ActivăTED — Licitații europene48000000 — Pachete software si sisteme informatice·586753-2026
Germania – Pachete software şi sisteme informatice – Überlassung Standardsoftware IdentityManager mit dem Modul One Identity Safeguard PASM und Konnektoren
Anunțul 586753-2026 pentru Germania – Pachete software şi sisteme informatice – Überlassung Standardsoftware IdentityManager mit dem Modul One Identity Safeguard PASM und Konnektoren este publicat de Investitionsbank des Landes Brandenburg și este încadrat la codul CPV 48000000.
Sinteză HarveyAI
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Die Vertragslaufzeit der zu überlassenden Software muss 3 Jahre mit einer Option zur Verlängerung um ein weiteres Jahr betragen.
Renewal maximum LOT
1
Selection criterion description LOT
- Eigenerklärungen über die Eintragung in Berufs- oder Handelsregister (Formblatt Teil D Anlage 3 Eigenerklärung zur Eintragung in Berufs- oder Handelsregister) - aktueller (nicht älter als sechs Monate) Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister - Im Falle der Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen - Im Falle der Eignungsleihe vom Drittunternehmen (eignungsrelevanter Unterauftragnehmer) einzureichen - Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate sein!
Der/Die Bewerber- oder Bietergemeinschaft erklärt, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 14 des Bundes-Tariftreue- und Tarifverwendungsgesetzes (BTTG) vorliegen. Der Bewerber erbringt den Nachweis durch eine entsprechende Eigenerklärung im Teil D Anlage 2 Formblatt Eigenerklärungen zur Eignung. - Bewerbergemeinschaft: Die Eigenerklärung ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert einzureichen. - Eignungsleihe: Stützt sich der Bewerber auf die Kapazitäten eines Drittunternehmens (eignungsrelevanter Unterauftragnehmer), ist die Eigenerklärung auch von diesem Drittunternehmen einzureichen. - Eigenerklärung zu den Russland-Sanktionen (Formblatt Teil D Anlage 11 Erklärung Russlandsanktionen) - Eigenerklärung zum Brandenburgischen Vergabegesetz (Formblatt Teil D Anlage 5 Vereinbarung Mindestanforderungen BbgVergG) Ab einem geschätzten Auftragswert von 50.000 Euro netto ist ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vor Erteil
Der Zuschlag wird gemäß § 127 Abs. 1 GWB i.V.m. § 58 Abs. 1 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Dies wird anhand folgender Zuschlagskriterien mit der angegebenen Gewichtung ermittelt: Preis (100 %) Es ist das Preisblatt (Anlage Preisblatt) zu befüllen, der sich hieraus ergebende Angebotsgesamtpreis (inkl. USt.) fließt in das Gesamtbewertungsergebnis ein. Der Preis für die Lizenzen ist entsprechend der Anforderungen des beigefügten Preisblatts (Teil D Anlage 12) abzugeben. Für die Angebotswertung wird der Angebotsgesamtpreis inkl. USt. (in EUR) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 100 Punkten übertragen: - 100 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten (auskömmlichen) Angebotspreis gemäß Preisblatt. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. - Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. - Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. Die Berechnung erfolgt gemäß der folgenden Formel: 1000 x [(niedrigste Wertungssumme x 2,0) - Wertungssumme des jeweiligen Bieters] / niedrigste Wertungssumme
Award criterion name LOT
Preis
Award criterion number fixed LOT
fix-tot
Award criterion number LOT
100.0
Award criterion type LOT
price
Termene și durate5
Deadline date LOT
2026-09-21+02:00
Deadline receipt request
2026-10-02T12:00:00+02:00
Deadline time LOT
23:59:59+02:00
Duration period unit LOT
YEAR
Duration period value LOT
3
Alte informații publicate11
Additional info PROC
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YD1HJWX#
Deadline
2026-09-21T23:59:59+02:00
Dispatch date
2026-08-21+02:00
Dispatch time
18:00:27+02:00
Exclusion grounds
exg-natl-bre-nat-law
Exclusion grounds description
Eigenerklärung, dass beim Bieter keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen (Formblatt Teil D Anlage 2 Formblatt Eigenerklärungen §§ 123, 124 GWB) - Im Falle der Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen - Im Falle der Eignungsleihe vom Drittunternehmen (eignungsrelevanter Unterauftragnehmer) einzureichen
