Anunțul 566535-2026 pentru Germania – Lucrări de construcţii de autostrăzi – Neubau Lärmschutzanlagen Schwaig este publicat de Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordbayern și este încadrat la codul CPV 45233110.
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Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.
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TenderDoc
Public opening date LOT
2026-09-22+02:00
Public opening description LOT
Die Teilnahme an der Angebotsöffnung ist nicht zugelassen
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Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordbayern Flaschenhofstr. 55 90402 Nürnberg Deutschland
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Reserved procurement LOT
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Selection criterion description LOT
Mit dem Angebot einzureichen: Angaben zu geeigneten Referenzen über die Ausführung von Bauleistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: a)Angaben zu wenigstens zwei geeigneten Referenzen über die Herstellung (Neubau oder Ersatzneubau) von Lärmschutzwänden mit einer Höhe von mindestens 6 Metern und einer Länge von mindestens 100 m b)Angaben zu wenigstens einer geeigneten Referenz über eine Fahrbahndeckenerneuerung mit mindestens 50.000 m² Asphaltschichten c) Angaben zu wenigstens einer geeigneten Referenz über die Herstellung von Erdwällen für Lärmschutzmaßnahmen mit mindestens 30.000 m³ Erdbewegungen Soweit die unter den Buchstaben a) bis c) genannten Leistungen in Referenzen gemeinsam enthalten sind, sind keine entsprechenden Referenzen einzeln vorzulegen; insgesamt sind wenigstens 2 geeignete Referenzen vorzulegen. Soweit der Bieter beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, sind die Kapazitäten dieser anderen Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe in Anspruch zu nehmen Auf gesondertes Verlangen einzureichen: - Zu den benannten Referenzen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis in Anlehnung an die HVA B-StB-Vorlage 3103 "Referenzbescheinigung" Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Sofern die im PQ-Verzeichnis hinterlegten Referenznachweise nicht den o. g. definierten Mindestanforderungen an vergleichbare Leistungen entsprechen, sind mit dem Angebot zusätzliche Referenznachweise einzureichen, die den geforderten Mindestanforderungen entsprechen. Nicht präqualifizierte Unternehmen Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das in Ziff. I.4. ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" mit folgenden Angaben vorzulegen: - Vorlage geeigneter Referenzen über die Ausführung von Bauleistungen in den letzten 5 Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind; Mindestanforderungen s. o.
Hinweis zur Geltung der Verordnung (EU) 2022/2560 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen (nachfolgend: FSR): Sind die Bedingungen für die Meldung finanzieller Zuwendungen gemäß Artikel 28 Absätze 1 und 2 FSR erfüllt, so ist ein Bewerber/Bieter verpflichtet, alle drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen nach Artikel 28 Absatz 1 Buchstabe b FSR zu melden. In allen anderen Fällen ist ein Bewerber/Bieter verpflichtet eine Erklärung abzugeben, in der er alle erhaltenen drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen aufführt und zu bestätigen, dass die erhaltenen drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen keiner Meldepflicht nach Artikel 28 Absatz 1 Buchstabe b FSR unterliegen. Für die Meldung bzw. Erklärung ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formular nach Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1441 zur Festlegung detaillierter Vorschriften für die Durchführung von Verfahren nach der Verordnung (EU) 2022/2560 (nachfolgend: Durchführungsverordnung) unter Beachtung der Vorgaben der FSR sowie der Durchführungsverordnung zu verwenden. Sofern ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt wird, ist die Meldung oder Erklärung sowohl mit dem Teilnahmeantrag als auch (nochmals) mit dem Angebot einzureichen. Im Übrigen mit dem Angebot. Auf die Gründe für die Ablehnung / den Ausschluss eines Teilnahmeantrags oder Angebots gemäß Art. 29 Abs. 3, Art. 29 Abs. 4 und Art. 31 Abs. 2 FSR wird hingewiesen.
