Anunțul 578815-2026 pentru Germania – Servicii de arhitectură peisagistică – Erschließung- Freiraumplanung este publicat de Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt mbH și este încadrat la codul CPV 71420000.
Sinteză HarveyAI
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Germania – Servicii de arhitectură peisagistică – Erschließung- Freiraumplanung
NOTICE type
can-standard
NOTICE version
1
Procedure accelerated
false
Procedure features
Zunächst wird die Eignung der Bewerber auf Grundlage der in der Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen geprüft. Auf dieser Grundlage werden die für das Verhandlungsverfahren geeigneten Unternehmen ermittelt. Übersteigt die Zahl der geeigneten Bewerber vier , werden die Teilnehmer für das Ver-handlungsverfahren anhand einer qualitativen Bewertung der von den Bewerbern in Formblatt 7a und 7b benannten Referenzprojekte ausgewählt. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der folgenden Kriterien: 1. Kriterium 1: Vielfalt und funktionale Integration unterschiedlicher Freiraumnutzungen a) Bewertungsgrundlagen Gegenstand dieses Kriteriums ist die Feststellung der Vielfalt sowie der funktionalen Verknüpfung unterschiedlicher Freiraumnutzungen im Referenzprojekt. Anrechenbar sind ausschließlich funktional eigenständige Freiraumnutzungen. Nicht berücksichtigt werden Unterteilungen derselben Nutzung sowie rein gestalterische Elemente ohne eigenständige Funktion. Als unterschiedliche Freiraumnutzungen gelten ausschließlich Aufenthalts- oder Platzflächen, naturnahe Grünflächen, ökologische Ausgleichsflächen, Retentions- oder Versickerungsflächen, Gehölz- oder Baumstrukturen, Spiel- oder Bewegungsflä-chen sowie Erschließungs- und Wegeverbindungen. Jede Nutzung wird unabhängig von ihrer Flächengröße nur einmal gezählt. Eine funktionale Verknüpfung liegt ausschließlich dann vor, wenn mindestens eines der folgenden objektiven Kriterien erfüllt ist: - direkte räumliche Verbindung (z. B. angrenzend, durchgehende Wegeführung), - Mehrfachfunktion einer Fläche (z. B. Retentionsfläche mit Aufenthaltsnutzung), - planerisch dargestellte Übergangszone zwischen zwei Nutzungen. Rein räumliche Nähe ohne funktionalen Zusammenhang reicht nicht aus. b) Punktevergabe 0–1 anrechenbare Freiraumnutzung vorhanden 0 Punkte 2 anrechenbare Freiraumnutzungen vorhanden; keine funktionale Verknüpfung nachgewiesen 1 Punkt 3 anrechenbare Freiraumnutzungen vorhanden; keine funktionale Verknüpfung nachgewiesen 2 Punkte 3 anrechenbare Freiraumnutzungen vorhanden; mindestens eine funktionale Verknüpfung nachgewiesen. 3 Punkte 4 anrechenbare Freiraumnutzungen vorhanden; mindestens zwei funktionale Verknüpfungen nachgewiesen. 4 Punkte ≥ 5 anrechenbare Freiraumnutzungen vorhanden; mindestens drei funktionale Verknüpfungen nachgewiesen. 5 Punkte 2. Kriterium 2: Erdarbeiten oder Geländemodellierungen a) Bewertungsgrundlagen Erdarbeiten oder Geländemodellierungen liegen vor, wenn im Referenzprojekt im Rahmen der Freiraumplanung mindestens eine Veränderung der Geländeoberfläche enthalten ist. Als Veränderungen der Geländeoberfläche gelten: - Böschungen oder Geländestufen - Plateaus oder Höhenniveaus - Auf- oder Abtrag von Bodenmaterial - Stützmauern oder Geländesicherungen im Zusammenhang mit Höhenunterschieden. Nicht ausreichend sind: - rein bauvorbereitende Erdarbeiten (z. B. Baugrubenaushub, Leitungsgräben). b) Punktevergabe nicht nachgewiesen 0 Punkte Böschungen / Geländestufen 1 Punkt Plateaus 1 Punkt Auf-/Abtrag von Bodenmaterial zur Modellierung 1 Punkt Stützmauern 1 Punkt Maximal 4 Punkte 3. Kriterium 3: Regenwasserbewirtschaftung a) Bewertungsgrundlagen Regenwasserbewirtschaftung liegt vor, wenn im Referenzprojekt mindestens eine Maßnahme vorgesehen oder umgesetzt wurde, die der gezielten Sammlung, Ableitung, Rückhaltung, Verdunstung oder Nutzung von Niederschlagswasser dient und Bestandteil der Freiraumplanung ist (Stichwort: blau-grüne Infrastruktur). Als Maßnahmen der Regenwasserbewirtschaftung gelten: - Mulden oder Mulden-Rigolen-Systeme, - Rückhalteflächen oder Rückhaltebecken, - offene Entwässerungselemente (z. B. Gräben, Rinnen, offene