Anunțul 619489-2026 pentru Germania – Servicii privind mediul – Untersuchungen zur biologischen Vielfalt mit der Umweltprobenbank - TrendDNA 2.0 este publicat de Umweltbundesamt și este încadrat la codul CPV 90700000.
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Der Angebotsbruttopreis (Wertungssumme aus dem Angebotsformular/Preisblatt) wird durch die jeweils erreichte Qualitätspunktzahl (qualitative Kriterien) dividiert. Hierdurch erhält man einen Preis pro Leistungspunkt (sogenannter Punktpreis). Das Angebot mit dem niedrigsten Punktpreis erhält den Zuschlag.
Award criterion description LOT
Mit dem Angebot sind eindeutige und nachvollziehbare Ausführungen zu machen, die eine Beurteilung der in der Leistungsbeschreibung definierten Bewertungskriterien (insbesondere konkrete Umsetzungs-/Lösungsvorschläge, fachliche Ansätze, Methodisches Vorgehen, Projektorganisation) ermöglichen. Diese Ausführungen des Bieters sind Grundlage für die Bewertung. Die Wertung der Ausführungen des Bieters richtet sich danach, wie vollständig, fundiert, präzise und explizit der Bieter die an ihn gerichteten Anforderungen jeweils aufgreift und überzeugend darstellt und wie die beschriebene Vorgehensweise eine qualitätsvolle Leistungserbringung erwarten lässt. Die Beurteilung der Nachhaltigkeitsmaßnahmen erfolgt anhand Umfang und Wertigkeit der ökologischern, ökonomischen und/oder sozialen Maßnahmen (in Zusammenhang mit dem Auftrag). Das Nicht-Erreichen ggf. vorgegebener Mindestpunkte führt zum Ausschluss des Angebotes. . Die qualitativen Einzelkriterien sind abschließend in der Leistungsbeschreibung unter Ziffer 8 aufgeführt.
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
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Mit dem Angebot sind eindeutige und nachvollziehbare Ausführungen zu machen, die eine Beurteilung der in der Leistungsbeschreibung definierten Bewertungskriterien (insbesondere konkrete Umsetzungs-/Lösungsvorschläge, fachliche Ansätze, Methodisches Vorgehen, Projektorganisation) ermöglichen. Diese Ausführungen des Bieters sind Grundlage für die Bewertung. Die Wertung der Ausführungen des Bieters richtet sich danach, wie vollständig, fundiert, präzise und explizit der Bieter die an ihn gerichteten Anforderungen jeweils aufgreift und überzeugend darstellt und wie die beschriebene Vorgehensweise eine qualitätsvolle Leistungserbringung erwarten lässt. Die Beurteilung der Nachhaltigkeitsmaßnahmen erfolgt anhand Umfang und Wertigkeit der ökologischern, ökonomischen und/oder sozialen Maßnahmen (in Zusammenhang mit dem Auftrag). Das Nicht-Erreichen ggf. vorgegebener Mindestpunkte führt zum Ausschluss des Angebotes. . Die qualitativen Einzelkriterien sind abschließend in der Leistungsbeschreibung unter Ziffer 8 aufgeführt.
Brutto-Angebotspreis
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten während der Ausführung des Auftrages (ökologische, ökonomische und soziale Nachhaltigkeit): Freiwillige Selbstverpflichtung zur Vermeidung und Reduzierung schädlicher Klimawirkung bzw. Einhaltung weiterer Nachhaltigkeitsaspekte sowie ggf. ergänzend die freiwillige Selbstverpflichtung zur Kompensation schädlicher Klimawirkung (Sollte der Anbieter den Auftrag nachhaltig ausführen, werden im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Angebote Punkte vergeben)
qualitative/konzeptionelle Bewertungskriterien, Nachhaltigkeitsaspekte
Universitaet Duisburg-Essen
Der Angebotsbruttopreis (Wertungssumme aus dem Angebotsformular/Preisblatt) wird durch die jeweils erreichte Qualitätspunktzahl (qualitative Kriterien) dividiert. Hierdurch erhält man einen Preis pro Leistungspunkt (sogenannter Punktpreis). Das Angebot mit dem niedrigsten Punktpreis erhält den Zuschlag.
