Germania – Servicii de inginerie – Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 3 bis 5, für den Ersatzneubau und die Umstrukturierung der Pfarrer-Kneipp Grund- und Mittelschule
Anunțul 558113-2026 pentru Germania – Servicii de inginerie – Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 3 bis 5, für den Ersatzneubau und die Umstrukturierung der Pfarrer-Kneipp Grund- und Mittelschule este publicat de Stadt Bad Wörishofen și este încadrat la codul CPV 71300000.
Sinteză HarveyAI
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Der Auftraggeber beabsichtigt, die Pfarrer-Kneipp Grund- und Mittelschule in Bad Wörishofen umzustrukturieren. Im Zuge der Umstrukturierung soll insbesondere die "Alte Turnhalle" abgebrochen und an deren Stelle ein Neubau errichtet werden. Die Umstrukturierung erfolgt in 2 Bauabschnitten, Bauabschnitt 1 (im Folgenden auch "BA 1" genannt) und Bauabschnitt 2 (im Folgenden auch "BA 2" genannt). Das Bauvorhaben soll mit Fördermitteln nach Art. 10 BayFAG realisiert werden. Die Planungsleistungen für das Leistungsbild Objektplanung - Gebäude und Innenräume der Leistungsphasen 1 und 2 gemäß der HOAI wurden bereits erbracht. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume nach §§ 33 ff. HOAI für die Leistungsphasen (LPH) 3 bis 5 des Bauabschnitts 1 sowie die Leistungsphase 3 des Bauabschnitts 2 für das Projekt "Ersatzneubau und Umstrukturierung der Pfarrer-Kneipp Grund- und Mittelschule in Bad Wörishofen". Die Leistungen werden stufenweise beauftragt.
Mit dem zuvor stehenden Satz "Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen" ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte fehlende Bieterunterlagen nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem Angebot gefordert worden sind und fehlen. Der Auftraggeber wird, inhaltlich fehlerhafte (unternehmensbezogene als auch leistungsbezogene) Unterlagen, fehlende / unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, sowie fehlende Produktangaben nicht nachfordern (§ 56 Abs. 3 Satz 1 VgV). Der Auftraggeber schließt die Nachforderung von Preisangaben vollständig aus. § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV gilt in diesem Vergabeverfahren nicht. Fehlende Preisangaben in dem Leistungs- und Vergütungskatalog (Anlage 801) werden daher nicht nachgefordert. Der Auftraggeber macht insoweit von seinem Recht aus § 56 Abs. 2 Satz 2 VgV Gebrauch. Die Unterlagen sind von dem Bieter / von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen (§ 56 Abs. 4 VgV).
Missing info submission LOT
late-some
Multiple tender LOT
not-allowed
Option description LOT
1. Ja, unter Beachtung von § 132 GWB. 2. Stufenweise Beauftragung: Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Nach diesem Vertrag sind folgende Leistungsstufen vorgesehen: Leistungsstufe 1: Bauabschnitt 1: - Entwurfsplanung (Leistungsphase 3); - Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4). Bauabschnitt 2: - Entwurfsplanung (Leistungsphase 3). Leistungsstufe 2: Bauabschnitt 1: - Ausführungsplanung (Leistungsphase 5). Der Auftraggeber beauftragt mit Zuschlagserteilung zunächst nur die Leistungen (Grundleistungen gemäß Ziffer 3.2 des Vertrags (Anlage 906) und Beratungs- und Besonderen Leistungen gemäß Ziffer 3.3 des Vertrag) der Leistungsstufe 1. Der Auftraggeber behält sich vor, Leistungen (Grundleistungen gemäß Ziffer 3.2 des Vertrags und / oder Beratungs- und Besondere Leistungen gemäß Ziffer 3.3 des Vertrags) der Leistungsstufe 2 zu beauftragen. Der Auftraggeber beabsichtigt, Leistungen der Leistungsstufe 2 zu beauftragen, wenn der Förderantrag positiv verbeschieden wurde. Die Leistungen (Grundleistungen gemäß Ziffer 3.2 des Vertrags und / oder Beratungs- und Besondere Leistungen gemäß Ziffer 3.3 des Vertrags) der Leistungsstufe 2 hat der Auftragnehmer entsprechend den Regelungen dieses Vertrags zu erbringen, wenn der Auftraggeber diese durch einseitigen Abruf in Textform beauftragt, und zwar entweder vollständig oder beschränkt auf bestimmte Leistungsstufen, Einzelleistungen der Leistungsstufen, Leistungen für einzelne Bauteile und/oder Bauabschnitte. Der Auftragnehmer hat unverzüglich nach Zugang des Abrufs, spätestens aber nach einer (1) Woche, mit den abgerufenen Leistungen zu beginnen. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung von weiteren (einzelnen oder allen) Leistungen (Grundleistungen gemäß Ziffer 3.2 des Vertrags und / oder Beratungs- und Besondere Leistungen gemäß Ziffer 3.3 des Vertrags) der Leistungsstufe 2 besteht nicht. Ebenso hat der Auftragnehmer keinen Rechtsanspruch auf Abruf und Vergütung aller Leistungsinhalte, wenn eine Leistungsstufe inhaltlich nur teilweise abgerufen wird. Aus einer stufenweisen Beauftragung und einer hieraus resultierenden zeitlichen Unterbrechung der Leistungsausführung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars verlangen oder sonstige Ansprüche geltend machen. Der Abruf weiterer Leistungen begründet kein selbständiges Vertragsverhältnis über die abgerufene Leistung, sondern führt zu einer Erweiterung dieses Vertrages. Der Auftragnehmer wird von der Verpflichtung, weitere Leistungen (Grundleistungen gemäß Ziffer 3.2 des Vertrags und / oder Beratungs- und Besondere Leistungen gemäß Ziffer 3.3 des Vertrags) zu erbringen, frei, wenn der Auftraggeber sie nicht innerhalb eines Zeitraums von sechs (6) Monaten nach vollständigem Abschluss der vorhergehenden Leistungen beauftragt. "Abschluss einer Leistung" im Sinne des Vertrags meint den Zeitpunkt, in dem der Auftragnehmer die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht hat. Die Parteien können diese Frist während der Vertragslaufzeit einvernehmlich verlängern. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber jeweils sechs (6) Wochen vor dem Abschluss der gegenwärtig zu erbringenden Leistungen schriftlich zu fragen, ob er weitere Leistungen beauftragen will.
