Anunțul 563489-2026 pentru Germania – Aparate de înregistrare video – Rahmenvereinbarung über Bodycams inkl. Software-as-a-Service este publicat de Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI și este încadrat la codul CPV 32333100.
#Besonders auch geeignet für:other-sme#Der jeweilige Ort der Leistungserbringung wird in Absprache mit der Bundespolizei als Bedarfsträger festgelegt. Grundsätzlich kann die Leistungserbringung deutschlandweit an allen Dienstsitzen der Bundespolizei erforderlich werden. Abrufberechtigt ist nur die Bundespolizei.
Clean vehicles directive LOT
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Description LOT
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Bodycams inkl. Software-as-a-Service. Für die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens (ZIB 15.03 - 0618/26/VV : 1) zu erbringenden Leistungen wurde eine Höchstmenge von 4.750 Bodycams sowie eines cloudbasierten Softwaredienstes (SaaS) zur Verwaltung der Bodycams und zur Speicherung und Verarbeitung der Videoaufzeichnungen einschließlich Betrieb, Support und Wartung festgelegt. Diese Mengen beziehen sich auf den maximalen Vertragszeitraum von vier Jahren. Die Bindefrist beginnt am Tag nach Ablauf der Angebotsfrist.
Sofern die Höchstmenge durch die Bestellungen nicht erreicht wird, verlängert sich die Laufzeit zu gleich bleibenden Konditionen bis zu zweimal um ein Jahr, sofern die Auftraggeberin nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit kündigt. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt insgesamt aber maximal vier Jahre.
Renewal maximum LOT
2
Requirement stage LOT
not-requ
Reserved execution LOT
no
Reserved procurement LOT
none
Selection criterion description LOT
Der Bieter hat mit dem Angebot den Nachweis einer bestehenden Support- und Serviceorganisation für den laufenden Betrieb der angebotenen Hardware- und SaaS-Lösung vorzulegen. Der Nachweis muss mindestens Angaben enthalten zu Erreichbarkeit, Annahme, Bearbeitung und Eskalation von Störungen sowie zur organisatorischen Zuständigkeit für den 1st-, 2nd- und gegebenenfalls 3rd-Level-Support. Im Sinne eines Single-Point-of-Contact (SPOC) muss dieser Nachweis belegen, dass der Bieter die vollum-fängliche Verantwortung für die Entgegennahme und Steuerung aller Störungsmeldungen übernimmt und als alleiniger, vertraglicher Ansprechpartner für die Auftraggeberin agiert. Eine direkte Verweisung an mögliche Unterauftragnehmer für die Störungsbeseitigung ist ausgeschlossen. Der Bieter hat mit dem Angebot den Nachweis eines bestehenden dokumentierten Reparatur-, Aus-tausch- oder RMA-Prozesses für die angebotene Hardware einschließlich Ersatzteil- oder Austauschgerä-teversorgung vorzulegen. Der Nachweis muss mindestens Angaben enthalten zum Ablauf der Störungs-annahme, zur Rückführung defekter Geräte, zur Reparatur- oder Austauschabwicklung, zur Ersatzteil- bzw. Austauschgeräteversorgung sowie zu den organisatorischen Zuständigkeiten. Im Rahmen des RMA-Konzepts ist zudem explizit und nachprüfbar darzulegen, wie die dauerhafte Akku-leistungsfähigkeit der Bodycams im Instandhaltungszyklus gewährleistet wird. Der Nachweis muss zusi-chern, dass Akkus im Rahmen des Servicevertrags kostenfrei ausgetauscht werden, sobald deren nutzba-re Kapazität unter 65 Prozent sinkt. Bei Kameras mit fest verbauten Akkus muss das RMA- und Instand-haltungskonzept sicherstellen, dass dem Anwender zur Aufrechterhaltung der vollen Einsatzstärke für die Dauer des Akkutauschs im Werk ein voll funktionsfähiges Austausch- bzw. Poolgerät im Vorabtausch (Versand innerhalb von 5 Werktagen ab RMA-Eröffnung) zur Verfügung gestellt wird. Hierzu können insbesondere Eigenerklärungen, Organisationsdarstellungen, Prozessbeschreibungen, Betriebshandbücher oder sonstige geeignete Unterlagen eingereicht werden. Sofern der Bieter nicht selbst Hersteller der angebotenen Bodycams und/oder der SaaS-Software ist, hat er mit dem Angebot eine formelle, uneingeschränkte Herstellererklärung vorzulegen. Aus dieser muss hervorgehen, dass der Bieter autorisierter Vertriebs- und Servicepartner ist, direkten Zugriff auf den her-stellerseitigen Support besitzt und die Versorgung mit Original-Ersatzteilen, Software-Aktualisierungen, Bugfixes sowie Ersatzakkus über die gesamte Vertragslaufzeit (inklusive aller optionalen Verlängerungen auf bis zu 6 Jahre ab Lieferung) durch den Hersteller direkt gegenüber dem Bieter und der Vergabestelle zugesichert ist.
