Anunțul 556645-2026 pentru Germania – Pachete software pentru copii de siguranţă (backup) sau recuperare – On-Premise Datensicherungssoftware, ECA-2026-056 este publicat de Bundesdruckerei GmbH și este încadrat la codul CPV 48710000.
Sinteză HarveyAI
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#Bekanntmachungs-ID: CXP4YVWMUEH# Die Angebote sind grundsätzlich ausschließlich elektronisch in Textform über das Online-Vergabeportal DTVP einzureichen. Die Vergabeunterlagen werden kostenfrei ausschließlich über den oben genannten Link zur Verfügung gestellt. Für den Abruf der Unterlagen ist keine Registrierung notwendig; eine solche wird aber insbesondere im Hinblick auf die Versendung zusätzlicher Bewerberinformationen dringend empfohlen. Bitte beachten Sie, dass eine Registrierung jedoch keine vollumfängliche Gewähr für eine durchgängige Benachrichtigung bei neuen Informationen bieten kann. Die Bieter werden daher gebeten, den Posteingang des Online-Vergabeportals DTVP eigenständig in regelmäßigen Abständen auf etwaige Änderungen oder neue Informationen zum Vergabeverfahren zu prüfen. Für die Abgabe eines Angebotes ist eine Registrierung zwingend. Diese ist kostenfrei.
Change description
Die Angebotsfrist wird auf den 24.08.2026; 10:00 Uhr verlängert. Damit verschiebt sich auch der Öffnungstermin auf den 24.08.2026; 10:00 Uhr.
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PROCEDURE
Change reason code
update-add
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Die Angebotsfrist wird auf den 24.08.2026; 10:00 Uhr verlängert. Damit verschiebt sich auch der Öffnungstermin auf den 24.08.2026; 10:00 Uhr.
Competition termination PROC
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Customization id
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Description PROC
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Bereitstellung einer Datensicherungssoftware für einen skalierbaren, sicheren und leistungsfähigen Betrieb einer On-Premise Datensicherungsplattform in zwei Losen.
Dispatch date
2026-08-10+02:00
Dispatch time
11:13:16+02:00
Exclusion grounds
exg-natl-bre-nat-law
Exclusion grounds description
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Hierzu legen die Bieter mit dem Angebot a) das vollständig ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen" und b) das vollständig ausgefüllte Formblatt "Bieterselbstauskunft" unter zwingenden Angaben insbesondere zu Unternehmenssitz, Steuernummer und Umsatz-Steuer-Ident-Nummer, gesetzliche Vertreter, Gesellschafter und Höhe der Gesellschafteranteile, wirtschaftlich Berechtigte und Konzernstruktur vor. Stellt der Auftraggeber das Vorliegen zwingender Ausschlussgründe fest, wird der betroffene Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Stellt der Auftraggeber das Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe fest, wird der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes über den Ausschluss des bietenden Unternehmens entscheiden. Der Auftraggeber ist außerdem verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter vorliegen, an den der Auftrag vergeben werden soll, um zu prüfen, inwiefern für diesen Bieter Gründe für den Ausschluss vom Vergabeverfahren bestehen. Der Auftraggeber wird deshalb hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister abfordern. Hierbei handelt es sich mithin nicht um einen durch die Bieter einzureichenden Nachweis. Ebenso behält sich der Auftraggeber vor, hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO abzufordern und zu prüfen, inwiefern Gründe zum Ausschluss des Bieters vorliegen. Diese Nachweise sind nicht durch die Bieter vorzulegen.
Exclusion grounds source PROC
epo-notice | epo-procurement-document
Internal identifier PROC
ECA-2026-056
Lots max allowed PROC
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NL
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Official language
DEU
Ojs number
153/2026
Place performance street PROC
Kommandantenstraße 18
Procurement relaunch PROC
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Provided service type
ted-esen
Publication date
2026-08-11+02:00
Publication number
556645-2026
RN
5[telefon eliminat]
Selection criteria source
epo-notice | epo-notice
SUB_LG
DEU | DEU
Submission language
DEU | DEU
Title PROC
On-Premise Datensicherungssoftware, ECA-2026-056
Organizații și puncte de contact55
Organisation city addinfo LOT
Berlin
Organisation city buyer
Berlin
Organisation city revieworg LOT
Bonn
Organisation city ted esen
Bonn
Organisation city tender receip LOT
Berlin
Organisation contact point addinfo LOT
FP ECA - Office for EU-Contract awarding (Vergabestelle)
Organisation contact point buyer
FP ECA - Office for EU-Contract awarding (Vergabestelle)
Organisation contact point tender receip LOT
FP ECA - Office for EU-Contract awarding (Vergabestelle)
Loturi50
Additional classification LOT
48000000 | 48000000
Additional classification type LOT
cpv | cpv
Additional information LOT
#Besonders auch geeignet für:other-sme# Das maximale Auftragsvolumen des Rahmenvertrages Los 1 beträgt 6.800.000,00 EUR und das maximale Auftragsvolumen des Rahmenvertrages Los 2 beträgt 1.200.000,00 EUR; bei Erreichen dieser Höchstwerte enden die Verträge automatisch. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, eine bestimmte Menge oder Anzahl von Leistungen aus den Rahmenverträgen abzurufen (keine Mindestabnahmeverpflichtung).
