Anunțul 569052-2026 pentru Germania – Servicii de proiectare tehnică a instalaţiilor mecanice şi electrice pentru construcţii – Sanierung und Erweiterung Grundschule Züttlingen este publicat de Stadtverwaltung Möckmühl și este încadrat la codul CPV 71321000.
Sinteză HarveyAI
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- Es wird darauf hingewiesen, dass nur die in den Vorlagen eingetragenen Angaben und die geforderten Anlagen gewertet werden. Zusätzlich gelieferte bzw. nicht geforderte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. - Bindefrist der Angebote: 3 Monate ab Angebotseingang - Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 56 Abs 3 VgV die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen ist. Zu diesen Unterlagen gehören die Projektdarstellungen der Referenzprojekte, das Konzept zur personellen Projektorganisation und das Konzept zur Abwicklung der Leistungsphase 8!
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Csecurity clearance description LOT
Abfrage über Eintragung in Wettbewerbsregister ab 30.000 € Auftragswert.
Description LOT
Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI 2021 Anlagengruppen 1 - 3 + 8, LPH 1 - 3 (4) - 9 Besondere Leistung: Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist. Die Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt stufenweise: - Stufe 1: LPH 1 – 3 (4) - Stufe 2: LPH 5 - 7 - Stufe 3: LPH 8 + 9 Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Document official language LOT
DEU
Document restricted LOT
non-restricted-document
Document url LOT
https://www.subreport.de/E24258967
Ecatalog allowed LOT
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Electronic auction LOT
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Electronic invoicing LOT
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Electronic payment LOT
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Electronic submission LOT
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Eu fund LOT
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Gpa LOT
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Identifier LOT
LOT-0001
Internal identifier LOT
LOT-0001 E24258967
Missing info submission LOT
late-none
Multiple tender LOT
not-allowed
Procurement document id LOT
E24258967
Public opening date LOT
2026-09-16+02:00
Public opening time LOT
11:00:00+02:00
Reserved execution LOT
no
Reserved procurement LOT
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Security clearance LOT
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Selection criterion description LOT
§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und §46 Abs. 3 Nr. 1 + 8 VgV - Anzahl Beschäftigte Fachplanung Technische Ausrüstung: Eigenerklärung zur durchschnittlichen Zahl der angestellten technischen Beschäftigten (m/w/d) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistungen; Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden (bei Bewerbergemeinschaften: Summe der Beschäftigten): > = 2 Beschäftigte = geeignet / < 2 Beschäftigte = ungeeignet.
§ 43 Abs. 2 + 3 VgV: Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. In den Bewerbungsunterlagen sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Im Falle der Angebotslegung wird die Bewerbergemeinschaft zur Bietergemeinschaft. Im Falle der Zuschlagserteilung wird die Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung tätig.
Erfahrung der Projektverantwortlichen - Persönliche Referenzen Projektleiter für Fachplanung Technische Ausrüstung AG 1 - 3 + 8 Eigenerklärung zu maximal zwei persönlichen Referenzen des Projektleiters im Hochbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung, bei denen dieser die Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI für die Anlagengruppen 1 - 3 + 8 unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht hat. Bewertungsgrundlage sind die im Weiteren zu machenden Angaben in diesem Tabellenblatt sowie eine zu jedem Referenzprojekt zu erstellende Referenzpräsentation (max. 2 DIN A4-Seiten je Referenzprojekt). Diese Referenzpräsentationen müssen prüfbare Angaben zu allen im Folgenden genannten Mindestbedingungen und Projektmerkmalen sowie zum Ansprechpartner des Auftraggebers inklusive Kontaktdaten enthalten. Hinweis: Die Mindestbedingungen müssen von jedem Referenzprojekt separat