Anunțul 565827-2026 pentru Germania – Lucrări de construcţii – Brainergy Park Energie GmbH wg. Stahlbauarbeiten für die Energiezentrale este publicat de Brainergy Park Energie GmbH și este încadrat la codul CPV 45000000.
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Auf dem Areal der ehemaligen Sendeanlage am Stadtrand von Jülich und unmittelbarer Nähe zum Campus der FH Aachen entsteht derzeit ein Wissenschaftspark und innovatives Gewerbegebiet mit rd. 52 ha Fläche entstehen (im Folgenden: „Brainergy Park Jülich“). Der AG hat die Aufgabe, die Liegenschaften im Brainergy Park mit Wärme zu versorgen. Die Gebäude sollen über ein nahezu CO₂-neutrales Fernwärmesystem mit Wärme versorgt werden. Dieses wassergefüllte LowEx-Netz wird von einer zentralen Energie-zentrale betrieben, die im Sommer für Kühlung und im Winter für Wärme sorgt. Die Wärme wird dezentral durch Wärmepumpenanlagen bereitgestellt, die in Containern untergebracht sind. Auf dem Grundstück der Brainergy Park Energie GmbH im Brainergy Park in Jülich wird im Zuge der Erweiterung des Wärmenetzes eine Energiezentrale als Neubau in Holzbauweise errichtet. Der Neubau unterteilt sich in eine Halle und in einen 3-geschossigen Baukörper. Im EG gibt es die Niederspannung mit Unterverteilung, Lager, Telekommunikation, Hauswirtschaftsraum mit Heizung, und dem Zugang zum Bürobereich im 1. und 2. Obergeschoss mit 14 Arbeitsplätzen, Besprechungsraum, Teeküche, Loggien und Sanitäreinrichtungen. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind: - Herstellen, Liefern und Montieren von Stahlkonstruktionen im Innen- und Außenbereich, u.a. - Stahltreppen, Absturzgeländer, Brüstung, Steigleiter
- Vertragserfüllungssicherheit (5% der Netto-Auftragssumme) - Mängelansprüchesicherheit (3% der Netto-Abrechnungssumme)
Guarantee required LOT
true
Identifier LOT
LOT-0001
Internal identifier LOT
80258-24 (22)
Missing info submission description LOT
Auf § 16a EU VOB/A wird verwiesen.
Missing info submission LOT
late-all
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not-allowed
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Am Brainergy Park 3
Procurement document id LOT
80258-24 (22)
Reserved execution LOT
no
Reserved procurement LOT
none
Selection criterion description LOT
Erklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer, die für die Dauer des verfahrensgegenständlichen Auftrags aufrechterhalten wird, und Erklärung darüber, dass für den Auftrag Deckungssummen für Personenschäden in Höhe von EUR 5 Mio. und für Sach-/Vermögensschäden in Höhe von EUR 3 Mio. bestehen werden, wobei die Maximierung der Schadensregulierung im Jahr mindestens das 2-fache der geforderten Deckungssummen betragen muss.
Der Gesamtfertigstellungstermin gemäß § 4 der Vertragsbedingungen wurde auf den 19.02.2027 geändert.
Competition termination PROC
false
Cross border law description PROC
Es gelten alle maßgeblichen grenzüberschreitenden Vorschriften im Zusammenhang mit dem Beschaffungsgegenstand.
