Anunțul 555569-2026 pentru Germania – Servicii de inginerie – Generalplanungsleistungen für die Umverlegung der FGL 211 und den Rückbau der FGL 082 este publicat de ONTRAS Gastransport GmbH și este încadrat la codul CPV 71300000.
Sinteză HarveyAI
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Erläuterungen, wie der Auftrag im Fall der Zuschlagserteilung praktisch umgesetzt wird (u. a. anhand eines Grobterminplans, Erläuterungen zu projektspezifischen Besonderheiten und Risiken, Darstellung Qualitätsmanagement und -sicherung, Abbildung und Erläuterungen zum Projektteam mit Kommunikation und Schnittstellenmanagement, Kapazitäts- und Personaleinsatzplanung)
Award criterion name LOT
Abwicklungskonzept
Award criterion number LOT
40.00 | 20.00 | 35.00 | 5.00
Award criterion number weight LOT
per-exa | per-exa | per-exa | per-exa
Award criterion type LOT
quality | quality | cost | cost
Contract conclusion date
2026-08-10+02:00
Contract identifier
CON-0001
Contract nature
services | services
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Contract nature main PROC
services
Contract tender id
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Result LOT identifier
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Result value CUR NOTICE
EUR
Organizații și puncte de contact53
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Leipzig
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Leipzig
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Leipzig
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Bonn
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Berlin
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DEU
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DEU
Organisation country reviewinfo LOT
DEU
Autoritate contractantă9
Buyer city
Leipzig
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DEU
Buyer country sub
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Buyer identifier
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Alte informații publicate29
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Additional classification PROC
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Additional info PROC
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Description PROC
Die ONTRAS Gastransport GmbH als überregionaler Ferngasleitungsnetzbetreiber beabsichtigt die Generalplanungsleistungen für die Umverlegung der FGL 211 und den Rückbau der FGL 082 zu vergeben. Die Maßnahmen sind im Zuge des geplanten Ausbaus der A 10 östlicher Berliner Ring mit den Schwerpunkten Ausbau der vorhandenen AS Erkner und Freienbrink Süd sowie dem Neubau der AS Freienbrink Nord (Projekt der Die Autobahn GmbH des Bundes) erforderlich. In den betroffenen Bereichen verlaufen u. a. die Ferngasleitung (FGL) 211, die stillgelegte FGL 082 sowie abschnittsweise das Steuerkabel 1302 der ONTRAS. Im Rahmen einer Vorplanung wurden die digitalen Bestandsunterlangen durch ein externes Ingenieurbüro geprüft, um die neue Lage der Leitungsachse der FGL 211 und des Steuerkabels 1302 in den erforderlichen Abschnitten festzulegen. In den Abschnitten der FGL 211, in denen eine Umverlegung erfolgt, wird das Altrohr geborgen und fachgerecht entsorgt. Die Leitungsabschnitte der stillgelegten ONTRAS-Leitung FGL 082, die sich innerhalb der Baufeldgrenzen befinden, werden ebenfalls geborgen und entsorgt. Alle Maßnahmen sind als Folgemaßnahmen des Autobahnprojektes im Planfeststellungsverfahren der Die Autobahn GmbH des Bundes enthalten. Es ist kein separates Genehmigungsverfahren für dieses (Teil-)Projekt zu führen. Es handelt sich um Rohrauswechslungen in einer neuen Trasse (Umverlegung), Rohrauswechslungen in gleicher Trasse, teilweise mit Tieferlegung und Mantelrohrverlängerungen. Der Terminplan sieht vor, dass die Beauftragung der Generalplanerleistungen im Herbst 2026 erfolgt, die Ausschreibungsunterlagen für den Bauunternehmer 04/2027 an ONTRAS übergeben werden (EU-Vergabe), sodass der Baubeginn 04/2028 erfolgen kann und die Inbetriebnahme 11/2028 stattfindet. Die Erbringung und Vergütung der Planungsleistungen erfolgen losgelöst von der HOAI. Die Generalplanungsleistungen umfassen u. a. Projektsteuerung von Beginn bis zum Abschluss der Gewährleistungsphase, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung (kleiner Leistungsumfang; primär techn. Planung; Genehmigungsverfahren wird über Die Autobahn GmbH des Bundes abgewickelt), Ausführungs- und Ausschreibungsplanung, Oberbauaufsicht, Fachbauaufsicht und Bauüberwachung sowie die Gewährleistungsphase.
