Rezultat publicatTED — Licitații europene75131000 — Servicii guvernamentale·608487-2026
Germania – Servicii guvernamentale – Sondermodul - Informationsreise mit anschließender Konsortialbildung im Rahmen der Exportinitiative Energie des BMWE 2027, 1. Tranche
Anunțul 608487-2026 pentru Germania – Servicii guvernamentale – Sondermodul - Informationsreise mit anschließender Konsortialbildung im Rahmen der Exportinitiative Energie des BMWE 2027, 1. Tranche este publicat de Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) și este încadrat la codul CPV 75131000.
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Es handelt sich um ein ausschließlich elektronisches Vergabeverfahren, bei der die Angebotsabgabe über die Vergabeplattform des Bundes erfolgt; hierzu bedarf es der Registrierung. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen, die e-VergabeApp (Crypto-Client) zur sicheren Verschlüsselung von Angebots- und Teilnahmedateien, sowie weitere über die Vergabeplattform des Bundes bereitgestellten elektronischen Werkzeuge. Die zur Einreichung verwendeten Verschlüsselungs-, Signatur- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der zugelassenen Webanwendung und Clients und erfüllen die Anforderungen an Sicherheit und Nachvollziehbarkeit gemäß § 11 Abs. 2 und 4 VgV. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit. Die Vergabeunterlagen können gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Diese sind unter folgendem Link, ohne Registrierung, abrufbar: www.evergabe-online.de. Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer [telefon eliminat] zu erreichen ist. Grundsätzlich ist die Einreichung des Angebots in Textform gem. § 126b BGB ausreichend. Nebenangebote werden nicht zugelassen. Eine Präsentation des Angebots bleibt bei Bedarf vorbehalten. Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Dies gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr. Die vollständigen Angebotsunterlagen für jedes Los sind in einem Unterordner zusammenzufassen. Der Unterordner für das jeweilige Los ist folgendermaßen zu beschriften: GR_NrLos_NameFirma
Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Qualität Umsetzungskonzept Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70
Das Ziel der Exportinitiative Energie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) ist es, deutsche Unternehmen (UN) aus der klimafreundlichen Energiebranche beim Markteintritt im Ausland zu unterstützen und deutsche Produkte und Dienstleistungen international zu verbreiten. Zur Marktvorbereitung für den Absatz deutscher Produkte und Dienstleistungen im Kontext klimafreundlicher Energielösungen werden in ausgewählten Zielländern für ausländische Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger Informationsreisen (IR) nach Deutschland angeboten. Die ausländischen TN aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung besichtigen während ihres Aufenthalts in Deutschland konkrete Referenzprojekte und -anlagen sowie Institutionen und Unternehmen, die Energielösungen in den Bereichen erneuerbare Energien, Energieeffizienz, intelligente Netze oder Speicher anbieten. Informationsreisen haben folglich die Kontaktanbahnung und Wissensvermittlung zum Ziel, um in den Zielländern möglichst günstige Rahmenbedingungen für die Nachfrage nach und den Einsatz von klimafreundlichen Energielösungen zu schaffen. Im Rahmen von abwechslungsreich gestalteten und moderierten fachbezogenen Auftakt- und Netzwerkveranstaltungen sowie Unternehmensbesuchen bzw. Objektbesichtigungen in Deutschland werden den interessierten Entscheidungsträgerinnen und -trägern durch Fachexperten aus Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung, Verbänden, Institutionen und sonstigen Multiplikatorinnen und Multiplikatoren konkrete fachbezogene Informationen über den deutschen Markt und die jeweilige Branche vermittelt. Die Informationsreise soll eine Ergänzung mit einem klaren Bezug zum Konsortialbildungsprogramm darstellen. Das Modul Konsortialbildung ist speziell darauf ausgerichtet, deutsche Unternehmen bei der Bildung einer festen Gruppe zur gemeinsamen Bearbeitung konkreter Projekte im Ausland zu unterstützen. Die Maßnahme zielt darauf ab, mehrere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Energiebranche entlang der Wertschöpfungskette zusammenzuführen, um gemeinsam eine Systemlösung für einen konkreten Bedarf in einem Zielmarkt zu entwickeln und anzubieten. Für die Kunden im Ausland entstehen dadurch schlüsselfertige, integrierte Lösungen aus einer Hand, während die beteiligten Unternehmen von gemeinsamen Marktkenntnissen, Kontakten und Ressourcen profitieren. Im Rahmen des Moduls werden drei aufeinander aufbauende Phasen durchgeführt: Phase I: Webinar (WEB) und Projekterkundungsreise (PER) - Identifizierung von Projektchancen und Partnern sowie Auslotung der Systembedarfe im Zielmarkt Phase II: Konsortialbildungsphase (KBP) - Ausarbeitung einer gemeinsamen Systemlösung Phase III: Konsortialreise (KR) - Gemeinsame Reise des Konsortiums zur Präsentation der Systemlösung im Zielmarkt, einschließlich Nachbereitung und Unterstützung bei der Verstetigung der Zusammenarbeit Ziel ist, dass am Ende der Maßnahme ein arbeitsfähiges, wettbewerbsfähiges Konsortium besteht, das ein gemeinsames Angebot für ein definiertes Projektvorhaben abgeben kann.
Vergabekammer des Bundes
Zielland: Kenia, Äthiopien, Tansania, Uganda Anwendungsfeld: Energieeffizienz Möglicher Termin: IR: Q1 2027 KB: Q1 2027 (Phase I) + Q3 2027 (Phase II) + Q4 2027 (Phase III) Zielsetzung: Ausgeschrieben wird eine Kombination aus IR und KB. Die IR sollte einen Informationsaustausch über politische und regulatorische Rahmenbedingungen zur Sektorkopplung in Industrie und Gewerbe in Deutschland, Kenia, Äthiopien, Tansania und Uganda fördern, sowie praxisnahes Wissen anhand von Referenzprojekten vermitteln. Die richtige Auswahl von relevanten Entscheidungsträgerinnen und -trägern aus der Zielregion sowie die Zusammenstellung eines ansprechenden Programms in Deutschland, das verschiedene Aspekte von Systemlösungen zur Sektorkopplung in Industrie und Gewerbe, einschließlich Wärme, Kälte, Strom und Power-to-X abdeckt, sind dafür essenziell. Sofern passend, kann die IR in Verbindung mit einem wichtigen Branchenevent in Deutschland geplant werden. Ziel der KB-Maßnahme ist der Aufbau eines leistungsfähigen Unternehmenskonsortiums, das gemeinsam eine marktfähige Systemlösung für den Zielmarkt Kenia entwickelt und dabei an die im Rahmen der vorangegangenen Informationsreise aufgebauten Kontakte, Netzwerke und fachlichen Erkenntnisse anknüpft. Die Konsortialbildung ist in drei aufeinander aufbauende Phasen gegliedert: Phase I: Webinar und Projekterkundungsreise Phase II: Konsortialbildungsphase Phase III: Konsortialreise und Nachbereitungsphase Das von den Bietern einzureichende Umsetzungskonzept muss alle Phasen inhaltlich und methodisch abdecken, die vorgesehenen Veranstaltungs- und Arbeitsformate beschreiben und die begleitende, koordinierende und moderierende Rolle der DFG über die gesamte Konsortialbildung nachvollziehbar darstellen. Vor dem Hintergrund steigender Industriestrompreise, wachsender Eigenversorgung sowie des Ausbaus energieintensiver Industrie- und Agrarcluster ist das Ziel der KB, deutsche Unternehmen zu identifizieren und zusammenzubringen, die mit ihrer Systemlösung und Know-How an den Entwicklungen vor Ort beteiligt werden können. In der ersten Phase der KB sollen die Projektopportunitäten vorgestellt werden, bei denen deutsche Unternehmen ihre Technologien und ihre Expertise entlang der Wertschöpfungskette einbringen können. Eine erste Vernetzung mit zentralen Entscheidungsträgerinnen und -träger vor Ort und ggf. beteiligten Bietern an laufenden Ausschreibungen sowie eine frühzeitige Positionierung der deutschen Unternehmensgruppe soll erfolgen. In den folgenden Phasen soll die Zusammenarbeit im Konsortium formalisiert und eine an die Projektopportunitäten angepasste Systemlösung erarbeitet, sowie die Sichtbarkeit vor Ort durch exklusiven Austausch und eine gezielte Vernetzung zwischen dem deutschen Konsortium und relevanten lokalen privaten sowie öffentlichen Akteuren forciert werden. Hinweis: Das Quartal der IR (Q1 2027) sowie der ersten KB-Phase (Q1 2027) ist verbindlich. Die angegebenen Quartale der darauffolgenden KB-Phasen ergeben sich aus den Durchführungszeiträumen der zuvor durchgeführten Leistungsphasen. Bei der Vorbereitung und Durchführung der KB ist das Projektentwicklungsprogramm (PEP) einzubinden. Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Es handelt sich um ein ausschließlich elektronisches Vergabeverfahren, bei der die Angebotsabgabe über die Vergabeplattform des Bundes erfolgt; hierzu bedarf es der Registrierung. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen, die e-VergabeApp (Crypto-Client) zur sicheren Verschlüsselung von Angebots- und Teilnahmedateien, sowie weitere über die Vergabeplattform des Bundes bereitgestellten elektronischen Werkzeuge. Die zur Einreichung verwendeten Verschlüsselungs-, Signatur- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der zugelassenen Webanwendung und Clients und erfüllen die Anforderungen an Sicherheit und Nachvollziehbarkeit gemäß § 11 Abs. 2 und 4 VgV. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit. Die Vergabeunterlagen können gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Diese sind unter folgendem Link, ohne Registrierung, abrufbar: www.evergabe-online.de. Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer [telefon eliminat] zu erreichen ist. Grundsätzlich ist die Einreichung des Angebots in Textform gem. § 126b BGB ausreichend. Nebenangebote werden nicht zugelassen. Eine Präsentation des Angebots bleibt bei Bedarf vorbehalten. Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Dies gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr. Die vollständigen Angebotsunterlagen für jedes Los sind in einem Unterordner zusammenzufassen. Der Unterordner für das jeweilige Los ist folgendermaßen zu beschriften: GR_NrLos_NameFirma
Los 1 - Ghana IR: Industrie 4.0: Smart Factories und digitalisierte Industrieparks KB: Integrierte erneuerbare Energiesysteme für prozessintensive Industrie(parks)
Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
70
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Sondermodul - Informationsreise mit anschließender Konsortialbildung im Rahmen der Exportinitiative Energie des BMWE 2027, 1. Tranche
Preis Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
30
Los 2 - Kenia, Äthiopien, Tansania, Uganda Systemlösungen zur Sektorkopplung in Industrie und Gewerbe (Wärme, Kälte, Strom, Power-to-X)
Zielland: Ghana Anwendungsfeld: Energieerzeugung Möglicher Termin: IR: Q1 2027 KB: Q1 2027 (Phase I) + Q3 2027 (Phase II) + Q4 2027 (Phase III) Zielsetzung: Ausgeschrieben wird eine Kombination aus IR und KB. Die IR sollte einen Informationsaustausch über politische und regulatorische Rahmenbedingungen für industrielle Energiesysteme in Deutschland und Ghana fördern sowie praxisnahes Wissen anhand von Referenzprojekten vermitteln. Die richtige Auswahl von relevanten Entscheidungsträgerinnen und -trägern aus der Zielregion sowie die Zusammenstellung eines ansprechenden Programms in Deutschland, das diverse Bereiche der Industrie 4.0 abdeckt, sind dafür essenziell. Sofern passend, kann die IR in Verbindung mit einem wichtigen Branchenevent in Deutschland geplant werden. Ziel der KB-Maßnahme ist der Aufbau eines leistungsfähigen Unternehmenskonsortiums, das gemeinsam eine marktfähige Systemlösung für den Zielmarkt Ghana entwickelt und dabei an die im Rahmen der vorangegangenen Informationsreise aufgebauten Kontakte, Netzwerke und fachlichen Erkenntnisse anknüpft. Die Konsortialbildung ist in drei aufeinander aufbauende Phasen gegliedert: Phase I: Webinar und Projekterkundungsreise Phase II: Konsortialbildungsphase Phase III: Konsortialreise und Nachbereitungsphase Das von den Bietern einzureichende Umsetzungskonzept muss alle Phasen inhaltlich und methodisch abdecken, die vorgesehenen Veranstaltungs- und Arbeitsformate beschreiben und die begleitende, koordinierende und moderierende Rolle der DFG über die gesamte Konsortialbildung nachvollziehbar darstellen. Vor dem Hintergrund des Ausbaus von Industrieparks und Sonderwirtschaftszonen in Ghana ist das Ziel der KB, deutsche Unternehmen zu identifizieren und zusammenzubringen, die mit ihrer Systemlösung und Know-How an den Entwicklungen vor Ort beteiligt werden können. In der ersten Phase der KB sollen die Projektopportunitäten vorgestellt werden, bei denen deutsche Unternehmen ihre Technologien und ihre Expertise entlang der Wertschöpfungskette einbringen können. Eine erste Vernetzung mit zentralen Entscheidungsträgerinnen und -träger vor Ort und ggf. beteiligten Bietern an laufenden Ausschreibungen sowie eine frühzeitige Positionierung der deutschen Unternehmensgruppe soll erfolgen. In den folgenden Phasen soll die Zusammenarbeit im Konsortium formalisiert und eine an die Projektopportunitäten angepasste Systemlösung erarbeitet, sowie die Sichtbarkeit vor Ort durch exklusiven Austausch und eine gezielte Vernetzung zwischen dem deutschen Konsortium und relevanten lokalen privaten sowie öffentlichen Akteuren forciert werden. Hinweis: Das Quartal der IR (Q1 2027) sowie der ersten KB-Phase (Q1 2027) ist verbindlich. Die angegebenen Quartale der darauffolgenden KB-Phasen ergeben sich aus den Durchführungszeiträumen der zuvor durchgeführten Leistungsphasen. Bei der Vorbereitung und Durchführung der Maßnahme ist das Projektentwicklungsprogramm (PEP) einzubinden. Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Renewables Academy (RENAC) AG
170/2026
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414-06010301-2027/1 IR und KB - Los 1
Los 1 - Ghana IR: Industrie 4.0: Smart Factories und digitalisierte Industrieparks KB: Integrierte erneuerbare Energiesysteme für prozessintensive Industrie(parks)
Zielland: Ghana Anwendungsfeld: Energieerzeugung Möglicher Termin: IR: Q1 2027 KB: Q1 2027 (Phase I) + Q3 2027 (Phase II) + Q4 2027 (Phase III) Zielsetzung: Ausgeschrieben wird eine Kombination aus IR und KB. Die IR sollte einen Informationsaustausch über politische und regulatorische Rahmenbedingungen für industrielle Energiesysteme in Deutschland und Ghana fördern sowie praxisnahes Wissen anhand von Referenzprojekten vermitteln. Die richtige Auswahl von relevanten Entscheidungsträgerinnen und -trägern aus der Zielregion sowie die Zusammenstellung eines ansprechenden Programms in Deutschland, das diverse Bereiche der Industrie 4.0 abdeckt, sind dafür essenziell. Sofern passend, kann die IR in Verbindung mit einem wichtigen Branchenevent in Deutschland geplant werden. Ziel der KB-Maßnahme ist der Aufbau eines leistungsfähigen Unternehmenskonsortiums, das gemeinsam eine marktfähige Systemlösung für den Zielmarkt Ghana entwickelt und dabei an die im Rahmen der vorangegangenen Informationsreise aufgebauten Kontakte, Netzwerke und fachlichen Erkenntnisse anknüpft. Die Konsortialbildung ist in drei aufeinander aufbauende Phasen gegliedert: Phase I: Webinar und Projekterkundungsreise Phase II: Konsortialbildungsphase Phase III: Konsortialreise und Nachbereitungsphase Das von den Bietern einzureichende Umsetzungskonzept muss alle Phasen inhaltlich und methodisch abdecken, die vorgesehenen Veranstaltungs- und Arbeitsformate beschreiben und die begleitende, koordinierende und moderierende Rolle der DFG über die gesamte Konsortialbildung nachvollziehbar darstellen. Vor dem Hintergrund des Ausbaus von Industrieparks und Sonderwirtschaftszonen in Ghana ist das Ziel der KB, deutsche Unternehmen zu identifizieren und zusammenzubringen, die mit ihrer Systemlösung und Know-How an den Entwicklungen vor Ort beteiligt werden können. In der ersten Phase der KB sollen die Projektopportunitäten vorgestellt werden, bei denen deutsche Unternehmen ihre Technologien und ihre Expertise entlang der Wertschöpfungskette einbringen können. Eine erste Vernetzung mit zentralen Entscheidungsträgerinnen und -träger vor Ort und ggf. beteiligten Bietern an laufenden Ausschreibungen sowie eine frühzeitige Positionierung der deutschen Unternehmensgruppe soll erfolgen. In den folgenden Phasen soll die Zusammenarbeit im Konsortium formalisiert und eine an die Projektopportunitäten angepasste Systemlösung erarbeitet, sowie die Sichtbarkeit vor Ort durch exklusiven Austausch und eine gezielte Vernetzung zwischen dem deutschen Konsortium und relevanten lokalen privaten sowie öffentlichen Akteuren forciert werden. Hinweis: Das Quartal der IR (Q1 2027) sowie der ersten KB-Phase (Q1 2027) ist verbindlich. Die angegebenen Quartale der darauffolgenden KB-Phasen ergeben sich aus den Durchführungszeiträumen der zuvor durchgeführten Leistungsphasen. Bei der Vorbereitung und Durchführung der Maßnahme ist das Projektentwicklungsprogramm (PEP) einzubinden. Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
75131000 — Servicii guvernamentale
414-06010301-2027/1 IR und KB - Los 2
Los 2 - Kenia, Äthiopien, Tansania, Uganda Systemlösungen zur Sektorkopplung in Industrie und Gewerbe (Wärme, Kälte, Strom, Power-to-X)
Zielland: Kenia, Äthiopien, Tansania, Uganda Anwendungsfeld: Energieeffizienz Möglicher Termin: IR: Q1 2027 KB: Q1 2027 (Phase I) + Q3 2027 (Phase II) + Q4 2027 (Phase III) Zielsetzung: Ausgeschrieben wird eine Kombination aus IR und KB. Die IR sollte einen Informationsaustausch über politische und regulatorische Rahmenbedingungen zur Sektorkopplung in Industrie und Gewerbe in Deutschland, Kenia, Äthiopien, Tansania und Uganda fördern, sowie praxisnahes Wissen anhand von Referenzprojekten vermitteln. Die richtige Auswahl von relevanten Entscheidungsträgerinnen und -trägern aus der Zielregion sowie die Zusammenstellung eines ansprechenden Programms in Deutschland, das verschiedene Aspekte von Systemlösungen zur Sektorkopplung in Industrie und Gewerbe, einschließlich Wärme, Kälte, Strom und Power-to-X abdeckt, sind dafür essenziell. Sofern passend, kann die IR in Verbindung mit einem wichtigen Branchenevent in Deutschland geplant werden. Ziel der KB-Maßnahme ist der Aufbau eines leistungsfähigen Unternehmenskonsortiums, das gemeinsam eine marktfähige Systemlösung für den Zielmarkt Kenia entwickelt und dabei an die im Rahmen der vorangegangenen Informationsreise aufgebauten Kontakte, Netzwerke und fachlichen Erkenntnisse anknüpft. Die Konsortialbildung ist in drei aufeinander aufbauende Phasen gegliedert: Phase I: Webinar und Projekterkundungsreise Phase II: Konsortialbildungsphase Phase III: Konsortialreise und Nachbereitungsphase Das von den Bietern einzureichende Umsetzungskonzept muss alle Phasen inhaltlich und methodisch abdecken, die vorgesehenen Veranstaltungs- und Arbeitsformate beschreiben und die begleitende, koordinierende und moderierende Rolle der DFG über die gesamte Konsortialbildung nachvollziehbar darstellen. Vor dem Hintergrund steigender Industriestrompreise, wachsender Eigenversorgung sowie des Ausbaus energieintensiver Industrie- und Agrarcluster ist das Ziel der KB, deutsche Unternehmen zu identifizieren und zusammenzubringen, die mit ihrer Systemlösung und Know-How an den Entwicklungen vor Ort beteiligt werden können. In der ersten Phase der KB sollen die Projektopportunitäten vorgestellt werden, bei denen deutsche Unternehmen ihre Technologien und ihre Expertise entlang der Wertschöpfungskette einbringen können. Eine erste Vernetzung mit zentralen Entscheidungsträgerinnen und -träger vor Ort und ggf. beteiligten Bietern an laufenden Ausschreibungen sowie eine frühzeitige Positionierung der deutschen Unternehmensgruppe soll erfolgen. In den folgenden Phasen soll die Zusammenarbeit im Konsortium formalisiert und eine an die Projektopportunitäten angepasste Systemlösung erarbeitet, sowie die Sichtbarkeit vor Ort durch exklusiven Austausch und eine gezielte Vernetzung zwischen dem deutschen Konsortium und relevanten lokalen privaten sowie öffentlichen Akteuren forciert werden. Hinweis: Das Quartal der IR (Q1 2027) sowie der ersten KB-Phase (Q1 2027) ist verbindlich. Die angegebenen Quartale der darauffolgenden KB-Phasen ergeben sich aus den Durchführungszeiträumen der zuvor durchgeführten Leistungsphasen. Bei der Vorbereitung und Durchführung der KB ist das Projektentwicklungsprogramm (PEP) einzubinden. Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Rezultate și atribuiri TED
LOT-0001180.326,65 EUR
Câștigător: Renewables Academy (RENAC) AG · CUI keine Angabe
Contract Los 1 Ghana4 aug. 2026
LOT-0002204.465,80 EUR
Câștigător: Renewables Academy (RENAC) AG
Contract Los 2 Kenia4 aug. 2026
Detalii licitație
Descriere
Das Ziel der Exportinitiative Energie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) ist es, deutsche Unternehmen (UN) aus der klimafreundlichen Energiebranche beim Markteintritt im Ausland zu unterstützen und deutsche Produkte und Dienstleistungen international zu verbreiten. Zur Marktvorbereitung für den Absatz deutscher Produkte und Dienstleistungen im Kontext klimafreundlicher Energielösungen werden in ausgewählten Zielländern für ausländische Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger Informationsreisen (IR) nach Deutschland angeboten. Die ausländischen TN aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung besichtigen während ihres Aufenthalts in Deutschland konkrete Referenzprojekte und -anlagen sowie Institutionen und Unternehmen, die Energielösungen in den Bereichen erneuerbare Energien, Energieeffizienz, intelligente Netze oder Speicher anbieten. Informationsreisen haben folglich die Kontaktanbahnung und Wissensvermittlung zum Ziel, um in den Zielländern möglichst günstige Rahmenbedingungen für die Nachfrage nach und den Einsatz von klimafreundlichen Energielösungen zu schaffen. Im Rahmen von abwechslungsreich gestalteten und moderierten fachbezogenen Auftakt- und Netzwerkveranstaltungen sowie Unternehmensbesuchen bzw. Objektbesichtigungen in Deutschland werden den interessierten Entscheidungsträgerinnen und -trägern durch Fachexperten aus Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung, Verbänden, Institutionen und sonstigen Multiplikatorinnen und Multiplikatoren konkrete fachbezogene Informationen über den deutschen Markt und die jeweilige Branche vermittelt. Die Informationsreise soll eine Ergänzung mit einem klaren Bezug zum Konsortialbildungsprogramm darstellen. Das Modul Konsortialbildung ist speziell darauf ausgerichtet, deutsche Unternehmen bei der Bildung einer festen Gruppe zur gemeinsamen Bearbeitung konkreter Projekte im Ausland zu unterstützen. Die Maßnahme zielt darauf ab, mehrere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Energiebranche entlang der Wertschöpfungskette zusammenzuführen, um gemeinsam eine Systemlösung für einen konkreten Bedarf in einem Zielmarkt zu entwickeln und anzubieten. Für die Kunden im Ausland entstehen dadurch schlüsselfertige, integrierte Lösungen aus einer Hand, während die beteiligten Unternehmen von gemeinsamen Marktkenntnissen, Kontakten und Ressourcen profitieren. Im Rahmen des Moduls werden drei aufeinander aufbauende Phasen durchgeführt: Phase I: Webinar (WEB) und Projekterkundungsreise (PER) - Identifizierung von Projektchancen und Partnern sowie Auslotung der Systembedarfe im Zielmarkt Phase II: Konsortialbildungsphase (KBP) - Ausarbeitung einer gemeinsamen Systemlösung Phase III: Konsortialreise (KR) - Gemeinsame Reise des Konsortiums zur Präsentation der Systemlösung im Zielmarkt, einschließlich Nachbereitung und Unterstützung bei der Verstetigung der Zusammenarbeit Ziel ist, dass am Ende der Maßnahme ein arbeitsfähiges, wettbewerbsfähiges Konsortium besteht, das ein gemeinsames Angebot für ein definiertes Projektvorhaben abgeben kann.
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