Clean vehicles directive LOT
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Description LOT
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Bereitstellung einer Datensicherungssoftware für einen skalierbaren, sicheren und leistungsfähigen Betrieb einer On-Premise Datensicherungsplattform in zwei Losen. Nähere Informationen zum Leistungsgegenstand können der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung (Anlage 1) entnommen werden. Die Beauftragung zur Überlassung der unter diesem Vertrag erbrachten Leistungen erfolgt grundsätzlich durch die Bundesdruckerei GmbH. Neben der Bundesdruckerei GmbH kann der Abruf in Ausnahmefällen auch durch sekundäre Auftraggeber erfolgen. Diese umfassen die mit der Bundesdruckerei Gruppe GmbH beziehungsweise deren Tochterunternehmen gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen gemäß Anlage "II.11 Anl10 Verbundene Unternehmen i.S.d. § 15 AktG" zu diesem Vertrag ("sekundäre Auftraggeber") und solche Unternehmen, die aus diesen Unternehmen hervorgehen. Nach aktuellem Stand kommen als sekundäre Auftraggeber neben der Bundesdruckerei GmbH damit folgende Unternehmen in Betracht: D-Trust GmbH genua GmbH iNCO Sp. z o.o. Xecuro GmbH Maurer Electronics GmbH Maurer Electronics Split d. o.o Unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Auftragnehmer können als sekundäre Auftraggeber auch sämtliche, zu einem späteren Zeitpunkt hinzutretende nach § 15 ff. AktG verbundene Unternehmen gelten.
Autoritate contractantă12
Authority main activity
econ-aff
Buyer city
Berlin
Buyer contact point
FP ECA - Office for EU-Contract awarding (Vergabestelle)
Buyer country
DEU
Buyer country sub
DE300
Buyer email
[email eliminat]
Buyer identifier
992-80152-82
Buyer internet address
http://www.bundesdruckerei.de/
Buyer legal type
pub-undert
Buyer name
Bundesdruckerei GmbH
Rezultate, atribuiri și contracte9
Award criterion description LOT
Angebotswertungspreis
Award criterion name LOT
Angebotswertungspreis
Award criterion number LOT
60.0 | 40.0 | 100.0
Award criterion number weight LOT
poi-exa | poi-exa | per-exa
Award criterion type LOT
price | quality | price
Contract duration period LOT
1 | 1
Contract nature
supplies | supplies | supplies
Contract nature main LOT
supplies | supplies
Contract nature main PROC
Procedură și anunț13
Form type
competition
Legal basis
32014L0024
Legal basis NOTICE
32014L0024
Legal basis PROC
vgv
NOTICE identifier
ef955c40-04b0-4676-8b68-64725bc99b33
NOTICE preferred publication date
2026-08-10T00:00:00+02:00
NOTICE subtype
16
NOTICE title
Germania – Pachete software pentru copii de siguranţă (backup) sau recuperare – On-Premise Datensicherungssoftware, ECA-2026-056
Die Leistungen sind grundsätzlich am Standort des Auftragnehmers zu erbringen. Es gelten die nachfolgenden Einschränkungen, sofern die jeweiligen Tatbestandsvoraussetzungen bei Vertragsschluss vorliegen oder während der Laufzeit des Vertrages eintreten könnten: - Sofern der Auftragnehmer Zugriff auf interne Systeme des Auftraggebers erhalten soll, wird folgendes vereinbart: Im Rahmen der Leistungserbringung dürfen durch den Auftragnehmer grundsätzlich weder technisches Equipment des Auftraggebers ins Ausland mitgeführt noch von dort auf die Systeme des Auftraggebers zugegriffen werden. Im Ausnahmefall kann die Mitnahme in und der Zugriff aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union durch die Exportkontrollabteilung des Auftraggebers geprüft und in Textform freigegeben werden. - Sofern der Auftragnehmer SaaS-Leistungen anbietet, wird folgendes vereinbart: Die Serverstandorte der Cloud sind im Zollgebiet der Europäischen Union. Dem Auftraggeber muss möglich sein, den Nutzerzugriff auf die vertragsgegenständliche Softwarelösung aus bestimmten Ländern und Regionen technisch zu erschweren bzw. zu unterbinden (bspw. anhand der IP-Adresse des Nutzers). - Sofern Software von einem nicht bestimmten Nutzerkreis von Personen außerhalb des Auftraggebers genutzt werden soll, wird folgende Vereinbarungen getroffen: Soweit