Anunțul 564035-2026 pentru Germania – Servicii de curăţare a construcţiilor – Unterhaltsreinigung berlinovo Portfolio este publicat de Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH și este încadrat la codul CPV 90911200.
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Die Frist für den Eingang der Angebote wurde auf den 26.08.2026 um 10:00 Uhr verschoben. Die Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen wurde auf den 19.08.2026 verschoben. Das Datum des Eröffnungstermins wurde auf den 26.08.2026 um 10:00 Uhr verschoben.
#Besonders auch geeignet für:other-sme# 1. Von Fragen über den Stand des Verfahrens bitten wir abzusehen. Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers/Bieters Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, so hat der Bewerber/Bieter den Auftraggeber unverzüglich, innerhalb der in den Vergabeunterlagen genannten Fristen, darauf hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zu diesem Zeitpunkt auf dem Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich über das Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin zu stellen und werden ausschließlich über dieses Profil beantwortet. Die Bewerber/Bieter sind verpflichtet, sich in regelmäßigen Abständen über neue Informationen auf dem Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin zu erkundigen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber/Bieter. 2. Die Berlinovo behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge/Angebote geeignete Nachweise von den Bewerbern/Bietern/-gemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. 3. Der/die Bewerber/Bieter/-gemeinschaft erklärt, dass er/sie Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 zur Kenntnis genommen hat, erklärt, nicht von den Verbotstatbeständen betroffen zu sein, und bei der Ausführung des Auftrags zu beachten. Nach dieser Regelung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). 4. Der Bewerber/Bieter/-gemeinschaft verpflichtet sich, seinen Mitarbeitern bei der Ausführung des Auftrags mind. EUR 13,69/h zu zahlen (MindestL, § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BerlAVG). 6. Insbesondere das BerlAVG, das MiLoG sowie das AEntG sind zwingend zu beachten.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem.§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Eigenerklärung zur Zahl der beschäftigten Arbeitskräfte der Geschäftsjahre 2025, 2024 und 2023 Als Mindestanforderung müssen im Mittel der Jahre 2025, 2024, 2023 mindestens 7 Angestellte im Bereich Reinigung nachgewiesen werden, siehe Eigenerklärung zur Eignung.
Vergabekammer des Landes Berlin
Eigenerklärung zum Umsatz der Geschäftsjahre 2025, 2024 und 2023 Als Mindestanforderung muss ein mittlerer Jahresumsatz der Geschäftsjahre 2025, 2024, 2023 nachgewiesen werden in Höhe von 280.000,00€, siehe Eigenerklärung zur Eignung.
Gemäß § 123, 124 GWB, § 17 BerlAVG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 19 MiLoG
Die Frist für den Eingang der Angebote wurde auf den 26.08.2026 um 10:00 Uhr verschoben. Die Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen wurde auf den 19.08.2026 verschoben. Das Datum des Eröffnungstermins wurde auf den 26.08.2026 um 10:00 Uhr verschoben.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem.§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Eigenerklärung zum Umsatz der Geschäftsjahre 2025, 2024 und 2023 Als Mindestanforderung muss ein mittlerer Jahresumsatz der Geschäftsjahre 2025, 2024, 2023 nachgewiesen werden in Höhe von 350.000,00€, siehe Eigenerklärung zur Eignung.
Eigenerklärung zur Zahl der beschäftigten Arbeitskräfte der Geschäftsjahre 2025, 2024 und 2023 Als Mindestanforderung müssen im Mittel der Jahre 2025, 2024, 2023 mindestens 6 Angestellte im Bereich Reinigung nachgewiesen werden, siehe Eigenerklärung zur Eignung.
Eigenerklärung zum Umsatz der Geschäftsjahre 2025, 2024 und 2023 Als Mindestanforderung muss ein mittlerer Jahresumsatz der Geschäftsjahre 2025, 2024, 2023 nachgewiesen werden in Höhe von 520.000,00€, siehe Eigenerklärung zur Eignung.
Eigenerklärung zur Zahl der beschäftigten Arbeitskräfte der Geschäftsjahre 2025, 2024 und 2023 Als Mindestanforderung müssen im Mittel der Jahre 2025, 2024, 2023 mindestens 9 Angestellte im Bereich Reinigung nachgewiesen werden, siehe Eigenerklärung zur Eignung.
Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH
Berlinovo Grund GmbH
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 2 Jahren und verlängert sich maximal 2 Mal automatisch um 2 weitere Jahre, sofern der Auftraggeber nicht jeweils 3 Monate vor der automatischen Verlängerung in Textform der Verlängerung widerspricht.
Eigenerklärung zur Zahl der beschäftigten Arbeitskräfte der Geschäftsjahre 2025, 2024 und 2023 Als Mindestanforderung müssen im Mittel der Jahre 2025, 2024, 2023 mindestens 8 Angestellte im Bereich Reinigung nachgewiesen werden, siehe Eigenerklärung zur Eignung.
Berlinovo Grundstücksentwicklungs GmbH
#Besonders auch geeignet für:other-sme# 1. Von Fragen über den Stand des Verfahrens bitten wir abzusehen. Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers/Bieters Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, so hat der Bewerber/Bieter den Auftraggeber unverzüglich, innerhalb der in den Vergabeunterlagen genannten Fristen, darauf hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zu diesem Zeitpunkt auf dem Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich über das Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin zu stellen und werden ausschließlich über dieses Profil beantwortet. Die Bewerber/Bieter sind verpflichtet, sich in regelmäßigen Abständen über neue Informationen auf dem Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin zu erkundigen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber/Bieter. 2. Die Berlinovo behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge/Angebote geeignete Nachweise von den Bewerbern/Bietern/-gemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. 3. Der/die Bewerber/Bieter/-gemeinschaft erklärt, dass er/sie Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 zur Kenntnis genommen hat, erklärt, nicht von den Verbotstatbeständen betroffen zu sein, und bei der Ausführung des Auftrags zu beachten. Nach dieser Regelung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). 4. Der Bewerber/Bieter/-gemeinschaft verpflichtet sich, seinen Mitarbeitern bei der Ausführung des Auftrags mind. EUR 13,69/h zu zahlen (MindestL, § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BerlAVG). 6. Insbesondere das BerlAVG, das MiLoG sowie das AEntG sind zwingend zu beachten.
Los 3
Los 2
Unterhaltsreinigung berlinovo Portfolio
Los 1
Eigenerklärung zum Umsatz der Geschäftsjahre 2025, 2024 und 2023 Als Mindestanforderung muss ein mittlerer Jahresumsatz der Geschäftsjahre 2025, 2024, 2023 nachgewiesen werden in Höhe von 25.000,00€, siehe Eigenerklärung zur Eignung.
Anpassung der Verfahrensfristen
Los 7
Berlinovo Apartment
Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem Preis je Los.
Los 6
Los 5
Los 4
Eigenerklärung zum Umsatz der Geschäftsjahre 2025, 2024 und 2023 Als Mindestanforderung muss ein mittlerer Jahresumsatz der Geschäftsjahre 2025, 2024, 2023 nachgewiesen werden in Höhe von 21.000,00€, siehe Eigenerklärung zur Eignung.
Los 8
Eigenerklärung zum Ausbildungsbetrieb Als Mindestanforderung muss es sich bei dem Unternehmen des Bieters, um einen Ausbildungsbetrieb nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) handeln:, siehe Eigenerklärung zur Eignung.
Berlinovo Eins GmbH
weitere gem. Anlage Liste Auftraggeber
Eigenerklärung zur Zahl der beschäftigten Arbeitskräfte der Geschäftsjahre 2025, 2024 und 2023 Als Mindestanforderung müssen im Mittel der Jahre 2025, 2024, 2023 mindestens 5 Angestellte im Bereich Reinigung nachgewiesen werden, siehe Eigenerklärung zur Eignung.
