Anunțul 555562-2026 pentru Germania – Autovehicule cu utilizare specială – Fahrzeugkofferaufbau inkl. Kameratechnik este publicat de Berliner Wasserbetriebe și este încadrat la codul CPV 34144000.
Sinteză HarveyAI
Harvey procesează documentele acestei licitații...
Frauenförderung: Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.
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LOT-0000
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cor-buy
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Im techn. LV Teil sind zusätzliche KO-Punkte aufgenommen worden. Diese sind gelb hinterlegt. Im Kaufm. LV Teil B sind zusätliche optionale Punkte aufgenommen worden. In den Eignungskriterien wurde ein Servciepunkt aufgenommen. Die Angebotsfrist wurde um zwei Tage verlängert.
Dispatch date
2026-08-10+02:00
Dispatch time
13:06:16+02:00
Entity main activity
water
Exclusion grounds
exg-natl-bre-nat-law
Exclusion grounds description
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in der Regel durch Eigenerklärungen nachweisen.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund eines Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund eines Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Date de contact publicate în TED
22
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Textul integral publicat de TEDextinde
Vergabekammer des Landes Berlin
Siehe Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-19b8d3aeb42-ce3883679ce1720
Fahrzeugkofferaufbau inkl. Kameratechnik
3% Skonto innerhalb 14 Tagen, 30 Tage netto
Hinweis: Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund eines Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund eines Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) und der Frauenförderverordnung des Landes Berlin (FFV)
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert waren, werden entsprechend der gesetzlichen Regelungen nachgefordert. Die Nachreichung hat ausschließlich über das Bietercockpit /Nachrichten zu erfolgen.
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in der Regel durch Eigenerklärungen nachweisen.
Frauenförderung: Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.
Preis
Berliner Wasserbetriebe
Im techn. LV Teil sind zusätzliche KO-Punkte aufgenommen worden. Diese sind gelb hinterlegt. Im Kaufm. LV Teil B sind zusätliche optionale Punkte aufgenommen worden. In den Eignungskriterien wurde ein Servciepunkt aufgenommen. Die Angebotsfrist wurde um zwei Tage verlängert.
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
LV Teil A
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Neue Jüdenstr. 2
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Berlin
Martin-Luther-Straße 105
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Einkauf Lieferungen und Leistungen
water
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Loturi TED
1
LOT-0000
Fahrzeugkofferaufbau inkl. Kameratechnik
până la 21 aug. 2026, 12:00
Fahrzeugkofferaufbau inkl. Kameratechnik
34144000 — Autovehicule cu utilizare speciala
Detalii licitație
Descriere
Fahrzeugkofferaufbau inkl. Kameratechnik
Căutări relevante pentru 555562-2026
Legături interne utile pentru CPV, autoritate și expresiile principale din denumirea procedurii.
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert waren, werden entsprechend der gesetzlichen Regelungen nachgefordert. Die Nachreichung hat ausschließlich über das Bietercockpit /Nachrichten zu erfolgen.
Missing info submission LOT
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Multiple tender LOT
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Place performance street LOT
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Procurement document id LOT
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Requirement stage LOT
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Selection criterion description LOT
Siehe Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-19b8d3aeb42-ce3883679ce1720
Selection criterion LOT
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Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) und der Frauenförderverordnung des Landes Berlin (FFV)
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Hinweis: Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.