Place performance street LOT
Kaufbeurer Str. 12
Procurement document id LOT
SomeTenderDocID1
Public opening date LOT
2026-09-11+02:00
Public opening place LOT
Auf der E-Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal (DTVP)).
Public opening time LOT
10:00:00+02:00
Requirement stage LOT
not-requ
Reserved execution LOT
no
Reserved procurement LOT
none
Security clearance LOT
false
Selection criterion description LOT
Unternehmensbezogene Referenzprojekte: Der Bieter hat mit dem Angebot mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt über früher ausgeführte Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 Abs. 1 HOAI, mindestens Leistungsphase 3 bis 5, einzureichen. [Die unternehmensbezogenen Referenzprojekte dürfen dabei mit den persönlichen Referenzprojekten des Projektteams übereinstimmen.] Das unternehmensbezogene Referenzprojekt muss folgende Mindestanforderungen erfüllen: - Das unternehmensbezogene Referenzprojekt muss jeweils die Erbringung von Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 Abs. 1 HOAI für mindestens die Leistungsphasen 3 bis 5 für ein Neubau-, Umbau- oder Erweiterungsvorhaben eines Gebäudes umfasst haben; - das unternehmensbezogene Referenzprojekt war mindestens der Honorarzone III im Sinne der HOAI zugeordnet; - Erbringungszeitraum - die Leistungsphase 3 darf nicht vor dem 01.01.2018 begonnen und die Leistungsphase 5 muss spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden sein; anzugeben ist das Anfangs-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 3 und das End-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 5; die Datumsangaben sind grundsätzlich taggenau im Format TT.MM.JJJJ vorzunehmen. Sofern die Einhaltung der jeweiligen Mindestanforderung auch anhand der Angabe von Monat und Jahr zweifelsfrei festgestellt werden kann, ist sowohl für den Beginn als auch für das Ende der jeweiligen Leistungsphase ausnahmsweise auch die Angabe von Monat und Jahr (MM.JJJJ) ausreichend. - Angabe der Brutto-Grundfläche (BGF (nach DIN 277)) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts von mindestens 2.000 m²; - Auftragswert [vereinnahmte Vergütung - EUR (netto) in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt für die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 3 bis 5] von mindestens 200.000,- EUR (netto). Der Bieter hat je unternehmensbezogenem Referenzprojekt in Form einer Liste Folgendes anzugeben: - Name des Referenznehmers (Name des Unternehmens, welches den Referenzauftrag ausgeführt hat); - Kurzbeschreibung der früher ausgeführten Leistung; der Bieter hat die früher ausgeführten Leistungen so zu beschreiben, dass die Erfüllung der jeweiligen Mindestanforderungen - Erbringung von Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 Abs. 1 HOAI für ein Neubau-, Umbau- oder Erweiterungsvorhaben eines Gebäudes für mindestens die Leistungsphasen 3 bis 5 im Sinne der HOAI - aus der Beschreibung des Referenzprojekts nachvollziehbar hervorgeht; - Angaben zu den übrigen Mindestanforderungen entsprechend der Anlage 206 "Unternehmensbezogene Referenzprojekte"; - Name des Auftraggebers. Je unternehmensbezogenen Referenzprojekt sind zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also maximal zwei (2) einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des Referenzprojektes beinhalten, gestattet. Diese Projektblätter sind rein informatorischer Natur. Sie werden bei der Prüfung der unternehmensbezogenen Referenzprojekte nicht berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus unternehmensbezogene Referenzprojekte benannt werden (zum Beispiel auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten oder Ähnlichem), werden diese nicht berücksichtigt. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Leistungen berücksichtigt werden, die mehr als drei (3) Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs. 2 VgV), weil der Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote mehr als 36 Monate beträgt. Kann ein Bieter nicht mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt angeben, das die aufgestellten Anforderungen erfüllt, führt das zum Ausschluss des Angebots. Bei Bietergemeinschaften ist in Summe mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt anzugeben, das die aufgestellten Anforderungen erfüllt; außerdem muss klar erkennbar sein, welche Leistungen in welchem unternehmensbezogenen Referenzprojekt welches Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen unternehmensbezogenen Referenzprojekte der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. 2. Ordnungsgemäße Informationen: Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender Informationen kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen. 3. Hinweise: Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die unternehmensbezogenen Referenzprojekte. Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat / haben für diese Erklärung die Anlage 206 "Unternehmensbezogene Referenzprojekte" zu verwenden. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Selection criterion LOT
slc-abil-ref-work
Sme LOT
true
Strategic procurement LOT
none
Submission url LOT
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AMQHA
Tender validity deadline LOT
DAY
Tender validity deadline unit LOT
DAY
Tender validity deadline value LOT
60
Tenderer legal form LOT
false
Term performance LOT
1. Vertrag: Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird ein Vertrag [Anlage 906] geschlossen. Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits in dem Stadium der Vertragsanbahnung (also im Vergabeverfahren) für den interessierten Wirtschaftsteilnehmer gegolten hat. 2. Mindestanforderungen an die Leistungserbringung: Als Mindestanforderungen an die Leistungserbringung wird festgelegt, dass die Abwicklung des Auftrags in Deutsch zu erfolgen hat.
Title LOT
Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 3 bis 5, für den Ersatzneubau und die Umstrukturierung der Pfarrer-Kneipp Grund- und Mittelschule
Tool atypical url LOT
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AMQHA
Tool name LOT
In der Anlage 101 finden die interessierten Wirtschaftsteilnehmer notwendige Informationen zur Nutzung der E-Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal (DTVP). Insbesondere weisen wir darauf hin, dass Erklärungen in den Bieterbereich der E-Vergabeplattform eingestellt werden. Dieser Bieterbereich wird für die Zustellung rechtserheblicher Erklärungen genutzt.
