Rezultat publicatTED — Licitații europene31000000·581693-2026
Germania – Maşini, aparate, echipamente şi consumabile electrice; iluminat – Ersatzneubau der Staatlichen Berufsschule in Regen mit FOS: Ausbildungssystem Elektrofahrzeuge
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Ersatzneubau der Staatlichen Berufsschule in Regen mit FOS: Ausbildungssystem Elektrofahrzeuge
Rezultate, atribuiri și contracte14
Award criterion description LOT
wirtschaftlichstes Angebot
Award criterion number LOT
1
Award criterion number weight LOT
ord-imp
Award criterion type LOT
price
Contract conclusion date
2026-08-03+02:00
Contract duration end date LOT
2026-12-15+01:00
Contract duration start date LOT
2026-08-01+02:00
Contract identifier
44/105-14
Contract nature
supplies | supplies
Organizații și puncte de contact46
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Regen
Organisation city buyer
Regen
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München
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Bonn
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München
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DE229
Alte informații publicate31
Additional classification PROC
31600000
Additional classification type PROC
cpv
Additional info PROC
#Bekanntmachungs-ID: CXP4D0XM7GN# Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: "(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
Competition termination PROC
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Autoritate contractantă10
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Buyer city
Regen
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Buyer identifier
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Buyer legal type
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Landkreis Regen
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gen-pub
Loc de executare9
Place of performance
DE229 | DEU | DE229 | DEU
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Regen
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Place of performance subdiv PROC
Câștigători și oferte12
Winner city
München
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Acord-cadru și sistem dinamic2
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Framework agreement LOT
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Procedură și anunț13
Form type
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Legal basis
32014L0024
Legal basis NOTICE
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Legal basis PROC
vgv
NOTICE identifier
324aab44-bf1c-4185-89eb-18475b859d79
NOTICE preferred publication date
2026-08-21T00:00:00+02:00
NOTICE subtype
29
NOTICE title
Germania – Maşini, aparate, echipamente şi consumabile electrice; iluminat – Ersatzneubau der Staatlichen Berufsschule in Regen mit FOS: Ausbildungssystem Elektrofahrzeuge
NOTICE type
can-standard
Clasificare CPV5
Classification cpv
31000000 | 31600000 | 31000000 | 31600000
Main classification LOT
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Valori1
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Căi de atac1
Review deadline description LOT
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. // § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB. // Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. // Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. // Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. // Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. // Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, 80534 München zu richten. Hinweis: Die Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrages verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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14
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Vergabekammer Südbayern
wirtschaftlichstes Angebot
1 Stück Ausbildungssystem für Elektrofahrzeuge
Landkreis Regen
MRC Visions&Concepts UG
Ersatzneubau der Staatlichen Berufsschule in Regen mit FOS: Ausbildungssystem Elektrofahrzeuge
#Bekanntmachungs-ID: CXP4D0XM7GN# Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: "(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. // § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB. // Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. // Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. // Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. // Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. // Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, 80534 München zu richten. Hinweis: Die Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrages verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Kurze Beschreibung Gebäudeabmessungen: Hauptgebäude Schule: bestehend aus UG, EG, 1.OG und 2.OG L/B ca. 103 m x 87,5 m, Höhe bis ca. 17 m Nebengebäude Metall: bestehend aus UG L/B ca. 18,5 m x 7,8 m, Höhe bis ca. 5 m Nebengebäude Müll- u. Fahrradunterstelle: bestehend aus EG L/B ca. 17,1 m x 5,2 m, Höhe bis ca. 3,5 m Heizgebäude: bestehend aus 1. UG und 2. UG L/B ca. 16,75 m x 7,0 m, Höhe bis ca. 8,5 m Nebengebäude Holz/Bau: bestehend aus EG L/B ca. 23,15 m x 7,35 m, Höhe bis ca. 5,5 m Baubeschreibung: Rohbau: Untergeschoss, Treppenhauskerne und Zentralbereich/Aula aus Stahlbeton, teilweise Sichtbeton, restliche Außen- und Innenwände in Holzbauweise, Innenwände teilweise aus GKB, Decken in Holz-Beton-Verbunddecken Fassaden: Holzverschalung mit dahinterliegender Wärmedämmung Dachkonstruktion: Flachdach, teilweise begrünt Fenster- und Außentüren: - Metallkonstruktion - Holz-Alu-Konstruktion Sonnenschutz: Raffstore Abgehängte Decken: aus GK-Bauplatten, teilweise als GK-Lochdecken bzw. Holz-Akustikdecken mit darüberliegenden Installationen Innentüren: - Stahlzargen mit Holztürblatt - Alu-Glas-Konstruktion Bodenbeläge: Zementestrich und Beläge aus Kautschuk, Parkett und Fliesen mit Fußbodenheizung Befestigte Freiflächen: Asphaltbelag und Betonpflaster
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Ersatzneubau der Staatlichen Berufsschule in Regen mit FOS: Ausbildungssystem Elektrofahrzeuge
1 Stück Ausbildungssystem für Elektrofahrzeuge
31000000 — Masini, aparate, echipamente si consumabile electrice; iluminat
Rezultate și atribuiri TED
LOT-0001
Câștigător: MRC Visions&Concepts UG · CUI DE407176950
Contract 44/105-143 aug. 20263 oferte primite
Detalii licitație
Descriere
Kurze Beschreibung Gebäudeabmessungen: Hauptgebäude Schule: bestehend aus UG, EG, 1.OG und 2.OG L/B ca. 103 m x 87,5 m, Höhe bis ca. 17 m Nebengebäude Metall: bestehend aus UG L/B ca. 18,5 m x 7,8 m, Höhe bis ca. 5 m Nebengebäude Müll- u. Fahrradunterstelle: bestehend aus EG L/B ca. 17,1 m x 5,2 m, Höhe bis ca. 3,5 m Heizgebäude: bestehend aus 1. UG und 2. UG L/B ca. 16,75 m x 7,0 m, Höhe bis ca. 8,5 m Nebengebäude Holz/Bau: bestehend aus EG L/B ca. 23,15 m x 7,35 m, Höhe bis ca. 5,5 m Baubeschreibung: Rohbau: Untergeschoss, Treppenhauskerne und Zentralbereich/Aula aus Stahlbeton, teilweise Sichtbeton, restliche Außen- und Innenwände in Holzbauweise, Innenwände teilweise aus GKB, Decken in Holz-Beton-Verbunddecken Fassaden: Holzverschalung mit dahinterliegender Wärmedämmung Dachkonstruktion: Flachdach, teilweise begrünt Fenster- und Außentüren: - Metallkonstruktion - Holz-Alu-Konstruktion Sonnenschutz: Raffstore Abgehängte Decken: aus GK-Bauplatten, teilweise als GK-Lochdecken bzw. Holz-Akustikdecken mit darüberliegenden Installationen Innentüren: - Stahlzargen mit Holztürblatt - Alu-Glas-Konstruktion Bodenbeläge: Zementestrich und Beläge aus Kautschuk, Parkett und Fliesen mit Fußbodenheizung Befestigte Freiflächen: Asphaltbelag und Betonpflaster
Căutări relevante pentru 581693-2026
Legături interne utile pentru CPV, autoritate și expresiile principale din denumirea procedurii.
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Organisation name tenderer
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Description PROC
Kurze Beschreibung Gebäudeabmessungen: Hauptgebäude Schule: bestehend aus UG, EG, 1.OG und 2.OG L/B ca. 103 m x 87,5 m, Höhe bis ca. 17 m Nebengebäude Metall: bestehend aus UG L/B ca. 18,5 m x 7,8 m, Höhe bis ca. 5 m Nebengebäude Müll- u. Fahrradunterstelle: bestehend aus EG L/B ca. 17,1 m x 5,2 m, Höhe bis ca. 3,5 m Heizgebäude: bestehend aus 1. UG und 2. UG L/B ca. 16,75 m x 7,0 m, Höhe bis ca. 8,5 m Nebengebäude Holz/Bau: bestehend aus EG L/B ca. 23,15 m x 7,35 m, Höhe bis ca. 5,5 m Baubeschreibung: Rohbau: Untergeschoss, Treppenhauskerne und Zentralbereich/Aula aus Stahlbeton, teilweise Sichtbeton, restliche Außen- und Innenwände in Holzbauweise, Innenwände teilweise aus GKB, Decken in Holz-Beton-Verbunddecken Fassaden: Holzverschalung mit dahinterliegender Wärmedämmung Dachkonstruktion: Flachdach, teilweise begrünt Fenster- und Außentüren: - Metallkonstruktion - Holz-Alu-Konstruktion Sonnenschutz: Raffstore Abgehängte Decken: aus GK-Bauplatten, teilweise als GK-Lochdecken bzw. Holz-Akustikdecken mit darüberliegenden Installationen Innentüren: - Stahlzargen mit Holztürblatt - Alu-Glas-Konstruktion Bodenbeläge: Zementestrich und Beläge aus Kautschuk, Parkett und Fliesen mit Fußbodenheizung Befestigte Freiflächen: Asphaltbelag und Betonpflaster
Dispatch date
2026-08-21+02:00
Dispatch time
07:30:31+02:00
Internal identifier PROC
112/26
NL
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Official language
DEU
Ojs number
162/2026
Procurement relaunch PROC
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Provided service type
ted-esen
Publication date
2026-08-24+02:00
Publication number
581693-2026
Received submissions type code
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Received submissions type val
3 | 3 | 3
Subcontracting
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Ersatzneubau der Staatlichen Berufsschule in Regen mit FOS: Ausbildungssystem Elektrofahrzeuge