Anunțul 556984-2026 pentru Germania – Servicii de sănătate – Bereitstellung einer E-Health-Plattform für das PEDNET-LC - Arbeitspaket 6.1 – Telemedizinische Vernetzung este publicat de TUM Klinikum Rechts der Isar și este încadrat la codul CPV 85100000.
Sinteză HarveyAI
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#Besonders auch geeignet für:other-sme# Die Anzahl der Bewerber, die vom Auftraggeber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, ist auf drei bis fünf Bewerber begrenzt. Eignungskriterien: I. Gesamtumsatz im Mittel der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre 2023 bis 2025 (max. 22,5 Punkte): ≥ 1.000.000 EUR – 7,5 Punkte; ≥ 2.500.000 EUR – 15 Punkte; ≥ 5.000.000 EUR – 22,5 Punkte. II. Unternehmensreferenzen im Bereich „Konzeption, Entwicklung, Einführung und Betrieb telemedizinischer, digitaler oder sektorenübergreifender Kommunikationsplattformen im Gesundheitswesen“ (es werden maximal drei Referenzen gewertet) (max. 42,5 Punkte): 1. Konzeption, Entwicklung, Einführung und Betrieb telemedizinischer, digitaler oder sektorenübergreifender Kommunikationsplattformen im deutschen Gesundheitswesen (max. 10 Punkte): Referenz 1 – 0 Punkte, Referenz 2 – 5 Punkte, Referenz 3 – 5 Punkte; 2. Einbindung mehrerer beteiligter Organisationen, differenzierter Nutzerrollen und Anbindung an KIS-Systeme (max. 10 Punkte): Referenz 1 – 0 Punkte, Referenz 2 – 5 Punkte, Referenz 3 – 5 Punkte; 3. Skalierbarkeit der Plattform (max. 7,5 Punkte): bei Anbindung von 5 selbstständigen Einheiten – 1 Punkt je Referenz, bei 7 selbstständigen Einheiten – 1,5 Punkte je Referenz, bei 10 oder mehr selbstständigen Einheiten – 2,5 Punkte je Referenz; 4. Anbindung an die Systemarchitektur der gematik, insbesondere im Zusammenhang mit KIM, ePA oder E-Rezept (max. 7,5 Punkte): Referenz 1 – 2,5 Punkte, Referenz 2 – 2,5 Punkte, Referenz 3 – 2,5 Punkte; 5. Anbindung, Integration und Umsetzung digitaler Krankenhaus- oder Gesundheitsinfrastruktur nach KHZG oder vergleichbaren Anforderungen (max. 7,5 Punkte): Referenz 1 – 2,5 Punkte, Referenz 2 – 2,5 Punkte, Referenz 3 – 2,5 Punkte. III. Persönliche Referenz des Projektleiters (max. 20 Punkte): 1. Konzeption, Entwicklung, Einführung und Betrieb telemedizinischer, digitaler oder sektorenübergreifender Kommunikationsplattformen im deutschen Gesundheitswesen – 4 Punkte; 2. Einbindung mehrerer beteiligter Organisationen, differenzierter Nutzerrollen und Anbindung an KIS-Systeme – 4 Punkte; 3. Skalierbarkeit der Plattform bei Anbindung von 5 selbstständigen Einheiten – 1 Punkt, von 7 selbstständigen Einheiten – 3 Punkte und von 10 oder mehr selbstständigen Einheiten – 5 Punkte; 4. Anbindung an die Systemarchitektur der gematik, insbesondere im Zusammenhang mit KIM, ePA oder E-Rezept – 4 Punkte; 5. Anbindung, Integration und Umsetzung digitaler Krankenhaus- oder Gesundheitsinfrastruktur nach KHZG oder vergleichbaren Anforderungen – 4 Punkte. IV. Persönliche Referenz des stellvertretenden Projektleiters (max. 15 Punkte): 1. Konzeption, Entwicklung, Einführung und Betrieb telemedizinischer, digitaler oder sektorenübergreifender Kommunikationsplattformen im deutschen Gesundheitswesen – 3 Punkte; 2. Einbindung mehrerer beteiligter Organisationen, differenzierter Nutzerrollen und Anbindung an KIS-Systeme – 3 Punkte; 3. Skalierbarkeit der Plattform bei Anbindung von 5 selbstständigen Einheiten – 1 Punkt, von 7 selbstständigen Einheiten – 3 Punkte und von 10 oder mehr selbstständigen Einheiten – 5 Punkte; 4. Anbindung an die Systemarchitektur der gematik, insbesondere im Zusammenhang mit KIM, ePA oder E-Rezept – 3 Punkte; 5. Anbindung, Integration und Umsetzung digitaler Krankenhaus- oder Gesundheitsinfrastruktur nach KHZG oder vergleichbaren Anforderungen – 3 Punkte. Die maximal erreichbare Gesamtpunktzahl beträgt 100 Punkte.