erfüllt werden, damit das jeweilige Referenzprojekt in die Wertung eingehen kann. Projekte, die bereits zum Nachweis der Eignung (Eignungskriterien) eingereicht werden, dürfen vom Bieter gleichzeitig auch als Referenzprojekte für die Bewertung im Rahmen der Zuschlagskriterien herangezogen werden. Eine Mehrfachverwendung desselben Referenzprojektes für beide Wertungsstufen ist zulässig. Mindestbedingungen je Referenzprojekt 1 + 2: - Die Referenz 1 ist ein Neu- oder Erweiterungsbau. Alle im Weiteren zu machenden Angaben beziehen sich ausschließlich auf den Neu- oder Erweiterungsanteil der Maßnahme. - Die Referenz 2 ist eine Sanierung. Alle im Weiteren zu machenden Angaben beziehen sich ausschließlich auf den Sanierungsanteil der Maßnahme. - Die Anlagengruppen 1 - 3 beider Referenzprojekte müssen jeweils mindestens in die Honorarzone II gemäß Anlage 15.2 HOAI eingeordnet sein. - Mindestens eines der Referenzprojekte war das eines öffentlichen Auftraggebers (öAG gemäß § 99 GWB) bzw. die Realisierung des Projekts erfolgte unter Beachtung des öffentlichen Bau- und Vergaberechts. Bewertungsmatrix für Projektmerkmale des Referenzprojekt 1: - Neu- oder Erweiterungsbaufläche in qm BGF: >= 450 m² BGF = 300 Punkte / < 450 m² und >= 250 m² BGF = 150 Punkte / < 250 m² BGF = 0 Punkte. - abgeschlossene Leistungsphasen 2 – 3 und 5 – 8 gem. § 55 HOAI 2021 je Anlagengruppe 1-3 = 100 Punkte (Bei reduziertem Leistungsbild werden die maximal erreichbaren Punkte um die folgenden entsprechenden Leistungspunkte reduziert: LPH 2: 11 Punkte, LPH 3: 17 Punkte, LPH 5: 23 Punkte, LPH 6: 7 Punkte, LPH 7: 5 Punkte, LPH 8: 37 Punkte) - Erweiterungsbau mit Eingriff in den Bestand = 300 Punkte - Inbetriebnahme ab dem 01.01.2021 = 300 Punkte / bis 31.12.2020 oder noch nicht in Betrieb = 150 Punkte. Bewertungsmatrix für Projektmerkmale des Referenzprojekt 2: - Sanierungsfläche in qm BGF: >= 400 m² BGF = 300 Punkte / < 400 m² und >= 200 m² BGF = 150 Punkte / < 200 m² BGF = 0 Punkte. - abgeschlossene Leistungsphasen 2 – 3 und 5 – 8 gem. § 55 HOAI 2021 je Anlagengruppe 1-3 = 100 Punkte (Bei reduziertem Leistungsbild werden die maximal erreichbaren Punkte um die folgenden entsprechenden Leistungspunkte reduziert: LPH 2: 11 Punkte, LPH 3: 17 Punkte, LPH 5: 23 Punkte, LPH 6: 7 Punkte, LPH 7: 5 Punkte, LPH 8: 37 Punkte) - Inbetriebnahme ab dem 01.01.2021 = 300 Punkte / bis 31.12.2020 oder noch nicht in Betrieb = 150 Punkte
Organizații și puncte de contact41
Organisation city buyer
Möckmühl
Organisation city reviewinfo LOT
Möckmühl
Organisation city revieworg LOT
Karlsruhe
Organisation city ted esen
Bonn
Organisation contact point buyer
Stadtverwaltung Möckmühl - Stadtbauamt
Organisation contact point reviewinfo LOT
Stadtverwaltung Möckmühl - Stadtbauamt
Organisation contact point revieworg LOT
Referat 15
Organisation country buyer
DEU
Autoritate contractantă12
Authority main activity
gen-pub
Buyer city
Möckmühl
Buyer contact point
Stadtverwaltung Möckmühl - Stadtbauamt
Buyer country
DEU
Buyer country sub
DE118
Buyer email
[email eliminat]
Buyer identifier
DE145788735
Buyer internet address
https://www.moeckmuehl.de
Buyer legal type
body-pl-la
Buyer name
Stadtverwaltung Möckmühl
Alte informații publicate22
Additional classification PROC
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Additional classification type PROC
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Description PROC
Sanierung und Erweiterung der Grundschule Züttlingen Grundlage Machbarkeitsstudie Pläne, Grundrisse und Angaben Büro Huber, Billigheim 1. Ausgangslage und Zielsetzung Die Grundschule im Möckmühler Ortsteil Züttlingen befindet sich in einem Bestandsgebäude in der Jahnstraße 5, direkt angrenzend an das Rathaus und die Kirche. Das Gebäude weist funktionale, räumliche und energetische Defizite auf, die eine umfassende Modernisierung notwendig machen. Ziel des Projekts ist die Sanierung des Bestandsgebäudes sowie eine bauliche Erweiterung, um den heutigen pädagogischen, funktionalen und energetischen Anforderungen gerecht zu werden. Es soll ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt werden, der Umbau, Erweiterung und energetische Ertüchtigung in einem Projekt vereint. 