Rezultat publicatTED — Licitații europene42630000 — Masini-unelte de prelucrare a metalelor·602464-2026
Germania – Maşini-unelte de prelucrare a metalelor – Ersatzneubau der Staatlichen Berufsschule in Regen mit FOS: Standardmaschinen Metallbearbeitung - Teil 2
Anunțul 602464-2026 pentru Germania – Maşini-unelte de prelucrare a metalelor – Ersatzneubau der Staatlichen Berufsschule in Regen mit FOS: Standardmaschinen Metallbearbeitung - Teil 2 este publicat de Landkreis Regen și este încadrat la codul CPV 42630000.
Sinteză HarveyAI
Harvey procesează documentele acestei licitații...
#Bekanntmachungs-ID: CXP4D0XM8NM# Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: "(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
Dispatch date
2026-08-31+02:00
Dispatch time
Autoritate contractantă5
Authority main activity
gen-pub
Buyer identifier
Leitweg-ID 09276-SG11-44
Buyer legal type
body-pl-la
Buyer post code
94209
Main activity
gen-pub
Loc de executare9
Place of performance
DE229 | DEU | DE229 | DEU
Place of performance city LOT
Regen
Place of performance city PROC
Regen
Place of performance country LOT
DEU
Place of performance country PROC
DEU
Place of performance post code LOT
94209
Place of performance post code PROC
94209
Place of performance subdiv LOT
DE229
Place of performance subdiv PROC
DE229
Câștigători și oferte10
Winner city
Emskirchen
Winner country
DEU
Winner country sub
DE25A
Winner decision date
2026-08-17+02:00
Winner identifier
DE813309068
Winner name
WEILER Werkzeugmaschinen GmbH
Winner owner nationality
DEU
Winner post code
91448
Winner selection status
selec-w
Winner size
large
Procedură și anunț6
Legal basis
32014L0024
Legal basis NOTICE
32014L0024
Legal basis PROC
vgv
NOTICE preferred publication date
2026-08-31T00:00:00+02:00
Procedure identifier
da696c06-8d76-4699-ae73-60da7b183d0c
Procedure type
open
Clasificare CPV2
Main classification type LOT
cpv
Main classification type PROC
cpv
Valori1
Total value CUR
EUR
Căi de atac1
Review deadline description LOT
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. // § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB. // Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. // Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. // Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. // Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. // Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, 80534 München zu richten. Hinweis: Die Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrages verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Date de contact publicate în TED
13
Contactele sunt disponibile utilizatorilor autentificați.Autentifică-te
Textul integral publicat de TEDextinde
Vergabekammer Südbayern
#Bekanntmachungs-ID: CXP4D0XM8NM# Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: "(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
wirtschaftlichstes Angebot
WEILER Werkzeugmaschinen GmbH
Ersatzneubau der Staatlichen Berufsschule in Regen mit FOS: Standardmaschinen Metallbearbeitung - Teil 2
Landkreis Regen
Standardmaschinen Metallbearbeitung - Teil 2: 6 Stück Präzisionsdrehmaschine
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. // § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB. // Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. // Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. // Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. // Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. // Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, 80534 München zu richten. Hinweis: Die Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrages verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Kurze Beschreibung Gebäudeabmessungen: Hauptgebäude Schule: bestehend aus UG, EG, 1.OG und 2.OG L/B ca. 103 m x 87,5 m, Höhe bis ca. 17 m Nebengebäude Metall: bestehend aus UG L/B ca. 18,5 m x 7,8 m, Höhe bis ca. 5 m Nebengebäude Müll- u. Fahrradunterstelle: bestehend aus EG L/B ca. 17,1 m x 5,2 m, Höhe bis ca. 3,5 m Heizgebäude: bestehend aus 1. UG und 2. UG L/B ca. 16,75 m x 7,0 m, Höhe bis ca. 8,5 m Nebengebäude Holz/Bau: bestehend aus EG L/B ca. 23,15 m x 7,35 m, Höhe bis ca. 5,5 m Baubeschreibung: Rohbau: Untergeschoss, Treppenhauskerne und Zentralbereich/Aula aus Stahlbeton, teilweise Sichtbeton, restliche Außen- und Innenwände in Holzbauweise, Innenwände teilweise aus GKB, Decken in Holz-Beton-Verbunddecken Fassaden: Holzverschalung mit dahinterliegender Wärmedämmung Dachkonstruktion: Flachdach, teilweise begrünt Fenster- und Außentüren: - Metallkonstruktion - Holz-Alu-Konstruktion Sonnenschutz: Raffstore Abgehängte Decken: aus GK-Bauplatten, teilweise als GK-Lochdecken bzw. Holz-Akustikdecken mit darüberliegenden Installationen Innentüren: - Stahlzargen mit Holztürblatt - Alu-Glas-Konstruktion Bodenbeläge: Zementestrich und Beläge aus Kautschuk, Parkett und Fliesen mit Fußbodenheizung Befestigte Freiflächen: Asphaltbelag und Betonpflaster
08:11:10+02:00 ••• ••• 00
selec-w
DE229
[telefon eliminat]+01:00 ••• ••• 16
da696c06-8d76-4699-ae73-60da7b183d0c
t-sme
42620000
none
[telefon eliminat]
[telefon eliminat]
ord-imp
supplies
price
ORG-0003
ORG-[telefon eliminat]
t-esubm
ORG-[telefon eliminat]+02:00
ORG-0002
gen-pub
EUR
-1
large
Maximilianstr. 39
CON-0001
Poschetsrieder Str. 16
c84f04db-a808-4bed-ab7a-c7212c290efc
Regen
DE813309068
no-eu-funds
0
Leitweg-ID 09276-SG11-44
Leitweg-ID 09-0318[telefon eliminat]L0024
1
2
[telefon eliminat]:994-DOEVD-83
2026-08-31+02:00
can-standard
true
53119
168/2026
2000-01-01Z
win-ten-val
ten-val-low
win-ten-var
no
eo-int
29
80538
TEN-0001
eforms-sdk-1.13
München
body-pl-la
RES-0001
LOT-0001
[email eliminat]
[email eliminat]
TPA-[telefon eliminat]+02:00
DE25A
vgv
Emskirchen
false
[telefon eliminat]
DE212
ten-val-hig
[telefon eliminat]+02:00
[email eliminat]
118/26
UBO-0001
Bonn
DEU
tenders
not-val
2.3
[telefon eliminat]+02:00
Friedrich-K.-Eisler-Str. 1
94209
ted-esen
DEA22
open
Loturi TED
1
118/26
Ersatzneubau der Staatlichen Berufsschule in Regen mit FOS: Standardmaschinen Metallbearbeitung - Teil 2
Standardmaschinen Metallbearbeitung - Teil 2: 6 Stück Präzisionsdrehmaschine
42630000 — Masini-unelte de prelucrare a metalelor
Rezultate și atribuiri TED
LOT-0001
Câștigător: WEILER Werkzeugmaschinen GmbH · CUI DE813309068
Contract 44/105-1628 aug. 20262 oferte primite
Detalii licitație
Descriere
Kurze Beschreibung Gebäudeabmessungen: Hauptgebäude Schule: bestehend aus UG, EG, 1.OG und 2.OG L/B ca. 103 m x 87,5 m, Höhe bis ca. 17 m Nebengebäude Metall: bestehend aus UG L/B ca. 18,5 m x 7,8 m, Höhe bis ca. 5 m Nebengebäude Müll- u. Fahrradunterstelle: bestehend aus EG L/B ca. 17,1 m x 5,2 m, Höhe bis ca. 3,5 m Heizgebäude: bestehend aus 1. UG und 2. UG L/B ca. 16,75 m x 7,0 m, Höhe bis ca. 8,5 m Nebengebäude Holz/Bau: bestehend aus EG L/B ca. 23,15 m x 7,35 m, Höhe bis ca. 5,5 m Baubeschreibung: Rohbau: Untergeschoss, Treppenhauskerne und Zentralbereich/Aula aus Stahlbeton, teilweise Sichtbeton, restliche Außen- und Innenwände in Holzbauweise, Innenwände teilweise aus GKB, Decken in Holz-Beton-Verbunddecken Fassaden: Holzverschalung mit dahinterliegender Wärmedämmung Dachkonstruktion: Flachdach, teilweise begrünt Fenster- und Außentüren: - Metallkonstruktion - Holz-Alu-Konstruktion Sonnenschutz: Raffstore Abgehängte Decken: aus GK-Bauplatten, teilweise als GK-Lochdecken bzw. Holz-Akustikdecken mit darüberliegenden Installationen Innentüren: - Stahlzargen mit Holztürblatt - Alu-Glas-Konstruktion Bodenbeläge: Zementestrich und Beläge aus Kautschuk, Parkett und Fliesen mit Fußbodenheizung Befestigte Freiflächen: Asphaltbelag und Betonpflaster
Căutări relevante pentru 602464-2026
Legături interne utile pentru CPV, autoritate și expresiile principale din denumirea procedurii.