Das TrendDNA 2.0 Projekt wird im Routinebetrieb genetische und digitale Analysen einsetzen, um die Entwicklung der biologischen Vielfalt über den gesamten Zeitraum der Umweltproben abzubilden, indikatorbasiert zu bewerten und Prognosen für künftige Entwicklungen abzuleiten. . Die genetischen Arbeiten der Umweltprobenbank werden fortgesetzt, um die biologische Vielfalt der Ökosysteme zu untersuchen und historische Wissenslücken zu füllen. Die Methoden und Bewertungsansätze werden weiterentwickelt und die Ergebnisse zur Information der allgemeinen Öffentlichkeit, Behörden und Politik aufgearbeitet. Dazu wird das Projekt drei wesentliche Fragen beantworten: . Wie kann die Umweltprobenbank - qualitativ hochwertige Daten zu dem Zustand und der lang- und kurzfristigen Veränderung der biologischen Vielfalt zur Verfügung stellen und bewerten, - die behördliche Bewertung und Umweltbeobachtung der biologischen Vielfalt der Binnengewässer und Böden unterstützen, - die Öffentlichkeit, Behörden und Politik über den Zustand und die Veränderung der biologischen Vielfalt adressatengerecht informieren, so dass die Daten gesucht werden? . Das Projekt wird die Transformation der behördlichen Umweltbeobachtung in Deutschland mit Daten, Methoden- und Bewertungskompetenz unterstützen. Der Schwerpunkt liegt auf den behördlichen Programmen für Böden- und Binnengewässer, wo Bund und Länder bereits genetische Verfahren prüfen, insbesondere mit (e)DNA Metabarcoding Verfahren. Dort können die zeitlichen Trends der Umweltprobenbank flächenhafte Untersuchungen gezielt ergänzen und historische Referenzen liefern. Um den Beteiligungsprozess zu optimieren, tauschen sich die AN eng mit einem Begleitkreis ausgewählter Behörden und Institutionen aus. . Für die Bewertung der Projektdaten werden die Indikatoren etablierter Umweltbeobachtungsprogramme genutzt und neue aussagekräftige Maßstäbe für Umweltveränderungen entwickelt. Ein statistischer Methodenkoffer ermöglicht eine einheitliche Aus- und Bewertung der genetischen Daten - auch im Kontext anderer Umweltinformationen. Die AN prüfen im Austausch mit dem KI-Labor des Umweltressorts die Verwendung KI basierter Methoden. . Die AN entwickeln Verfahren um kurzfristige Veränderungen der Gewässer zu erfassen und in den historischen Kontext der Langzeitreihen zu setzen. Dazu werden Schwebstoff-Monatsproben der Gewässer in das Programm integriert und die Verwendung von Wasserproben geprüft. . Die AN erarbeiten ein Datenmanagementkonzept für die Speicherung, Interoperabilität und Weiterverwertung der Daten. Ein Dashboard wird die öffentliche Wahrnehmung der Umweltprobenbank unterstützen. Dazu werden Ansätze eines weiteren Umweltprobenbank Projektes - 1H-ESB Water - integriert. Die Bietenden sind aufgefordert, Teile der Leistungen nach Möglichkeit so zu formulieren und zu planen, dass sie die akademische Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses unterstützen. Weiterhin erarbeiten die AN eine Strategie, um die Ergebnisse des Vorhabens in wissenschaftlichen Fachzeitschriften zu veröffentlichen. . Die näheren fachlichen Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Es wird der (fiktive) Brutto-Gesamtpreis gemäß Preisblatt herangezogen.
Untersuchungen zur biologischen Vielfalt mit der Umweltprobenbank - TrendDNA 2.0
Vergabekammern des Bundes
Die Umweltprobenbank des Bundes stellt seit Mitte der 1990er Jahre durch die systematische Archivierung von Umweltproben aus unterschiedlichen Ökosystemen in Deutschland eine belastbare Grundlage für zeitlich hochaufgelöste Umweltanalysen bereit. Aufbauend auf den im Projekt TrendDNA entwickelten und erprobten, qualitätsgesicherten Workflows zur Anwendung genetischer Methoden in der Umweltprobenbank sollen DNA Metabarcoding Verfahren nun in das Routineprogramm überführt und weiter fachlich konsolidiert werden. Damit leistet die Umweltprobenbank einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung der Nationalen Biodiversitätsstrategie, zur Weiterentwicklung der behördlichen Umweltbeobachtung mit genetischen Methoden sowie zur Prüfung neuer Indikatoren für den Gewässer-, Boden- und Klimaschutz. In den kommenden vier Jahren sollen Auftragnehmende (AN) in dem TrendDNA 2.0 Projekt genetische Analysen an Archiv- und Neu Proben der UPB durchführen, methodisch weiterentwickeln und für die Bewertung der Biodiversitätsentwicklung aufbereiten.