der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht einräumen soll, gilt diese Anforderung nur, soweit anwendbares Exportkontroll- und Sanktionsrecht nicht entgegensteht. - Im Falle von Beistellungen des Auftraggebers gilt folgendes: Eine Verwendung der vom Auftraggeber beigestellten Materialien durch den Auftragnehmer oder ggf. deren Unterauftragnehmer im Ausland (EU und Nicht-EU) ist nur mit vorheriger Prüfung der Exportkontrollabteilung des Auftraggebers und deren Freigabe in Textform zulässig. - Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gilt in Bezug auf Art. 5k Abs. 1 Verordnung (EU) 833/2014 folgendes: Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich informieren, sollte er zu einem Zeitpunkt nach Vertragsschluss dem Personenkreis unterfallen, demgegenüber die Vertragserfüllung nach Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung untersagt ist.
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Date de contact publicate în TED
19
Contactele sunt disponibile utilizatorilor autentificați.Autentifică-te
Textul integral publicat de TEDextinde
Ausgefüllte "Bieterselbstauskunft", unter zwingenden Angaben insbesondere zu a) Gesamtanzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bewerbers / Bieters beschäftigten Arbeitnehmer; b) Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bewerbers / Bieters beschäftigten Arbeitnehmer, welche zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen. Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Lieferungen von On-Premise Datensicherungssoftware (ggf. inkl. Betriebssystem), inklusive den entsprechend zugehörigen Pflege- und Supportleistungen sowie Dienstleistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungen entsprechen. Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die geforderten Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen.
Die Angebotsfrist wird auf den 24.08.2026; 10:00 Uhr verlängert. Damit verschiebt sich auch der Öffnungstermin auf den 24.08.2026; 10:00 Uhr.
Ausgefüllte "Bieterselbstauskunft", unter zwingenden Angaben zum Netto-Gesamtumsatz (in EUR) hinsichtlich mit zum Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die geforderten Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen. Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Lieferungen von On-Premise Datensicherungssoftware (ggf. inkl. Betriebssystem), inklusive den entsprechend zugehörigen Pflege- und Supportleistungen sowie Dienstleistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungen entsprechen.
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Qualität gemäß Bewertungsmatrix
Los 1: Datensicherungssoftware
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Bereitstellung einer Datensicherungssoftware für einen skalierbaren, sicheren und leistungsfähigen Betrieb einer On-Premise Datensicherungsplattform in zwei Losen. Nähere Informationen zum Leistungsgegenstand können der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung (Anlage 1) entnommen werden. Die Beauftragung zur Überlassung der unter diesem Vertrag erbrachten Leistungen erfolgt grundsätzlich durch die Bundesdruckerei GmbH. Neben der Bundesdruckerei GmbH kann der Abruf in Ausnahmefällen auch durch sekundäre Auftraggeber erfolgen. Diese umfassen die mit der Bundesdruckerei Gruppe GmbH beziehungsweise deren Tochterunternehmen gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen gemäß Anlage "II.11 Anl10 Verbundene Unternehmen i.S.d. § 15 AktG" zu diesem Vertrag ("sekundäre Auftraggeber") und solche Unternehmen, die aus diesen Unternehmen hervorgehen. Nach aktuellem Stand kommen als sekundäre Auftraggeber neben der Bundesdruckerei GmbH damit folgende Unternehmen in Betracht: D-Trust GmbH genua GmbH iNCO Sp. z o.o. Xecuro GmbH Maurer Electronics GmbH Maurer Electronics Split d. o.o Unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Auftragnehmer können als sekundäre Auftraggeber auch sämtliche, zu einem späteren Zeitpunkt hinzutretende nach § 15 ff. AktG verbundene Unternehmen gelten.
