Rezultat publicatTED — Licitații europene71000000 — Servicii de arhitectura, de constructii, de inginerie si de inspectie·619082-2026
Germania – Servicii de arhitectură, de construcţii, de inginerie şi de inspecţie – Landkreis Gifhorn - Neubau des Informationshauses Drömling in der Gemarkung Rühen
Anunțul 619082-2026 pentru Germania – Servicii de arhitectură, de construcţii, de inginerie şi de inspecţie – Landkreis Gifhorn - Neubau des Informationshauses Drömling in der Gemarkung Rühen este publicat de Landkreis Gifhorn și este încadrat la codul CPV 71000000.
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Description LOT
Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen der - Objektplanung für Gebäude und Innenräume (Los 1), einschließlich der Leistungen zum Brandschutz gemäß AHO Schriftenreihe Nr. 17 (Stand 2022), Leistungsphasen 1 bis 8 - Fachplanung der Tragwerksplanung (Los 2), - Fachplanung der Technischen Ausrüstung - Heizung/Lüftung/Sanitär (HLS) (Los 3), - Fachplanung der Technischen Ausrüstung - Elektrotechnik (ELT) (Los 4) - Objektplanung Freianlagen (Los 5) Es erfolgt eine Aufteilung der Planungsleistungen in 5 Lose. Eine Bewerbung ist auf nur ein Los wie auch auf mehrere/alle Lose zulässig. Los 1: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 Los 2: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 6 Los 3: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Technische Ausrüstung HLS (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9, für: o Anlagengruppe 1 (Abwasser- und Wasseranlagen exkl. Gasanlagen) o Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen) o Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen) o Anlagengruppe 7 (Nutzungsspezifische oder verfahrenstechnische Anlagen) o Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation für HLS) Los 4: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Technische Ausrüstung ELT (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9, für: o Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen) o Anlagengruppe 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) o Anlagengruppe 6 (Förderanlagen) o Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation für ELT) Los 5: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Objektplanung Freianlagen (§§ 39 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Nur für Los 1: Vorstellung der für das Projekt vorgesehenen Personen mit fachlichen Aufgaben und besonderen Kenntnissen mit Projektorganigramm 5 % Darstellung der Koordination, der Verfügbarkeit und der örtlichen Präsenz des Projektteams 5 % (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise Power-Point und pdf-Datei zu erfolgen.) Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut = 5 Punkte - gut = 4 Punkte - befriedigend = 3 Punkte - ausreichend = 2 Punkte - mangelhaft = 1 Punkt Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern des Landkreises Gifhorn und Vertreter(n) der Nutzer (Biosphärenreservatsverwaltung). Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.
Das länderübergreifende UNESCO Biosphärenreservat Drömling wurde im Juni 2023 mit einer Gesamtfläche von 45.370 ha von der UNESCO anerkannt und erstreckt sich zu rd. 1/4 auf Niedersächsischem Gebiet und zu 3/4 auf Sachsen-Anhaltinischem Gebiet. Aufbauend auf das Naturschutzgroßprojekt "Niedersächsischer Drömling" (2002-2012) und im Hinblick auf das länderübergreifende UNESCO-Biosphärenreservat soll zur Förderung und Verfestigung der Akzeptanz von Erhaltungs-, Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen von Lebensräumen sowie entsprechenden Arten ein Informations- und Anlaufpunkt für Besucher und Bevölkerung geschaffen werden. Die Gebietskörperschaften im Niedersächsischen Drömling, der Landkreis Helmstedt und die Stadt Wolfsburg unter der Federführung des Landkreises Gifhorn sowie das Land Niedersachsen - als ehemaliger Projektträger des GR-Projektes - sind sich gemeinsam mit der Biosphärenreservatsverwaltung einig, dass der Aufbau eines Informationshauses am Standort Rühen auf dem Gelände der ehemaligen Zollstation am Mittellandkanal von herausragender Bedeutung für die weitere naturschutzfachliche und regionale Entwicklung im Drömling ist. Der Standort Rühen für das geplante Informationshaus ist als äußerst ideal zu bezeich-nen. Er liegt mitten im Natura 2000 Gebiet direkt am Mittellandkanal und damit erreichbar für den zunehmend beliebten Wassertourismus. Die direkte