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation name ted esen
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Organisation name tender receip LOT
Stadt Bad Wörishofen
Organisation post code addinfo LOT
86825
Organisation post code buyer
86825
Organisation post code revieworg LOT
80538
Organisation post code ted esen
53119
Organisation post code tender receip LOT
86825
Organisation street addinfo LOT
Bürgermeister-Ledermann-Str. 1
Organisation street buyer
Bürgermeister-Ledermann-Str. 1
Organisation street revieworg LOT
Maximilianstraße 39
Organisation street tender receip LOT
Bürgermeister-Ledermann-Str. 1
Organisation tel addinfo LOT
[telefon eliminat]
Organisation tel buyer
[telefon eliminat]
Organisation tel revieworg LOT
[telefon eliminat]
Organisation tel ted esen
[telefon eliminat]
Organisation tel tender receip LOT
[telefon eliminat]
Autoritate contractantă11
Authority main activity
gen-pub
Buyer city
Bad Wörishofen
Buyer country
DEU
Buyer country sub
DE27C
Buyer email
[email eliminat]
Buyer identifier
DE129098408
Buyer internet address
https://www.bad-woerishofen.info/
Buyer legal type
body-pl-la
Buyer name
Stadt Bad Wörishofen
Buyer post code
86825
Main activity
gen-pub
Alte informații publicate25
Additional classification PROC
71000000 | 71240000
Additional classification type PROC
cpv | cpv
Additional info PROC
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1AMQHA# 1. Bietergemeinschaft: Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Angebot eine von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft (1. Mitglied der Bietergemeinschaft) unterzeichnete Erklärung abzugeben, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrags vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft bezeichnet ist, - dass das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, und - dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Außerdem hat die Bietergemeinschaft die Rechtsform anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrags annehmen wird. Die Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 212 "Bietergemeinschaft" zu verwenden. Die Anlage ist von dem Bieter / dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft als Bestandteil des Angebots ausgefüllt einzureichen. 2. Eignungsleihe: Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in dem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm / ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt. Unter "andere Unternehmen" sind alle Unternehmen zu verstehen, die mit dem Bieter rechtlich nicht identisch sind. Das betrifft auch konzernverbundene Unternehmen. Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezogen auf diese anderen Unternehmen, vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 47 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen, soweit eine Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, und diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen. In diesem Fall hat der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot ferner einen Nachweis einzureichen, aus dem hervorgeht, dass dem Bieter / der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV mit dem Angebot vorlegt. 3. Unterauftragnehmer / Nachunternehmer: Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er / sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat in diesem Fall die Anlage 303 "Unterauftragsvergabe" vollständig auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen. Vor Zuschlagserteilung kann der öffentliche Auftraggeber von den Bietern / den Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV). 4.Erklärung Bezug Russland: Entsprechend der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2025/1494 vom 18. Juli 2025 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat für diese Eigenerklärung die Anlage 327 "Erklärung_Bezug_Russland" zu verwenden. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Competition termination PROC
false
Customization id
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Deadline
2026-09-03T23:59:59+02:00
Description PROC
Objektplanung Gebäude und Innenräume, LPH 3 bis 5, für den Ersatzneubau und die Umstrukturierung der Pfarrer-Kneipp Grund- und Mittelschule
Dispatch date
2026-08-11+02:00
Dispatch time
11:57:49+02:00
Exclusion grounds
exg-natl-bre-nat-law
Exclusion grounds description
Zwingende Ausschlussgründe im Sinne des § 123 GWB: Eigenerklärung (im Sinne des § 123 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung: Eigenerklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben, der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB). Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB: Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, - kein öffentlicher Auftraggeber auf geeignete Weise nachweisen kann, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, - kein Interessenskonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, - keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, - das Unternehmen bei der Erfüllung einer wesentlichen Anforderung im Rahmen eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags nicht erhebliche oder fortdauernde Mängel erkennen lassen hat, die die Erklärung einer vorzeitigen Beendigung dieses früheren Auftrags, die Forderung nach Schadensersatz oder andere vergleichbare Rechtsfolgen nach sich gezogen haben, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, o versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, o versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder o fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern, Abgaben, Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als geeignet anzusehen ist. Der Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft, jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 201 "Ausschlussgründe" zu verwenden und mit dem Angebot einzureichen
Exclusion grounds source PROC
epo-notice
Internal identifier PROC
Bad Wörishofen_777_0002_01
NL
1
Official language
DEU
Ojs number
154/2026
Place performance street PROC
Kaufbeurer Str. 12
Procurement relaunch PROC
false
Provided service type
ted-esen
Publication date
2026-08-12+02:00
Publication number
558113-2026
Selection criteria source
epo-notice
SUB_LG
DEU
Submission language
DEU
Title PROC
Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 3 bis 5, für den Ersatzneubau und die Umstrukturierung der Pfarrer-Kneipp Grund- und Mittelschule
Loc de executare9
Place of performance
DE27C | DEU | DE27C | DEU
Place of performance city LOT
Bad Wörishofen
Place of performance city PROC
Bad Wörishofen
Place of performance country LOT
DEU
Place of performance country PROC
DEU
Place of performance post code LOT
86825
Place of performance post code PROC
86825
Place of performance subdiv LOT
DE27C
Place of performance subdiv PROC
DE27C
Rezultate, atribuiri și contracte9
Award criterion description LOT
Bewertet wird die Erfahrung des Projektteams bestehend aus: - einem Projektleiter, und - einem stellvertretendem Projektleiter anhand von vergleichbaren persönlichen Referenzprojekten über Dienstleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume. Der Bieter hat für den in dem Vergabeverfahren einzusetzenden Projektleiter und für den in dem Vergabeverfahren einzusetzenden stellvertretenden Projektleiter jeweils mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt mit dem Angebot einzureichen, das die nachfolgenden (Mindest-)Anforderungen jeweils erfüllt. a) Der Projektleiter muss das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als Projektleiter geleitet haben. b) Der stellvertretende Projektleiter muss das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter geleitet haben. c) Die (weiteren) Mindestanforderungen (i.) und die Bewertungssystematik (ii.) an das persönliche Referenzprojekt des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters sind jeweils wie folgt: (i) Mindestanforderungen an die persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters: - Das persönliche Referenzprojekt muss jeweils die Erbringung von Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 Abs. 1 HOAI für mindestens die Leistungsphasen 3 bis 5 für ein Neubau-, Umbau- oder Erweiterungsvorhaben eines Gebäudes umfasst haben. - das persönliche Referenzprojekt war mindestens der Honorarzone III im Sinne der HOAI zugeordnet; - Die Leistungsphase 3 darf nicht vor dem 01.01.2018 begonnen und die Leistungsphase 5 muss spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden sein. Anzugeben ist das Anfangs-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 3 und das End-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 5; die Datumsangaben sind grundsätzlich taggenau im Format TT.MM.JJJJ vorzunehmen. Sofern die Einhaltung der jeweiligen Mindestanforderung auch anhand der Angabe von Monat und Jahr zweifelsfrei festgestellt werden kann, ist sowohl für den Beginn als auch für das Ende der jeweiligen Leistungsphase ausnahmsweise auch die Angabe von Monat und Jahr (MM.JJJJ) ausreichend; - Angabe der Brutto-Grundfläche (BGF (nach DIN 277)) des persönlichen Referenzprojekts für die von dem Projektleiter als Projektleiter bzw. von dem stellvertretenden Projektleiter als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter erbrachten Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, mindestens Leistungsphase 3 bis 5, von mindestens 2.000 m²; - Auftragswert [vereinnahmte Vergütung - EUR (netto) für die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 3 bis 5, die der Projektleiter als Projektleiter (bzw. der stellvertretende Projektleiter als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter) geleitet hat] von mindestens 200.000,- EUR (netto). Erfüllt nicht mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters die oben genannten Mindestanforderungen, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Bewertet werden ausschließlich diejenigen persönlichen Referenzprojekte, die die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen. Der Bieter hat dabei in Form einer Liste je persönlichem Referenzprojekt Folgendes anzugeben: - Name des jeweils in dem gegenständlichen Projekt einzusetzenden Projektleiters und stellvertretenden Projektleiters; - Kurzbeschreibung des von dem Projektleiter und stellvertretendem Projektleiter jeweils persönlich geleiteten persönlichen Referenzprojekts; der Bieter hat die früher ausgeführten Leistungen so zu beschreiben, dass die Erfüllung der jeweiligen Mindestanforderungen aus der Beschreibung des Referenzprojekts nachvollziehbar hervorgeht entsprechend der Anlage 601 "Erfahrung des Projektteams". - Rolle des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters in dem jeweiligen persönlichen Referenzprojekt; - Name des Unternehmens, welches die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume des persönlichen Referenzprojekts, die der Projektleiter bzw. der stellvertretende Projektleiter jeweils in der angegebenen Rolle geleitet hat, ausgeführt hat; - Ausführungen zu den angegebenen Mindestanforderungen an den Inhalt der persönlichen Referenzprojekte entsprechend der Anlage 601 "Erfahrung des Projektteams". (ii.) Die Bewertungssystematik ist wie folgt: Die Bewertungssystematik ist sowohl für die persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters als auch für die persönlichen Referenzprojekte des stellvertretenden Projektleiters wie folgt: (1.) Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) des persönlichen Referenzprojekts: >= 4.000 m² = 5 Punkte; = 2.000 m² = 0 Punkte; < 2.000 m² = Kein geeignetes Referenzprojekt. Soweit die Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) des persönlichen Referenzprojekts zwischen 2.000 m² und 4.000 m² liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Beispiel: Bei einer Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) des persönlichen Referenzprojekts von 3.000 m² erhält der Bieter 2,50 Punkte. (2.) Auftragswert (netto) des persönlichen Referenzprojekts: >= 400.000 EUR (netto) = 5 Punkte; = 200.000 EUR (netto) = 0 Punkte; < 200.000 EUR (netto) = Kein geeignetes Referenzprojekt. Soweit der Auftragswert (netto) des persönlichen Referenzprojekts zwischen 200.000 EUR (netto) und 400.000 EUR (netto) liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Beispiel: Bei einem Auftragswert des persönlichen Referenzprojekts von 300.000 EUR (netto) erhält der Bieter 2,50 Punkte. Die erzielten Punkte für die Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) (1.) und den Auftragswert (netto) (2.) werden addiert. Je eingereichtem persönlichem Referenzprojekt können maximal 10,00 Punkte (5,00 + 5,00) erzielt werden. Fortsetzung folgt***.