Der Vertragszeitraum beginnt mit dem Tag der Zuschlagserteilung und hat eine Grundlaufzeit von 1 (einem) Jahr ("Grundlaufzeit"). Die Vertragslaufzeit verlängert sich nach der Grundlaufzeit automatisch um (1) ein weiteres Jahr ("Vertragsverlängerung"), sofern der Auftraggeber der Vertragsverlängerung nicht mit einer Frist von 3 (drei) Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit widerspricht. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit erfolgt höchstens 3 (drei) Mal, das heißt, eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von 4 (vier) Jahren hinaus erfolgt nicht.
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Hierzu legen die Bieter mit dem Angebot a) das vollständig ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen" und b) das vollständig ausgefüllte Formblatt "Bieterselbstauskunft" unter zwingenden Angaben insbesondere zu Unternehmenssitz, Steuernummer und Umsatz-Steuer-Ident-Nummer, gesetzliche Vertreter, Gesellschafter und Höhe der Gesellschafteranteile, wirtschaftlich Berechtigte und Konzernstruktur vor. Stellt der Auftraggeber das Vorliegen zwingender Ausschlussgründe fest, wird der betroffene Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Stellt der Auftraggeber das Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe fest, wird der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes über den Ausschluss des bietenden Unternehmens entscheiden. Der Auftraggeber ist außerdem verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter vorliegen, an den der Auftrag vergeben werden soll, um zu prüfen, inwiefern für diesen Bieter Gründe für den Ausschluss vom Vergabeverfahren bestehen. Der Auftraggeber wird deshalb hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister abfordern. Hierbei handelt es sich mithin nicht um einen durch die Bieter einzureichenden Nachweis. Ebenso behält sich der Auftraggeber vor, hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO abzufordern und zu prüfen, inwiefern Gründe zum Ausschluss des Bieters vorliegen. Diese Nachweise sind nicht durch die Bieter vorzulegen.
Auszug aus dem Handelsregister, der den zum Zeitpunkt der Angebotsfrist aktuellen Stand wiedergibt und nicht älter als drei Monate (bezogen auf den Zeitpunkt der Angebotsfrist) ist.
Ausgefüllte "Bieterselbstauskunft", unter zwingenden Angaben zum Netto-Gesamtumsatz (in EUR) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die geforderten Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen.
Nachweis gemäß "Referenzerklärung" ist ausschließlich in Bezug auf Los 1 zu erbringen und bestehend aus mind. drei (3) Referenzprojekten aus den letzten drei (3) Jahren ausgehend vom Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist , welche mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Im Einzelnen: - Die Bieter haben mindestens zwei (2) Referenzprojekte für das Einsatzszenario 1 "Cluster System" einzureichen, wobei die eingereichten Referenzprojekte ein hochverfügbares Cluster System auf Basis von Standard x86/64 Servern + Sicherung von VMware-VMs und MSSQL-Datenbanken (als Darkside) darstellen müssen. - Die Bieter haben mindestens ein (1) Referenzprojekt für das Einsatzszenario 2 "Kleinstumgebung" einzureichen, wobei das eingereichte Referenzprojekt eine Kleinstumgebung auf Basis von Standard x86/64 Servern + Sicherung von HyperV-VMs und MSSQL-Datenbanken (als Darkside) darstellen muss. Der Nachweis gem. Referenzerklärung erfolgt jeweils mit der Angabe - der Bezeichnung und Beschreibung der erbrachten Leistung(en) (Aufgabenstellung, Leistungsinhalte und Tätigkeiten), - des Auftraggebers der Referenz (nebst den geforderten Angaben im Dokument "Formblatt Referenzerklärung"), - des ungefähren Auftragsvolumens (Umsatz), - des Leistungszeitraums und - des Leistungserbringers. Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Lieferungen von On-Premise Datensicherungssoftware und daraus resultierenden Aufbau von Datensicherungsplattformen entsprechend dem jeweiligen Einsatzszenario, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Anforderungen entsprechen. Referenzerklärungen sind grundsätzlich unter Nutzung des Formblattes "Referenzerklärung" und unter Benennung der geforderten Angaben zum Auftraggeber (Name und Anschrift, Branche/Bereich des Auftraggebers und Ansprechpartner nebst Kontaktdaten) nebst den weiteren geforderten Angaben zur erbrachten Leistung einzureichen. Auf die konkrete Benennung des Auftraggebers sowie des Ansprechpartners kann ausnahmsweise verzichtet werden, wenn diesen Angaben eine Vertraulichkeitsverpflichtung des Bieters gegenüber dem Referenzauftraggeber entgegensteht.
