Anunțul 568054-2026 pentru Germania – Servicii IT: consultanţă, dezvoltare de software, internet şi asistenţă – IT-Dienstleistungen zur Migration von Billing4us nach Grid4us este publicat de items GmbH & Co. KG și este încadrat la codul CPV 72000000.
Sinteză HarveyAI
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1. a) Die Auftraggeberin verfährt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung - SektVO) sowie allen weiteren einschlägigen bundes- und landesrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils geltenden Fassung. b) Im Falle von Abweichungen/ Widersprüchen der Vergabeunterlagen zu diesem Verfahrensrecht sind ausschließlich die gesetzlichen Verfahrensregelungen maßgeblich. Die Vergabeunterlagen sind in einem solchen Fall im Lichte der geltenden Rechtsvorschriften auszulegen. c) Die Bewerbungsbedingungen konkretisieren und ergänzen die gesetzlichen Vorgaben für das vorliegende Vergabeverfahren und sind von den Bietern zu beachten. Sie sind im Einklang mit den maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen auszulegen. Sie ersetzen nicht die eigenverantwortliche Kenntnis und Beachtung der maßgeblichen vergaberechtlichen Bestimmungen. d) Bei inhaltlichen Abweichungen oder Widersprüchen zwischen der Auftragsbekanntmachung und den Bewerbungsbedingungen ist ausschließlich die jeweils zuletzt veröffentlichte Fassung der Auftragsbekanntmachung maßgeblich. 2. a) Die Weitergabe von Teilen des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen ist gemäß § 34 SektVO zulässig. b) Ein Unterauftrag im Sinne dieses Vergabeverfahrens liegt vor, wenn ein anderes Unternehmen (auch: Freelancer) einen Teil der ausgeschriebenen Leistung im eigenen Namen, mit eigenem Personal und in eigener Verantwortung für den Bieter ausführt, ohne selbst Vertragspartner der Auftraggeberin zu werden. c) Jeder Bieter hat bereits mit dem Angebot die Teile des Auftrags anzugeben, die er an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Soweit zumutbar, sind auch die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Hierfür ist der Vordruck 07: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (VHB 533a EU) zu verwenden. d) Die Auftraggeberin kann von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die verbindliche Benennung der Unterauftragnehmer sowie den Nachweis darüber verlangen, dass dem Bieter die zur Auftragsausführung erforderlichen Ressourcen dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen. Für diesen Nachweis ist der Vor-druck 07a: Nachweis Unterauftragnehmer (VHB 533b EU) zu verwenden. Sofern bereits der Vordruck 534a EU: Erklärung Eignungsleihe vorgelegt wurde, kann die Vorlage des Vordrucks 07a entfallen. e) Beruft sich ein Bieter gemäß § 47 SektVO auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zur Erfüllung von Eignungskriterien, ist bereits mit dem Angebot eine entsprechende Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass ihm die betreffenden Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen. f) Bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Vordruck 05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (VHB 534b EU) zu verwenden. Bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist der Vordruck 05a: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit (VHB 534a EU) zu verwenden. Die Auftraggeberin behält sich vor, ergänzende Nachweise oder Erklärungen zum Nachweis der tatsächlichen Verfügbarkeit der Kapazitäten zu verlangen. g) Die Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern oder die Berufung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen im Wege der Eignungsleihe berührt nicht die alleinige vertragliche Verantwortlichkeit des Bieters gegenüber der Auftraggeberin. h) Für sämtliche Unterauftragnehmer - unabhängig von der Stufe der Leistungserbringung - gelten die Vorgaben des § 128 Abs. 1 GWB. Die Bieter haben sicherzustellen, dass auch sämtliche Unterauftragnehmer, die an der Ausführung des Auftrags mitwirken, die geltenden umweltbezogenen, sozialen und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen einhalten, die auf Unionsrecht, nationalem Recht, in Tarifverträgen oder in Rechts- und Verwaltungsvorschriften beruhen. Die Verpflichtung zur Einhaltung dieser Vorschriften trifft Unterauftragnehmer in gleicher Weise wie den Hauptauftragnehmer. i) Die Auftraggeberin überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt sie die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann sie verlangen, dass dieser ersetzt wird. Die Auftraggeberin kann dem Bieter dafür eine Frist setzen. 3. a) Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Ausschlussgründe gemäß Vordruck 04: Eigenerklärung Ausschlussgründe (VHB 521 EU) abzugeben (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln). b) Zum Nachweis, dass kein Ausschlussgrund nach § 19 Absatz 3 MiLoG vorliegt, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Mindestlohngesetz gemäß Vordruck 04a: Eigenerklärung Mindestlohngesetz (VHB 522 EU) abzugeben (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln). c) Zum Nachweis, dass keine Sanktionstatbestände nach Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vorliegen, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Sanktionen gemäß Vordruck 04b: Eigenerklärung Sanktionen (VHB 523 EU) abzugeben (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln). 4. a) Nach Ablauf der Angebotsfrist können Bieter zu Präsentationen eingeladen werden. Die Präsentationen dienen ausschließlich der Verifizierung der Angebote. Eine Bewertung der Präsentation erfolgt nicht. b) Die Entscheidung, ob eine Präsentation erforderlich ist, trifft die Auftraggeberin nach pflichtgemäßem Ermessen. c) Soweit die Auftraggeberin Präsentationen für erforderlich hält, finden diese voraussicht-lich am 29.09.2026 statt. Eine gesonderte Einladung mit genauer Uhrzeit und organisa-torischen Hinweisen erfolgt rechtzeitig über das Vergabeportal. 5. Bestandteile der EVB-IT Rahmenvereinbarung sind in der folgenden Reihenfolge: 01 Antworten und Klarstellungen des Auftraggebers auf Bieterfragen im Vergabeverfahren 02 Leistungsbeschreibung 03 Preisblatt 04 Governance Migrationspartner 05 Governance Kunden 06 Toolkonzept des Auftragnehmers 07 Migrationskonzept des Auftragnehmers 08 Projektmanagementkonzept des Auftragnehmers 09 Teamkonzept des Auftragnehmers 10 Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung 11 Vertraulichkeits- und Verschwiegenheitsvereinbarung (NDA) 12 EVB-IT Dienstleistungs-AGB sowie nachrangig die Lizenz- und Nutzungsbedingungen der jeweiligen Rechteinhaber für die in Anlage 06: Toolkonzept des Auftragnehmers ausdrücklich benannten Softwaretools sowie die von dem Auftragnehmer im Rahmen des Vergabeverfahrens in dem Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung gemäß Anlage 10 beschriebenen technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs).
