Rezultat publicatTED — Licitații europene85311300·556480-2026
Germania – Servicii sociale pentru copii şi tineri – "Kinder- und Ferienbetreuung am Ankunftszentrum Braunschweig - Los 1 - am Ankunftszentrum Bramsche - Los 2 und am Standort Osnabrück - Los 3 - der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI)"
Anunțul 556480-2026 pentru Germania – Servicii sociale pentru copii şi tineri – "Kinder- und Ferienbetreuung am Ankunftszentrum Braunschweig - Los 1 - am Ankunftszentrum Bramsche - Los 2 und am Standort Osnabrück - Los 3 - der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI)" este publicat de Landesaufnahmebehörde Niedersachsen și este încadrat la codul CPV 85311300.
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Gemäß den Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
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Description LOT
Der Auftragnehmer soll für die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen als Dienstleister für den Standort Ankunftszentrum Braunschweig (Los 1) mit einer Unterbringungskapazität von derzeit ca. 1.000 Plätzen, für den Standort Ankunftszentrum Bramsche (Los 2) mit einer Unterbringungskapazität von derzeit ca. 1.100 Plätzen und den Standort Osnabrück (Los 3) mit einer Unterbringungskapazität von derzeit ca. 730 Plätzen die in der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) beschriebenen "Dienstleistungen in der Kinder- und Ferienbetreuung " übernehmen.
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Identifier LOT
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Boselagerstraße 4 | Im Rehhagen 8 | Sedanstraße 115 | Boselagerstraße 4 | Im Rehhagen 8 | Sedanstraße 115 | Boselagerstraße 4 | Im Rehhagen 8 | Sedanstraße 115
Renewal description LOT
Voraussichtlicher Vertragsbeginn ist für - Los 1 der 01.09.2026, - Los 2 der 01.10.2026, - Los 3 der 01.12.2026. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt die Vertragslaufzeit an dem auf den Tag der Zuschlagsertei-lung folgenden Werktag. Das Vertragsverhältnis endet zwei Jahre nach Vertragsbeginn, sofern der Auftraggeber nicht von seinem einseitigen, in seinem freien Belieben stehenden maximalen zweimaligen Optionsrecht (Gestaltungs-recht) zur Verlängerung des Vertrages um jeweils bis zu höchstens 2 Jahren Gebrauch macht. Die Ausübung des Optionsrechts bedarf der Schriftform und wird dem Auftragnehmer spätestens 6 Mo-nate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit mitgeteilt. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung. Der Vertrag für - Los 1 endet spätestens am 30.09.2032, ohne dass es einer Kündigung bedarf. - Los 2 endet spätestens am 31.10.2032, ohne dass es einer Kündigung bedarf. - Los 3 endet spätestens am 30.11.2032, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Für die ersten sechs (6) Monate gilt eine Probezeit. Während dieser Zeit kann das Vertragsverhältnis vom Auftraggeber [ohne die Angabe von Gründen] jeweils zum Monatsende unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen gekündigt werden. In begründeten Ausnahmefällen kann der Auftraggeber die Probezeit einseitig um bis zu drei Monaten verlängern.
Renewal maximum LOT
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Strategic procurement LOT
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"Kinder- und Ferienbetreuung am Ankunftszentrum Braunschweig - Los 1 der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI)"
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Câștigători și oferte13
Winner city
Berlin
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Hero Services gGmbH
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Alte informații publicate25
Additional info PROC
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Customization id
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Description PROC
Der Auftragnehmer soll für die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen als Dienstleister für den Standort Ankunftszentrum Braunschweig (Los 1) mit einer Unterbringungskapazität von derzeit ca. 1.000 Plätzen, für den Standort Ankunftszentrum Bramsche (Los 2) mit einer Unterbringungskapazität von derzeit ca. 1.100 Plätzen und den Standort Osnabrück (Los 3) mit einer Unterbringungskapazität von derzeit ca. 730 Plätzen die in der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) beschriebenen "Dienstleistungen in der Kinder- und Ferienbetreuung " übernehmen.