vgl. § 56 VgV
Die Bieter sollen Referenzen benennen, die nach Leistungsart und Leistungsumfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, ab 2021 erbracht wurden mit einem Beginn der Leistungserbringung nicht nach dem 31.01.2025. Hinsichtlich der Anzahl an Referenzen macht die Auftraggeberin keine Vorgaben, jedoch ist die Erfüllung der Mindestanforderungen zwingend nachzuweisen. Um der berlinovo die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Projektreferenz mit den anstehenden Leistungen zu ermöglichen, sind die folgenden Referenztabellen vollständig auszufüllen. Aus Sicht der berlinovo sind die zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend vollständig auszufüllenden Tabellen zur Prüfung dieses Aspektes der Eignung ausreichend. Der Bieter erklärt sich mit Benennung der Referenz damit einverstanden, dass die berlinovo Erkundigungen über dieses Projekt bei dem Referenzauftraggeber einholt. Als Mindestanforderung für die Lose 1 – 6 muss nachgewiesen werden: Mindestens 1 vergleichbare Referenz mit: • mindestens 15 betreuten Einzelobjekten UND Mindestens 1 vergleichbare Referenz mit: • Objektgröße vom min. 5.000 m² UND Mindestens 1 vergleichbare Referenz mit: • für einen Öffentlichen Auftraggeber Für alle Referenzen gelten folgende Anforderungen: • Wesentliche Leistungserbringung ab 2021 • Beginn der Leistungserbringung nicht nach dem 31.01.2025 Die Mindestanforderungen können kumulativ in einer Referenz oder in mehreren Referenzen nachgewiesen werden, siehe Eigenerklärung zur Eignung.
gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder
Gegenstand dieses Werkvertrags ist die Erbringung von Unterhaltsreinigungsleistungen für die Bereiche Wohnen und Apartment im berlinovo Portfolio
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Angaben zum vorgesehenen Key-Account Manager /zur vorgesehenen Key-Account Managerin sowie dessen/deren Stellvertretung Hinsichtlich des/der vorgesehenen Key-Account Manager / Key-Account Managerin sowie der Stellvertretung hat die Auftraggeberin die folgenden Mindestanforderungen festgelegt: Als Mindestanforderung muss der Key-Account Manager / Key-Account Managerin und Stellvertretung über Kenntnisse der deutschen Sprache mindestens auf der Niveaustufe C1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (ERS) verfügen. Zudem muss der Key-Account Manager / Key-Account Managerin über eine abgeschlossene Ausbildung als Gebäudereiniger/Gebäudereinigerin sowie mindestens 3 Jahre Berufserfahrung im jeweiligen, mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren, Bereich verfügen, siehe dazu Eigenerklärung zur Eignung.
1) Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB - siehe Formular Eignung; 2) Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung - siehe Formular Eignung; 3) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach dem SchwarzArbG und AEntG, MiLoG und AufenthG - siehe Formular Eignung; 4) Erklärung gemäß § 1 Absatz 2 der Frauenförderverordnung – siehe Formular Eignung; 5) Erklärung, dass im Wettbewerbsregister sowie in den Finanz-Sanktionslisten gem. EU-Sanktionsverordnungen keine Eintragung vorliegt, die das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen[BS1] – siehe Formular Eignung; 6) Bewerber/Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der: — die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, — alle Mitglieder aufgeführt sind, — ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet und mit Geldempfangsvollmacht ausgestattet ist, — die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird. Ausländische Bewerber/Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen sowie eine Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers, jeweils in deutscher Sprache. Die vorgenannten Angaben und Erklärungen müssen sich grundsätzlich auf den Bewerber/Bieter oder im Falle des Vorliegens einer Bewerber/Bietergemeinschaft auf die Mitglieder der Bewerber/Bietergemeinschaft beziehen. Sofern auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen zum Nachweis der Eignung zurückgegriffen wird, sind die Nachweise/Erklärungen auch für den Dritten/Nachunternehmer, siehe Eigenerklärung Eignung
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Detalii licitație
Descriere
Gegenstand dieses Werkvertrags ist die Erbringung von Unterhaltsreinigungsleistungen für die Bereiche Wohnen und Apartment im berlinovo Portfolio
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Der Vertrag hat eine Laufzeit von 2 Jahren und verlängert sich maximal 2 Mal automatisch um 2 weitere Jahre, sofern der Auftraggeber nicht jeweils 3 Monate vor der automatischen Verlängerung in Textform der Verlängerung widerspricht.
Eigenerklärung zum Umsatz der Geschäftsjahre 2025, 2024 und 2023 Als Mindestanforderung muss ein mittlerer Jahresumsatz der Geschäftsjahre 2025, 2024, 2023 nachgewiesen werden in Höhe von 280.000,00€, siehe Eigenerklärung zur Eignung.