Clean vehicles directive LOT
false
Description LOT
Die Auftraggeberin betreibt für ihre Kunden ein auf SAP IS-U basierendes Netzbetreiber-Template, das derzeit von sieben Verteilnetzbetreibern ("VNB") unter der Bezeichnung "Billing4us" genutzt wird. Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die vollständige Migration der sieben VNB von Bil-ling4us auf das neue Netzbetreiber-Template "Grid4us" durch den Auftragnehmer. Die Einzelheiten ergeben sich aus Anlage 02: Leistungsbeschreibung sowie Anlage 04: Governance Migrationspartner. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass die Leistungsbeschreibung der Vertraulichkeit unterliegt. Die vertrauliche Fassung der Leistungsbeschreibung wird den Bietern erst im Vergabeverfahren nach Übermittlung einer unterzeichneten Vertraulichkeitserklärung (Anlage 11) über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals DTVP zur Verfügung gestellt. Das geschätzte Auftragsvolumen beläuft sich, bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung von drei Jahren, auf insgesamt 14.000 Personentage. Dieses Volumen verteilt sich wie folgt: - Projektleiter 15 % (= 2.100 Personentage) - TPL/Architekt 20 % (= 2.800 Personentage) - Senior Consultant 35 % (= 4.900 Personentage) - Junior Consultant 30 % (= 4.200 Personentage) Die Mindestabnahmemenge beträgt für die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung insgesamt 10.000 Personentage und verteilt sich wie folgt: - Projektleiter 15 % (= 1.500 Personentage) - TPL/Architekt 20 % (= 2.000 Personentage) - Senior Consultant 35 % (= 3.500 Personentage) - Junior Consultant 30 % (= 3.000 Personentage) Für sämtliche auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge gilt in Summe ei-ne verbindliche einheitliche Höchstabnahmegrenze von 20.000 Personentagen, bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung. Über die vorgesehene Mindestabnahmemenge hinaus besteht keine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin. Die Rahmenvereinbarung wird mit einem Unternehmen geschlossen. Die auf der Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge werden durch gesonderten Einzelabruf der Auftraggeberin auf Grundlage der Rahmenvereinbarung vergeben. Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Sie hat eine feste Laufzeit von drei Jahren (= Höchstlaufzeit). Nach dem Ablauf der Höchstlaufzeit endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt, wenn die vorgesehene Höchstabnahmegrenze vor dem Ablauf der Höchstlaufzeit erreicht wird. Die Beteiligung von zwei der sieben Verteilnetzbetreiber an dem ausgeschriebenen Migrationsprogramm steht zum Zeitpunkt der Einleitung des Vergabeverfahrens noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der jeweils zuständigen Unternehmensgremien. Nach der der-zeitigen Planung werden die erforderlichen Gremienentscheidungen vor der vorgesehenen Zuschlagserteilung getroffen. Die Auftraggeberin beabsichtigt, den Zuschlag erst nach Vorliegen der erforderlichen Zustimmungen zu erteilen (Gremienvorbehalt). Die Bieter haben ihrer Angebotserstellung und Angebotskalkulation unverändert die Migration sämtlicher sieben Verteilnetzbetreiber sowie die in den Vergabeunterlagen angegebenen Mengen und Rahmenbedingungen zugrunde zu legen. Sollten die erforderlichen Zustimmungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt werden, wird die Auftraggeberin unter Beachtung der vergaberechtlichen Vorgaben über die Fortführung oder Aufhebung des Vergabeverfahrens entscheiden.
Nachforderungen bleiben, soweit gesetzlich zulässig, vorbehalten. Die Auftraggeberin sieht in Ausübung des ihr insoweit zustehenden Ermessens bei den Teilnahmeanträgen/ Angeboten von Nachforderungen ab, die bereits aus anderen Gründen keine Berücksichtigung finden können.
Missing info submission LOT
late-some
Multiple tender LOT
not-allowed
Procurement document id LOT
SomeTenderDocID1
Renewal maximum LOT
0
Reserved execution LOT
no
Reserved procurement LOT
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Security clearance LOT
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Selection criterion description LOT
(1.) Soweit die Berufsausübung erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter eine Eigenerklärung darüber abgeben, dass sie nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen oder auf andere Weise zur Ausübung des betreffenden Berufs berechtigt sind. (2.) Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister sowie die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt. (3.) Die Eigenerklärung ist im Rahmen des Angebotes auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung abzugeben. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen bzw. - soweit gefordert - in den hierfür vorgesehenen Feldern eine eindeutige Auswahl "ja" oder "nein" vorzunehmen. (4.) Über die Eigenerklärung hinausgehende Unterlagen werden nur von aussichtsreichen Bietern angefordert, § 122 Abs. 3 S. 2 GWB. Dies erfolgt nach Angebotsabgabe. Soweit die Auftraggeberin entsprechende Unterlagen anfordert, sind diese in elektronischer Form (z. B. als Scan der Originalurkunde oder als entsprechende elektronische Datei) vorzulegen. (5.) Im Fall von Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied, dessen Berufsausübung erlaubnispflichtig ist, die Eigenerklärung gesondert abzugeben.
1. Im Vordruck 08 ist für sämtliche zur Durchführung der Migrationsleistungen erforderlichen Tools ein gesonderter Pauschalpreis für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung anzugeben. Dieser Pauschalpreis umfasst sämtliche im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Nutzung der Tools anfallenden Kosten, ins-besondere Lizenz-, Nutzungs-, Betriebs-, Wartungs- und Supportkosten. Die Toolkosten sind nicht Bestandteil der Personentagessätze. Weitere Toolkosten werden nicht gesondert vergütet. Der Vordruck 08 wurde entsprechend aktualisiert und als Update 01 im Projektraum des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellt. 2. Nach Ablauf der Angebotsfrist können Bieter zu Präsentationen eingeladen werden. Die Präsentationen dienen ausschließlich der Verifizierung der Angebote. Eine Bewertung der Präsentation erfolgt nicht. Die Entscheidung, ob eine Präsentation erforderlich ist, trifft die Auftraggeberin nach pflichtgemäßem Ermessen. Soweit die Auftraggeberin Präsentationen für erforderlich hält, finden diese voraussichtlich am 29.09.2026 statt. Eine gesonderte Einladung mit genauer Uhrzeit und organisatorischen Hinweisen erfolgt rechtzeitig über das Vergabeportal. Die Bewerbungsbedingungen wurden entsprechend aktualisiert und als Update 01 im Projektraum des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellt.
Organizații și puncte de contact46
Organisation city addinfo LOT
Münster
Organisation city buyer
Münster
Organisation city revieworg LOT
Münster
Organisation city ted esen
Bonn
Organisation city tender receip LOT
Münster
Organisation country addinfo LOT
DEU
Organisation country buyer
DEU
Organisation country revieworg LOT
DEU
Organisation country sub addinfo LOT
Autoritate contractantă8
Buyer city
Münster
Buyer country
DEU
Buyer country sub
DEA33
Buyer email
[email eliminat]
Buyer identifier
DE348319566
Buyer name
items GmbH & Co. KG
Buyer post code
48155
Main activity
electricity
Rezultate, atribuiri și contracte9
Award criterion description LOT
(1.) Für die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 08: Preisblatt (nachfolgend auch: "Preisblatt") zu verwenden. (2.) Im Vordruck 08 ist für jede der dort vorgegebenen Funktionen (Projektleiter / TPL bzw. Architekt / Senior Consultant / Junior Consultant) jeweils ein Tagessatz für Vor-Ort-Leistungen und ein Tagessatz für Remote-Leistungen anzugeben, der sämtliche Leistungen nach der ausgeschriebenen EVB-IT Rahmenvereinbarung abdeckt und für alle Tätigkeiten in Bezug auf die Leistungen der jeweiligen Funktion gleichermaßen gilt. (3.) Die Tagessätze sind unter Berücksichtigung der jeweils angegebenen Schätzmengen auf Basis einer täglichen Netto-Arbeitszeit von acht Stunden zu kalkulieren. Sollte im Einzelfall mehr oder weniger als acht Stunden geleistet werden, so werden die mehr oder weniger geleisteten vollen Stunden mit 1/8 des Tagessatzes anteilig verrechnet. (4.) Die angegebenen Netto-Tagessätze schließen sämtliche mit der Leistung verbundenen Kosten und Aufwendungen sowie Auslagenersatz ein, insbesondere Reise- und Übernachtungskosten, Spesen, Auslagen sowie Nebenleistungen des Auftragnehmers. Eine gesonderte Vergütung weiterer Kosten erfolgt nicht. Hiervon ausgenommen sind die Kosten der Migrationstools. (5.) Im Vordruck 08 ist für sämtliche zur Durchführung der Migrationsleistungen erforderlichen Tools ein gesonderter Pauschalpreis für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung anzugeben. Dieser Pauschalpreis umfasst sämtliche im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Nutzung der Tools anfallenden Kosten, insbesondere Lizenz-, Nutzungs-, Betriebs-, Wartungs- und Supportkosten. Die Tool-kosten sind nicht Bestandteil der Personentagessätze. Weitere Toolkosten werden nicht gesondert vergütet. (6.) Es sind ausschließlich die hellrot unterlegten Felder zu befüllen. Änderungen, Ergänzungen oder Kommentierungen des Preisblattes sind unzulässig und führen regelmäßig zum Ausschluss vom Verfahren. (7.) Für die Wertung des Angebotspreises ist ausschließlich der im Vordruck 08 angegebene Brutto-Gesamtpreis (= Angebotsvergleichspreis) maßgeblich. Der Bieter mit dem niedrigsten Brutto-Gesamtpreis erhält die Höchstpunktzahl von 30 Punkten. Alle weiteren Angebote werden im Verhältnis zum niedrigsten Preis wie folgt bewertet: 30 Punkte multipliziert mit dem niedrigsten angebotenen Brutto-Gesamtpreis dividiert durch den angebotenen Brutto-Gesamtpreis des jeweils betrachteten Bieters.
