Anunțul 557347-2026 pentru Germania – Vehicule de pompieri – Stadt Viernheim: Beschaffung eines ELW 1 und eines HLF 20 für die Freiwillige Feuerwehr Viernheim este publicat de Stadt Viernheim și este încadrat la codul CPV 34144210.
Sinteză HarveyAI
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1 Stk. ELW 1 (= Fahrzeug, bestehend aus Fahrgestell und Aufbau)
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Die Stadt Viernheim beabsichtigt die Beschaffung eines neuen Einsatzleitwagens (ELW) 1 und eines neuen Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs (HLF) 20 für ihre Freiwillige Feuerwehr. Die Fahrzeuge werden in zwei (2) Fachlosen beschafft: Los 1: 1 Stk. ELW 1 (= Fahrzeug, bestehend aus Fahrgestell und Aufbau) Los 2: 1 Stk. HLF 20 (= Fahrzeug, bestehend aus Fahrgestell und Aufbau) Etwaige (allgemeine) feuerwehrtechnische Ausrüstung wird zeitversetzt in separaten Vergabeverfahren gemäß § 3 Abs. 9 VgV beschafft. Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in den Dokumenten "AELP_Viernheim_Los-##".
Dispatch date
2026-08-10+02:00
Dispatch time
15:14:21+02:00
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Acord-cadru și sistem dinamic2
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Procedură și anunț13
Form type
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Legal basis
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Legal basis NOTICE
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Legal basis PROC
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NOTICE identifier
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NOTICE preferred publication date
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NOTICE subtype
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NOTICE title
Germania – Vehicule de pompieri – Stadt Viernheim: Beschaffung eines ELW 1 und eines HLF 20 für die Freiwillige Feuerwehr Viernheim
NOTICE type
can-standard
NOTICE version
Clasificare CPV5
Classification cpv
34144210 | 34144210 | 34144210
Main classification LOT
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Main classification PROC
34144210
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Valori1
Total value CUR
EUR
Căi de atac1
Review deadline description LOT
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Date de contact publicate în TED
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Textul integral publicat de TEDextinde
Josef Lentner GmbH
Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Die Stadt Viernheim beabsichtigt die Beschaffung eines neuen Einsatzleitwagens (ELW) 1 und eines neuen Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs (HLF) 20 für ihre Freiwillige Feuerwehr. Die Fahrzeuge werden in zwei (2) Fachlosen beschafft: Los 1: 1 Stk. ELW 1 (= Fahrzeug, bestehend aus Fahrgestell und Aufbau) Los 2: 1 Stk. HLF 20 (= Fahrzeug, bestehend aus Fahrgestell und Aufbau) Etwaige (allgemeine) feuerwehrtechnische Ausrüstung wird zeitversetzt in separaten Vergabeverfahren gemäß § 3 Abs. 9 VgV beschafft. Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in den Dokumenten "AELP_Viernheim_Los-##".
Erweiterte Richtwertmethode
Siehe Vergabeunterlagen
1 Stk. ELW 1 (= Fahrzeug, bestehend aus Fahrgestell und Aufbau)
1 Stk. HLF 20 (= Fahrzeug, bestehend aus Fahrgestell und Aufbau)
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Stadt Viernheim: Beschaffung eines ELW 1 und eines HLF 20 für die Freiwillige Feuerwehr Viernheim
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Stadt Viernheim
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1 Stk. ELW 1 (= Fahrzeug, bestehend aus Fahrgestell und Aufbau)
1 Stk. ELW 1 (= Fahrzeug, bestehend aus Fahrgestell und Aufbau)
34144210 — Echipament de transport si produse auxiliare pentru transport
LOT-0001
Contract CON-000110 aug. 2026
LOT-0002
1 Stk. HLF 20 (= Fahrzeug, bestehend aus Fahrgestell und Aufbau)
1 Stk. HLF 20 (= Fahrzeug, bestehend aus Fahrgestell und Aufbau)
34144210 — Echipament de transport si produse auxiliare pentru transport
Detalii licitație
Descriere
Die Stadt Viernheim beabsichtigt die Beschaffung eines neuen Einsatzleitwagens (ELW) 1 und eines neuen Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs (HLF) 20 für ihre Freiwillige Feuerwehr. Die Fahrzeuge werden in zwei (2) Fachlosen beschafft: Los 1: 1 Stk. ELW 1 (= Fahrzeug, bestehend aus Fahrgestell und Aufbau) Los 2: 1 Stk. HLF 20 (= Fahrzeug, bestehend aus Fahrgestell und Aufbau) Etwaige (allgemeine) feuerwehrtechnische Ausrüstung wird zeitversetzt in separaten Vergabeverfahren gemäß § 3 Abs. 9 VgV beschafft. Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in den Dokumenten "AELP_Viernheim_Los-##".
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