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Description LOT
Gegenstand des Auftrags ist die Bereitstellung, Einführung, der Betrieb und die Aufrechterhaltung einer cloudbasierten telemedizinischen Plattform für PEDNET-LC. Die Plattform soll als im Markt etablierte, produktverfügbare und möglichst standardnahe Gesamtlösung bereitgestellt werden. Ziel ist eine integrierte Lösung, die die Anforderungen der Leistungsbeschreibung möglichst weitgehend im Standardfunktionsumfang erfüllt und nur in dem erforderlichen Umfang kundenspezifische Anpassungen oder Drittsystemanbindungen vorsieht. Die Plattform soll insbesondere als strukturierte Anfrage- und Screeningmaske für Patientinnen und Patienten sowie niedergelassene Ärztinnen und Ärzte dienen und zugleich als digitale Patientenakte genutzt werden können. Sie soll es den beteiligten Einrichtungen ermöglichen, Patientendaten gemeinsam zu erfassen, einzusehen und zu nutzen, Patientenströme zu steuern, Fallkonferenzen durchzuführen und die Kommunikation mit Patientinnen und Patienten einschließlich Videosprechstunden zu unterstützen. Der Auftrag umfasst insbesondere folgende Leistungsziele: Vorscreening von Patientenanfragen durch Leistungserbringer zur Stratifizierung der weiteren Versorgungswege, insbesondere im Sinne einer Einbestellung oder Absage mit Weiterempfehlung; Vernetzung der beteiligten Zentren, Kliniken und interdisziplinären Teams über eine sichere, standardisierte und klinisch bewährte cloudbasierte telemedizinische Patientenakte; rechtskonforme Kommunikation, insbesondere unter Beachtung der Anforderungen an Datenschutz und Berufsrecht, zwischen medizinischem Personal sowie zwischen medizinischem Personal und Patientinnen und Patienten; Austausch textförmlicher patientenbezogener Daten zwischen den an der Versorgung beteiligten Leistungserbringern; Unterstützung von Fallkonferenzen und weiteren telemedizinischen Versorgungsabläufen; Anbindung an klinische Datenerfassungssysteme der Einrichtungen, insbesondere über geeignete Schnittstellen zu Systemen wie ORBIS oder Meona; Export patientenbezogener Daten zu Forschungszwecken nach erfolgter Studieneinwilligung in das Datenintegrationssystem, unter anderem der Bitcare GmbH; Bereitstellung einer produktiv repräsentativen Testumgebung einschließlich geeigneter Testdaten für Abnahmetests, Schulungen und Schnittstellentests. Der Projektzeitraum erstreckt sich bis zum 31. Dezember 2028. Vorgesehen ist eine Option auf Verlängerung des Nutzungszeitraums sowie auf Skalierung auf weitere Standorte. Der Auftragnehmer hat für die Einführung der Plattform einen Projektplan vorzulegen, der insbesondere den Go-Live der Plattform mit allen Muss-Kriterien zum 1. November 2026 sowie das Ende der Hypercare-Phase und die Überführung in den Regelbetrieb zum 31. Dezember 2026 verbindlich berücksichtigt. Weitere Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
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DEU
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Klarstellung: Mit dem zuvorstehenden Satz "Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen." ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte "fehlende Bewerbe/-Bieterunterlagen" nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (§ 56 Abs. 2 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).
Missing info submission LOT
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Selection criteria second stage invite LOT
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Selection criterion description LOT
Vorstehendes Kriterium wurde aus technischen Gründen beispielhaft ausgewählt. Eignung zur Berufsausübung und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: 1. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Februar 2014; 2. Eigenerklärung, dass in der Person des Bewerbers keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen; 3. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSorgPflG und § 14 BTTG vorliegen; 4. Eigenerklärung zum Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung vom 24. Juni 2024 betreffend Sanktionen gegen Russland.
Beauftragung der Bereitstellung einer E-Health-Plattform für das PEDNET-LC
Variant allowed LOT
not-allowed
Rezultate, atribuiri și contracte9
Award criterion description LOT
Bewertet wird der Gesamtpreis des Angebots über die vorgesehene Vertragslaufzeit vom 01.01.2027 bis 31.12.2028 (zzgl. einer zweifachen Verlängerungsoption von jeweils 12 Monaten auf Basis der angebotenen Preiskonditionen).
1. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Teilnahmeantrag mit Teilnahmebogen, den die Bewerber für die Erstellung und Einreichung ihrer Bewerbung verwenden müssen. 2. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der: - die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, - alle Mitglieder aufgeführt sind, - ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet und mit Geldempfangsvollmacht ausgestattet ist, - die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird. Eine besondere Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und/oder Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bewerber/Bewerbergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch verbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bewerber/ Bewerbergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bewerbers. 3. Eigenerklärungen sind zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Aufgrund der Abgabe in Textform ist in dem für die Unterschrift vorgesehenen Feld der Name des Bewerbers (Unternehmen) und die Person anzugeben, die die Erklärung für das Unternehmen abgibt. Bei Bewerbergemeinschaften: Die im Rahmen der Eignung "Befähigung zur Berufsausübung" geforderten Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen. Die übrigen geforderte Eigenerklärungen sind nur dann von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat zu unterzeichnen und geforderte Nachweise separat vorzulegen, wenn dies für die jeweilige Erklärung/jeweiligen Nachweis ausdrücklich verlangt ist. Bei Eignungsleihe: Beruft sich der Bewerber auf berufliche, technische, wirtschaftliche und /oder finanzielle Leistungsfähigkeit eines Dritten, so hat er die unter "Befähigung zur Berufsausübung" geforderten Nachweise und Erklärungen auch von dem Dritten/dem Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die übrigen geforderten Nachweise und Erklärungen sind nur dann auch von dem eignungsverleihenden Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen, wenn dies für die Eignungsleihe erforderlich ist. Sofern sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/ Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie auf Aufforderung nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung). 4. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 12 Monate sein. 5. Bewerbungen und Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen. 6. Nebenangebote sind nicht zugelassen. 7. Es werden nur elektronisch in Textform eingereichte Bewerbungen und Angebote berücksichtigt. 8. Verspätet eingereichte Bewerbungen und Angebote werden nicht berücksichtigt. 9. Die Teilnahme der Bewerber/Bieter an der Eröffnung der Bewerbungen sowie der Angebote ist ausgeschlossen. 10. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise der Bewerbung beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen o. ä. wird nicht berücksichtigt. 11. Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unter www.subreportelvis.de mit dem Betreff "Fragen zum Teilnahmewettbewerb - Bereitstellung einer E-Health Plattform für das PEDNET-LC" zu stellen. Die Beantwortung der Fragen wird über den im Verfahrensbrief genannten Link veröffentlicht. Auf Fragen, die nach dem 28. August 2026, 12 Uhr. eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bewerber /Bewerbergemeinschaften haben sich über alle veröffentlichten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen. 12. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben Geschäfts und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen. 13. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte unternehmensbezogene Nachweise, Unterlagen und Erklärungen und fehlende und unvollständige auftragsbezogene Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bewerbern/Bietern nachzufordern. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen. 14. Die Auftraggeberin behält sich vor, abzufragen, welche Teile des Auftrags die Bieter beabsichtigen, im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, einschließlich der Benennung der vorgesehenen Unterauftragnehmer.