Dispatch date
2026-08-10+02:00
Dispatch time
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Internal identifier PROC
0061-DLG/2026-03.232
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Procedură și anunț13
Form type
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Legal basis
32014L0024
Legal basis NOTICE
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Legal basis PROC
vgv
NOTICE identifier
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NOTICE preferred publication date
2026-08-10T00:00:00+02:00
NOTICE subtype
29
NOTICE title
Germania – Servicii sociale pentru copii şi tineri – "Kinder- und Ferienbetreuung am Ankunftszentrum Braunschweig - Los 1 - am Ankunftszentrum Bramsche - Los 2 und am Standort Osnabrück - Los 3 - der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI)"
NOTICE type
can-standard
Clasificare CPV5
Classification cpv
85311300 | 85311300 | 85311300 | 85311300
Main classification LOT
85311300 | 85311300 | 85311300
Main classification PROC
85311300
Main classification type LOT
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Main classification type PROC
cpv
Valori2
Total value
1
Total value CUR
EUR
Căi de atac1
Review deadline description LOT
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Date de contact publicate în TED
16
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Textul integral publicat de TEDextinde
Los 3
Los 2
Los 1
"Kinder- und Ferienbetreuung am Ankunftszentrum Bramsche - Los 2 der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI)"
"Kinder- und Ferienbetreuung am Standort Osnabrück - Los 3 - der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI)"
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
"Kinder- und Ferienbetreuung am Ankunftszentrum Braunschweig - Los 1 - am Ankunftszentrum Bramsche - Los 2 und am Standort Osnabrück - Los 3 - der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI)"
Preis
Kinder- und Ferienbetreuung am Ankunftszentrum Braunschweig - Los 1 - am Ankunftszentrum Bramsche - Los 2 und am Standort Osnabrück - Los 3 - der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI)
Gemäß den Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Voraussichtlicher Vertragsbeginn ist für - Los 1 der 01.09.2026, - Los 2 der 01.10.2026, - Los 3 der 01.12.2026. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt die Vertragslaufzeit an dem auf den Tag der Zuschlagsertei-lung folgenden Werktag. Das Vertragsverhältnis endet zwei Jahre nach Vertragsbeginn, sofern der Auftraggeber nicht von seinem einseitigen, in seinem freien Belieben stehenden maximalen zweimaligen Optionsrecht (Gestaltungs-recht) zur Verlängerung des Vertrages um jeweils bis zu höchstens 2 Jahren Gebrauch macht. Die Ausübung des Optionsrechts bedarf der Schriftform und wird dem Auftragnehmer spätestens 6 Mo-nate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit mitgeteilt. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung. Der Vertrag für - Los 1 endet spätestens am 30.09.2032, ohne dass es einer Kündigung bedarf. - Los 2 endet spätestens am 31.10.2032, ohne dass es einer Kündigung bedarf. - Los 3 endet spätestens am 30.11.2032, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Für die ersten sechs (6) Monate gilt eine Probezeit. Während dieser Zeit kann das Vertragsverhältnis vom Auftraggeber [ohne die Angabe von Gründen] jeweils zum Monatsende unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen gekündigt werden. In begründeten Ausnahmefällen kann der Auftraggeber die Probezeit einseitig um bis zu drei Monaten verlängern.
#Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHRKCD#
Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Hero Services gGmbH
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
"Kinder- und Ferienbetreuung am Ankunftszentrum Braunschweig - Los 1 der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI)"
Der Auftragnehmer soll für die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen als Dienstleister für den Standort Ankunftszentrum Braunschweig (Los 1) mit einer Unterbringungskapazität von derzeit ca. 1.000 Plätzen, für den Standort Ankunftszentrum Bramsche (Los 2) mit einer Unterbringungskapazität von derzeit ca. 1.100 Plätzen und den Standort Osnabrück (Los 3) mit einer Unterbringungskapazität von derzeit ca. 730 Plätzen die in der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) beschriebenen "Dienstleistungen in der Kinder- und Ferienbetreuung " übernehmen.