Lage an der Bundesstraße B244 mit Parkmöglichkeiten bietet eine sehr gute verkehrstechnische Anbindung. Durch die entlang des Mittelandkanals begleitenden Radwege sowie des nahen Allerradweges ist das Informationshaus von den Städten wie Braunschweig, Wolfsburg, Calvörde und Magdeburg mit dem Fahrrad zu erreichen und im Rahmen des Fahrradtourismus ein attraktives Ziel. Zur Verwirklichung wurde 2020-2022 gemeinsam mit allen regionalen Akteuren eine konzeptionelle Planung, im Rahmen der EU-Förderrichtlinie Landschaftswerte zum Aufbau eines Informationshauses zur Besucherlenkung im FFH- und EU-Vogelschutzgebiet Drömling am Standort der ehemaligen Zollstation am Mittellandkanal bei Rühen erarbeitet. In Abstimmung mit dem Niedersächsischen Umweltministerium erfolgt nun die Errichtung des "Drömlinghaus Rühen" in zwei Projekt-Bausteinen mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) über die EU-Förderrichtlinie "Landschaftswerte 2.0". Der erste Baustein beinhaltet den Neubau des Gebäudes und der Außenanlagen einschließlich Pavillons und Aussichtsturm und der zweite Baustein bildet die Ausstattung des Drömlingshaus und die Konzeption und Errichtung der Dauerausstellung einschließlich der Informationselemente im Außengelände, welches nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist. Die Biosphärenreservatsverwaltung (BRV) wird als Kooperationspartner das Drömlingshaus nach Fertigstellung betreiben. Weitergehende Informationen können der den Vergabeunterlagen beigefügten Projektbeschreibung entnommen werden. Das Raumprogramm/der Raumbedarf kann wie folgt zusammengefasst werden: Konzept des Drömlingshaus: Eingeschossiger Bau mit teilbegrünter Dachterrasse, PV-Module auf allen Dächern Foyer mit 38 m² Flurbereich mit 18 m² Ausstellungsbereich mit 68 m² Lager/Technikbereich 33 m² Büro des Rangers 18 m² Sanitärräume 16 m² Die Ausstellungsfläche ist multifunktional konzipiert mit Dioramen an den Außenwänden und beweglichen Schaukästen im Raum sowie einer variablen Bestuhlung (Tische und Stühle) und Trennwand, so dass sich unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten anbieten: Vorträge, Diskussionsrunden, Schulungen, Experimentier- und Forschungsarbeit. etc. Außenanlagen des Drömlingshaus: Freiluft-Klassenzimmer Garage (vorhanden) 2 Pavillons (1x Info und 1x Aufenthalt) Sitz- und Rastplätze Fahrradständer mit E-Bikeladestation/Verleih Aussichtsturm Die geschätzten Gesamtkosten für das Drömmlinghaus Rühen werden auf rund 2,87 Mio. EUR (brutto) geschätzt. Davon fallen ca. 2,22 Mio. EUR auf den Neubau des Drömlingshaus inklusive Außenanlagen und ca. 653.500 EUR auf die Ausstellung und Ausstattung des Drömlingshaus. Die Fertigstellung ist bis 2028 geplant.
Loc de executare11
Place of performance
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Place of performance add PROC
Ehemalige Zollstation am Mittellandkanal im Landkreis Gifhorn im Bereich Rühen/Grafhorst (nahe der Brome-Region)
Place of performance addtional LOT
Ehemalige Zollstation am Mittellandkanal im Landkreis Gifhorn im Bereich Rühen/Grafhorst (nahe der Brome-Region)
Germania – Servicii de arhitectură, de construcţii, de inginerie şi de inspecţie – Landkreis Gifhorn - Neubau des Informationshauses Drömling in der Gemarkung Rühen
Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Projekteinschätzung und Herangehensweise
Mit dem Angebot ist ein Honorarangebot für die Technische Ausrüstung ELT auf Grundlage des beigefügten Honorarpreisblatts abzugeben. In dem Honorarpreisblatt sind die gemäß den Regelungen des Vertrags auf Grundlage des vorliegenden Kostenrahmens ermittelten anrechenbaren Kosten bereits vorgegeben. Durch den Bieter sind in das Formblatt folgende Angaben einzutragen: - Honorarzone - Honorarsatz - Grundhonorar (100 %) - Nebenkostenpauschale - ggf. Bewertung der Leistungsphasen - Zuschlag oder Abschlag auf das ermittelte Honorar - Bepreisung besondere Leistungen - Stundensätze Durch einen entsprechenden Zuschlag oder Abschlag auf das vorgegebene Honorar kann eine Anpassung des Honorars vorgenommen werden. Das Kriterium 4 - Honorar wird wie folgt gewertet: Das angebotene Honorar bildet die Wertungssumme: - 5 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme - 0 Punkte erhält ein Angebot, welches das 2-fache der niedrigsten Wertungssumme übersteigt. - Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Wertungssummen erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.