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Untersuchungen zur biologischen Vielfalt mit der Umweltprobenbank - TrendDNA 2.0
Das TrendDNA 2.0 Projekt wird im Routinebetrieb genetische und digitale Analysen einsetzen, um die Entwicklung der biologischen Vielfalt über den gesamten Zeitraum der Umweltproben abzubilden, indikatorbasiert zu bewerten und Prognosen für künftige Entwicklungen abzuleiten. . Die genetischen Arbeiten der Umweltprobenbank werden fortgesetzt, um die biologische Vielfalt der Ökosysteme zu untersuchen und historische Wissenslücken zu füllen. Die Methoden und Bewertungsansätze werden weiterentwickelt und die Ergebnisse zur Information der allgemeinen Öffentlichkeit, Behörden und Politik aufgearbeitet. Dazu wird das Projekt drei wesentliche Fragen beantworten: . Wie kann die Umweltprobenbank - qualitativ hochwertige Daten zu dem Zustand und der lang- und kurzfristigen Veränderung der biologischen Vielfalt zur Verfügung stellen und bewerten, - die behördliche Bewertung und Umweltbeobachtung der biologischen Vielfalt der Binnengewässer und Böden unterstützen, - die Öffentlichkeit, Behörden und Politik über den Zustand und die Veränderung der biologischen Vielfalt adressatengerecht informieren, so dass die Daten gesucht werden? . Das Projekt wird die Transformation der behördlichen Umweltbeobachtung in Deutschland mit Daten, Methoden- und Bewertungskompetenz unterstützen. Der Schwerpunkt liegt auf den behördlichen Programmen für Böden- und Binnengewässer, wo Bund und Länder bereits genetische Verfahren prüfen, insbesondere mit (e)DNA Metabarcoding Verfahren. Dort können die zeitlichen Trends der Umweltprobenbank flächenhafte Untersuchungen gezielt ergänzen und historische Referenzen liefern. Um den Beteiligungsprozess zu optimieren, tauschen sich die AN eng mit einem Begleitkreis ausgewählter Behörden und Institutionen aus. . Für die Bewertung der Projektdaten werden die Indikatoren etablierter Umweltbeobachtungsprogramme genutzt und neue aussagekräftige Maßstäbe für Umweltveränderungen entwickelt. Ein statistischer Methodenkoffer ermöglicht eine einheitliche Aus- und Bewertung der genetischen Daten - auch im Kontext anderer Umweltinformationen. Die AN prüfen im Austausch mit dem KI-Labor des Umweltressorts die Verwendung KI basierter Methoden. . Die AN entwickeln Verfahren um kurzfristige Veränderungen der Gewässer zu erfassen und in den historischen Kontext der Langzeitreihen zu setzen. Dazu werden Schwebstoff-Monatsproben der Gewässer in das Programm integriert und die Verwendung von Wasserproben geprüft. . Die AN erarbeiten ein Datenmanagementkonzept für die Speicherung, Interoperabilität und Weiterverwertung der Daten. Ein Dashboard wird die öffentliche Wahrnehmung der Umweltprobenbank unterstützen. Dazu werden Ansätze eines weiteren Umweltprobenbank Projektes - 1H-ESB Water - integriert. Die Bietenden sind aufgefordert, Teile der Leistungen nach Möglichkeit so zu formulieren und zu planen, dass sie die akademische Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses unterstützen. Weiterhin erarbeiten die AN eine Strategie, um die Ergebnisse des Vorhabens in wissenschaftlichen Fachzeitschriften zu veröffentlichen. . Die näheren fachlichen Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
90700000 — Servicii privind mediul
Rezultate și atribuiri TED
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Câștigător: Universitaet Duisburg-Essen · CUI DE811272995
Contract TrendDNA2.08 sept. 2026
Detalii licitație
Descriere
Die Umweltprobenbank des Bundes stellt seit Mitte der 1990er Jahre durch die systematische Archivierung von Umweltproben aus unterschiedlichen Ökosystemen in Deutschland eine belastbare Grundlage für zeitlich hochaufgelöste Umweltanalysen bereit. Aufbauend auf den im Projekt TrendDNA entwickelten und erprobten, qualitätsgesicherten Workflows zur Anwendung genetischer Methoden in der Umweltprobenbank sollen DNA Metabarcoding Verfahren nun in das Routineprogramm überführt und weiter fachlich konsolidiert werden. Damit leistet die Umweltprobenbank einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung der Nationalen Biodiversitätsstrategie, zur Weiterentwicklung der behördlichen Umweltbeobachtung mit genetischen Methoden sowie zur Prüfung neuer Indikatoren für den Gewässer-, Boden- und Klimaschutz. In den kommenden vier Jahren sollen Auftragnehmende (AN) in dem TrendDNA 2.0 Projekt genetische Analysen an Archiv- und Neu Proben der UPB durchführen, methodisch weiterentwickeln und für die Bewertung der Biodiversitätsentwicklung aufbereiten.
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Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten während der Ausführung des Auftrages (ökologische, ökonomische und soziale Nachhaltigkeit): Freiwillige Selbstverpflichtung zur Vermeidung und Reduzierung schädlicher Klimawirkung bzw. Einhaltung weiterer Nachhaltigkeitsaspekte sowie ggf. ergänzend die freiwillige Selbstverpflichtung zur Kompensation schädlicher Klimawirkung (Sollte der Anbieter den Auftrag nachhaltig ausführen, werden im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Angebote Punkte vergeben)