Exclusion grounds source PROC
epo-notice | epo-procurement-document
Official language
DEU
Procedură și anunț6
Legal basis
32014L0024
Legal basis NOTICE
32014L0024
Legal basis PROC
vgv
NOTICE preferred publication date
2026-08-21T00:00:00+02:00
Procedure identifier
2a3cdace-5704-4557-bd25-a19e381d5667
Procedure type
open
Clasificare CPV2
Main classification type LOT
cpv
Main classification type PROC
cpv
Căi de atac1
Review deadline description LOT
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung - Sach- und Vermögensschäden: mind. 1 Mio. EUR, zweifach maximiert
Der/Die Bewerber- oder Bietergemeinschaft erklärt, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 14 des Bundes-Tariftreue- und Tarifverwendungsgesetzes (BTTG) vorliegen. Der Bewerber erbringt den Nachweis durch eine entsprechende Eigenerklärung im Teil D Anlage 2 Formblatt Eigenerklärungen zur Eignung. - Bewerbergemeinschaft: Die Eigenerklärung ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert einzureichen. - Eignungsleihe: Stützt sich der Bewerber auf die Kapazitäten eines Drittunternehmens (eignungsrelevanter Unterauftragnehmer), ist die Eigenerklärung auch von diesem Drittunternehmen einzureichen. - Eigenerklärung zu den Russland-Sanktionen (Formblatt Teil D Anlage 11 Erklärung Russlandsanktionen) - Eigenerklärung zum Brandenburgischen Vergabegesetz (Formblatt Teil D Anlage 5 Vereinbarung Mindestanforderungen BbgVergG) Ab einem geschätzten Auftragswert von 50.000 Euro netto ist ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vor Erteil
- Eigenerklärungen über die Eintragung in Berufs- oder Handelsregister (Formblatt Teil D Anlage 3 Eigenerklärung zur Eintragung in Berufs- oder Handelsregister) - aktueller (nicht älter als sechs Monate) Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister - Im Falle der Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen - Im Falle der Eignungsleihe vom Drittunternehmen (eignungsrelevanter Unterauftragnehmer) einzureichen - Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate sein!
Auftragsgegenstand ist die zeitlich befristete Überlassung der Standardsoftware IdentityManager mit den genannten Modulen. Dies schließt ein: - Recht zur Nutzung der Funktionen der Applikationen, einschl. der genann-ten Module für einzelne Benutzer gemäß der Gesamtheit in der weiter un-ten definierten Menge - Kosten, die durch den Betrieb der Software beim Hersteller entstehen unter der Vorgabe, dass die Software samt den genannten Modulen und einschl. der gesamten Datenhaltung auf Systemen laufen muss, die innerhalb der EU durch die Vorgaben der DSGVO geschützt sind - Kosten, die durch den Betrieb der Software beim Hersteller entstehen unter der Vorgabe, dass für die Ausführung der Software dezidiert, getrennte vir-tuelle/logische Infrastruktur durch den Hersteller genutzt wird, die eine strikte Trennung der von der ILB genutzten Software-Instanz samt Daten-haltung sowie anderen Kunden, die dieselben Funktionen beim Hersteller nutzen. - Standardsupport beim Produkt-Hersteller - Recht, verschiedene Konnektoren innerhalb des Zeitrahmens zu nutzen, der durch das Recht erworben wird, die Software zu nutzen. - Getrennte Instanzen für Produktiv-Systeme ("Produktions-Instanz") sowie Entwicklung- und Test-Systeme ("Test-Instanz") Weitere Information zur Beschaffenheit und Funktionalität der gegenständlichen Software sind in Teil B Leistungsbeschreibung.
Eigenerklärung, dass beim Bieter keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen (Formblatt Teil D Anlage 2 Formblatt Eigenerklärungen §§ 123, 124 GWB) - Im Falle der Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen - Im Falle der Eignungsleihe vom Drittunternehmen (eignungsrelevanter Unterauftragnehmer) einzureichen
Investitionsbank des Landes Brandenburg
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YD1HJWX#
Die Vertragslaufzeit der zu überlassenden Software muss 3 Jahre mit einer Option zur Verlängerung um ein weiteres Jahr betragen.
