Anunțul 591947-2026 pentru Germania – Lucrări de instalare de ascensoare – Informationszentrum Mathildenhöhe Darmstadt - Aufzugsanlage este publicat de Wissenschaftsstadt Darmstadt vertr. durch Darmstädter Stadtentwicklungs GmbH & Co.KG (DSE) și este încadrat la codul CPV 45313100.
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Zusätzliche Informationen Mit dem Angebot einzureichen sind: 1. Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A, §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzel-nachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. 2. Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen („Verpflichtungserklärung (HVTG)“) 3. Eigenerklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der aktuellen Fassung („Erklärung_RUS_Sanktionen“). 4. Bietergemeinschaften Bietergemeinschaften sind zugelassen und werden wie Einzelbieter behandelt, § 6 Abs. 2 Nr. 2 EU VOB/A. Einer Bietergemeinschaft können maximal drei Wirtschaftsteilnehmer angehören. Sofern Bietergemeinschaften in den Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich genannt werden, sind unter dem Begriff Bieter auch Bietergemeinschaften zu verstehen. Die nachträgliche Bildung von Bietergemeinschaften aus zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bietern/Bietergemeinschaften führt in jedem Fall zwingend zum Angebotsausschluss. 5. Nachforderung fehlender/fehlerhafter Erklärungen/Nachweise: Die Auftraggeberin behält es sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzufordern, § 16a Abs. 1 EU VOB/A. 6. Eignungsleihe: Für den Fall, dass Bieter zum Nachweis der eigenen Eignung auf die Ressourcen/Mittel von dritten Unternehmen verweisen, ist das Formblatt "Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen" und/oder "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" zu verwenden. 7. Bieterfragen dürfen bis 10 Kalendertage vor Angebotsfrist über das Kommunikationstool der Vergabeplattform gestellt werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, später eingehende Nachrichten nicht zu beantworten. Die Auftraggeberin empfiehlt dringend, die Angebote mit angemessenem zeitlichen Vorlauf hochzuladen und eventuelle Restriktionen durch die bietereigene IT-Infrastruktur (Kapazität des zur Verwendung vorgesehenen Internetanschlusses, Firewalls, etc.) vorab zu prüfen. Auftragsbedingungen: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB i.V.m § 6e EU VOB/A und Erklärung zur Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 in der jeweils geltenden Fassung und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LKSG, und HVTG.
Loc de executare9
Place of performance
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Place of performance city LOT
Darmstadt
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Darmstadt
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DEU
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Rezultate, atribuiri și contracte11
Award criterion description LOT
Nettopreis
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Nettopreis
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Contract duration end date LOT
2028-03-27+02:00
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2026-11-30+01:00
Contract nature
works | works
Contract nature main LOT
works
Loturi7
Additional classification LOT
42416100
Additional classification type LOT
cpv
Additional information LOT
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Eu fund LOT
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Identifier LOT
LOT-0001
Place performance street LOT
Olbrichweg 10-12
Procedură și anunț6
Legal basis
32014L0024
Legal basis NOTICE
32014L0024
Legal basis PROC
vob-a-eu
NOTICE preferred publication date
2026-08-27T00:00:00+02:00
Procedure identifier
41e50e01-4741-4a57-86de-996bf0944bdd
Procedure type
open
Clasificare CPV2
Main classification type LOT
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Câștigători și oferte1
Winner selection status
clos-nw
Căi de atac1
Review deadline description LOT
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut: "§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dar-zulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. § 161 Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen." Ferner wird auf die Frist gemäß § 135 Abs. 2 GWB hingewiesen. Hiernach kann die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) oder wegen einer Vergabe ohne vorheriger Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU nur in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
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Nettopreis
Wissenschaftsstadt Darmstadt vertr. durch Darmstädter Stadtentwicklungs GmbH & Co.KG (DSE)
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Informationszentrum Mathildenhöhe Darmstadt - Aufzugsanlage
Das neue Informationszentrum auf der Mathildenhöhe wird zum Markstein der international bedeutenden Geschichte der Darmstädter Künstlerkolonie. Wie selbstverständlich positioniert sich der formal reduzierte Neubau, in Form von drei übereinander gestapelten gläsernen Pavillons, in der wunderschönen Parkanlage des Osthanges. In seiner Ausrichtung nimmt das Informationszentrum die Flucht des historischen Ausstellungsgebäudes auf und sucht eine neutrale Mitte im Stadtgefüge zwischen Olbrichweg und Ateliergebäude. Die Eingangsebene des viergeschossigen Informationszentrum ist offen und einladend gestaltet, ein Ort zum Ankommen, um sich zu informieren, aber auch ein idealer Ort zum Verweilen. Über den Windfang betritt man das Foyer, vorbei an Kasse und Shop gelangt man in das einladende und helle Café des Informationszentrums. Den Ankommenden bieten sich hier beeindruckende Blicke vom dicht begrünten Park des Osthanges bis hin zum Ateliergebäude und dessen Garten. Über eine großzügige, zentrale Wendeltreppe und einen Personenaufzug gelangen die Besucher in die direkt darüber liegende Ausstellungsebene. Über zwei exzentrisch versetzte Treppenhauskerne wird man in die oberste Ebene mit dem Seminar- und Veranstaltungsbereich geführt. Auch hier ermöglicht die Transparenz des dreigeschossigen, gläsernen Pavillons wunderschöne Ausblicke in alle vier Himmelsrichtungen. Die Garderoben und Sanitäranlagen für die Besucher befinden sich im Untergeschoss, ebenso wie die erforderlichen Technik- und Lagerräume. Der insgesamt 4-geschossige Neubau besteht in seiner Grundstruktur aus drei oberirdischen Geschossen und einem Untergeschoss. Im Erdgeschoss befinden sich neben der Besucherinformation ein kleiner Shop und ein kleines Bistro im 1. Obergeschoss befindet sich eine Ausstellungsfläche, im 2. Obergeschoss ist ein Vortragsraum sowie die Mitarbeiterbüros vorgesehen. Die Erschließung erfolgt über zwei diagonal gegenüberliegend, angeordnete Treppenhäuser wobei an das westliche Treppenhaus auch ein Aufzug angeschlossen ist. Das Erdgeschoss ist zusätzlich über eine mittig angeordnete, gewendelte Freitreppe mit dem 1. Obergeschossverbunden. Das Fußbodenniveau EG (+174,50 mNHN) wird als Baunull festgelegt. Gebäudekennwerte: Gebäudeklasse: GK 5 NGF (in m2): 1525 m2 BGF (in m2): 1887 m2 BRI (in m3): 7998 m3
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Aufzugsanlage
Maschinenraumloser Personen-/Lastenaufzug als Evakuierungsaufzug Klasse A, nach DIN EN 81-76; Nennlast min. 1.000 kg oder 13 Personen; Förderhöhe ca. 11.70 m; Fahrkorb Breite 1.200 mm, Tiefe 2.100 mm, Höhe 2.300 mm; 4 Haltestellen, mit 5 Türen, Anordnung der Türen im UG auf gegenüberliegender Schachtseite, Anordnung der Türen im EG, 1. OG und 2.OG auf gleicher Schachtseite. Ausführung: innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum 15.11.2026 zugehen; Ihr Auskunftsrecht gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 VOB/B bleibt hiervon unberührt.
Zusätzliche Informationen Mit dem Angebot einzureichen sind: 1. Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A, §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzel-nachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. 2. Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen („Verpflichtungserklärung (HVTG)“) 3. Eigenerklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der aktuellen Fassung („Erklärung_RUS_Sanktionen“). 4. Bietergemeinschaften Bietergemeinschaften sind zugelassen und werden wie Einzelbieter behandelt, § 6 Abs. 2 Nr. 2 EU VOB/A. Einer Bietergemeinschaft können maximal drei Wirtschaftsteilnehmer angehören. Sofern Bietergemeinschaften in den Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich genannt werden, sind unter dem Begriff Bieter auch Bietergemeinschaften zu verstehen. Die nachträgliche Bildung von Bietergemeinschaften aus zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bietern/Bietergemeinschaften führt in jedem Fall zwingend zum Angebotsausschluss. 5. Nachforderung fehlender/fehlerhafter Erklärungen/Nachweise: Die Auftraggeberin behält es sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzufordern, § 16a Abs. 1 EU VOB/A. 6. Eignungsleihe: Für den Fall, dass Bieter zum Nachweis der eigenen Eignung auf die Ressourcen/Mittel von dritten Unternehmen verweisen, ist das Formblatt "Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen" und/oder "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" zu verwenden. 7. Bieterfragen dürfen bis 10 Kalendertage vor Angebotsfrist über das Kommunikationstool der Vergabeplattform gestellt werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, später eingehende Nachrichten nicht zu beantworten. Die Auftraggeberin empfiehlt dringend, die Angebote mit angemessenem zeitlichen Vorlauf hochzuladen und eventuelle Restriktionen durch die bietereigene IT-Infrastruktur (Kapazität des zur Verwendung vorgesehenen Internetanschlusses, Firewalls, etc.) vorab zu prüfen. Auftragsbedingungen: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB i.V.m § 6e EU VOB/A und Erklärung zur Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 in der jeweils geltenden Fassung und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LKSG, und HVTG.
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut: "§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dar-zulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. § 161 Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen." Ferner wird auf die Frist gemäß § 135 Abs. 2 GWB hingewiesen. Hiernach kann die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) oder wegen einer Vergabe ohne vorheriger Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU nur in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
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Maschinenraumloser Personen-/Lastenaufzug als Evakuierungsaufzug Klasse A, nach DIN EN 81-76; Nennlast min. 1.000 kg oder 13 Personen; Förderhöhe ca. 11.70 m; Fahrkorb Breite 1.200 mm, Tiefe 2.100 mm, Höhe 2.300 mm; 4 Haltestellen, mit 5 Türen, Anordnung der Türen im UG auf gegenüberliegender Schachtseite, Anordnung der Türen im EG, 1. OG und 2.OG auf gleicher Schachtseite. Ausführung: innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum 15.11.2026 zugehen; Ihr Auskunftsrecht gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 VOB/B bleibt hiervon unberührt.
45313100 — Lucrari de instalare de ascensoare
Rezultate și atribuiri TED
LOT-0001
0 oferte primite
Detalii licitație
Descriere
Das neue Informationszentrum auf der Mathildenhöhe wird zum Markstein der international bedeutenden Geschichte der Darmstädter Künstlerkolonie. Wie selbstverständlich positioniert sich der formal reduzierte Neubau, in Form von drei übereinander gestapelten gläsernen Pavillons, in der wunderschönen Parkanlage des Osthanges. In seiner Ausrichtung nimmt das Informationszentrum die Flucht des historischen Ausstellungsgebäudes auf und sucht eine neutrale Mitte im Stadtgefüge zwischen Olbrichweg und Ateliergebäude. Die Eingangsebene des viergeschossigen Informationszentrum ist offen und einladend gestaltet, ein Ort zum Ankommen, um sich zu informieren, aber auch ein idealer Ort zum Verweilen. Über den Windfang betritt man das Foyer, vorbei an Kasse und Shop gelangt man in das einladende und helle Café des Informationszentrums. Den Ankommenden bieten sich hier beeindruckende Blicke vom dicht begrünten Park des Osthanges bis hin zum Ateliergebäude und dessen Garten. Über eine großzügige, zentrale Wendeltreppe und einen Personenaufzug gelangen die Besucher in die direkt darüber liegende Ausstellungsebene. Über zwei exzentrisch versetzte Treppenhauskerne wird man in die oberste Ebene mit dem Seminar- und Veranstaltungsbereich geführt. Auch hier ermöglicht die Transparenz des dreigeschossigen, gläsernen Pavillons wunderschöne Ausblicke in alle vier Himmelsrichtungen. Die Garderoben und Sanitäranlagen für die Besucher befinden sich im Untergeschoss, ebenso wie die erforderlichen Technik- und Lagerräume. Der insgesamt 4-geschossige Neubau besteht in seiner Grundstruktur aus drei oberirdischen Geschossen und einem Untergeschoss. Im Erdgeschoss befinden sich neben der Besucherinformation ein kleiner Shop und ein kleines Bistro im 1. Obergeschoss befindet sich eine Ausstellungsfläche, im 2. Obergeschoss ist ein Vortragsraum sowie die Mitarbeiterbüros vorgesehen. Die Erschließung erfolgt über zwei diagonal gegenüberliegend, angeordnete Treppenhäuser wobei an das westliche Treppenhaus auch ein Aufzug angeschlossen ist. Das Erdgeschoss ist zusätzlich über eine mittig angeordnete, gewendelte Freitreppe mit dem 1. Obergeschossverbunden. Das Fußbodenniveau EG (+174,50 mNHN) wird als Baunull festgelegt. Gebäudekennwerte: Gebäudeklasse: GK 5 NGF (in m2): 1525 m2 BGF (in m2): 1887 m2 BRI (in m3): 7998 m3
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