Germania – Pachete software pentru industrie – Treibhausgas-Bilanzierungstool nach BISKO für die Kommunen in Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Brandenburg
Anunțul 563240-2026 pentru Germania – Pachete software pentru industrie – Treibhausgas-Bilanzierungstool nach BISKO für die Kommunen in Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Brandenburg este publicat de Land Niedersachsen vertreten durch IT.Niedersachsen FG 24 - Zentrale Vergabestelle IT și este încadrat la codul CPV 48100000.
Gegenstand der Beschaffung ist die Bereitstellung eines Gesamtsystems aus einer Software (Treibhausgasbilanzierungstools nach BISKO) und die Bereitstellung dieser Software als eine SaaS-Lösung. Zur Leistung gehören: - Die Bereitstellung von Lizenzen zur Erstellung kommunaler Treibhausgasbilanzen, - Bereitstellen einer Bedienungsanleitung, - Datenservice/Einpflegen Statistischer Daten, - Funktion zum Vergleich/Benchmarking der Bilanzen, - Szenarientool - Export-Schnittstelle zum Datenaustausch der Kommunen mit dem landesspezifischen Energieatlas, der Regionaldatenbank und/ oder ggf. vergleichbaren Landesangeboten, wie den regionalen Klimaschutzportalen in RLP, - Inhaltlicher und technischer Support für die Kommunen, - Möglichkeit zur Datenmigration (Import von Bilanzdaten der Vorjahre aus anderen Bilanzierungstools), - Die Durchführung einer Motivationsstrategie nach eigenem Motivationskonzept, - Vierteljährlich nach den ersten Bilanzierungen: Aufstellung und Auswertung der Datengüte bereits erstellter Bilanzen für jedes AG-Land. - Vierteljährlich nach den ersten Bilanzierungen: Senden der vollständigen Daten / Exportdateien aller Kommunen des jeweiligen Landes mit abgeschlossener THG-Bilanz an das jeweilige AG-Land. - Durchführung eines Qualitätsmanagements, - Vierteljährlich: Durchführung von Schulungen für die Endanwendenden sowie - Möglichkeit zum Import von Bilanzdaten der Vorjahre aus anderen Bilanzierungstools - Nach Zuschlag ev. ergänzen: Maßnahmenmanagement-Tool - Nach Zuschlag ev. ergänzen: Funktion zur Plausibilitätsprüfung - Nach Zuschlag ev. ergänzen: Option zur Erfüllung der Berichtspflichten nach dem Energieeffizienzgesetz - Nach Zuschlag ev. ergänzen: Möglichkeit zum Import der Daten in das EVR - Nach Zuschlag ev. ergänzen: Funktion zur Bilanzierung nicht-energetischer THG-Emissionen ggf. inklusive Negativeemissionen - Cloudbasierte Bereitstellung der Software
- Ob eine Nachforderung erfolgt, wird im Einzelfall im Rahmen der Ermessensausübung entschieden.
Missing info submission LOT
late-some
Multiple tender LOT
not-allowed
Procurement document id LOT
SomeTenderDocID1
Requirement stage LOT
not-requ
Reserved execution LOT
no
Reserved procurement LOT
none
Security clearance LOT
false
Selection criterion description LOT
Handelsregisterauszug (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Handelsregisternummer oder alternative Registernummer für die Angaben zum Wettbewerbsregister im Unternehmensprofil.
Einzureichende Unterlagen: - ITK Beschaffung (mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Eigenerklärung Tariftreue und Mindestlohn gemäß § 4 Abs. 1 NTVergG - Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung nach § 123 oder § 124 GWB begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 202
Title LOT
Treibhausgas-Bilanzierungstool nach BISKO für die Kommunen in Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Brandenburg
#Bekanntmachungs-ID: CXS0Y51YTQVJMHXP# Wenn Sie für die Bearbeitung der Dokumente ein Apple Gerät benutzen, könnte es zu Problemen in der Darstellung der Formatierung kommen. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Software das RTF-Dateiformat nicht verändert. Sie können das Problem umgehen, wenn Sie die Dateien nicht als RTF abspeichern, sondern nach der Bearbeitung als PDF exportieren.
Awarding cpb org
true
Competition termination PROC
false
Customization id
eforms-sdk-1.13
Deadline
2026-08-28T23:59:59+02:00
Description PROC
Gegenstand der Beschaffung ist die Bereitstellung eines Gesamtsystems aus einer Software (Treibhausgasbilanzierungstools nach BISKO) und die Bereitstellung dieser Software als eine SaaS-Lösung.
