Anunțul 591432-2026 pentru Germania – Servicii de interpretariat – Sprachmittlung im Festeinsatz este publicat de Stadt Essen - JobCenter Essen și este încadrat la codul CPV 79540000.
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Spätestens zwei Wochen vor Maßnahmebeginn ist die postalische und telefonische Erreichbarkeit des für die Dienstleistung verantwortlichen Ansprechpartners sicherzustellen und dem Auftraggeber schriftlich mitzuteilen. Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen. Der Auftragnehmer muss mindestens zu den üblichen Geschäftszeiten montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 15:00 Uhr persönlich oder telefonisch gesprächsbereit sein. Darüber hinaus muss eine Kontaktaufnahme während der o.g. Gesprächszeiten mit den üblichen Kommunikationsmitteln (Fax, E-Mail sowie postalisch) sichergestellt sein. Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg der Dienstleistung ist fachlich qualifiziertes und erfahrenes Personal. Der Personaleinsatz muss quantitativ und qualitativ den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen. Die Arbeitsbedingungen des Personals unterliegen den arbeitsrechtlichen Anforderungen. Der Auftraggeber behält sich vor, während der Vertragslaufzeit ohne Vorankündigung jederzeit die Einhaltung der Anforderungen zu überprüfen und die Einsicht in Arbeitsverträge, Qualifikationsnachweise und Zeugnisse vorzunehmen. Die eingesetzten Fachkräfte müssen über eine entsprechende berufliche Qualifikation und Berufserfahrung verfügen. Die Sprachmittler im Festeinsatz müssen mindestens im Rahmen einer betrieblichen Fortbildung mit theoretischen und praktischen Anteilen ausgebildet sein. Die eingesetzten Sprachmittler müssen mindestens folgendes vorweisen: - Nachweis Deutschkenntnisse (mind. Sprachniveau B2 des GER) - Nachweis über die im Los- und Preisblatt geforderten Sprachen (mind. Sprachniveau C1 GER) - Erfahrungen oder Kenntnisse im Bildungs- und Sozialwesen - Kenntnisse über gesellschaftliche und administrative Strukturen eines anderen Landes (Herkunftsland, Land des Auslandsaufenthaltes, etc.) - Keine Einträge im polizeilichen Führungszeugnis Anbieter, deren Mitarbeitende eine qualifizierte Fortbildung nachweisen können (z. B. mehrmonatige Qualifizierung zum Sprach- und Integrationsmittler nach Sprint curriculum), erfüllen ebenfalls die fachlichen Voraussetzungen. Ein Nachweis über die Qualifizierung ist für jeden eingesetzten Mitarbeiter dem Team Qualitätssicherung vor Einsatz vorzulegen. Dafür ist der Personalbogen F.1 zu nutzen. Der Auftraggeber behält sich vor, den Einsatz des Personals abzulehnen, sofern hinsichtlich der Eignung Bedenken bestehen. Gleiches gilt für einen Personalzuwachs oder -wechsel während der Vertragslaufzeit. Eine Vertretungsregelung im Urlaubs- oder Krankheitsfall ist vom Auftragnehmer sicherzustellen. Hierfür ist die Gesamtübersicht Personaleinsatz F.1.2 zwei Wochen vor Beginn der Dienstleistung auszufüllen und bei der Qualitätssicherung des JobCenter Essen einzureichen. Bei der Auswahl des Personals sollte insbesondere auf personelle und soziale Kompetenzen (z.B. Empathie, Motivationsfähigkeit, Kontaktfreude, Kreativität und Teamfähigkeit, etc.) geachtet werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet überwiegend sozialversicherungspflichtige Beschäftige einzusetzen. Im Bedarfsfall können, insbesondere bei seltenen Sprachen und Engpässen, Sprachmittler auf Basis einer geringfügigen Beschäftigung oder auch Honorarkräfte eingesetzt werden. Die entsprechenden Nachweise hierüber (z. B. Anmeldung Minijobzentrale) sind vor Einsatz des Sprachmittlers vorzulegen.