Cross border law identifier PROC
CrossBorderLaw
Customization id
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Description PROC
Auf dem Areal der ehemaligen Sendeanlage am Stadtrand von Jülich und unmittelba-rer Nähe zum Campus der FH Aachen entsteht derzeit ein Wissenschaftspark und innovatives Gewerbegebiet mit rd. 52 ha Fläche entstehen (im Folgenden: „Brainergy Park Jülich“). Der AG hat die Aufgabe, die Liegenschaften im Brainergy Park mit Wärme zu versorgen. Die Gebäude sollen über ein nahezu CO₂-neutrales Fernwärmesystem mit Wärme versorgt werden. Dieses wassergefüllte LowEx-Netz wird von einer zentralen Energie-zentrale betrieben, die im Sommer für Kühlung und im Winter für Wärme sorgt. Die Wärme wird dezentral durch Wärmepumpenanlagen bereitgestellt, die in Containern untergebracht sind. Auf dem Grundstück der Brainergy Park Energie GmbH im Brainergy Park in Jülich wird im Zuge der Erweiterung des Wärmenetzes eine Energiezentrale als Neubau in Holzbauweise errichtet. Der Neubau unterteilt sich in eine Halle und in einen 3-geschossigen Baukörper. Im EG gibt es die Niederspannung mit Unterverteilung, La-ger, Telekommunikation, Hauswirtschaftsraum mit Heizung, und dem Zugang zum Bürobereich im 1. und 2. Obergeschoss mit 14 Arbeitsplätzen, Besprechungsraum, Teeküche, Loggien und Sanitäreinrichtungen. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind: - Herstellen, Liefern und Montieren von Stahlkonstruktionen im Innen- und Außenbereich, u.a. - Stahltreppen, Absturzgeländer, Brüstung, Steigleiter
Organizații și puncte de contact27
Organisation city buyer
Jülich
Organisation city revieworg LOT
Köln
Organisation city ted esen
Bonn
Organisation country buyer
DEU
Organisation country revieworg LOT
DEU
Organisation country sub buyer
DEA26
Organisation country sub revieworg LOT
DEA23
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Organisation country ted esen
DEU
Autoritate contractantă13
Authority main activity
econ-aff
Buyer category
buyer-categories
Buyer city
Jülich
Buyer country
DEU
Buyer country sub
DEA26
Buyer email
[email eliminat]
Buyer identifier
[telefon eliminat]
Buyer internet address
https://www.brainergy-park.de/
Buyer legal type
org-sub
Buyer name
Brainergy Park Energie GmbH
Loc de executare9
Place of performance
DEA26 | DEU | DEA26 | DEU
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Jülich
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Jülich
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DEU
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Place of performance post code LOT
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52428
Place of performance subdiv LOT
DEA26
Place of performance subdiv PROC
Rezultate, atribuiri și contracte7
Award criterion description LOT
Gewertet werden die Angebote von Bietern, die die Anforderungen an die Eignung erfüllen und mittels der entsprechenden Erklärungen nachgewiesen haben. Die Entscheidung über den Zuschlag erfolgt auf Grundlage des angebotenen Gesamtpreises.
Award criterion type LOT
price
Contract duration end date LOT
2026-11-13+01:00
Contract duration start date LOT
2026-10-05+02:00
Contract nature
works | works
Contract nature main LOT
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Contract nature main PROC
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Acord-cadru și sistem dinamic2
Dps usage LOT
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Framework agreement LOT
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Procedură și anunț13
Form type
competition
Legal basis
32014L0024
Legal basis NOTICE
32014L0024
Legal basis PROC
vob-a-eu
NOTICE identifier
2665bc6e-67d9-41fd-996d-792656e642fa
NOTICE preferred publication date
2026-08-12T00:00:00+02:00
NOTICE subtype
16
NOTICE title
Germania – Lucrări de construcţii – Brainergy Park Energie GmbH wg. Stahlbauarbeiten für die Energiezentrale
NOTICE type
cn-standard
NOTICE version
Clasificare CPV5
Classification cpv
45000000 | 45000000
Main classification LOT
45000000
Main classification PROC
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Termene și durate3
Deadline receipt request
2026-09-01T12:00:00+02:00
Deadline receipt tender date LOT
2026-09-01+02:00
Deadline receipt tender time LOT
12:00:00+02:00
Căi de atac1
Review deadline description LOT
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB: 1. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB: 1. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Der Gesamtfertigstellungstermin gemäß § 4 der Vertragsbedingungen wurde auf den 19.02.2027 geändert.
Auf § 16a EU VOB/A wird verwiesen.
Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen 1. versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, 2. versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder 3. fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Erklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer, die für die Dauer des verfahrensgegenständlichen Auftrags aufrechterhalten wird, und Erklärung darüber, dass für den Auftrag Deckungssummen für Personenschäden in Höhe von EUR 5 Mio. und für Sach-/Vermögensschäden in Höhe von EUR 3 Mio. bestehen werden, wobei die Maximierung der Schadensregulierung im Jahr mindestens das 2-fache der geforderten Deckungssummen betragen muss.
Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Unternehmensbezogene Referenzen in einem Zeitraum von 01/2021 bis Ende der Angebotsfrist gem. § 6a EU Nr. 3 lit. a) EU VOB/A Jeder Bieter muss mindestens zwei Referenzen über die Erbringung angeben, die mit den ausschreibungsgegenständlichen Leistungen vergleichbar sind und in einem Zeitraum von 2021 bis zur Abgabe des Angebotes abgeschlossen worden sind, angeben. Vergleichbar sind Leistungen, die das Herstellen, Liefern und Montieren von Stahlkonstruktionen im Innen- und Außenbereich sowie von Stahltreppen, Absturzgeländern, Brüstungen und Steigleitern zum Gegenstand haben. Zu jeder Referenz sind Angaben zum Auftraggeber, zur Projektdauer sowie zu den ausgeführten Leistungen zu machen.
Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann.
Auf dem Areal der ehemaligen Sendeanlage am Stadtrand von Jülich und unmittelbarer Nähe zum Campus der FH Aachen entsteht derzeit ein Wissenschaftspark und innovatives Gewerbegebiet mit rd. 52 ha Fläche entstehen (im Folgenden: „Brainergy Park Jülich“). Der AG hat die Aufgabe, die Liegenschaften im Brainergy Park mit Wärme zu versorgen. Die Gebäude sollen über ein nahezu CO₂-neutrales Fernwärmesystem mit Wärme versorgt werden. Dieses wassergefüllte LowEx-Netz wird von einer zentralen Energie-zentrale betrieben, die im Sommer für Kühlung und im Winter für Wärme sorgt. Die Wärme wird dezentral durch Wärmepumpenanlagen bereitgestellt, die in Containern untergebracht sind. Auf dem Grundstück der Brainergy Park Energie GmbH im Brainergy Park in Jülich wird im Zuge der Erweiterung des Wärmenetzes eine Energiezentrale als Neubau in Holzbauweise errichtet. Der Neubau unterteilt sich in eine Halle und in einen 3-geschossigen Baukörper. Im EG gibt es die Niederspannung mit Unterverteilung, Lager, Telekommunikation, Hauswirtschaftsraum mit Heizung, und dem Zugang zum Bürobereich im 1. und 2. Obergeschoss mit 14 Arbeitsplätzen, Besprechungsraum, Teeküche, Loggien und Sanitäreinrichtungen. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind: - Herstellen, Liefern und Montieren von Stahlkonstruktionen im Innen- und Außenbereich, u.a. - Stahltreppen, Absturzgeländer, Brüstung, Steigleiter
Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) oder nach § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen.
Es gelten alle maßgeblichen grenzüberschreitenden Vorschriften im Zusammenhang mit dem Beschaffungsgegenstand.
Gewertet werden die Angebote von Bietern, die die Anforderungen an die Eignung erfüllen und mittels der entsprechenden Erklärungen nachgewiesen haben. Die Entscheidung über den Zuschlag erfolgt auf Grundlage des angebotenen Gesamtpreises.
Vergabekammer Rheinland, Bezirksregierung Köln
- Vertragserfüllungssicherheit (5% der Netto-Auftragssumme) - Mängelansprüchesicherheit (3% der Netto-Abrechnungssumme)
Erklärung über den Umsatz (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025) gem. § 6a EU Nr. 2 lit. c) EU VOB/A Die Bieter haben den Umsatz des Unternehmens (netto) jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024, 2025), soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, anzugeben (Eigenerklärung). Der erzielte Jahresumsatz (netto) jährlich mindestens EUR 300.000,00/Jahr betragen haben (Mindestkriterium). Die Erklärung hat in dem Formblatt „Erklärung zur Eignung“ an der entsprechenden Stelle zu erfolgen Alternativ kann der Nachweis durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten. Als vorläufiger Nachweis kann die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) dienen. In diesem Fall gilt § 6 EU Abs. 2 VOB/A zur Nachforderung durch den Auftraggeber.
Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) oder nach § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder nach den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), oder nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
Auf dem Areal der ehemaligen Sendeanlage am Stadtrand von Jülich und unmittelba-rer Nähe zum Campus der FH Aachen entsteht derzeit ein Wissenschaftspark und innovatives Gewerbegebiet mit rd. 52 ha Fläche entstehen (im Folgenden: „Brainergy Park Jülich“). Der AG hat die Aufgabe, die Liegenschaften im Brainergy Park mit Wärme zu versorgen. Die Gebäude sollen über ein nahezu CO₂-neutrales Fernwärmesystem mit Wärme versorgt werden. Dieses wassergefüllte LowEx-Netz wird von einer zentralen Energie-zentrale betrieben, die im Sommer für Kühlung und im Winter für Wärme sorgt. Die Wärme wird dezentral durch Wärmepumpenanlagen bereitgestellt, die in Containern untergebracht sind. Auf dem Grundstück der Brainergy Park Energie GmbH im Brainergy Park in Jülich wird im Zuge der Erweiterung des Wärmenetzes eine Energiezentrale als Neubau in Holzbauweise errichtet. Der Neubau unterteilt sich in eine Halle und in einen 3-geschossigen Baukörper. Im EG gibt es die Niederspannung mit Unterverteilung, La-ger, Telekommunikation, Hauswirtschaftsraum mit Heizung, und dem Zugang zum Bürobereich im 1. und 2. Obergeschoss mit 14 Arbeitsplätzen, Besprechungsraum, Teeküche, Loggien und Sanitäreinrichtungen. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind: - Herstellen, Liefern und Montieren von Stahlkonstruktionen im Innen- und Außenbereich, u.a. - Stahltreppen, Absturzgeländer, Brüstung, Steigleiter
Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Brainergy Park Energie GmbH
Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129a StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §§ 263 (Betrug) oder 264 StGB (Subventionsbetrug).