Rezultate, atribuiri și contracte4
Contract duration period LOT
39
Contract nature
supplies | supplies
Contract nature main LOT
supplies
Contract nature main PROC
supplies
Termene și durate7
Deadline date LOT
2026-08-28+02:00
Deadline receipt request
2026-09-14T11:00:00+02:00
Deadline receipt tender date LOT
2026-09-14+02:00
Deadline receipt tender time LOT
11:00:00+02:00
Deadline time LOT
23:59:59+02:00
Duration period unit LOT
MONTH
Duration period value LOT
39
Acord-cadru și sistem dinamic2
Dps usage LOT
none
Framework agreement LOT
none
Procedură și anunț13
Form type
competition
Legal basis
32014L0024
Legal basis NOTICE
32014L0024
Legal basis PROC
vgv
NOTICE identifier
7ef308d2-b7f0-4eaa-9188-4c478ab4a518
NOTICE preferred publication date
2026-08-12T00:00:00+02:00
NOTICE subtype
16
NOTICE title
Germania – Pachete software pentru industrie – Treibhausgas-Bilanzierungstool nach BISKO für die Kommunen in Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Brandenburg
Im Land Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, oder Brandenburg
Place of performance addtional LOT
Im Land Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, oder Brandenburg
Place of performance other LOT
anyw
Place of performance other PROC
anyw
Căi de atac1
Review deadline description LOT
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; die Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Date de contact publicate în TED
11
Contactele sunt disponibile utilizatorilor autentificați.Autentifică-te
Textul integral publicat de TEDextinde
Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches zahlungsunfähig sind, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1").
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach §123 Absatz 3 GWB, dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschen-handel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1").
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach §123 Absatz 3 GWB, dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1").
Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, bei dem ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1") .
Verpflichtung zur Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards in der öffentlichen Beschaffung
Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, bei dem eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1").
Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa
BISKO-Zertifikat (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ihr Software-Tool besitzt ein gültiges BISKO-Zertifikat oder kann nachweisen sich aktuell im Zertifizierungsprozess zu befinden. Das BISKO-Zertifikat muss spätestens zum Zuschlag vorliegen.
#Besonders auch geeignet für:selbst#
Land Rheinland-Pfalz vertreten durch Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima
Referenzprojekte (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Ihr Unternehmen hat in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen (Softwarelizenzen zur kommunalen THG-Bilanzierung) an einen anderen Auftraggeber geliefert. Diese Leistungen sind mind. als eins der Referenzprojekte unter 2.4 mit anzugeben.
1. Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches seinen Pflichten zur Zahlung des Mindestlohns gemäß § 22 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), in der jeweils geltenden Fassung, nicht nachkommt. (siehe "A25_Anlage_V_Eigenerklärung_Tariftreue_und_Mindestlohn_EU_V1" ). 2. Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1").
Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, bei dem öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1").
Im Land Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, oder Brandenburg
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach §123 Absatz 3 GWB, dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1").
Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vor-zeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1" ).
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1").
Handelsregisterauszug (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Handelsregisternummer oder alternative Registernummer für die Angaben zum Wettbewerbsregister im Unternehmensprofil.
Gegenstand der Beschaffung ist die Bereitstellung eines Gesamtsystems aus einer Software (Treibhausgasbilanzierungstools nach BISKO) und die Bereitstellung dieser Software als eine SaaS-Lösung. Zur Leistung gehören: - Die Bereitstellung von Lizenzen zur Erstellung kommunaler Treibhausgasbilanzen, - Bereitstellen einer Bedienungsanleitung, - Datenservice/Einpflegen Statistischer Daten, - Funktion zum Vergleich/Benchmarking der Bilanzen, - Szenarientool - Export-Schnittstelle zum Datenaustausch der Kommunen mit dem landesspezifischen Energieatlas, der Regionaldatenbank und/ oder ggf. vergleichbaren Landesangeboten, wie den regionalen Klimaschutzportalen in RLP, - Inhaltlicher und technischer Support für die Kommunen, - Möglichkeit zur Datenmigration (Import von Bilanzdaten der Vorjahre aus anderen Bilanzierungstools), - Die Durchführung einer Motivationsstrategie nach eigenem Motivationskonzept, - Vierteljährlich nach den ersten Bilanzierungen: Aufstellung und Auswertung der Datengüte bereits erstellter Bilanzen für jedes AG-Land. - Vierteljährlich nach den ersten Bilanzierungen: Senden der vollständigen Daten / Exportdateien aller Kommunen des jeweiligen Landes mit abgeschlossener THG-Bilanz an das jeweilige AG-Land. - Durchführung eines Qualitätsmanagements, - Vierteljährlich: Durchführung von Schulungen für die Endanwendenden sowie - Möglichkeit zum Import von Bilanzdaten der Vorjahre aus anderen Bilanzierungstools - Nach Zuschlag ev. ergänzen: Maßnahmenmanagement-Tool - Nach Zuschlag ev. ergänzen: Funktion zur Plausibilitätsprüfung - Nach Zuschlag ev. ergänzen: Option zur Erfüllung der Berichtspflichten nach dem Energieeffizienzgesetz - Nach Zuschlag ev. ergänzen: Möglichkeit zum Import der Daten in das EVR - Nach Zuschlag ev. ergänzen: Funktion zur Bilanzierung nicht-energetischer THG-Emissionen ggf. inklusive Negativeemissionen - Cloudbasierte Bereitstellung der Software
Land Niedersachsen vertreten durch IT.Niedersachsen FG 24 - Zentrale Vergabestelle IT
Gegenstand der Beschaffung ist die Bereitstellung eines Gesamtsystems aus einer Software (Treibhausgasbilanzierungstools nach BISKO) und die Bereitstellung dieser Software als eine SaaS-Lösung.