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Description LOT
Es handelt sich um einen Dienstleistungsauftrag für 8 Sprachmittler (3 Sprachmittler für arabisch/ kurdisch; 3 Sprachmittler für ukrainisch/russisch und 2 Sprachmittler für russisch. Das JobCenter Essen verfügt über einen Neukundenbereich (NKB) sowie einen Integration Point (IP) am Berliner Platz in Essen. Der Einsatzort ist dementsprechend der Berliner Platz, Essen. Über eine verfügbare Buchungsliste können zu verschiedenen Terminen von den Fachkräften des NKB/ IP die benötigten Sprachmittler frei gebucht werden. Die Gespräche finden in den Einzel- und Beratungsbüros des NKB/ IP statt. Es handelt sich hierbei um die Unterstützung bei Kundengesprächen im Bereich der Antragstellung von SGB II Leistungen, von Leistungsangelegenheiten oder auch allgemeinen Angelegenheiten im Bereich der Arbeitsvermittlung. Die Sprachmittler unterstützen die Mitarbeitenden des JobCenters bei der Kommunikation mit Menschen mit Migrationshintergrund durch fachkundiges Dolmetschen und Vermittlung von soziokulturellen Fragen vor Ort. Während freier Kapazitäten hält sich der Sprachmittler in der Eingangszone des Neukundenbereichs auf um dort ggfls. sprachlich zu unterstützen. Während der Anwesenheit steht den Sprachmittlern eine Aufenthaltsmöglichkeit vor Ort zur Verfügung. Eine Sicherstellung der Dienstleistung durch den Auftragnehmer ist auch während geplanter oder auch ungeplanter Abwesenheit der Sprachmittler sicherzustellen. Der zum Einsatz kommende Sprachmittler hat sich pünktlich am geforderten Einsatzort einzufinden. Der Nachweis über die Anwesenheit der Sprachmittler wird täglich von einer befugten Person des JobCenter im NKB/ IP gegengezeichnet. Die Sprachmittler werden täglich innerhalb der Öffnungszeit vor Ort sein und können im Rahmen einer Buchungsliste vom NKB sowie vom IP frei gebucht werden. Die Anwesenheitszeiten in der Woche sind jeweils 6 Stunden in der Zeit von 9 Uhr bis 15 Uhr (Montag bis Donnerstag) und jeweils 4 Stunden in der Zeit von 9 Uhr bis 13 Uhr (Freitag). Sollten freie Zeiten verfügbar sein, hat sich der Sprachmittler im Bereich der Eingangszone aufzuhalten um dort zu unterstützen. Die Vertragslaufzeit ist vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2027. Die Arbeitstage sind dem Los- und Preisblatt zu entnehmen.
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Der Vertrag enthält die Option zur einmaligen Vertragsverlängerung sowie die Möglichkeit zur 30% Aufstockung, aber auch eine Reduzierung des Vertrages um 20% bei Vertragsverlängerung
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Der Vertrag kann einmal um den Vertragszeitraum verlängert werden.
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Sprachmittlung im Festeinsatz
Rezultate, atribuiri și contracte17
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Konzeptionelle Bewertung
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konzeptionelle Bewertung
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Alte informații publicate31
Additional classification PROC
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Additional info PROC
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YH6DYDB8H1F0# Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr. Zur Teilnahme ist dringend erforderlich, dass Einsicht in die dortigen Unterlagen genommen wird. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme wird empfohlen, da dann auch Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden können sowie automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird.
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Das JobCenter Essen benötigt für Termine im Neukundenbereich und im Integration Point mit neu zugewanderten SGB II Antragstellenden Unterstützung von ausgebildeten und zertifizierten Sprach- und Integrationsmittlern, die über eine reine Dolmetschertätigkeit hinausgeht. Die Klärung komplexer Sachverhalte, das Treffen verbindlicher Absprachen, das Führen von konfliktreichen und/oder besonders (kultur-) sensiblen und soziokulturellen Gesprächen sowie fehlende gemeinsame Sprachkenntnisse erfordern professionelle Unterstützung. Die Sprach- und Integrationsmittler sollen den Mitarbeitenden des JobCenters in ihrer fachlichen Arbeit helfen und Konfliktsituationen ausräumen. Bei der Art der Sprachmittlerleistung handelt es sich um Konsekutiv- und Verhandlungsdolmetschen. Dies ist eine zeitversetzte, mündliche Übersetzung von Gesprächen mit Kundinnen und Kunden aus der jeweiligen Fremdsprache in die deutsche Sprache und umgekehrt. Es wird vorausgesetzt, dass auch Texte (Formulare, Schreiben etc.) mündlich übersetzt werden, wenn der Anlass des Einsatzes dies erfordert oder den Einsatz erleichtert. Die Sprachmittler nehmen direkt am Gespräch teil und übersetzen die Sprache unter Berücksichtigung soziokultureller Hintergründe.