Das länderübergreifende UNESCO Biosphärenreservat Drömling wurde im Juni 2023 mit einer Gesamtfläche von 45.370 ha von der UNESCO anerkannt und erstreckt sich zu rd. 1/4 auf Niedersächsischem Gebiet und zu 3/4 auf Sachsen-Anhaltinischem Gebiet. Aufbauend auf das Naturschutzgroßprojekt "Niedersächsischer Drömling" (2002-2012) und im Hinblick auf das länderübergreifende UNESCO-Biosphärenreservat soll zur Förderung und Verfestigung der Akzeptanz von Erhaltungs-, Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen von Lebensräumen sowie entsprechenden Arten ein Informations- und Anlaufpunkt für Besucher und Bevölkerung geschaffen werden. Die Gebietskörperschaften im Niedersächsischen Drömling, der Landkreis Helmstedt und die Stadt Wolfsburg unter der Federführung des Landkreises Gifhorn sowie das Land Niedersachsen - als ehemaliger Projektträger des GR-Projektes - sind sich gemeinsam mit der Biosphärenreservatsverwaltung einig, dass der Aufbau eines Informationshauses am Standort Rühen auf dem Gelände der ehemaligen Zollstation am Mittellandkanal von herausragender Bedeutung für die weitere naturschutzfachliche und regionale Entwicklung im Drömling ist. Der Standort Rühen für das geplante Informationshaus ist als äußerst ideal zu bezeich-nen. Er liegt mitten im Natura 2000 Gebiet direkt am Mittellandkanal und damit erreichbar für den zunehmend beliebten Wassertourismus. Die direkte Lage an der Bundesstraße B244 mit Parkmöglichkeiten bietet eine sehr gute verkehrstechnische Anbindung. Durch die entlang des Mittelandkanals begleitenden Radwege sowie des nahen Allerradweges ist das Informationshaus von den Städten wie Braunschweig, Wolfsburg, Calvörde und Magdeburg mit dem Fahrrad zu erreichen und im Rahmen des Fahrradtourismus ein attraktives Ziel. Zur Verwirklichung wurde 2020-2022 gemeinsam mit allen regionalen Akteuren eine konzeptionelle Planung, im Rahmen der EU-Förderrichtlinie Landschaftswerte zum Aufbau eines Informationshauses zur Besucherlenkung im FFH- und EU-Vogelschutzgebiet Drömling am Standort der ehemaligen Zollstation am Mittellandkanal bei Rühen erarbeitet. In Abstimmung mit dem Niedersächsischen Umweltministerium erfolgt nun die Errichtung des "Drömlinghaus Rühen" in zwei Projekt-Bausteinen mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) über die EU-Förderrichtlinie "Landschaftswerte 2.0". Der erste Baustein beinhaltet den Neubau des Gebäudes und der Außenanlagen einschließlich Pavillons und Aussichtsturm und der zweite Baustein bildet die Ausstattung des Drömlingshaus und die Konzeption und Errichtung der Dauerausstellung einschließlich der Informationselemente im Außengelände, welches nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist. Die Biosphärenreservatsverwaltung (BRV) wird als Kooperationspartner das Drömlingshaus nach Fertigstellung betreiben. Weitergehende Informationen können der den Vergabeunterlagen beigefügten Projektbeschreibung entnommen werden. Das Raumprogramm/der Raumbedarf kann wie folgt zusammengefasst werden: Konzept des Drömlingshaus: Eingeschossiger Bau mit teilbegrünter Dachterrasse, PV-Module auf allen Dächern Foyer mit 38 m² Flurbereich mit 18 m² Ausstellungsbereich mit 68 m² Lager/Technikbereich 33 m² Büro des Rangers 18 m² Sanitärräume 16 m² Die Ausstellungsfläche ist multifunktional konzipiert mit Dioramen an den Außenwänden und beweglichen Schaukästen im Raum sowie einer variablen Bestuhlung (Tische und Stühle) und Trennwand, so dass sich unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten anbieten: Vorträge, Diskussionsrunden, Schulungen, Experimentier- und Forschungsarbeit. etc. Außenanlagen des Drömlingshaus: Freiluft-Klassenzimmer Garage (vorhanden) 2 Pavillons (1x Info und 1x Aufenthalt) Sitz- und Rastplätze Fahrradständer mit E-Bikeladestation/Verleih Aussichtsturm Die geschätzten Gesamtkosten für das Drömmlinghaus Rühen werden auf rund 2,87 Mio. EUR (brutto) geschätzt. Davon fallen ca. 2,22 Mio. EUR auf den Neubau des Drömlingshaus inklusive Außenanlagen und ca. 653.500 EUR auf die Ausstellung und Ausstattung des Drömlingshaus. Die Fertigstellung ist bis 2028 geplant.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität, Kosten und Termine
Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen der - Objektplanung für Gebäude und Innenräume (Los 1), einschließlich der Leistungen zum Brandschutz gemäß AHO Schriftenreihe Nr. 17 (Stand 2022), Leistungsphasen 1 bis 8 - Fachplanung der Tragwerksplanung (Los 2), - Fachplanung der Technischen Ausrüstung - Heizung/Lüftung/Sanitär (HLS) (Los 3), - Fachplanung der Technischen Ausrüstung - Elektrotechnik (ELT) (Los 4) - Objektplanung Freianlagen (Los 5) Es erfolgt eine Aufteilung der Planungsleistungen in 5 Lose. Eine Bewerbung ist auf nur ein Los wie auch auf mehrere/alle Lose zulässig. Los 1: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 Los 2: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 6 Los 3: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Technische Ausrüstung HLS (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9, für: o Anlagengruppe 1 (Abwasser- und Wasseranlagen exkl. Gasanlagen) o Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen) o Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen) o Anlagengruppe 7 (Nutzungsspezifische oder verfahrenstechnische Anlagen) o Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation für HLS) Los 4: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Technische Ausrüstung ELT (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9, für: o Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen) o Anlagengruppe 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) o Anlagengruppe 6 (Förderanlagen) o Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation für ELT) Los 5: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Objektplanung Freianlagen (§§ 39 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Projekteinschtäzung und Herangehensweise
Darstellung von fachplanerischen Grundsatzüberlegungen zur Umsetzung des Bauvorhabens, insbesondere in Bezug auf die Erreichung/Einhaltung des geplanten KfW-40-Standards 30 % (Kurze) Analyse des vorliegenden Kostenrahmens 10 % (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise Power-Point und pdf-Datei zu erfolgen.) Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut = 5 Punkte - gut = 4 Punkte - befriedigend = 3 Punkte - ausreichend = 2 Punkte - mangelhaft =1 Punkt Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern des Landkreises Gifhorn und Vertreter(n) der Nutzer (Biosphärenreservatsverwaltung). Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.