Gerinne), - sonstige freiraumbezogene Anlagen zur Regenwasserführung oder -rückhaltung. Nicht als Regenwasserbewirtschaftung gelten: - rein unterirdische oder ausschließlich technische Entwässerungseinrichtungen ohne freiraumplanerischen Bezug, - Entwässerungsmaßnahmen, die ausschließlich der Ableitung von Niederschlagswasser dienen und nicht Bestandteil der Freiraumplanung sind. b) Punktevergabe nicht nachgewiesen 0 Punkte nachgewiesen 3 Punkte 4. Kriterium 4: Umgang mit Bestand a) Bewertungsgrundlagen Ein Umgang mit Bestandsflächen –bzw. baulichen Anlagen liegt vor, wenn im Referenzprojekt mindestens eine vorhandene Freifläche bzw. bauliche Anlage in die Freiraumplanung einbezogen, weitergenutzt oder weiterentwickelt wurde. Als Umgang mit Bestandsflächen gilt - Erhalt oder Weiterentwicklung bestehender Grün-, Platz- oder Verkehrsflächen, - Integration vorhandener Wege-, Platz- oder Freiraumstrukturen in die Planung. b) Punktevergabe nicht nachgewiesen 0 Punkte nachgewiesen 2 Punkte 5. Maximal zu erzielende Punkte Maximal zu erzielende Punktzahl pro Referenz 14 Punkte Maximal zu erzielende Punktzahl 28 Punkte 6. Losentscheid Sofern eine Begrenzung der Anzahl der Bewerber auf 4 durch das vorgenannte Verfahren wegen Punktegleichheit nicht möglich ist, wird die Auswahl per Losentscheid getroffen. Sofern eine Begrenzung der Anzahl der Bewerber auf vier nach vollständiger Anwendung der vorstehenden Auswahlkriterien aufgrund von Punktegleichheit nicht möglich ist, erfolgt die Auswahl unter den punktgleichen Bewerbern durch Losentscheid. Der Losentscheid wird transparent und dokumentiert durchgeführt.
Procedure identifier
dcdf8101-d2af-4e58-acaf-05bb321bf97f
Procedure type
neg-w-call
Rezultate, atribuiri și contracte16
Award criterion description LOT
Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des im Angebotsformblatt anzugebenden Gesamt-Angebotsvergleichspreises brutto. Dieser fließt wie folgt in die Wertung ein: Der Bieter mit dem niedrigsten Preis erhält 5 Punkte. Ein Angebot mit dem 2-fachen oder höheren Preis erhält 0 Punkte. Dazwischen wird linear interpoliert, wobei auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet wird.
Award criterion name LOT
Honorarangebot
Award criterion number LOT
40 | 45 | 15
Award criterion number weight LOT
per-exa | per-exa | per-exa
Award criterion type LOT
price | quality | quality
Contract conclusion date
2026-08-18+02:00
Contract duration end date LOT
2030-08-31+02:00
Contract duration start date LOT
Organizații și puncte de contact65
Organisation city addinfo LOT
Gelsenkirchen
Organisation city buyer
Gelsenkirchen
Organisation city docprovider LOT
Gelsenkirchen
Organisation city revieworg LOT
Münster
Organisation city signatory
Gelsenkirchen
Organisation city ted esen
Bonn
Organisation city tenderer
Münster
Organisation country addinfo LOT
DEU
Organisation country buyer
DEU
Autoritate contractantă11
Authority main activity
gen-pub
Buyer city
Gelsenkirchen
Buyer country
DEU
Buyer country sub
DEA32
Buyer email
[email eliminat]
Buyer identifier
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 16 112
Buyer internet address
https://www.neue-zeche-westerholt.de
Buyer legal type
pub-undert
Buyer name
Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt mbH
Buyer post code
45896
Alte informații publicate27
Acquiring cpb buyer
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Additional classification PROC
71240000
Additional classification type PROC
cpv
Awarding cpb org
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Competition termination PROC
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Customization id
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Description PROC