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Câștigători și oferte12
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Procedură și anunț13
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NOTICE preferred publication date
2026-08-26T00:00:00+02:00
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29
NOTICE title
Germania – Servicii de interpretariat – Sprachmittlung im Festeinsatz
Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrages ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) gewahrt werden. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich eine Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Date de contact publicate în TED
12
Contactele sunt disponibile utilizatorilor autentificați.Autentifică-te
Textul integral publicat de TEDextinde
konzeptionelle Bewertung
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YH6DYDB8H1F0# Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr. Zur Teilnahme ist dringend erforderlich, dass Einsicht in die dortigen Unterlagen genommen wird. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme wird empfohlen, da dann auch Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden können sowie automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird.
Vergabekammer Westfalen
Angebotspreis
Fördergesellschaft Kultur und Integration GmbH, 45127 Essen
Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrages ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) gewahrt werden. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich eine Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Spätestens zwei Wochen vor Maßnahmebeginn ist die postalische und telefonische Erreichbarkeit des für die Dienstleistung verantwortlichen Ansprechpartners sicherzustellen und dem Auftraggeber schriftlich mitzuteilen. Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen. Der Auftragnehmer muss mindestens zu den üblichen Geschäftszeiten montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 15:00 Uhr persönlich oder telefonisch gesprächsbereit sein. Darüber hinaus muss eine Kontaktaufnahme während der o.g. Gesprächszeiten mit den üblichen Kommunikationsmitteln (Fax, E-Mail sowie postalisch) sichergestellt sein. Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg der Dienstleistung ist fachlich qualifiziertes und erfahrenes Personal. Der Personaleinsatz muss quantitativ und qualitativ den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen. Die Arbeitsbedingungen des Personals unterliegen den arbeitsrechtlichen Anforderungen. Der Auftraggeber behält sich vor, während der Vertragslaufzeit ohne Vorankündigung jederzeit die Einhaltung der Anforderungen zu überprüfen und die Einsicht in Arbeitsverträge, Qualifikationsnachweise und Zeugnisse vorzunehmen. Die eingesetzten Fachkräfte müssen über eine entsprechende berufliche Qualifikation und Berufserfahrung verfügen. Die Sprachmittler im Festeinsatz müssen mindestens im Rahmen einer betrieblichen Fortbildung mit theoretischen und praktischen Anteilen ausgebildet sein. Die eingesetzten Sprachmittler müssen mindestens folgendes vorweisen: - Nachweis Deutschkenntnisse (mind. Sprachniveau B2 des GER) - Nachweis über die im Los- und Preisblatt geforderten Sprachen (mind. Sprachniveau C1 GER) - Erfahrungen oder Kenntnisse im Bildungs- und Sozialwesen - Kenntnisse über gesellschaftliche und administrative Strukturen eines anderen Landes (Herkunftsland, Land des Auslandsaufenthaltes, etc.) - Keine Einträge im polizeilichen Führungszeugnis Anbieter, deren Mitarbeitende eine qualifizierte Fortbildung nachweisen können (z. B. mehrmonatige Qualifizierung zum Sprach- und Integrationsmittler nach Sprint curriculum), erfüllen ebenfalls die fachlichen Voraussetzungen. Ein Nachweis über die Qualifizierung ist für jeden eingesetzten Mitarbeiter dem Team Qualitätssicherung vor Einsatz vorzulegen. Dafür ist der Personalbogen F.1 zu nutzen. Der Auftraggeber behält sich vor, den Einsatz des Personals abzulehnen, sofern hinsichtlich der Eignung Bedenken bestehen. Gleiches gilt für einen Personalzuwachs oder -wechsel während der Vertragslaufzeit. Eine Vertretungsregelung im Urlaubs- oder Krankheitsfall ist vom Auftragnehmer sicherzustellen. Hierfür ist die Gesamtübersicht Personaleinsatz F.1.2 zwei Wochen vor Beginn der Dienstleistung auszufüllen und bei der Qualitätssicherung des JobCenter Essen einzureichen. Bei der Auswahl des Personals sollte insbesondere auf personelle und soziale Kompetenzen (z.B. Empathie, Motivationsfähigkeit, Kontaktfreude, Kreativität und Teamfähigkeit, etc.) geachtet werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet überwiegend sozialversicherungspflichtige Beschäftige einzusetzen. Im Bedarfsfall können, insbesondere bei seltenen Sprachen und Engpässen, Sprachmittler auf Basis einer geringfügigen Beschäftigung oder auch Honorarkräfte eingesetzt werden. Die entsprechenden Nachweise hierüber (z. B. Anmeldung Minijobzentrale) sind vor Einsatz des Sprachmittlers vorzulegen.