Termene și durate7
Deadline date LOT
2026-08-18+02:00
Deadline receipt request
2026-08-25T12:00:00+02:00
Deadline receipt tender date LOT
2026-08-25+02:00
Deadline receipt tender time LOT
12:00:00+02:00
Deadline time LOT
23:59:59+02:00
Duration period unit LOT
YEAR
Duration period value LOT
3
Acord-cadru și sistem dinamic3
Dps usage LOT
none
Framework agreement LOT
fa-wo-rc
Framework maximum participants number LOT
1
Procedură și anunț13
Form type
competition
Legal basis
32014L0025
Legal basis NOTICE
32014L0025
Legal basis PROC
sektvo
NOTICE identifier
86a08710-471d-4108-95ed-ae13425a6a28
NOTICE preferred publication date
2026-08-13T00:00:00+02:00
NOTICE subtype
17
NOTICE title
Germania – Servicii IT: consultanţă, dezvoltare de software, internet şi asistenţă – IT-Dienstleistungen zur Migration von Billing4us nach Grid4us
Der Rahmenvereinbarung liegt für die zu erbringenden IT-Dienstleistungen zur Migration von Billing4us nach Grid4us eine Verteilung von 20 % Vor-Ort-Leistungen und 80 % Remote-Leistungen als unverbindliche Planungsannahme zugrunde. Diese Annahme begründet weder eine feste Leistungsquote noch einen Anspruch des Auftragnehmers auf den Abruf eines bestimmten Anteils von Vor-Ort- oder Remote-Leistungen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Verteilung nach den jeweiligen Projektbedürfnissen anzupassen und insbesondere die Erbringung von Leistungen vor Ort an den nach der Leistungsbeschreibung maßgeblichen Projektlokationen zu verlangen
Place of performance addtional LOT
Der Rahmenvereinbarung liegt für die zu erbringenden IT-Dienstleistungen zur Migration von Billing4us nach Grid4us eine Verteilung von 20 % Vor-Ort-Leistungen und 80 % Remote-Leistungen als unverbindliche Planungsannahme zugrunde. Diese Annahme begründet weder eine feste Leistungsquote noch einen Anspruch des Auftragnehmers auf den Abruf eines bestimmten Anteils von Vor-Ort- oder Remote-Leistungen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Verteilung nach den jeweiligen Projektbedürfnissen anzupassen und insbesondere die Erbringung von Leistungen vor Ort an den nach der Leistungsbeschreibung maßgeblichen Projektlokationen zu verlangen
Place of performance other LOT
anyw
Place of performance other PROC
anyw
Căi de atac1
Review deadline description LOT
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Der Rahmenvereinbarung liegt für die zu erbringenden IT-Dienstleistungen zur Migration von Billing4us nach Grid4us eine Verteilung von 20 % Vor-Ort-Leistungen und 80 % Remote-Leistungen als unverbindliche Planungsannahme zugrunde. Diese Annahme begründet weder eine feste Leistungsquote noch einen Anspruch des Auftragnehmers auf den Abruf eines bestimmten Anteils von Vor-Ort- oder Remote-Leistungen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Verteilung nach den jeweiligen Projektbedürfnissen anzupassen und insbesondere die Erbringung von Leistungen vor Ort an den nach der Leistungsbeschreibung maßgeblichen Projektlokationen zu verlangen
(1.) Bieter müssen eine Erklärung abgeben, aus der ihre durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl (Vollzeitäquivalente) in den Kalenderjahren 2023, 2024 und 2025 ersichtlich ist. (2.) Mindestanforderung: Die Beschäftigtenzahl des Bieters muss in den Kalenderjahren 2023, 2024 und 2025 jeweils mindestens 150 Vollzeitäquivalente pro Jahr betragen haben. (3.) Die Erklärung ist im Rahmen des Angebotes auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. (4.) Im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Die Auftraggeberin prüft auf dieser Grundlage, ob die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl die Mindestanforderung erfüllt.
(1.) Für die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 08: Preisblatt (nachfolgend auch: "Preisblatt") zu verwenden. (2.) Im Vordruck 08 ist für jede der dort vorgegebenen Funktionen (Projektleiter / TPL bzw. Architekt / Senior Consultant / Junior Consultant) jeweils ein Tagessatz für Vor-Ort-Leistungen und ein Tagessatz für Remote-Leistungen anzugeben, der sämtliche Leistungen nach der ausgeschriebenen EVB-IT Rahmenvereinbarung abdeckt und für alle Tätigkeiten in Bezug auf die Leistungen der jeweiligen Funktion gleichermaßen gilt. (3.) Die Tagessätze sind unter Berücksichtigung der jeweils angegebenen Schätzmengen auf Basis einer täglichen Netto-Arbeitszeit von acht Stunden zu kalkulieren. Sollte im Einzelfall mehr oder weniger als acht Stunden geleistet werden, so werden die mehr oder weniger geleisteten vollen Stunden mit 1/8 des Tagessatzes anteilig verrechnet. (4.) Die angegebenen Netto-Tagessätze schließen sämtliche mit der Leistung verbundenen Kosten und Aufwendungen sowie Auslagenersatz ein, insbesondere Reise- und Übernachtungskosten, Spesen, Auslagen sowie Nebenleistungen des Auftragnehmers. Eine gesonderte Vergütung weiterer Kosten erfolgt nicht. Hiervon ausgenommen sind die Kosten der Migrationstools. (5.) Im Vordruck 08 ist für sämtliche zur Durchführung der Migrationsleistungen erforderlichen Tools ein gesonderter Pauschalpreis für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung anzugeben. Dieser Pauschalpreis umfasst sämtliche im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Nutzung der Tools anfallenden Kosten, insbesondere Lizenz-, Nutzungs-, Betriebs-, Wartungs- und Supportkosten. Die Tool-kosten sind nicht Bestandteil der Personentagessätze. Weitere Toolkosten werden nicht gesondert vergütet. (6.) Es sind ausschließlich die hellrot unterlegten Felder zu befüllen. Änderungen, Ergänzungen oder Kommentierungen des Preisblattes sind unzulässig und führen regelmäßig zum Ausschluss vom Verfahren. (7.) Für die Wertung des Angebotspreises ist ausschließlich der im Vordruck 08 angegebene Brutto-Gesamtpreis (= Angebotsvergleichspreis) maßgeblich. Der Bieter mit dem niedrigsten Brutto-Gesamtpreis erhält die Höchstpunktzahl von 30 Punkten. Alle weiteren Angebote werden im Verhältnis zum niedrigsten Preis wie folgt bewertet: 30 Punkte multipliziert mit dem niedrigsten angebotenen Brutto-Gesamtpreis dividiert durch den angebotenen Brutto-Gesamtpreis des jeweils betrachteten Bieters.
