Anunțul 555481-2026 pentru Germania – Servicii de inginerie – Generalplanungsleistungen für die Umstellung der FGL 102 este publicat de ONTRAS Gastransport GmbH și este încadrat la codul CPV 71300000.
Sinteză HarveyAI
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Erläuterungen, wie der Auftrag im Fall der Zuschlagserteilung praktisch umgesetzt wird (u. a. anhand eines Grobterminplans, Erläuterungen zu projektspezifischen Besonderheiten und Risiken, Darstellung Qualitätsmanagement und -sicherung, Abbildung und Erläuterungen zum Projektteam mit Kommunikation und Schnittstellenmanagement, Kapazitäts- und Personaleinsatzplanung)
Award criterion name LOT
Abwicklungskonzept
Award criterion number LOT
40.00 | 20.00 | 35.00 | 5.00
Award criterion number weight LOT
per-exa | per-exa | per-exa | per-exa
Award criterion type LOT
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Contract conclusion date
2026-08-10+02:00
Contract identifier
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Contract nature
services | services
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Contract nature main PROC
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Result LOT identifier
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Result value CUR NOTICE
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Organizații și puncte de contact53
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Leipzig
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Bonn
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Bannewitz
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DEU
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Autoritate contractantă9
Buyer city
Leipzig
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DEU
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Buyer identifier
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ONTRAS Gastransport GmbH
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gas-heat
Alte informații publicate29
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Additional classification PROC
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Additional info PROC
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Description PROC
Die ONTRAS Gastransport GmbH als überregionaler Ferngasleitungsnetzbetreiber beabsichtigt die Generalplanungsleistungen zur Ertüchtigung der Ferngasleitung (FGL) 102 zu vergeben, um die Transportfähigkeit von Wasserstoffkapazitäten zu realisieren. Das Projekt beinhaltet Ertüchtigungen bzw. Sanierungen einer Ferngasleitung zwischen Brumby und Wedringen (FGL 102) im Bundesland Sachsen-Anhalt. Der betroffene Leitungsabschnitt hat eine Länge von ca. 47 km. Im Bestand weist der Leitungsabschnitt eine Dimension von 750 mm mit einem MOP von 55 bar aus. Der AG geht aktuell von ca. 20 zu sanierenden punktuellen Einzelmaßnahmen aus. Der Projektstart ist direkt nach Beauftragung der Generalplanungsleistungen ab Herbst 2026 mit Übergabe der Aufgabenstellung an den Generalplaner vorgesehen. Der AG geht von der Durchführung eines Einzelgenehmigungsverfahrens aus. Ziel ist es, spätestens Anfang 2028 mit Vorliegen aller relevanten Genehmigungen mit der baulichen Realisierung der Baumaßnahmen zu beginnen, sodass die Inbetriebnahme Ende 2028 erfolgen kann. Die Generalplanungsleistung umfasst vorrangig Grund- und Besondere Planungsleistungen (Abruf erfolgt leistungsphasenbezogen) gemäß HOAI in folgendem Leistungsbild: § 41 ff. Objektplanung Ingenieurbauwerke in den Leistungsphasen (LPH) 3 bis 9. Im Leistungsumfang enthalten sind damit u. a. die Planungsleistungen für den Rohr- und Tiefbau, Fernmeldetechnik sowie weitere zusätzliche Besondere Leistungen, wie die Koordinierung weiterer am Planungsprozess beteiligter Fachplaner, die Kostenverfolgung etc. Darüber hinaus können weitere Leistungsbestandteile ggf. Beratungsleistungen gem. Anlage 1 zu § 3 Absatz 1 HOAI, wie z. B. Leistungen der Umweltverträglichkeitsstudie und/oder weitere im Planverfahren erforderliche Gutachten oder Sachverständigenprüfungen, sein.