Award criterion name LOT
1. Persönliche Erfahrung des Projektteams
Award criterion number LOT
40.0 | 0.0 | 60.0
Award criterion number weight LOT
per-exa | per-exa | per-exa
Award criterion type LOT
quality | quality | price
Contract duration period LOT
MONTH
Contract nature
services | services
Contract nature main LOT
services
Contract nature main PROC
services
Termene și durate7
Deadline date LOT
2026-09-03+02:00
Deadline receipt request
2026-09-11T10:00:00+02:00
Deadline receipt tender date LOT
2026-09-11+02:00
Deadline receipt tender time LOT
10:00:00+02:00
Deadline time LOT
23:59:59+02:00
Duration period unit LOT
MONTH
Duration period value LOT
36
Acord-cadru și sistem dinamic2
Dps usage LOT
none
Framework agreement LOT
none
Procedură și anunț13
Form type
competition
Legal basis
32014L0024
Legal basis NOTICE
32014L0024
Legal basis PROC
vgv
NOTICE identifier
324e6e54-b624-4b59-a65b-20e1a1f6be25
NOTICE preferred publication date
2026-08-11T00:00:00+02:00
NOTICE subtype
16
NOTICE title
Germania – Servicii de inginerie – Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 3 bis 5, für den Ersatzneubau und die Umstrukturierung der Pfarrer-Kneipp Grund- und Mittelschule
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat, oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Bewertet wird die Erfahrung des Projektteams bestehend aus: - einem Projektleiter, und - einem stellvertretendem Projektleiter anhand von vergleichbaren persönlichen Referenzprojekten über Dienstleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume. Der Bieter hat für den in dem Vergabeverfahren einzusetzenden Projektleiter und für den in dem Vergabeverfahren einzusetzenden stellvertretenden Projektleiter jeweils mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt mit dem Angebot einzureichen, das die nachfolgenden (Mindest-)Anforderungen jeweils erfüllt. a) Der Projektleiter muss das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als Projektleiter geleitet haben. b) Der stellvertretende Projektleiter muss das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter geleitet haben. c) Die (weiteren) Mindestanforderungen (i.) und die Bewertungssystematik (ii.) an das persönliche Referenzprojekt des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters sind jeweils wie folgt: (i) Mindestanforderungen an die persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters: - Das persönliche Referenzprojekt muss jeweils die Erbringung von Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 Abs. 1 HOAI für mindestens die Leistungsphasen 3 bis 5 für ein Neubau-, Umbau- oder Erweiterungsvorhaben eines Gebäudes umfasst haben. - das persönliche Referenzprojekt war mindestens der Honorarzone III im Sinne der HOAI zugeordnet; - Die Leistungsphase 3 darf nicht vor dem 01.01.2018 begonnen und die Leistungsphase 5 muss spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden sein. Anzugeben ist das Anfangs-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 3 und das End-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 5; die Datumsangaben sind grundsätzlich taggenau im Format TT.MM.JJJJ vorzunehmen. Sofern die Einhaltung der jeweiligen Mindestanforderung auch anhand der Angabe von Monat und Jahr zweifelsfrei festgestellt werden kann, ist sowohl für den Beginn als auch für das Ende der jeweiligen Leistungsphase ausnahmsweise auch die Angabe von Monat und Jahr (MM.JJJJ) ausreichend; - Angabe der Brutto-Grundfläche (BGF (nach DIN 277)) des persönlichen Referenzprojekts für die von dem Projektleiter als Projektleiter bzw. von dem stellvertretenden Projektleiter als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter erbrachten Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, mindestens Leistungsphase 3 bis 5, von mindestens 2.000 m²; - Auftragswert [vereinnahmte Vergütung - EUR (netto) für die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 3 bis 5, die der Projektleiter als Projektleiter (bzw. der stellvertretende Projektleiter als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter) geleitet hat] von mindestens 200.000,- EUR (netto). Erfüllt nicht mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters die oben genannten Mindestanforderungen, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Bewertet werden ausschließlich diejenigen persönlichen Referenzprojekte, die die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen. Der Bieter hat dabei in Form einer Liste je persönlichem Referenzprojekt Folgendes anzugeben: - Name des jeweils in dem gegenständlichen Projekt einzusetzenden Projektleiters und stellvertretenden Projektleiters; - Kurzbeschreibung des von dem Projektleiter und stellvertretendem Projektleiter jeweils persönlich geleiteten persönlichen Referenzprojekts; der Bieter hat die früher ausgeführten Leistungen so zu beschreiben, dass die Erfüllung der jeweiligen Mindestanforderungen aus der Beschreibung des Referenzprojekts nachvollziehbar hervorgeht entsprechend der Anlage 601 "Erfahrung des Projektteams". - Rolle des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters in dem jeweiligen persönlichen Referenzprojekt; - Name des Unternehmens, welches die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume des persönlichen Referenzprojekts, die der Projektleiter bzw. der stellvertretende Projektleiter jeweils in der angegebenen Rolle geleitet hat, ausgeführt hat; - Ausführungen zu den angegebenen Mindestanforderungen an den Inhalt der persönlichen Referenzprojekte entsprechend der Anlage 601 "Erfahrung des Projektteams". (ii.) Die Bewertungssystematik ist wie folgt: Die Bewertungssystematik ist sowohl für die persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters als auch für die persönlichen Referenzprojekte des stellvertretenden Projektleiters wie folgt: (1.) Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) des persönlichen Referenzprojekts: >= 4.000 m² = 5 Punkte; = 2.000 m² = 0 Punkte; < 2.000 m² = Kein geeignetes Referenzprojekt. Soweit die Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) des persönlichen Referenzprojekts zwischen 2.000 m² und 4.000 m² liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Beispiel: Bei einer Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) des persönlichen Referenzprojekts von 3.000 m² erhält der Bieter 2,50 Punkte. (2.) Auftragswert (netto) des persönlichen Referenzprojekts: >= 400.000 EUR (netto) = 5 Punkte; = 200.000 EUR (netto) = 0 Punkte; < 200.000 EUR (netto) = Kein geeignetes Referenzprojekt. Soweit der Auftragswert (netto) des persönlichen Referenzprojekts zwischen 200.000 EUR (netto) und 400.000 EUR (netto) liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Beispiel: Bei einem Auftragswert des persönlichen Referenzprojekts von 300.000 EUR (netto) erhält der Bieter 2,50 Punkte. Die erzielten Punkte für die Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) (1.) und den Auftragswert (netto) (2.) werden addiert. Je eingereichtem persönlichem Referenzprojekt können maximal 10,00 Punkte (5,00 + 5,00) erzielt werden. Fortsetzung folgt***.