(1.) Bieter müssen eine Erklärung über ihren Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages (SAP IS-U / SAP S/4HANA Utilities) in den Kalenderjahren 2023, 2024 und 2025 abgeben, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. (2.) Mindestanforderung: Der Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages (SAP IS-U / SAP S/4HANA Utilities) muss in jedem der drei genannten Kalenderjahre jeweils mindestens 10.000.000 Euro betragen haben. (3.) Für die Angaben zum tätigkeitsspezifischen Umsatz kommt es nicht auf einen formal festgestellten oder geprüften Jahresabschluss an. Maßgeblich sind die vom Bieter angegebenen Umsätze im jeweiligen Kalenderjahr, unabhängig da-von, ob dieses dem Geschäftsjahr entspricht und ob hierfür bereits ein Jahresabschluss vorliegt oder festgestellt wurde. (4.) Die Erklärung ist im Rahmen des Angebotes auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. (5.) Im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Die Auftraggeberin prüft auf dieser Grundlage, ob die Summe der Umsätze aller Mitglieder die Mindestanforderung erfüllt.
Vergabekammer Westfalen - Bezirksregierung Münster
(1.) Bieter müssen eine Erklärung über ihren Gesamtumsatz in den Kalenderjahren 2023, 2024 und 2025 abgeben, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. (2.) Mindestanforderung: Der Gesamtumsatz muss in jedem der drei genannten Kalenderjahre jeweils mindestens 20.000.000 Euro betragen haben. (3.) Für die Angaben zum Jahresumsatz kommt es nicht auf einen formal festgestellten oder geprüften Jahresabschluss an. Maßgeblich sind die vom Bieter angegebenen Umsätze im jeweiligen Kalenderjahr, unabhängig davon, ob dieses dem Geschäftsjahr entspricht und ob hierfür bereits ein Jahresabschluss vorliegt oder festgestellt wurde. (4.) Die Erklärung ist im Rahmen des Angebotes auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. (5.) Im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Die Auftraggeberin prüft auf dieser Grundlage, ob die Summe der Umsätze aller Mitglieder die Mindestanforderung erfüllt.
Die Auftraggeberin betreibt für ihre Kunden ein auf SAP IS-U basierendes Netzbetreiber-Template, das derzeit von sieben Verteilnetzbetreibern ("VNB") unter der Bezeichnung "Billing4us" genutzt wird. Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die vollständige Migration der sieben VNB von Bil-ling4us auf das neue Netzbetreiber-Template "Grid4us" durch den Auftragnehmer. Die Einzelheiten ergeben sich aus Anlage 02: Leistungsbeschreibung sowie Anlage 04: Governance Migrationspartner. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass die Leistungsbeschreibung der Vertraulichkeit unterliegt. Die vertrauliche Fassung der Leistungsbeschreibung wird den Bietern erst im Vergabeverfahren nach Übermittlung einer unterzeichneten Vertraulichkeitserklärung (Anlage 11) über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals DTVP zur Verfügung gestellt. Das geschätzte Auftragsvolumen beläuft sich, bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung von drei Jahren, auf insgesamt 14.000 Personentage. Dieses Volumen verteilt sich wie folgt: - Projektleiter 15 % (= 2.100 Personentage) - TPL/Architekt 20 % (= 2.800 Personentage) - Senior Consultant 35 % (= 4.900 Personentage) - Junior Consultant 30 % (= 4.200 Personentage) Die Mindestabnahmemenge beträgt für die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung insgesamt 10.000 Personentage und verteilt sich wie folgt: - Projektleiter 15 % (= 1.500 Personentage) - TPL/Architekt 20 % (= 2.000 Personentage) - Senior Consultant 35 % (= 3.500 Personentage) - Junior Consultant 30 % (= 3.000 Personentage) Für sämtliche auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge gilt in Summe ei-ne verbindliche einheitliche Höchstabnahmegrenze von 20.000 Personentagen, bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung. Über die vorgesehene Mindestabnahmemenge hinaus besteht keine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin. Die Rahmenvereinbarung wird mit einem Unternehmen geschlossen. Die auf der Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge werden durch gesonderten Einzelabruf der Auftraggeberin auf Grundlage der Rahmenvereinbarung vergeben. Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Sie hat eine feste Laufzeit von drei Jahren (= Höchstlaufzeit). Nach dem Ablauf der Höchstlaufzeit endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt, wenn die vorgesehene Höchstabnahmegrenze vor dem Ablauf der Höchstlaufzeit erreicht wird. Die Beteiligung von zwei der sieben Verteilnetzbetreiber an dem ausgeschriebenen Migrationsprogramm steht zum Zeitpunkt der Einleitung des Vergabeverfahrens noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der jeweils zuständigen Unternehmensgremien. Nach der der-zeitigen Planung werden die erforderlichen Gremienentscheidungen vor der vorgesehenen Zuschlagserteilung getroffen. Die Auftraggeberin beabsichtigt, den Zuschlag erst nach Vorliegen der erforderlichen Zustimmungen zu erteilen (Gremienvorbehalt). Die Bieter haben ihrer Angebotserstellung und Angebotskalkulation unverändert die Migration sämtlicher sieben Verteilnetzbetreiber sowie die in den Vergabeunterlagen angegebenen Mengen und Rahmenbedingungen zugrunde zu legen. Sollten die erforderlichen Zustimmungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt werden, wird die Auftraggeberin unter Beachtung der vergaberechtlichen Vorgaben über die Fortführung oder Aufhebung des Vergabeverfahrens entscheiden.