Brainergy Park Energie GmbH wg. Stahlbauarbeiten für die Energiezentrale
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80258-24 (22)
Brainergy Park Energie GmbH wg. Stahlbauarbeiten für die Energiezentrale
până la 1 sept. 2026, 12:00
Auf dem Areal der ehemaligen Sendeanlage am Stadtrand von Jülich und unmittelbarer Nähe zum Campus der FH Aachen entsteht derzeit ein Wissenschaftspark und innovatives Gewerbegebiet mit rd. 52 ha Fläche entstehen (im Folgenden: „Brainergy Park Jülich“). Der AG hat die Aufgabe, die Liegenschaften im Brainergy Park mit Wärme zu versorgen. Die Gebäude sollen über ein nahezu CO₂-neutrales Fernwärmesystem mit Wärme versorgt werden. Dieses wassergefüllte LowEx-Netz wird von einer zentralen Energie-zentrale betrieben, die im Sommer für Kühlung und im Winter für Wärme sorgt. Die Wärme wird dezentral durch Wärmepumpenanlagen bereitgestellt, die in Containern untergebracht sind. Auf dem Grundstück der Brainergy Park Energie GmbH im Brainergy Park in Jülich wird im Zuge der Erweiterung des Wärmenetzes eine Energiezentrale als Neubau in Holzbauweise errichtet. Der Neubau unterteilt sich in eine Halle und in einen 3-geschossigen Baukörper. Im EG gibt es die Niederspannung mit Unterverteilung, Lager, Telekommunikation, Hauswirtschaftsraum mit Heizung, und dem Zugang zum Bürobereich im 1. und 2. Obergeschoss mit 14 Arbeitsplätzen, Besprechungsraum, Teeküche, Loggien und Sanitäreinrichtungen. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind: - Herstellen, Liefern und Montieren von Stahlkonstruktionen im Innen- und Außenbereich, u.a. - Stahltreppen, Absturzgeländer, Brüstung, Steigleiter
Detalii licitație
Descriere
Auf dem Areal der ehemaligen Sendeanlage am Stadtrand von Jülich und unmittelba-rer Nähe zum Campus der FH Aachen entsteht derzeit ein Wissenschaftspark und innovatives Gewerbegebiet mit rd. 52 ha Fläche entstehen (im Folgenden: „Brainergy Park Jülich“). Der AG hat die Aufgabe, die Liegenschaften im Brainergy Park mit Wärme zu versorgen. Die Gebäude sollen über ein nahezu CO₂-neutrales Fernwärmesystem mit Wärme versorgt werden. Dieses wassergefüllte LowEx-Netz wird von einer zentralen Energie-zentrale betrieben, die im Sommer für Kühlung und im Winter für Wärme sorgt. Die Wärme wird dezentral durch Wärmepumpenanlagen bereitgestellt, die in Containern untergebracht sind. Auf dem Grundstück der Brainergy Park Energie GmbH im Brainergy Park in Jülich wird im Zuge der Erweiterung des Wärmenetzes eine Energiezentrale als Neubau in Holzbauweise errichtet. Der Neubau unterteilt sich in eine Halle und in einen 3-geschossigen Baukörper. Im EG gibt es die Niederspannung mit Unterverteilung, La-ger, Telekommunikation, Hauswirtschaftsraum mit Heizung, und dem Zugang zum Bürobereich im 1. und 2. Obergeschoss mit 14 Arbeitsplätzen, Besprechungsraum, Teeküche, Loggien und Sanitäreinrichtungen. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind: - Herstellen, Liefern und Montieren von Stahlkonstruktionen im Innen- und Außenbereich, u.a. - Stahltreppen, Absturzgeländer, Brüstung, Steigleiter
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Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) oder nach § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder nach den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), oder nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
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528680-2026
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Brainergy Park Energie GmbH wg. Stahlbauarbeiten für die Energiezentrale