One Identity Manager von OneI-dentity Base Engine: One Identity Manager ist eine marktführende Standardsoftware für Identity Governance und Administration (IGA), die Benutzer-konten, Zugriffsrechte und die damit verbundenen Risiken in komplexen IT-Landschaften zentral steuert. Die Software ermög-licht eine nahtlose, transparente und revisionssichere Verwaltung von Identitäten über on-premises, hybride und Cloud-Umgebungen hinweg. One Identity Safeguard PASM: Das Kernmodul sichert den gesamten Lebenszyklus privilegierter Zugangsdaten, Passwörter und SSH-Schlüssel werden in einem gehärteten Tresor (Appliance oder SaaS) gespeichert und auto-matisiert rotiert. Die Freigabe von Zugangsdaten erfolgt aus-schließlich über einen richtlinienbasierten Workflow mit optiona-len Genehmigungsstufen (z.B. Vier-Augen-Prinzip, zeitlich be-grenzter Zugriff). Zusätzlich agiert dieses Modul als Proxy und zeichnet alle administrativen Sitzungen (z.B. via RDP und SSH) lückenlos auf. Die Aufzeichnungen umfassen Video, Tastaturein-gaben und Metadaten. Der gesamte Datenverkehr wird in Echt-zeit überwacht, wobei vordefinierte Regeln die sofortige Blockade verdächtiger oder unerwünschter Aktionen ermöglichen. Dies stellt eine vollständige, revisionssichere Nachvollziehbarkeit sicher. Konnektoren: Es müssen Lizenzen für die im Kapitel 1.1 - Anwendungsliste für Schnittstellen-Integration angeboten werden. Hinweis: für jeden Konnektor wird hierbei eine abweichende, un-terschiedlich lange Laufzeit benötigt.
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Preis
Der Zuschlag wird gemäß § 127 Abs. 1 GWB i.V.m. § 58 Abs. 1 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Dies wird anhand folgender Zuschlagskriterien mit der angegebenen Gewichtung ermittelt: Preis (100 %) Es ist das Preisblatt (Anlage Preisblatt) zu befüllen, der sich hieraus ergebende Angebotsgesamtpreis (inkl. USt.) fließt in das Gesamtbewertungsergebnis ein. Der Preis für die Lizenzen ist entsprechend der Anforderungen des beigefügten Preisblatts (Teil D Anlage 12) abzugeben. Für die Angebotswertung wird der Angebotsgesamtpreis inkl. USt. (in EUR) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 100 Punkten übertragen: - 100 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten (auskömmlichen) Angebotspreis gemäß Preisblatt. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. - Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. - Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. Die Berechnung erfolgt gemäß der folgenden Formel: 1000 x [(niedrigste Wertungssumme x 2,0) - Wertungssumme des jeweiligen Bieters] / niedrigste Wertungssumme
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Überlassung Standardsoftware IdentityManager mit dem Modul One Identity Safeguard PASM und Konnektoren
Der Sitz des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft sowie gegebenenfalls der eingesetzten Subunternehmer befindet sich zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe innerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Der/Die Bewerber/Bewerbergemeinschaft erbringt den Nachweis durch eine entsprechende Eigenerklärung in Teil D Anlage 3 Eigenerklärungen Eintragung in Berufs- oder Handelsregister. Besondere Einreichungspflichten: - Im Falle der Bewerbergemeinschaft ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. - Im Falle der Eignungsleihe ist der Nachweis auch vom Drittunternehmen einzureichen.