IT-Dienstleistungen zur Migration von Billing4us nach Grid4us
1. a) Die Auftraggeberin verfährt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung - SektVO) sowie allen weiteren einschlägigen bundes- und landesrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils geltenden Fassung. b) Im Falle von Abweichungen/ Widersprüchen der Vergabeunterlagen zu diesem Verfahrensrecht sind ausschließlich die gesetzlichen Verfahrensregelungen maßgeblich. Die Vergabeunterlagen sind in einem solchen Fall im Lichte der geltenden Rechtsvorschriften auszulegen. c) Die Bewerbungsbedingungen konkretisieren und ergänzen die gesetzlichen Vorgaben für das vorliegende Vergabeverfahren und sind von den Bietern zu beachten. Sie sind im Einklang mit den maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen auszulegen. Sie ersetzen nicht die eigenverantwortliche Kenntnis und Beachtung der maßgeblichen vergaberechtlichen Bestimmungen. d) Bei inhaltlichen Abweichungen oder Widersprüchen zwischen der Auftragsbekanntmachung und den Bewerbungsbedingungen ist ausschließlich die jeweils zuletzt veröffentlichte Fassung der Auftragsbekanntmachung maßgeblich. 2. a) Die Weitergabe von Teilen des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen ist gemäß § 34 SektVO zulässig. b) Ein Unterauftrag im Sinne dieses Vergabeverfahrens liegt vor, wenn ein anderes Unternehmen (auch: Freelancer) einen Teil der ausgeschriebenen Leistung im eigenen Namen, mit eigenem Personal und in eigener Verantwortung für den Bieter ausführt, ohne selbst Vertragspartner der Auftraggeberin zu werden. c) Jeder Bieter hat bereits mit dem Angebot die Teile des Auftrags anzugeben, die er an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Soweit zumutbar, sind auch die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Hierfür ist der Vordruck 07: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (VHB 533a EU) zu verwenden. d) Die Auftraggeberin kann von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die verbindliche Benennung der Unterauftragnehmer sowie den Nachweis darüber verlangen, dass dem Bieter die zur Auftragsausführung erforderlichen Ressourcen dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen. Für diesen Nachweis ist der Vor-druck 07a: Nachweis Unterauftragnehmer (VHB 533b EU) zu verwenden. Sofern bereits der Vordruck 534a EU: Erklärung Eignungsleihe vorgelegt wurde, kann die Vorlage des Vordrucks 07a entfallen. e) Beruft sich ein Bieter gemäß § 47 SektVO auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zur Erfüllung von Eignungskriterien, ist bereits mit dem Angebot eine entsprechende Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass ihm die betreffenden Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen. f) Bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Vordruck 05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (VHB 534b EU) zu verwenden. Bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist der Vordruck 05a: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit (VHB 534a EU) zu verwenden. Die Auftraggeberin behält sich vor, ergänzende Nachweise oder Erklärungen zum Nachweis der tatsächlichen Verfügbarkeit der Kapazitäten zu verlangen. g) Die Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern oder die Berufung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen im Wege der Eignungsleihe berührt nicht die alleinige vertragliche Verantwortlichkeit des Bieters gegenüber der Auftraggeberin. h) Für sämtliche Unterauftragnehmer - unabhängig von der Stufe der Leistungserbringung - gelten die Vorgaben des § 128 Abs. 1 GWB. Die Bieter haben sicherzustellen, dass auch sämtliche Unterauftragnehmer, die an der Ausführung des Auftrags mitwirken, die geltenden umweltbezogenen, sozialen und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen einhalten, die auf Unionsrecht, nationalem Recht, in Tarifverträgen oder in Rechts- und Verwaltungsvorschriften beruhen. Die Verpflichtung zur Einhaltung dieser Vorschriften trifft Unterauftragnehmer in gleicher Weise wie den Hauptauftragnehmer. i) Die Auftraggeberin überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt sie die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann sie verlangen, dass dieser ersetzt wird. Die Auftraggeberin kann dem Bieter dafür eine Frist setzen. 3. a) Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Ausschlussgründe gemäß Vordruck 04: Eigenerklärung Ausschlussgründe (VHB 521 EU) abzugeben (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln). b) Zum Nachweis, dass kein Ausschlussgrund nach § 19 Absatz 3 MiLoG vorliegt, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Mindestlohngesetz gemäß Vordruck 04a: Eigenerklärung Mindestlohngesetz (VHB 522 EU) abzugeben (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln). c) Zum Nachweis, dass keine Sanktionstatbestände nach Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vorliegen, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Sanktionen gemäß Vordruck 04b: Eigenerklärung Sanktionen (VHB 523 EU) abzugeben (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln). 4. a) Nach Ablauf der Angebotsfrist können Bieter zu Präsentationen eingeladen werden. Die Präsentationen dienen ausschließlich der Verifizierung der Angebote. Eine Bewertung der Präsentation erfolgt nicht. b) Die Entscheidung, ob eine Präsentation erforderlich ist, trifft die Auftraggeberin nach pflichtgemäßem Ermessen. c) Soweit die Auftraggeberin Präsentationen für erforderlich hält, finden diese voraussicht-lich am 29.09.2026 statt. Eine gesonderte Einladung mit genauer Uhrzeit und organisa-torischen Hinweisen erfolgt rechtzeitig über das Vergabeportal. 5. Bestandteile der EVB-IT Rahmenvereinbarung sind in der folgenden Reihenfolge: 01 Antworten und Klarstellungen des Auftraggebers auf Bieterfragen im Vergabeverfahren 02 Leistungsbeschreibung 03 Preisblatt 04 Governance Migrationspartner 05 Governance Kunden 06 Toolkonzept des Auftragnehmers 07 Migrationskonzept des Auftragnehmers 08 Projektmanagementkonzept des Auftragnehmers 09 Teamkonzept des Auftragnehmers 10 Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung 11 Vertraulichkeits- und Verschwiegenheitsvereinbarung (NDA) 12 EVB-IT Dienstleistungs-AGB sowie nachrangig die Lizenz- und Nutzungsbedingungen der jeweiligen Rechteinhaber für die in Anlage 06: Toolkonzept des Auftragnehmers ausdrücklich benannten Softwaretools sowie die von dem Auftragnehmer im Rahmen des Vergabeverfahrens in dem Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung gemäß Anlage 10 beschriebenen technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs).
(1.) Soweit die Berufsausübung erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter eine Eigenerklärung darüber abgeben, dass sie nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen oder auf andere Weise zur Ausübung des betreffenden Berufs berechtigt sind. (2.) Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister sowie die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt. (3.) Die Eigenerklärung ist im Rahmen des Angebotes auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung abzugeben. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen bzw. - soweit gefordert - in den hierfür vorgesehenen Feldern eine eindeutige Auswahl "ja" oder "nein" vorzunehmen. (4.) Über die Eigenerklärung hinausgehende Unterlagen werden nur von aussichtsreichen Bietern angefordert, § 122 Abs. 3 S. 2 GWB. Dies erfolgt nach Angebotsabgabe. Soweit die Auftraggeberin entsprechende Unterlagen anfordert, sind diese in elektronischer Form (z. B. als Scan der Originalurkunde oder als entsprechende elektronische Datei) vorzulegen. (5.) Im Fall von Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied, dessen Berufsausübung erlaubnispflichtig ist, die Eigenerklärung gesondert abzugeben.
S. Vertragsbedingungen.
(1) Zur Bewertung des Zuschlagskriteriums 4: Projektmanagementkonzept ist von jedem Bieter ein Konzept vorzulegen. Dafür ist der Vordruck 11: Projektmanagementkonzept zu verwenden. Der Vordruck 11 darf einschließlich Voreintragungen der Auftraggeberin maximal 10 DIN-A4-Seiten umfassen. Bei Überschreitung wer-den nur die ersten 10 Seiten berücksichtigt. (2) Die abgefragten Angaben sind im Vordruck 11 in der dafür vorgesehenen Tabelle jeweils direkt neben den Bezeichnungen der Unterkriterien in den dafür vorgesehenen Feldern einzutragen. Es ist nicht zulässig, gesonderte Dokumente vorzulegen; diese werden nicht berücksichtigt. Seitenränder, Abstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. Skizzen, Schaubilder und Schemata sind zulässig. Bei Abweichung von den vorgegebenen Formatvorgaben erfolgt keine Berücksichtigung. Eine Nachforderung erfolgt nicht. (3) Das Konzept muss als Word-Datei vorgelegt werden, damit es im Hinblick auf die Einhaltung des vorgegebenen Formates überprüfbar ist. (4) In dem Projektmanagementkonzept werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen Unterkriterien jeweils auftragsbezogene, schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag unter Berücksichtigung der folgenden Konkretisierungen erwartet: - Weitestmögliche Eigenständigkeit des Dienstleisters 04 % (= 04 Punkte) - Anpassung der Projektorganisation an sich dynamisch 04 % (= 04 Punkte) verändernde Projektherausforderungen - Kostenbegrenzung und -kontrolle 06 % (= 06 Punkte) Das Konzept zum Zuschlagskriterium 4: Projektmanagementkonzept wird zu jedem Unterkriterium nach dem angegebenen Bewertungsschema bewertet. Dabei müssen für jedes Unterkriterium mindestens 2,5 Wertungspunkte erreicht werden; anderenfalls kann das Angebot nicht berücksichtigt werden. 10,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine sehr gute Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 07,50 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine gute Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 05,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine befriedigende Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 02,50 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine ausreichende Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 00,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen nicht oder überwiegend nicht Rechnung und lassen deshalb nicht die Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. Der Bieter bzw. die Bieter mit der jeweils höchsten vergebenen Wertungspunktzahl erhält/ erhalten die auf das Unterkriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendet die Auftraggeberin die folgende Formel an: Maximal für das jeweilige Unterkriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl.
