Anunțul 627483-2026 pentru Germania – Lucrări de instalare de ascensoare – EGS_EGHO_Aufzugsanlagen este publicat de Stadt Ludwigsburg și este încadrat la codul CPV 45313100.
Sinteză HarveyAI
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Nachforderungen von Unterlagen werden über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform kommuniziert. Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Missing info submission LOT
late-all | late-all
Procurement document id LOT
TenderDoc | TenderDoc
Requirement stage LOT
not-requ | not-requ
Selection criterion description LOT
Erklärung über die Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Es sind Angaben zu mindestens drei Referenzen aus den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren gemäß Formblatt KEV 179 "Eigenerklärungen zur Eignung" vorzulegen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind entsprechende Referenzbescheinigungen vorzulegen.
Bieterfragen sind bis spätestens zehn Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über das Vergabeportal einzureichen. Die Fragen werden rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet. Später eingehende Fragen können ggf. nicht mehr beantwortet werden. Alle rechtzeitig eingegangenen Fragen werden geprüft und in geeigneter Form beantwortet. Antworten erfolgen grundsätzlich in anonymisierter Form über das Vergabeportal, sodass alle Bieter gleichermaßen informiert sind. Eine individuelle Beantwortung außerhalb des Vergabeportals ist nicht möglich. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Fragen so früh wie möglich gestellt werden, um ausreichend Bearbeitungszeit zu ermöglichen. Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden- Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen sind vom Auftragnehmer sowie von allen eingesetzten Nachunternehmern und Verleihunternehmen einzuhalten und zu beachten. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich unter der in dieser Bekanntmachung angegebenen Internetadresse zum unentgeltlichen, uneingeschränkten, vollständigen und direkten elektronischen Abruf bereit. Sämtliche Bieterinformationen, Antworten auf Bieterfragen, Berichtigungen, Klarstellungen sowie gegebenenfalls ergänzende oder geänderte Vergabeunterlagen werden ausschließlich über die vorgenannte Vergabeplattform bereitgestellt. Die Bieter sind verpflichtet, sich regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Ablauf der Angebotsfrist über den aktuellen Stand der Vergabeunterlagen zu informieren und zu prüfen, ob ergänzende Informationen oder Änderungen veröffentlicht wurden. Sämtliche veröffentlichten Informationen und Unterlagen sind bei der Erstellung und Abgabe des Angebots zu berücksichtigen. Rechtsgrundlage: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere §§ 97 ff. sowie § 119 GWB,Vergabeverordnung (VgV), soweit einschlägig, Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A, Abschnitt 2 (VOB/A EU), Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG), Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG), Verordnung (EU) 2024/2509 (eForms), Richtlinie 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe.
Rezultate, atribuiri și contracte10
Award criterion description LOT
Preis zu Hundert Prozent. Bewertung des Zuschlagskriteriums Preis unter Berücksichtigung des Kombinationsrabatts (sog. Koppelungsnachlass) (1) Wertungsrelevant ist je Los zunächst der Brutto-Angebotspreis gemäß Leistungsverzeichnis bzw. Angebotsschreiben KEV 115.1 (B) Ang bzw. KEV 115.2 (B) Ang EU, dort Endbetrag einschließlich Umsatzsteuer ohne Nachlass. (2) Ein im Angebotsschreiben KEV 115.1 (B) Ang bzw. KEV 115.2 (B) Ang EU angebotener Preisnachlass ohne Bedingungen auf die Abrechnungssumme wird stets berücksichtigt. Der danach verbleibende Preis ist der Grundwertungspreis. (3) Nur für den Fall, dass der Bieter ein Angebot auf beide Lose abgibt, kann ein zusätzlicher Loskombinationsrabatt in Form eines Faktors angeboten werden. Dieser Kombinationsrabatt wird als Faktor auf den Grundwertungspreis je Los angewendet. Ein Faktor von 0,95 entspricht beispielsweise einem zusätzlichen Nachlass von 5 % auf den Grundwertungspreis. Der dadurch gebildete Kombinationswertungspreis wird jedoch nur berücksichtigt, wenn der betreffende Bieter unter Anwendung dieses Faktors in jedem Los der Loskombination jeweils den niedrigsten Preis anbietet. Maßgeblich ist somit eine Einzelbetrachtung jedes Loses; eine Wertung nach einem Gesamtpreis über beide Lose findet nicht statt. Ist die vorgenannte Voraussetzung nicht erfüllt, bleibt ausschließlich der Kombinationsfaktor dieses Bieters unberücksichtigt; sein Angebot wird mit dem Grundwertungspreis gewertet. Die Prüfung erfolgt erforderlichenfalls iterativ; nicht berücksichtigungsfähige Kombinationsrabatte scheiden aus und sperren das Nachrücken eines anderen berücksichtigungsfähigen Kombinationsrabatts nicht. Der unbedingte Preisnachlass nach KEV 115.1 (B) Ang bzw. KEV 115.2 (B) Ang EU bleibt in jedem Fall erhalten. Hinweis der Vergabestelle: Der Grundwertungspreis nach Ziffer (2) sowie der Faktor nach Ziffer (3) werden im Submissionsprotokoll nach § 14 EU Abs. 3, 6 VOB/A veröffentlicht. Aus Transparenzgründen werden die Bieter nach Bewertung des Zuschlagskriteriums Preis unter Berücksichtigung des Kombinationsrabatts nochmals über das Ergebnis der Wertungsentscheidung informiert.