Beginn der Fortsetzung***: Zu der punktemäßigen Bewertung: - Der Bieter kann für die mit dem Angebot eingereichten persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters - die jeweils die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen - maximal 30 Punkte erzielen; das heißt 60 Punkte zusammengerechnet. - Der Bieter kann in dem Zuschlagskriterium "Persönliche Erfahrung des Projektteams" maximal 40,00 qualitative Leistungspunkte erzielen. Zur Ermittlung der qualitativen Leistungspunkte werden die von dem Bieter insgesamt erzielten Punkte für die persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters mit dem Gewichtungsfaktor . Das Ergebnis wird mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Zur Bewertung hat der Bieter die gelb markierten Felder in der Anlage 601 "Erfahrung des Projektteams" vollständig auszufüllen und als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form einzureichen. Sollte die Anlage 601 "Erfahrung des Projektteams" fehlen, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit nicht möglich. Je persönlichem Referenzprojekt sind zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also maximal zwei (2) einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des persönlichen Referenzprojektes beinhalten, zu rein informatorischen Zwecken gestattet. Diese Projektblätter sind jedoch nicht Teil der Bewertung. Bewertet werden ausschließlich die Angaben des Bieters zu dem persönlichen Referenzprojekt in der Anlage 601 "Erfahrung des Projektteams". Im Falle der Auftragserteilung verpflichtet sich der Auftragnehmer, die Leistungen durch den benannten Projektleiter und stellvertretender Projektleiter zu erbringen. Der benannte Projektleiter und der stellvertretende Projektleiter dürfen nur bei Zustimmung durch den Auftraggeber in Textform ausgetauscht werden. Für weitere Einzelheiten wird auf den Vertrag (Anlage 906) verwiesen. Der Auftraggeber ist berechtigt, seine Zustimmung zu verweigern, wenn der neue Projektleiter oder der neue stellvertretende Projektleiter nicht mindestens genauso erfahren ist wie die zu ersetzende Person. Dies ist der Fall, wenn die Ersatzperson bei einer Bewertung nach den für die jeweilige Funktion geltenden Zuschlagskriterien des Vergabeverfahrens mindestens die gleiche Punktzahl erzielt hätte wie die zu ersetzende Person. Im Falle des Austauschs muss der neue Projektleiter bzw. der neue stellvertretende Projektleiter mindestens genauso erfahren sein wie die zu ersetzende Person. Der Auftraggeber ist berechtigt, seine Zustimmung zu verweigern, wenn diese Voraussetzung nicht erfüllt ist. Es müssten also mindestens genauso viele Punkte bei der Bewertung der Erfahrung erzielt worden sein, falls diese Person bereits im Rahmen des Vergabeverfahrens (je nach Ersetzung) als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter angeboten worden wäre.
Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto) gemäß Anlage 801 "Leistungs- und Vergütungskatalog". Sollte die Anlage 801 "Leistungs- und Vergütungskatalog" fehlen, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit nicht möglich.
Auf der E-Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal (DTVP)).
1. Ja, unter Beachtung von § 132 GWB. 2. Stufenweise Beauftragung: Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Nach diesem Vertrag sind folgende Leistungsstufen vorgesehen: Leistungsstufe 1: Bauabschnitt 1: - Entwurfsplanung (Leistungsphase 3); - Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4). Bauabschnitt 2: - Entwurfsplanung (Leistungsphase 3). Leistungsstufe 2: Bauabschnitt 1: - Ausführungsplanung (Leistungsphase 5). Der Auftraggeber beauftragt mit Zuschlagserteilung zunächst nur die Leistungen (Grundleistungen gemäß Ziffer 3.2 des Vertrags (Anlage 906) und Beratungs- und Besonderen Leistungen gemäß Ziffer 3.3 des Vertrag) der Leistungsstufe 1. Der Auftraggeber behält sich vor, Leistungen (Grundleistungen gemäß Ziffer 3.2 des Vertrags und / oder Beratungs- und Besondere Leistungen gemäß Ziffer 3.3 des Vertrags) der Leistungsstufe 2 zu beauftragen. Der Auftraggeber beabsichtigt, Leistungen der Leistungsstufe 2 zu beauftragen, wenn der Förderantrag positiv verbeschieden wurde. Die Leistungen (Grundleistungen gemäß Ziffer 3.2 des Vertrags und / oder Beratungs- und Besondere Leistungen gemäß Ziffer 3.3 des Vertrags) der Leistungsstufe 2 hat der Auftragnehmer entsprechend den Regelungen dieses Vertrags zu erbringen, wenn der Auftraggeber diese durch einseitigen Abruf in Textform beauftragt, und zwar entweder vollständig oder beschränkt auf bestimmte Leistungsstufen, Einzelleistungen der Leistungsstufen, Leistungen für einzelne Bauteile und/oder Bauabschnitte. Der Auftragnehmer hat unverzüglich nach Zugang des Abrufs, spätestens aber nach einer (1) Woche, mit den abgerufenen Leistungen zu beginnen. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung von weiteren (einzelnen oder allen) Leistungen (Grundleistungen gemäß Ziffer 3.2 des Vertrags und / oder Beratungs- und Besondere Leistungen gemäß Ziffer 3.3 des Vertrags) der Leistungsstufe 2 besteht nicht. Ebenso hat der Auftragnehmer keinen Rechtsanspruch auf Abruf und Vergütung aller Leistungsinhalte, wenn eine Leistungsstufe inhaltlich nur teilweise abgerufen wird. Aus einer stufenweisen Beauftragung und einer hieraus resultierenden zeitlichen Unterbrechung der Leistungsausführung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars verlangen oder sonstige Ansprüche geltend machen. Der Abruf weiterer Leistungen begründet kein selbständiges Vertragsverhältnis über die abgerufene Leistung, sondern führt zu einer Erweiterung dieses Vertrages. Der Auftragnehmer wird von der Verpflichtung, weitere Leistungen (Grundleistungen gemäß Ziffer 3.2 des Vertrags und / oder Beratungs- und Besondere Leistungen gemäß Ziffer 3.3 des Vertrags) zu erbringen, frei, wenn der Auftraggeber sie nicht innerhalb eines Zeitraums von sechs (6) Monaten nach vollständigem Abschluss der vorhergehenden Leistungen beauftragt. "Abschluss einer Leistung" im Sinne des Vertrags meint den Zeitpunkt, in dem der Auftragnehmer die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht hat. Die Parteien können diese Frist während der Vertragslaufzeit einvernehmlich verlängern. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber jeweils sechs (6) Wochen vor dem Abschluss der gegenwärtig zu erbringenden Leistungen schriftlich zu fragen, ob er weitere Leistungen beauftragen will.