Die Städte, Gelsenkirchen und Herten arbeiten interkommunal an der Entwicklung des Projektes „Neue Zeche Westerholt“. Zu diesem Zweck wurde von den beiden Kommunen die Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt mbH gegründet, die die Fläche für eine Nachfolgenutzung sanieren und erschließen soll. Die Maßnahme wird zu großen Teilen mit Fördermitteln aus dem 5-StandorteProgramm umgesetzt werden. Die Bewilligung des Förderantrags im Oktober 2025 war der Startpunkt des 5-fährigen Durchführungszeitraums. Mit dieser Ausschreibung sollen rd. 9,5 ha Freianlagenplanung gemäß des Leistungsbilds § 39 HOAI bis einschließlich Leistungsphase 9 vergeben werden. Für rd. 2 ha liegt bereits der Stand der Vorentwurfsplanung (LPH 2) vor, für die übrigen 7,5 ha der Flächen gibt es lediglich grundsätzliche Gestaltungsaussagen. Projekt- und Aufgabenbeschreibung: Der Planungsraum mit einer Größe von etwa 39 ha liegt auf der Stadtgrenze der Städte Gelsenkirchen und Herten in den Stadtteilen Hassel und Westerholt und unmittelbar angrenzend an den Stadtteil Bertlich. Der Planungsraum umfasst neben der eigentlichen ehemaligen Schachtanlagenfläche Westerholt 1/2 eine südlich angrenzende Brachfläche der DB sowie öffentliche Verkehrsflächen (u.a. Teile der Marler Straße, Egonstraße/ Geschwisterstraße und Ringstraße). Im Jahr 2015 wurde die Machbarkeitsstudie mit dem „Masterplan Neue Zeche Westerholt“ erarbeitet und im Nachgang durch verschiedene Fachgutachten qualifiziert. Das auf Grundlage dieser Fachplanungen fortgeschriebene städtebauliche Konzept bildet die Basis für die mittlerweile rechtskräftigen Bebauungspläne 428.1 (Gelsenkirchen) und 185.1 (Herten). Der Freiraum mit der Allee des Wandels, den Nord-Süd-Grünbändern sowie der Landschaftsskulptur um den ehemaligen Schacht 3 bildet das grüne und funktionale Rückgrat der Neuen Zeche Westerholt. Ergänzt wird dieses System durch quartiersbezogene öffentliche und halböffentliche Freiräume im Hybridquartier, entlang der Egonstraße, in der Stadterweiterung Westerholt sowie durch Erd- und Böschungsarbeiten mit Stützmauern. Die Prinzipien der Kreislaufwirtschaft werden durch Sicherung, Aufbereitung und Wiederverwendung vorhandener Materialien umgesetzt. Die Allee des Wandels verläuft als Rad- und Wanderweg auf einer ehemaligen Zechenbahntrasse vom Landschaftspark Hoheward bis zur Neuen Zeche Westerholt. Der derzeit fehlende Lückenschluss zwischen Hertener und Gelsenkirchener Stadtgebiet wird im Projektgebiet ergänzt. Die Trasse führt über die Bahnhofstraße, entlang der Fernwärmetrasse, schwenkt im Bereich Schacht 3 auf die Haupterschließungsachse und verläuft räumlich getrennt von der Straße entlang der Bestandsgebäude. Anschließend unterquert sie die Marler Straße und schließt an die bestehende Trasse an. Für diese Bereiche liegt eine Vorentwurfsplanung (LPH 2) vor. Die Nord-Süd-Freiraumbänder dienen der Grünvernetzung, Quartiersgliederung und Regenwasserbewirtschaftung. Sie werden als offene Mulden mit Magerrasen, Baumbepflanzung und Betonschwellen zur Regenwasserrückhaltung ausgebildet. Ein kleiner Platz im Nordosten bildet den Auftakt zum neuen Zechengelände. Östlich des Hybridquartiers entsteht ein erhöhtes Parkplateau als zentrale Landschaftsskulptur und Naherholungsraum. In diesem Erdbauwerk werden belastete Böden aus der Sanierung gekapselt eingelagert. Die festgelegte Kubatur ist unveränderlich. Oberhalb der Kunststoffdichtungsbahn wird eine 1–2 m starke, vegetationsfähige Schicht aufgebracht, in der die Endgestaltung mit Wegen, Treppen und Bepflanzung erfolgt. Eine Vorentwurfsplanung liegt hierfür nicht vor. Weitere Grünflächen in den Randbereichen werden in einfacherem Standard, jedoch angelehnt an den gestalterischen Duktus der zentralen Freiräume entwickelt. Auch hierfür existiert keine Vorplanung. Platzflächen werden trotz Zuordnung zum Verkehrsbereich federführend vom Freianlagen geplant und erfordern eine enge Abstimmung mit der Verkehrsplanung. Für Teilflächen liegt eine Vorplanung vor. Straßenbegleitgrün wird durch den Verkehr geplant und ausgeschrieben; eine Zuarbeit des Freianlagenplaners ist hier erforderlich, jedoch gesondert (außerhalb dieser Ausschreibung) zu regeln. Kompensationsmaßnahmen aus den Bebauungsplänen sind zwingend zu berücksichtigen. Zudem ist das Thema der blau-grünen Infrastruktur interdisziplinär zu bearbeiten, um Regenwasser sichtbar zu machen und das Mikroklima zu verbessern. Zur Sicherung eines harmonischen Gesamtbildes ist ein Gestaltungshandbuch für private Freiflächen, Fassaden- und Dachbegrünungen zu entwickeln und als besondere Leistung anzubieten.