Acord-cadru și sistem dinamic2
Dps usage LOT
none
Framework agreement LOT
none
Procedură și anunț13
Form type
competition
Legal basis
32014L0024
Legal basis NOTICE
32014L0024
Legal basis PROC
vgv
NOTICE identifier
e7ae3454-bf31-4fe0-a357-5b780ff37de1
NOTICE preferred publication date
2026-08-12T00:00:00+02:00
NOTICE subtype
16
NOTICE title
Germania – Servicii de sănătate – Bereitstellung einer E-Health-Plattform für das PEDNET-LC - Arbeitspaket 6.1 – Telemedizinische Vernetzung
NOTICE type
cn-standard
NOTICE version
Clasificare CPV5
Classification cpv
85100000 | 85100000
Main classification LOT
85100000
Main classification PROC
85100000
Main classification type LOT
cpv
Main classification type PROC
cpv
Căi de atac1
Review deadline description LOT
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per EMail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Date de contact publicate în TED
11
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Textul integral publicat de TEDextinde
Betriebsqualität und Support
Ismaninger Straße 22 81675 München
Bewertet werden die Gebrauchstauglichkeit der Plattform (insbesondere der Patientenoberfläche), die Qualität der Barrierefreiheitsumsetzung nach BITV 2.0 / EN 301 549 sowie die Vollständigkeit und Zielgruppenorientierung der Nutzerdokumentation.
Gegenstand des Auftrags ist die Bereitstellung, Einführung, der Betrieb und die Aufrechterhaltung einer cloudbasierten telemedizinischen Plattform für PEDNET-LC. Die Plattform soll als im Markt etablierte, produktverfügbare und möglichst standardnahe Gesamtlösung bereitgestellt werden. Ziel ist eine integrierte Lösung, die die Anforderungen der Leistungsbeschreibung möglichst weitgehend im Standardfunktionsumfang erfüllt und nur in dem erforderlichen Umfang kundenspezifische Anpassungen oder Drittsystemanbindungen vorsieht. Die Plattform soll insbesondere als strukturierte Anfrage- und Screeningmaske für Patientinnen und Patienten sowie niedergelassene Ärztinnen und Ärzte dienen und zugleich als digitale Patientenakte genutzt werden können. Sie soll es den beteiligten Einrichtungen ermöglichen, Patientendaten gemeinsam zu erfassen, einzusehen und zu nutzen, Patientenströme zu steuern, Fallkonferenzen durchzuführen und die Kommunikation mit Patientinnen und Patienten einschließlich Videosprechstunden zu unterstützen. Der Auftrag umfasst insbesondere folgende Leistungsziele: Vorscreening von Patientenanfragen durch Leistungserbringer zur Stratifizierung der weiteren Versorgungswege, insbesondere im Sinne einer Einbestellung oder Absage mit Weiterempfehlung; Vernetzung der beteiligten Zentren, Kliniken und interdisziplinären Teams über eine sichere, standardisierte und klinisch bewährte cloudbasierte telemedizinische Patientenakte; rechtskonforme Kommunikation, insbesondere unter Beachtung der Anforderungen an Datenschutz und Berufsrecht, zwischen medizinischem Personal sowie zwischen medizinischem Personal und Patientinnen und Patienten; Austausch textförmlicher patientenbezogener Daten zwischen den an der Versorgung beteiligten Leistungserbringern; Unterstützung von Fallkonferenzen und weiteren telemedizinischen Versorgungsabläufen; Anbindung an klinische Datenerfassungssysteme der Einrichtungen, insbesondere über geeignete Schnittstellen zu Systemen wie ORBIS oder Meona; Export patientenbezogener Daten zu Forschungszwecken nach erfolgter Studieneinwilligung in das Datenintegrationssystem, unter anderem der Bitcare GmbH; Bereitstellung einer produktiv repräsentativen Testumgebung einschließlich geeigneter Testdaten für Abnahmetests, Schulungen und Schnittstellentests. Der Projektzeitraum erstreckt sich bis zum 31. Dezember 2028. Vorgesehen ist eine Option auf Verlängerung des Nutzungszeitraums sowie auf Skalierung auf weitere Standorte. Der Auftragnehmer hat für die Einführung der Plattform einen Projektplan vorzulegen, der insbesondere den Go-Live der Plattform mit allen Muss-Kriterien zum 1. November 2026 sowie das Ende der Hypercare-Phase und die Überführung in den Regelbetrieb zum 31. Dezember 2026 verbindlich berücksichtigt. Weitere Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Bewertet wird die angebotene Betriebsqualität über die definierten MUSS-SLA-Anforderungen hinaus, insbesondere Support-Verfügbarkeit (24/7 vs. 8/5 gemäß BETR-03), Qualität von Monitoring und Reporting sowie die Belastbarkeit des Business-Continuity-Konzepts mit konkreten RPO/RTO-Werten. Angebote, die lediglich die MUSS-Anforderungen erfüllen, ohne darüber hinauszugehen, erhalten je Unterkriterium 0 Punkte.