Treibhausgas-Bilanzierungstool nach BISKO für die Kommunen in Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Brandenburg
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach §123 Absatz 3 GWB, dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1" ).
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach §123 Absatz 3 GWB, dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1").
- Ob eine Nachforderung erfolgt, wird im Einzelfall im Rahmen der Ermessensausübung entschieden.
Weitere Referenzpojekte (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es sind zwei (2) Referenzprojekte aus den letzten fünf (5) Jahren nachzuweisen. Hierfür sind ausschließlich die Formblätter ("Formblatt_Referenz") zu nutzen und die folgenden Hinweise zu beachten. Für jede Referenz ist ein separates Formblatt auszufüllen.
Einzureichende Unterlagen: - ITK Beschaffung (mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Eigenerklärung Tariftreue und Mindestlohn gemäß § 4 Abs. 1 NTVergG - Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung nach § 123 oder § 124 GWB begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 202
-
Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1").
Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1" ).
Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1").
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; die Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach §123 Absatz 3 GWB, dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1" ).
#Bekanntmachungs-ID: CXS0Y51YTQVJMHXP# Wenn Sie für die Bearbeitung der Dokumente ein Apple Gerät benutzen, könnte es zu Problemen in der Darstellung der Formatierung kommen. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Software das RTF-Dateiformat nicht verändert. Sie können das Problem umgehen, wenn Sie die Dateien nicht als RTF abspeichern, sondern nach der Bearbeitung als PDF exportieren.
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Zertifizierung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ihr Unternehmen besitzt eine gültige Zertifizierung ISO 27001 - Information Security System oder gleichwertig. Dieses Zertifikat darf nicht älter als drei Jahre sein und muss bis zum Tag der Abgabe des Angebots Gültigkeit besitzen. Sollte eine (Re)Zertifizierung im Angebotszeitraum notwendig sein, so sichert der Bieter die (Re)Zertifizierung in diesem Zeitraum zu und reicht das Zertifikat bei Vorliegen umgehend nach. Bei Nichtvorlage bis zum Zeitpunkt des Zuschlags kann der Bieter vom Verfahren ausgeschlossen werden. Des Weiteren bestätigt der Bieter, dass er sich im Falle einer Beauftragung im Vertragszeitraum zu einer regelmäßigen Rezertifizierung gemäß den Vorgaben der prüfenden Institution, spätestens jedoch alle drei Jahre, verpflichtet.