Autorisierter One Identity-Partner - Nachweis als autorisierter One Identity-Partner, wenn der Bieter nicht selbst der Hersteller ist. - Sofern der Bieter nicht selbst der Hersteller der angebotenen Software ist, hat er mit dem Angebot nachzuweisen, dass er zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über einen aktiven und offiziellen Partnerstatus des Herstellers One Identity verfügt (mindestens Partnerstufe [z. B. Registered, Silver, Gold oder Platinum Partner]). - Der Nachweis ist durch Vorlage eines zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Partnerzertifikat des Herstellers OneIdentity oder durch einen entsprechenden, verifizierbaren Link auf das offizielle Partnerverzeichnis des Herstellers zu erbringen. - Sofern ein Bieter nicht offiziell gelisteter Partner ist, aber durch eine aktuelle, projektbezogene Herstellererklärung nachweist, dass er vom Hersteller für dieses konkrete Vergabeverfahren wie ein autorisierter Partner direkt beliefert, unterstützt und autorisiert wird, gilt dies als gleichwertiger
Nach § 56 ff. VgV.
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
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Potsdam
Zentraler Einkauf
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Überlassung Standardsoftware IdentityManager mit dem Modul One Identity Safeguard PASM und Konnektoren
până la 2 oct. 2026, 12:00
One Identity Manager von OneI-dentity Base Engine: One Identity Manager ist eine marktführende Standardsoftware für Identity Governance und Administration (IGA), die Benutzer-konten, Zugriffsrechte und die damit verbundenen Risiken in komplexen IT-Landschaften zentral steuert. Die Software ermög-licht eine nahtlose, transparente und revisionssichere Verwaltung von Identitäten über on-premises, hybride und Cloud-Umgebungen hinweg. One Identity Safeguard PASM: Das Kernmodul sichert den gesamten Lebenszyklus privilegierter Zugangsdaten, Passwörter und SSH-Schlüssel werden in einem gehärteten Tresor (Appliance oder SaaS) gespeichert und auto-matisiert rotiert. Die Freigabe von Zugangsdaten erfolgt aus-schließlich über einen richtlinienbasierten Workflow mit optiona-len Genehmigungsstufen (z.B. Vier-Augen-Prinzip, zeitlich be-grenzter Zugriff). Zusätzlich agiert dieses Modul als Proxy und zeichnet alle administrativen Sitzungen (z.B. via RDP und SSH) lückenlos auf. Die Aufzeichnungen umfassen Video, Tastaturein-gaben und Metadaten. Der gesamte Datenverkehr wird in Echt-zeit überwacht, wobei vordefinierte Regeln die sofortige Blockade verdächtiger oder unerwünschter Aktionen ermöglichen. Dies stellt eine vollständige, revisionssichere Nachvollziehbarkeit sicher. Konnektoren: Es müssen Lizenzen für die im Kapitel 1.1 - Anwendungsliste für Schnittstellen-Integration angeboten werden. Hinweis: für jeden Konnektor wird hierbei eine abweichende, un-terschiedlich lange Laufzeit benötigt.
48000000 — Pachete software si sisteme informatice
Durată: 3 YEAR
Detalii licitație
Descriere
Auftragsgegenstand ist die zeitlich befristete Überlassung der Standardsoftware IdentityManager mit den genannten Modulen. Dies schließt ein: - Recht zur Nutzung der Funktionen der Applikationen, einschl. der genann-ten Module für einzelne Benutzer gemäß der Gesamtheit in der weiter un-ten definierten Menge - Kosten, die durch den Betrieb der Software beim Hersteller entstehen unter der Vorgabe, dass die Software samt den genannten Modulen und einschl. der gesamten Datenhaltung auf Systemen laufen muss, die innerhalb der EU durch die Vorgaben der DSGVO geschützt sind - Kosten, die durch den Betrieb der Software beim Hersteller entstehen unter der Vorgabe, dass für die Ausführung der Software dezidiert, getrennte vir-tuelle/logische Infrastruktur durch den Hersteller genutzt wird, die eine strikte Trennung der von der ILB genutzten Software-Instanz samt Daten-haltung sowie anderen Kunden, die dieselben Funktionen beim Hersteller nutzen. - Standardsupport beim Produkt-Hersteller - Recht, verschiedene Konnektoren innerhalb des Zeitrahmens zu nutzen, der durch das Recht erworben wird, die Software zu nutzen. - Getrennte Instanzen für Produktiv-Systeme ("Produktions-Instanz") sowie Entwicklung- und Test-Systeme ("Test-Instanz") Weitere Information zur Beschaffenheit und Funktionalität der gegenständlichen Software sind in Teil B Leistungsbeschreibung.
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