Bieter sind gemäß § 55 VgV Abs. 2 S. 2 VgV zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Bereitstellung einer Datensicherungssoftware für einen skalierbaren, sicheren und leistungsfähigen Betrieb einer On-Premise Datensicherungsplattform in zwei Losen.
Los 2: Rubrik Subscriptions
Der Vertragszeitraum beginnt mit dem Tag der Zuschlagserteilung und hat eine Grundlaufzeit von 1 (einem) Jahr ("Grundlaufzeit"). Die Vertragslaufzeit verlängert sich nach der Grundlaufzeit automatisch um ein (1) weiteres Jahr ("Vertragsverlängerung"), sofern der Auftraggeber der Vertragsverlängerung nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit widerspricht. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit erfolgt höchstens drei (3) Mal, das heißt, eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von vier (4) Jahren hinaus erfolgt nicht.
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YVWMUEH# Die Angebote sind grundsätzlich ausschließlich elektronisch in Textform über das Online-Vergabeportal DTVP einzureichen. Die Vergabeunterlagen werden kostenfrei ausschließlich über den oben genannten Link zur Verfügung gestellt. Für den Abruf der Unterlagen ist keine Registrierung notwendig; eine solche wird aber insbesondere im Hinblick auf die Versendung zusätzlicher Bewerberinformationen dringend empfohlen. Bitte beachten Sie, dass eine Registrierung jedoch keine vollumfängliche Gewähr für eine durchgängige Benachrichtigung bei neuen Informationen bieten kann. Die Bieter werden daher gebeten, den Posteingang des Online-Vergabeportals DTVP eigenständig in regelmäßigen Abständen auf etwaige Änderungen oder neue Informationen zum Vergabeverfahren zu prüfen. Für die Abgabe eines Angebotes ist eine Registrierung zwingend. Diese ist kostenfrei.
Mindestbedingung im Rahmen der Eignungsprüfung in Bezug auf die geforderten Erklärungen ausschließlich in Bezug auf Los 1 werden, die unter Ziffer 7 geforderten Erklärungen zu Referenzleistungen aus den letzten drei Jahren, die folgenden Mindestbedingungen festgelegt: - mindestens zwei (2) Referenzen für Einsatzszenario 1 und - mindestens eine (1) Referenz für Einsatzszenario 2 Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Lieferungen von On-Premise Datensicherungssoftware und daraus resultierenden Aufbau von Datensicherungsplattformen entsprechend dem jeweiligen Einsatzszenario, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Anforderungen entsprechen. Erfüllt eine Referenz die vorbenannten Mindestvorgaben nicht, scheidet diese Referenz aus der Wertung aus. Unterschreitet die von einem Bieter vorgelegte Anzahl an Referenzen die Mindestvorgabe hinsichtlich der Anzahl je Einsatzszenarien, wird das betroffene Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Angebotswertungspreis
#Besonders auch geeignet für:other-sme# Das maximale Auftragsvolumen des Rahmenvertrages Los 1 beträgt 6.800.000,00 EUR und das maximale Auftragsvolumen des Rahmenvertrages Los 2 beträgt 1.200.000,00 EUR; bei Erreichen dieser Höchstwerte enden die Verträge automatisch. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, eine bestimmte Menge oder Anzahl von Leistungen aus den Rahmenverträgen abzurufen (keine Mindestabnahmeverpflichtung).
On-Premise Datensicherungssoftware, ECA-2026-056
Sämtliche Unterlagen, inkl. Eignungsnachweise, sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, eventuell fehlende Erklärungen und Nachweise bis zum Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist nachzufordern.
Bundesdruckerei GmbH
Eigenerklärung gem. Ziffer 6 der Bieterselbstauskunft über die Autorisierung des Resellers für sämtliche vom Bieter angebotene Software. Bitte beachten: Die Reseller- Autorisierung ist eine Mindestbedingung, deren Nichterfüllung zum Ausschluss führt. In Bezug auf beide Lose gilt, auf die geforderte Erklärung über die Reseller-Autorisierung wird die folgende Mindestbedingung festgelegt: - die Autorisierung des Resellers für sämtliche vom Bieter angebotene Software. Eine Nichterfüllung der vorgenannten Mindestanforderungen hat den Ausschluss des betroffenen Angebotes zur Folge.