t:04 ••• ••• 01
circ-econ
exg-mis-sanction
2026-09-14+02:00
Potsdam
7ef308d2-b7f0-4eaa-9188-4c478ab4a518
slc-sche-qu-cert-indep
none
exg-mis-prep-confl
required
exg-mis-distortion
0000
exg-sitn-other
supplies
gen-pub
155/2026
exg-sitn-as-susp
16
anyw
ra
000
32014L0024
exg-mis-bre-soc-law
late-some
48000000
exg-crim-fraud
non-restricted-document
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0Y51YTQVJMHXP
other
slc-suit-reg-trade
26/023
pollu-prev
eforms-sdk-1.13
exg-sitn-insolvency
Göttinger Chaussee 259
et-eq
slc-abil-ref-work
48100000
[email eliminat]
0582b4a2-5bea-4fe9-9bf8-d558ca8c09d1
[email eliminat]
[telefon eliminat]
exg-mis-partic-confl
35
11:00:00+02:00
Hannover
39
not-requ
SomeTenderDocID1
work-cond
[email eliminat]
exg-mis-bre-lab-law
2026-08-13+02:00 ••• ••• 23
ted-esen
open
[telefon eliminat]
[email eliminat]
exg-crim-part
00000
slc-abil-qual-inst
ORG-0003
ORG-0004
ORG-0005
cn-standard
10:10:40+02:00
ORG-0001
ORG-[telefon eliminat]+02:00
exg-crim-traffick
https://vergabe.niedersachsen.de
exg-crim-terror
Mainz
epo-notice
no-eu-funds
exg-pmt-bre-tax
0204:994-DOEVD-83
true
slc-abil-ref-services
53119
30459
DE929
Lüneburg
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0Y51YTQVJMHXP/documents
no
14473
DE404
not-allowed
gen-eq
exg-mis-misrepresent
LOT-0001
exg-sitn-liq-admin
[email eliminat]
exg-mis-misconduct
DEB35
exg-mis-bre-env-law
48330000
DE935
vgv
false
exg-pmt-bre-ssc
https://www.mwtek.rlp.de/
21339
soc-obj
exg-crim-laund
2026-08-28+02:00
hum-right
Bonn
https://mweke.brandenburg.de/
performance
23:59:59+02:00
env-imp
DEU
Auf der Hude 2
[telefon eliminat]
exg-crim-corrpt
DEA22
Loturi TED
1
26/023
Treibhausgas-Bilanzierungstool nach BISKO für die Kommunen in Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Brandenburg
până la 14 sept. 2026, 11:00
Gegenstand der Beschaffung ist die Bereitstellung eines Gesamtsystems aus einer Software (Treibhausgasbilanzierungstools nach BISKO) und die Bereitstellung dieser Software als eine SaaS-Lösung. Zur Leistung gehören: - Die Bereitstellung von Lizenzen zur Erstellung kommunaler Treibhausgasbilanzen, - Bereitstellen einer Bedienungsanleitung, - Datenservice/Einpflegen Statistischer Daten, - Funktion zum Vergleich/Benchmarking der Bilanzen, - Szenarientool - Export-Schnittstelle zum Datenaustausch der Kommunen mit dem landesspezifischen Energieatlas, der Regionaldatenbank und/ oder ggf. vergleichbaren Landesangeboten, wie den regionalen Klimaschutzportalen in RLP, - Inhaltlicher und technischer Support für die Kommunen, - Möglichkeit zur Datenmigration (Import von Bilanzdaten der Vorjahre aus anderen Bilanzierungstools), - Die Durchführung einer Motivationsstrategie nach eigenem Motivationskonzept, - Vierteljährlich nach den ersten Bilanzierungen: Aufstellung und Auswertung der Datengüte bereits erstellter Bilanzen für jedes AG-Land. - Vierteljährlich nach den ersten Bilanzierungen: Senden der vollständigen Daten / Exportdateien aller Kommunen des jeweiligen Landes mit abgeschlossener THG-Bilanz an das jeweilige AG-Land. - Durchführung eines Qualitätsmanagements, - Vierteljährlich: Durchführung von Schulungen für die Endanwendenden sowie - Möglichkeit zum Import von Bilanzdaten der Vorjahre aus anderen Bilanzierungstools - Nach Zuschlag ev. ergänzen: Maßnahmenmanagement-Tool - Nach Zuschlag ev. ergänzen: Funktion zur Plausibilitätsprüfung - Nach Zuschlag ev. ergänzen: Option zur Erfüllung der Berichtspflichten nach dem Energieeffizienzgesetz - Nach Zuschlag ev. ergänzen: Möglichkeit zum Import der Daten in das EVR - Nach Zuschlag ev. ergänzen: Funktion zur Bilanzierung nicht-energetischer THG-Emissionen ggf. inklusive Negativeemissionen - Cloudbasierte Bereitstellung der Software
Detalii licitație
Descriere
Gegenstand der Beschaffung ist die Bereitstellung eines Gesamtsystems aus einer Software (Treibhausgasbilanzierungstools nach BISKO) und die Bereitstellung dieser Software als eine SaaS-Lösung.
Căutări relevante pentru 563240-2026
Legături interne utile pentru CPV, autoritate și expresiile principale din denumirea procedurii.
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach §123 Absatz 3 GWB, dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1").
Exclusion grounds source PROC
epo-notice
Internal identifier PROC
26/023
NL
1
Official language
DEU
Ojs number
155/2026
Procurement relaunch PROC
false
Provided service type
ted-esen
Publication date
2026-08-13+02:00
Publication number
563240-2026
Selection criteria source
epo-notice
SUB_LG
DEU
Submission language
DEU
Title PROC
Treibhausgas-Bilanzierungstool nach BISKO für die Kommunen in Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Brandenburg
NOTICE version
1
Procedure accelerated
false
Procedure identifier
0582b4a2-5bea-4fe9-9bf8-d558ca8c09d1
Procedure type
open
48100000 — Pachete software si sisteme informatice