Loc de executare5
Place of performance
DEA32 | DEU | DEA32 | DEU
Place of performance country LOT
DEU
Place of performance country PROC
DEU
Place of performance subdiv LOT
DEA32
Place of performance subdiv PROC
DEA32
Câștigători și oferte14
Tender rank
1
Tender ranked res
true
Tendering party name
brandenfels landscape + environment
Winner city
Münster
Winner country
DEU
Winner country sub
DEA33
Winner decision date
2026-07-13+02:00
Winner identifier
Umsatzsteuer-ID: DE 225384932
Winner listed
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Winner name
brandenfels landscape + environment
Loturi14
Additional classification LOT
71240000
Additional classification type LOT
cpv
Additional information LOT
#Besonders auch geeignet für:freelance#
Clean vehicles directive LOT
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Description LOT
Gegenstand der Ausschreibung ist die stufenweise Beauftragung von Leistungen im Bereich der Freiraumplanung bis LPH 1-9 entsprechend § 39 HOAI zuzüglich Bauüberwachung, Abschlussdokumentation und Erstellung eines Gestaltungshandbuchs für private Freiflächen. Für ca. 2 ha liegt eine Vorentwurfsplanung (LPH 2) vor; die übrigen ca. 7,5 ha sind auf Basis vorhandener Gestaltungsaussagen zu konkretisieren. Die Umsetzung erfolgt in zwei aufeinanderfolgenden Bauphasen und in räumlich ab-gegrenzten Clusterteilflächen zur förderkonformen Steuerung und eindeutig zuordenbaren Abrechnung. Ziel ist die funktionale und technische Abstimmung der vielfältigen öffentlichen und halböffentlichen Freiräume zu einem kohärenten, gestalterisch harmonischen Gesamtbild.
Electronic auction LOT
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Environmental impact LOT
Acord-cadru și sistem dinamic2
Dps usage LOT
none
Framework agreement LOT
none
Clasificare CPV5
Classification cpv
71420000 | 71240000 | 71420000 | 71240000
Main classification LOT
71420000
Main classification PROC
71420000
Main classification type LOT
cpv
Main classification type PROC
cpv
Valori2
Total value
1
Total value CUR
EUR
Căi de atac1
Review deadline description LOT
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Date de contact publicate în TED
14
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Textul integral publicat de TEDextinde
Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des im Angebotsformblatt anzugebenden Gesamt-Angebotsvergleichspreises brutto. Dieser fließt wie folgt in die Wertung ein: Der Bieter mit dem niedrigsten Preis erhält 5 Punkte. Ein Angebot mit dem 2-fachen oder höheren Preis erhält 0 Punkte. Dazwischen wird linear interpoliert, wobei auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet wird.
Zunächst wird die Eignung der Bewerber auf Grundlage der in der Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen geprüft. Auf dieser Grundlage werden die für das Verhandlungsverfahren geeigneten Unternehmen ermittelt. Übersteigt die Zahl der geeigneten Bewerber vier , werden die Teilnehmer für das Ver-handlungsverfahren anhand einer qualitativen Bewertung der von den Bewerbern in Formblatt 7a und 7b benannten Referenzprojekte ausgewählt. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der folgenden Kriterien: 1. Kriterium 1: Vielfalt und funktionale Integration unterschiedlicher Freiraumnutzungen a) Bewertungsgrundlagen Gegenstand dieses Kriteriums ist die Feststellung der Vielfalt sowie der funktionalen Verknüpfung unterschiedlicher Freiraumnutzungen im Referenzprojekt. Anrechenbar sind ausschließlich funktional eigenständige Freiraumnutzungen. Nicht berücksichtigt werden Unterteilungen derselben Nutzung sowie rein gestalterische Elemente ohne eigenständige Funktion. Als unterschiedliche Freiraumnutzungen gelten ausschließlich Aufenthalts- oder Platzflächen, naturnahe Grünflächen, ökologische Ausgleichsflächen, Retentions- oder Versickerungsflächen, Gehölz- oder Baumstrukturen, Spiel- oder Bewegungsflä-chen sowie Erschließungs- und Wegeverbindungen. Jede Nutzung wird unabhängig von ihrer