Loc de executare9
Place of performance
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Place of performance city LOT
Leipzig | Brumby | Wedringen
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Leipzig
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Câștigători și oferte9
Winner city
Bannewitz
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Winner name
Ingenieurbüro für Wasser und Boden GmbH
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Winner selection status
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Winner size
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Additional classification LOT
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Additional classification type LOT
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Additional information LOT
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Clean vehicles directive LOT
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Description LOT
Die ONTRAS Gastransport GmbH als überregionaler Ferngasleitungsnetzbetreiber beabsichtigt die Generalplanungsleistungen zur Ertüchtigung der Ferngasleitung (FGL) 102 zu vergeben, um die Transportfähigkeit von Wasserstoffkapazitäten zu realisieren. Das Projekt beinhaltet Ertüchtigungen bzw. Sanierungen einer Ferngasleitung zwischen Brumby und Wedringen (FGL 102) im Bundesland Sachsen-Anhalt. Der betroffene Leitungsabschnitt hat eine Länge von ca. 47 km. Im Bestand weist der Leitungsabschnitt eine Dimension von 750 mm mit einem MOP von 55 bar aus. Der AG geht aktuell von ca. 20 zu sanierenden punktuellen Einzelmaßnahmen aus. Der Projektstart ist direkt nach Beauftragung der Generalplanungsleistungen ab Herbst 2026 mit Übergabe der Aufgabenstellung an den Generalplaner vorgesehen. Der AG geht von der Durchführung eines Einzelgenehmigungsverfahrens aus. Ziel ist es, spätestens Anfang 2028 mit Vorliegen aller relevanten Genehmigungen mit der baulichen Realisierung der Baumaßnahmen zu beginnen, sodass die Inbetriebnahme Ende 2028 erfolgen kann. Die Generalplanungsleistung umfasst vorrangig Grund- und Besondere Planungsleistungen (Abruf erfolgt leistungsphasenbezogen) gemäß HOAI in folgendem Leistungsbild: § 41 ff. Objektplanung Ingenieurbauwerke in den Leistungsphasen (LPH) 3 bis 9. Im Leistungsumfang enthalten sind damit u. a. die Planungsleistungen für den Rohr- und Tiefbau, Fernmeldetechnik sowie weitere zusätzliche Besondere Leistungen, wie die Koordinierung weiterer am Planungsprozess beteiligter Fachplaner, die Kostenverfolgung etc. Darüber hinaus können weitere Leistungsbestandteile ggf. Beratungsleistungen gem. Anlage 1 zu § 3 Absatz 1 HOAI, wie z. B. Leistungen der Umweltverträglichkeitsstudie und/oder weitere im Planverfahren erforderliche Gutachten oder Sachverständigenprüfungen, sein.
Acord-cadru și sistem dinamic2
Dps usage LOT
none
Framework agreement LOT
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Procedură și anunț13
Form type
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Legal basis
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Legal basis NOTICE
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Legal basis PROC
sektvo
NOTICE identifier
cfd239f1-7fdf-4e02-9c5e-eeef82515961
NOTICE preferred publication date
2026-08-10T00:00:00+02:00
NOTICE subtype
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NOTICE title
Germania – Servicii de inginerie – Generalplanungsleistungen für die Umstellung der FGL 102
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Vorstehender Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. (4) Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Date de contact publicate în TED
9
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Textul integral publicat de TEDextinde
Wertungspreis (netto) - Maximalwert für Koordinierungsaufgaben aus Punkt 3.3.9 B
Wertungspreis (netto) - Gesamtsumme aus Punkt 3.1, 3.2 und 3.3.1 bis 3.3.13 (exkl. Punkt 3.3.9 B
Generalplanungsleistungen für die Umstellung der FGL 102
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Vorstehender Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. (4) Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Abwicklungskonzept
.