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Die Bieter verpflichten sich, die Vergabeunterlagen und alle Informationen, die ihnen im Rahmen des Vergabeverfahrens über die Verhältnisse des Auftraggebers bekannt werden, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Die den Unterlagen beiliegende Vereinbarung zur Verarbeitung personenbezogener Daten (AVV) gilt mit Angebotsabgabe als vollumfänglich akzeptiert. Zur Prüfung des Nichtvorliegens eines Russland-Bezugs wird von dem Bieter, dessen Angebot für den Zuschlag vorgesehen ist, die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs (Formblatt) gefordert. Diese Eigenerklärung kann bereits mit dem Angebot eingereicht werden. Wird das Vorliegen eines Russland-Bezugs i.S.d. Art. 5k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 festgestellt, wird der Zuschlag auf das betroffene Angebot nicht erteilt. Der Auftragnehmer versichert, dass er bei Ausführung der unter diesem Vertrag geschuldeten Tätigkeiten die geltenden Exportkontroll- und Zollbestimmungen beachtet.
Die Leistungen sind grundsätzlich am Standort des Auftragnehmers zu erbringen. Es gelten die nachfolgenden Einschränkungen, sofern die jeweiligen Tatbestandsvoraussetzungen bei Vertragsschluss vorliegen oder während der Laufzeit des Vertrages eintreten könnten: - Sofern der Auftragnehmer Zugriff auf interne Systeme des Auftraggebers erhalten soll, wird folgendes vereinbart: Im Rahmen der Leistungserbringung dürfen durch den Auftragnehmer grundsätzlich weder technisches Equipment des Auftraggebers ins Ausland mitgeführt noch von dort auf die Systeme des Auftraggebers zugegriffen werden. Im Ausnahmefall kann die Mitnahme in und der Zugriff aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union durch die Exportkontrollabteilung des Auftraggebers geprüft und in Textform freigegeben werden. - Sofern der Auftragnehmer SaaS-Leistungen anbietet, wird folgendes vereinbart: Die Serverstandorte der Cloud sind im Zollgebiet der Europäischen Union. Dem Auftraggeber muss möglich sein, den Nutzerzugriff auf die vertragsgegenständliche Softwarelösung aus bestimmten Ländern und Regionen technisch zu erschweren bzw. zu unterbinden (bspw. anhand der IP-Adresse des Nutzers). - Sofern Software von einem nicht bestimmten Nutzerkreis von Personen außerhalb des Auftraggebers genutzt werden soll, wird folgende Vereinbarungen getroffen: Soweit der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht einräumen soll, gilt diese Anforderung nur, soweit anwendbares Exportkontroll- und Sanktionsrecht nicht entgegensteht. - Im Falle von Beistellungen des Auftraggebers gilt folgendes: Eine Verwendung der vom Auftraggeber beigestellten Materialien durch den Auftragnehmer oder ggf. deren Unterauftragnehmer im Ausland (EU und Nicht-EU) ist nur mit vorheriger Prüfung der Exportkontrollabteilung des Auftraggebers und deren Freigabe in Textform zulässig. - Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gilt in Bezug auf Art. 5k Abs. 1 Verordnung (EU) 833/2014 folgendes: Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich informieren, sollte er zu einem Zeitpunkt nach Vertragsschluss dem Personenkreis unterfallen, demgegenüber die Vertragserfüllung nach Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung untersagt ist.
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Fragen zum Verfahren sind rechtzeitig und ausschließlich über die Funktion "Kommunikation" des Online-Portals Deutsches Vergabeportal (DTVP) in deutscher Sprache an die Vergabestelle zu richten.
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Los 1: Datensicherungssoftware
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până la 24 aug. 2026, 10:00
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Bereitstellung einer Datensicherungssoftware für einen skalierbaren, sicheren und leistungsfähigen Betrieb einer On-Premise Datensicherungsplattform in zwei Losen. Nähere Informationen zum Leistungsgegenstand können der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung (Anlage 1) entnommen werden. Die Beauftragung zur Überlassung der unter diesem Vertrag erbrachten Leistungen erfolgt grundsätzlich durch die Bundesdruckerei GmbH. Neben der Bundesdruckerei GmbH kann der Abruf in Ausnahmefällen auch durch sekundäre Auftraggeber erfolgen. Diese umfassen die mit der Bundesdruckerei Gruppe GmbH beziehungsweise deren Tochterunternehmen gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen gemäß Anlage "II.11 Anl10 Verbundene Unternehmen i.S.d. § 15 AktG" zu diesem Vertrag ("sekundäre Auftraggeber") und solche Unternehmen, die aus diesen Unternehmen hervorgehen. Nach aktuellem Stand kommen als sekundäre Auftraggeber neben der Bundesdruckerei GmbH damit folgende Unternehmen in Betracht: D-Trust GmbH genua GmbH iNCO Sp. z o.o. Xecuro GmbH Maurer Electronics GmbH Maurer Electronics Split d. o.o Unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Auftragnehmer können als sekundäre Auftraggeber auch sämtliche, zu einem späteren Zeitpunkt hinzutretende nach § 15 ff. AktG verbundene Unternehmen gelten.