2. Projektumfang Auf Basis einer Machbarkeitsstudie wurde nachfolgender Umfang ermittelt 2.1 Sanierung des Bestandsgebäudes Die bestehende Grundschule wird umfassend modernisiert: - Energetische Sanierung (Dämmung, Fenster, Haustechnik) - Barrierefreie Erschließung (bis auf das Dachgeschoss) - Optimierung der Raumstruktur - Modernisierung der Sanitärbereiche - Anpassung an Brandschutzmaßnahmen 2.2 Erweiterungs- und Ergänzungsbau (Neubau) Auf Basis der Machbarkeitsstudie erfolgt die Erweiterung in mehreren Gebäudeteilen und Geschossen, dabei sollen neue bzw. vergrößerte Bereiche entstehen: Erdgeschoss (EG) - Erweiterung Klassenraum 1 (F = 70 m²) - Erweiterung Klassenraum 2 (F = 73 m²) - Überdachte Pausenhoffläche (F = 74 m²) - Neues Lehrerzimmer (F = 49,86 m²) - Materiallager, Teeküche, neue WC-Anlagen - Flur- und Garderobenbereiche Obergeschoss (OG) - Erweiterung Klassenraum 3 (F = 84 m² - Erweiterung Klassenraum 4 (F = 73 m²) - Neuer Differenzierungsraum (F = 45 m²) - Schülerbibliothek (F = 27 m²) - Neue Treppenanlage und optimierte Verkehrsflächen Dachgeschoss (DG) - Schaffung eines neuen Präsentations- und Aufenthaltsbereichs (F = 72 m²) - Empore / Galerie (F = 13,5 m²) - Anpassung der Dachstruktur inkl. neuer Gaube Untergeschoss (UG) - Neuer Multifunktionsraum (F = 72,78 m²) - Essensausgabe und Essensvorbereitung - Personalraum, Technikräume, Kellerbereiche - Große Terrasse (F = 83 m²) 3. Funktionale und pädagogische Verbesserungen Mit der Sanierung und Erweiterung des Schulgebäudes soll eine moderne Lernumgebung entstehen mit: - größeren, flexiblen Klassenräumen - zusätzlichen Differenzierungs- und Gruppenräumen - einer Schülerbibliothek - einem multifunktionalen Raum für Veranstaltungen - verbesserten Lehrerarbeitsbereichen - optimierten Pausenflächen (innen und außen) Durch die Investition soll der Schulstandort im Ortsteil Züttlingen zukunftsfähig, nachhaltig und pädagogisch aufgewertet werden. 4. Wirtschaftlichkeit und Förderung Die Planung setzt bewusst auf Bauen im Bestand, um Kosten zu reduzieren und Fördermöglichkeiten zu nutzen. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie erfolgte eine Kostenermittlung: Die Kostenschätzung nach DIN 276 ergibt: Baukosten brutto: 3.800.000 € Gesamtkosten ohne Grundstück, Außenanlagen, Ausstattung: ca. 3,8 Mio. € 5. Übergangslösung während der Bauzeit Für die Bauphase ist eine Auslagerung des Schulbetriebs notwendig. Geplant ist eine Interimslösung mit Container. 6. Fazit Das Projekt „Sanierung und Erweiterung der Grundschule Züttlingen“ stellt eine umfassende Modernisierung dar, die sowohl pädagogisch als auch baulich einen deutlichen Mehrwert schafft. Die Kombination aus Sanierung und Erweiterung ermöglicht eine nachhaltige, wirtschaftlich sinnvolle und förderfähige Lösung, die die Schule langfristig stärkt und den Standort Züttlingen attraktiv hält.
Loc de executare5
Place of performance
DE118 | DEU | DE118 | DEU
Place of performance country LOT
DEU
Place of performance country PROC
DEU
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DE118
Place of performance subdiv PROC
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Acord-cadru și sistem dinamic2
Dps usage LOT
none
Framework agreement LOT
none
Procedură și anunț13
Form type
competition
Legal basis
32014L0024
Legal basis NOTICE
32014L0024
Legal basis PROC
vgv
NOTICE identifier
01cfd3cf-2450-4f5d-9863-be90362876c1
NOTICE preferred publication date
2026-08-16T00:00:00+02:00
NOTICE subtype
16
NOTICE title
Germania – Servicii de proiectare tehnică a instalaţiilor mecanice şi electrice pentru construcţii – Sanierung und Erweiterung Grundschule Züttlingen
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell gültigen Fassung. Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf §160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Date de contact publicate în TED
14
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Textul integral publicat de TEDextinde
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
§ 43 Abs. 2 + 3 VgV: Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. In den Bewerbungsunterlagen sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Im Falle der Angebotslegung wird die Bewerbergemeinschaft zur Bietergemeinschaft. Im Falle der Zuschlagserteilung wird die Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung tätig.
Abfrage über Eintragung in Wettbewerbsregister ab 30.000 € Auftragswert.
