. - Die Bereitstellung aller Ergebnisse, Dokumentationen und Codean-teile nach Open-Source-Prinzipien . - Die Einhaltung der einschlägigen Normen, Sicherheitsvorgaben und Standards der öffentlichen Verwaltung. Hinsichtlich der weiteren Beschreibung des Beschaffungsgegenstandes wird auf die Vergabeunterlagen verweisen.
Detalii licitație
Descriere
Aufgrund des Auslaufens des bestehenden Rahmenvertrages Ende September 2026 beabsichtigt die #DABB, einen neuen Rahmenvertrag für die Beratung bei Projekten im Rahmen der digitalen Transformation abzuschließen. Dieser Rahmenvertrag soll außer von der #DABB selbst auch von öffentlich-rechtlichen Projektpartnern der #DABB genutzt werden können. Abrufberechtigt sein sollen daher neben der #DABB auch die projektspezifisch involvierten öffentlich-rechtlichen Partnerinstitutionen der #DABB im Hinblick auf projektbezogene Fragestellungen aus deren Sphäre. Hierbei handelt es sich entsprechend dem Gesellschaftszweck der #DABB jeweils um Kommunen und Kommunalverbände Brandenburgs sowie Landesbehörden Brandenburgs und diesen nachgelagerten Einrichtungen, die mit der #DABB eine entsprechende Vereinbarung zur Zusammenarbeit in den Projekten geschlossen haben.
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Legături interne utile pentru CPV, autoritate și expresiile principale din denumirea procedurii.
Vergabe eines Rahmenvertrages "Digitale Transformation"
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Vergabe eines Rahmenvertrages "Digitale Transformation"
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Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa
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Aufgrund des Auslaufens des bestehenden Rahmenvertrages Ende September 2026 beabsichtigt die #DABB, einen neuen Rahmenvertrag für die Beratung bei Projekten im Rahmen der digitalen Transformation abzuschließen. Dieser Rahmenvertrag soll außer von der #DABB selbst auch von öffentlich-rechtlichen Projektpartnern der #DABB genutzt werden können. Abrufberechtigt sein sollen daher neben der #DABB auch die projektspezifisch involvierten öffentlich-rechtlichen Partnerinstitutionen der #DABB im Hinblick auf projektbezogene Fragestellungen aus deren Sphäre. Hierbei handelt es sich entsprechend dem Gesellschaftszweck der #DABB jeweils um Kommunen und Kommunalverbände Brandenburgs sowie Landesbehörden Brandenburgs und diesen nachgelagerten Einrichtungen, die mit der #DABB eine entsprechende Vereinbarung zur Zusammenarbeit in den Projekten geschlossen haben.