Loc de executare9
Place of performance
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Câștigători și oferte9
Winner city
Berlin
Winner country
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Winner identifier
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Winner listed
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Winner name
PLE Pipeline Engineering GmbH
Winner post code
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Winner selection status
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Winner size
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Loturi15
Additional classification LOT
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Additional classification type LOT
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Additional information LOT
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Clean vehicles directive LOT
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Description LOT
Die ONTRAS Gastransport GmbH als überregionaler Ferngasleitungsnetzbetreiber beabsichtigt die Generalplanungsleistungen für die Umverlegung der FGL 211 und den Rückbau der FGL 082 zu vergeben. Die Maßnahmen sind im Zuge des geplanten Ausbaus der A 10 östlicher Berliner Ring mit den Schwerpunkten Ausbau der vorhandenen AS Erkner und Freienbrink Süd sowie dem Neubau der AS Freienbrink Nord (Projekt der Die Autobahn GmbH des Bundes) erforderlich. In den betroffenen Bereichen verlaufen u. a. die Ferngasleitung (FGL) 211, die stillgelegte FGL 082 sowie abschnittsweise das Steuerkabel 1302 der ONTRAS. Im Rahmen einer Vorplanung wurden die digitalen Bestandsunterlangen durch ein externes Ingenieurbüro geprüft, um die neue Lage der Leitungsachse der FGL 211 und des Steuerkabels 1302 in den erforderlichen Abschnitten festzulegen. In den Abschnitten der FGL 211, in denen eine Umverlegung erfolgt, wird das Altrohr geborgen und fachgerecht entsorgt. Die Leitungsabschnitte der stillgelegten ONTRAS-Leitung FGL 082, die sich innerhalb der Baufeldgrenzen befinden, werden ebenfalls geborgen und entsorgt. Alle Maßnahmen sind als Folgemaßnahmen des Autobahnprojektes im Planfeststellungsverfahren der Die Autobahn GmbH des Bundes enthalten. Es ist kein separates Genehmigungsverfahren für dieses (Teil-)Projekt zu führen. Es handelt sich um Rohrauswechslungen in einer neuen Trasse (Umverlegung), Rohrauswechslungen in gleicher Trasse, teilweise mit Tieferlegung und Mantelrohrverlängerungen. Der Terminplan sieht vor, dass die Beauftragung der Generalplanerleistungen im Herbst 2026 erfolgt, die Ausschreibungsunterlagen für den Bauunternehmer 04/2027 an ONTRAS übergeben werden (EU-Vergabe), sodass der Baubeginn 04/2028 erfolgen kann und die Inbetriebnahme 11/2028 stattfindet. Die Erbringung und Vergütung der Planungsleistungen erfolgen losgelöst von der HOAI. Die Generalplanungsleistungen umfassen u. a. Projektsteuerung von Beginn bis zum Abschluss der Gewährleistungsphase, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung (kleiner Leistungsumfang; primär techn. Planung; Genehmigungsverfahren wird über Die Autobahn GmbH des Bundes abgewickelt), Ausführungs- und Ausschreibungsplanung, Oberbauaufsicht, Fachbauaufsicht und Bauüberwachung sowie die Gewährleistungsphase.
Acord-cadru și sistem dinamic2
Dps usage LOT
none
Framework agreement LOT
none
Procedură și anunț13
Form type
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Legal basis
32014L0025
Legal basis NOTICE
32014L0025
Legal basis PROC
sektvo
NOTICE identifier
df01fbd4-4170-42a0-a906-dcd5cd9ae478
NOTICE preferred publication date
2026-08-10T00:00:00+02:00
NOTICE subtype
30
NOTICE title
Germania – Servicii de inginerie – Generalplanungsleistungen für die Umverlegung der FGL 211 und den Rückbau der FGL 082
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Vorstehender Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. (4) Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Date de contact publicate în TED
9
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Textul integral publicat de TEDextinde
Wertungspreis (netto) - Maximalwert für Koordinierungsaufgaben aus Punkt 3.3.9 B
Wertungspreis (netto) - Gesamtsumme aus Punkt 3.1, 3.2 und 3.3.1 bis 3.3.13 (exkl. Punkt 3.3.9 B
PLE Pipeline Engineering GmbH
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Vorstehender Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. (4) Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Abwicklungskonzept
.