Preis/Wirtschaftlichkeit
Klarstellung: Mit dem zuvorstehenden Satz "Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen." ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte "fehlende Bewerbe/-Bieterunterlagen" nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (§ 56 Abs. 2 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).
Bewertet wird der Gesamtpreis des Angebots über die vorgesehene Vertragslaufzeit vom 01.01.2027 bis 31.12.2028 (zzgl. einer zweifachen Verlängerungsoption von jeweils 12 Monaten auf Basis der angebotenen Preiskonditionen).
1. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Teilnahmeantrag mit Teilnahmebogen, den die Bewerber für die Erstellung und Einreichung ihrer Bewerbung verwenden müssen. 2. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der: - die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, - alle Mitglieder aufgeführt sind, - ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet und mit Geldempfangsvollmacht ausgestattet ist, - die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird. Eine besondere Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und/oder Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bewerber/Bewerbergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch verbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bewerber/ Bewerbergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bewerbers. 3. Eigenerklärungen sind zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Aufgrund der Abgabe in Textform ist in dem für die Unterschrift vorgesehenen Feld der Name des Bewerbers (Unternehmen) und die Person anzugeben, die die Erklärung für das Unternehmen abgibt. Bei Bewerbergemeinschaften: Die im Rahmen der Eignung "Befähigung zur Berufsausübung" geforderten Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen. Die übrigen geforderte Eigenerklärungen sind nur dann von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat zu unterzeichnen und geforderte Nachweise separat vorzulegen, wenn dies für die jeweilige Erklärung/jeweiligen Nachweis ausdrücklich verlangt ist. Bei Eignungsleihe: Beruft sich der Bewerber auf berufliche, technische, wirtschaftliche und /oder finanzielle Leistungsfähigkeit eines Dritten, so hat er die unter "Befähigung zur Berufsausübung" geforderten Nachweise und Erklärungen auch von dem Dritten/dem Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die übrigen geforderten Nachweise und Erklärungen sind nur dann auch von dem eignungsverleihenden Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen, wenn dies für die Eignungsleihe erforderlich ist. Sofern sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/ Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie auf Aufforderung nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung). 4. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 12 Monate sein. 5. Bewerbungen und Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen. 6. Nebenangebote sind nicht zugelassen. 7. Es werden nur elektronisch in Textform eingereichte Bewerbungen und Angebote berücksichtigt. 8. Verspätet eingereichte Bewerbungen und Angebote werden nicht berücksichtigt. 9. Die Teilnahme der Bewerber/Bieter an der Eröffnung der Bewerbungen sowie der Angebote ist ausgeschlossen. 10. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise der Bewerbung beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen o. ä. wird nicht berücksichtigt. 11. Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unter www.subreportelvis.de mit dem Betreff "Fragen zum Teilnahmewettbewerb - Bereitstellung einer E-Health Plattform für das PEDNET-LC" zu stellen. Die Beantwortung der Fragen wird über den im Verfahrensbrief genannten Link veröffentlicht. Auf Fragen, die nach dem 28. August 2026, 12 Uhr. eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bewerber /Bewerbergemeinschaften haben sich über alle veröffentlichten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen. 12. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben Geschäfts und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen. 13. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte unternehmensbezogene Nachweise, Unterlagen und Erklärungen und fehlende und unvollständige auftragsbezogene Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bewerbern/Bietern nachzufordern. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen. 14. Die Auftraggeberin behält sich vor, abzufragen, welche Teile des Auftrags die Bieter beabsichtigen, im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, einschließlich der Benennung der vorgesehenen Unterauftragnehmer.
TUM Klinikum Rechts der Isar
Funktionaler Leistungsumfang
Dieses Kriterium bewertet die inhaltliche Qualität der angebotenen Lösung entlang des Versorgungsprozesses des PEDNET-LC.