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
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3
01
"Kinder- und Ferienbetreuung am Ankunftszentrum Braunschweig - Los 1 der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI)"
Der Auftragnehmer soll für die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen als Dienstleister für den Standort Ankunftszentrum Braunschweig (Los 1) mit einer Unterbringungskapazität von derzeit ca. 1.000 Plätzen, für den Standort Ankunftszentrum Bramsche (Los 2) mit einer Unterbringungskapazität von derzeit ca. 1.100 Plätzen und den Standort Osnabrück (Los 3) mit einer Unterbringungskapazität von derzeit ca. 730 Plätzen die in der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) beschriebenen "Dienstleistungen in der Kinder- und Ferienbetreuung " übernehmen.
85311300 — Servicii de sanatate si servicii de asistenta sociala
Durată: 2 YEAR
02
"Kinder- und Ferienbetreuung am Ankunftszentrum Bramsche - Los 2 der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI)"
Rezultate și atribuiri TED
LOT-00011,00 EUR
Contract 0061-DLG/2026-03.2327 aug. 2026
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Contract 0061-DLG/2026-03.2327 aug. 2026
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Contract 0061-DLG/2026-03.2327 aug. 2026
Detalii licitație
Descriere
Der Auftragnehmer soll für die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen als Dienstleister für den Standort Ankunftszentrum Braunschweig (Los 1) mit einer Unterbringungskapazität von derzeit ca. 1.000 Plätzen, für den Standort Ankunftszentrum Bramsche (Los 2) mit einer Unterbringungskapazität von derzeit ca. 1.100 Plätzen und den Standort Osnabrück (Los 3) mit einer Unterbringungskapazität von derzeit ca. 730 Plätzen die in der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) beschriebenen "Dienstleistungen in der Kinder- und Ferienbetreuung " übernehmen.
Căutări relevante pentru 556480-2026
Legături interne utile pentru CPV, autoritate și expresiile principale din denumirea procedurii.
Kinder- und Ferienbetreuung am Ankunftszentrum Braunschweig - Los 1 - am Ankunftszentrum Bramsche - Los 2 und am Standort Osnabrück - Los 3 - der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI)
"Kinder- und Ferienbetreuung am Ankunftszentrum Braunschweig - Los 1 - am Ankunftszentrum Bramsche - Los 2 und am Standort Osnabrück - Los 3 - der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI)"
NOTICE version
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Der Auftragnehmer soll für die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen als Dienstleister für den Standort Ankunftszentrum Braunschweig (Los 1) mit einer Unterbringungskapazität von derzeit ca. 1.000 Plätzen, für den Standort Ankunftszentrum Bramsche (Los 2) mit einer Unterbringungskapazität von derzeit ca. 1.100 Plätzen und den Standort Osnabrück (Los 3) mit einer Unterbringungskapazität von derzeit ca. 730 Plätzen die in der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) beschriebenen "Dienstleistungen in der Kinder- und Ferienbetreuung " übernehmen.
85311300 — Servicii de sanatate si servicii de asistenta sociala
Durată: 2 YEAR
03
"Kinder- und Ferienbetreuung am Standort Osnabrück - Los 3 - der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI)"
Der Auftragnehmer soll für die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen als Dienstleister für den Standort Ankunftszentrum Braunschweig (Los 1) mit einer Unterbringungskapazität von derzeit ca. 1.000 Plätzen, für den Standort Ankunftszentrum Bramsche (Los 2) mit einer Unterbringungskapazität von derzeit ca. 1.100 Plätzen und den Standort Osnabrück (Los 3) mit einer Unterbringungskapazität von derzeit ca. 730 Plätzen die in der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) beschriebenen "Dienstleistungen in der Kinder- und Ferienbetreuung " übernehmen.
85311300 — Servicii de sanatate si servicii de asistenta sociala