ActivăTED — Licitații europene48000000 — Pachete software si sisteme informatice·617041-2026
Germania – Pachete software şi sisteme informatice – Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Lizenzen für das Tool CheckMK in Los 1 und korrespondierender Dienstleistung in Los 2
Anunțul 617041-2026 pentru Germania – Pachete software şi sisteme informatice – Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Lizenzen für das Tool CheckMK in Los 1 und korrespondierender Dienstleistung in Los 2 este publicat de Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts și este încadrat la codul CPV 48000000.
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Der SWR behält sich vor, geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, mit einer Nachfrist nachzufordern. Werden diese Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser Nachfrist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss des Angebotes. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung anhand der Zuschlagskriterien betreffen, den Gesamtpreis verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen ist ausgeschlossen.
Missing info submission LOT
late-all | late-all
Option description LOT
Optionale Zusatzleistungen - Verlängerung der Rahmenvereinbarung um 12 auf dann 36 Monate - Verlängerung der Rahmenvereinbarung um weitere 12 auf insgesamt 48 Monate - Vorauszahlungsbürgschaft
Procurement document id LOT
-1 | -2
Renewal description LOT
Am 01. März 2027 beginnt die Rahmenvereinbarung mit dem Auftragnehmer. Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Grundlaufzeit von zunächst 24 Monaten begonnen und enthält zwei Verlängerungsoptionen um jeweils weitere 12 Monate.
Renewal maximum LOT
2 | 2
Selection criterion description LOT
Hinweis zu Bietergemeinschaften: Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3.1 (Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen) geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden. Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden. Hinweis zu Unterauftragnehmern: Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 (Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen) geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in Kapitel 3.10.2 (Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen) vorgelegt werden in dem Umfang, in welchem der/die Unterauftragnehmer für die entsprechenden Teilleistungen vorgesehen werden. Der geforderte Nachweis unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ und die „Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (LTMG)“ muss vom Bieter für sich sowie für den geplanten Unterauftragnehmer mit Abgabe des Angebots vorgelegt werden. Der geforderte Nachweis zu „Russland Sanktionen (Sanktions-VO)“ muss vom Bieter mit Abgabe des Angebots gemäß Kapitel 3.2.1 (Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen) vorgelegt werden. Hinweis zur Eignungsleihe: Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bereits mit dem Angebot die Eignungsnach-weise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, und die „Anlage 05 – Haftungserklärung § 47 Abs. 3 VgV“ vorzulegen. Der Auftraggeber (SWR) wird für jeden Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, der / das gemäß den festgelegten Kriterien geeignet ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern. Der Auftraggeber stellt die Eignung fest, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
1) Aufgrund der Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen verboten, die einen Bezug zu Russland haben als auch an Unternehmen, die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, soweit auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter/Bewerber die „Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014“ auszufüllen und vorzulegen. 2) Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten und die erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben.
Dispatch date
2026-09-07+02:00
Dispatch time
09:49:03 ••• ••• 19+02:00
Exclusion grounds
exg-crim-corrpt
Loc de executare7
Place of performance
DE111 | DEU | DE111 | DE111 | DEU | DEU
Place of performance add PROC
Die Leistungen sind grundsätzlich remote zu erbringen. Vor Ort Einsätze sind die Ausnahme und werden, wenn notwendig gemeinsam mit dem Auftragnehmer geplant.
Place of performance addtional LOT
Die Leistungen sind grundsätzlich remote zu erbringen. Vor Ort Einsätze sind die Ausnahme und werden, wenn notwendig gemeinsam mit dem Auftragnehmer geplant.
Place of performance country LOT
DEU | DEU
Place of performance country PROC
DEU
Place of performance subdiv LOT
DE111 | DE111
Place of performance subdiv PROC
DE111
Rezultate, atribuiri și contracte9
Award criterion description LOT
Los 1: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich unter Berücksichtigung des Preises erteilt. Zur Prüfung und Wertung der Leistung werden folgende Kriterien verwendet: Ausschlusskriterien (A-Kriterien) A-Kriterien müssen uneingeschränkt erfüllt werden. Werden alle A-Kriterien erfüllt, nimmt der Auftraggeber (SWR) in der nächsten Wertungsstufe eine Überprüfung der Preise vor. Das Angebot mit dem günstigsten Angebotspreis erhält den Zuschlag. Sofern der Angebotspreis verschiedener führender Angebote absolut identisch ist, ent-scheidet das Los.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Hinweis zu Bietergemeinschaften: Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3.1 (Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen) geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden. Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden. Hinweis zu Unterauftragnehmern: Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 (Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen) geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in Kapitel 3.10.2 (Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen) vorgelegt werden in dem Umfang, in welchem der/die Unterauftragnehmer für die entsprechenden Teilleistungen vorgesehen werden. Der geforderte Nachweis unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ und die „Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (LTMG)“ muss vom Bieter für sich sowie für den geplanten Unterauftragnehmer mit Abgabe des Angebots vorgelegt werden. Der geforderte Nachweis zu „Russland Sanktionen (Sanktions-VO)“ muss vom Bieter mit Abgabe des Angebots gemäß Kapitel 3.2.1 (Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen) vorgelegt werden. Hinweis zur Eignungsleihe: Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bereits mit dem Angebot die Eignungsnach-weise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, und die „Anlage 05 – Haftungserklärung § 47 Abs. 3 VgV“ vorzulegen. Der Auftraggeber (SWR) wird für jeden Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, der / das gemäß den festgelegten Kriterien geeignet ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern. Der Auftraggeber stellt die Eignung fest, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
Bei Erreichen der Höchstmenge oder des Höchstwerts verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung.
A4.2 - Nachweise von 2 vergleichbaren Referenzprojekten in vergleichbarer Art und Größenordnung in den vergangenen 3 Jahren mit den geforderten Angaben. Verwenden Sie zur Darstellung die „Anlage 13 – Los 1 Referenztemplate Services“ und beschreiben Sie das Referenzprojekt anhand der darin aufgeführten Kriterien. Für Los 1: Referenz auszuschließen = Nicht alle (6) Kriterien werden erfüllt. Referenz hat bestanden = Alle (6) Kriterien werden erfüllt. Der Auftraggeber stellt die Eignung fest, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Weitere zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB sind Anlage 06 Bieterauskunft mit Eigenerklärung der Vergabe- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Los 1: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich unter Berücksichtigung des Preises erteilt. Zur Prüfung und Wertung der Leistung werden folgende Kriterien verwendet: Ausschlusskriterien (A-Kriterien) A-Kriterien müssen uneingeschränkt erfüllt werden. Werden alle A-Kriterien erfüllt, nimmt der Auftraggeber (SWR) in der nächsten Wertungsstufe eine Überprüfung der Preise vor. Das Angebot mit dem günstigsten Angebotspreis erhält den Zuschlag. Sofern der Angebotspreis verschiedener führender Angebote absolut identisch ist, ent-scheidet das Los.
A4.2 - Nachweise von 2 vergleichbaren Referenzprojekten in vergleichbarer Art und Größenordnung in den vergangenen 3 Jahren mit den geforderten Angaben. Verwenden Sie zur Darstellung die „Anlage 18 – Los 2 Referenztemplate Dienstleistun-gen“ und beschreiben Sie das Referenzprojekt anhand der darin aufgeführten Kriterien. Für Los 2: Referenz auszuschließen = Wenn A-Kriterien nicht erfüllt und / oder weniger als 11 der 13 Kriterien erreicht werden (inkl. der A-Kriterien) Referenz hat bestanden = Alle A-Kriterien und mindestens12 der 13 Kriterien erreicht Der Auftraggeber stellt die Eignung fest, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
IHK Karlsruhe
Der Südwestrundfunk (SWR) als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt der ARD ist zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf eine funktionierende IT-Infrastruktur zwingend angewiesen. Für eine effiziente Prozesssteuerung sind im Zeitalter der digitalen Kommunikation zentrale Elemente notwendig, um sowohl intern als auch ARD-weit Prozesse digital planen, durchführen und umsetzen zu können. Beim Südwestrundfunk und den bezugsberechtigten Landesrundfunkanstalten sind derzeit unterschiedliche Softwarelösungen für das Netzwerkmanagement im Einsatz. Flächendeckend ist bei einer Vielzahl der Bezugsberechtigten bereits das Netzwerkmanagement-Tool CheckMK im Einsatz und tief in die Systemlandschaft integriert. Im Rahmen der ARD-Strukturreform soll eine ganzheitliche Lösung über die gesamte ARD etabliert werden. Hierzu sollen für den Südwestrundfunk und weitere bezugsberechtigte Landesrundfunkanstalten Services für das Produkt Checkmk beschafft werden. Des Weiteren benötigen die Bezugsberechtigten weiterführenden Dienstleistungen wie Beratungen und Support im Bereich des Netzwerkmanagements und zu dem Produkt CheckMK. Der Südwestrundfunk (SWR) als Auftraggeber und die bezugsberechtigten Rundfunkanstalten beabsichtigten daher eine Beschaffung in zwei Losen: • Los 1: Services für das Produkt Checkmk inkl. Support • Los 2: Entwicklung und Beratung im Bereich Checkmk An die vom Auftragnehmer bereitzustellenden Leistungen stellt der Auftraggeber (SWR) / Bezugsberechtigte die nachfolgend genannten wesentlichen Anforderungen: Los 2: - Vertrag Rahmenvereinbarung über die Grundlaufzeit von 24 Monaten - Dienstleistungen Beratungs- und Unterstützungsleistungen zum Produkt Checkmk aus Los 1 Entwicklungs-, Migrations- und Integrationsleistungen - Optionale Zusatzleistungen Verlängerung der Rahmenvereinbarung um 12 auf dann 36 Monate Verlängerung der Rahmenvereinbarung um weitere 12 auf insgesamt 48 Monate Leistungen gem. den Anforderungen der technischen Leistungsbeschreibung (siehe Vertragsunterlagen und Anlage 21 – Leistungs- und Preisblatt für Los 2) Die Abnahmemengen für Los 2 sind in den Verfahrens- und Vertragsunterlagen, Kapitel 6.8 Abnahmemengen dargestellt: Abnahmemengen Dienstleistung in Stunden: Mindestabnahmemenge: 200 Stunden, Geplante Abnahmemenge: 400 Stunden, Optionale Höchstabnahmemenge: 600 Stunden Abnahmemengen Nebenkostenpauschale (inkl. Reisezeiten) pro Vor-Ort-Einsatz: Mindestabnahmemenge: 0 Stunden, Geplante Abnahmemenge: 0 Stunden, Optionale Höchstabnahmemenge: 10 Stunden Der Start der Rahmenvereinbarung ist für den 01.03.2027 geplant. An dieser Rahmenvereinbarung sind neben dem SWR als Auftraggeber die nachfolgend benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50% beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt: • Deutschlandradio (DR) • Hessischen Rundfunk (HR) • ARD-Sternpunkt (vertreten durch HR) • Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) • Norddeutscher Rundfunk (NDR) • Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB) • ARD-POC + Text (vertreten durch RBB) • IVZ (vertreten durch RBB) • Saarländischer Rundfunk (SR) • Südwestrundfunk (SWR) • Westdeutscher Rundfunk (WDR) Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los. Die Rahmenvereinbarungen werden mit einer Grundlaufzeit von zunächst 24 Monaten und zwei Verlängerungsoptionen um jeweils weitere 12 Monate abgeschlossen.
Der SWR behält sich vor, geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, mit einer Nachfrist nachzufordern. Werden diese Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser Nachfrist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss des Angebotes. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung anhand der Zuschlagskriterien betreffen, den Gesamtpreis verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen ist ausgeschlossen.
A2.1 - Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss mit jedem Angebot ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist. Mindestanforderung: Berufs- oder Handelsregisterauszug nicht älter als 1 Jahr. Der Auftraggeber stellt die Eignung fest, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Lizenzen für das Tool CheckMK in Los 1 und korrespondierender Dienstleistung in Los 2
A4.1 - Nachweis einer Herstellerzertifizierung als Platin-Partner. Der Auftraggeber stellt die Eignung fest, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
A1.1 - Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §42 VgV in Verbindung mit §§123,124 GWB muss die „Anlage 06 – Bieterauskunft mit Eigenerklärung“ ausgefüllt beigefügt sein. Beim Einsatz von Unterauftragnehmern ist für jeden Unterauftragnehmer die Anlage 04b – Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer und Eignungsleihe ausgefüllt beizulegen. Der Auftraggeber stellt die Eignung fest, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
Der Südwestrundfunk (SWR) als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt der ARD ist zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf eine funktionierende IT-Infrastruktur zwingend angewiesen. Für eine effiziente Prozesssteuerung sind im Zeitalter der digitalen Kommunikation zentrale Elemente notwendig, um sowohl intern als auch ARD-weit Prozesse digital planen, durchführen und umsetzen zu können. Beim Südwestrundfunk und den bezugsberechtigten Landesrundfunkanstalten sind derzeit unterschiedliche Softwarelösungen für das Netzwerkmanagement im Einsatz. Flächendeckend ist bei einer Vielzahl der Bezugsberechtigten bereits das Netzwerkmanagement-Tool CheckMK im Einsatz und tief in die Systemlandschaft integriert. Im Rahmen der ARD-Strukturreform soll eine ganzheitliche Lösung über die gesamte ARD etabliert werden. Hierzu sollen für den Südwestrundfunk und weitere bezugsberechtigte Landesrundfunkanstalten Services für das Produkt Checkmk beschafft werden. Des Weiteren benötigen die Bezugsberechtigten weiterführenden Dienstleistungen wie Beratungen und Support im Bereich des Netzwerkmanagements und zu dem Produkt CheckMK. Der Südwestrundfunk (SWR) als Auftraggeber und die bezugsberechtigten Rundfunkanstalten beabsichtigten daher eine Beschaffung in zwei Losen: • Los 1: Services für das Produkt Checkmk inkl. Support • Los 2: Entwicklung und Beratung im Bereich Checkmk An die vom Auftragnehmer bereitzustellenden Leistungen stellt der Auftraggeber (SWR) / Bezugsberechtigte die nachfolgend genannten wesentlichen Anforderungen: Los 1: - Vertrag Rahmenvereinbarung über die Grundlaufzeit von 24 Monaten - Lieferleistungen Services des Produkts Checkmk inkl. Support auf Zeit. - Optionale Zusatzleistungen Verlängerung der Rahmenvereinbarung um 12 auf dann 36 Monate Verlängerung der Rahmenvereinbarung um weitere 12 auf insgesamt 48 Monate Vorauszahlungsbürgschaft Leistungen gem. den Anforderungen der technischen Leistungsbeschreibung (siehe Vertragsunterlagen und Anlage 17 – Leistungs- und Preisblatt für Los 1) Die Abnahmemengen für Los 1 sind in den Verfahrens- und Vertragsunterlagen, Kapitel 5.6 Abnahmemengen dargestellt: Abnahmemengen Anzahl Services in Stück für Checkmk inkl. Support: Mindestabnahmemenge: 1.000.000 Stück, Geplante Abnahmemenge: 1.400.000 Stück, Optionale Höchstabnahmemenge: 1.800.000 Stück Abnahmemengen Checkmk Synthetic Monitoring: Mindestabnahmemenge: 10 Stück, Geplante Abnahmemenge: 200 Stück, Optionale Höchstabnahmemenge: 500 Stück Abnahmemengen virtuelle Appliances: Mindestabnahmemenge: 0 Stück, Geplante Abnahmemenge: 0 Stück, Optionale Höchstabnahmemenge: 1 Stück je Lizenzstaffel bis 600.000 Services Los 2: - Vertrag Rahmenvereinbarung über die Grundlaufzeit von 24 Monaten - Dienstleistungen Beratungs- und Unterstützungsleistungen zum Produkt Checkmk aus Los 1 Entwicklungs-, Migrations- und Integrationsleistungen - Optionale Zusatzleistungen Verlängerung der Rahmenvereinbarung um 12 auf dann 36 Monate Verlängerung der Rahmenvereinbarung um weitere 12 auf insgesamt 48 Monate Leistungen gem. den Anforderungen der technischen Leistungsbeschreibung (siehe Vertragsunterlagen und Anlage 21 – Leistungs- und Preisblatt für Los 2) Die Abnahmemengen für Los 2 sind in den Verfahrens- und Vertragsunterlagen, Kapitel 6.8 Abnahmemengen dargestellt: Abnahmemengen Dienstleistung in Stunden: Mindestabnahmemenge: 200 Stunden, Geplante Abnahmemenge: 400 Stunden, Optionale Höchstabnahmemenge: 600 Stunden Abnahmemengen Nebenkostenpauschale (inkl. Reisezeiten) pro Vor-Ort-Einsatz: Mindestabnahmemenge: 0 Stunden, Geplante Abnahmemenge: 0 Stunden, Optionale Höchstabnahmemenge: 10 Stunden Der Start der Rahmenvereinbarung je Los ist für den 01.03.2027 geplant. An dieser Rahmenvereinbarung sind neben dem SWR als Auftraggeber die nachfolgend benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50% beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt: • Deutschlandradio (DR) • Hessischen Rundfunk (HR) • ARD-Sternpunkt (vertreten durch HR) • Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) • Norddeutscher Rundfunk (NDR) • Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB) • ARD-POC + Text (vertreten durch RBB) • IVZ (vertreten durch RBB) • Saarländischer Rundfunk (SR) • Südwestrundfunk (SWR) • Westdeutscher Rundfunk (WDR) Ebenfalls bezugsberechtigt sind Gemeinschaftseinrichtungen (GSEA), für die der jeweilige Bezugsberechtigte die Federführung hat. Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los. Die Rahmenvereinbarungen werden mit einer Grundlaufzeit von zunächst 24 Monaten und zwei Verlängerungsoptionen um jeweils weitere 12 Monate abgeschlossen.
A4.1 - Nachweis, dass der Bieter zum Vertrieb der angebotenen Produkte vom Hersteller autorisiert ist und über mind. einen Platin-Partnerstatus verfügt oder selbst Hersteller ist. Der Auftraggeber stellt die Eignung fest, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
Optionale Zusatzleistungen - Verlängerung der Rahmenvereinbarung um 12 auf dann 36 Monate - Verlängerung der Rahmenvereinbarung um weitere 12 auf insgesamt 48 Monate - Vorauszahlungsbürgschaft
Los 2: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung des Preises und der Qualität der Leistung erteilt. Wertung der Leistung Zur Prüfung und Wertung der Leistung werden folgende Kriterien verwendet: Ausschlusskriterien (A-Kriterien) A-Kriterien müssen uneingeschränkt erfüllt werden. Bewertungskriterien (B-Kriterien) B-Kriterien werden mit Punkten bewertet und gehen in die Leistungswertung ein. Informationskriterien (I- Kriterien) I-Kriterien werden nicht bewertet, sondern dienen nur der Information, sind insoweit aber verbindlich (Antworten zu I-Kriterien dürfen keine Angaben zu A oder B-Kriterien oder generell die angeforderte Leistung einschränken). Werden alle A-Kriterien erfüllt, nimmt der Auftraggeber (SWR) in der nächsten Wertungsstufe eine Überprüfung der Preise vor. Danach erfolgt die Wertung aller Angebote hinsichtlich der Leistungspunkte sowie der Preise. Die Gesamtbewertung erfolgt durch die Ermittlung des Leistungs-Preis-Verhältnisses nach der „Einfachen Richtwertmethode“ gemäß UfAB 2018. Hierbei wird das Leistungs-Preis-Verhältnis gebildet. Dabei wird jeweils eine Kennzahl Z für das Leistungs-Preis-Verhältnis ermittelt: Z=(Gesamtsumme der Leistungspunkte)/Angebotspreis Das Angebot mit dem besten Leistungs-Preis-Verhältnis erhält den Zuschlag. Sofern die nach der „Einfachen Richtwertmethode“ gebildete Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) verschiedener führender Angebote absolut identisch ist, erhält das preisgünstigere Angebot den Zuschlag.
A3.2 – Bonitätsnachweis oder Unternehmensauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (z.B. Creditreform) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate), aus welchem eine Risikoklasse/Ausfallwahrscheinlichkeit zweifelsfrei ablesbar ist. Mindestanforderung: Nachweis einer Ausfallwahrscheinlichkeit von maximal 1,5 %. Hinweis: Eigenerklärungen oder Auskünfte der Hausbank erfüllen diese Anforderung nicht, wenn in diesen nicht eindeutig die Ausfallwahrscheinlichkeit angegeben ist. Der Auftraggeber stellt die Eignung fest, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Lizenzen für das Tool Checkmk in Los 1
Der Südwestrundfunk (SWR) als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt der ARD ist zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf eine funktionierende IT-Infrastruktur zwingend angewiesen. Für eine effiziente Prozesssteuerung sind im Zeitalter der digitalen Kommunikation zentrale Elemente notwendig, um sowohl intern als auch ARD-weit Prozesse digital planen, durchführen und umsetzen zu können. Beim Südwestrundfunk und den bezugsberechtigten Landesrundfunkanstalten sind derzeit unterschiedliche Softwarelösungen für das Netzwerkmanagement im Einsatz. Flächendeckend ist bei einer Vielzahl der Bezugsberechtigten bereits das Netzwerkmanagement-Tool CheckMK im Einsatz und tief in die Systemlandschaft integriert. Im Rahmen der ARD-Strukturreform soll eine ganzheitliche Lösung über die gesamte ARD etabliert werden. Hierzu sollen für den Südwestrundfunk und weitere bezugsberechtigte Landesrundfunkanstalten Services für das Produkt Checkmk beschafft werden. Des Weiteren benötigen die Bezugsberechtigten weiterführenden Dienstleistungen wie Beratungen und Support im Bereich des Netzwerkmanagements und zu dem Produkt CheckMK. Der Südwestrundfunk (SWR) als Auftraggeber und die bezugsberechtigten Rundfunkanstalten beabsichtigten daher eine Beschaffung in zwei Losen: • Los 1: Services für das Produkt Checkmk inkl. Support • Los 2: Entwicklung und Beratung im Bereich Checkmk An die vom Auftragnehmer bereitzustellenden Leistungen stellt der Auftraggeber (SWR) / Bezugsberechtigte die nachfolgend genannten wesentlichen Anforderungen: Los 1: - Vertrag Rahmenvereinbarung über die Grundlaufzeit von 24 Monaten - Lieferleistungen Services des Produkts Checkmk inkl. Support auf Zeit. - Optionale Zusatzleistungen Verlängerung der Rahmenvereinbarung um 12 auf dann 36 Monate Verlängerung der Rahmenvereinbarung um weitere 12 auf insgesamt 48 Monate Vorauszahlungsbürgschaft Leistungen gem. den Anforderungen der technischen Leistungsbeschreibung (siehe Vertragsunterlagen und Anlage 17 – Leistungs- und Preisblatt für Los 1) Die Abnahmemengen für Los 1 sind in den Verfahrens- und Vertragsunterlagen, Kapitel 5.6 Abnahmemengen dargestellt: Abnahmemengen Anzahl Services in Stück für Checkmk inkl. Support: Mindestabnahmemenge: 1.000.000 Stück, Geplante Abnahmemenge: 1.400.000 Stück, Optionale Höchstabnahmemenge: 1.800.000 Stück Abnahmemengen Checkmk Synthetic Monitoring: Mindestabnahmemenge: 10 Stück, Geplante Abnahmemenge: 200 Stück, Optionale Höchstabnahmemenge: 500 Stück Abnahmemengen virtuelle Appliances: Mindestabnahmemenge: 0 Stück, Geplante Abnahmemenge: 0 Stück, Optionale Höchstabnahmemenge: 1 Stück je Lizenzstaffel bis 600.000 Services Der Start der Rahmenvereinbarung ist für den 01.03.2027 geplant. An dieser Rahmenvereinbarung sind neben dem SWR als Auftraggeber die nachfolgend benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50% beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt: • Deutschlandradio (DR) • Hessischen Rundfunk (HR) • ARD-Sternpunkt (vertreten durch HR) • Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) • Norddeutscher Rundfunk (NDR) • Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB) • ARD-POC + Text (vertreten durch RBB) • IVZ (vertreten durch RBB) • Saarländischer Rundfunk (SR) • Südwestrundfunk (SWR) • Westdeutscher Rundfunk (WDR) Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los. Die Rahmenvereinbarungen werden mit einer Grundlaufzeit von zunächst 24 Monaten und zwei Verlängerungsoptionen um jeweils weitere 12 Monate abgeschlossen.
1) Aufgrund der Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen verboten, die einen Bezug zu Russland haben als auch an Unternehmen, die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, soweit auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter/Bewerber die „Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014“ auszufüllen und vorzulegen. 2) Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten und die erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben.
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Lizenzen für das Tool Checkmk in Los 1 und korrespondierender Dienstleistung in Los 2
Am 01. März 2027 beginnt die Rahmenvereinbarung mit dem Auftragnehmer. Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Grundlaufzeit von zunächst 24 Monaten begonnen und enthält zwei Verlängerungsoptionen um jeweils weitere 12 Monate.
Die Leistungen sind grundsätzlich remote zu erbringen. Vor Ort Einsätze sind die Ausnahme und werden, wenn notwendig gemeinsam mit dem Auftragnehmer geplant.
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
A3.1 - Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen: Mindestanforderung: • Für Sach- und Personenschäden min. 3.000.000 € je Schadensereignis und mindestens 6.000.000 € Jahreshöchstersatzleistung • Für Vermögensschäden min. 1.000.000 € je Schadensereignis und mindestens 2.000.000 € Jahreshöchstersatzleistung oder • Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden. Der Nachweis dieser Anpassung muss dem Auftraggeber (SWR) spätestens zwei Wochen nach Zuschlagserteilung unaufgefordert vorgelegt werden. Der Auftraggeber stellt die Eignung fest, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
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EU-I/T 5/2026 (Los 1)
Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Lizenzen für das Tool Checkmk in Los 1
2.280.000,00 EUR
până la 8 oct. 2026, 12:00
Der Südwestrundfunk (SWR) als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt der ARD ist zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf eine funktionierende IT-Infrastruktur zwingend angewiesen. Für eine effiziente Prozesssteuerung sind im Zeitalter der digitalen Kommunikation zentrale Elemente notwendig, um sowohl intern als auch ARD-weit Prozesse digital planen, durchführen und umsetzen zu können. Beim Südwestrundfunk und den bezugsberechtigten Landesrundfunkanstalten sind derzeit unterschiedliche Softwarelösungen für das Netzwerkmanagement im Einsatz. Flächendeckend ist bei einer Vielzahl der Bezugsberechtigten bereits das Netzwerkmanagement-Tool CheckMK im Einsatz und tief in die Systemlandschaft integriert. Im Rahmen der ARD-Strukturreform soll eine ganzheitliche Lösung über die gesamte ARD etabliert werden. Hierzu sollen für den Südwestrundfunk und weitere bezugsberechtigte Landesrundfunkanstalten Services für das Produkt Checkmk beschafft werden. Des Weiteren benötigen die Bezugsberechtigten weiterführenden Dienstleistungen wie Beratungen und Support im Bereich des Netzwerkmanagements und zu dem Produkt CheckMK. Der Südwestrundfunk (SWR) als Auftraggeber und die bezugsberechtigten Rundfunkanstalten beabsichtigten daher eine Beschaffung in zwei Losen: • Los 1: Services für das Produkt Checkmk inkl. Support • Los 2: Entwicklung und Beratung im Bereich Checkmk An die vom Auftragnehmer bereitzustellenden Leistungen stellt der Auftraggeber (SWR) / Bezugsberechtigte die nachfolgend genannten wesentlichen Anforderungen: Los 1: - Vertrag Rahmenvereinbarung über die Grundlaufzeit von 24 Monaten - Lieferleistungen Services des Produkts Checkmk inkl. Support auf Zeit. - Optionale Zusatzleistungen Verlängerung der Rahmenvereinbarung um 12 auf dann 36 Monate Verlängerung der Rahmenvereinbarung um weitere 12 auf insgesamt 48 Monate Vorauszahlungsbürgschaft Leistungen gem. den Anforderungen der technischen Leistungsbeschreibung (siehe Vertragsunterlagen und Anlage 17 – Leistungs- und Preisblatt für Los 1) Die Abnahmemengen für Los 1 sind in den Verfahrens- und Vertragsunterlagen, Kapitel 5.6 Abnahmemengen dargestellt: Abnahmemengen Anzahl Services in Stück für Checkmk inkl. Support: Mindestabnahmemenge: 1.000.000 Stück, Geplante Abnahmemenge: 1.400.000 Stück, Optionale Höchstabnahmemenge: 1.800.000 Stück Abnahmemengen Checkmk Synthetic Monitoring: Mindestabnahmemenge: 10 Stück, Geplante Abnahmemenge: 200 Stück, Optionale Höchstabnahmemenge: 500 Stück Abnahmemengen virtuelle Appliances: Mindestabnahmemenge: 0 Stück, Geplante Abnahmemenge: 0 Stück, Optionale Höchstabnahmemenge: 1 Stück je Lizenzstaffel bis 600.000 Services Der Start der Rahmenvereinbarung ist für den 01.03.2027 geplant. An dieser Rahmenvereinbarung sind neben dem SWR als Auftraggeber die nachfolgend benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50% beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt: • Deutschlandradio (DR) • Hessischen Rundfunk (HR) • ARD-Sternpunkt (vertreten durch HR) • Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) • Norddeutscher Rundfunk (NDR) • Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB) • ARD-POC + Text (vertreten durch RBB) • IVZ (vertreten durch RBB) • Saarländischer Rundfunk (SR) • Südwestrundfunk (SWR) • Westdeutscher Rundfunk (WDR) Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los. Die Rahmenvereinbarungen werden mit einer Grundlaufzeit von zunächst 24 Monaten und zwei Verlängerungsoptionen um jeweils weitere 12 Monate abgeschlossen.
48000000 — Pachete software si sisteme informatice
Durată: 4 YEAR
EU-I/T 5/2026 (Los 2)
Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Lizenzen für das Tool Checkmk in Los 1 und korrespondierender Dienstleistung in Los 2
380.000,00 EUR
până la 8 oct. 2026, 12:00
Der Südwestrundfunk (SWR) als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt der ARD ist zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf eine funktionierende IT-Infrastruktur zwingend angewiesen. Für eine effiziente Prozesssteuerung sind im Zeitalter der digitalen Kommunikation zentrale Elemente notwendig, um sowohl intern als auch ARD-weit Prozesse digital planen, durchführen und umsetzen zu können. Beim Südwestrundfunk und den bezugsberechtigten Landesrundfunkanstalten sind derzeit unterschiedliche Softwarelösungen für das Netzwerkmanagement im Einsatz. Flächendeckend ist bei einer Vielzahl der Bezugsberechtigten bereits das Netzwerkmanagement-Tool CheckMK im Einsatz und tief in die Systemlandschaft integriert. Im Rahmen der ARD-Strukturreform soll eine ganzheitliche Lösung über die gesamte ARD etabliert werden. Hierzu sollen für den Südwestrundfunk und weitere bezugsberechtigte Landesrundfunkanstalten Services für das Produkt Checkmk beschafft werden. Des Weiteren benötigen die Bezugsberechtigten weiterführenden Dienstleistungen wie Beratungen und Support im Bereich des Netzwerkmanagements und zu dem Produkt CheckMK. Der Südwestrundfunk (SWR) als Auftraggeber und die bezugsberechtigten Rundfunkanstalten beabsichtigten daher eine Beschaffung in zwei Losen: • Los 1: Services für das Produkt Checkmk inkl. Support • Los 2: Entwicklung und Beratung im Bereich Checkmk An die vom Auftragnehmer bereitzustellenden Leistungen stellt der Auftraggeber (SWR) / Bezugsberechtigte die nachfolgend genannten wesentlichen Anforderungen: Los 2: - Vertrag Rahmenvereinbarung über die Grundlaufzeit von 24 Monaten - Dienstleistungen Beratungs- und Unterstützungsleistungen zum Produkt Checkmk aus Los 1 Entwicklungs-, Migrations- und Integrationsleistungen - Optionale Zusatzleistungen Verlängerung der Rahmenvereinbarung um 12 auf dann 36 Monate Verlängerung der Rahmenvereinbarung um weitere 12 auf insgesamt 48 Monate Leistungen gem. den Anforderungen der technischen Leistungsbeschreibung (siehe Vertragsunterlagen und Anlage 21 – Leistungs- und Preisblatt für Los 2) Die Abnahmemengen für Los 2 sind in den Verfahrens- und Vertragsunterlagen, Kapitel 6.8 Abnahmemengen dargestellt: Abnahmemengen Dienstleistung in Stunden: Mindestabnahmemenge: 200 Stunden, Geplante Abnahmemenge: 400 Stunden, Optionale Höchstabnahmemenge: 600 Stunden Abnahmemengen Nebenkostenpauschale (inkl. Reisezeiten) pro Vor-Ort-Einsatz: Mindestabnahmemenge: 0 Stunden, Geplante Abnahmemenge: 0 Stunden, Optionale Höchstabnahmemenge: 10 Stunden Der Start der Rahmenvereinbarung ist für den 01.03.2027 geplant. An dieser Rahmenvereinbarung sind neben dem SWR als Auftraggeber die nachfolgend benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50% beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt: • Deutschlandradio (DR) • Hessischen Rundfunk (HR) • ARD-Sternpunkt (vertreten durch HR) • Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) • Norddeutscher Rundfunk (NDR) • Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB) • ARD-POC + Text (vertreten durch RBB) • IVZ (vertreten durch RBB) • Saarländischer Rundfunk (SR) • Südwestrundfunk (SWR) • Westdeutscher Rundfunk (WDR) Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los. Die Rahmenvereinbarungen werden mit einer Grundlaufzeit von zunächst 24 Monaten und zwei Verlängerungsoptionen um jeweils weitere 12 Monate abgeschlossen.
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Der Südwestrundfunk (SWR) als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt der ARD ist zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf eine funktionierende IT-Infrastruktur zwingend angewiesen. Für eine effiziente Prozesssteuerung sind im Zeitalter der digitalen Kommunikation zentrale Elemente notwendig, um sowohl intern als auch ARD-weit Prozesse digital planen, durchführen und umsetzen zu können. Beim Südwestrundfunk und den bezugsberechtigten Landesrundfunkanstalten sind derzeit unterschiedliche Softwarelösungen für das Netzwerkmanagement im Einsatz. Flächendeckend ist bei einer Vielzahl der Bezugsberechtigten bereits das Netzwerkmanagement-Tool CheckMK im Einsatz und tief in die Systemlandschaft integriert. Im Rahmen der ARD-Strukturreform soll eine ganzheitliche Lösung über die gesamte ARD etabliert werden. Hierzu sollen für den Südwestrundfunk und weitere bezugsberechtigte Landesrundfunkanstalten Services für das Produkt Checkmk beschafft werden. Des Weiteren benötigen die Bezugsberechtigten weiterführenden Dienstleistungen wie Beratungen und Support im Bereich des Netzwerkmanagements und zu dem Produkt CheckMK. Der Südwestrundfunk (SWR) als Auftraggeber und die bezugsberechtigten Rundfunkanstalten beabsichtigten daher eine Beschaffung in zwei Losen: • Los 1: Services für das Produkt Checkmk inkl. Support • Los 2: Entwicklung und Beratung im Bereich Checkmk An die vom Auftragnehmer bereitzustellenden Leistungen stellt der Auftraggeber (SWR) / Bezugsberechtigte die nachfolgend genannten wesentlichen Anforderungen: Los 1: - Vertrag Rahmenvereinbarung über die Grundlaufzeit von 24 Monaten - Lieferleistungen Services des Produkts Checkmk inkl. Support auf Zeit. - Optionale Zusatzleistungen Verlängerung der Rahmenvereinbarung um 12 auf dann 36 Monate Verlängerung der Rahmenvereinbarung um weitere 12 auf insgesamt 48 Monate Vorauszahlungsbürgschaft Leistungen gem. den Anforderungen der technischen Leistungsbeschreibung (siehe Vertragsunterlagen und Anlage 17 – Leistungs- und Preisblatt für Los 1) Die Abnahmemengen für Los 1 sind in den Verfahrens- und Vertragsunterlagen, Kapitel 5.6 Abnahmemengen dargestellt: Abnahmemengen Anzahl Services in Stück für Checkmk inkl. Support: Mindestabnahmemenge: 1.000.000 Stück, Geplante Abnahmemenge: 1.400.000 Stück, Optionale Höchstabnahmemenge: 1.800.000 Stück Abnahmemengen Checkmk Synthetic Monitoring: Mindestabnahmemenge: 10 Stück, Geplante Abnahmemenge: 200 Stück, Optionale Höchstabnahmemenge: 500 Stück Abnahmemengen virtuelle Appliances: Mindestabnahmemenge: 0 Stück, Geplante Abnahmemenge: 0 Stück, Optionale Höchstabnahmemenge: 1 Stück je Lizenzstaffel bis 600.000 Services Los 2: - Vertrag Rahmenvereinbarung über die Grundlaufzeit von 24 Monaten - Dienstleistungen Beratungs- und Unterstützungsleistungen zum Produkt Checkmk aus Los 1 Entwicklungs-, Migrations- und Integrationsleistungen - Optionale Zusatzleistungen Verlängerung der Rahmenvereinbarung um 12 auf dann 36 Monate Verlängerung der Rahmenvereinbarung um weitere 12 auf insgesamt 48 Monate Leistungen gem. den Anforderungen der technischen Leistungsbeschreibung (siehe Vertragsunterlagen und Anlage 21 – Leistungs- und Preisblatt für Los 2) Die Abnahmemengen für Los 2 sind in den Verfahrens- und Vertragsunterlagen, Kapitel 6.8 Abnahmemengen dargestellt: Abnahmemengen Dienstleistung in Stunden: Mindestabnahmemenge: 200 Stunden, Geplante Abnahmemenge: 400 Stunden, Optionale Höchstabnahmemenge: 600 Stunden Abnahmemengen Nebenkostenpauschale (inkl. Reisezeiten) pro Vor-Ort-Einsatz: Mindestabnahmemenge: 0 Stunden, Geplante Abnahmemenge: 0 Stunden, Optionale Höchstabnahmemenge: 10 Stunden Der Start der Rahmenvereinbarung je Los ist für den 01.03.2027 geplant. An dieser Rahmenvereinbarung sind neben dem SWR als Auftraggeber die nachfolgend benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50% beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt: • Deutschlandradio (DR) • Hessischen Rundfunk (HR) • ARD-Sternpunkt (vertreten durch HR) • Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) • Norddeutscher Rundfunk (NDR) • Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB) • ARD-POC + Text (vertreten durch RBB) • IVZ (vertreten durch RBB) • Saarländischer Rundfunk (SR) • Südwestrundfunk (SWR) • Westdeutscher Rundfunk (WDR) Ebenfalls bezugsberechtigt sind Gemeinschaftseinrichtungen (GSEA), für die der jeweilige Bezugsberechtigte die Federführung hat. Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los. Die Rahmenvereinbarungen werden mit einer Grundlaufzeit von zunächst 24 Monaten und zwei Verlängerungsoptionen um jeweils weitere 12 Monate abgeschlossen.
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