Sanierung und Erweiterung der Grundschule Züttlingen Grundlage Machbarkeitsstudie Pläne, Grundrisse und Angaben Büro Huber, Billigheim 1. Ausgangslage und Zielsetzung Die Grundschule im Möckmühler Ortsteil Züttlingen befindet sich in einem Bestandsgebäude in der Jahnstraße 5, direkt angrenzend an das Rathaus und die Kirche. Das Gebäude weist funktionale, räumliche und energetische Defizite auf, die eine umfassende Modernisierung notwendig machen. Ziel des Projekts ist die Sanierung des Bestandsgebäudes sowie eine bauliche Erweiterung, um den heutigen pädagogischen, funktionalen und energetischen Anforderungen gerecht zu werden. Es soll ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt werden, der Umbau, Erweiterung und energetische Ertüchtigung in einem Projekt vereint. 2. Projektumfang Auf Basis einer Machbarkeitsstudie wurde nachfolgender Umfang ermittelt 2.1 Sanierung des Bestandsgebäudes Die bestehende Grundschule wird umfassend modernisiert: - Energetische Sanierung (Dämmung, Fenster, Haustechnik) - Barrierefreie Erschließung (bis auf das Dachgeschoss) - Optimierung der Raumstruktur - Modernisierung der Sanitärbereiche - Anpassung an Brandschutzmaßnahmen 2.2 Erweiterungs- und Ergänzungsbau (Neubau) Auf Basis der Machbarkeitsstudie erfolgt die Erweiterung in mehreren Gebäudeteilen und Geschossen, dabei sollen neue bzw. vergrößerte Bereiche entstehen: Erdgeschoss (EG) - Erweiterung Klassenraum 1 (F = 70 m²) - Erweiterung Klassenraum 2 (F = 73 m²) - Überdachte Pausenhoffläche (F = 74 m²) - Neues Lehrerzimmer (F = 49,86 m²) - Materiallager, Teeküche, neue WC-Anlagen - Flur- und Garderobenbereiche Obergeschoss (OG) - Erweiterung Klassenraum 3 (F = 84 m² - Erweiterung Klassenraum 4 (F = 73 m²) - Neuer Differenzierungsraum (F = 45 m²) - Schülerbibliothek (F = 27 m²) - Neue Treppenanlage und optimierte Verkehrsflächen Dachgeschoss (DG) - Schaffung eines neuen Präsentations- und Aufenthaltsbereichs (F = 72 m²) - Empore / Galerie (F = 13,5 m²) - Anpassung der Dachstruktur inkl. neuer Gaube Untergeschoss (UG) - Neuer Multifunktionsraum (F = 72,78 m²) - Essensausgabe und Essensvorbereitung - Personalraum, Technikräume, Kellerbereiche - Große Terrasse (F = 83 m²) 3. Funktionale und pädagogische Verbesserungen Mit der Sanierung und Erweiterung des Schulgebäudes soll eine moderne Lernumgebung entstehen mit: - größeren, flexiblen Klassenräumen - zusätzlichen Differenzierungs- und Gruppenräumen - einer Schülerbibliothek - einem multifunktionalen Raum für Veranstaltungen - verbesserten Lehrerarbeitsbereichen - optimierten Pausenflächen (innen und außen) Durch die Investition soll der Schulstandort im Ortsteil Züttlingen zukunftsfähig, nachhaltig und pädagogisch aufgewertet werden. 4. Wirtschaftlichkeit und Förderung Die Planung setzt bewusst auf Bauen im Bestand, um Kosten zu reduzieren und Fördermöglichkeiten zu nutzen. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie erfolgte eine Kostenermittlung: Die Kostenschätzung nach DIN 276 ergibt: Baukosten brutto: 3.800.000 € Gesamtkosten ohne Grundstück, Außenanlagen, Ausstattung: ca. 3,8 Mio. € 5. Übergangslösung während der Bauzeit Für die Bauphase ist eine Auslagerung des Schulbetriebs notwendig. Geplant ist eine Interimslösung mit Container. 6. Fazit Das Projekt „Sanierung und Erweiterung der Grundschule Züttlingen“ stellt eine umfassende Modernisierung dar, die sowohl pädagogisch als auch baulich einen deutlichen Mehrwert schafft. Die Kombination aus Sanierung und Erweiterung ermöglicht eine nachhaltige, wirtschaftlich sinnvolle und förderfähige Lösung, die die Schule langfristig stärkt und den Standort Züttlingen attraktiv hält.
Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI 2021 Anlagengruppen 1 - 3 + 8, LPH 1 - 3 (4) - 9
: § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und § 46 Abs. 3 Nr. 1 + 8 VgV – Unternehmensreferenzen Fachplanung Technische Ausrüstung, AG 1 - 3: Eigenerklärung zu einem Unternehmensreferenzprojekt im Hochbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung, bei denen die Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI für die Anlagengruppen 1 - 3 unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht wurde. Bewertungsgrundlage sind die im Weiteren zu machenden Angaben in diesem Tabellenblatt sowie eine zum Referenzprojekt zu erstellende Referenzpräsentation. Diese Referenzpräsentation muss prüfbare Angaben zu allen im Folgenden genannten Mindestbedingungen sowie zum Ansprechpartner des Auftraggebers inklusive Kontaktdaten enthalten. Mindestbedingungen Referenzprojekt 1: - Bei dem Referenzprojekt 1 muss es sich um einen Neubau oder Erweiterungsbau handeln. - Die Anlagengruppen 1 - 3 müssen jeweils mindestens in die Honorarzone II gemäß Anlage 15.2 HOAI eingeordnet sein. - Neubaufläche des Referenzprojekt 1 in m² BGF >= 450m² - Abgeschlossene Leistungsphasen 2 - 3 und 5 - 8 gemäß § 55 HOAI jeweils für die AG 1 – 3 - Das Referenzprojekt 1 oder das Referenzprojekt 2 muss ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 GWB sein bzw. die Einhaltung des öffentlichen Vergaberechts aufgrund von Fördermitteln o.ä. musste gegeben sein. - Inbetriebnahme des Projekts ab dem 01.01.2021 und vor Einreichungsfrist dieser Angebotsunterlage.
