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- Der Campus der HAW Hamburg am Berliner Tor soll insgesamt modernisiert, weiterentwickelt und in Teilen zentralisiert werden. Grundlage dieser Entwicklung bildet ein städtebaulicher Rahmenplan, der durch die Büros Behnisch Architekten, ROBERTNEUN Architekten und Vogt Landschaft in enger Abstimmung mit dem Oberbaudirektor, dem Denkmalschutzamt, dem Bezirksamt Hamburg- Mitte/Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung sowie der HAW Hamburg erarbeitet wurde. Den Auftakt für die Entwicklung des Campus bildet der Neubau des Campus Service Center (CSC) Bei der Hauptfeuerwache 1. Hierfür hat GMH einen hochbaulichen Realisierungswettbewerb ausgelobt. Der hochbauliche Realisierungswettbewerb wurde inzwischen abgeschlossen. Im Anschluss wird mit den drei Preisträgern ein finales Verhandlungsverfahren zur Vergabe der Objektplanungsleistungen Gebäude durchgeführt. Im diesem ersten Bauabschnitt wird das Baufeld 4 (Bei der Hauptfeuerwache 1) nach dem Rückbau der dort vorhandenen beruflichen Schule neu bebaut. Das CSC bündelt Serviceeinrichtungen der Hochschule und wird ein Lern-, Arbeits- und Aufenthaltsort für Studierende, Mitarbeitende und externe Gäste. Vorgesehen sind das Studierendenzentrum, Service- und Beratungsangebote, das Weiterbildungszentrum sowie Fachbibliotheken. Zusätzlich sind ein Pizza-Restaurant und eine Fahrradtiefgarage geplant Besonderer Wert wird auf eine nachhaltige Planung, sowie auf eine hohe Flexibilität des Gebäudes gelegt. Die Fertigstellung ist für das Jahr 2034 vorgesehen. Die Nutzungsfläche NUF 1-6 des Neubaus beträgt 6.722 m². Die Kosten für den Neubau (KG 300 bis 600) werden derzeit auf 58.613.000 Euro brutto geschätzt (Stand Mai 2025). Die Kosten (KG 400) für den Neubau werden derzeit auf 22.285.000 € brutto geschätzt (Stand Mai 2025). Für die Realisierung des Neubaus wird das bestehende Gebäude der beruflichen Schule mit ca. 6.300 m² BGF zurückgebaut und das Baufeld freigemacht. Dabei bleibt ein vorhandenes Technikgebäude erhalten. Das Baufeld befindet sich in zentraler innerstädtischer Lage, direkt neben Hochschul- und Schulgebäuden. Die Baumaßnahme soll eine Nachhaltigkeitszertifizierung nach BNB erhalten (BNB-Silber). Die zu vergebenden Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung (ALG 1 – 8) in Anlehnung an § 55 Abs. 3 HOAI i. V. m Anlage 15 Nummer 15.1 bestehen aus: • Leistungsphasen 1 und 2 gem. § 55 HOAI Optionale Leistungen: • Leistungsphasen 3 bis 9 gem. § 55 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung der AG (ggf. in noch von der Auftraggeberin festzulegenden Stufen und Umfang) • Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen, als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen) Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die Beauftragung der weiteren Stufen erfolgt, sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrundeliegende Aufgabe realisiert wird und die Finanzierung gesichert ist. Eine Entscheidung hinsichtlich einer Vergabe der Bauleistungen an einen GU ist noch nicht getroffen. Mögliche Veränderungen des Leistungsbildes sind durch die Einsatzform von Kumulativleistungsträgern abhängig und als optionale Leistungen beschrieben: • Optional: Minderleistungen für den Einsatz von Einzelplaner und GU; GU ohne Lph. 5 (HOAI) für die Stufen 3 bis 5 gem. Vertragsentwurf, bezogen auf den Neubau. • Optional: Minderleistungen für den Einsatz von Einzelplaner und GU; GU mit Lph. 5 (HOAI) für die Stufen 3 bis 5 gem. Vertragsentwurf, bezogen auf den Neubau. Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch das Büro Luchterhandt aus Hamburg unterstützen und beratend begleiten. Hinweis: Der AG behält sich vor, die Verhandlung ohne Verhandlungstermin durchzuführen (vgl. §17 Abs. 11 VgV). Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert. Die Auswahl erfolgt anhand der für den Leistungsbereich der Technischen Ausrüstung eingereichten zwei besten Referenzprojekte welche innerhalb der vergangenen 7 Jahre (Stichtag 1.1.2019) mit Übergabe an die Nutzer realisiert worden sind, jeweils in den Kriterien vergleichbare Größe, vergleichbare Bauaufgabe, vergleichbares Leistungsbild und vergleichbare angestrebte Qualität. Insgesamt werden maximal zwei Referenzen in die Bewertung einbezogen. Insgesamt können mit den Referenzen zusammen maximal 32 Punkte erreicht werden. Näheres hierzu siehe Abschnitt 3. des Auswahlbogens. Um die eingereichten Referenzprojekte anhand der vorgegebenen Kriterien prüfen zu können, ist es wichtig, die dafür notwendigen Parameter der Referenzprojekte zu benennen. Wir bitten darum, die Referenzprojekte anhand der in den Bewerbungsbogen vorgegebenen Formulare zu dokumentieren. Der bei der Auswahl verwendete Auswahlbogen mit den formalen Kriterien, Mindestanforderungen und Auswahlkriterien wird zusammen mit dem Bewerbungsbogen zur Verfügung gestellt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmeranzahl analog § 75 (6) VgV durch ein unabhängiges Gremium unter den verbliebenen Bewerbern zu losen. Es sind nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem Bewerbungsbogen sowie der beigefügten Vordrucke und den darin geforderten Angaben und Anlagen zugelassen. Die Bewerbung ist in Textform zu unterschreiben (Näheres siehe Verfahrenshinweise). Die in den Verfahrenshinweisen aufgezählten Nachweise müssen aktuell (bis auf Kammerurkunden, Diplom-Urkunden, Fortbildungsnachweis) nicht älter als 12 Monate und noch gültig sein. Mehrfachbeteiligungen in personell identischer Form werden nicht zugelassen. Bewerbungen per E-Mail sind nicht zulässig. Die Bewerbungsfrist ist zwingend einzuhalten. Die geforderten Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben. Bei Bewerbungen mit Unterauftragnehmern sind die geforderten Unterlagen für den Bewerber sowie für alle Unterauftragnehmer vorzulegen. Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn die nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind in Übersetzung vorzulegen. Die Darstellung der Referenzen muss im Format DIN A3 gut erkennbar sein. Mit dem Angebot ist ein Nachweis über die vollständige und zeitgerechte Entrichtung der Sozialabgaben (in Kopie, von einem Sozialversicherungsträger oder einer Sozialkasse, alternativ durch Erklärung des Steuerberaters) und die Bescheinigung über die ordnungsgemäße Entrichtung der Steuern des jeweiligen Finanzamtes (gültig und nicht älter als 12 Monate) einzureichen. Die zur Verfügung gestellten Verfahrenshinweise sowie der Auswahlbogen sind zwingend zu beachten und bindend. Die Vergabestelle prüft die eingegangenen Bewerbungen bzw. Angebote. Fehlende Nachweise und Unterlagen werden mit angemessener Frist (in der Regel 6 Kalendertage ab Versand des Nachforderungsschreibens) nachgefordert. Werden nachgeforderte Nachweise oder Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Hinweis: Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen. Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
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- GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH ist Partner für das Management kommunaler Immobilien in Hamburg. GMH baut, saniert und bewirtschaftet Schulbauten im Hamburger Süden, entwickelt und realisiert kommunale Bauten der Stadt Hamburg und arbeitet im Hochschulbau eng mit der Universität Hamburg und der HAW Hamburg zusammen. GMH realisiert in diesem Zusammenhang im Auftrag der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung (BWFG) den Neubau des Campus Service Center (CSC) und Rückbaumaßnahmen inkl. Baufeldfreimachung am Standort Bei der Hauptfeuerwache 1 in Hamburg. Im weiteren siehe Ziffer 5.1.6 "Allgemeine Informationen - Zusätzliche Informationen"
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- Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
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- Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Grund- und Besondere Leistungen gem. Vertragsentwurf in Verbindung mit der Vertragsanlage Leistungsbild: Optionale Leistungen: • Leistungsphasen 3 bis 9 gem. § 55 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung der AG (ggf. in noch von der Auftraggeberin festzulegenden Stufen und Umfang) • Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen, als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen) Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die Beauftragung der weiteren Stufen erfolgt, sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrundeliegende Aufgabe realisiert wird und die Finanzierung gesichert ist. Eine Entscheidung hinsichtlich einer Vergabe der Bauleistungen an einen GU ist noch nicht getroffen. Mögliche Veränderungen des Leistungsbildes sind durch die Einsatzform von Kumulativleistungsträgern abhängig und als optionale Leistungen beschrieben: • Optional: Minderleistungen für den Einsatz von Einzelplaner und GU; GU ohne Lph. 5 (HOAI) für die Stufen 3 bis 5 gem. Vertragsentwurf, bezogen auf den Neubau. • Optional: Minderleistungen für den Einsatz von Einzelplaner und GU; GU mit Lph. 5 (HOAI) für die Stufen 3 bis 5 gem. Vertragsentwurf, bezogen auf den Neubau.
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- An der Stadthausbrücke 1
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- 2A1 Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung Beschreibung: Zu 2A1: Aktueller Nachweis (nicht älter als 12 Monate und noch gültig) über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung (mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden). Im Falle einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung in einem nicht deutschsprachigen Land, ist neben der Versicherungsbescheinigung eine einfache Übersetzung in deutscher Sprache unter Angabe der Versicherungshöhen in Euro ergänzend einzureichen. Für Bewerber aus EU-Ländern, deren landestypische Versicherung eine Aufteilung in Personen- und Sachschäden nicht vorsieht, ist eine bestehende Haftpflichtversicherung in Höhe von mind. 3,0 Mio. Euro pro Schadensfall zwingend nachzuweisen. 2A2: Bereitschaftserklärung des Bewerbers in eine kombinierte Bauleistungs- und Haftpflichtversicherung nach Maßgabe von § 10 des Vertragsmusters einzutreten (Vordruck im Bewerberbogen).
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- Neubau Campus Service Center (CSC) und Rückbaumaßnahmen inkl. Baufeldfreimachung am Standort Bei der Hauptfeuerwache 1 in Hamburg - Technische Ausrüstung gem. §§ 53 HOAI, Anlagegruppen 1-8
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