Vorstehendes Kriterium wurde aus technischen Gründen beispielhaft ausgewählt. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 1. Eigenerklärungen über den Netto-Umsatz des Bewerbers/des Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft/des Nachunternehmers im Mittel der letzten abgeschlossenen drei Geschäftsjahre (2023 bis 2025); 2. Nachweis des Versicherungsschutzes: Der Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den (Mindest-)Deckungssummen (zweifach maximiert p.a.) in Höhe von 10 Mio. € pauschal für Personenschäden und 10 Mio. EUR für sonstige Schäden. Der Nachweis des Versicherungsschutzes muss durch die Vorlage einer Versicherungspolice oder vergleichbare Nachweise geführt werden. Außerdem ist eine Eigenerklärung des Bewerbers vorzulegen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen (fort-) bestehen wird. Bei Nichtbestehen der geforderten Versicherung oder Unterschreitung der Versicherungssummen durch die bestehende Versicherung ist mit dem Teilnahmeantrag zusätzlich zur Eigenerklärung des Bewerbers eine Erklärung des Versicherers vorzulegen, mit welchem der Versicherer erklärt, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen gewährt wird. Vor Zuschlagserteilung ist eine aktuelle Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherungen mit den geforderten Deckungssummen zwingend vorzulegen; 3. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (bei Beitragspflichtigkeit); 4. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen; 5. Freistellungsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
Vorstehendes Kriterium wurde aus technischen Gründen beispielhaft ausgewählt. Eignung zur Berufsausübung und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: 1. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Februar 2014; 2. Eigenerklärung, dass in der Person des Bewerbers keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen; 3. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSorgPflG und § 14 BTTG vorliegen; 4. Eigenerklärung zum Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung vom 24. Juni 2024 betreffend Sanktionen gegen Russland.
Vorstehendes Kriterium wurde aus technischen Gründen beispielhaft ausgewählt. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 1. Angaben zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl in den letzten drei Kalenderjahren. MINDESTANFORDERUNGEN: Jeder Bewerber muss in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2023-2025) jahresdurchschnittlich 50 Mitarbeiter (inkl. Führungskräfte) beschäftigt haben; 2. Referenzen: Tabellarische Aufstellung der Unternehmensreferenzen im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen, jeweils unter konkreter Benennung des Auftragsgebers nebst Ansprechpartner und Erreichbarkeit sowie des Auftragsgegenstandes: MINDESTANFORDERUNGEN: Die Bewerber müssen jeweils eine Referenz des Unternehmens vorlegen, welche die nachfolgenden Anforderungen erfüllen: Die Referenz muss sich auf die Konzeption, Entwicklung, Einführung und Betrieb telemedizinischer, digitaler oder sektorenübergreifender Kommunikationsplattformen im deutschen Gesundheitswesen beziehen. Die Referenz bezieht sich auf die technische Konzeption, Entwicklung, Einführung und Integration einer digitalen Plattform mit mehreren beteiligten Organisationen, differenzierten Nutzerrollen, Anbindung an KIS-Systeme; Es handelt sich um eine Referenz, die nicht älter als 5 Jahre ist (Stichtag ist der Ablauf der Teilnahmefrist; maßgeblich ist der Zeitpunkt des „Go-Live“ des Gesamtprojekts). Das Unternehmen ist mit den vorbeschriebenen Produkten mindestens drei Jahre oder länger auf dem Markt im Bereich der Bereitstellung von e-Health Plattformen tätig; 3. Namentliche Benennung des für die Auftragsausführung vorgesehenen Projektleiters nebst Angaben zur beruflichen Qualifikation sowie zur beruflichen Erfahrung im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen sowie Vorlage von einer persönlichen Referenz, a) Benennung des Projektleiters und der einschlägigen Berufserfahrung, aa) MINDESTANFORDERUNGEN: Der für das Projekt vorgesehene Projektleiter muss eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens 10 Jahren aufweisen. bb) Benennung, Qualifikation und Erfahrung des Projektleiters: Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat den für die Auftragsausführung vorgesehenen Projektleiter zu benennen und Angaben zu dessen beruflicher Qualifikation sowie Angaben zu dessen beruflicher Erfahrung im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen zu machen. Die berufliche Qualifikation des Projektleiters ist anzugeben und nachzuweisen (z. B. Abschlusszeugnisse). b) Persönliche Referenz des Projektleiters. MINDESTANFORDERUNGEN: Es muss sich um eine Referenz handeln, die nicht älter als 5 Jahre ist (Stichtag ist der Ablauf der Teilnahmefrist; maßgeblich ist der Zeitpunkt des „Go-Live“ des Gesamtprojekts). Es ist eine persönliche Referenz des Projektleiters anzugeben. Die Bewerber werden gebeten, nur eine persönliche Referenz einzureichen. Sollten die Bewerber mehr persönliche Referenzen einreichen, wird nur die persönliche Referenz, die die höchste Punktzahl erreicht, gewertet. 4. Namentliche Benennung des für die Auftragsausführung vorgesehenen stellvertreten-den Projektleiters nebst Angaben zur beruflichen Qualifikation sowie zur beruflichen Erfahrung um Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen sowie Vorlage von einer persönlichen Referenz. a) Benennung des stellvertretenden Projektleiters und der einschlägigen Berufserfahrung, aa) MINDESTANFORDERUNGEN: Der für das Projekt vorgesehene stellvertretende Projektleiter muss eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren aufweise, bb) Benennung, Qualifikation und Erfahrung des stellvertretenden Projektleiters: Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat den für die Auftragsausführung vorgesehenen stellvertretenden Projektleiter zu benennen und Angaben zu dessen beruflicher Qualifikation sowie Angaben zu dessen beruflicher Erfahrung im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen zu machen. Die berufliche Qualifikation des stellvertretenden Projektleiters ist anzugeben und nachzuweisen (z. B. Abschlusszeugnisse). Die berufliche Erfahrung des stellvertretenden Projektleiters ist in Jahren anzugeben. Während der Ausbildungszeit bzw. Studienzeit erbrachte Nebentätigkeiten, wie die des Werkstudenten oder auch einschlägige Teilzeitarbeit, werden nicht der Zeit der Berufserfahrung zugerechnet. b) Persönliche Referenz des stellvertretenden Projektleiters, MINDESTANFORDERUNGEN: Es muss sich um eine Referenz handeln, die nicht älter als 5 Jahre ist (Stichtag ist der Ablauf der Teilnahmefrist; maßgeblich ist der Zeitpunkt des „Go-Live“ des Gesamtprojekts). Es ist eine persönliche Referenz des stellvertretenden Projektleiters anzugeben. Die Bewerber werden gebeten, nur eine persönliche Referenz einzureichen. Sollten die Bewerber mehr persönliche Referenzen einreichen, wird nur die persönliche Referenz, die die höchste Punktzahl erreicht, gewertet.