(EGS) Erweiterungsbau Ganztag Schubartschule Eglosheim, Frankfurter Str. 30, 71634 Ludwigsburg
Place of performance city LOT
Ludwigsburg | Ludwigsburg
Place of performance city PROC
Ludwigsburg
Place of performance country LOT
DEU | DEU
Place of performance country PROC
DEU
Place of performance post code LOT
71634 | 71642
Clasificare CPV2
Main classification type LOT
cpv | cpv
Main classification type PROC
cpv
Căi de atac1
Review deadline description LOT
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (5.) ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage
Date de contact publicate în TED
22
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Textul integral publicat de TEDextinde
EGS_EGHO_Aufzugsanlagen
Eigenerklärung über die Mitgliedschaft bei der zuständigen Berufsgenossenschaft gemäß Formblatt KEV 179 "Eigenerklärungen zur Eignung". Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft bzw. des zuständigen Versicherungsträgers unter Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
Stadt Ludwigsburg
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (5.) ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage
Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister bzw. in die Handwerksrolle. Der Nachweis kann durch Vorlage eines entsprechenden Registerauszugs oder durch Eigenerklärung gemäß Formblatt KEV 179 "Eigenerklärungen zur Eignung" erfolgen. Auf Verlangen der Vergabestelle ist ein entsprechender Registerauszug vorzulegen.
630 kg/8 Pers. Seilaufzug maschinenraumlos baugleich / behindertenkonform
Erklärung über die durchschnittlich jährlich beschäftigten Arbeitskräfte in den vergangenen drei abgeschlossenen Kalenderjahren, gegliedert nach Lohngruppen, mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal, gemäß Formblatt KEV 179 "Eigenerklärungen zur Eignung". Auf Verlangen der Vergabestelle sind entsprechende Nachweise vorzulegen.
Erweiterungsbau Ganztag Schubartschule Eglosheim
LOS1 (EGS) Erweiterungsbau Ganztag Schubartschule Eglosheim, Frankfurter Str. 30, 71634 Ludwigsburg LOS 2 (EGHO) Erweiterungsbau Ganztag Grundschule Hoheneck, Ostertagstr. 7, 71642 Ludwigsburg
Erklärung über die Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Es sind Angaben zu mindestens drei Referenzen aus den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren gemäß Formblatt KEV 179 "Eigenerklärungen zur Eignung" vorzulegen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind entsprechende Referenzbescheinigungen vorzulegen.