Mit dem zuvor stehenden Satz "Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen" ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte fehlende Bieterunterlagen nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem Angebot gefordert worden sind und fehlen. Der Auftraggeber wird, inhaltlich fehlerhafte (unternehmensbezogene als auch leistungsbezogene) Unterlagen, fehlende / unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, sowie fehlende Produktangaben nicht nachfordern (§ 56 Abs. 3 Satz 1 VgV). Der Auftraggeber schließt die Nachforderung von Preisangaben vollständig aus. § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV gilt in diesem Vergabeverfahren nicht. Fehlende Preisangaben in dem Leistungs- und Vergütungskatalog (Anlage 801) werden daher nicht nachgefordert. Der Auftraggeber macht insoweit von seinem Recht aus § 56 Abs. 2 Satz 2 VgV Gebrauch. Die Unterlagen sind von dem Bieter / von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen (§ 56 Abs. 4 VgV).
#Besonders auch geeignet für:freelance#
Zwingende Ausschlussgründe im Sinne des § 123 GWB: Eigenerklärung (im Sinne des § 123 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung: Eigenerklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben, der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB). Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB: Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, - kein öffentlicher Auftraggeber auf geeignete Weise nachweisen kann, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, - kein Interessenskonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, - keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, - das Unternehmen bei der Erfüllung einer wesentlichen Anforderung im Rahmen eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags nicht erhebliche oder fortdauernde Mängel erkennen lassen hat, die die Erklärung einer vorzeitigen Beendigung dieses früheren Auftrags, die Forderung nach Schadensersatz oder andere vergleichbare Rechtsfolgen nach sich gezogen haben, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, o versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, o versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder o fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern, Abgaben, Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als geeignet anzusehen ist. Der Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft, jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 201 "Ausschlussgründe" zu verwenden und mit dem Angebot einzureichen
Unternehmensbezogene Referenzprojekte: Der Bieter hat mit dem Angebot mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt über früher ausgeführte Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 Abs. 1 HOAI, mindestens Leistungsphase 3 bis 5, einzureichen. [Die unternehmensbezogenen Referenzprojekte dürfen dabei mit den persönlichen Referenzprojekten des Projektteams übereinstimmen.] Das unternehmensbezogene Referenzprojekt muss folgende Mindestanforderungen erfüllen: - Das unternehmensbezogene Referenzprojekt muss jeweils die Erbringung von Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 Abs. 1 HOAI für mindestens die Leistungsphasen 3 bis 5 für ein Neubau-, Umbau- oder Erweiterungsvorhaben eines Gebäudes umfasst haben; - das unternehmensbezogene Referenzprojekt war mindestens der Honorarzone III im Sinne der HOAI zugeordnet; - Erbringungszeitraum - die Leistungsphase 3 darf nicht vor dem 01.01.2018 begonnen und die Leistungsphase 5 muss spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden sein; anzugeben ist das Anfangs-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 3 und das End-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 5; die Datumsangaben sind grundsätzlich taggenau im Format TT.MM.JJJJ vorzunehmen. Sofern die Einhaltung der jeweiligen Mindestanforderung auch anhand der Angabe von Monat und Jahr zweifelsfrei festgestellt werden kann, ist sowohl für den Beginn als auch für das Ende der jeweiligen Leistungsphase ausnahmsweise auch die Angabe von Monat und Jahr (MM.JJJJ) ausreichend. - Angabe der Brutto-Grundfläche (BGF (nach DIN 277)) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts von mindestens 2.000 m²; - Auftragswert [vereinnahmte Vergütung - EUR (netto) in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt für die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 3 bis 5] von mindestens 200.000,- EUR (netto). Der Bieter hat je unternehmensbezogenem Referenzprojekt in Form einer Liste Folgendes anzugeben: - Name des Referenznehmers (Name des Unternehmens, welches den Referenzauftrag ausgeführt hat); - Kurzbeschreibung der früher ausgeführten Leistung; der Bieter hat die früher ausgeführten Leistungen so zu beschreiben, dass die Erfüllung der jeweiligen Mindestanforderungen - Erbringung von Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 Abs. 1 HOAI für ein Neubau-, Umbau- oder Erweiterungsvorhaben eines Gebäudes für mindestens die Leistungsphasen 3 bis 5 im Sinne der HOAI - aus der Beschreibung des Referenzprojekts nachvollziehbar hervorgeht; - Angaben zu den übrigen Mindestanforderungen entsprechend der Anlage 206 "Unternehmensbezogene Referenzprojekte"; - Name des Auftraggebers. Je unternehmensbezogenen Referenzprojekt sind zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also maximal zwei (2) einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des Referenzprojektes beinhalten, gestattet. Diese Projektblätter sind rein informatorischer Natur. Sie werden bei der Prüfung der unternehmensbezogenen Referenzprojekte nicht berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus unternehmensbezogene Referenzprojekte benannt werden (zum Beispiel auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten oder Ähnlichem), werden diese nicht berücksichtigt. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Leistungen berücksichtigt werden, die mehr als drei (3) Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs. 2 VgV), weil der Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote mehr als 36 Monate beträgt. Kann ein Bieter nicht mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt angeben, das die aufgestellten Anforderungen erfüllt, führt das zum Ausschluss des Angebots. Bei Bietergemeinschaften ist in Summe mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt anzugeben, das die aufgestellten Anforderungen erfüllt; außerdem muss klar erkennbar sein, welche Leistungen in welchem unternehmensbezogenen Referenzprojekt welches Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen unternehmensbezogenen Referenzprojekte der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. 2. Ordnungsgemäße Informationen: Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender Informationen kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen. 3. Hinweise: Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die unternehmensbezogenen Referenzprojekte. Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat / haben für diese Erklärung die Anlage 206 "Unternehmensbezogene Referenzprojekte" zu verwenden. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Der Auftraggeber beabsichtigt, die Pfarrer-Kneipp Grund- und Mittelschule in Bad Wörishofen umzustrukturieren. Im Zuge der Umstrukturierung soll insbesondere die "Alte Turnhalle" abgebrochen und an deren Stelle ein Neubau errichtet werden. Die Umstrukturierung erfolgt in 2 Bauabschnitten, Bauabschnitt 1 (im Folgenden auch "BA 1" genannt) und Bauabschnitt 2 (im Folgenden auch "BA 2" genannt). Das Bauvorhaben soll mit Fördermitteln nach Art. 10 BayFAG realisiert werden. Die Planungsleistungen für das Leistungsbild Objektplanung - Gebäude und Innenräume der Leistungsphasen 1 und 2 gemäß der HOAI wurden bereits erbracht. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume nach §§ 33 ff. HOAI für die Leistungsphasen (LPH) 3 bis 5 des Bauabschnitts 1 sowie die Leistungsphase 3 des Bauabschnitts 2 für das Projekt "Ersatzneubau und Umstrukturierung der Pfarrer-Kneipp Grund- und Mittelschule in Bad Wörishofen". Die Leistungen werden stufenweise beauftragt.