Flächengröße nur einmal gezählt. Eine funktionale Verknüpfung liegt ausschließlich dann vor, wenn mindestens eines der folgenden objektiven Kriterien erfüllt ist: - direkte räumliche Verbindung (z. B. angrenzend, durchgehende Wegeführung), - Mehrfachfunktion einer Fläche (z. B. Retentionsfläche mit Aufenthaltsnutzung), - planerisch dargestellte Übergangszone zwischen zwei Nutzungen. Rein räumliche Nähe ohne funktionalen Zusammenhang reicht nicht aus. b) Punktevergabe 0–1 anrechenbare Freiraumnutzung vorhanden 0 Punkte 2 anrechenbare Freiraumnutzungen vorhanden; keine funktionale Verknüpfung nachgewiesen 1 Punkt 3 anrechenbare Freiraumnutzungen vorhanden; keine funktionale Verknüpfung nachgewiesen 2 Punkte 3 anrechenbare Freiraumnutzungen vorhanden; mindestens eine funktionale Verknüpfung nachgewiesen. 3 Punkte 4 anrechenbare Freiraumnutzungen vorhanden; mindestens zwei funktionale Verknüpfungen nachgewiesen. 4 Punkte ≥ 5 anrechenbare Freiraumnutzungen vorhanden; mindestens drei funktionale Verknüpfungen nachgewiesen. 5 Punkte 2. Kriterium 2: Erdarbeiten oder Geländemodellierungen a) Bewertungsgrundlagen Erdarbeiten oder Geländemodellierungen liegen vor, wenn im Referenzprojekt im Rahmen der Freiraumplanung mindestens eine Veränderung der Geländeoberfläche enthalten ist. Als Veränderungen der Geländeoberfläche gelten: - Böschungen oder Geländestufen - Plateaus oder Höhenniveaus - Auf- oder Abtrag von Bodenmaterial - Stützmauern oder Geländesicherungen im Zusammenhang mit Höhenunterschieden. Nicht ausreichend sind: - rein bauvorbereitende Erdarbeiten (z. B. Baugrubenaushub, Leitungsgräben). b) Punktevergabe nicht nachgewiesen 0 Punkte Böschungen / Geländestufen 1 Punkt Plateaus 1 Punkt Auf-/Abtrag von Bodenmaterial zur Modellierung 1 Punkt Stützmauern 1 Punkt Maximal 4 Punkte 3. Kriterium 3: Regenwasserbewirtschaftung a) Bewertungsgrundlagen Regenwasserbewirtschaftung liegt vor, wenn im Referenzprojekt mindestens eine Maßnahme vorgesehen oder umgesetzt wurde, die der gezielten Sammlung, Ableitung, Rückhaltung, Verdunstung oder Nutzung von Niederschlagswasser dient und Bestandteil der Freiraumplanung ist (Stichwort: blau-grüne Infrastruktur). Als Maßnahmen der Regenwasserbewirtschaftung gelten: - Mulden oder Mulden-Rigolen-Systeme, - Rückhalteflächen oder Rückhaltebecken, - offene Entwässerungselemente (z. B. Gräben, Rinnen, offene Gerinne), - sonstige freiraumbezogene Anlagen zur Regenwasserführung oder -rückhaltung. Nicht als Regenwasserbewirtschaftung gelten: - rein unterirdische oder ausschließlich technische Entwässerungseinrichtungen ohne freiraumplanerischen Bezug, - Entwässerungsmaßnahmen, die ausschließlich der Ableitung von Niederschlagswasser dienen und nicht Bestandteil der Freiraumplanung sind. b) Punktevergabe nicht nachgewiesen 0 Punkte nachgewiesen 3 Punkte 4. Kriterium 4: Umgang mit Bestand a) Bewertungsgrundlagen Ein Umgang mit Bestandsflächen –bzw. baulichen Anlagen liegt vor, wenn im Referenzprojekt mindestens eine vorhandene Freifläche bzw. bauliche Anlage in die Freiraumplanung einbezogen, weitergenutzt oder weiterentwickelt wurde. Als Umgang mit Bestandsflächen gilt - Erhalt oder Weiterentwicklung bestehender Grün-, Platz- oder Verkehrsflächen, - Integration vorhandener Wege-, Platz- oder Freiraumstrukturen in die Planung. b) Punktevergabe nicht nachgewiesen 0 Punkte nachgewiesen 2 Punkte 5. Maximal zu erzielende Punkte Maximal zu erzielende Punktzahl pro Referenz 14 Punkte Maximal zu erzielende Punktzahl 28 Punkte 6. Losentscheid Sofern eine Begrenzung der Anzahl der Bewerber auf 4 durch das vorgenannte Verfahren wegen Punktegleichheit nicht möglich ist, wird die Auswahl per Losentscheid getroffen. Sofern eine Begrenzung der Anzahl der Bewerber auf vier nach vollständiger Anwendung der vorstehenden Auswahlkriterien aufgrund von Punktegleichheit nicht möglich ist, erfolgt die Auswahl unter den punktgleichen Bewerbern durch Losentscheid. Der Losentscheid wird transparent und dokumentiert durchgeführt.