Erläuterungen/Darstellungen zur Berufserfahrung sowie zu vergleichbaren, persönlichen Referenzen für Schlüsselfunktionen im Projekt (voraussichtlich Gesamtprojektleiter, stellv. Gesamtprojektleiter, wobei eine Anpassung der vorzustellenden Schlüsselpersonen mit Aufforderung zur Angebotsabgabe vorbehalten bleibt); darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, dieses Zuschlagskriterium mit Aufforderung zur Angebotsabgabe (2. Stufe des Verfahrens) in Unterkriterien aufzugliedern
Wertungspreis (netto) - Gesamtsumme aus Punkt 3.1, 3.2 und 3.3.1 bis 3.3.13 (exkl. Punkt 3.3.9 B)
Die ONTRAS Gastransport GmbH als überregionaler Ferngasleitungsnetzbetreiber beabsichtigt die Generalplanungsleistungen zur Ertüchtigung der Ferngasleitung (FGL) 102 zu vergeben, um die Transportfähigkeit von Wasserstoffkapazitäten zu realisieren. Das Projekt beinhaltet Ertüchtigungen bzw. Sanierungen einer Ferngasleitung zwischen Brumby und Wedringen (FGL 102) im Bundesland Sachsen-Anhalt. Der betroffene Leitungsabschnitt hat eine Länge von ca. 47 km. Im Bestand weist der Leitungsabschnitt eine Dimension von 750 mm mit einem MOP von 55 bar aus. Der AG geht aktuell von ca. 20 zu sanierenden punktuellen Einzelmaßnahmen aus. Der Projektstart ist direkt nach Beauftragung der Generalplanungsleistungen ab Herbst 2026 mit Übergabe der Aufgabenstellung an den Generalplaner vorgesehen. Der AG geht von der Durchführung eines Einzelgenehmigungsverfahrens aus. Ziel ist es, spätestens Anfang 2028 mit Vorliegen aller relevanten Genehmigungen mit der baulichen Realisierung der Baumaßnahmen zu beginnen, sodass die Inbetriebnahme Ende 2028 erfolgen kann. Die Generalplanungsleistung umfasst vorrangig Grund- und Besondere Planungsleistungen (Abruf erfolgt leistungsphasenbezogen) gemäß HOAI in folgendem Leistungsbild: § 41 ff. Objektplanung Ingenieurbauwerke in den Leistungsphasen (LPH) 3 bis 9. Im Leistungsumfang enthalten sind damit u. a. die Planungsleistungen für den Rohr- und Tiefbau, Fernmeldetechnik sowie weitere zusätzliche Besondere Leistungen, wie die Koordinierung weiterer am Planungsprozess beteiligter Fachplaner, die Kostenverfolgung etc. Darüber hinaus können weitere Leistungsbestandteile ggf. Beratungsleistungen gem. Anlage 1 zu § 3 Absatz 1 HOAI, wie z. B. Leistungen der Umweltverträglichkeitsstudie und/oder weitere im Planverfahren erforderliche Gutachten oder Sachverständigenprüfungen, sein.
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Erläuterungen, wie der Auftrag im Fall der Zuschlagserteilung praktisch umgesetzt wird (u. a. anhand eines Grobterminplans, Erläuterungen zu projektspezifischen Besonderheiten und Risiken, Darstellung Qualitätsmanagement und -sicherung, Abbildung und Erläuterungen zum Projektteam mit Kommunikation und Schnittstellenmanagement, Kapazitäts- und Personaleinsatzplanung)
ONTRAS Gastransport GmbH
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Ingenieurbüro für Wasser und Boden GmbH
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1
LOT-0000
Generalplanungsleistungen für die Umstellung der FGL 102