Preis
Preis zu Hundert Prozent. Bewertung des Zuschlagskriteriums Preis unter Berücksichtigung des Kombinationsrabatts (sog. Koppelungsnachlass) (1) Wertungsrelevant ist je Los zunächst der Brutto-Angebotspreis gemäß Leistungsverzeichnis bzw. Angebotsschreiben KEV 115.1 (B) Ang bzw. KEV 115.2 (B) Ang EU, dort Endbetrag einschließlich Umsatzsteuer ohne Nachlass. (2) Ein im Angebotsschreiben KEV 115.1 (B) Ang bzw. KEV 115.2 (B) Ang EU angebotener Preisnachlass ohne Bedingungen auf die Abrechnungssumme wird stets berücksichtigt. Der danach verbleibende Preis ist der Grundwertungspreis. (3) Nur für den Fall, dass der Bieter ein Angebot auf beide Lose abgibt, kann ein zusätzlicher Loskombinationsrabatt in Form eines Faktors angeboten werden. Dieser Kombinationsrabatt wird als Faktor auf den Grundwertungspreis je Los angewendet. Ein Faktor von 0,95 entspricht beispielsweise einem zusätzlichen Nachlass von 5 % auf den Grundwertungspreis. Der dadurch gebildete Kombinationswertungspreis wird jedoch nur berücksichtigt, wenn der betreffende Bieter unter Anwendung dieses Faktors in jedem Los der Loskombination jeweils den niedrigsten Preis anbietet. Maßgeblich ist somit eine Einzelbetrachtung jedes Loses; eine Wertung nach einem Gesamtpreis über beide Lose findet nicht statt. Ist die vorgenannte Voraussetzung nicht erfüllt, bleibt ausschließlich der Kombinationsfaktor dieses Bieters unberücksichtigt; sein Angebot wird mit dem Grundwertungspreis gewertet. Die Prüfung erfolgt erforderlichenfalls iterativ; nicht berücksichtigungsfähige Kombinationsrabatte scheiden aus und sperren das Nachrücken eines anderen berücksichtigungsfähigen Kombinationsrabatts nicht. Der unbedingte Preisnachlass nach KEV 115.1 (B) Ang bzw. KEV 115.2 (B) Ang EU bleibt in jedem Fall erhalten. Hinweis der Vergabestelle: Der Grundwertungspreis nach Ziffer (2) sowie der Faktor nach Ziffer (3) werden im Submissionsprotokoll nach § 14 EU Abs. 3, 6 VOB/A veröffentlicht. Aus Transparenzgründen werden die Bieter nach Bewertung des Zuschlagskriteriums Preis unter Berücksichtigung des Kombinationsrabatts nochmals über das Ergebnis der Wertungsentscheidung informiert.
EGS Schubartschule
Bieterfragen sind bis spätestens zehn Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über das Vergabeportal einzureichen. Die Fragen werden rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet. Später eingehende Fragen können ggf. nicht mehr beantwortet werden. Alle rechtzeitig eingegangenen Fragen werden geprüft und in geeigneter Form beantwortet. Antworten erfolgen grundsätzlich in anonymisierter Form über das Vergabeportal, sodass alle Bieter gleichermaßen informiert sind. Eine individuelle Beantwortung außerhalb des Vergabeportals ist nicht möglich. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Fragen so früh wie möglich gestellt werden, um ausreichend Bearbeitungszeit zu ermöglichen. Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden- Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen sind vom Auftragnehmer sowie von allen eingesetzten Nachunternehmern und Verleihunternehmen einzuhalten und zu beachten. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich unter der in dieser Bekanntmachung angegebenen Internetadresse zum unentgeltlichen, uneingeschränkten, vollständigen und direkten elektronischen Abruf bereit. Sämtliche Bieterinformationen, Antworten auf Bieterfragen, Berichtigungen, Klarstellungen sowie gegebenenfalls ergänzende oder geänderte Vergabeunterlagen werden ausschließlich über die vorgenannte Vergabeplattform bereitgestellt. Die Bieter sind verpflichtet, sich regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Ablauf der Angebotsfrist über den aktuellen Stand der Vergabeunterlagen zu informieren und zu prüfen, ob ergänzende Informationen oder Änderungen veröffentlicht wurden. Sämtliche veröffentlichten Informationen und Unterlagen sind bei der Erstellung und Abgabe des Angebots zu berücksichtigen. Rechtsgrundlage: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere §§ 97 ff. sowie § 119 GWB,Vergabeverordnung (VgV), soweit einschlägig, Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A, Abschnitt 2 (VOB/A EU), Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG), Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG), Verordnung (EU) 2024/2509 (eForms), Richtlinie 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe.
EGHO Grundschule Hoheneck
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Formblatt KEV 179 "Eigenerklärungen zur Eignung"
Erweiterungsbau Ganztag Grundschule Hoheneck
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Aufzugsanlagen
(EGHO) Erweiterungsbau Ganztag Grundschule Hoheneck, Ostertagstr. 7, 71642 Ludwigsburg
Eintragung in das Handelsregister bzw. in die Handwerksrolle (Handwerkskarte) oder, soweit zutreffend, bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer. Der Nachweis kann durch Eigenerklärung gemäß KEV 179 erfolgen. Auf Verlangen ist ein entsprechender Registerauszug bzw. gleichwertiger Nachweis vorzulegen.
Nachforderungen von Unterlagen werden über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform kommuniziert. Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
(EGS) Erweiterungsbau Ganztag Schubartschule Eglosheim, Frankfurter Str. 30, 71634 Ludwigsburg
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