Das JobCenter Essen benötigt für Termine im Neukundenbereich und im Integration Point mit neu zugewanderten SGB II Antragstellenden Unterstützung von ausgebildeten und zertifizierten Sprach- und Integrationsmittlern, die über eine reine Dolmetschertätigkeit hinausgeht. Die Klärung komplexer Sachverhalte, das Treffen verbindlicher Absprachen, das Führen von konfliktreichen und/oder besonders (kultur-) sensiblen und soziokulturellen Gesprächen sowie fehlende gemeinsame Sprachkenntnisse erfordern professionelle Unterstützung. Die Sprach- und Integrationsmittler sollen den Mitarbeitenden des JobCenters in ihrer fachlichen Arbeit helfen und Konfliktsituationen ausräumen. Bei der Art der Sprachmittlerleistung handelt es sich um Konsekutiv- und Verhandlungsdolmetschen. Dies ist eine zeitversetzte, mündliche Übersetzung von Gesprächen mit Kundinnen und Kunden aus der jeweiligen Fremdsprache in die deutsche Sprache und umgekehrt. Es wird vorausgesetzt, dass auch Texte (Formulare, Schreiben etc.) mündlich übersetzt werden, wenn der Anlass des Einsatzes dies erfordert oder den Einsatz erleichtert. Die Sprachmittler nehmen direkt am Gespräch teil und übersetzen die Sprache unter Berücksichtigung soziokultureller Hintergründe.
Der Vertrag kann einmal um den Vertragszeitraum verlängert werden.
Fördergesellschaft Kultur und Integration GmbH
Stadt Essen - JobCenter Essen
Sprachmittlung im Festeinsatz
Konzeptionelle Bewertung
Der Vertrag enthält die Option zur einmaligen Vertragsverlängerung sowie die Möglichkeit zur 30% Aufstockung, aber auch eine Reduzierung des Vertrages um 20% bei Vertragsverlängerung
Es handelt sich um einen Dienstleistungsauftrag für 8 Sprachmittler (3 Sprachmittler für arabisch/ kurdisch; 3 Sprachmittler für ukrainisch/russisch und 2 Sprachmittler für russisch. Das JobCenter Essen verfügt über einen Neukundenbereich (NKB) sowie einen Integration Point (IP) am Berliner Platz in Essen. Der Einsatzort ist dementsprechend der Berliner Platz, Essen. Über eine verfügbare Buchungsliste können zu verschiedenen Terminen von den Fachkräften des NKB/ IP die benötigten Sprachmittler frei gebucht werden. Die Gespräche finden in den Einzel- und Beratungsbüros des NKB/ IP statt. Es handelt sich hierbei um die Unterstützung bei Kundengesprächen im Bereich der Antragstellung von SGB II Leistungen, von Leistungsangelegenheiten oder auch allgemeinen Angelegenheiten im Bereich der Arbeitsvermittlung. Die Sprachmittler unterstützen die Mitarbeitenden des JobCenters bei der Kommunikation mit Menschen mit Migrationshintergrund durch fachkundiges Dolmetschen und Vermittlung von soziokulturellen Fragen vor Ort. Während freier Kapazitäten hält sich der Sprachmittler in der Eingangszone des Neukundenbereichs auf um dort ggfls. sprachlich zu unterstützen. Während der Anwesenheit steht den Sprachmittlern eine Aufenthaltsmöglichkeit vor Ort zur Verfügung. Eine Sicherstellung der Dienstleistung durch den Auftragnehmer ist auch während geplanter oder auch ungeplanter Abwesenheit der Sprachmittler sicherzustellen. Der zum Einsatz kommende Sprachmittler hat sich pünktlich am geforderten Einsatzort einzufinden. Der Nachweis über die Anwesenheit der Sprachmittler wird täglich von einer befugten Person des JobCenter im NKB/ IP gegengezeichnet. Die Sprachmittler werden täglich innerhalb der Öffnungszeit vor Ort sein und können im Rahmen einer Buchungsliste vom NKB sowie vom IP frei gebucht werden. Die Anwesenheitszeiten in der Woche sind jeweils 6 Stunden in der Zeit von 9 Uhr bis 15 Uhr (Montag bis Donnerstag) und jeweils 4 Stunden in der Zeit von 9 Uhr bis 13 Uhr (Freitag). Sollten freie Zeiten verfügbar sein, hat sich der Sprachmittler im Bereich der Eingangszone aufzuhalten um dort zu unterstützen. Die Vertragslaufzeit ist vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2027. Die Arbeitstage sind dem Los- und Preisblatt zu entnehmen.