Die ONTRAS Gastransport GmbH als überregionaler Ferngasleitungsnetzbetreiber beabsichtigt die Generalplanungsleistungen zur Ertüchtigung der Ferngasleitung (FGL) 102 zu vergeben, um die Transportfähigkeit von Wasserstoffkapazitäten zu realisieren. Das Projekt beinhaltet Ertüchtigungen bzw. Sanierungen einer Ferngasleitung zwischen Brumby und Wedringen (FGL 102) im Bundesland Sachsen-Anhalt. Der betroffene Leitungsabschnitt hat eine Länge von ca. 47 km. Im Bestand weist der Leitungsabschnitt eine Dimension von 750 mm mit einem MOP von 55 bar aus. Der AG geht aktuell von ca. 20 zu sanierenden punktuellen Einzelmaßnahmen aus. Der Projektstart ist direkt nach Beauftragung der Generalplanungsleistungen ab Herbst 2026 mit Übergabe der Aufgabenstellung an den Generalplaner vorgesehen. Der AG geht von der Durchführung eines Einzelgenehmigungsverfahrens aus. Ziel ist es, spätestens Anfang 2028 mit Vorliegen aller relevanten Genehmigungen mit der baulichen Realisierung der Baumaßnahmen zu beginnen, sodass die Inbetriebnahme Ende 2028 erfolgen kann. Die Generalplanungsleistung umfasst vorrangig Grund- und Besondere Planungsleistungen (Abruf erfolgt leistungsphasenbezogen) gemäß HOAI in folgendem Leistungsbild: § 41 ff. Objektplanung Ingenieurbauwerke in den Leistungsphasen (LPH) 3 bis 9. Im Leistungsumfang enthalten sind damit u. a. die Planungsleistungen für den Rohr- und Tiefbau, Fernmeldetechnik sowie weitere zusätzliche Besondere Leistungen, wie die Koordinierung weiterer am Planungsprozess beteiligter Fachplaner, die Kostenverfolgung etc. Darüber hinaus können weitere Leistungsbestandteile ggf. Beratungsleistungen gem. Anlage 1 zu § 3 Absatz 1 HOAI, wie z. B. Leistungen der Umweltverträglichkeitsstudie und/oder weitere im Planverfahren erforderliche Gutachten oder Sachverständigenprüfungen, sein.
Detalii licitație
Descriere
Die ONTRAS Gastransport GmbH als überregionaler Ferngasleitungsnetzbetreiber beabsichtigt die Generalplanungsleistungen zur Ertüchtigung der Ferngasleitung (FGL) 102 zu vergeben, um die Transportfähigkeit von Wasserstoffkapazitäten zu realisieren. Das Projekt beinhaltet Ertüchtigungen bzw. Sanierungen einer Ferngasleitung zwischen Brumby und Wedringen (FGL 102) im Bundesland Sachsen-Anhalt. Der betroffene Leitungsabschnitt hat eine Länge von ca. 47 km. Im Bestand weist der Leitungsabschnitt eine Dimension von 750 mm mit einem MOP von 55 bar aus. Der AG geht aktuell von ca. 20 zu sanierenden punktuellen Einzelmaßnahmen aus. Der Projektstart ist direkt nach Beauftragung der Generalplanungsleistungen ab Herbst 2026 mit Übergabe der Aufgabenstellung an den Generalplaner vorgesehen. Der AG geht von der Durchführung eines Einzelgenehmigungsverfahrens aus. Ziel ist es, spätestens Anfang 2028 mit Vorliegen aller relevanten Genehmigungen mit der baulichen Realisierung der Baumaßnahmen zu beginnen, sodass die Inbetriebnahme Ende 2028 erfolgen kann. Die Generalplanungsleistung umfasst vorrangig Grund- und Besondere Planungsleistungen (Abruf erfolgt leistungsphasenbezogen) gemäß HOAI in folgendem Leistungsbild: § 41 ff. Objektplanung Ingenieurbauwerke in den Leistungsphasen (LPH) 3 bis 9. Im Leistungsumfang enthalten sind damit u. a. die Planungsleistungen für den Rohr- und Tiefbau, Fernmeldetechnik sowie weitere zusätzliche Besondere Leistungen, wie die Koordinierung weiterer am Planungsprozess beteiligter Fachplaner, die Kostenverfolgung etc. Darüber hinaus können weitere Leistungsbestandteile ggf. Beratungsleistungen gem. Anlage 1 zu § 3 Absatz 1 HOAI, wie z. B. Leistungen der Umweltverträglichkeitsstudie und/oder weitere im Planverfahren erforderliche Gutachten oder Sachverständigenprüfungen, sein.
Căutări relevante pentru 555481-2026
Legături interne utile pentru CPV, autoritate și expresiile principale din denumirea procedurii.