Erläuterungen/Darstellungen zur Berufserfahrung sowie zu vergleichbaren, persönlichen Referenzen für Schlüsselfunktionen im Projekt (voraussichtlich Gesamtprojektleiter, stellv. Gesamtprojektleiter, wobei eine Anpassung der vorzustellenden Schlüsselpersonen mit Aufforderung zur Angebotsabgabe vorbehalten bleibt); darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, dieses Zuschlagskriterium mit Aufforderung zur Angebotsabgabe (2. Stufe des Verfahrens) in Unterkriterien aufzugliedern
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Generalplanungsleistungen für die Umverlegung der FGL 211 und den Rückbau der FGL 082
Erläuterungen, wie der Auftrag im Fall der Zuschlagserteilung praktisch umgesetzt wird (u. a. anhand eines Grobterminplans, Erläuterungen zu projektspezifischen Besonderheiten und Risiken, Darstellung Qualitätsmanagement und -sicherung, Abbildung und Erläuterungen zum Projektteam mit Kommunikation und Schnittstellenmanagement, Kapazitäts- und Personaleinsatzplanung)
ONTRAS Gastransport GmbH
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Die ONTRAS Gastransport GmbH als überregionaler Ferngasleitungsnetzbetreiber beabsichtigt die Generalplanungsleistungen für die Umverlegung der FGL 211 und den Rückbau der FGL 082 zu vergeben. Die Maßnahmen sind im Zuge des geplanten Ausbaus der A 10 östlicher Berliner Ring mit den Schwerpunkten Ausbau der vorhandenen AS Erkner und Freienbrink Süd sowie dem Neubau der AS Freienbrink Nord (Projekt der Die Autobahn GmbH des Bundes) erforderlich. In den betroffenen Bereichen verlaufen u. a. die Ferngasleitung (FGL) 211, die stillgelegte FGL 082 sowie abschnittsweise das Steuerkabel 1302 der ONTRAS. Im Rahmen einer Vorplanung wurden die digitalen Bestandsunterlangen durch ein externes Ingenieurbüro geprüft, um die neue Lage der Leitungsachse der FGL 211 und des Steuerkabels 1302 in den erforderlichen Abschnitten festzulegen. In den Abschnitten der FGL 211, in denen eine Umverlegung erfolgt, wird das Altrohr geborgen und fachgerecht entsorgt. Die Leitungsabschnitte der stillgelegten ONTRAS-Leitung FGL 082, die sich innerhalb der Baufeldgrenzen befinden, werden ebenfalls geborgen und entsorgt. Alle Maßnahmen sind als Folgemaßnahmen des Autobahnprojektes im Planfeststellungsverfahren der Die Autobahn GmbH des Bundes enthalten. Es ist kein separates Genehmigungsverfahren für dieses (Teil-)Projekt zu führen. Es handelt sich um Rohrauswechslungen in einer neuen Trasse (Umverlegung), Rohrauswechslungen in gleicher Trasse, teilweise mit Tieferlegung und Mantelrohrverlängerungen. Der Terminplan sieht vor, dass die Beauftragung der Generalplanerleistungen im Herbst 2026 erfolgt, die Ausschreibungsunterlagen für den Bauunternehmer 04/2027 an ONTRAS übergeben werden (EU-Vergabe), sodass der Baubeginn 04/2028 erfolgen kann und die Inbetriebnahme 11/2028 stattfindet. Die Erbringung und Vergütung der Planungsleistungen erfolgen losgelöst von der HOAI. Die Generalplanungsleistungen umfassen u. a. Projektsteuerung von Beginn bis zum Abschluss der Gewährleistungsphase, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung (kleiner Leistungsumfang; primär techn. Planung; Genehmigungsverfahren wird über Die Autobahn GmbH des Bundes abgewickelt), Ausführungs- und Ausschreibungsplanung, Oberbauaufsicht, Fachbauaufsicht und Bauüberwachung sowie die Gewährleistungsphase.