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Sprachmittlung im Festeinsatz
Es handelt sich um einen Dienstleistungsauftrag für 8 Sprachmittler (3 Sprachmittler für arabisch/ kurdisch; 3 Sprachmittler für ukrainisch/russisch und 2 Sprachmittler für russisch. Das JobCenter Essen verfügt über einen Neukundenbereich (NKB) sowie einen Integration Point (IP) am Berliner Platz in Essen. Der Einsatzort ist dementsprechend der Berliner Platz, Essen. Über eine verfügbare Buchungsliste können zu verschiedenen Terminen von den Fachkräften des NKB/ IP die benötigten Sprachmittler frei gebucht werden. Die Gespräche finden in den Einzel- und Beratungsbüros des NKB/ IP statt. Es handelt sich hierbei um die Unterstützung bei Kundengesprächen im Bereich der Antragstellung von SGB II Leistungen, von Leistungsangelegenheiten oder auch allgemeinen Angelegenheiten im Bereich der Arbeitsvermittlung. Die Sprachmittler unterstützen die Mitarbeitenden des JobCenters bei der Kommunikation mit Menschen mit Migrationshintergrund durch fachkundiges Dolmetschen und Vermittlung von soziokulturellen Fragen vor Ort. Während freier Kapazitäten hält sich der Sprachmittler in der Eingangszone des Neukundenbereichs auf um dort ggfls. sprachlich zu unterstützen. Während der Anwesenheit steht den Sprachmittlern eine Aufenthaltsmöglichkeit vor Ort zur Verfügung. Eine Sicherstellung der Dienstleistung durch den Auftragnehmer ist auch während geplanter oder auch ungeplanter Abwesenheit der Sprachmittler sicherzustellen. Der zum Einsatz kommende Sprachmittler hat sich pünktlich am geforderten Einsatzort einzufinden. Der Nachweis über die Anwesenheit der Sprachmittler wird täglich von einer befugten Person des JobCenter im NKB/ IP gegengezeichnet. Die Sprachmittler werden täglich innerhalb der Öffnungszeit vor Ort sein und können im Rahmen einer Buchungsliste vom NKB sowie vom IP frei gebucht werden. Die Anwesenheitszeiten in der Woche sind jeweils 6 Stunden in der Zeit von 9 Uhr bis 15 Uhr (Montag bis Donnerstag) und jeweils 4 Stunden in der Zeit von 9 Uhr bis 13 Uhr (Freitag). Sollten freie Zeiten verfügbar sein, hat sich der Sprachmittler im Bereich der Eingangszone aufzuhalten um dort zu unterstützen. Die Vertragslaufzeit ist vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2027. Die Arbeitstage sind dem Los- und Preisblatt zu entnehmen.
79540000 — Servicii pentru intreprinderi: drept, marketing, consultanta, recrutare, tiparire si securitate
Rezultate și atribuiri TED
LOT-0001403.744,00 EUR
Câștigător: Fördergesellschaft Kultur und Integration GmbH · CUI HR-B-23232 Essen
Contract 125 aug. 202619 oferte primite
Detalii licitație
Descriere
Das JobCenter Essen benötigt für Termine im Neukundenbereich und im Integration Point mit neu zugewanderten SGB II Antragstellenden Unterstützung von ausgebildeten und zertifizierten Sprach- und Integrationsmittlern, die über eine reine Dolmetschertätigkeit hinausgeht. Die Klärung komplexer Sachverhalte, das Treffen verbindlicher Absprachen, das Führen von konfliktreichen und/oder besonders (kultur-) sensiblen und soziokulturellen Gesprächen sowie fehlende gemeinsame Sprachkenntnisse erfordern professionelle Unterstützung. Die Sprach- und Integrationsmittler sollen den Mitarbeitenden des JobCenters in ihrer fachlichen Arbeit helfen und Konfliktsituationen ausräumen. Bei der Art der Sprachmittlerleistung handelt es sich um Konsekutiv- und Verhandlungsdolmetschen. Dies ist eine zeitversetzte, mündliche Übersetzung von Gesprächen mit Kundinnen und Kunden aus der jeweiligen Fremdsprache in die deutsche Sprache und umgekehrt. Es wird vorausgesetzt, dass auch Texte (Formulare, Schreiben etc.) mündlich übersetzt werden, wenn der Anlass des Einsatzes dies erfordert oder den Einsatz erleichtert. Die Sprachmittler nehmen direkt am Gespräch teil und übersetzen die Sprache unter Berücksichtigung soziokultureller Hintergründe.
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