Anunțul 574953-2026 pentru Germania – Servicii de curăţare a construcţiilor – 2026-99 - Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung BGW BV Berlin este publicat de Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) și este încadrat la codul CPV 90911200.
Sinteză HarveyAI
Harvey procesează documentele acestei licitații...
Bei den Leistungen handelt es sich um die Unterhalts-, Grund- und einseitige Glasreinigung im Objekt der BGW Bezirksverwaltung Berlin. Die BGW ist Mieterin in der Spichernstraße 2-3. Die angemieteten Räumlichkeiten befinden sich im Erdgeschoss – 3. Obergeschoss. Die zu reinigen Flächen belaufen sich auf eine Nettogrundfläche von ca. 4.459,84 m² (HNF = ca. 2.456,32 m², NNF = ca. 972,18 m² und VF = ca. 1.031,34 m²). Die Glasreinigung beinhaltet die Reinigung der Eingangs-Glastrennwand im Erdgeschoss, diverse Einbauteile in allen Geschossen und die einseitige Glas- und Rahmenreinigung der Fenster.
Document official language LOT
DEU
Document restricted LOT
non-restricted-document
Document url LOT
https://www.subreport.de/E75695384
Ecatalog allowed LOT
not-allowed
Electronic auction LOT
false
Electronic invoicing LOT
required
Electronic ordering LOT
true
Electronic payment LOT
true
Electronic submission LOT
required
Eu fund LOT
no-eu-funds
Gpa LOT
true
Identifier LOT
LOT-0001
Internal identifier LOT
LOT-[telefon eliminat]
Missing info submission description LOT
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Missing info submission LOT
late-all
Multiple tender LOT
not-allowed
Option description LOT
Der Auftraggeber hat die Option, den Vertrag zweimal für jeweils 1 Jahr zu verlängern (Verlängerungsoption).
Procurement document id LOT
E75695384
Public opening date LOT
2026-09-29+02:00
Public opening time LOT
13:00:00+02:00
Renewal maximum LOT
2
Reserved execution LOT
no
Reserved procurement LOT
none
Sme LOT
true
Strategic procurement LOT
none
Submission url LOT
https://www.subreport.de/E75695384
Tender validity deadline LOT
63
Tender validity deadline unit LOT
DAY
Tender validity deadline value LOT
63
Title LOT
2026-99 - Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung
Variant allowed LOT
not-allowed
Organizații și puncte de contact65
Organisation city buyer
Hamburg
Organisation city mediator LOT
Bonn
Organisation city reviewinfo LOT
Bonn
Organisation city revieworg LOT
Bonn
Organisation city ted esen
Bonn
Organisation city tender eval LOT
Hamburg
Organisation city tender receip LOT
Hamburg
Organisation country buyer
DEU
Organisation country mediator LOT
DEU
Autoritate contractantă11
Authority main activity
gen-pub
Buyer city
Hamburg
Buyer country
DEU
Buyer country sub
DE600
Buyer email
[email eliminat]
Buyer identifier
Leitweg-ID 993-8[telefon eliminat]
Buyer internet address
http://www.bgw-online.de
Buyer legal type
body-pl-cga
Buyer name
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Buyer post code
22089
Alte informații publicate21
Additional classification PROC
90911300 | 90919000
Additional classification type PROC
cpv | cpv
Awarding cpb org
true
Competition termination PROC
false
Customization id
eforms-sdk-1.14
Description PROC
Bei den Leistungen handelt es sich um die Unterhalts-, Grund- und einseitige Glasreinigung im Objekt der BGW Bezirksverwaltung Berlin. Die BGW ist Mieterin in der Spichernstraße 2-3. Die angemieteten Räumlichkeiten befinden sich im Erdgeschoss – 3. Obergeschoss. Die zu reinigen Flächen belaufen sich auf eine Nettogrundfläche von ca. 4.459,84 m² (HNF = ca. 2.456,32 m², NNF = ca. 972,18 m² und VF = ca. 1.031,34 m²). Die Glasreinigung beinhaltet die Reinigung der Eingangs-Glastrennwand im Erdgeschoss, diverse Einbauteile in allen Geschossen und die einseitige Glas- und Rahmenreinigung der Fenster.
