Rezultat publicatTED — Licitații europene72411000·565366-2026
Germania – Furnizori de servicii de internet (ISP) – Stadt Ingelfingen - Dienstleistungskonzession im Betreibermodell für den Betrieb eines Gigabit-Netzes gemäß Gigabit-Richtlinie 2.0
Anunțul 565366-2026 pentru Germania – Furnizori de servicii de internet (ISP) – Stadt Ingelfingen - Dienstleistungskonzession im Betreibermodell für den Betrieb eines Gigabit-Netzes gemäß Gigabit-Richtlinie 2.0 este publicat de Stadt Ingelfingen și este încadrat la codul CPV 72411000.
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Die Stadt Ingelfingen plant die Errichtung und den Betrieb eines GigabitNetzes auf dem städtischen Gebiet im Rahmen des sogenannten "Betreibermodells" mit dem Ziel der Beseitigung der vorhandenen unterversorgten Gebiete. Die geförderten Anschlüsse werden durch die Stadt errichtet und voraussichtlich bis 2029 dem, in dieser Ausschreibung als Sieger hervorgehenden, Bieter zur Verfügung gestellt. Voraussichtlich werden ca. 800 geförderte Adressen ausgebaut und zum Betrieb übergeben. Wesentliche Grundlage des Verfahrens sind die "Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in "grauen Flecken"" vom 13.11.2020 (nachfolgend "GigabitRR"), die Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 (nachfolgend GigabitRL 2.0) sowie die Mitteilung der Europäischen Union "Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau" vom 26.01 ••• ••• 13/C 25/01). Die ausgeschriebenen Adressen des Erschließungsgebietes sind nach Ergebnis der Markterkundung förderfähige unterversorgte Adressen im Sinne der GigabitRL 2.0. Aus diesem Grund soll dort auf Basis dieses Auswahlverfahrens ein GigabitNetz als technologieneutrale Netzbezeichnung (Netz mit einer Breitbandversorgung von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen) in den unterversorgten Gebieten errichtet werden.
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Title LOT
Stadt Ingelfingen - Dienstleistungskonzession im Betreibermodell für den Betrieb eines Gigabit-Netzes gemäß Gigabit-Richtlinie 2.0
Rezultate, atribuiri și contracte14
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Höhe der Pacht
Award criterion name LOT
Höhe der Pacht
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70.0 | 10.0 | 20.0
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Contract conclusion date
2026-08-07+02:00
Contract identifier
1
Contract nature
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Organizații și puncte de contact43
Organisation city addinfo LOT
Ingelfingen
Organisation city buyer
Ingelfingen
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Karlsruhe
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Bonn
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Ellwangen
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Alte informații publicate30
Additional info PROC
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Description PROC
Die Stadt Ingelfingen plant die Errichtung und den Betrieb eines GigabitNetzes auf dem städtischen Gebiet im Rahmen des sogenannten "Betreibermodells" mit dem Ziel der Beseitigung der vorhandenen unterversorgten Gebiete. Die geförderten Anschlüsse werden durch die Stadt errichtet und voraussichtlich bis 2029 dem, in dieser Ausschreibung als Sieger hervorgehenden, Bieter zur Verfügung gestellt. Voraussichtlich werden ca. 800 geförderte Adressen ausgebaut und zum Betrieb übergeben. Wesentliche Grundlage des Verfahrens sind die "Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in "grauen Flecken"" vom 13.11.2020 (nachfolgend "GigabitRR"), die Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 (nachfolgend GigabitRL 2.0) sowie die Mitteilung der Europäischen Union "Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau" vom 26.01 ••• ••• 13/C 25/01). Die ausgeschriebenen Adressen des Erschließungsgebietes sind nach Ergebnis der Markterkundung förderfähige unterversorgte Adressen im Sinne der GigabitRL 2.0. Aus diesem Grund soll dort auf Basis dieses Auswahlverfahrens ein GigabitNetz als technologieneutrale Netzbezeichnung (Netz mit einer Breitbandversorgung von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen) in den unterversorgten Gebieten errichtet werden.