Bewertet werden Plausibilität und Tiefe des vorge-legten Einführungskonzepts (unter Berücksichti-gung des verbindlichen Go-Live-Termins 01.11.2026 und der Hypercare-Phase bis 31.12.2026), die Zielgruppenspezifik und Nachhaltigkeit des Schulungskonzepts für 66 Einrichtungen sowie die Ausgestaltung des Hypercare-Konzepts für die initiale Nutzungsphase.
Implementierungs- und Schulungskonzept
Datenschutz und IT-Sicherheit
Vergabekammer Südbayern
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Bereitstellung, Einführung, der Betrieb und die Weiterentwicklung einer cloudbasierten telemedizinischen Plattform für das Projekt PEDNET-LC. Die Plattform soll als sichere, standardisierte und klinisch bewährte Gesamtlösung zur telemedizinischen Vernetzung der an PEDNET-LC beteiligten Einrichtungen dienen und insbe-sondere die strukturierte Erfassung, gemeinsame Nutzung und Weiterleitung patientenbezogener Daten sowie die Kommunikation zwischen Leistungserbringern und mit Patientinnen und Patienten ermöglichen. PEDNET-LC ist ein neu etabliertes, interdisziplinär ausgerichtetes pädiatrisches Netzwerk zur Versorgung und Erforschung von Kindern und Jugendlichen mit Long COVID-ähnlichen Erkrankungen. Erfasst sind insbesondere postinfektiöse Erkrankungen nach SARS-CoV-2, Influenzavirus, Epstein-Barr-Virus sowie weiteren Erregern. Perspektivisch sollen auch Be-troffene mit Beschwerden nach Impfungen sowie Kinder und Jugendliche mit ME/CFS unab-hängig vom jeweiligen Auslöser über die aufzubauenden Strukturen betreut werden. Das Projekt ist als bundesweiter Zusammenschluss von Kliniken und Forschungsinstituten angelegt. Ziel ist es, spezialisierte, interdisziplinäre Versorgungszentren zu vernetzen, eine flächendeckende regionale Betreuung zu unterstützen und die Diagnostik sowie Behand-lungsansätze für betroffene Kinder und Jugendliche fortlaufend zu verbessern. Die im Rah-men der Versorgung entstehenden Daten sollen gesammelt, ausgewertet und zur Weiter-entwicklung der medizinischen Versorgung genutzt werden. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Im Mittelpunkt des hier relevanten Arbeitspakets steht die telemedizinische Vernetzung der beteiligten Einrichtungen. Diese soll eine schnelle, datenschutz- und berufsrechtskonforme Kommunikation der an der Patientenbetreuung beteiligten Leistungserbringer untereinander sowie den Austausch patientenbezogener Daten und die Kommunikation mit Patientinnen und Patienten ermöglichen.
Bereitstellung einer E-Health-Plattform für das PEDNET-LC - Arbeitspaket 6.1 – Telemedizinische Vernetzung
#Besonders auch geeignet für:other-sme# Die Anzahl der Bewerber, die vom Auftraggeber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, ist auf drei bis fünf Bewerber begrenzt. Eignungskriterien: I. Gesamtumsatz im Mittel der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre 2023 bis 2025 (max. 22,5 Punkte): ≥ 1.000.000 EUR – 7,5 Punkte; ≥ 2.500.000 EUR – 15 Punkte; ≥ 5.000.000 EUR – 22,5 Punkte. II. Unternehmensreferenzen im Bereich „Konzeption, Entwicklung, Einführung und Betrieb telemedizinischer, digitaler oder sektorenübergreifender Kommunikationsplattformen im Gesundheitswesen“ (es werden maximal drei Referenzen gewertet) (max. 42,5 Punkte): 1. Konzeption, Entwicklung, Einführung und Betrieb telemedizinischer, digitaler oder sektorenübergreifender Kommunikationsplattformen im deutschen Gesundheitswesen (max. 10 Punkte): Referenz 1 – 0 Punkte, Referenz 2 – 5 Punkte, Referenz 3 – 5 Punkte; 2. Einbindung mehrerer beteiligter Organisationen, differenzierter Nutzerrollen und Anbindung an KIS-Systeme (max. 10 Punkte): Referenz 1 – 0 Punkte, Referenz 2 – 5 Punkte, Referenz 3 – 5 Punkte; 3. Skalierbarkeit der Plattform (max. 7,5 Punkte): bei Anbindung von 5 selbstständigen Einheiten – 1 Punkt je Referenz, bei 7 selbstständigen Einheiten – 1,5 Punkte je Referenz, bei 10 oder mehr selbstständigen Einheiten – 2,5 Punkte je Referenz; 4. Anbindung an die Systemarchitektur der gematik, insbesondere im Zusammenhang mit KIM, ePA oder E-Rezept (max. 7,5 Punkte): Referenz 1 – 2,5 Punkte, Referenz 2 – 2,5 Punkte, Referenz 3 – 2,5 Punkte; 5. Anbindung, Integration und Umsetzung digitaler Krankenhaus- oder Gesundheitsinfrastruktur nach KHZG oder vergleichbaren Anforderungen (max. 7,5 Punkte): Referenz 1 – 2,5 Punkte, Referenz 2 – 2,5 Punkte, Referenz 3 – 2,5 Punkte. III. Persönliche Referenz des Projektleiters (max. 20 Punkte): 1. Konzeption, Entwicklung, Einführung und Betrieb telemedizinischer, digitaler oder sektorenübergreifender Kommunikationsplattformen im deutschen Gesundheitswesen – 4 Punkte; 2. Einbindung mehrerer beteiligter Organisationen, differenzierter