Dispatch date
2026-08-17+02:00
Loc de executare11
Place of performance
DE300 | DEU | DE300 | DEU
Place of performance add PROC
BGW, Bezirksverwaltung Berlin Spichernstraße 2 10777 Berlin
Place of performance addtional LOT
BGW, Bezirksverwaltung Berlin Spichernstraße 2 10777 Berlin
Place of performance city LOT
Berlin
Place of performance city PROC
Berlin
Place of performance country LOT
DEU
Place of performance country PROC
DEU
Place of performance post code LOT
10777
Rezultate, atribuiri și contracte10
Award criterion description LOT
Unter diesem Zuschlagskriterium können maximal 30 Punkte erreicht werden. Die Bietenden haben im Leistungsverzeichnis in den Positionen die dort geforderten Preisangaben zu machen. Die Gesamtsumme inkl. MwSt. ergibt sich aus der Addition aller Einzelsummen der Angebotstitel auf der letzten Seite des Leistungsverzeichnisses „Zusammenfassung der Gliederungspunkte. Dabei erhält der Bieter mit der niedrigsten Gesamtsumme inkl. MwSt. die höchste zu erreichende Punktzahl 30. Für die preislich nachfolgenden Angebote wird die Punktzahl wie folgt bestimmt: Punktzahl Bieterin/Bieter XY = Niedrigstpreis x 30 / Preis Bieter/-in XY Bei der so errechneten Punktzahl findet nur die erste Kommastelle Berücksichtigung. Alle weiteren Nachkommastellen fallen ohne Ab- oder Aufrunden weg.
Award criterion name LOT
Preis
Award criterion number LOT
30 | 70
Award criterion number weight LOT
per-exa | per-exa
Award criterion type LOT
price | quality
Contract duration end date LOT
2029-01-31+01:00
Acord-cadru și sistem dinamic2
Dps usage LOT
none
Framework agreement LOT
none
Procedură și anunț13
Form type
competition
Legal basis
32014L0024
Legal basis NOTICE
32014L0024
Legal basis PROC
vgv
NOTICE identifier
d1c148f0-1168-4e52-ba34-6a0cd53a9522
NOTICE preferred publication date
2026-08-19T00:00:00+02:00
NOTICE subtype
16
NOTICE title
Germania – Servicii de curăţare a construcţiilor – 2026-99 - Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung BGW BV Berlin
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): 1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. 2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB) (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: - gegen § 134 GWB verstoßen hat oder - den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. 3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Date de contact publicate în TED
15
Contactele sunt disponibile utilizatorilor autentificați.Autentifică-te
Textul integral publicat de TEDextinde
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
2026-99 - Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung
BGW, Bezirksverwaltung Berlin Spichernstraße 2 10777 Berlin
2026-99 - Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung BGW BV Berlin
Qualität
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Das Zuschlagskriterium „Auftragsausführung“ geht mit maximal 70 Prozent in die Wertung ein. Anhand der von der Bieterin/dem Bieter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums „Ausführungskonzept“ einzureichenden Darstellungen soll die Auftraggeberin in die Lage versetzt werden, zu prüfen und zu werten, ob und in welchem Maß eine Durchführung der zu vergebenden Leistungen in der ausgeschriebenen Qualität und ein reibungsloser Ablauf zu erwarten sind. Hierzu ist von der Bieterin/dem Bieter das Formblatt zum Zuschlagskriterium Auftragsausführung, Anlage 13, auszufüllen. Von der Bieterin/dem Bieter wird erwartet, dass sie/er an dieser Stelle wahrheitsgemäße Aussagen zu nachfolgenden Aspekten in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung trifft: - Einarbeitung und Schulung des bei der Auftragsausführung eingesetzten Personals, - Interne Organisation der Bieterin/des Bieters bei der Erbringung der hier konkret ausgeschriebenen Leistung, - Maßnahmen zur Sicherstellung der Personalverfügbarkeit und Einsatzbereitschaft, - Vorhaltung von Reservekräften, - Maßnahmen zur Sicherstellung des Arbeitsschutzes, - Geplante Vorgehensweise zur Auftragsausführung, - Eigene Qualitätskontrollen Bieters, - Umgang mit Beschwerden des Auftraggebers, - Technische Ausstattung (Reinigungstechniken, -mittel und -geräte)
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Preis
Vergabekammer des Bundes Bundeskartellamt
Der Auftraggeber hat die Option, den Vertrag zweimal für jeweils 1 Jahr zu verlängern (Verlängerungsoption).