Rahmenvereinbarung über Bodycams inkl. Software-as-a-Service
Variant allowed LOT
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Alte informații publicate30
Acquiring cpb buyer
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Additional classification PROC
35125300 | 72260000
Additional classification type PROC
cpv | cpv
Additional info PROC
Im Rahmen der Eignung hat die Vergabestelle insbesondere auch zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen (§§ 123, 124 GWB). Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB sind folgende Dokumente einzureichen: - "Eigenerklärung Ausschlussgründe" - "Eigenerklärung Sanktionen Russland" Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, können diese im Einzelfall aufgeklärt und die Vorlage von weiteren Nachweisen (z.B. eines polizeilichen Führungszeugnisses) verlangt werden. Bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaften ist für jedes Mitglied eine Eigenerklärung vorzulegen. Im Fall einer Eignungsleihe muss die Eigenerklärung des eignungsleihenden Dritten bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden. Für sonstige Dritte (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe) muss die Eigenerklärung spätestens vor der Zuschlagserteilung vom Zuschlagskandidaten vorgelegt werden. Sollte die Eigenerklärung für sonstige Dritte nicht bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden, wird die Vergabestelle die Erklärung vor Zuschlagserteilung entsprechend gesondert anfordern. Bitte tragen Sie in das Formular "Anlage Unternehmensdaten" die für Sie zutreffenden Angaben ein und fügen Sie es Ihrem Teilnahmeantrag/Angebot bei. Die Angabe zur Unternehmensgröße dient statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt die Vergabestelle für die vor dem Zuschlag bzw. bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe einzuholende Registerauskunft gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitsnehmerentsendegesetz. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen. Erklären Sie, ob Sie sich als Bietergemeinschaft bewerben oder beabsichtigen, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben. Legen Sie für diese Fälle die entsprechenden Anlagen "Unteraufträge" bzw. "Bewerber Bietergemeinschaftserklärung" sowie die Anlage "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe Unteraufträge" ausgefüllt vor.
Organizații și puncte de contact52
Organisation city addinfo LOT
Bonn
Organisation city buyer
Bonn
Organisation city revieworg LOT
Bonn
Organisation city ted esen
Bonn
Organisation city tender receip LOT
Bonn
Organisation country addinfo LOT
DEU
Organisation country buyer
DEU
Organisation country revieworg LOT
DEU
Organisation country sub addinfo LOT
DEA22
Autoritate contractantă11
Authority main activity
gen-pub
Buyer city
Bonn
Buyer country
DEU
Buyer country sub
DEA22
Buyer email
[email eliminat]
Buyer identifier
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Buyer internet address
http://www.bescha.bund.de
Buyer legal type
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Buyer name
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
Buyer post code
Loc de executare7
Place of performance
DEU | DEU
Place of performance add PROC
Der jeweilige Ort der Leistungserbringung wird in Absprache mit der Bundespolizei festgelegt. Grundsätzlich kann die Leistungserbringung deutschlandweit an allen Dienstsitzen der Bundespolizei erforderlich werden.