Stadt Bad Wörishofen
Objektplanung Gebäude und Innenräume, LPH 3 bis 5, für den Ersatzneubau und die Umstrukturierung der Pfarrer-Kneipp Grund- und Mittelschule
Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 3 bis 5, für den Ersatzneubau und die Umstrukturierung der Pfarrer-Kneipp Grund- und Mittelschule
1. Persönliche Erfahrung des Projektteams
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1AMQHA# 1. Bietergemeinschaft: Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Angebot eine von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft (1. Mitglied der Bietergemeinschaft) unterzeichnete Erklärung abzugeben, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrags vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft bezeichnet ist, - dass das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, und - dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Außerdem hat die Bietergemeinschaft die Rechtsform anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrags annehmen wird. Die Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 212 "Bietergemeinschaft" zu verwenden. Die Anlage ist von dem Bieter / dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft als Bestandteil des Angebots ausgefüllt einzureichen. 2. Eignungsleihe: Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in dem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm / ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt. Unter "andere Unternehmen" sind alle Unternehmen zu verstehen, die mit dem Bieter rechtlich nicht identisch sind. Das betrifft auch konzernverbundene Unternehmen. Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezogen auf diese anderen Unternehmen, vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 47 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen, soweit eine Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, und diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen. In diesem Fall hat der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot ferner einen Nachweis einzureichen, aus dem hervorgeht, dass dem Bieter / der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV mit dem Angebot vorlegt. 3. Unterauftragnehmer / Nachunternehmer: Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er / sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat in diesem Fall die Anlage 303 "Unterauftragsvergabe" vollständig auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen. Vor Zuschlagserteilung kann der öffentliche Auftraggeber von den Bietern / den Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV). 4.Erklärung Bezug Russland: Entsprechend der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2025/1494 vom 18. Juli 2025 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat für diese Eigenerklärung die Anlage 327 "Erklärung_Bezug_Russland" zu verwenden. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto)
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat, oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
1. Vertrag: Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird ein Vertrag [Anlage 906] geschlossen. Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits in dem Stadium der Vertragsanbahnung (also im Vergabeverfahren) für den interessierten Wirtschaftsteilnehmer gegolten hat. 2. Mindestanforderungen an die Leistungserbringung: Als Mindestanforderungen an die Leistungserbringung wird festgelegt, dass die Abwicklung des Auftrags in Deutsch zu erfolgen hat.
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
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In der Anlage 101 finden die interessierten Wirtschaftsteilnehmer notwendige Informationen zur Nutzung der E-Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal (DTVP). Insbesondere weisen wir darauf hin, dass Erklärungen in den Bieterbereich der E-Vergabeplattform eingestellt werden. Dieser Bieterbereich wird für die Zustellung rechtserheblicher Erklärungen genutzt.
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Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 3 bis 5, für den Ersatzneubau und die Umstrukturierung der Pfarrer-Kneipp Grund- und Mittelschule
până la 11 sept. 2026, 10:00
Der Auftraggeber beabsichtigt, die Pfarrer-Kneipp Grund- und Mittelschule in Bad Wörishofen umzustrukturieren. Im Zuge der Umstrukturierung soll insbesondere die "Alte Turnhalle" abgebrochen und an deren Stelle ein Neubau errichtet werden. Die Umstrukturierung erfolgt in 2 Bauabschnitten, Bauabschnitt 1 (im Folgenden auch "BA 1" genannt) und Bauabschnitt 2 (im Folgenden auch "BA 2" genannt). Das Bauvorhaben soll mit Fördermitteln nach Art. 10 BayFAG realisiert werden. Die Planungsleistungen für das Leistungsbild Objektplanung - Gebäude und Innenräume der Leistungsphasen 1 und 2 gemäß der HOAI wurden bereits erbracht. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume nach §§ 33 ff. HOAI für die Leistungsphasen (LPH) 3 bis 5 des Bauabschnitts 1 sowie die Leistungsphase 3 des Bauabschnitts 2 für das Projekt "Ersatzneubau und Umstrukturierung der Pfarrer-Kneipp Grund- und Mittelschule in Bad Wörishofen". Die Leistungen werden stufenweise beauftragt.
71300000 — Servicii de arhitectura, de constructii, de inginerie si de inspectie
Durată: 36 MONTH
Detalii licitație
Descriere
Objektplanung Gebäude und Innenräume, LPH 3 bis 5, für den Ersatzneubau und die Umstrukturierung der Pfarrer-Kneipp Grund- und Mittelschule
Catre Stadt Bad Wörishofen
Referitor la anunt nr. 558113-2026 - Germania – Servicii de inginerie – Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 3 bis 5, für den Ersatzneubau und die Umstrukturierung der Pfarrer-Kneipp Grund- und Mittelschule
Buna ziua
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Mulțumim
Cu stimă,
[Numele reprezentantului]