Darstellung von fachplanerischen Grundsatzüberlegungen zur Umsetzung des Bauvorhabens, insbesondere in Bezug auf eine PV-Anlage mit Glas-zu-Glas-Elementen im Außenbereich 30 % (Kurze) Analyse des vorliegenden Kostenrahmens 10 % (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise Power-Point und pdf-Datei zu erfolgen.) Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut = 5 Punkte - gut = 4 Punkte - befriedigend = 3 Punkte - ausreichend = 2 Punkte - mangelhaft = 1 Punkt Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern des Landkreises Gifhorn und Vertreter(n) der Nutzer (Biosphärenreservatsverwaltung). Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.
Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Nur für Los 1: Organisation/Zusammenarbeit mit Auftraggeber und anderen Projektbeteiligten 10 % Bürointerne Maßnahmen zur Einhaltung der Qualitäts-, Kosten- und Terminvorgaben des Auftraggebers 10 % (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise Power-Point und pdf-Datei zu erfolgen.) Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut = 5 Punkte - gut = 4 Punkte - befriedigend = 3 Punkte - ausreichend = 2 Punkte - mangelhaft = 1 Punkt Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern des Landkreises Gifhorn und Vertreter(n) der Nutzer (Biosphärenreservatsverwaltung). Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.
Elektroplanung Will GmbH
Fachplanung Technische Ausrüstung HLS
Ehemalige Zollstation am Mittellandkanal im Landkreis Gifhorn im Bereich Rühen/Grafhorst (nahe der Brome-Region)
Fachplanung Technische Ausrüstung ELT
Vorstellung der für das Projekt vorgesehenen Personen mit fachlichen Aufgaben und besonderen Kenntnissen mit Projektorganigramm 10 % Darstellung der Koordination und der Verfügbarkeit des Projektteams 10 % (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise Power-Point und pdf-Datei zu erfolgen.) Für die Kriterien 1 und 2 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut = 5 Punkte - gut = 4 Punkte - befriedigend = 3 Punkte - ausreichend = 2 Punkte - mangelhaft = 1 Punkt Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern des Landkreises Gifhorn und Vertreter(n) der Nutzer (Biosphärenreservatsverwaltung). Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 und 2 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.
WIEDEMANN Planung und Beratung GmbH
Qualität des Projektteams
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Honorarangebot
SEIDL HEINECKE ARCHITEKTEN PartG mbB
Organisation/Zusammenarbeit mit Auftraggeber und anderen Projektbeteiligten 10 % Darstellung von planerischen Grundsatzüberlegungen zur Gestaltung der Außenanlagen, insbesondere in Bezug auf die Langlebigkeit der Elemente im Außenbereich 30 % (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise Power-Point und pdf-Datei zu erfolgen.) Für die Kriterien 1 und 2 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut = 5 Punkte - gut = 4 Punkte - befriedigend = 3 Punkte - ausreichend = 2 Punkte - mangelhaft = 1 Punkt Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern des Landkreises Gifhorn und Vertreter(n) der Nutzer (Biosphärenreservatsverwaltung). Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 und 2 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.
Mit dem Angebot ist ein Honorarangebot für die Tragwerksplanung auf Grundlage des beigefügten Honorarpreisblatts abzugeben. In dem Honorarpreisblatt sind die gemäß den Regelungen des Vertrags auf Grundlage des vorliegenden Kostenrahmens ermittelten anrechenbaren Kosten bereits vorgegeben. Durch den Bieter sind in das Formblatt folgende Angaben einzutragen: - Honorarzone - Honorarsatz - Grundhonorar (100 %) - Nebenkostenpauschale - ggf. Bewertung der Leistungsphasen - Zuschlag oder Abschlag auf das ermittelte Honorar - Bepreisung besondere Leistungen - Stundensätze Durch einen entsprechenden Zuschlag oder Abschlag auf das vorgegebene Honorar kann eine Anpassung des Honorars vorgenommen werden. Das Kriterium 3 - Honorar wird wie folgt gewertet: Das angebotene Honorar bildet die Wertungssumme: - 5 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme - 0 Punkte erhält ein Angebot, welches das 2-fache der niedrigsten Wertungssumme übersteigt. - Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Wertungssummen erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.
Vorstellung der für das Projekt vorgesehenen Personen mit fachlichen Aufgaben und besonderen Kenntnissen mit Projektorganigramm 5 % Darstellung der Koordination, der Verfügbarkeit und der örtlichen Präsenz des Projektteams 5 % (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise Power-Point und pdf-Datei zu erfolgen.) Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut = 5 Punkte - gut = 4 Punkte - befriedigend = 3 Punkte - ausreichend = 2 Punkte - mangelhaft =1 Punkt Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern des Landkreises Gifhorn und Vertreter(n) der Nutzer (Biosphärenreservatsverwaltung). Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.