Place of performance addtional LOT
Der jeweilige Ort der Leistungserbringung wird in Absprache mit der Bundespolizei festgelegt. Grundsätzlich kann die Leistungserbringung deutschlandweit an allen Dienstsitzen der Bundespolizei erforderlich werden.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich oder elektronisch bei der Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn, einzureichen und zu begründen. Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Date de contact publicate în TED
15
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Textul integral publicat de TEDextinde
siehe Vergabeunterlagen
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich oder elektronisch bei der Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn, einzureichen und zu begründen. Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Bewertungskriterien
Vergabekammer des Bundes
Nachweis gemäß Vergabeunterlagen
Details siehe Dokument "Bewertungsmatrix - Bodycams"
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz im Tätigkeitsbereich "Lieferung, Implementierung, Betrieb, Support und Wartung von Bodycam- oder vergleichbaren mobilen Videosystemen einschließlich Verwaltungssoftware/SaaS sowie dazugehöriger Services" für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Der Umsatz pro Jahr im einschlägigen Tätigkeitsbereich beträgt mindestens 4.500.000,00 EUR. Zum Nachweis füllen Sie bitte das Dokument "Unternehmenszahlen" aus und reichen dieses mit Ihrem Angebot ein. Alternativ übersenden Sie bitte eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste, welche die jeweiligen Jahreswerte der letzten drei Geschäftsjahre vor Auftragsbekanntmachung belegt. Im Falle von Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, werden die Umsätze der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Übersenden Sie hierzu bitte für jedes Mitglied der Bieterkonstellation eine eindeutig zuweisbare Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste, welche die jeweiligen Jahreswerte der letzten drei Geschäftsjahre für jedes Mitglied der Bieterkonstellation belegt. Die Summe der Umsätze muss den geforderten Mindestumsatz erreichen. Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
14.08.2026 Anpassung der Angebotsfrist um 7 Kalendertage auf den 01.09.2026. Sowie Korrektur eines redaktionellen Fehlers (Zahlendreher im Aktenzeichen) in BT-24 - Beschreibung der Beschaffung.
Erklärung zur sozialen Nachhaltigkeit von IT.
Gemäß Vergabeunterlagen.
Der Bieter hat mit dem Angebot den Nachweis einer bestehenden Support- und Serviceorganisation für den laufenden Betrieb der angebotenen Hardware- und SaaS-Lösung vorzulegen. Der Nachweis muss mindestens Angaben enthalten zu Erreichbarkeit, Annahme, Bearbeitung und Eskalation von Störungen sowie zur organisatorischen Zuständigkeit für den 1st-, 2nd- und gegebenenfalls 3rd-Level-Support. Im Sinne eines Single-Point-of-Contact (SPOC) muss dieser Nachweis belegen, dass der Bieter die vollum-fängliche Verantwortung für die Entgegennahme und Steuerung aller Störungsmeldungen übernimmt und als alleiniger, vertraglicher Ansprechpartner für die Auftraggeberin agiert. Eine direkte Verweisung an mögliche Unterauftragnehmer für die Störungsbeseitigung ist ausgeschlossen. Der Bieter hat mit dem Angebot den Nachweis eines bestehenden dokumentierten Reparatur-, Aus-tausch- oder RMA-Prozesses für die angebotene Hardware einschließlich Ersatzteil- oder Austauschgerä-teversorgung vorzulegen. Der Nachweis muss mindestens Angaben enthalten zum Ablauf der Störungs-annahme, zur Rückführung defekter Geräte, zur Reparatur- oder Austauschabwicklung, zur Ersatzteil- bzw. Austauschgeräteversorgung sowie zu den organisatorischen Zuständigkeiten. Im Rahmen des RMA-Konzepts ist zudem explizit und nachprüfbar darzulegen, wie die dauerhafte Akku-leistungsfähigkeit der Bodycams im Instandhaltungszyklus gewährleistet wird. Der Nachweis muss zusi-chern, dass Akkus im Rahmen des Servicevertrags kostenfrei ausgetauscht werden, sobald deren nutzba-re Kapazität unter 65 Prozent sinkt. Bei Kameras mit fest verbauten Akkus muss das RMA- und Instand-haltungskonzept