Honorarangebot
Die Städte, Gelsenkirchen und Herten arbeiten interkommunal an der Entwicklung des Projektes „Neue Zeche Westerholt“. Zu diesem Zweck wurde von den beiden Kommunen die Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt mbH gegründet, die die Fläche für eine Nachfolgenutzung sanieren und erschließen soll. Die Maßnahme wird zu großen Teilen mit Fördermitteln aus dem 5-StandorteProgramm umgesetzt werden. Die Bewilligung des Förderantrags im Oktober 2025 war der Startpunkt des 5-fährigen Durchführungszeitraums. Mit dieser Ausschreibung sollen rd. 9,5 ha Freianlagenplanung gemäß des Leistungsbilds § 39 HOAI bis einschließlich Leistungsphase 9 vergeben werden. Für rd. 2 ha liegt bereits der Stand der Vorentwurfsplanung (LPH 2) vor, für die übrigen 7,5 ha der Flächen gibt es lediglich grundsätzliche Gestaltungsaussagen. Projekt- und Aufgabenbeschreibung: Der Planungsraum mit einer Größe von etwa 39 ha liegt auf der Stadtgrenze der Städte Gelsenkirchen und Herten in den Stadtteilen Hassel und Westerholt und unmittelbar angrenzend an den Stadtteil Bertlich. Der Planungsraum umfasst neben der eigentlichen ehemaligen Schachtanlagenfläche Westerholt 1/2 eine südlich angrenzende Brachfläche der DB sowie öffentliche Verkehrsflächen (u.a. Teile der Marler Straße, Egonstraße/ Geschwisterstraße und Ringstraße). Im Jahr 2015 wurde die Machbarkeitsstudie mit dem „Masterplan Neue Zeche Westerholt“ erarbeitet und im Nachgang durch verschiedene Fachgutachten qualifiziert. Das auf Grundlage dieser Fachplanungen fortgeschriebene städtebauliche Konzept bildet die Basis für die mittlerweile rechtskräftigen Bebauungspläne 428.1 (Gelsenkirchen) und 185.1 (Herten). Der Freiraum mit der Allee des Wandels, den Nord-Süd-Grünbändern sowie der Landschaftsskulptur um den ehemaligen Schacht 3 bildet das grüne und funktionale Rückgrat der Neuen Zeche Westerholt. Ergänzt wird dieses System durch quartiersbezogene öffentliche und halböffentliche Freiräume im Hybridquartier, entlang der Egonstraße, in der Stadterweiterung Westerholt sowie durch Erd- und Böschungsarbeiten mit Stützmauern. Die Prinzipien der Kreislaufwirtschaft werden durch Sicherung, Aufbereitung und Wiederverwendung vorhandener Materialien umgesetzt. Die Allee des Wandels verläuft als Rad- und Wanderweg auf einer ehemaligen Zechenbahntrasse vom Landschaftspark Hoheward bis zur Neuen Zeche Westerholt. Der derzeit fehlende Lückenschluss zwischen Hertener und Gelsenkirchener Stadtgebiet wird im Projektgebiet ergänzt. Die Trasse führt über die Bahnhofstraße, entlang der Fernwärmetrasse, schwenkt im Bereich Schacht 3 auf die Haupterschließungsachse und verläuft räumlich getrennt von der Straße entlang der Bestandsgebäude. Anschließend unterquert sie die Marler Straße und schließt an die bestehende Trasse an. Für diese Bereiche liegt eine Vorentwurfsplanung (LPH 2) vor. Die Nord-Süd-Freiraumbänder dienen der Grünvernetzung, Quartiersgliederung und Regenwasserbewirtschaftung. Sie werden als offene Mulden mit Magerrasen, Baumbepflanzung und Betonschwellen zur Regenwasserrückhaltung ausgebildet. Ein kleiner Platz im Nordosten bildet den Auftakt zum neuen Zechengelände. Östlich des Hybridquartiers entsteht ein erhöhtes Parkplateau als zentrale Landschaftsskulptur und Naherholungsraum. In diesem Erdbauwerk werden belastete Böden aus der Sanierung gekapselt eingelagert. Die festgelegte Kubatur ist unveränderlich. Oberhalb der Kunststoffdichtungsbahn wird eine 1–2 m starke, vegetationsfähige Schicht aufgebracht, in der die Endgestaltung mit Wegen, Treppen und Bepflanzung erfolgt. Eine Vorentwurfsplanung liegt hierfür nicht vor. Weitere Grünflächen in den Randbereichen werden in einfacherem Standard, jedoch angelehnt an den gestalterischen Duktus der zentralen Freiräume entwickelt. Auch hierfür existiert keine Vorplanung. Platzflächen werden trotz Zuordnung zum Verkehrsbereich federführend vom Freianlagen geplant und erfordern eine enge Abstimmung mit der Verkehrsplanung. Für Teilflächen liegt eine Vorplanung vor. Straßenbegleitgrün wird durch den Verkehr geplant und ausgeschrieben; eine Zuarbeit des Freianlagenplaners ist hier erforderlich, jedoch gesondert (außerhalb dieser Ausschreibung) zu regeln. Kompensationsmaßnahmen aus den Bebauungsplänen sind zwingend zu berücksichtigen. Zudem ist das Thema der blau-grünen Infrastruktur interdisziplinär zu bearbeiten, um Regenwasser sichtbar zu machen und das Mikroklima zu verbessern. Zur Sicherung eines harmonischen Gesamtbildes ist ein Gestaltungshandbuch für private Freiflächen, Fassaden- und Dachbegrünungen zu entwickeln und als besondere Leistung anzubieten.