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Generalplanungsleistungen für die Umverlegung der FGL 211 und den Rückbau der FGL 082
Die ONTRAS Gastransport GmbH als überregionaler Ferngasleitungsnetzbetreiber beabsichtigt die Generalplanungsleistungen für die Umverlegung der FGL 211 und den Rückbau der FGL 082 zu vergeben. Die Maßnahmen sind im Zuge des geplanten Ausbaus der A 10 östlicher Berliner Ring mit den Schwerpunkten Ausbau der vorhandenen AS Erkner und Freienbrink Süd sowie dem Neubau der AS Freienbrink Nord (Projekt der Die Autobahn GmbH des Bundes) erforderlich. In den betroffenen Bereichen verlaufen u. a. die Ferngasleitung (FGL) 211, die stillgelegte FGL 082 sowie abschnittsweise das Steuerkabel 1302 der ONTRAS. Im Rahmen einer Vorplanung wurden die digitalen Bestandsunterlangen durch ein externes Ingenieurbüro geprüft, um die neue Lage der Leitungsachse der FGL 211 und des Steuerkabels 1302 in den erforderlichen Abschnitten festzulegen. In den Abschnitten der FGL 211, in denen eine Umverlegung erfolgt, wird das Altrohr geborgen und fachgerecht entsorgt. Die Leitungsabschnitte der stillgelegten ONTRAS-Leitung FGL 082, die sich innerhalb der Baufeldgrenzen befinden, werden ebenfalls geborgen und entsorgt. Alle Maßnahmen sind als Folgemaßnahmen des Autobahnprojektes im Planfeststellungsverfahren der Die Autobahn GmbH des Bundes enthalten. Es ist kein separates Genehmigungsverfahren für dieses (Teil-)Projekt zu führen. Es handelt sich um Rohrauswechslungen in einer neuen Trasse (Umverlegung), Rohrauswechslungen in gleicher Trasse, teilweise mit Tieferlegung und Mantelrohrverlängerungen. Der Terminplan sieht vor, dass die Beauftragung der Generalplanerleistungen im Herbst 2026 erfolgt, die Ausschreibungsunterlagen für den Bauunternehmer 04/2027 an ONTRAS übergeben werden (EU-Vergabe), sodass der Baubeginn 04/2028 erfolgen kann und die Inbetriebnahme 11/2028 stattfindet. Die Erbringung und Vergütung der Planungsleistungen erfolgen losgelöst von der HOAI. Die Generalplanungsleistungen umfassen u. a. Projektsteuerung von Beginn bis zum Abschluss der Gewährleistungsphase, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung (kleiner Leistungsumfang; primär techn. Planung; Genehmigungsverfahren wird über Die Autobahn GmbH des Bundes abgewickelt), Ausführungs- und Ausschreibungsplanung, Oberbauaufsicht, Fachbauaufsicht und Bauüberwachung sowie die Gewährleistungsphase.
Detalii licitație
Descriere
Die ONTRAS Gastransport GmbH als überregionaler Ferngasleitungsnetzbetreiber beabsichtigt die Generalplanungsleistungen für die Umverlegung der FGL 211 und den Rückbau der FGL 082 zu vergeben. Die Maßnahmen sind im Zuge des geplanten Ausbaus der A 10 östlicher Berliner Ring mit den Schwerpunkten Ausbau der vorhandenen AS Erkner und Freienbrink Süd sowie dem Neubau der AS Freienbrink Nord (Projekt der Die Autobahn GmbH des Bundes) erforderlich. In den betroffenen Bereichen verlaufen u. a. die Ferngasleitung (FGL) 211, die stillgelegte FGL 082 sowie abschnittsweise das Steuerkabel 1302 der ONTRAS. Im Rahmen einer Vorplanung wurden die digitalen Bestandsunterlangen durch ein externes Ingenieurbüro geprüft, um die neue Lage der Leitungsachse der FGL 211 und des Steuerkabels 1302 in den erforderlichen Abschnitten festzulegen. In den Abschnitten der FGL 211, in denen eine Umverlegung erfolgt, wird das Altrohr geborgen und fachgerecht entsorgt. Die Leitungsabschnitte der stillgelegten ONTRAS-Leitung FGL 082, die sich innerhalb der Baufeldgrenzen befinden, werden ebenfalls geborgen und entsorgt. Alle Maßnahmen sind als Folgemaßnahmen des Autobahnprojektes im Planfeststellungsverfahren der Die Autobahn GmbH des Bundes enthalten. Es ist kein separates Genehmigungsverfahren für dieses (Teil-)Projekt zu führen. Es handelt sich um Rohrauswechslungen in einer neuen Trasse (Umverlegung), Rohrauswechslungen in gleicher Trasse, teilweise mit Tieferlegung und Mantelrohrverlängerungen. Der Terminplan sieht vor, dass die Beauftragung der Generalplanerleistungen im Herbst 2026 erfolgt, die Ausschreibungsunterlagen für den Bauunternehmer 04/2027 an ONTRAS übergeben werden (EU-Vergabe), sodass der Baubeginn 04/2028 erfolgen kann und die Inbetriebnahme 11/2028 stattfindet. Die Erbringung und Vergütung der Planungsleistungen erfolgen losgelöst von der HOAI. Die Generalplanungsleistungen umfassen u. a. Projektsteuerung von Beginn bis zum Abschluss der Gewährleistungsphase, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung (kleiner Leistungsumfang; primär techn. Planung; Genehmigungsverfahren wird über Die Autobahn GmbH des Bundes abgewickelt), Ausführungs- und Ausschreibungsplanung, Oberbauaufsicht, Fachbauaufsicht und Bauüberwachung sowie die Gewährleistungsphase.
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