- Additional classification LOT
- 22600000 | 30125110 | 30125120 | 30192113
- Additional classification type LOT
- cpv | cpv | cpv | cpv
- Additional information LOT
- #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# Details: Leistungsverzeichnis (Bewertung / Teststellung) im Projektraum. Hier Auszüge: 1. Bewertungsmethode Die Bewertung der Angebote erfolgt nach der Erweiterten Richtwertmethode gemäß UfAB. 1.1. Ermittlung der Kennzahl Die Kennzahl wird nach folgender Formel berechnet: Z = L / P Dabei bedeuten: - Z = Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis - L = Gesamtsumme der erreichten Leistungspunkte - P = für die Wertung maßgeblicher Gesamtpreis in Euro Die Kennzahl wird auf vier Nachkommastellen berechnet. Für die Bildung der Führungsgruppe wird der ungerundete Rechenwert verwendet. 1.2. Schwankungsbereich Der festgelegte Schwankungsbereich beträgt 5 %. Ausgehend von der Kennzahl des führenden Angebotes wird die Untergrenze der Führungsgruppe wie folgt ermittelt: Untergrenze = Kennzahl des führenden Angebotes × 0,95 Alle Angebote, deren Kennzahl mindestens diese Untergrenze erreicht, gehören zur Führungsgruppe. 2. Leistungspunkte Insgesamt können maximal 10.000 Leistungspunkte erreicht werden. Davon entfallen: - 8.000 Leistungspunkte auf die fachlichen und technischen Anforderungen sowie - 2.000 Leistungspunkte auf die Produkt-Teststellung. Die Bewertung der fachlichen und technischen Anforderungen erfolgt anhand der in den Vergabeunterlagen bekannt gegebenen Bewertungskriterien. Die Bewertung der Teststellung erfolgt anhand der in Ziffer 4 beschriebenen Testverfahren und Bewertungskriterien. Die Teststellung kann somit maximal 20 % der insgesamt erreichbaren Leistungspunkte beeinflussen. (...) 4. Bewertungsschritte Die Bewertung der Angebote erfolgt in zwei Schritten. 4.1. Schritt 1 - vorläufige Wertung Zunächst werden sämtliche Angebote auf die Einhaltung der formalen, fachlichen und technischen Anforderungen geprüft. Anschließend werden die gemäß den bekannt gegebenen Bewertungskriterien erreichten Leistungspunkte ermittelt. Der Preis wird entsprechend Ziffer 3 ermittelt. Aus den im ersten Bewertungsschritt erreichten Leistungspunkten und dem ermittelten Gesamtpreis wird für jedes wertungsfähige Angebot die vorläufige Kennzahl Z gebildet. Auf Grundlage dieser Kennzahlen wird die vorläufige Rangfolge der Angebote ermittelt. Die Produkt- Teststellung ist nicht Bestandteil des ersten Bewertungsschrittes. 4.2. Schritt 2 - Teststellung Auf Grundlage der im ersten Bewertungsschritt ermittelten Kennzahlen wird die Führungsgruppe entsprechend Ziffer 1.2 gebildet. Alle Bieter, deren Angebote der Führungsgruppe angehören, werden zur Produkt-Teststellung aufgefordert. Eine Begrenzung der Anzahl der zur Teststellung aufzufordernden Bieter erfolgt nicht. Die Teststellung dient ausschließlich der Bewertung der in den Vergabeunterlagen bereits bekannt gegebenen Qualitäts- und Gebrauchstauglichkeitsmerkmale. Die aufgrund der Teststellung ermittelten Leistungspunkte werden zu den im ersten Bewertungsschritt erreichten Leistungspunkten addiert. Anschließend wird für jedes Angebot der Führungsgruppe die endgültige Kennzahl gemäß Ziffer 1.1 ermittelt. Die abschließende Auswahl erfolgt innerhalb der Führungsgruppe anhand des Entscheidungskriteriums "Gesamtsumme der Leistungspunkte". 5. Teststellung 5.1. Aufforderung zur Teststellung Die Bieter der Führungsgruppe werden vom Auftraggeber aufgefordert, die nachfolgend bezeichneten Produkte für eine Teststellung kostenlos zur Verfügung zu stellen. Für jedes zu testende Druckermodell ist dasjenige Produkt bereitzustellen, das nach den Regelungen zur Preiswertung gemäß Ziffer 3 als wertungsfähiges Produkt berücksichtigt wird (das kostengünstigste angebotene Produkt gleichwertiger Art/gleiches Füllvolumen zum Original). Die Testprodukte sind dem Auftraggeber kostenlos und ohne Anspruch auf Vergütung oder Kostenerstattung zur Verfügung zu stellen. Die Teststellung erfolgt bei der Stadt Hamm. 5.2. Frist für die Teststellung Die Testprodukte müssen innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang der Aufforderung zur Teststellung beim Auftraggeber eingegangen sein. Die Frist ist eine Ausschlussfrist. Werden die erforderlichen Testprodukte nicht vollständig innerhalb dieser Frist geliefert, wird das betreffende Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen, sofern der Bieter die Fristüberschreitung zu vertreten hat. Eine Lieferung in mehreren Teillieferungen ist nur zulässig, wenn sämtliche für die Bewertung erforderlichen Testprodukte innerhalb der vorgenannten Frist vorliegen. 6. Gegenstand der Teststellung Die Teststellung dient der praktischen Prüfung der Druckqualität und Gebrauchstauglichkeit der angebotenen Tonerkartuschen und Tintenpatronen. (...) 