Detalii licitație
Descriere
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Bereitstellung einer Datensicherungssoftware für einen skalierbaren, sicheren und leistungsfähigen Betrieb einer On-Premise Datensicherungsplattform in zwei Losen.
Căutări relevante pentru 556645-2026
Legături interne utile pentru CPV, autoritate și expresiile principale din denumirea procedurii.
Sämtliche Unterlagen, inkl. Eignungsnachweise, sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, eventuell fehlende Erklärungen und Nachweise bis zum Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist nachzufordern.
Missing info submission LOT
late-all | late-all
Multiple tender LOT
allowed | allowed
Place performance street LOT
Kommandantenstraße 18 | Kommandantenstraße 18
Procurement document id LOT
SomeTenderDocID1 | SomeTenderDocID1
Public opening date LOT
2026-08-24+02:00 | 2026-08-24+02:00
Public opening description LOT
Bieter sind gemäß § 55 VgV Abs. 2 S. 2 VgV zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Public opening place LOT
10969 Berlin
Public opening time LOT
10:00:00+02:00 | 10:00:00+02:00
Renewal description LOT
Der Vertragszeitraum beginnt mit dem Tag der Zuschlagserteilung und hat eine Grundlaufzeit von 1 (einem) Jahr ("Grundlaufzeit"). Die Vertragslaufzeit verlängert sich nach der Grundlaufzeit automatisch um ein (1) weiteres Jahr ("Vertragsverlängerung"), sofern der Auftraggeber der Vertragsverlängerung nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit widerspricht. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit erfolgt höchstens drei (3) Mal, das heißt, eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von vier (4) Jahren hinaus erfolgt nicht.
Renewal maximum LOT
3 | 3
Reserved execution LOT
no | no
Reserved procurement LOT
none | none
Security clearance LOT
false | false
Selection criterion description LOT
Auszug aus dem Handelsregister, der den zum Zeitpunkt der Angebotsfrist aktuellen Stand wiedergibt und nicht älter als drei Monate (bezogen auf den Zeitpunkt der Angebotsfrist) ist.
Die Bieter verpflichten sich, die Vergabeunterlagen und alle Informationen, die ihnen im Rahmen des Vergabeverfahrens über die Verhältnisse des Auftraggebers bekannt werden, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Die den Unterlagen beiliegende Vereinbarung zur Verarbeitung personenbezogener Daten (AVV) gilt mit Angebotsabgabe als vollumfänglich akzeptiert. Zur Prüfung des Nichtvorliegens eines Russland-Bezugs wird von dem Bieter, dessen Angebot für den Zuschlag vorgesehen ist, die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs (Formblatt) gefordert. Diese Eigenerklärung kann bereits mit dem Angebot eingereicht werden. Wird das Vorliegen eines Russland-Bezugs i.S.d. Art. 5k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 festgestellt, wird der Zuschlag auf das betroffene Angebot nicht erteilt. Der Auftragnehmer versichert, dass er bei Ausführung der unter diesem Vertrag geschuldeten Tätigkeiten die geltenden Exportkontroll- und Zollbestimmungen beachtet.
Fragen zum Verfahren sind rechtzeitig und ausschließlich über die Funktion "Kommunikation" des Online-Portals Deutsches Vergabeportal (DTVP) in deutscher Sprache an die Vergabestelle zu richten. | Fragen zum Verfahren sind rechtzeitig und ausschließlich über die Funktion "Kommunikation" des Online-Portals Deutsches Vergabeportal (DTVP) in deutscher Sprache an die Vergabestelle zu richten.