Awarding cpb org
Rezultate, atribuiri și contracte10
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Preis
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Contract nature
works | works
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Procedură și anunț13
Form type
competition
Legal basis
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Legal basis NOTICE
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Legal basis PROC
vob-a-eu
NOTICE identifier
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NOTICE preferred publication date
2026-08-14T00:00:00+02:00
NOTICE subtype
16
NOTICE title
Germania – Lucrări de construcţii de autostrăzi – Neubau Lärmschutzanlagen Schwaig
NOTICE type
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NOTICE version
Termene și durate3
Deadline receipt request
2026-09-22T09:00:00+02:00
Deadline receipt tender date LOT
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Loc de executare9
Place of performance
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Place of performance city LOT
BAB A3 bei Schwaig Betr.-km 398+213 bis 400+182, AS Behringsersdorf bis AK Nürnberg Ost
Place of performance city PROC
BAB A3 bei Schwaig Betr.-km 398+213 bis 400+182, AS Behringsersdorf bis AK Nürnberg Ost
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Date de contact publicate în TED
20
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Textul integral publicat de TEDextinde
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
#Besonders auch geeignet für:selbst#,
-Herstellung provisor. Abscheideranlage -Rückbau und Wiederherstellung Betonschutzwand -Herstellung Erdwall -Deckensanierung -prov. Fahrbahnverbreiterung -Neuverlegung Leerrohre -Abbruch und Entsorgung Lärmschutzwand -Herstellung neue Lärmschutzwände -Abbruch Stützwand -Herstellung Stützwand inkl. Gabionenverblendung -Rückbau und Herstellung Fundamente für Verkehrszeichenbrücken -Markierung und Beschilderung
Neubau Lärmschutzanlagen Schwaig
Auf gesondertes Verlangen einzureichen: Gewerbeanmeldung, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer. Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise des Nichtvorliegens o. g. Ausschlussgründe und der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" mit folgenden Angaben in Ziff. I.1. u. I.2. vorzulegen: - Angaben über die Eintragung in einem Berufsregister.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordbayern
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordbayern Flaschenhofstr. 55 90402 Nürnberg Deutschland
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Mit dem Angebot einzureichen: Angaben zu geeigneten Referenzen über die Ausführung von Bauleistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: a)Angaben zu wenigstens zwei geeigneten Referenzen über die Herstellung (Neubau oder Ersatzneubau) von Lärmschutzwänden mit einer Höhe von mindestens 6 Metern und einer Länge von mindestens 100 m b)Angaben zu wenigstens einer geeigneten Referenz über eine Fahrbahndeckenerneuerung mit mindestens 50.000 m² Asphaltschichten c) Angaben zu wenigstens einer geeigneten Referenz über die Herstellung von Erdwällen für Lärmschutzmaßnahmen mit mindestens 30.000 m³ Erdbewegungen Soweit die unter den Buchstaben a) bis c) genannten Leistungen in Referenzen gemeinsam enthalten sind, sind keine entsprechenden Referenzen einzeln vorzulegen; insgesamt sind wenigstens 2 geeignete Referenzen vorzulegen. Soweit der Bieter beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, sind die Kapazitäten dieser anderen Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe in Anspruch zu nehmen Auf gesondertes Verlangen einzureichen: - Zu den benannten Referenzen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis in Anlehnung an die HVA B-StB-Vorlage 3103 "Referenzbescheinigung" Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Sofern die im PQ-Verzeichnis hinterlegten Referenznachweise nicht den o. g. definierten Mindestanforderungen an vergleichbare Leistungen entsprechen, sind mit dem Angebot zusätzliche Referenznachweise einzureichen, die den geforderten Mindestanforderungen entsprechen. Nicht präqualifizierte Unternehmen Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das in Ziff. I.4. ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" mit folgenden Angaben vorzulegen: - Vorlage geeigneter Referenzen über die Ausführung von Bauleistungen in den letzten 5 Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind; Mindestanforderungen s. o.
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Hinweis zur Geltung der Verordnung (EU) 2022/2560 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen (nachfolgend: FSR): Sind die Bedingungen für die Meldung finanzieller Zuwendungen gemäß Artikel 28 Absätze 1 und 2 FSR erfüllt, so ist ein Bewerber/Bieter verpflichtet, alle drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen nach Artikel 28 Absatz 1 Buchstabe b FSR zu melden. In allen anderen Fällen ist ein Bewerber/Bieter verpflichtet eine Erklärung abzugeben, in der er alle erhaltenen drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen aufführt und zu bestätigen, dass die erhaltenen drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen keiner Meldepflicht nach Artikel 28 Absatz 1 Buchstabe b FSR unterliegen. Für die Meldung bzw. Erklärung ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formular nach Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1441 zur Festlegung detaillierter Vorschriften für die Durchführung von Verfahren nach der Verordnung (EU) 2022/2560 (nachfolgend: Durchführungsverordnung) unter Beachtung der Vorgaben der FSR sowie der Durchführungsverordnung zu verwenden. Sofern ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt wird, ist die Meldung oder Erklärung sowohl mit dem Teilnahmeantrag als auch (nochmals) mit dem Angebot einzureichen. Im Übrigen mit dem Angebot. Auf die Gründe für die Ablehnung / den Ausschluss eines Teilnahmeantrags oder Angebots gemäß Art. 29 Abs. 3, Art. 29 Abs. 4 und Art. 31 Abs. 2 FSR wird hingewiesen.