Erfahrung der Projektverantwortlichen - Persönliche Referenzen Projektleiter für Fachplanung Technische Ausrüstung AG 1 - 3 + 8
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat per Eigenerklärung anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Eigenerklärung über die Durchführung der freiberuflichen Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen gemäß § 73 Abs. 3 VgV Eigenerklärung zum Mindestlohn (MiLoG) Eigenerklärung zur Vermeidung von Interessenskonflikten gemäß § 6 VgV Eigenerklärung zu Russlandsanktionen - 5. EU-Sanktionspaket (BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022) Ich bestätige / Wir bestätigen, dass mindestens ein Inhaber oder eine Führungskraft des Unternehmens Mitglied der Ingenieurkammer ist oder eine entsprechende Qualifikation besitzt. (Mindestbedingung Dipl.-Ing. / Master Fachrichtung Architektur Hochbau + Bauvorlageberechtigung oder vergleichbares). Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung: Gefordert wird eine Berufshaftpflichtversicherung mit 1.500.000 EUR Deckungssumme für Personenschäden und 1.000.000 EUR Deckungssumme für Sachschäden mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr. Für den Zeitraum der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend, welche die geforderte Deckungssumme im Auftragsfall zusichert. Im Auftragsfall muss die entsprechende Haftpflichtpolice vorgelegt werden.
- Es wird darauf hingewiesen, dass nur die in den Vorlagen eingetragenen Angaben und die geforderten Anlagen gewertet werden. Zusätzlich gelieferte bzw. nicht geforderte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. - Bindefrist der Angebote: 3 Monate ab Angebotseingang - Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 56 Abs 3 VgV die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen ist. Zu diesen Unterlagen gehören die Projektdarstellungen der Referenzprojekte, das Konzept zur personellen Projektorganisation und das Konzept zur Abwicklung der Leistungsphase 8!
§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und § 46 Abs. 3 Nr. 1 + 8 VgV – Unternehmensreferenzen Fachplanung Technische Ausrüstung, AG 1 - 3: Eigenerklärung zu einem Unternehmensreferenzprojekt im Hochbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung, bei denen die Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI für die Anlagengruppen 1 - 3 unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht wurde. Bewertungsgrundlage sind die im Weiteren zu machenden Angaben in diesem Tabellenblatt sowie eine zum Referenzprojekt zu erstellende Referenzpräsentation. Diese Referenzpräsentation muss prüfbare Angaben zu allen im Folgenden genannten Mindestbedingungen sowie zum Ansprechpartner des Auftraggebers inklusive Kontaktdaten enthalten. Mindestbedingungen Referenzprojekt 2: - Bei dem Referenzprojekt 1 muss es sich um ein Sanierungsprojekt handeln. - Die Anlagengruppen 1 - 3 müssen jeweils mindestens in die Honorarzone II gemäß Anlage 15.2 HOAI eingeordnet sein. - Neubaufläche des Referenzprojekt 1 in m² BGF >= 400m² - Abgeschlossene Leistungsphasen 2 - 3 und 5 - 8 gemäß § 55 HOAI jeweils für die AG 1 – 3 - Das Referenzprojekt 1 oder das Referenzprojekt 2 muss ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 GWB sein bzw. die Einhaltung des öffentlichen Vergaberechts aufgrund von Fördermitteln o.ä. musste gegeben sein. - Inbetriebnahme des Projekts ab dem 01.01.2021 und vor Einreichungsfrist dieser Angebotsunterlage.
Die volle Punktzahl erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamthonorar. Die weiteren Angebote werden zum niedrigsten Angebot ins Verhältnis gesetzt und mit der Maximalpunktzahl multipliziert: Z.Honorar = 2.800*P.Bestangebot/P.Angebot Die Baukosten wurden entsprechend dem Projektstand ermittelt und dienen als Grundlage des Honorarangebots. Für die Anlagengruppen 1 - 3 + 8 werden die anrechenbaren Kosten getrennt ermittelt. Der AG verwendet für die Beauftragung die kommunalen Vertragsmuster. Der Wert der mitzuverwendenden Bausubstanz für den Bestand ist über einen möglichen Zuschlag einzukalkulieren, es erfolgt keine separate Vergütung. Für alle ausgeschriebenen Grundleistungen der LPH 1 - 4 nach HOAI 2021 bildet die vom Auftraggeber genehmigte Kostenberechnung die Grundlage der Honorarermittlung. Für alle ausgeschriebenen Grundleistungen der LPH 5 - 9 nach HOAI 2021 bildet die vom Auftraggeber genehmigte Kostenfeststellung die Grundlage der Honorarermittlung. Das Organigramm (aus Konzept E.2.1 - selbst zu erstellen) wird Vertragsbestanteil. Eine personelle Umbesetzung des Projektleiters wie auch dessen Stellvertreters ist nur in enger Abstimmung mit dem AG und bei gleichbleibender Qualifikation + Erfahrung des neuen Personals zulässig.
Stadtverwaltung Möckmühl
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell gültigen Fassung. Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf §160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Sanierung und Erweiterung Grundschule Züttlingen
Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI 2021 Anlagengruppen 1 - 3 + 8, LPH 1 - 3 (4) - 9 Besondere Leistung: Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist. Die Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt stufenweise: - Stufe 1: LPH 1 – 3 (4) - Stufe 2: LPH 5 - 7 - Stufe 3: LPH 8 + 9 Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Honorar
§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und §46 Abs. 3 Nr. 1 + 8 VgV - Anzahl Beschäftigte Fachplanung Technische Ausrüstung: Eigenerklärung zur durchschnittlichen Zahl der angestellten technischen Beschäftigten (m/w/d) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistungen; Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden (bei Bewerbergemeinschaften: Summe der Beschäftigten): > = 2 Beschäftigte = geeignet / < 2 Beschäftigte = ungeeignet.
Erfahrung der Projektverantwortlichen - Persönliche Referenzen Projektleiter für Fachplanung Technische Ausrüstung AG 1 - 3 + 8 Eigenerklärung zu maximal zwei persönlichen Referenzen des Projektleiters im Hochbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung, bei denen dieser die Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI für die Anlagengruppen 1 - 3 + 8 unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht hat. Bewertungsgrundlage sind die im Weiteren zu machenden Angaben in diesem Tabellenblatt sowie eine zu jedem Referenzprojekt zu erstellende Referenzpräsentation (max. 2 DIN A4-Seiten je Referenzprojekt). Diese Referenzpräsentationen müssen prüfbare Angaben zu allen im Folgenden genannten Mindestbedingungen und Projektmerkmalen sowie zum Ansprechpartner des Auftraggebers inklusive Kontaktdaten enthalten. Hinweis: Die Mindestbedingungen müssen von jedem Referenzprojekt separat erfüllt werden, damit das jeweilige Referenzprojekt in die Wertung eingehen kann. Projekte, die bereits zum Nachweis der Eignung (Eignungskriterien) eingereicht werden, dürfen vom Bieter gleichzeitig auch als Referenzprojekte für die Bewertung im Rahmen der Zuschlagskriterien herangezogen werden. Eine Mehrfachverwendung desselben Referenzprojektes für beide Wertungsstufen ist zulässig. Mindestbedingungen je Referenzprojekt 1 + 2: - Die Referenz 1 ist ein Neu- oder Erweiterungsbau. Alle im Weiteren zu machenden Angaben beziehen sich ausschließlich auf den Neu- oder Erweiterungsanteil der Maßnahme. - Die Referenz 2 ist eine Sanierung. Alle im Weiteren zu machenden Angaben beziehen sich ausschließlich auf den Sanierungsanteil der Maßnahme. - Die Anlagengruppen 1 - 3 beider Referenzprojekte müssen jeweils mindestens in die Honorarzone II gemäß Anlage 15.2 HOAI eingeordnet sein. - Mindestens eines der Referenzprojekte war das eines öffentlichen Auftraggebers (öAG gemäß § 99 GWB) bzw. die Realisierung des Projekts erfolgte unter Beachtung des öffentlichen Bau- und Vergaberechts. Bewertungsmatrix für Projektmerkmale des Referenzprojekt 1: - Neu- oder Erweiterungsbaufläche in qm BGF: >= 450 m² BGF = 300 Punkte / < 450 m² und >= 250 m² BGF = 150 Punkte / < 250 m² BGF = 0 Punkte. - abgeschlossene Leistungsphasen 2 – 3 und 5 – 8 gem. § 55 HOAI 2021 je Anlagengruppe 1-3 = 100 Punkte (Bei reduziertem Leistungsbild werden die maximal erreichbaren Punkte um die folgenden entsprechenden Leistungspunkte reduziert: LPH 2: 11 Punkte, LPH 3: 17 Punkte, LPH 5: 23 Punkte, LPH 6: 7 Punkte, LPH 7: 5 Punkte, LPH 8: 37 Punkte) - Erweiterungsbau mit Eingriff in den Bestand = 300 Punkte - Inbetriebnahme ab dem 01.01.2021 = 300 Punkte / bis 31.12.2020 oder noch nicht in Betrieb = 150 Punkte. Bewertungsmatrix für Projektmerkmale des Referenzprojekt 2: - Sanierungsfläche in qm BGF: >= 400 m² BGF = 300 Punkte / < 400 m² und >= 200 m² BGF = 150 Punkte / < 200 m² BGF = 0 Punkte. - abgeschlossene Leistungsphasen 2 – 3 und 5 – 8 gem. § 55 HOAI 2021 je Anlagengruppe 1-3 = 100 Punkte (Bei reduziertem Leistungsbild werden die maximal erreichbaren Punkte um die folgenden entsprechenden Leistungspunkte reduziert: LPH 2: 11 Punkte, LPH 3: 17 Punkte, LPH 5: 23 Punkte, LPH 6: 7 Punkte, LPH 7: 5 Punkte, LPH 8: 37 Punkte) - Inbetriebnahme ab dem 01.01.2021 = 300 Punkte / bis 31.12.2020 oder noch nicht in Betrieb = 150 Punkte
Für die im Folgenden genannten Zuschlagskriterien E.2 ist ein schriftlich ausgearbeitetes Konzept einzureichen. Bitte beachten Sie, dass im Offenen Verfahren keine Präsentation stattfindet! Das Konzept E.2.1 Personelle Projektorganisation darf maximal 3 DIN A4-Seiten umfassen. Das Konzept E.2.2 Konzept zur Abwicklung der Leistungsphase 8 darf maximal 4 DIN A4-Seiten umfassen. Mehr als die vorgegebenen DIN A4-Seiten werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt. Personelle Projektorganisation - Die Struktur des Teams sowie die Verantwortlichkeiten sind anhand eines Organigramms anschaulich darzustellen. - Die Organisation der Vertretung (Urlaub, Krankheit, etc.) ist zu darzustellen. - Die langfristige Verfügbarkeit der einzelnen Personen aus dem Team ist darzulegen (Personaleinsatzplan / Kapazitätsplan). - Darzustellen ist die Sicherstellung der angemessenen Reaktionszeiten während der Planungs- und Ausschreibungsphase und während der Bauphase. Qualitatives Zuschlagskriterium – Qualität – 1.050 Punkte Bezeichnung: Konzept zur Abwicklung der Leistungsphase 8 Der Bieter hat ein projektspezifisches Konzept einzureichen, das die geplante Abwicklung und Qualitätssicherung für die Leistungsphase 8 (Objektüberwachung) im konkreten Bauvorhaben darlegt. Das Konzept soll insbesondere auf folgende Schwerpunkte eingehen: - Darstellung der personellen Besetzung, der Präsenzzeiten vor Ort sowie der Vertretungs- und Erreichbarkeitsregelungen während der Bauausführung. - Vorgehensweise bei der Überwachung der Bauausführung (Soll-/Ist-Abgleiche, Abnahmen von Teilleistungen, Schnittstellenkoordination zwischen den Gewerken)- - Methodik zur Prüfung von Aufmaßen, Abschlags- und Schlussrechnungen sowie zur systematischen Erfassung und Bewertung von Nachtragsangeboten der ausführenden Firmen. - Systematik des Bautagebuchs, Berichtswesen gegenüber dem Auftraggeber sowie Erfassung, Fristsetzung und Nachverfolgung von Ausführungsmängeln bis zur Abnahme. Bewertung der Zuschlagskriterien E.2 Jedes Mitglied des Bewertungsgremiums vergibt jeweils eine Punktzahl für die beiden Zuschlagskriterien E.2.1 und E.2.2. Daraus wird zum Zuschlagskriterium E.2 der Mittelwert gebildet. - 5 Punkte = erhält der Bieter, der durch seine Darstellung eine sachgerechte und qualitätsvolle Leistungserbringung sehr sicher erreichbar erscheinen lässt. - 4 Punkte = erhält der Bieter, der durch seine Darstellung eine sachgerechte und qualitätsvolle Leistungserbringung sicher erreichbar erscheinen lässt. - 3 Punkte = erhält der Bieter, der durch seine Darstellung eine sachgerechte und qualitätsvolle Leistungserbringung erreichbar erscheinen lässt. - 2 Punkte = erhält der Bieter, der durch seine Darstellung eine sachgerechte und qualitätsvolle Leistungserbringung nur unwahrscheinlich erreichbar erscheinen lässt. - 1 Punkt = erhält der Bieter, der durch seine Darstellung eine sachgerechte und qualitätsvolle Leistungserbringung nicht erreichbar erscheinen lässt. Die durch das Bewertungsgremium vergebene gemittelte Punktzahl wird je Kriterium mit dem Faktor 210 multipliziert, so dass für die Zuschlagskriterien E.2.1 und E.2.2 jeweils 1050 Punkte erreicht werden können.
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Personelle Projektorganisation und Konzept zur Abwicklung der Leistungsphase 8
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Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI 2021 Anlagengruppen 1 - 3 + 8, LPH 1 - 3 (4) - 9 Besondere Leistung: Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist. Die Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt stufenweise: - Stufe 1: LPH 1 – 3 (4) - Stufe 2: LPH 5 - 7 - Stufe 3: LPH 8 + 9 Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
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Sanierung und Erweiterung der Grundschule Züttlingen Grundlage Machbarkeitsstudie Pläne, Grundrisse und Angaben Büro Huber, Billigheim 1. Ausgangslage und Zielsetzung Die Grundschule im Möckmühler Ortsteil Züttlingen befindet sich in einem Bestandsgebäude in der Jahnstraße 5, direkt angrenzend an das Rathaus und die Kirche. Das Gebäude weist funktionale, räumliche und energetische Defizite auf, die eine umfassende Modernisierung notwendig machen. Ziel des Projekts ist die Sanierung des Bestandsgebäudes sowie eine bauliche Erweiterung, um den heutigen pädagogischen, funktionalen und energetischen Anforderungen gerecht zu werden. Es soll ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt werden, der Umbau, Erweiterung und energetische Ertüchtigung in einem Projekt vereint. 2. Projektumfang Auf Basis einer Machbarkeitsstudie wurde nachfolgender Umfang ermittelt 2.1 Sanierung des Bestandsgebäudes Die bestehende Grundschule wird umfassend modernisiert: - Energetische Sanierung (Dämmung, Fenster, Haustechnik) - Barrierefreie Erschließung (bis auf das Dachgeschoss) - Optimierung der Raumstruktur - Modernisierung der Sanitärbereiche - Anpassung an Brandschutzmaßnahmen 2.2 Erweiterungs- und Ergänzungsbau (Neubau) Auf Basis der Machbarkeitsstudie erfolgt die Erweiterung in mehreren Gebäudeteilen und Geschossen, dabei sollen neue bzw. vergrößerte Bereiche entstehen: Erdgeschoss (EG) - Erweiterung Klassenraum 1 (F = 70 m²) - Erweiterung Klassenraum 2 (F = 73 m²) - Überdachte Pausenhoffläche (F = 74 m²) - Neues Lehrerzimmer (F = 49,86 m²) - Materiallager, Teeküche, neue WC-Anlagen - Flur- und Garderobenbereiche Obergeschoss (OG) - Erweiterung Klassenraum 3 (F = 84 m² - Erweiterung Klassenraum 4 (F = 73 m²) - Neuer Differenzierungsraum (F = 45 m²) - Schülerbibliothek (F = 27 m²) - Neue Treppenanlage und optimierte Verkehrsflächen Dachgeschoss (DG) - Schaffung eines neuen Präsentations- und Aufenthaltsbereichs (F = 72 m²) - Empore / Galerie (F = 13,5 m²) - Anpassung der Dachstruktur inkl. neuer Gaube Untergeschoss (UG) - Neuer Multifunktionsraum (F = 72,78 m²) - Essensausgabe und Essensvorbereitung - Personalraum, Technikräume, Kellerbereiche - Große Terrasse (F = 83 m²) 3. Funktionale und pädagogische Verbesserungen Mit der Sanierung und Erweiterung des Schulgebäudes soll eine moderne Lernumgebung entstehen mit: - größeren, flexiblen Klassenräumen - zusätzlichen Differenzierungs- und Gruppenräumen - einer Schülerbibliothek - einem multifunktionalen Raum für Veranstaltungen - verbesserten Lehrerarbeitsbereichen - optimierten Pausenflächen (innen und außen) Durch die Investition soll der Schulstandort im Ortsteil Züttlingen zukunftsfähig, nachhaltig und pädagogisch aufgewertet werden. 4. Wirtschaftlichkeit und Förderung Die Planung setzt bewusst auf Bauen im Bestand, um Kosten zu reduzieren und Fördermöglichkeiten zu nutzen. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie erfolgte eine Kostenermittlung: Die Kostenschätzung nach DIN 276 ergibt: Baukosten brutto: 3.800.000 € Gesamtkosten ohne Grundstück, Außenanlagen, Ausstattung: ca. 3,8 Mio. € 5. Übergangslösung während der Bauzeit Für die Bauphase ist eine Auslagerung des Schulbetriebs notwendig. Geplant ist eine Interimslösung mit Container. 6. Fazit Das Projekt „Sanierung und Erweiterung der Grundschule Züttlingen“ stellt eine umfassende Modernisierung dar, die sowohl pädagogisch als auch baulich einen deutlichen Mehrwert schafft. Die Kombination aus Sanierung und Erweiterung ermöglicht eine nachhaltige, wirtschaftlich sinnvolle und förderfähige Lösung, die die Schule langfristig stärkt und den Standort Züttlingen attraktiv hält.
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Legături interne utile pentru CPV, autoritate și expresiile principale din denumirea procedurii.
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Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat per Eigenerklärung anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Eigenerklärung über die Durchführung der freiberuflichen Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen gemäß § 73 Abs. 3 VgV Eigenerklärung zum Mindestlohn (MiLoG) Eigenerklärung zur Vermeidung von Interessenskonflikten gemäß § 6 VgV Eigenerklärung zu Russlandsanktionen - 5. EU-Sanktionspaket (BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022) Ich bestätige / Wir bestätigen, dass mindestens ein Inhaber oder eine Führungskraft des Unternehmens Mitglied der Ingenieurkammer ist oder eine entsprechende Qualifikation besitzt. (Mindestbedingung Dipl.-Ing. / Master Fachrichtung Architektur Hochbau + Bauvorlageberechtigung oder vergleichbares). Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung: Gefordert wird eine Berufshaftpflichtversicherung mit 1.500.000 EUR Deckungssumme für Personenschäden und 1.000.000 EUR Deckungssumme für Sachschäden mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr. Für den Zeitraum der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend, welche die geforderte Deckungssumme im Auftragsfall zusichert. Im Auftragsfall muss die entsprechende Haftpflichtpolice vorgelegt werden.