Anunțul 608718-2026 pentru Germania – Lămpi şi aparate de iluminat – Stadt Lehrte - Auftragsänderung gemäß § 132 GWB - LED-Umstellung este publicat de Stadt Lehrte și este încadrat la codul CPV 31520000.
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Gegenstand der Beauftragung ist die technische Erneuerung bestehender Straßenbeleuchtungsanlagen durch Umrüstung auf LED-Technologie. Die Leistungen umfassen insbesondere die Demontage vorhandener Leuchten sowie die Lieferung und Montage neuer LED-Leuchten einschließlich der hierfür erforderlichen Nebenleistungen.
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Identifier LOT
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Strategic procurement LOT
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Title LOT
Stadt Lehrte - Auftragsänderung gemäß § 132 GWB - LED-Umstellung
Procedură și anunț13
Form type
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Legal basis
32014L0024
Legal basis NOTICE
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Legal basis PROC
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NOTICE identifier
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NOTICE preferred publication date
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NOTICE subtype
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NOTICE title
Germania – Lămpi şi aparate de iluminat – Stadt Lehrte - Auftragsänderung gemäß § 132 GWB - LED-Umstellung
NOTICE type
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NOTICE version
Organizații și puncte de contact40
Organisation city addinfo LOT
Lehrte
Organisation city buyer
Lehrte
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Lüneburg
Organisation city ted esen
Bonn
Organisation city tenderer
Braunschweig
Organisation country addinfo LOT
DEU
Organisation country buyer
DEU
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DEU
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DE929
Autoritate contractantă10
Authority main activity
gen-pub
Buyer city
Lehrte
Buyer country
DEU
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Buyer email
[email eliminat]
Buyer identifier
16/200/03845
Buyer legal type
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Buyer name
Stadt Lehrte
Buyer post code
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Main activity
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Alte informații publicate21
Additional classification PROC
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Additional classification type PROC
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Additional info PROC
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JM7WK# Die Bekanntmachungsnummer des ursprünglichen Auftrags lautet: 2008/S 29-039151. Diese Nummer kann über TED nicht mehr referenziert werden.
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Description PROC
Die Stadt Lehrte beabsichtigt, die bestehende Straßenbeleuchtung schrittweise auf eine moderne und energieeffiziente LED-Technologie umzurüsten. Ziel der Maßnahme ist es, den Energieverbrauch und die damit verbundenen Betriebskosten nachhaltig zu reduzieren sowie die Beleuchtungsqualität und die Betriebssicherheit der Straßenbeleuchtung zu verbessern. Grundlage der Maßnahme ist der im Jahr 2009 geschlossene Betriebsführungsvertrag über die Straßenbeleuchtung der Stadt Lehrte. Dieser umfasst neben der Betreuung und Unterhaltung der Straßenbeleuchtungsanlagen auch deren Erneuerung sowie Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und berücksichtigt die Fortentwicklung der eingesetzten Beleuchtungstechnik während der Vertragslaufzeit. Zur Umsetzung der nunmehr vorgesehenen LED-Umrüstung wurde der bestehende Betriebsführungsvertrag mit Änderungsvertrag vom 10.07.2026 angepasst. Die Maßnahme wird weiterhin durch den bereits seit 2009 mit der Betriebsführung der Straßenbeleuchtung beauftragten Auftragnehmer umgesetzt. Hierdurch können die vorhandenen Kenntnisse der örtlichen Gegebenheiten, des Anlagenbestandes und der bestehenden Betriebsabläufe bei der schrittweisen technischen Weiterentwicklung der Straßenbeleuchtung genutzt werden.
Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, ist gegen diese Entscheidung ein Antrag auf Nachprüfung durch die Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg zulässig. Nach § 161 GWB ist der Antrag schriftlich bei der Kammer einzureichen, unverzüglich zu begründen und soll ein bestimmtes Begehren enthalten.
Date de contact publicate în TED
10
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Textul integral publicat de TEDextinde
Die Stadt Lehrte beabsichtigt, die bestehende Straßenbeleuchtung schrittweise auf eine moderne und energieeffiziente LED-Technologie umzurüsten. Ziel der Maßnahme ist es, den Energieverbrauch und die damit verbundenen Betriebskosten nachhaltig zu reduzieren sowie die Beleuchtungsqualität und die Betriebssicherheit der Straßenbeleuchtung zu verbessern. Grundlage der Maßnahme ist der im Jahr 2009 geschlossene Betriebsführungsvertrag über die Straßenbeleuchtung der Stadt Lehrte. Dieser umfasst neben der Betreuung und Unterhaltung der Straßenbeleuchtungsanlagen auch deren Erneuerung sowie Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und berücksichtigt die Fortentwicklung der eingesetzten Beleuchtungstechnik während der Vertragslaufzeit. Zur Umsetzung der nunmehr vorgesehenen LED-Umrüstung wurde der bestehende Betriebsführungsvertrag mit Änderungsvertrag vom 10.07.2026 angepasst. Die Maßnahme wird weiterhin durch den bereits seit 2009 mit der Betriebsführung der Straßenbeleuchtung beauftragten Auftragnehmer umgesetzt. Hierdurch können die vorhandenen Kenntnisse der örtlichen Gegebenheiten, des Anlagenbestandes und der bestehenden Betriebsabläufe bei der schrittweisen technischen Weiterentwicklung der Straßenbeleuchtung genutzt werden.
Gegenstand der Beauftragung ist die technische Erneuerung bestehender Straßenbeleuchtungsanlagen durch Umrüstung auf LED-Technologie. Die Leistungen umfassen insbesondere die Demontage vorhandener Leuchten sowie die Lieferung und Montage neuer LED-Leuchten einschließlich der hierfür erforderlichen Nebenleistungen.
Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Die Stadt Lehrte hat im Jahr 2009 einen Betriebsführungsvertrag über die Straßenbeleuchtung geschlossen. Im Rahmen der fortlaufenden technischen und energetischen Modernisierung der Straßenbeleuchtungsanlagen wurde dieser Vertrag mit Änderungsvertrag vom 10.07.2026 um Leistungen zur schrittweisen Umrüstung bestehender Leuchten auf LED-Technologie ergänzt. Gegenstand der Änderung sind insbesondere die Demontage vorhandener Leuchten sowie die Lieferung und Montage neuer LED-Leuchten einschließlich der erforderlichen Nebenleistungen. Die Änderung erfolgt unter Fortführung des bestehenden Vertragsverhältnisses mit dem bisherigen Auftragnehmer. Die Stadt Lehrte stützt die Vertragsänderung auf § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB.
Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, ist gegen diese Entscheidung ein Antrag auf Nachprüfung durch die Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg zulässig. Nach § 161 GWB ist der Antrag schriftlich bei der Kammer einzureichen, unverzüglich zu begründen und soll ein bestimmtes Begehren enthalten.
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JM7WK# Die Bekanntmachungsnummer des ursprünglichen Auftrags lautet: 2008/S 29-039151. Diese Nummer kann über TED nicht mehr referenziert werden.
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Stadt Lehrte
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
LED-Umstellung
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Stadt Lehrte - Auftragsänderung gemäß § 132 GWB - LED-Umstellung
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503-26 (CXP4Y6JM7WK)
Stadt Lehrte - Auftragsänderung gemäß § 132 GWB - LED-Umstellung
Gegenstand der Beauftragung ist die technische Erneuerung bestehender Straßenbeleuchtungsanlagen durch Umrüstung auf LED-Technologie. Die Leistungen umfassen insbesondere die Demontage vorhandener Leuchten sowie die Lieferung und Montage neuer LED-Leuchten einschließlich der hierfür erforderlichen Nebenleistungen.
31520000 — Masini, aparate, echipamente si consumabile electrice; iluminat
Rezultate și atribuiri TED
LOT-0001
Câștigător: BS-Energy · CUI DE 811 653 468
Detalii licitație
Descriere
Die Stadt Lehrte beabsichtigt, die bestehende Straßenbeleuchtung schrittweise auf eine moderne und energieeffiziente LED-Technologie umzurüsten. Ziel der Maßnahme ist es, den Energieverbrauch und die damit verbundenen Betriebskosten nachhaltig zu reduzieren sowie die Beleuchtungsqualität und die Betriebssicherheit der Straßenbeleuchtung zu verbessern. Grundlage der Maßnahme ist der im Jahr 2009 geschlossene Betriebsführungsvertrag über die Straßenbeleuchtung der Stadt Lehrte. Dieser umfasst neben der Betreuung und Unterhaltung der Straßenbeleuchtungsanlagen auch deren Erneuerung sowie Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und berücksichtigt die Fortentwicklung der eingesetzten Beleuchtungstechnik während der Vertragslaufzeit. Zur Umsetzung der nunmehr vorgesehenen LED-Umrüstung wurde der bestehende Betriebsführungsvertrag mit Änderungsvertrag vom 10.07.2026 angepasst. Die Maßnahme wird weiterhin durch den bereits seit 2009 mit der Betriebsführung der Straßenbeleuchtung beauftragten Auftragnehmer umgesetzt. Hierdurch können die vorhandenen Kenntnisse der örtlichen Gegebenheiten, des Anlagenbestandes und der bestehenden Betriebsabläufe bei der schrittweisen technischen Weiterentwicklung der Straßenbeleuchtung genutzt werden.
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Die Stadt Lehrte hat im Jahr 2009 einen Betriebsführungsvertrag über die Straßenbeleuchtung geschlossen. Im Rahmen der fortlaufenden technischen und energetischen Modernisierung der Straßenbeleuchtungsanlagen wurde dieser Vertrag mit Änderungsvertrag vom 10.07.2026 um Leistungen zur schrittweisen Umrüstung bestehender Leuchten auf LED-Technologie ergänzt. Gegenstand der Änderung sind insbesondere die Demontage vorhandener Leuchten sowie die Lieferung und Montage neuer LED-Leuchten einschließlich der erforderlichen Nebenleistungen. Die Änderung erfolgt unter Fortführung des bestehenden Vertragsverhältnisses mit dem bisherigen Auftragnehmer. Die Stadt Lehrte stützt die Vertragsänderung auf § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB.
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Organisation name addinfo LOT
Stadt Lehrte
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Stadt Lehrte
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Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Organisation name ted esen
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)