- Additional classification LOT
- 70130000 | 71000000
- Additional classification type LOT
- cpv | cpv
- Additional information LOT
- Sofern im Leistungsverzeichnis Hersteller oder konkrete Produkttypen genannt oder zur Angabe freigehalten sind, hat der Bieter diese Informationen vollständig und eindeutig zu benennen. Unterbleiben diese Angaben oder sind sie unvollständig, erfolgt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV der Ausschluss des Angebots, da die geforderten Mindestanforderungen nicht erfüllt sind. Die Angaben sind Teil der technischen Angebotsbeschreibung und stellen einen relevanten Wertungsbestandteil dar. Der aktuelle Zeitplan sieht die Befüllung und Inbetriebnahme der GAK-Filter im Zeitraum März 2027 vor. Die genaue Lieferwoche kann 4 Wochen vor Liefertermin verbindlich benannt werden. >> Zugänglichkeit zu Informationen im Vergabeverfahren: << Bereitstellung der Vergabeunterlagen - Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform bereitgestellt. Registrierung, Nutzung bestimmter Software - Bei einer Beteiligung am Vergabeverfahren muss eine eindeutige Bieterbezeichnung sowie eine elektronischen Adresse (Registrierung) angegeben werden. Die Registrierung hat über das Vergabeportal zu erfolgen. - Für die Rechtzeitigkeit der Registrierung, die Nutzung der Software (AI BIETERCOCKPIT) bei Angebotsabgabe und Abgabe von sonstigen Erklärungen etc. ist der Bewerber/Bieter verantwortlich. Abrufung von Informationen, Zugang von Informationen - Der Bewerber/Bieter ist für die Abrufung der bereitgestellten zusätzlichen Informationen (z.B. Antworten auf Bewerber- bzw. Bieterfragen), die sich aus dem Vergabeverfahren ergeben, eigenständig verantwortlich. Eine gesonderte Bekanntmachung erfolgt - soweit nicht gesetzlich oder im Rahmen der Vergabeverfahrensordnungen vorgeschrieben - nicht mehr. Gleiches gilt für etwaige Aufforderungen, Mitteilungen oder sonstigen Erklärungen gegenüber dem Bewerber/ Bieter. - Mitteilungen an den Bewerber/Bieter, die über die Vergabeplattform an den Bewerber/Bieter übermittelt werden, gelten mit der Bereitstellung auf der Vergabeplattform im Bereich des Bewerbers/Bieters als abgesendet. - Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, seinen Account auf der Vergabeplattform auf den Zugang von Informationen jeglicher Art hin zu kontrollieren. Mitteilungen an den Bewerber/Bieter (einschließlich Mitteilungen nach § 134 GWB) werden über das Bewerber-/Bieterpostfach der Vergabeplattform bereitgestellt. Das Bewerber-/Bieterpostfach der Vergabeplattform hat die Funktion eines (elektronischen) Briefkastens. Mit Bereitstellung der Mitteilung im Bieterpostfach auf der Vergabeplattform gehen die Mitteilungen dem Bewerber/Bieter zu. Der Bewerber/Bieter ist für die Kontrolle des Bewerber-/Bieterpostfachs der Vergabeplattform eigenverantwortlich zuständig. Der Bewerber/Bieter hat unabhängig vom Zugang zusätzlicher Nachrichten über einen Posteingang im Bewerber-/Bieterpostfach dieses selbständig auf das Vorhandensein von Mitteilungen zu kontrollieren. Verwendung der Vergabeplattform, technische Anforderungen, Verwendung technischer Mittel, Verantwortlichkeiten der Benutzung - Der Bewerber/Bieter ist für die Eignung der von ihm verwendeten technischen Mittel verantwortlich. - Der Bewerber/Bieter ist für den rechtzeitigen, vollständigen und fristgemäßen Zugang seiner Erklärungen verantwortlich. Der Bewerber/Bieter trägt damit grundsätzlich das Übermittlungsrisiko, es sei denn, dass der Bewerber/Bieter die unvollständige oder verspätete Übermittlung nicht zu vertreten hat. Der Nachweis obliegt dem Bewerber/Bieter. - Der Bewerber/Bieter hat die technischen Hinweise des Vergabeplattformbetreibers zu beachten, zu berücksichtigen und einzuhalten. Notfalls hat sich der Bewerber/Bieter rechtzeitig mit dem technischen Support des Betreibers der Vergabeplattform in Verbindung zu setzen. - Der Bewerber/Bieter wird darauf hingewiesen, dass die maximale Dateimenge des Angebots 300 MB beträgt. - Der Bewerber/Bieter hat die Systemvoraussetzungen für die ordnungsgemäße Verwendung der Vergabeplattform, insbesondere der Down- und Uploadfunktionen und der sonstigen Anwendungen der verwendeten Vergabeplattform sowie die weiteren Nutzungsbedingungen des Betreibers der Vergabeplattform zu beachten und einzuhalten. - Der Bewerber/Bieter hat sich rechtzeitig vor dem Hochladen von Unterlagen - insbesondere bei fristgebundenen Erklärungen - zu vergewissern, dass eine von Seiten des Bewerbers/ Bieters ungestörte Übermittlung der Erklärungen möglich ist, dazu gehört u.a. die Beachtung der Vorgaben zur Beschränkung der maximalen Gesamtdateimenge und der Folgen bei einer Überschreitung sowie der rechtzeitige Beginn mit der Übermittlung.
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- Die Stadt Oberriexingen hat das ca. 16.464 m² große ehemalige INTEK-Gelände im Gewerbegebiet "Auäcker" einschließlich der vorhandenen Gebäudesubstanz erworben. Ziel ist es, eine Industriebrachensituation zu vermeiden, Flächen für den städtischen Bauhof und die Freiwillige Feuerwehr auf dem Areal zu realisieren und zugleich freiwerdende bzw. zu revitalisierende Büro- und Gewerbeflächen einem marktgerechten Vermietungskonzept zuzuführen. Die vorhandene Gebäudesubstanz ist grundsätzlich gut, erfordert jedoch - insbesondere aufgrund modular teilbarer Büroflächen - erhebliche Ertüchtigungsmaßnahmen (u. a. technische Gebäudeausrüstung), um eine getrennte Versorgung und Abrechnung je Einheit zu ermöglichen. Die Revitalisierung soll nach Möglichkeit unter einer laufenden Vermietungssituation erfolgen, um Einnahmen zu generieren. Parallel ist die kurzfristige Übernahme der Gebäude- und Mietverwaltung des Bestands erforderlich (bestehende Nutzer/Mieter), insbesondere zur Medientrennung und Abrechnung. Zwischen der projektbezogenen Konzeption, der TGA Ertüchtigung für modular teilbare Einheiten, der marktorientierten Vermietung und der laufenden Bewirtschaftung besteht somit ein enger funktionaler Zusammenhang, der eine integrierte Steuerung und Koordination erfordert. Die Stadtverwaltung verfügt nicht über die personellen Ressourcen und die praktische Erfahrung, um ein derart komplexes Projekt selbst vollständig zu konzipieren, umzusetzen, zu vermarkten und dauerhaft zu bewirtschaften. Daher soll ein externer Dienstleister ("alles aus einer Hand") im Rahmen eines Geschäftsbesorgungs- und Dienstleistungsvertrags beauftragt werden.
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