(1) Zur Bewertung des Zuschlagskriteriums 5: Teamkonzept ist von jedem Bieter ein Konzept vorzulegen. Dafür ist der Vordruck 12: Teamkonzept zu verwenden. Der Vordruck 12 darf einschließlich Voreintragungen der Auftraggeberin maximal 10 DIN-A4-Seiten umfassen. Bei Überschreitung werden nur die ersten 10 Seiten berücksichtigt. (2) Die abgefragten Angaben sind im Vordruck 12 in der dafür vorgesehenen Tabelle jeweils direkt neben den Bezeichnungen der Unterkriterien in den dafür vorgesehenen Feldern einzutragen. Es ist nicht zulässig, gesonderte Dokumente vorzulegen; diese werden nicht berücksichtigt. Seitenränder, Abstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. Skizzen, Schaubilder und Schemata sind zulässig. Bei Abweichung von den vorgegebenen Format-vorgaben erfolgt keine Berücksichtigung. Eine Nachforderung erfolgt nicht. (3) Das Konzept muss als Word-Datei vorgelegt werden, damit es im Hinblick auf die Einhaltung des vorgegebenen Formates überprüfbar ist. (4) In dem Teamkonzept werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen Unterkriterien jeweils auftragsbezogene, schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag unter Berücksichtigung der folgenden Konkretisierungen erwartet: - Erfahrung der Gesamtprojektleitung sowie der 07 % (= 07 Punkte) Teilprojektleitungen, insb. der Migrationsprojektleitungen - Erfahrung der weiteren Mitarbeitenden im Bereich 07 % (= 07 Punkte) SAP Utilities und Projektarbeit Das Konzept zum Zuschlagskriterium 5: Teamkonzept wird zu jedem Unterkriterium nach dem angegebenen Bewertungsschema bewertet. Dabei müssen für jedes Unterkriterium mindestens 2,5 Wertungspunkte erreicht werden; anderenfalls kann das Angebot nicht berücksichtigt werden. 10,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine sehr gute Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 07,50 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine gute Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 05,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine befriedigende Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 02,50 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine ausreichende Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 00,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen nicht oder überwiegend nicht Rechnung und lassen deshalb nicht die Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. Der Bieter bzw. die Bieter mit der jeweils höchsten vergebenen Wertungspunktzahl erhält/ erhalten die auf das Unterkriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendet die Auftraggeberin die folgende Formel an: Maximal für das jeweilige Unterkriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl.
Teamkonzept
Niedrigster Preis
(1) Zur Bewertung des Zuschlagskriteriums 2: Tool-Konzept ist von jedem Bieter ein Konzept vorzulegen. Dafür ist der Vordruck 09: Tool-Konzept zu verwenden. Der Vordruck 09 darf einschließlich Voreintragungen der Auftraggeberin maximal 10 DIN-A4-Seiten umfassen. Bei Überschreitung werden nur die ersten 10 Seiten berücksichtigt. (2) Die abgefragten Angaben sind im Vordruck 09 in der dafür vorgesehenen Tabelle jeweils direkt neben der Bezeichnung des Unterkriteriums in dem dafür vorgesehenen Feld einzutragen. Es ist nicht zulässig, gesonderte Dokumente vorzulegen; diese werden nicht berücksichtigt. Seitenränder, Abstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. Skizzen, Schaubilder und Schemata sind zulässig. Bei Abweichung von den vorgegebenen Formatvorgaben erfolgt keine Berücksichtigung. Eine Nachforderung erfolgt nicht. (3) Das Konzept muss als Word-Datei vorgelegt werden, damit es im Hinblick auf die Einhaltung des vorgegebenen Formates überprüfbar ist. (4) In dem Tool-Konzept werden zu dem nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen Unterkriterium auftragsbezogene, schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungs-zusagen für den ausgeschriebenen Auftrag unter Berücksichtigung der folgenden Konkretisierungen erwartet: - Einsatz eigener Tools zur Durchführung der 14 % (= 14 Punkte) Migrationsleistungen Das Konzept zum Zuschlagskriterium 2: Tool-Konzept wird zum Unterkriterium nach dem angegebenen Bewertungsschema bewertet. Dabei müssen für das Unterkriterium mindestens 2,5 Wertungspunkte erreicht werden; anderenfalls kann das Angebot nicht berücksichtigt werden. 10,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine sehr gute Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 07,50 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine gute Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 05,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine befriedigende Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 02,50 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine ausreichende Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages er-warten. 00,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen nicht oder überwiegend nicht Rechnung und lassen deshalb nicht die Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. Der Bieter bzw. die Bieter mit der jeweils höchsten vergebenen Wertungspunkt-zahl erhält/ erhalten die auf das Unterkriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendet die Auftraggeberin die folgende Formel an: Maximal für das jeweilige Unterkriterium erreichbare Punkt-zahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl.
Tool-Konzept
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YPUMGB1# Mit dem Angebot sind von dem Bieter folgende Unterlagen elektronisch über das Vergabeportal abzugeben: 01 Angebotsvordruck (Vordruck 01) 02 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (nur falls einschlägig) (Vordruck 02) 03 Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck 03) 04 Eigenerklärung Ausschlussgründe (§§ 123, 124 GWB) (Vordruck 04) 05 Eigenerklärung MiLoG (§ 19 Abs. 3 MiLoG) (Vordruck 04a) 06 Eigenerklärung Sanktionen (Art. 5k EU-VO 833/2014) (Vordruck 04b) 07 Eignungsleihe - wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (nur falls einschlägig) (Vordruck 05) 08 Eignungsleihe - technische und berufliche Leistungsfähigkeit (nur falls einschlägig) (Vordruck 05a) 09 Verantwortlicher Ansprechpartner (Vordruck 06) 10 Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (nur falls einschlägig) (Vordruck 07) 11 Nachweis Unterauftragnehmer (nur falls gefordert) (Vordruck 07a) 12 Preisblatt (Vordruck 08) 13 Tool-Konzept (Vordruck 09) 14 Migrationskonzept (Vordruck 10) 15 Projektmanagementkonzept (Vordruck 11) 16 Teamkonzept (Vordruck 12)
Migrationskonzept
Nachforderungen bleiben, soweit gesetzlich zulässig, vorbehalten. Die Auftraggeberin sieht in Ausübung des ihr insoweit zustehenden Ermessens bei den Teilnahmeanträgen/ Angeboten von Nachforderungen ab, die bereits aus anderen Gründen keine Berücksichtigung finden können.