Variant allowed LOT
not-allowed | not-allowed
Buyer post code
10969
Main activity
econ-aff
supplies
1
Procedure accelerated
false
Procedure identifier
6aa3df04-b054-4503-9a94-49a35a24ddc7
Procedure type
open
Place of performance addtional LOT
Die Leistungen sind grundsätzlich am Standort des Auftragnehmers zu erbringen. Es gelten die nachfolgenden Einschränkungen, sofern die jeweiligen Tatbestandsvoraussetzungen bei Vertragsschluss vorliegen oder während der Laufzeit des Vertrages eintreten könnten: - Sofern der Auftragnehmer Zugriff auf interne Systeme des Auftraggebers erhalten soll, wird folgendes vereinbart: Im Rahmen der Leistungserbringung dürfen durch den Auftragnehmer grundsätzlich weder technisches Equipment des Auftraggebers ins Ausland mitgeführt noch von dort auf die Systeme des Auftraggebers zugegriffen werden. Im Ausnahmefall kann die Mitnahme in und der Zugriff aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union durch die Exportkontrollabteilung des Auftraggebers geprüft und in Textform freigegeben werden. - Sofern der Auftragnehmer SaaS-Leistungen anbietet, wird folgendes vereinbart: Die Serverstandorte der Cloud sind im Zollgebiet der Europäischen Union. Dem Auftraggeber muss möglich sein, den Nutzerzugriff auf die vertragsgegenständliche Softwarelösung aus bestimmten Ländern und Regionen technisch zu erschweren bzw. zu unterbinden (bspw. anhand der IP-Adresse des Nutzers). - Sofern Software von einem nicht bestimmten Nutzerkreis von Personen außerhalb des Auftraggebers genutzt werden soll, wird folgende Vereinbarungen getroffen: Soweit der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht einräumen soll, gilt diese Anforderung nur, soweit anwendbares Exportkontroll- und Sanktionsrecht nicht entgegensteht. - Im Falle von Beistellungen des Auftraggebers gilt folgendes: Eine Verwendung der vom Auftraggeber beigestellten Materialien durch den Auftragnehmer oder ggf. deren Unterauftragnehmer im Ausland (EU und Nicht-EU) ist nur mit vorheriger Prüfung der Exportkontrollabteilung des Auftraggebers und deren Freigabe in Textform zulässig. - Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gilt in Bezug auf Art. 5k Abs. 1 Verordnung (EU) 833/2014 folgendes: Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich informieren, sollte er zu einem Zeitpunkt nach Vertragsschluss dem Personenkreis unterfallen, demgegenüber die Vertragserfüllung nach Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung untersagt ist.
Place of performance city LOT
Berlin | Berlin
Place of performance city PROC
Berlin
Place of performance country LOT
DEU | DEU
Place of performance country PROC
DEU
Place of performance post code LOT
10969 | 10969
Place of performance post code PROC
10969
Place of performance subdiv LOT
DE300 | DE300
Place of performance subdiv PROC
DE300
48710000 — Pachete software si sisteme informatice
Durată: 1 YEAR
2
Los 2: Rubrik Subscriptions
1.200.000,00 EUR
până la 24 aug. 2026, 10:00
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Bereitstellung einer Datensicherungssoftware für einen skalierbaren, sicheren und leistungsfähigen Betrieb einer On-Premise Datensicherungsplattform in zwei Losen. Nähere Informationen zum Leistungsgegenstand können der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung (Anlage 1) entnommen werden. Die Beauftragung zur Überlassung der unter diesem Vertrag erbrachten Leistungen erfolgt grundsätzlich durch die Bundesdruckerei GmbH. Neben der Bundesdruckerei GmbH kann der Abruf in Ausnahmefällen auch durch sekundäre Auftraggeber erfolgen. Diese umfassen die mit der Bundesdruckerei Gruppe GmbH beziehungsweise deren Tochterunternehmen gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen gemäß Anlage "II.11 Anl10 Verbundene Unternehmen i.S.d. § 15 AktG" zu diesem Vertrag ("sekundäre Auftraggeber") und solche Unternehmen, die aus diesen Unternehmen hervorgehen. Nach aktuellem Stand kommen als sekundäre Auftraggeber neben der Bundesdruckerei GmbH damit folgende Unternehmen in Betracht: D-Trust GmbH genua GmbH iNCO Sp. z o.o. Xecuro GmbH Maurer Electronics GmbH Maurer Electronics Split d. o.o Unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Auftragnehmer können als sekundäre Auftraggeber auch sämtliche, zu einem späteren Zeitpunkt hinzutretende nach § 15 ff. AktG verbundene Unternehmen gelten.
48710000 — Pachete software si sisteme informatice