Nutzerrollen und Anbindung an KIS-Systeme – 4 Punkte; 3. Skalierbarkeit der Plattform bei Anbindung von 5 selbstständigen Einheiten – 1 Punkt, von 7 selbstständigen Einheiten – 3 Punkte und von 10 oder mehr selbstständigen Einheiten – 5 Punkte; 4. Anbindung an die Systemarchitektur der gematik, insbesondere im Zusammenhang mit KIM, ePA oder E-Rezept – 4 Punkte; 5. Anbindung, Integration und Umsetzung digitaler Krankenhaus- oder Gesundheitsinfrastruktur nach KHZG oder vergleichbaren Anforderungen – 4 Punkte. IV. Persönliche Referenz des stellvertretenden Projektleiters (max. 15 Punkte): 1. Konzeption, Entwicklung, Einführung und Betrieb telemedizinischer, digitaler oder sektorenübergreifender Kommunikationsplattformen im deutschen Gesundheitswesen – 3 Punkte; 2. Einbindung mehrerer beteiligter Organisationen, differenzierter Nutzerrollen und Anbindung an KIS-Systeme – 3 Punkte; 3. Skalierbarkeit der Plattform bei Anbindung von 5 selbstständigen Einheiten – 1 Punkt, von 7 selbstständigen Einheiten – 3 Punkte und von 10 oder mehr selbstständigen Einheiten – 5 Punkte; 4. Anbindung an die Systemarchitektur der gematik, insbesondere im Zusammenhang mit KIM, ePA oder E-Rezept – 3 Punkte; 5. Anbindung, Integration und Umsetzung digitaler Krankenhaus- oder Gesundheitsinfrastruktur nach KHZG oder vergleichbaren Anforderungen – 3 Punkte. Die maximal erreichbare Gesamtpunktzahl beträgt 100 Punkte.
Usability und Nutzererlebnis
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per EMail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Beauftragung der Bereitstellung einer E-Health-Plattform für das PEDNET-LC
Bewertet werden die Qualität und Spezifität des Datenschutzkonzepts, insbesondere im Hinblick auf den Schutz besonderer Kategorien personenbezogener Daten von Minderjährigen gemäß Art. 9 in Verbindung mit Art. 8 DSGVO, die Erfüllung optionaler Sicherheitsanforderungen über die MUSS-Schwelle hinaus sowie Aktualität und Scope der vorliegenden Zertifizierungen.
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Beauftragung der Bereitstellung einer E-Health-Plattform für das PEDNET-LC
Gegenstand des Auftrags ist die Bereitstellung, Einführung, der Betrieb und die Aufrechterhaltung einer cloudbasierten telemedizinischen Plattform für PEDNET-LC. Die Plattform soll als im Markt etablierte, produktverfügbare und möglichst standardnahe Gesamtlösung bereitgestellt werden. Ziel ist eine integrierte Lösung, die die Anforderungen der Leistungsbeschreibung möglichst weitgehend im Standardfunktionsumfang erfüllt und nur in dem erforderlichen Umfang kundenspezifische Anpassungen oder Drittsystemanbindungen vorsieht. Die Plattform soll insbesondere als strukturierte Anfrage- und Screeningmaske für Patientinnen und Patienten sowie niedergelassene Ärztinnen und Ärzte dienen und zugleich als digitale Patientenakte genutzt werden können. Sie soll es den beteiligten Einrichtungen ermöglichen, Patientendaten gemeinsam zu erfassen, einzusehen und zu nutzen, Patientenströme zu steuern, Fallkonferenzen durchzuführen und die Kommunikation mit Patientinnen und Patienten einschließlich Videosprechstunden zu unterstützen. Der Auftrag umfasst insbesondere folgende Leistungsziele: Vorscreening von Patientenanfragen durch Leistungserbringer zur Stratifizierung der weiteren Versorgungswege, insbesondere im Sinne einer Einbestellung oder Absage mit Weiterempfehlung; Vernetzung der beteiligten Zentren, Kliniken und interdisziplinären Teams über eine sichere, standardisierte und klinisch bewährte cloudbasierte telemedizinische Patientenakte; rechtskonforme Kommunikation, insbesondere unter Beachtung der Anforderungen an Datenschutz und Berufsrecht, zwischen medizinischem Personal sowie zwischen medizinischem Personal und Patientinnen und Patienten; Austausch textförmlicher patientenbezogener Daten zwischen den an der Versorgung beteiligten Leistungserbringern; Unterstützung von Fallkonferenzen und weiteren telemedizinischen Versorgungsabläufen; Anbindung an klinische Datenerfassungssysteme der Einrichtungen, insbesondere über geeignete Schnittstellen zu Systemen wie ORBIS oder Meona; Export patientenbezogener Daten zu Forschungszwecken nach erfolgter Studieneinwilligung in das Datenintegrationssystem, unter anderem der Bitcare GmbH; Bereitstellung einer produktiv repräsentativen Testumgebung einschließlich geeigneter Testdaten für Abnahmetests, Schulungen und Schnittstellentests. Der Projektzeitraum erstreckt sich bis zum 31. Dezember 2028. Vorgesehen ist eine Option auf Verlängerung des Nutzungszeitraums sowie auf Skalierung auf weitere Standorte. Der Auftragnehmer hat für die Einführung der Plattform einen Projektplan vorzulegen, der insbesondere den Go-Live der Plattform mit allen Muss-Kriterien zum 1. November 2026 sowie das Ende der Hypercare-Phase und die Überführung in den Regelbetrieb zum 31. Dezember 2026 verbindlich berücksichtigt. Weitere Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