(1.) Erforderlich ist die Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens des Bieters. (2.) Die Beschreibung muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck 03 für jedes Mitglied gesondert vorzulegen. Mindestanforderung: Bieter müssen auf dem Vordruck 03 eine Eigenerklärung darüber abgeben, dass sie über eine gültige Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 verfügen. (3.) Die Auftraggeberin erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen anderer Staaten an. Sofern sich ein Bieter auf eine gleichwertige Bescheinigung beruft, hat er dies im Rahmen der Eigenerklärung anzugeben. Konnte ein Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffende Bescheinigung nicht innerhalb einer angemessenen Frist einholen, erkennt die Auftraggeberin auch andere Unterlagen über gleichwertige Qualitätssicherungssysteme an, sofern der Bieter nachweist, dass die vorgeschlagenen Qualitätssicherungsmaßnahmen den Anforderungen der DIN EN ISO 9001 in dem geforderten Zertifizierungsumfang entsprechen. (4.) Die Eigenerklärung ist im Vordruck 03 ausschließlich in den hierfür vorgesehenen Feldern durch eindeutige Auswahl "ja" oder "nein" abzugeben. Es ist aus-schließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. (5.) Der Nachweis der Eignung hinsichtlich der im Vordruck 03 erklärten Zertifizierung sowie gegebenenfalls der Gleichwertigkeit erfolgt durch Eigenerklärung. Über die Eigenerklärung hinausgehende Unterlagen, insbesondere die Zertifizierungsurkunde sowie gegebenenfalls Nachweise der Gleichwertigkeit, werden nur von aussichtsreichen Bieter angefordert, § 122 Abs. 3 S. 2 GWB. Dies erfolgt nach Angebotsabgabe. (6.) Soweit die Auftraggeberin entsprechende Unterlagen anfordert, ist die Zertifizierungsurkunde als Scan der gültigen Originalurkunde oder als entsprechende elektronische Datei vorzulegen. Entsprechendes gilt für gegebenenfalls erforderliche Nachweise der Gleichwertigkeit.
(1.) Bieter müssen eine Erklärung abgeben, dass sie über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für den Tätigkeitsbereich des Auftrags (SAP IS-U / SAP S/4HANA Utilities) verfügen. (2.) Mindestanforderung: Pauschale Mindestdeckungssumme pro Versicherungsjahr für Personen-, Sach-, Umwelt- und Vermögensschäden von 20.000.000 Euro. (3.) Die Erklärung ist im Rahmen des Angebotes auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. (4.) Im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen.
items GmbH & Co. KG
Projektmanagementkonzept
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
(1.) Bieter müssen geeignete Referenzen über zuvor ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 24.07.2023 bis zum 23.07.2026 erbrachten wesentlichen Leistungen angeben. Für jede Referenz sind der Erbringungszeitraum sowie der Leistungsempfänger (öffentlicher oder privater Auftraggeber) zu benennen. (2.) Mindestanforderungen: Mindestens eine geeignete Referenz mit folgenden Anforderungen (kumulativ): (a.) Erbringung von Implementierungsleistungen zur SAP S/4HANA Utilities-Transformation (Netz/MSB) (b.) Multi-Mandanten-Projekt (mind. 5 Mandanten) (c.) in einem Umfang von mindestens 500 Personentagen (PT) (d.) über einen Zeitraum von mindestens einem abgeschlossenen Leistungsjahr im Zeitraum vom 24.07.2023 bis zum 23.07.2026 und mindestens eine geeignete Referenz mit folgenden Anforderungen (kumulativ): (a.) Erbringung von Implementierungsleistungen zur SAP S/4HANA Utilities-Transformation (Netz/MSB) (b.) inkl. Migration unter Einsatz eines Migrationstools (c.) in einem Umfang von mindestens 500 Personentagen (PT) (d.) über einen Zeitraum von mindestens einem abgeschlossenen Leistungsjahr im Zeitraum vom 24.07.2023 bis zum 23.07.2026 und mindestens eine geeignete Referenz mit folgenden Anforderungen (kumulativ): (a.) Erbringung von Implementierungsleistungen zur SAP S/4HANA Utilities-Transformation (Netz/MSB) (b.) inkl. Go-Live im Referenzzeitraum (c.) in einem Umfang von mindestens 500 Personentagen (PT) (d.) über einen Zeitraum von mindestens einem abgeschlossenen Leistungsjahr im Zeitraum vom 24.07.2023 bis zum 23.07.2026 (3.) Die Referenzangaben sind im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderungen aussagekräftig zu erläutern. Ein bloßes "Ja" oder eine formelhafte Angabe genügt nicht. Es sind alle abgefragten Angaben vollständig in den Vordruck einzutragen. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. Unvollständige Referenzangaben werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen in Bezug auf einzelne oder fehlende Referenzangaben erfolgen nicht. (4.) Die Referenzangaben sind im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. Sofern mehr Referenzen angegeben werden sollen, als der Vordruck Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt werden (mit dann fortlaufender Nummerierung der Referenzen). (5.) Im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Die Auftraggeberin prüft auf dieser Grundlage, ob die insgesamt angegebenen Referenzen geeignet sind und die Mindestanforderungen erfüllt sind. (6.) Soweit sich ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zum Nachweis der Mindestanforderungen nach Ziffer (2) auf Referenzen eines anderen Mitglieds der Bietergemeinschaft stützt, ist dies im Vordruck 03 in den dafür vorgesehenen Feldern eindeutig kenntlich zu machen (z. B. durch den Verweis auf den Vordruck 03 des anderen Mitglieds, das die Mindestanforderungen vollständig erfüllt). Die Angaben müssen insgesamt so aussagekräftig und vollständig sein, dass die Auftraggeberin ohne Weiteres prüfen kann, ob und durch welches Mitglied die jeweiligen Mindestanforderungen einer Referenz vollständig und kumulativ erfüllt werden.
(1) Zur Bewertung des Zuschlagskriteriums 3: Migrationskonzept ist von jedem Bieter ein Konzept vorzulegen. Dafür ist der Vordruck 10: Migrationskonzept zu verwenden. Der Vordruck 10 darf einschließlich Voreintragungen der Auftraggeberin maximal 10 DIN-A4-Seiten umfassen. Bei Überschreitung werden nur die ersten 10 Seiten berücksichtigt. (2) Die abgefragten Angaben sind im Vordruck 10 in der dafür vorgesehenen Tabelle jeweils direkt neben den Bezeichnungen der Unterkriterien in den dafür vorgesehenen Feldern einzutragen. Es ist nicht zulässig, gesonderte Dokumente vorzulegen; diese werden nicht berücksichtigt. Seitenränder, Abstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. Skizzen, Schaubilder und Schemata sind zulässig. Bei Abweichung von den vorgegebenen Formatvorgaben erfolgt keine Berücksichtigung. Eine Nachforderung erfolgt nicht. (3) Das Konzept muss als Word-Datei vorgelegt werden, damit es im Hinblick auf die Einhaltung des vorgegebenen Formates überprüfbar ist. (4) In dem Migrationskonzept werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen Unterkriterien jeweils auftragsbezogene, schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag unter Berücksichtigung der folgenden Konkretisierungen erwartet: - Vorgehensmodell der Mehrmandanten-Migration 08 % (= 08 Punkte) - Qualitätssicherung und Testmigration 04 % (= 04 Punkte) - Grob-Zeitplanung der Migrationsschritte 16 % (= 16 Punkte) mit Auftraggeber-Mitwirkungserfordernissen ("Personengebirge") Das Konzept zum Zuschlagskriterium 3: Migrationskonzept wird zu jedem Unterkriterium nach dem angegebenen Bewertungsschema bewertet. Dabei müssen für jedes Unterkriterium mindestens 2,5 Wertungspunkte erreicht werden; anderenfalls kann das Angebot nicht berücksichtigt werden. 10,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine sehr gute Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 07,50 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine gute Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 05,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine befriedigende Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 02,50 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine ausreichende Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 00,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen nicht oder überwiegend nicht Rechnung und lassen deshalb nicht die Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. Der Bieter bzw. die Bieter mit der jeweils höchsten vergebenen Wertungspunktzahl erhält/ erhalten die auf das Unterkriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendet die Auftraggeberin die folgende Formel an: Maximal für das jeweilige Unterkriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl.