sicherstellen, dass dem Anwender zur Aufrechterhaltung der vollen Einsatzstärke für die Dauer des Akkutauschs im Werk ein voll funktionsfähiges Austausch- bzw. Poolgerät im Vorabtausch (Versand innerhalb von 5 Werktagen ab RMA-Eröffnung) zur Verfügung gestellt wird. Hierzu können insbesondere Eigenerklärungen, Organisationsdarstellungen, Prozessbeschreibungen, Betriebshandbücher oder sonstige geeignete Unterlagen eingereicht werden. Sofern der Bieter nicht selbst Hersteller der angebotenen Bodycams und/oder der SaaS-Software ist, hat er mit dem Angebot eine formelle, uneingeschränkte Herstellererklärung vorzulegen. Aus dieser muss hervorgehen, dass der Bieter autorisierter Vertriebs- und Servicepartner ist, direkten Zugriff auf den her-stellerseitigen Support besitzt und die Versorgung mit Original-Ersatzteilen, Software-Aktualisierungen, Bugfixes sowie Ersatzakkus über die gesamte Vertragslaufzeit (inklusive aller optionalen Verlängerungen auf bis zu 6 Jahre ab Lieferung) durch den Hersteller direkt gegenüber dem Bieter und der Vergabestelle zugesichert ist.
Bestätigen Sie mittels eines geeigneten Nachweises, dass Ihr Unternehmen die Anforderungen an das Qualitätsmanagement vergleichbar DIN EN ISO 9001:2015 erfüllt. Akzeptiert werden: • Gültiges Zertifikat DIN EN ISO 9001:2015 (oder neuer) • Gleichwertiger Nachweis eines vergleichbaren Qualitätsmanagementsystems • Eigenerklärung mit Beschreibung des QM-Systems, sofern kein Zertifikat vorliegt Das Beschaffungsamt behält sich vor, bei fehlender Zertifizierung eine Beschreibung des Qualitätsmanagementsystems nachzufordern.
Der jeweilige Ort der Leistungserbringung wird in Absprache mit der Bundespolizei festgelegt. Grundsätzlich kann die Leistungserbringung deutschlandweit an allen Dienstsitzen der Bundespolizei erforderlich werden.
#Besonders auch geeignet für:other-sme#Der jeweilige Ort der Leistungserbringung wird in Absprache mit der Bundespolizei als Bedarfsträger festgelegt. Grundsätzlich kann die Leistungserbringung deutschlandweit an allen Dienstsitzen der Bundespolizei erforderlich werden. Abrufberechtigt ist nur die Bundespolizei.
Im Rahmen der Eignung hat die Vergabestelle insbesondere auch zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen (§§ 123, 124 GWB). Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB sind folgende Dokumente einzureichen: - "Eigenerklärung Ausschlussgründe" - "Eigenerklärung Sanktionen Russland" Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, können diese im Einzelfall aufgeklärt und die Vorlage von weiteren Nachweisen (z.B. eines polizeilichen Führungszeugnisses) verlangt werden. Bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaften ist für jedes Mitglied eine Eigenerklärung vorzulegen. Im Fall einer Eignungsleihe muss die Eigenerklärung des eignungsleihenden Dritten bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden. Für sonstige Dritte (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe) muss die Eigenerklärung spätestens vor der Zuschlagserteilung vom Zuschlagskandidaten vorgelegt werden. Sollte die Eigenerklärung für sonstige Dritte nicht bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden, wird die Vergabestelle die Erklärung vor Zuschlagserteilung entsprechend gesondert anfordern. Bitte tragen Sie in das Formular "Anlage Unternehmensdaten" die für Sie zutreffenden Angaben ein und fügen Sie es Ihrem Teilnahmeantrag/Angebot bei. Die Angabe zur Unternehmensgröße dient statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt die Vergabestelle für die vor dem Zuschlag bzw. bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe einzuholende Registerauskunft gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitsnehmerentsendegesetz. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen. Erklären Sie, ob Sie sich als Bietergemeinschaft bewerben oder beabsichtigen, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben. Legen Sie für diese Fälle die entsprechenden Anlagen "Unteraufträge" bzw. "Bewerber Bietergemeinschaftserklärung" sowie die Anlage "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe Unteraufträge" ausgefüllt vor.
Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand "Lieferung von Bodycam-Systemen einschließlich Zubehör sowie Bereitstellung und Betrieb einer dazugehörigen cloudbasierten Verwaltungs- und Speicherlösung als SaaS einschließlich Support, Wartung, Schulung und Dokumentation" anhand von drei Referenzen dar, wobei eine (1) der drei (3) Referenzen zwingend bei der öffentlichen Verwaltung (öffentlicher Auftraggeber im Sinne von § 98 GWB) stattgefunden haben muss. Für die Referenzen kann die Vorlage "Vordruck Referenzen" verwendet werden. Nutzen Sie die Vorlage sofern erforderlich bitte mehrfach. Alternativ können Sie eine selbst erstellte Referenzliste einreichen, wenn die in diesem Vordruck geforderten Angaben enthalten und übersichtlich dargestellt sind. Zu jeder Referenz sind folgende Angaben zu machen: • Projektbezeichnung und kurze Projektbeschreibung: Eine prägnante Kurzbeschreibung des Projektziels und des Leistungsumfangs, insbesondere im Kontext von Bodycam- bzw. vergleichbaren mobilen Video-/Aufnahmesystemen, cloudbasierter Verwaltung, Support und Schulung. • Beschreibung der ausgeführten Leistungen: Detaillierte Angaben zu den vom Bieter erbrachten Leistungen, insbesondere: o Hardware-Lieferung und Rollout: Art und Anzahl der gelieferten Geräte (Bodycams, vergleichbare Wearables, mobile Aufnahmesysteme), Zubehör ((Ersatz-)Akkus, Ladestationen, Dockingstationen, Befestigungssysteme), Lieferlogistik und Inbetriebnahme. o Cloud-/SaaS-Betrieb: Beschreibung der bereitgestellten Cloud-Software bzw. Verwaltungsplattform (Speiche-rung, Verwaltung, Bearbeitung von Video- oder Mediendaten), Betriebsmodell (SaaS, gehostete Lösung), Verfügbarkeit, Hosting-Standort, Sicherheitsmaßnahmen (Verschlüs-selung, Zugriffskontrolle, Protokollierung). o Support, Wartung und RMA: Umfang und Organisation des technischen Supports (Hotline, Reaktionszeiten, Sprache), Reparatur- und Austauschservice (RMA-Prozess), Ersatzteilversorgung, Gewährleistungs-abwicklung. o Sicherheit, Datenschutz und Schnittstellen: Implementierte Sicherheits- und Datenschutzkonzepte (Rollen-/Rechtemanagement, Audit-Logs, Datenlöschung), Bereitstellung von Schnittstellen (REST-API, Datenexport), EU-Hosting, Compliance mit behördlichen Anforderungen. o Schulung und Dokumentation: Durchgeführte Schulungen (Präsenz/Online, Zielgruppen, Sprache), bereitgestellte Do-kumentation (Bedienungsanleitungen, technische Handbücher, Schulungsunterlagen), Format und Editierbarkeit der Unterlagen. • Wert/Umfang des Auftrages: Gesamter Auftragswert (Netto) des Projekts oder des vom Bieter erbrachten Leistungsteils in Euro sowie Anzahl der gelieferten/betriebenen Endgeräte bzw. Nutzerlizenzen. • Zeitraum der Leistungserbringung: Exakter Start- und Endtermin der Leistungserbringung (TT.MM.JJJJ - TT.MM.JJJJ). • Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz: o Vollständiger Name des Unternehmens/der Organisation o Name und Position des Ansprechpartners beim Referenzgeber o Direkte Telefonnummer des Ansprechpartners o E-Mail-Adresse des Ansprechpartners • Art des Auftraggebers (Privat/Öffentlich): Explizite Angabe, ob es sich um einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 98 GWB handelte. Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen: Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein. Maßgeblich ist das Datum der vollständig beendeten oder erfolgreich in der Erbringung befindlichen Leistungen, gerechnet bis zum Datum der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung. Hinweis: Aufgrund der Beschränkung bei der Anzahl an Zeichen, entnehmen Sie weiterführende Anforderungen bitte aus dem Informationsfeld "Referenzen zu bestimmten Lieferungen".