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Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Bereitstellung, Einführung, der Betrieb und die Weiterentwicklung einer cloudbasierten telemedizinischen Plattform für das Projekt PEDNET-LC. Die Plattform soll als sichere, standardisierte und klinisch bewährte Gesamtlösung zur telemedizinischen Vernetzung der an PEDNET-LC beteiligten Einrichtungen dienen und insbe-sondere die strukturierte Erfassung, gemeinsame Nutzung und Weiterleitung patientenbezogener Daten sowie die Kommunikation zwischen Leistungserbringern und mit Patientinnen und Patienten ermöglichen. PEDNET-LC ist ein neu etabliertes, interdisziplinär ausgerichtetes pädiatrisches Netzwerk zur Versorgung und Erforschung von Kindern und Jugendlichen mit Long COVID-ähnlichen Erkrankungen. Erfasst sind insbesondere postinfektiöse Erkrankungen nach SARS-CoV-2, Influenzavirus, Epstein-Barr-Virus sowie weiteren Erregern. Perspektivisch sollen auch Be-troffene mit Beschwerden nach Impfungen sowie Kinder und Jugendliche mit ME/CFS unab-hängig vom jeweiligen Auslöser über die aufzubauenden Strukturen betreut werden. Das Projekt ist als bundesweiter Zusammenschluss von Kliniken und Forschungsinstituten angelegt. Ziel ist es, spezialisierte, interdisziplinäre Versorgungszentren zu vernetzen, eine flächendeckende regionale Betreuung zu unterstützen und die Diagnostik sowie Behand-lungsansätze für betroffene Kinder und Jugendliche fortlaufend zu verbessern. Die im Rah-men der Versorgung entstehenden Daten sollen gesammelt, ausgewertet und zur Weiter-entwicklung der medizinischen Versorgung genutzt werden. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Im Mittelpunkt des hier relevanten Arbeitspakets steht die telemedizinische Vernetzung der beteiligten Einrichtungen. Diese soll eine schnelle, datenschutz- und berufsrechtskonforme Kommunikation der an der Patientenbetreuung beteiligten Leistungserbringer untereinander sowie den Austausch patientenbezogener Daten und die Kommunikation mit Patientinnen und Patienten ermöglichen.
Căutări relevante pentru 556984-2026
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Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Bereitstellung, Einführung, der Betrieb und die Weiterentwicklung einer cloudbasierten telemedizinischen Plattform für das Projekt PEDNET-LC. Die Plattform soll als sichere, standardisierte und klinisch bewährte Gesamtlösung zur telemedizinischen Vernetzung der an PEDNET-LC beteiligten Einrichtungen dienen und insbe-sondere die strukturierte Erfassung, gemeinsame Nutzung und Weiterleitung patientenbezogener Daten sowie die Kommunikation zwischen Leistungserbringern und mit Patientinnen und Patienten ermöglichen. PEDNET-LC ist ein neu etabliertes, interdisziplinär ausgerichtetes pädiatrisches Netzwerk zur Versorgung und Erforschung von Kindern und Jugendlichen mit Long COVID-ähnlichen Erkrankungen. Erfasst sind insbesondere postinfektiöse Erkrankungen nach SARS-CoV-2, Influenzavirus, Epstein-Barr-Virus sowie weiteren Erregern. Perspektivisch sollen auch Be-troffene mit Beschwerden nach Impfungen sowie Kinder und Jugendliche mit ME/CFS unab-hängig vom jeweiligen Auslöser über die aufzubauenden Strukturen betreut werden. Das Projekt ist als bundesweiter Zusammenschluss von Kliniken und Forschungsinstituten angelegt. Ziel ist es, spezialisierte, interdisziplinäre Versorgungszentren zu vernetzen, eine flächendeckende regionale Betreuung zu unterstützen und die Diagnostik sowie Behand-lungsansätze für betroffene Kinder und Jugendliche fortlaufend zu verbessern. Die im Rah-men der Versorgung entstehenden Daten sollen gesammelt, ausgewertet und zur Weiter-entwicklung der medizinischen Versorgung genutzt werden. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Im Mittelpunkt des hier relevanten Arbeitspakets steht die telemedizinische Vernetzung der beteiligten Einrichtungen. Diese soll eine schnelle, datenschutz- und berufsrechtskonforme Kommunikation der an der Patientenbetreuung beteiligten Leistungserbringer untereinander sowie den Austausch patientenbezogener Daten und die Kommunikation mit Patientinnen und Patienten ermöglichen.
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Bereitstellung einer E-Health-Plattform für das PEDNET-LC - Arbeitspaket 6.1 – Telemedizinische Vernetzung
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