Nur für Los 1: Vorstellung der für das Projekt vorgesehenen Personen mit fachlichen Aufgaben und besonderen Kenntnissen mit Projektorganigramm 5 % Darstellung der Koordination, der Verfügbarkeit und der örtlichen Präsenz des Projektteams 5 % (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise Power-Point und pdf-Datei zu erfolgen.) Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut = 5 Punkte - gut = 4 Punkte - befriedigend = 3 Punkte - ausreichend = 2 Punkte - mangelhaft = 1 Punkt Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern des Landkreises Gifhorn und Vertreter(n) der Nutzer (Biosphärenreservatsverwaltung). Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.
Objektplanung Gebäude und Innenräume
Nebenangebote/Änderungsvorschläge sind nicht zugelassen.
Landkreis Gifhorn - Neubau des Informationshauses Drömling in der Gemarkung Rühen
Mit dem Angebot ist ein Honorarangebot für die Freianlagenplanung auf Grundlage des beigefügten Honorarpreisblatts abzugeben. In dem Honorarpreisblatt sind die gemäß den Regelungen des Vertrags auf Grundlage des vorliegenden Kostenrahmens ermittelten anrechenbaren Kosten bereits vorgegeben. Durch den Bieter sind in das Formblatt folgende Angaben einzutragen: - Honorarzone - Honorarsatz - Grundhonorar (100 %) - Nebenkostenpauschale - ggf. Bewertung der Leistungsphasen - Zuschlag oder Abschlag auf das ermittelte Honorar - Stundensätze Durch einen entsprechenden Zuschlag oder Abschlag auf das vorgegebene Honorar kann eine Anpassung des Honorars vorgenommen werden. Das Kriterium 3 - Honorar wird wie folgt gewertet: Das angebotene Honorar bildet die Wertungssumme: - 5 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme - 0 Punkte erhält ein Angebot, welches das 2-fache der niedrigsten Wertungs-summe übersteigt. - Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Wertungssummen erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.
Landkreis Gifhorn
EHS beratende Ingenieure für Bauwesen GmbH
Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nur für Los 1: Mit dem Angebot ist ein Honorarangebot für die Objektplanung auf Grundlage des beigefügten Honorarpreisblatts abzugeben. In dem Honorarpreisblatt sind die gemäß den Regelungen des Vertrags auf Grundlage des vorliegenden Kostenrahmens ermittelten anrechenbaren Kosten bereits vorgegeben. Durch den Bieter sind in das Formblatt folgende Angaben einzutragen: - Honorarzone - Honorarsatz - Grundhonorar (100 %) - für den Brandschutz: Nutzungsbeiwert, Projekt-Schwierigkeitsbeiwert und Teilflächen-Schwierigkeitsbeiwert - Nebenkostenpauschale - ggf. Bewertung der Leistungsphasen - Zuschlag oder Abschlag auf das ermittelte Honorar - Bepreisung besondere Leistungen - Stundensätze Durch einen entsprechenden Zuschlag oder Abschlag auf das vorgegebene Honorar kann eine Anpassung des Honorars vorgenommen werden. Das Kriterium 4 - Honorar wird wie folgt gewertet: Das angebotene Honorar bildet die Wertungssumme: - 5 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme - 0 Punkte erhält ein Angebot, welches das 2-fache der niedrigsten Wertungssumme übersteigt. - Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Wertungssummen erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.
Hammerich Landschaftsarchitektur
Organisation/Zusammenarbeit mit Auftraggeber und anderen Projektbeteiligten 10 % Darstellung von fachplanerischen Grundsatzüberlegungen zur Umsetzung des Bauvorhabens, insbesondere in Bezug auf einen Holzbau 30 % (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise Power-Point und pdf-Datei zu erfolgen.) Für die Kriterien 1 und 2 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut = 5 Punkte - gut = 4 Punkte - befriedigend = 3 Punkte - ausreichend = 2 Punkte - mangelhaft = 1 Punkt Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern des Landkreises Gifhorn und Vertreter(n) der Nutzer (Biosphärenreservatsverwaltung). Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 und 2 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar
Fachplanung Tragwerksplanung
Objektplanung Freianlagen
Nur für Los 1: Darstellung von planerischen Grundsatzüberlegungen zur Umsetzung des Bauvorhabens, insbesondere in Bezug auf die Einbindung in die Landschaft und multifunktionale Nutzung des Gebäudes und erste Ideen zum Aussichtsturm 30 % (Kurze) Analyse des vorliegenden Kostenrahmens, insbesondere in Bezug auf die Umsetzbarkeit der Ideenskizze innerhalb des Kostenrahmens 10 % (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise Power-Point und pdf-Datei zu erfolgen.) Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut = 5 Punkte - gut = 4 Punkte - befriedigend = 3 Punkte - ausreichend = 2 Punkte - mangelhaft = 1 Punkt Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern des Landkreises Gifhorn und Vertreter(n) der Nutzer (Biosphärenreservatsverwaltung). Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.
Vorstellung der für das Projekt vorgesehenen Personen mit fachlichen Aufgaben und besonderen Kenntnissen mit Projektorganigramm 5 % Darstellung der Koordination, der Verfügbarkeit und der örtlichen Präsenz des Projektteams 5 % (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise Power-Point und pdf-Datei zu erfolgen.) Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut = 5 Punkte - gut = 4 Punkte - befriedigend = 3 Punkte - ausreichend = 2 Punkte - mangelhaft = 1 Punkt Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern des Landkreises Gifhorn und Vertreter(n) der Nutzer (Biosphärenreservatsverwaltung). Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.
Organisation/Zusammenarbeit mit Auftraggeber und anderen Projektbeteiligten 10 % Bürointerne Maßnahmen zur Einhaltung der Qualitäts-, Kosten- und Terminvorgaben des Auftraggebers 10 % (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise Power-Point und pdf-Datei zu erfolgen.) Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut = 5 Punkte - gut = 4 Punkte - befriedigend = 3 Punkte - ausreichend = 2 Punkte - mangelhaft =1 Punkt Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern des Landkreises Gifhorn und Vertreter(n) der Nutzer (Biosphärenreservatsverwaltung). Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.
Organisation/Zusammenarbeit mit Auftraggeber und anderen Projektbeteiligten 10 % Bürointerne Maßnahmen zur Einhaltung der Qualitäts-, Kosten- und Terminvorgaben des Auftraggebers 10 % (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise Power-Point und pdf-Datei zu erfolgen.) Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut = 5 Punkte - gut = 4 Punkte - befriedigend = 3 Punkte - ausreichend = 2 Punkte - mangelhaft = 1 Punkt Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern des Landkreises Gifhorn und Vertreter(n) der Nutzer (Biosphärenreservatsverwaltung). Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.
Mit dem Angebot ist ein Honorarangebot für die Technische Ausrüstung HLS auf Grundlage des beigefügten Honorarpreisblatts abzugeben. In dem Honorarpreisblatt sind die gemäß den Regelungen des Vertrags auf Grundlage des vorliegenden Kostenrahmens ermittelten anrechenbaren Kosten bereits vorgegeben. Durch den Bieter sind in das Formblatt folgende Angaben einzutragen: - Honorarzone - Honorarsatz - Grundhonorar (100 %) - Nebenkostenpauschale - ggf. Bewertung der Leistungsphasen - Zuschlag oder Abschlag auf das ermittelte Honorar - Bepreisung besondere Leistungen - Stundensätze Durch einen entsprechenden Zuschlag oder Abschlag auf das vorgegebene Honorar kann eine Anpassung des Honorars vorgenommen werden. Das Kriterium 4 - Honorar wird wie folgt gewertet: Das angebotene Honorar bildet die Wertungssumme: - 5 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme - 0 Punkte erhält ein Angebot, welches das 2-fache der niedrigsten Wertungssumme übersteigt. - Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Wertungssummen erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.
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Objektplanung Gebäude und Innenräume
Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen der - Objektplanung für Gebäude und Innenräume (Los 1), einschließlich der Leistungen zum Brandschutz gemäß AHO Schriftenreihe Nr. 17 (Stand 2022), Leistungsphasen 1 bis 8 - Fachplanung der Tragwerksplanung (Los 2), - Fachplanung der Technischen Ausrüstung - Heizung/Lüftung/Sanitär (HLS) (Los 3), - Fachplanung der Technischen Ausrüstung - Elektrotechnik (ELT) (Los 4) - Objektplanung Freianlagen (Los 5) Es erfolgt eine Aufteilung der Planungsleistungen in 5 Lose. Eine Bewerbung ist auf nur ein Los wie auch auf mehrere/alle Lose zulässig. Los 1: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 Los 2: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 6 Los 3: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Technische Ausrüstung HLS (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9, für: o Anlagengruppe 1 (Abwasser- und Wasseranlagen exkl. Gasanlagen) o Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen) o Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen) o Anlagengruppe 7 (Nutzungsspezifische oder verfahrenstechnische Anlagen) o Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation für HLS) Los 4: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Technische Ausrüstung ELT (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9, für: o Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen) o Anlagengruppe 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) o Anlagengruppe 6 (Förderanlagen) o Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation für ELT) Los 5: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Objektplanung Freianlagen (§§ 39 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
71000000 — Servicii de arhitectura, de constructii, de inginerie si de inspectie
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Fachplanung Tragwerksplanung
Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen der - Objektplanung für Gebäude und Innenräume (Los 1), einschließlich der Leistungen zum Brandschutz gemäß AHO Schriftenreihe Nr. 17 (Stand 2022), Leistungsphasen 1 bis 8 - Fachplanung der Tragwerksplanung (Los 2), - Fachplanung der Technischen Ausrüstung - Heizung/Lüftung/Sanitär (HLS) (Los 3), - Fachplanung der Technischen Ausrüstung - Elektrotechnik (ELT) (Los 4) - Objektplanung Freianlagen (Los 5) Es erfolgt eine Aufteilung der Planungsleistungen in 5 Lose. Eine Bewerbung ist auf nur ein Los wie auch auf mehrere/alle Lose zulässig. Los 1: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 Los 2: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 6 Los 3: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Technische Ausrüstung HLS (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9, für: o Anlagengruppe 1 (Abwasser- und Wasseranlagen exkl. Gasanlagen) o Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen) o Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen) o Anlagengruppe 7 (Nutzungsspezifische oder verfahrenstechnische Anlagen) o Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation für HLS) Los 4: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Technische Ausrüstung ELT (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9, für: o Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen) o Anlagengruppe 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) o Anlagengruppe 6 (Förderanlagen) o Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation für ELT) Los 5: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Objektplanung Freianlagen (§§ 39 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
71000000 — Servicii de arhitectura, de constructii, de inginerie si de inspectie
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Fachplanung Technische Ausrüstung HLS
Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen der - Objektplanung für Gebäude und Innenräume (Los 1), einschließlich der Leistungen zum Brandschutz gemäß AHO Schriftenreihe Nr. 17 (Stand 2022), Leistungsphasen 1 bis 8 - Fachplanung der Tragwerksplanung (Los 2), - Fachplanung der Technischen Ausrüstung - Heizung/Lüftung/Sanitär (HLS) (Los 3), - Fachplanung der Technischen Ausrüstung - Elektrotechnik (ELT) (Los 4) - Objektplanung Freianlagen (Los 5) Es erfolgt eine Aufteilung der Planungsleistungen in 5 Lose. Eine Bewerbung ist auf nur ein Los wie auch auf mehrere/alle Lose zulässig. Los 1: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 Los 2: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 6 Los 3: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Technische Ausrüstung HLS (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9, für: o Anlagengruppe 1 (Abwasser- und Wasseranlagen exkl. Gasanlagen) o Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen) o Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen) o Anlagengruppe 7 (Nutzungsspezifische oder verfahrenstechnische Anlagen) o Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation für HLS) Los 4: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Technische Ausrüstung ELT (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9, für: o Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen) o Anlagengruppe 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) o Anlagengruppe 6 (Förderanlagen) o Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation für ELT) Los 5: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Objektplanung Freianlagen (§§ 39 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
71000000 — Servicii de arhitectura, de constructii, de inginerie si de inspectie
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Fachplanung Technische Ausrüstung ELT
Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen der - Objektplanung für Gebäude und Innenräume (Los 1), einschließlich der Leistungen zum Brandschutz gemäß AHO Schriftenreihe Nr. 17 (Stand 2022), Leistungsphasen 1 bis 8 - Fachplanung der Tragwerksplanung (Los 2), - Fachplanung der Technischen Ausrüstung - Heizung/Lüftung/Sanitär (HLS) (Los 3), - Fachplanung der Technischen Ausrüstung - Elektrotechnik (ELT) (Los 4) - Objektplanung Freianlagen (Los 5) Es erfolgt eine Aufteilung der Planungsleistungen in 5 Lose. Eine Bewerbung ist auf nur ein Los wie auch auf mehrere/alle Lose zulässig. Los 1: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 Los 2: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 6 Los 3: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Technische Ausrüstung HLS (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9, für: o Anlagengruppe 1 (Abwasser- und Wasseranlagen exkl. Gasanlagen) o Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen) o Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen) o Anlagengruppe 7 (Nutzungsspezifische oder verfahrenstechnische Anlagen) o Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation für HLS) Los 4: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Technische Ausrüstung ELT (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9, für: o Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen) o Anlagengruppe 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) o Anlagengruppe 6 (Förderanlagen) o Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation für ELT) Los 5: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Objektplanung Freianlagen (§§ 39 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
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Objektplanung Freianlagen
Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen der - Objektplanung für Gebäude und Innenräume (Los 1), einschließlich der Leistungen zum Brandschutz gemäß AHO Schriftenreihe Nr. 17 (Stand 2022), Leistungsphasen 1 bis 8 - Fachplanung der Tragwerksplanung (Los 2), - Fachplanung der Technischen Ausrüstung - Heizung/Lüftung/Sanitär (HLS) (Los 3), - Fachplanung der Technischen Ausrüstung - Elektrotechnik (ELT) (Los 4) - Objektplanung Freianlagen (Los 5) Es erfolgt eine Aufteilung der Planungsleistungen in 5 Lose. Eine Bewerbung ist auf nur ein Los wie auch auf mehrere/alle Lose zulässig. Los 1: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 Los 2: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 6 Los 3: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Technische Ausrüstung HLS (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9, für: o Anlagengruppe 1 (Abwasser- und Wasseranlagen exkl. Gasanlagen) o Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen) o Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen) o Anlagengruppe 7 (Nutzungsspezifische oder verfahrenstechnische Anlagen) o Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation für HLS) Los 4: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Technische Ausrüstung ELT (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9, für: o Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen) o Anlagengruppe 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) o Anlagengruppe 6 (Förderanlagen) o Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation für ELT) Los 5: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Objektplanung Freianlagen (§§ 39 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
71000000 — Servicii de arhitectura, de constructii, de inginerie si de inspectie
Rezultate și atribuiri TED
LOT-0001134.809,10 EUR
Câștigător: SEIDL HEINECKE ARCHITEKTEN PartG mbB · CUI DE139417488
Contract 131 aug. 2026
LOT-000248.000,19 EUR
Câștigător: EHS beratende Ingenieure für Bauwesen GmbH · CUI DE811806052
Contract 231 aug. 2026
LOT-000350.252,74 EUR
Câștigător: WIEDEMANN Planung und Beratung GmbH · CUI DE815478011
Contract 331 aug. 2026
LOT-000442.381,59 EUR
Câștigător: Elektroplanung Will GmbH · CUI DE315797201
Contract 431 aug. 2026
LOT-000559.447,01 EUR
Câștigător: Hammerich Landschaftsarchitektur · CUI DE303428894
Contract 531 aug. 2026
Detalii licitație
Descriere
Das länderübergreifende UNESCO Biosphärenreservat Drömling wurde im Juni 2023 mit einer Gesamtfläche von 45.370 ha von der UNESCO anerkannt und erstreckt sich zu rd. 1/4 auf Niedersächsischem Gebiet und zu 3/4 auf Sachsen-Anhaltinischem Gebiet. Aufbauend auf das Naturschutzgroßprojekt "Niedersächsischer Drömling" (2002-2012) und im Hinblick auf das länderübergreifende UNESCO-Biosphärenreservat soll zur Förderung und Verfestigung der Akzeptanz von Erhaltungs-, Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen von Lebensräumen sowie entsprechenden Arten ein Informations- und Anlaufpunkt für Besucher und Bevölkerung geschaffen werden. Die Gebietskörperschaften im Niedersächsischen Drömling, der Landkreis Helmstedt und die Stadt Wolfsburg unter der Federführung des Landkreises Gifhorn sowie das Land Niedersachsen - als ehemaliger Projektträger des GR-Projektes - sind sich gemeinsam mit der Biosphärenreservatsverwaltung einig, dass der Aufbau eines Informationshauses am Standort Rühen auf dem Gelände der ehemaligen Zollstation am Mittellandkanal von herausragender Bedeutung für die weitere naturschutzfachliche und regionale Entwicklung im Drömling ist. Der Standort Rühen für das geplante Informationshaus ist als äußerst ideal zu bezeich-nen. Er liegt mitten im Natura 2000 Gebiet direkt am Mittellandkanal und damit erreichbar für den zunehmend beliebten Wassertourismus. Die direkte Lage an der Bundesstraße B244 mit Parkmöglichkeiten bietet eine sehr gute verkehrstechnische Anbindung. Durch die entlang des Mittelandkanals begleitenden Radwege sowie des nahen Allerradweges ist das Informationshaus von den Städten wie Braunschweig, Wolfsburg, Calvörde und Magdeburg mit dem Fahrrad zu erreichen und im Rahmen des Fahrradtourismus ein attraktives Ziel. Zur Verwirklichung wurde 2020-2022 gemeinsam mit allen regionalen Akteuren eine konzeptionelle Planung, im Rahmen der EU-Förderrichtlinie Landschaftswerte zum Aufbau eines Informationshauses zur Besucherlenkung im FFH- und EU-Vogelschutzgebiet Drömling am Standort der ehemaligen Zollstation am Mittellandkanal bei Rühen erarbeitet. In Abstimmung mit dem Niedersächsischen Umweltministerium erfolgt nun die Errichtung des "Drömlinghaus Rühen" in zwei Projekt-Bausteinen mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) über die EU-Förderrichtlinie "Landschaftswerte 2.0". Der erste Baustein beinhaltet den Neubau des Gebäudes und der Außenanlagen einschließlich Pavillons und Aussichtsturm und der zweite Baustein bildet die Ausstattung des Drömlingshaus und die Konzeption und Errichtung der Dauerausstellung einschließlich der Informationselemente im Außengelände, welches nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist. Die Biosphärenreservatsverwaltung (BRV) wird als Kooperationspartner das Drömlingshaus nach Fertigstellung betreiben. Weitergehende Informationen können der den Vergabeunterlagen beigefügten Projektbeschreibung entnommen werden. Das Raumprogramm/der Raumbedarf kann wie folgt zusammengefasst werden: Konzept des Drömlingshaus: Eingeschossiger Bau mit teilbegrünter Dachterrasse, PV-Module auf allen Dächern Foyer mit 38 m² Flurbereich mit 18 m² Ausstellungsbereich mit 68 m² Lager/Technikbereich 33 m² Büro des Rangers 18 m² Sanitärräume 16 m² Die Ausstellungsfläche ist multifunktional konzipiert mit Dioramen an den Außenwänden und beweglichen Schaukästen im Raum sowie einer variablen Bestuhlung (Tische und Stühle) und Trennwand, so dass sich unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten anbieten: Vorträge, Diskussionsrunden, Schulungen, Experimentier- und Forschungsarbeit. etc. Außenanlagen des Drömlingshaus: Freiluft-Klassenzimmer Garage (vorhanden) 2 Pavillons (1x Info und 1x Aufenthalt) Sitz- und Rastplätze Fahrradständer mit E-Bikeladestation/Verleih Aussichtsturm Die geschätzten Gesamtkosten für das Drömmlinghaus Rühen werden auf rund 2,87 Mio. EUR (brutto) geschätzt. Davon fallen ca. 2,22 Mio. EUR auf den Neubau des Drömlingshaus inklusive Außenanlagen und ca. 653.500 EUR auf die Ausstellung und Ausstattung des Drömlingshaus. Die Fertigstellung ist bis 2028 geplant.
Căutări relevante pentru 619082-2026
Legături interne utile pentru CPV, autoritate și expresiile principale din denumirea procedurii.