Der Bieter hat mit dem Angebot einen aktuellen Handelsregisterauszug oder einen vergleichbaren Registernachweis vorzulegen. Aus dem Registereintrag oder ergänzend aus einer Eigenerklärung muss hervorgehen, dass der Unternehmensgegenstand Tätigkeiten im Bereich Lieferung, Betrieb, Wartung, Support, Softwaredienstleistungen oder vergleichbare dem Auftragsgegenstand entsprechende Tätigkeiten umfasst. Der Registernachweis dient der Plausibilisierung der Unternehmensstruktur und ersetzt nicht den Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit. Reine Handels- oder Vermittlungstätigkeiten ohne eigene Betriebs-, Support- oder Wartungsverantwortung genügen nicht. Sofern der Unternehmensgegenstand nicht bereits aus dem Registereintrag eindeutig hervorgeht, ist eine ergänzende Eigenerklärung vorzulegen, aus der die tatsächliche geschäftliche Tätigkeit im einschlägigen Leistungsbereich nachvollziehbar beschrieben wird.
Der Bieter hat mit dem Angebot den Nachweis eines etablierten Informationssicherheitsmanagementsystems für die auftragsrelevanten Betriebs- und Supportprozesse vorzulegen, z. B. durch ein gültiges Zertifikat nach DIN EN ISO/IEC 27001 oder einen gleichwertigen Nachweis einer unabhängigen Stelle.
Preis
Rahmenvereinbarung über Bodycams inkl. Software-as-a-Service
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
Sofern die Höchstmenge durch die Bestellungen nicht erreicht wird, verlängert sich die Laufzeit zu gleich bleibenden Konditionen bis zu zweimal um ein Jahr, sofern die Auftraggeberin nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit kündigt. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt insgesamt aber maximal vier Jahre.
Folgende inhaltliche Mindestanforderungen werden an die zu benennenden Referenzen gestellt (je Referenz): Je Referenz sind mindestens zwei (2) der folgenden fünf (5) Leistungsmodule nachzuweisen: 1. Hardware-Lieferung und Rollout: Nachweis der Lieferung und Inbetriebnahme von Bodycam-, Wearable- oder vergleichbaren mo-bilen Video-/Aufnahmesystemen einschließlich Zubehör (Akkus, Ladestationen, Befestigungssys-teme) an eine Organisation mit verteilten Standorten oder Nutzern. 2. Cloud-/SaaS-Betrieb: Nachweis des Betriebs einer cloudbasierten Verwaltungs-, Speicher- oder Verarbeitungsplatt-form für Video-, Medien- oder beweisrelevante Daten, einschließlich Hosting, Verfügbarkeitsma-nagement, Skalierung und Betriebsverantwortung. 3. Support, Wartung und RMA: Nachweis der Organisation und Durchführung von technischem Support (Hotline), Reparatur-, Austausch- oder RMA-Service für Hardware im laufenden Betrieb, einschließlich Ersatzteilversor-gung und Reaktionszeitmanagement. 4. Sicherheit, Datenschutz und Schnittstellen: Nachweis der Umsetzung von Sicherheits- und Datenschutzanforderungen in einem Cloud- oder SaaS-System (z. B. Rollen-/Rechtekonzept, Verschlüsselung, Audit-Logs, EU-Hosting) sowie Be-reitstellung dokumentierter Schnittstellen (REST-API, Datenexport) zur Vermeidung von Vendor-Lock-In. 5. Schulung und Dokumentation: Nachweis der Durchführung von Anwender- und/oder Administratorschulungen in deutscher oder englischer Sprache sowie Bereitstellung vollständiger, nutzerfreundlicher Dokumentation (Bedienungsanleitungen, technische Handbücher, Schulungsunterlagen) in editierbarem und/oder barrierefreiem Format. Zusätzliche Anforderung über alle drei Referenzen hinweg: Über alle drei Referenzen zusammen müssen alle fünf Leistungsmodule (1-5) mindestens einmal abgedeckt sein. Das bedeutet: Jede Referenz weist mindestens zwei Module nach, und in der Gesamtschau aller drei Referenzen ist jedes der fünf Module mindestens einmal vertreten. Es sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung dieser Referenz. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden. Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €). Nachweis der Marktüblichkeit des angebotenen Produkts Der Bieter muss mit dem Angebot nachweisen, dass die angebotene Lösung eine marktübliche Leistung ist. Das bedeutet, dass es sich um ein allgemein auf dem Markt gehandeltes und ausgereiftes Standardprodukt handeln muss. Neuentwicklungen oder Prototypen sind ausdrücklich ausgeschlossen. Die Anforderungen der Bundespolizei beschränken sich auf etablierte Produkte, die sofort am Markt erhältlich sind und keine Individualanfertigungen darstellen. Daher muss das konkret angebotene Modell der Bodycam bis zum Ende der Angebotsfrist bereits in einer Stückzahl von insgesamt mindestens 1.500 Einheiten innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums verkauft, ausgeliefert und bei Kunden erfolgreich in den echten Betrieb genommen worden sein. Dieser Nachweis wird durch eine überprüfbare Eigenerklärung (bspw. entsprechendes Referenzprojekt) erbracht.
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Bodycams inkl. Software-as-a-Service. Für die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens (ZIB 15.03 - 0618/26/VV : 1) zu erbringenden Leistungen wurde eine Höchstmenge von 4.750 Bodycams sowie eines cloudbasierten Softwaredienstes (SaaS) zur Verwaltung der Bodycams und zur Speicherung und Verarbeitung der Videoaufzeichnungen einschließlich Betrieb, Support und Wartung festgelegt. Diese Mengen beziehen sich auf den maximalen Vertragszeitraum von vier Jahren. Die Bindefrist beginnt am Tag nach Ablauf der Angebotsfrist.
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Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Bodycams inkl. Software-as-a-Service. Für die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens (ZIB 15.03 - 0618/26/VV : 1) zu erbringenden Leistungen wurde eine Höchstmenge von 4.750 Bodycams sowie eines cloudbasierten Softwaredienstes (SaaS) zur Verwaltung der Bodycams und zur Speicherung und Verarbeitung der Videoaufzeichnungen einschließlich Betrieb, Support und Wartung festgelegt. Diese Mengen beziehen sich auf den maximalen Vertragszeitraum von vier Jahren. Die Bindefrist beginnt am Tag nach Ablauf der Angebotsfrist.
32333100 — Aparate de inregistrare video
Durată: 24 MONTH
Detalii licitație
Descriere
Rahmenvereinbarung über Bodycams inkl. Software-as-a-Service
Căutări relevante pentru 563489-2026
Legături interne utile pentru CPV, autoritate și expresiile principale din denumirea procedurii.
14.08.2026 Anpassung der Angebotsfrist um 7 Kalendertage auf den 01.09.2026. Sowie Korrektur eines redaktionellen Fehlers (Zahlendreher im Aktenzeichen) in BT-24 - Beschreibung der Beschaffung.
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Customization id
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Description PROC
Rahmenvereinbarung über Bodycams inkl. Software-as-a-Service
Dispatch date
2026-08-12+02:00
Dispatch time
16:32:01+02:00
Exclusion grounds
exg-natl-bre-nat-law
Exclusion grounds description
Nachweis gemäß Vergabeunterlagen
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Internal identifier PROC
ZIB 15.03 - 0618/26/VV : 1
NL
1
Official language
DEU
Ojs number
156/2026
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Provided service type
ted-esen
Publication date
2026-08-14+02:00
Publication number
563489-2026
RN
499658-2026
Selection criteria source
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SUB_LG
DEU
Submission language
DEU
Title PROC
Rahmenvereinbarung über Bodycams inkl. Software-as-a-Service
Organisation country sub buyer
DEA22
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Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
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Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
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Vergabekammer des Bundes
Organisation name ted esen
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Organisation name tender receip LOT
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI