Germania – Servicii de inginerie – Kommunalunternehmen Stadtwerke Schrobenhausen Vergabe von Planungsleistungen zur Erweiterung der Wärmeerzeugungsanlagen des Wärmenetzes in Schrobenhausen, Leistungsphasen 2 bis 9
Anunțul 569243-2026 pentru Germania – Servicii de inginerie – Kommunalunternehmen Stadtwerke Schrobenhausen Vergabe von Planungsleistungen zur Erweiterung der Wärmeerzeugungsanlagen des Wärmenetzes in Schrobenhausen, Leistungsphasen 2 bis 9 este publicat de Stadtwerke Schrobenhausen KU și este încadrat la codul CPV 71300000.
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Schrobenhausen ist eine Stadt mit etwa 18.000 Einwohnern im oberbayerischen Landkreis Neuburg-Schrobenhausen. Der Auftraggeber betreibt ein Wärmenetz mit einer Leitungslänge von etwa 7 km im Ortskern. Die Hauptleitung verläuft entlang der Regensburger Straße und der Lenbachstraße. Die Wärmeerzeugung findet ausschließlich im Nordosten der Stadt im Bereich der Kläranlage statt. Der Netzausbau wurde bisher mit dem KWKG gefördert. Das Wärmenetz soll zukünftig vornehmlich im Stadtkern erweitert werden und weitere Gebäude in der Stadt Schrobenhausen mit Wärme versorgen. Dafür ist auch eine Dekarbonisierung der bestehenden Erzeugungskapazitäten nötig, um den Bedarf decken zu können. Um dies im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zu entwickeln, wurde ein Antrag im Rahmen der Bundesförderung Effiziente Wärmenetze (BEW) beim BAFA gestellt und positiv beschieden. Da der Auftraggeber nicht ausreichend Kapazitäten hat, die im Rahmen der BEW-Förderung definierten Planungsphasen 2-4 selbst zu bearbeiten erfolgt diese Ausschreibung der Leistungen nach den Vorgaben des Bundesamtes für Ausfuhrkontrolle. Der im Rahmen des BEW-Moduls enthaltene Transformationsplan wurde bereits bearbeitet und ist in Präsentationsform den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Die Erstellung des zugehörigen Berichts ist noch nicht abgeschlossen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Erbringung der auf Grundlage des Transformationsplans geförderten Leistungsphasen 2 bis 4 in Anlehnung an die Leistungsbilder der HOAI. Darüber hinaus sollen die Leistungsphasen 5 bis 9 ebenfalls in Anlehnung an die Leistungsbilder der HOAI stufenweise vom Auftraggeber abgerufen und beauftragt werden können. Voraussetzung ist die weitere Förderung der entwickelten Maßnahmen im Zusammenhang mit den Möglichkeiten des BEWs. Einzelheiten zum Projekt sowie zu den konkreten Leistungsinhalten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Ingenieurvertrag.
Stufenweise Beauftragung: Die Beauftragung stufenweise erfolgt und im Auftragsfall werden zunächst nur die Leistungen der Stufe 1 (Leistungsphasen 2 bis 4) beauftragt. Die Vergütung erfolgt auf den hierauf entfallenden Anteil des angebotenen Pauschalfestpreises (siehe § 7 der Vertragsbedingungen). Das Recht zur Beauftragung der weiteren Leistungsstufen stellt eine einseitige Option zugunsten des Kommunalunternehmen Stadtwerke Schrobenhausen dar.
Place performance street LOT
Carl-Poellath-Straße 19
Procurement document id LOT
09 ••• ••• 26
Renewal maximum LOT
0
Reserved execution LOT
no
Reserved procurement LOT
none
Selection criterion description LOT
I. Personenbezogene Referenzen im Bereich Energiezentrale mit Wärmeerzeugungsanlagen Der Bieter haben mindestens zwei Referenzen des vorgesehenen Projektleiters über die Erweiterung, Umrüstung oder Neuerrichtung einer Energiezentrale mit Wärmeerzeugungsanlagen von jeweils > 500 kW einzureichen. Die Leistungen müssen jeweils die HOAI-Leistungsphasen 1 bis 8 umfasst haben und in einem Zeitraum seit 01/2016 bis zur Einreichung des Teilnahmeantrags abgeschlossen worden sein („abgeschlossen“ bedeutet dabei, dass die Nutzung des betreffenden Objektes aufgenommen worden ist). Ältere Referenzen werden nicht gewertet (Mindestkriterium).
Eignungskriterien gemäß Bekanntmachung und Vergabeunterlagen
Terms financial LOT
Keine
Title LOT
Kommunalunternehmen Stadtwerke Schrobenhausen Vergabe von Planungsleistungen zur Erweiterung der Wärmeerzeugungsanlagen des Wärmenetzes in Schrobenhausen, Leistungsphasen 2 bis 9
Nr. 1 Projektverständnis und Integrationskonzept für die Abwasserwärmepumpe auf Basis der Vergabeunterlagen Darstellung einzelner Aspekte des Transformationsplan: • Vorgehen bei laufendem Kläranlagen- und Wärmenetzbetrieb • Umgang mit Schnittstellen zur Kläranlage • Genehmigungsstrategie • Möglichkeiten zur Einbindung in Bestandsanlagen und Infrastruktur Bewertung der Kriterien im Einzelnen Die Bewertung der einzelnen Kriterien erfolgt dabei gemäß den nachfolgenden Bestimmungen: Schriftliche Darstellung zu einzelnen Aspekten der ausgeschriebenen Planungsleistungen (Nr. 1 bis 3) Der Bieter hat ein schriftliches Konzept als Teil seines Angebotes abzugeben und darin in möglichst kompakter Form strukturiert und, aussagekräftig seine Vorstellungen und seine Herangehensweise zur Erbringung der verfahrensgegenständlichen Leistungen im Hinblick auf die bezeichneten Zuschlags(unter)kriterien darzustellen. Die Ausführungen sollen hierbei - konkret sein, - sich auf das ausgeschriebene Projekt beziehen und - oberflächliche oder pauschale Aussagen vermeiden. Der Auftraggeber soll einen Eindruck von der Arbeits- und Denkweise des Bieters im Hinblick auf das konkrete Projekt und dessen Herausforderungen um diese auf Grundlage der nachfolgenden Kriterien entsprechend bewerten zu können. Die genannten (Unter-)Kriterien Nr. 1 bis 3 werden jeweils mit Punkten von 1 bis 5 bewertet und wie dargestellt faktoriert. Die Punkte werden wie folgt ermittelt: - 5 Punkte: Die Darstellung lässt eine hervorragende Leistung erwarten. - 4 Punkte: Die Darstellung lässt eine sehr gute Leistung erwarten. - 3 Punkte: Die Darstellung lässt eine gute Leistung erwarten. - 2 Punkte: Die Darstellung lässt eine zufriedenstellende Leistung erwarten. - 1 Punkt: Die Darstellung lässt keine zufriedenstellende Leistung erwarten.
Award criterion number LOT
25 | 15 | 10 | 50
Award criterion number weight LOT
poi-exa | poi-exa | poi-exa | poi-exa
Organizații și puncte de contact40
Organisation city addinfo LOT
Schrobenhausen
Organisation city buyer
Schrobenhausen
Organisation city revieworg LOT
München
Organisation city ted esen
Bonn
Organisation country addinfo LOT
DEU
Organisation country buyer
DEU
Organisation country revieworg LOT
DEU
Organisation country sub addinfo LOT
DE21I
Organisation country sub buyer
Autoritate contractantă13
Authority main activity
gen-pub
Buyer category
buyer-categories
Buyer city
Schrobenhausen
Buyer country
DEU
Buyer country sub
DE21I
Buyer email
[email eliminat]
Buyer identifier
08 ••• ••• 10
Buyer internet address
https://stadtwerke-sob.de/Home.html
Buyer legal type
body-pl-la
Buyer name
Stadtwerke Schrobenhausen KU
Loc de executare9
Place of performance
DE21I | DEU | DE21I | DEU
Place of performance city LOT
Schrobenhausen
Place of performance city PROC
Schrobenhausen
Place of performance country LOT
DEU
Place of performance country PROC
DEU
Place of performance post code LOT
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86529
Place of performance subdiv LOT
DE21I
Place of performance subdiv PROC
Alte informații publicate24
Competition termination PROC
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Cross border law description PROC
Es gelten alle maßgeblichen grenzüberschreitenden Vorschriften im Zusammenhang mit dem Beschaffungsgegenstand.
Cross border law identifier PROC
CrossBorderLaw
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Description PROC
Schrobenhausen ist eine Stadt mit etwa 18.000 Einwohnern im oberbayerischen Landkreis Neuburg-Schrobenhausen. Der Auftraggeber betreibt ein Wärmenetz mit einer Leitungslänge von etwa 7 km im Ortskern. Die Hauptleitung verläuft entlang der Regensburger Straße und der Lenbachstraße. Die Wärmeerzeugung findet ausschließlich im Nordosten der Stadt im Bereich der Kläranlage statt. Der Netzausbau wurde bisher mit dem KWKG gefördert. Das Wärmenetz soll zukünftig vornehmlich im Stadtkern erweitert werden und weitere Gebäude in der Stadt Schrobenhausen mit Wärme versorgen. Dafür ist auch eine Dekarbonisierung der bestehenden Erzeugungskapazitäten nötig, um den Bedarf decken zu können. Um dies im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zu entwickeln, wurde ein Antrag im Rahmen der Bundesförderung Effiziente Wärmenetze (BEW) beim BAFA gestellt und positiv beschieden. Da der Auftraggeber nicht ausreichend Kapazitäten hat, die im Rahmen der BEW-Förderung definierten Planungsphasen 2-4 selbst zu bearbeiten erfolgt diese Ausschreibung der Leistungen nach den Vorgaben des Bundesamtes für Ausfuhrkontrolle. Der im Rahmen des BEW-Moduls enthaltene Transformationsplan wurde bereits bearbeitet und ist in Präsentationsform den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Die Erstellung des zugehörigen Berichts ist noch nicht abgeschlossen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Erbringung der auf Grundlage des Transformationsplans geförderten Leistungsphasen 2 bis 4 in Anlehnung an die Leistungsbilder der HOAI. Darüber hinaus sollen die Leistungsphasen 5 bis 9 ebenfalls in Anlehnung an die Leistungsbilder der HOAI stufenweise vom Auftraggeber abgerufen und beauftragt werden können. Voraussetzung ist die weitere Förderung der entwickelten Maßnahmen im Zusammenhang mit den Möglichkeiten des BEWs. Einzelheiten zum Projekt sowie zu den konkreten Leistungsinhalten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Ingenieurvertrag.
Acord-cadru și sistem dinamic2
Dps usage LOT
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Framework agreement LOT
none
Procedură și anunț13
Form type
competition
Legal basis
32014L0025
Legal basis NOTICE
32014L0025
Legal basis PROC
sektvo
NOTICE identifier
dc3edd1c-b138-42e5-b23c-368bf08e7f6f
NOTICE preferred publication date
2026-08-14T00:00:00+02:00
NOTICE subtype
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NOTICE title
Germania – Servicii de inginerie – Kommunalunternehmen Stadtwerke Schrobenhausen Vergabe von Planungsleistungen zur Erweiterung der Wärmeerzeugungsanlagen des Wärmenetzes in Schrobenhausen, Leistungsphasen 2 bis 9
NOTICE type
cn-standard
Clasificare CPV5
Classification cpv
71300000 | 71300000
Main classification LOT
71300000
Main classification PROC
71300000
Main classification type LOT
cpv
Main classification type PROC
cpv
Termene și durate3
Deadline receipt request
2026-09-22T12:00:00+02:00
Deadline receipt tender date LOT
2026-09-22+02:00
Deadline receipt tender time LOT
12:00:00+02:00
Căi de atac1
Review deadline description LOT
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB: 1. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Date de contact publicate în TED
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Textul integral publicat de TEDextinde
Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Eignungskriterien gemäß Bekanntmachung und Vergabeunterlagen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB: 1. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
IV. Berufserfahrung in Jahren Der Bewerber hat jeweils eine Person für die nachfolgend bezeichneten Schlüsselpositionen zu benennen. Eine Person kann dabei für mehrere Schlüsselpositionen benannt werden (Mehrfachbenennung). Die jeweils Person muss mindestens über eine Berufserfahrung von fünf Jahren in der Planung von Energiezentralen, Wärmeerzeugungsanlagen oder Fern-/Nahwärmesystem verfügen: - Projektleiter - Fachingenieur Technische Ausrüstung (TGA) - Fachingenieur Ingenieurbauwerke - Fachingenieur Elektro/MSR
Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Es wird auf § 51 SektVO verwiesen.
Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen 1. versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, 2. versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder 3. fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
II. Personenbezogene Referenzen im Bereich Integration einer Wärmepumpe Der Bieter hat mindestens eine Referenz des vorgesehenen Projektleiters über ein Projekt einzureichen, bei dem mindestens eine Wärmepumpe mit einer Leistung von > 300 kW in ein bestehenden Wärmeversorgungsnetz integriert wurde. Die Leistung muss die HOAI-Leistungsphasen 1 bis 4 umfasst haben und in einem Zeitraum seit 01/2016 bis zur Einreichung des Teilnahmeantrags müssen die vorgenannten Leistungsphasen abgeschlossen worden sein. Ältere Referenzen werden nicht gewertet (Mindestkriterium).
Kommunalunternehmen Stadtwerke Schrobenhausen Vergabe von Planungsleistungen zur Erweiterung der Wärmeerzeugungsanlagen des Wärmenetzes in Schrobenhausen, Leistungsphasen 2 bis 9
I. Personenbezogene Referenzen im Bereich Energiezentrale mit Wärmeerzeugungsanlagen Der Bieter haben mindestens zwei Referenzen des vorgesehenen Projektleiters über die Erweiterung, Umrüstung oder Neuerrichtung einer Energiezentrale mit Wärmeerzeugungsanlagen von jeweils > 500 kW einzureichen. Die Leistungen müssen jeweils die HOAI-Leistungsphasen 1 bis 8 umfasst haben und in einem Zeitraum seit 01/2016 bis zur Einreichung des Teilnahmeantrags abgeschlossen worden sein („abgeschlossen“ bedeutet dabei, dass die Nutzung des betreffenden Objektes aufgenommen worden ist). Ältere Referenzen werden nicht gewertet (Mindestkriterium).
Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann
Nr. 3 Projektorganisation Darstellung der Projektorganisation: Ansprechpartner, Terminmanagement, Risikomanagement, Qualitätssicherung Die Bewertung der einzelnen Kriterien erfolgt dabei gemäß den nachfolgenden Bestimmungen: Schriftliche Darstellung zu einzelnen Aspekten der ausgeschriebenen Planungsleistungen (Nr. 1 bis 3) Der Bieter hat ein schriftliches Konzept als Teil seines Angebotes abzugeben und darin in möglichst kompakter Form strukturiert und, aussagekräftig seine Vorstellungen und seine Herangehensweise zur Erbringung der verfahrensgegenständlichen Leistungen im Hinblick auf die bezeichneten Zuschlags(unter)kriterien darzustellen. Die Ausführungen sollen hierbei - konkret sein, - sich auf das ausgeschriebene Projekt beziehen und - oberflächliche oder pauschale Aussagen vermeiden. Der Auftraggeber soll einen Eindruck von der Arbeits- und Denkweise des Bieters im Hinblick auf das konkrete Projekt und dessen Herausforderungen um diese auf Grundlage der nachfolgenden Kriterien entsprechend bewerten zu können. Die genannten (Unter-)Kriterien Nr. 1 bis 3 werden jeweils mit Punkten von 1 bis 5 bewertet und wie dargestellt faktoriert. Die Punkte werden wie folgt ermittelt: - 5 Punkte: Die Darstellung lässt eine hervorragende Leistung erwarten. - 4 Punkte: Die Darstellung lässt eine sehr gute Leistung erwarten. - 3 Punkte: Die Darstellung lässt eine gute Leistung erwarten. - 2 Punkte: Die Darstellung lässt eine zufriedenstellende Leistung erwarten. - 1 Punkt: Die Darstellung lässt keine zufriedenstellende Leistung erwarten.
Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
VI. Erklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer, die für die Dauer des verfahrensgegenständlichen Auftrags aufrechterhalten wird, und Erklärung darüber, dass für den Auftrag Deckungssummen für Personenschäden in Höhe von EUR 3,0 Mio. und für Sach-/Vermögensschäden in Höhe von EUR 1,0 Mio. bestehen werden, wobei die Maximierung der Schadensregulierung im Jahr mindestens das 2-fache der geforderten Deckungssummen betragen muss.
Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Nr. 1 Projektverständnis und Integrationskonzept für die Abwasserwärmepumpe auf Basis der Vergabeunterlagen Darstellung einzelner Aspekte des Transformationsplan: • Vorgehen bei laufendem Kläranlagen- und Wärmenetzbetrieb • Umgang mit Schnittstellen zur Kläranlage • Genehmigungsstrategie • Möglichkeiten zur Einbindung in Bestandsanlagen und Infrastruktur Bewertung der Kriterien im Einzelnen Die Bewertung der einzelnen Kriterien erfolgt dabei gemäß den nachfolgenden Bestimmungen: Schriftliche Darstellung zu einzelnen Aspekten der ausgeschriebenen Planungsleistungen (Nr. 1 bis 3) Der Bieter hat ein schriftliches Konzept als Teil seines Angebotes abzugeben und darin in möglichst kompakter Form strukturiert und, aussagekräftig seine Vorstellungen und seine Herangehensweise zur Erbringung der verfahrensgegenständlichen Leistungen im Hinblick auf die bezeichneten Zuschlags(unter)kriterien darzustellen. Die Ausführungen sollen hierbei - konkret sein, - sich auf das ausgeschriebene Projekt beziehen und - oberflächliche oder pauschale Aussagen vermeiden. Der Auftraggeber soll einen Eindruck von der Arbeits- und Denkweise des Bieters im Hinblick auf das konkrete Projekt und dessen Herausforderungen um diese auf Grundlage der nachfolgenden Kriterien entsprechend bewerten zu können. Die genannten (Unter-)Kriterien Nr. 1 bis 3 werden jeweils mit Punkten von 1 bis 5 bewertet und wie dargestellt faktoriert. Die Punkte werden wie folgt ermittelt: - 5 Punkte: Die Darstellung lässt eine hervorragende Leistung erwarten. - 4 Punkte: Die Darstellung lässt eine sehr gute Leistung erwarten. - 3 Punkte: Die Darstellung lässt eine gute Leistung erwarten. - 2 Punkte: Die Darstellung lässt eine zufriedenstellende Leistung erwarten. - 1 Punkt: Die Darstellung lässt keine zufriedenstellende Leistung erwarten.
Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) oder nach § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen.
Es gelten alle maßgeblichen grenzüberschreitenden Vorschriften im Zusammenhang mit dem Beschaffungsgegenstand.
Stufenweise Beauftragung: Die Beauftragung stufenweise erfolgt und im Auftragsfall werden zunächst nur die Leistungen der Stufe 1 (Leistungsphasen 2 bis 4) beauftragt. Die Vergütung erfolgt auf den hierauf entfallenden Anteil des angebotenen Pauschalfestpreises (siehe § 7 der Vertragsbedingungen). Das Recht zur Beauftragung der weiteren Leistungsstufen stellt eine einseitige Option zugunsten des Kommunalunternehmen Stadtwerke Schrobenhausen dar.
Nr. 4 Honorarangebot Die Honorarwertung erfolgt auf Grundlage der Summe aus dem angebotenen Pau-schalpreis, der Summe der angebotenen Teilpauschalen für die Besonderen Leistungen, der Summe der angebotenen Stundensätze jeweils multipliziert mit 10 und der Nebenkostenpauschale, ermittelt auf Grundlage der Summe der vorgenannten Wertungsparameter. Das auf dieser Grundlage ermittelte niedrigste Honorarangebot bezogen auf die einzelnen Kriterien erhält 5 Punkte, alle weiteren Honorarangebote werden in der Weise interpoliert, dass das Verhältnis zwischen dem niedrigsten Honorar und dem angebotenen Honorar mit der maximalen Punktzahl multipliziert wird. Es wird bis auf die 2. Nachkommastelle gerundet.
Stadtwerke Schrobenhausen KU
Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) oder nach § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder nach den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), oder nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Schrobenhausen ist eine Stadt mit etwa 18.000 Einwohnern im oberbayerischen Landkreis Neuburg-Schrobenhausen. Der Auftraggeber betreibt ein Wärmenetz mit einer Leitungslänge von etwa 7 km im Ortskern. Die Hauptleitung verläuft entlang der Regensburger Straße und der Lenbachstraße. Die Wärmeerzeugung findet ausschließlich im Nordosten der Stadt im Bereich der Kläranlage statt. Der Netzausbau wurde bisher mit dem KWKG gefördert. Das Wärmenetz soll zukünftig vornehmlich im Stadtkern erweitert werden und weitere Gebäude in der Stadt Schrobenhausen mit Wärme versorgen. Dafür ist auch eine Dekarbonisierung der bestehenden Erzeugungskapazitäten nötig, um den Bedarf decken zu können. Um dies im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zu entwickeln, wurde ein Antrag im Rahmen der Bundesförderung Effiziente Wärmenetze (BEW) beim BAFA gestellt und positiv beschieden. Da der Auftraggeber nicht ausreichend Kapazitäten hat, die im Rahmen der BEW-Förderung definierten Planungsphasen 2-4 selbst zu bearbeiten erfolgt diese Ausschreibung der Leistungen nach den Vorgaben des Bundesamtes für Ausfuhrkontrolle. Der im Rahmen des BEW-Moduls enthaltene Transformationsplan wurde bereits bearbeitet und ist in Präsentationsform den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Die Erstellung des zugehörigen Berichts ist noch nicht abgeschlossen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Erbringung der auf Grundlage des Transformationsplans geförderten Leistungsphasen 2 bis 4 in Anlehnung an die Leistungsbilder der HOAI. Darüber hinaus sollen die Leistungsphasen 5 bis 9 ebenfalls in Anlehnung an die Leistungsbilder der HOAI stufenweise vom Auftraggeber abgerufen und beauftragt werden können. Voraussetzung ist die weitere Förderung der entwickelten Maßnahmen im Zusammenhang mit den Möglichkeiten des BEWs. Einzelheiten zum Projekt sowie zu den konkreten Leistungsinhalten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Ingenieurvertrag.
Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Nr. 2 Projektteam Darstellung der Qualifikation der Mitglieder des Projektteams Die Bewertung der einzelnen Kriterien erfolgt dabei gemäß den nachfolgenden Bestimmungen: Schriftliche Darstellung zu einzelnen Aspekten der ausgeschriebenen Planungsleistungen (Nr. 1 bis 3) Der Bieter hat ein schriftliches Konzept als Teil seines Angebotes abzugeben und darin in möglichst kompakter Form strukturiert und, aussagekräftig seine Vorstellungen und seine Herangehensweise zur Erbringung der verfahrensgegenständlichen Leistungen im Hinblick auf die bezeichneten Zuschlags(unter)kriterien darzustellen. Die Ausführungen sollen hierbei - konkret sein, - sich auf das ausgeschriebene Projekt beziehen und - oberflächliche oder pauschale Aussagen vermeiden. Der Auftraggeber soll einen Eindruck von der Arbeits- und Denkweise des Bieters im Hinblick auf das konkrete Projekt und dessen Herausforderungen um diese auf Grundlage der nachfolgenden Kriterien entsprechend bewerten zu können. Die genannten (Unter-)Kriterien Nr. 1 bis 3 werden jeweils mit Punkten von 1 bis 5 bewertet und wie dargestellt faktoriert. Die Punkte werden wie folgt ermittelt: - 5 Punkte: Die Darstellung lässt eine hervorragende Leistung erwarten. - 4 Punkte: Die Darstellung lässt eine sehr gute Leistung erwarten. - 3 Punkte: Die Darstellung lässt eine gute Leistung erwarten. - 2 Punkte: Die Darstellung lässt eine zufriedenstellende Leistung erwarten. - 1 Punkt: Die Darstellung lässt keine zufriedenstellende Leistung erwarten.
Keine
Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129a StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
III. Personenbezogene Referenz im Bereich Integration technischer Anlagen Der Bieter hat mindestens eine Referenz des vorgesehen Projektleiters über ein Projekt einzureichen, bei dem technische Anlagen in eine bestehende Infrastruktur unter laufenden Betrieb integriert wurden. Die Leistungen müssen jeweils die HOAI-Leistungsphasen 1 bis 8 erfasst haben und in einem Zeitraum seit 01/2016 bis zur Einreichung des Teilnahmeantrags abgeschlossen worden sein („abgeschlossen“ bedeutet dabei, dass die Nutzung des betreffenden Objektes aufgenommen worden ist). Ältere Referenzen werden nicht gewertet (Mindestkriterium).
Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §§ 263 (Betrug) oder 264 StGB (Subventionsbetrug).
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09100-2026
Kommunalunternehmen Stadtwerke Schrobenhausen Vergabe von Planungsleistungen zur Erweiterung der Wärmeerzeugungsanlagen des Wärmenetzes in Schrobenhausen, Leistungsphasen 2 bis 9
până la 22 sept. 2026, 12:00
Schrobenhausen ist eine Stadt mit etwa 18.000 Einwohnern im oberbayerischen Landkreis Neuburg-Schrobenhausen. Der Auftraggeber betreibt ein Wärmenetz mit einer Leitungslänge von etwa 7 km im Ortskern. Die Hauptleitung verläuft entlang der Regensburger Straße und der Lenbachstraße. Die Wärmeerzeugung findet ausschließlich im Nordosten der Stadt im Bereich der Kläranlage statt. Der Netzausbau wurde bisher mit dem KWKG gefördert. Das Wärmenetz soll zukünftig vornehmlich im Stadtkern erweitert werden und weitere Gebäude in der Stadt Schrobenhausen mit Wärme versorgen. Dafür ist auch eine Dekarbonisierung der bestehenden Erzeugungskapazitäten nötig, um den Bedarf decken zu können. Um dies im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zu entwickeln, wurde ein Antrag im Rahmen der Bundesförderung Effiziente Wärmenetze (BEW) beim BAFA gestellt und positiv beschieden. Da der Auftraggeber nicht ausreichend Kapazitäten hat, die im Rahmen der BEW-Förderung definierten Planungsphasen 2-4 selbst zu bearbeiten erfolgt diese Ausschreibung der Leistungen nach den Vorgaben des Bundesamtes für Ausfuhrkontrolle. Der im Rahmen des BEW-Moduls enthaltene Transformationsplan wurde bereits bearbeitet und ist in Präsentationsform den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Die Erstellung des zugehörigen Berichts ist noch nicht abgeschlossen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Erbringung der auf Grundlage des Transformationsplans geförderten Leistungsphasen 2 bis 4 in Anlehnung an die Leistungsbilder der HOAI. Darüber hinaus sollen die Leistungsphasen 5 bis 9 ebenfalls in Anlehnung an die Leistungsbilder der HOAI stufenweise vom Auftraggeber abgerufen und beauftragt werden können. Voraussetzung ist die weitere Förderung der entwickelten Maßnahmen im Zusammenhang mit den Möglichkeiten des BEWs. Einzelheiten zum Projekt sowie zu den konkreten Leistungsinhalten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Ingenieurvertrag.
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Schrobenhausen ist eine Stadt mit etwa 18.000 Einwohnern im oberbayerischen Landkreis Neuburg-Schrobenhausen. Der Auftraggeber betreibt ein Wärmenetz mit einer Leitungslänge von etwa 7 km im Ortskern. Die Hauptleitung verläuft entlang der Regensburger Straße und der Lenbachstraße. Die Wärmeerzeugung findet ausschließlich im Nordosten der Stadt im Bereich der Kläranlage statt. Der Netzausbau wurde bisher mit dem KWKG gefördert. Das Wärmenetz soll zukünftig vornehmlich im Stadtkern erweitert werden und weitere Gebäude in der Stadt Schrobenhausen mit Wärme versorgen. Dafür ist auch eine Dekarbonisierung der bestehenden Erzeugungskapazitäten nötig, um den Bedarf decken zu können. Um dies im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zu entwickeln, wurde ein Antrag im Rahmen der Bundesförderung Effiziente Wärmenetze (BEW) beim BAFA gestellt und positiv beschieden. Da der Auftraggeber nicht ausreichend Kapazitäten hat, die im Rahmen der BEW-Förderung definierten Planungsphasen 2-4 selbst zu bearbeiten erfolgt diese Ausschreibung der Leistungen nach den Vorgaben des Bundesamtes für Ausfuhrkontrolle. Der im Rahmen des BEW-Moduls enthaltene Transformationsplan wurde bereits bearbeitet und ist in Präsentationsform den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Die Erstellung des zugehörigen Berichts ist noch nicht abgeschlossen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Erbringung der auf Grundlage des Transformationsplans geförderten Leistungsphasen 2 bis 4 in Anlehnung an die Leistungsbilder der HOAI. Darüber hinaus sollen die Leistungsphasen 5 bis 9 ebenfalls in Anlehnung an die Leistungsbilder der HOAI stufenweise vom Auftraggeber abgerufen und beauftragt werden können. Voraussetzung ist die weitere Förderung der entwickelten Maßnahmen im Zusammenhang mit den Möglichkeiten des BEWs. Einzelheiten zum Projekt sowie zu den konkreten Leistungsinhalten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Ingenieurvertrag.
Căutări relevante pentru 569243-2026
Legături interne utile pentru CPV, autoritate și expresiile principale din denumirea procedurii.
Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) oder nach § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder nach den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), oder nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
Exclusion grounds source PROC
epo-notice
Internal identifier PROC
09 ••• ••• 26
NL
1
Official language
DEU
Ojs number
157/2026
Place performance street PROC
Carl-Poellath-Straße 19
Procurement relaunch PROC
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Provided service type
ted-esen
Publication date
2026-08-17+02:00
Publication number
569243-2026
Selection criteria source
epo-notice
SUB_LG
DEU
Submission language
DEU
Title PROC
Kommunalunternehmen Stadtwerke Schrobenhausen Vergabe von Planungsleistungen zur Erweiterung der Wärmeerzeugungsanlagen des Wärmenetzes in Schrobenhausen, Leistungsphasen 2 bis 9
NOTICE version
1
Procedure accelerated
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Procedure identifier
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Procedure type
open
71300000 — Servicii de arhitectura, de constructii, de inginerie si de inspectie