Personaleinsatzkonzept
Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Vergabekammer Westfalen
#Besonders auch geeignet für:freelance#
Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt mbH
Gegenstand der Ausschreibung ist die stufenweise Beauftragung von Leistungen im Bereich der Freiraumplanung bis LPH 1-9 entsprechend § 39 HOAI zuzüglich Bauüberwachung, Abschlussdokumentation und Erstellung eines Gestaltungshandbuchs für private Freiflächen. Für ca. 2 ha liegt eine Vorentwurfsplanung (LPH 2) vor; die übrigen ca. 7,5 ha sind auf Basis vorhandener Gestaltungsaussagen zu konkretisieren. Die Umsetzung erfolgt in zwei aufeinanderfolgenden Bauphasen und in räumlich ab-gegrenzten Clusterteilflächen zur förderkonformen Steuerung und eindeutig zuordenbaren Abrechnung. Ziel ist die funktionale und technische Abstimmung der vielfältigen öffentlichen und halböffentlichen Freiräume zu einem kohärenten, gestalterisch harmonischen Gesamtbild.
Die Auftraggeberin ruft die Leistungen in nachfolgenden Stufen ab: Stufe 1: Restleistungen aus Leistungsphase 1 und 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung); Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung); Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung). Stufe 2: Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung); Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe). Stufe 3: Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe); Leistungsphase 8 (Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation); Leistungsphase 9 (Objektbetreuung). Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages ruft die Auftraggeberin die Stufe 1 ab.
Zusammensetzung des Teams, 10 Prozent; Aufgabenverteilung und Ressourcenplanung, 5 Prozent.
brandenfels landscape + environment
Erschließung- Freiraumplanung
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Verständnis der Rahmenbedingungen, 10 Prozent; Verständnis der Zielsetzung, 10 Prozent; Umgang mit vorhandener Planung (LPH 2) sowie dem Gestaltungsleitfaden, 15 Prozent; Methodik der Projektbearbeitung und interdisziplinäre Zusammenarbeit, 10 Prozent.
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Beschreibung der fachspezifischen Herangehensweise
Freiraumplanung
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tenders
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ted-esen
DEA22
Loturi TED
1
LOT-0001 E31964154
Freiraumplanung
Gegenstand der Ausschreibung ist die stufenweise Beauftragung von Leistungen im Bereich der Freiraumplanung bis LPH 1-9 entsprechend § 39 HOAI zuzüglich Bauüberwachung, Abschlussdokumentation und Erstellung eines Gestaltungshandbuchs für private Freiflächen. Für ca. 2 ha liegt eine Vorentwurfsplanung (LPH 2) vor; die übrigen ca. 7,5 ha sind auf Basis vorhandener Gestaltungsaussagen zu konkretisieren. Die Umsetzung erfolgt in zwei aufeinanderfolgenden Bauphasen und in räumlich ab-gegrenzten Clusterteilflächen zur förderkonformen Steuerung und eindeutig zuordenbaren Abrechnung. Ziel ist die funktionale und technische Abstimmung der vielfältigen öffentlichen und halböffentlichen Freiräume zu einem kohärenten, gestalterisch harmonischen Gesamtbild.
71420000 — Servicii de arhitectura, de constructii, de inginerie si de inspectie
Rezultate și atribuiri TED
LOT-0001
Câștigător: brandenfels landscape + environment · CUI Umsatzsteuer-ID: DE 225384932
Contract brandenfels landscape + environment18 aug. 20262 oferte primite
Detalii licitație
Descriere
Die Städte, Gelsenkirchen und Herten arbeiten interkommunal an der Entwicklung des Projektes „Neue Zeche Westerholt“. Zu diesem Zweck wurde von den beiden Kommunen die Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt mbH gegründet, die die Fläche für eine Nachfolgenutzung sanieren und erschließen soll. Die Maßnahme wird zu großen Teilen mit Fördermitteln aus dem 5-StandorteProgramm umgesetzt werden. Die Bewilligung des Förderantrags im Oktober 2025 war der Startpunkt des 5-fährigen Durchführungszeitraums. Mit dieser Ausschreibung sollen rd. 9,5 ha Freianlagenplanung gemäß des Leistungsbilds § 39 HOAI bis einschließlich Leistungsphase 9 vergeben werden. Für rd. 2 ha liegt bereits der Stand der Vorentwurfsplanung (LPH 2) vor, für die übrigen 7,5 ha der Flächen gibt es lediglich grundsätzliche Gestaltungsaussagen. Projekt- und Aufgabenbeschreibung: Der Planungsraum mit einer Größe von etwa 39 ha liegt auf der Stadtgrenze der