Die Teilnahme an der Angebotsöffnung ist nicht zugelassen
Die Autobahn GmbH des Bundes
Mit dem Angebot einzureichen: Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Auf gesondertes Verlangen einzureichen: Benennung der für die Unterauftragsvergabe vorgesehenen Unternehmer.
Auf gesondertes Verlangen einzureichen: Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen und gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal. Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen Nicht präqualifizierte Unternehmen geben v. g. Angaben formlos ab.
Mit dem Angebot einzureichen: - Angaben und Nachweise gem. Beschreibung der o. g. Ausschlussgründe. - Angaben, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat. - Klarstellend wird ebenfalls auf die gesetzliche Regelung des Art. 5k VO (EU) Nr. 833-2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, hingewiesen. Die als Formular vorgegebene Eigenerklärung im Formblatt EIGENERKLAERUNG_BEZUG_RUSSLAND, mittels derer die Auftraggeber die Einhaltung der vorgenannten Vorschrift zu prüfen haben, ist abzugeben. Auf gesondertes Verlangen einzureichen: - Nachweis über die Anmeldung bei der für Ihr Unternehmen zuständigen Berufsgenossenschaft. Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" mit folgenden Angaben in Ziff. I.1. u. I.2. vorzulegen: - Angaben zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, - Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Mit dem Angebot einzureichen: 1. Sonstige geforderte Nachweise gem. Eigenerklärung Eignung: - Angaben zu technischen Fachkräften oder den technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen 2. Sonstige individuell geforderte Nachweise: - Nachweis der Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gem. dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS). Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt. - Nachweis der Qualifikation der geprüften Fachkraft für Fahrbahnmarkierungen und Qualifikation des Unternehmens gemäß den "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen " (ZTV M 13). Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt. - Nachweis der Qualifikation der systemspezifischen Montagefachkraft gemäß den "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Fahrzeug-Rückhaltesyteme " (ZTV FRS 13 Fassung 2017). Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt. - Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz (SprengG) als Betriebsnachweis. - Qualifikation des Verantwortlichen für die Kampfmittelräumungsarbeiten gemäß § 20 Sprengstoffgesetz (SprengG). Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen.
Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.
Preis
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Mit dem Angebot einzureichen: Angaben zum Eintrag ins Handelsregister, in die Handwerksrolle und/oder bei der Industrie- und Handelskammer bzw., dass das Unternehmen zu keiner Eintragung in v. g. Register verpflichtet ist. Auf gesondertes Verlangen einzureichen: Vorlage der Gewerbeanmeldung, des Handelsregisterauszugs, der Eintragung in die Handwerksrolle oder der Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise. Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise des Nichtvorliegens o. g. Ausschlussgründe und der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" mit folgenden Angaben in Ziff. I.1. u. I.2. vorzulegen: - Angaben über die Eintragung in einem Handelsregister.
Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist.
Mit dem Angebot einzureichen: - Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Auf gesondertes Verlangen einzureichen: - Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers / Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen. Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das in Ziff. I.3. ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" mit folgenden Angaben vorzulegen: - Angaben zum Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt.
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Neubau Lärmschutzanlagen Schwaig
până la 22 sept. 2026, 09:00
-Herstellung provisor. Abscheideranlage -Rückbau und Wiederherstellung Betonschutzwand -Herstellung Erdwall -Deckensanierung -prov. Fahrbahnverbreiterung -Neuverlegung Leerrohre -Abbruch und Entsorgung Lärmschutzwand -Herstellung neue Lärmschutzwände -Abbruch Stützwand -Herstellung Stützwand inkl. Gabionenverblendung -Rückbau und Herstellung Fundamente für Verkehrszeichenbrücken -Markierung und Beschilderung
45233110 — Lucrari de constructii complete sau partiale si lucrari publice
Detalii licitație
Descriere
Neubau Lärmschutzanlagen Schwaig
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