1. Im Vordruck 08 ist für sämtliche zur Durchführung der Migrationsleistungen erforderlichen Tools ein gesonderter Pauschalpreis für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung anzugeben. Dieser Pauschalpreis umfasst sämtliche im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Nutzung der Tools anfallenden Kosten, ins-besondere Lizenz-, Nutzungs-, Betriebs-, Wartungs- und Supportkosten. Die Toolkosten sind nicht Bestandteil der Personentagessätze. Weitere Toolkosten werden nicht gesondert vergütet. Der Vordruck 08 wurde entsprechend aktualisiert und als Update 01 im Projektraum des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellt. 2. Nach Ablauf der Angebotsfrist können Bieter zu Präsentationen eingeladen werden. Die Präsentationen dienen ausschließlich der Verifizierung der Angebote. Eine Bewertung der Präsentation erfolgt nicht. Die Entscheidung, ob eine Präsentation erforderlich ist, trifft die Auftraggeberin nach pflichtgemäßem Ermessen. Soweit die Auftraggeberin Präsentationen für erforderlich hält, finden diese voraussichtlich am 29.09.2026 statt. Eine gesonderte Einladung mit genauer Uhrzeit und organisatorischen Hinweisen erfolgt rechtzeitig über das Vergabeportal. Die Bewerbungsbedingungen wurden entsprechend aktualisiert und als Update 01 im Projektraum des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellt.
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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2026-07-24
IT-Dienstleistungen zur Migration von Billing4us nach Grid4us
până la 25 aug. 2026, 12:00
Die Auftraggeberin betreibt für ihre Kunden ein auf SAP IS-U basierendes Netzbetreiber-Template, das derzeit von sieben Verteilnetzbetreibern ("VNB") unter der Bezeichnung "Billing4us" genutzt wird. Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die vollständige Migration der sieben VNB von Bil-ling4us auf das neue Netzbetreiber-Template "Grid4us" durch den Auftragnehmer. Die Einzelheiten ergeben sich aus Anlage 02: Leistungsbeschreibung sowie Anlage 04: Governance Migrationspartner. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass die Leistungsbeschreibung der Vertraulichkeit unterliegt. Die vertrauliche Fassung der Leistungsbeschreibung wird den Bietern erst im Vergabeverfahren nach Übermittlung einer unterzeichneten Vertraulichkeitserklärung (Anlage 11) über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals DTVP zur Verfügung gestellt. Das geschätzte Auftragsvolumen beläuft sich, bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung von drei Jahren, auf insgesamt 14.000 Personentage. Dieses Volumen verteilt sich wie folgt: - Projektleiter 15 % (= 2.100 Personentage) - TPL/Architekt 20 % (= 2.800 Personentage) - Senior Consultant 35 % (= 4.900 Personentage) - Junior Consultant 30 % (= 4.200 Personentage) Die Mindestabnahmemenge beträgt für die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung insgesamt 10.000 Personentage und verteilt sich wie folgt: - Projektleiter 15 % (= 1.500 Personentage) - TPL/Architekt 20 % (= 2.000 Personentage) - Senior Consultant 35 % (= 3.500 Personentage) - Junior Consultant 30 % (= 3.000 Personentage) Für sämtliche auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge gilt in Summe ei-ne verbindliche einheitliche Höchstabnahmegrenze von 20.000 Personentagen, bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung. Über die vorgesehene Mindestabnahmemenge hinaus besteht keine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin. Die Rahmenvereinbarung wird mit einem Unternehmen geschlossen. Die auf der Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge werden durch gesonderten Einzelabruf der Auftraggeberin auf Grundlage der Rahmenvereinbarung vergeben. Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Sie hat eine feste Laufzeit von drei Jahren (= Höchstlaufzeit). Nach dem Ablauf der Höchstlaufzeit endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt, wenn die vorgesehene Höchstabnahmegrenze vor dem Ablauf der Höchstlaufzeit erreicht wird. Die Beteiligung von zwei der sieben Verteilnetzbetreiber an dem ausgeschriebenen Migrationsprogramm steht zum Zeitpunkt der Einleitung des Vergabeverfahrens noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der jeweils zuständigen Unternehmensgremien. Nach der der-zeitigen Planung werden die erforderlichen Gremienentscheidungen vor der vorgesehenen Zuschlagserteilung getroffen. Die Auftraggeberin beabsichtigt, den Zuschlag erst nach Vorliegen der erforderlichen Zustimmungen zu erteilen (Gremienvorbehalt). Die Bieter haben ihrer Angebotserstellung und Angebotskalkulation unverändert die Migration sämtlicher sieben Verteilnetzbetreiber sowie die in den Vergabeunterlagen angegebenen Mengen und Rahmenbedingungen zugrunde zu legen. Sollten die erforderlichen Zustimmungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt werden, wird die Auftraggeberin unter Beachtung der vergaberechtlichen Vorgaben über die Fortführung oder Aufhebung des Vergabeverfahrens entscheiden.
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IT-Dienstleistungen zur Migration von Billing4us nach Grid4us
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1. Im Vordruck 08 ist für sämtliche zur Durchführung der Migrationsleistungen erforderlichen Tools ein gesonderter Pauschalpreis für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung anzugeben. Dieser Pauschalpreis umfasst sämtliche im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Nutzung der Tools anfallenden Kosten, ins-besondere Lizenz-, Nutzungs-, Betriebs-, Wartungs- und Supportkosten. Die Toolkosten sind nicht Bestandteil der Personentagessätze. Weitere Toolkosten werden nicht gesondert vergütet. Der Vordruck 08 wurde entsprechend aktualisiert und als Update 01 im Projektraum des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellt. 2. Nach Ablauf der Angebotsfrist können Bieter zu Präsentationen eingeladen werden. Die Präsentationen dienen ausschließlich der Verifizierung der Angebote. Eine Bewertung der Präsentation erfolgt nicht. Die Entscheidung, ob eine Präsentation erforderlich ist, trifft die Auftraggeberin nach pflichtgemäßem Ermessen. Soweit die Auftraggeberin Präsentationen für erforderlich hält, finden diese voraussichtlich am 29.09.2026 statt. Eine gesonderte Einladung mit genauer Uhrzeit und organisatorischen Hinweisen erfolgt rechtzeitig über das Vergabeportal. Die Bewerbungsbedingungen wurden entsprechend aktualisiert und als Update 01 im Projektraum des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellt.
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2026-08-18T23:59:59+02:00
Description PROC
IT-Dienstleistungen zur Migration von Billing4us nach Grid4us