8. Durchführung der Teststellung Die Teststellung wird durch mindestens zwei vom Auftraggeber benannte Personen durchgeführt. Die Bewertung erfolgt anhand der vorab festgelegten Bewertungskriterien. Die Prüfer dokumentieren die Ergebnisse der Teststellung nachvollziehbar. Für jedes getestete Produkt wird eine Bewertung von 0 bis 10 Punkten vergeben. Die Bewertung wird anschließend mit der für das jeweilige Testgerät festgelegten Gewichtung multipliziert. Die Summe der so ermittelten Punkte ergibt die Leistungspunkte für die Teststellung. 9. Bewertungsmaßstab Für die Bewertung gilt folgende einheitliche Skala: Punkte Zielerfüllungsgrad 10 Die Anforderungen werden vollständig und in hervorragender Qualität erfüllt. Das Druckbild ist sehr klar, gleichmäßig und sauber. Es sind keine relevanten Qualitätsbeeinträchtigungen feststellbar. 9 Die Anforderungen werden vollständig und in sehr guter Qualität erfüllt. Das Druckbild ist sehr klar, gleichmäßig und sauber. Nur bei genauer Prüfung sind geringfügige Abweichungen erkennbar. 8 Die Anforderungen werden in hohem Maße erfüllt. Das Druckbild ist klar und gleichmäßig. Nur geringfügige, für die bestimmungsgemäße Nutzung unerhebliche Abweichungen sind erkennbar. 7 Die Anforderungen werden weitgehend erfüllt. Das Druckbild ist insgesamt gut und für den bestimmungsgemäßen Gebrauch uneingeschränkt geeignet. Geringfügige Qualitätsabweichungen sind erkennbar. 6 Die Anforderungen werden erfüllt. Das Druckbild ist zufriedenstellend und für den bestimmungsgemäßen Gebrauch geeignet. Leichte Qualitätsabweichungen sind erkennbar. 5 Die Anforderungen werden noch ausreichend erfüllt. Das Druckbild ist insgesamt verwendbar, weist jedoch erkennbare Qualitätsabweichungen auf. 4 Die Anforderungen werden nur noch teilweise erfüllt. Deutliche Qualitätsabweichungen sind erkennbar; die bestimmungsgemäße Verwendung ist jedoch noch möglich. 3 Die Anforderungen werden nicht ausreichend erfüllt. Deutliche Qualitätsmängel beeinträchtigen die bestimmungsgemäße Verwendung. 2 Die Anforderungen werden mangelhaft erfüllt. Erhebliche Qualitätsmängel beeinträchtigen die bestimmungsgemäße Verwendung erheblich. 1 Die Anforderungen werden ungenügend erfüllt. Das Druckbild weist erhebliche Mängel auf und ist für den bestimmungsgemäßen Gebrauch weitgehend ungeeignet. 0 Mit dem Testprodukt konnte kein verwertbarer Testdruck erzeugt werden oder das Produkt ist nicht funktionsfähig.
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- https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXTDYYDDYYVUBLJL/documents
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- Siehe zu Unterlagen, die nicht nachgefordert werden, die gesetzliche Regelung in § 56 Abs. 3 VgV.
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- voraussichtlich 2030
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- Firmenprofil mit Aussagen zu.... (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Firmenprofil mit Aussagen zu Angebotsspektrum und Kerngeschäft, Strategischer Ausrichtung/Positionierung am Markt, Strategische Partnerschaften mit Herstellern und Darstellung der Einstufungen und Zertifizierungen seitens der Hersteller.
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- gesamtschuldnerisch haftend
- Tenderer legal form LOT
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- (..)Vertragsbestandteile i.d. nachst, Rangfolge:1. die abgeschl. Rahmenvereinbarung einschl. Anlagen; 2. die Leistungsbeschreibung einschl. d.Anforderungen an den Online-Shop; 3. Datenschutzerklärung; 4. Ergänzungsvereinb. Verarbeitung personenbez. Daten im Auftrag gemäß Art. 28 der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO); 5. AGB EVB-IT Kauf, zu finden unter: (6. siehe Ziffer 27 LV) 7. AGB EVB-IT Dienstleistungen, zu finden unter: (8. siehe Ziffer 27 im LV) 9. die einschlägigen besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen 512 EU; 10. AllgVertragsbed. NRW - Ausführung von Leistungen (VOL/B), soweit einbezogen; 11. ZVB der Stadt Hamm (ZVB-VOL), 12. die einschl. gesetzl. Vorschriften, insb. BGB. 13. Angebot AN - 513 EU 10-2018 - Besondere Vertragsbedingungen TVgG NRW
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- 27. Allgemeine Vertragsbedingungen (..) Rangfolge: 1. die abgeschlossene Rahmenvereinbarung einschließlich seiner Anlagen; 2. die Leistungsbeschreibung einschließlich der Anforderungen an den Online-Shop; 3. Datenschutzerklärung; 4. Ergänzungsvereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag gemäß Art. 28 der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO); 5. Betreffend die Lieferungen: die AGB EVB-IT Kauf, zu finden unter: 6.(siehe Ziffer 27 LV) 7. Betreffend die Dienstleistungen: die AGB EVB-IT Dienstleistungen, zu finden unter: 8. (siehe Ziffer 27 LV) 9. die einschlägigen besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen; 10. die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), soweit einbezogen; 11. Zusätzliche Vertragsbedingungen der Stadt Hamm für die Ausführung von Leistungen (ZVB-VOL) 12. die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des BGB. 13. Angebot Auftragnehmer
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