Städte Gelsenkirchen und Herten in den Stadtteilen Hassel und Westerholt und unmittelbar angrenzend an den Stadtteil Bertlich. Der Planungsraum umfasst neben der eigentlichen ehemaligen Schachtanlagenfläche Westerholt 1/2 eine südlich angrenzende Brachfläche der DB sowie öffentliche Verkehrsflächen (u.a. Teile der Marler Straße, Egonstraße/ Geschwisterstraße und Ringstraße). Im Jahr 2015 wurde die Machbarkeitsstudie mit dem „Masterplan Neue Zeche Westerholt“ erarbeitet und im Nachgang durch verschiedene Fachgutachten qualifiziert. Das auf Grundlage dieser Fachplanungen fortgeschriebene städtebauliche Konzept bildet die Basis für die mittlerweile rechtskräftigen Bebauungspläne 428.1 (Gelsenkirchen) und 185.1 (Herten). Der Freiraum mit der Allee des Wandels, den Nord-Süd-Grünbändern sowie der Landschaftsskulptur um den ehemaligen Schacht 3 bildet das grüne und funktionale Rückgrat der Neuen Zeche Westerholt. Ergänzt wird dieses System durch quartiersbezogene öffentliche und halböffentliche Freiräume im Hybridquartier, entlang der Egonstraße, in der Stadterweiterung Westerholt sowie durch Erd- und Böschungsarbeiten mit Stützmauern. Die Prinzipien der Kreislaufwirtschaft werden durch Sicherung, Aufbereitung und Wiederverwendung vorhandener Materialien umgesetzt. Die Allee des Wandels verläuft als Rad- und Wanderweg auf einer ehemaligen Zechenbahntrasse vom Landschaftspark Hoheward bis zur Neuen Zeche Westerholt. Der derzeit fehlende Lückenschluss zwischen Hertener und Gelsenkirchener Stadtgebiet wird im Projektgebiet ergänzt. Die Trasse führt über die Bahnhofstraße, entlang der Fernwärmetrasse, schwenkt im Bereich Schacht 3 auf die Haupterschließungsachse und verläuft räumlich getrennt von der Straße entlang der Bestandsgebäude. Anschließend unterquert sie die Marler Straße und schließt an die bestehende Trasse an. Für diese Bereiche liegt eine Vorentwurfsplanung (LPH 2) vor. Die Nord-Süd-Freiraumbänder dienen der Grünvernetzung, Quartiersgliederung und Regenwasserbewirtschaftung. Sie werden als offene Mulden mit Magerrasen, Baumbepflanzung und Betonschwellen zur Regenwasserrückhaltung ausgebildet. Ein kleiner Platz im Nordosten bildet den Auftakt zum neuen Zechengelände. Östlich des Hybridquartiers entsteht ein erhöhtes Parkplateau als zentrale Landschaftsskulptur und Naherholungsraum. In diesem Erdbauwerk werden belastete Böden aus der Sanierung gekapselt eingelagert. Die festgelegte Kubatur ist unveränderlich. Oberhalb der Kunststoffdichtungsbahn wird eine 1–2 m starke, vegetationsfähige Schicht aufgebracht, in der die Endgestaltung mit Wegen, Treppen und Bepflanzung erfolgt. Eine Vorentwurfsplanung liegt hierfür nicht vor. Weitere Grünflächen in den Randbereichen werden in einfacherem Standard, jedoch angelehnt an den gestalterischen Duktus der zentralen Freiräume entwickelt. Auch hierfür existiert keine Vorplanung. Platzflächen werden trotz Zuordnung zum Verkehrsbereich federführend vom Freianlagen geplant und erfordern eine enge Abstimmung mit der Verkehrsplanung. Für Teilflächen liegt eine Vorplanung vor. Straßenbegleitgrün wird durch den Verkehr geplant und ausgeschrieben; eine Zuarbeit des Freianlagenplaners ist hier erforderlich, jedoch gesondert (außerhalb dieser Ausschreibung) zu regeln. Kompensationsmaßnahmen aus den Bebauungsplänen sind zwingend zu berücksichtigen. Zudem ist das Thema der blau-grünen Infrastruktur interdisziplinär zu bearbeiten, um Regenwasser sichtbar zu machen und das Mikroklima zu verbessern. Zur Sicherung eines harmonischen Gesamtbildes ist ein Gestaltungshandbuch für private Freiflächen, Fassaden- und Dachbegrünungen zu entwickeln und als besondere Leistung anzubieten.
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Die Auftraggeberin ruft die Leistungen in nachfolgenden Stufen ab: Stufe 1: Restleistungen aus Leistungsphase 1 und 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung); Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung); Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung). Stufe 2: Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung); Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe). Stufe 3: Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe); Leistungsphase 8 (Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation); Leistungsphase 9 (Objektbetreuung). Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages ruft die Auftraggeberin die Stufe 1 ab.