Bei den Leistungen handelt es sich um die Unterhalts-, Grund- und einseitige Glasreinigung im Objekt der BGW Bezirksverwaltung Berlin. Die BGW ist Mieterin in der Spichernstraße 2-3. Die angemieteten Räumlichkeiten befinden sich im Erdgeschoss – 3. Obergeschoss. Die zu reinigen Flächen belaufen sich auf eine Nettogrundfläche von ca. 4.459,84 m² (HNF = ca. 2.456,32 m², NNF = ca. 972,18 m² und VF = ca. 1.031,34 m²). Die Glasreinigung beinhaltet die Reinigung der Eingangs-Glastrennwand im Erdgeschoss, diverse Einbauteile in allen Geschossen und die einseitige Glas- und Rahmenreinigung der Fenster.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): 1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. 2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB) (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: - gegen § 134 GWB verstoßen hat oder - den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. 3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Unter diesem Zuschlagskriterium können maximal 30 Punkte erreicht werden. Die Bietenden haben im Leistungsverzeichnis in den Positionen die dort geforderten Preisangaben zu machen. Die Gesamtsumme inkl. MwSt. ergibt sich aus der Addition aller Einzelsummen der Angebotstitel auf der letzten Seite des Leistungsverzeichnisses „Zusammenfassung der Gliederungspunkte. Dabei erhält der Bieter mit der niedrigsten Gesamtsumme inkl. MwSt. die höchste zu erreichende Punktzahl 30. Für die preislich nachfolgenden Angebote wird die Punktzahl wie folgt bestimmt: Punktzahl Bieterin/Bieter XY = Niedrigstpreis x 30 / Preis Bieter/-in XY Bei der so errechneten Punktzahl findet nur die erste Kommastelle Berücksichtigung. Alle weiteren Nachkommastellen fallen ohne Ab- oder Aufrunden weg.
01
Pappelallee 33/35/37
[telefon eliminat]
LOT-[telefon eliminat]/2026
04 ••• ••• 37
Kaiser Friedrich Straße 16
991-02 ••• ••• 00
none
DE300
required
http://www.bgw-online.de
10777
price
ORG-[telefon eliminat]
body-pl-cga
cn-standard
ORG-0001
ORG-0002
gen-pub
16
Berlin
late-all
22089
no-eu-funds
quality
32014L0024
per-exa
2
0204:994-DOEVD-83
d1c148f0-1168-4e52-ba34-6a0cd53a9522
53113
true
53119
63
non-restricted-document
2026-09-29+02:00
no
[telefon eliminat]
eforms-sdk-1.14
Hamburg
2027-02-01+01:00 ••• ••• 00
DE600
not-allowed
[email eliminat]
LOT-0001
[email eliminat]
70
2026-08-17+02:00
30
epo-procurement-document
E75695384
vgv
13:26:05+02:00
false
[email eliminat]
2029-01-31+01:00
services
2026-08-19+02:00
2026-99
Bonn
DEU
2.3
[telefon eliminat]:00:00+02:00
Leitweg-ID 993-8[telefon eliminat]
ted-esen
DEA22
open
f172619f-3550-4581-8f0f-daec180b054b
https://www.subreport.de/E75695384
Loturi TED
1
LOT-0001 2026-99
2026-99 - Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung
până la 29 sept. 2026, 13:00
Bei den Leistungen handelt es sich um die Unterhalts-, Grund- und einseitige Glasreinigung im Objekt der BGW Bezirksverwaltung Berlin. Die BGW ist Mieterin in der Spichernstraße 2-3. Die angemieteten Räumlichkeiten befinden sich im Erdgeschoss – 3. Obergeschoss. Die zu reinigen Flächen belaufen sich auf eine Nettogrundfläche von ca. 4.459,84 m² (HNF = ca. 2.456,32 m², NNF = ca. 972,18 m² und VF = ca. 1.031,34 m²). Die Glasreinigung beinhaltet die Reinigung der Eingangs-Glastrennwand im Erdgeschoss, diverse Einbauteile in allen Geschossen und die einseitige Glas- und Rahmenreinigung der Fenster.
90911200
Detalii licitație
Descriere
Bei den Leistungen handelt es sich um die Unterhalts-, Grund- und einseitige Glasreinigung im Objekt der BGW Bezirksverwaltung Berlin. Die BGW ist Mieterin in der Spichernstraße 2-3. Die angemieteten Räumlichkeiten befinden sich im Erdgeschoss – 3. Obergeschoss. Die zu reinigen Flächen belaufen sich auf eine Nettogrundfläche von ca. 4.459,84 m² (HNF = ca. 2.456,32 m², NNF = ca. 972,18 m² und VF = ca. 1.031,34 m²). Die Glasreinigung beinhaltet die Reinigung der Eingangs-Glastrennwand im Erdgeschoss, diverse Einbauteile in allen Geschossen und die einseitige Glas- und Rahmenreinigung der Fenster.
Căutări relevante pentru 574953-2026
Legături interne utile pentru CPV, autoritate și expresiile principale din denumirea procedurii.