Autoritate contractantă10
Authority main activity
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Buyer city
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Loc de executare9
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Ingelfingen
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Câștigători și oferte11
Winner city
Ellwangen
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Winner decision date
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Winner name
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Winner post code
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Winner selection status
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Acord-cadru și sistem dinamic2
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Procedură și anunț13
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Legal basis
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Legal basis NOTICE
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NOTICE identifier
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NOTICE preferred publication date
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NOTICE subtype
29
NOTICE title
Germania – Furnizori de servicii de internet (ISP) – Stadt Ingelfingen - Dienstleistungskonzession im Betreibermodell für den Betrieb eines Gigabit-Netzes gemäß Gigabit-Richtlinie 2.0
NOTICE type
can-standard
Clasificare CPV5
Classification cpv
72411000 | 72411000
Main classification LOT
72411000
Main classification PROC
72411000
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Valori4
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Total value
1
Total value CUR
EUR
Căi de atac1
Review deadline description LOT
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Die Stadt Ingelfingen plant die Errichtung und den Betrieb eines GigabitNetzes auf dem städtischen Gebiet im Rahmen des sogenannten "Betreibermodells" mit dem Ziel der Beseitigung der vorhandenen unterversorgten Gebiete. Die geförderten Anschlüsse werden durch die Stadt errichtet und voraussichtlich bis 2029 dem, in dieser Ausschreibung als Sieger hervorgehenden, Bieter zur Verfügung gestellt. Voraussichtlich werden ca. 800 geförderte Adressen ausgebaut und zum Betrieb übergeben. Wesentliche Grundlage des Verfahrens sind die "Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in "grauen Flecken"" vom 13.11.2020 (nachfolgend "GigabitRR"), die Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 (nachfolgend GigabitRL 2.0) sowie die Mitteilung der Europäischen Union "Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau" vom 26.01 ••• ••• 13/C 25/01). Die ausgeschriebenen Adressen des Erschließungsgebietes sind nach Ergebnis der Markterkundung förderfähige unterversorgte Adressen im Sinne der GigabitRL 2.0. Aus diesem Grund soll dort auf Basis dieses Auswahlverfahrens ein GigabitNetz als technologieneutrale Netzbezeichnung (Netz mit einer Breitbandversorgung von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen) in den unterversorgten Gebieten errichtet werden.
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZMQST#
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Produktpreise für Endnutzer
Stadt Ingelfingen
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Spätester Zeitpunkt der Inbetriebnahme
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
NetCom BW GmbH
Stadt Ingelfingen - Dienstleistungskonzession im Betreibermodell für den Betrieb eines Gigabit-Netzes gemäß Gigabit-Richtlinie 2.0
Höhe der Pacht
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Loturi TED
1
2026/338
Stadt Ingelfingen - Dienstleistungskonzession im Betreibermodell für den Betrieb eines Gigabit-Netzes gemäß Gigabit-Richtlinie 2.0
Die Stadt Ingelfingen plant die Errichtung und den Betrieb eines GigabitNetzes auf dem städtischen Gebiet im Rahmen des sogenannten "Betreibermodells" mit dem Ziel der Beseitigung der vorhandenen unterversorgten Gebiete. Die geförderten Anschlüsse werden durch die Stadt errichtet und voraussichtlich bis 2029 dem, in dieser Ausschreibung als Sieger hervorgehenden, Bieter zur Verfügung gestellt. Voraussichtlich werden ca. 800 geförderte Adressen ausgebaut und zum Betrieb übergeben. Wesentliche Grundlage des Verfahrens sind die "Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in "grauen Flecken"" vom 13.11.2020 (nachfolgend "GigabitRR"), die Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 (nachfolgend GigabitRL 2.0) sowie die Mitteilung der Europäischen Union "Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau" vom 26.01 ••• ••• 13/C 25/01). Die ausgeschriebenen Adressen des Erschließungsgebietes sind nach Ergebnis der Markterkundung förderfähige unterversorgte Adressen im Sinne der GigabitRL 2.0. Aus diesem Grund soll dort auf Basis dieses Auswahlverfahrens ein GigabitNetz als technologieneutrale Netzbezeichnung (Netz mit einer Breitbandversorgung von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen) in den unterversorgten Gebieten errichtet werden.
Rezultate și atribuiri TED
LOT-00011,00 EUR
Câștigător: NetCom BW GmbH · CUI DE143595203
Contract 17 aug. 20262 oferte primite
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Descriere
Die Stadt Ingelfingen plant die Errichtung und den Betrieb eines GigabitNetzes auf dem städtischen Gebiet im Rahmen des sogenannten "Betreibermodells" mit dem Ziel der Beseitigung der vorhandenen unterversorgten Gebiete. Die geförderten Anschlüsse werden durch die Stadt errichtet und voraussichtlich bis 2029 dem, in dieser Ausschreibung als Sieger hervorgehenden, Bieter zur Verfügung gestellt. Voraussichtlich werden ca. 800 geförderte Adressen ausgebaut und zum Betrieb übergeben. Wesentliche Grundlage des Verfahrens sind die "Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in "grauen Flecken"" vom 13.11.2020 (nachfolgend "GigabitRR"), die Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 (nachfolgend GigabitRL 2.0) sowie die Mitteilung der Europäischen Union "Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau" vom 26.01 ••• ••• 13/C 25/01). Die ausgeschriebenen Adressen des Erschließungsgebietes sind nach Ergebnis der Markterkundung förderfähige unterversorgte Adressen im Sinne der GigabitRL 2.0. Aus diesem Grund soll dort auf Basis dieses Auswahlverfahrens ein GigabitNetz als technologieneutrale Netzbezeichnung (Netz mit einer Breitbandversorgung von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen) in den unterversorgten Gebieten errichtet werden.
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