Anunțul 631584-2026 pentru Germania – Servicii imobiliare – Geschäftsbesorgungs- und Dienstleistungsvertrag este publicat de Stadt Oberriexingen și este încadrat la codul CPV 70000000.
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>> Zugänglichkeit zu Informationen im Vergabeverfahren: << Bereitstellung der Vergabeunterlagen - Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform bereitgestellt. Registrierung, Nutzung bestimmter Software - Bei einer Beteiligung am Vergabeverfahren muss eine eindeutige Bieterbezeichnung sowie eine elektronischen Adresse (Registrierung) angegeben werden. Die Registrierung hat über das Vergabeportal zu erfolgen. - Für die Rechtzeitigkeit der Registrierung, die Nutzung der Software (AI BIETERCOCKPIT) bei Angebotsabgabe und Abgabe von sonstigen Erklärungen etc. ist der Bewerber/Bieter verantwortlich. Abrufung von Informationen, Zugang von Informationen - Der Bewerber/Bieter ist für die Abrufung der bereitgestellten zusätzlichen Informationen (z.B. Antworten auf Bewerber- bzw. Bieterfragen), die sich aus dem Vergabeverfahren ergeben, eigenständig verantwortlich. Eine gesonderte Bekanntmachung erfolgt - soweit nicht gesetzlich oder im Rahmen der Vergabeverfahrensordnungen vorgeschrieben - nicht mehr. Gleiches gilt für etwaige Aufforderungen, Mitteilungen oder sonstigen Erklärungen gegenüber dem Bewerber/ Bieter. - Mitteilungen an den Bewerber/Bieter, die über die Vergabeplattform an den Bewerber/Bieter übermittelt werden, gelten mit der Bereitstellung auf der Vergabeplattform im Bereich des Bewerbers/Bieters als abgesendet. - Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, seinen Account auf der Vergabeplattform auf den Zugang von Informationen jeglicher Art hin zu kontrollieren. Mitteilungen an den Bewerber/Bieter (einschließlich Mitteilungen nach § 134 GWB) werden über das Bewerber-/Bieterpostfach der Vergabeplattform bereitgestellt. Das Bewerber-/Bieterpostfach der Vergabeplattform hat die Funktion eines (elektronischen) Briefkastens. Mit Bereitstellung der Mitteilung im Bieterpostfach auf der Vergabeplattform gehen die Mitteilungen dem Bewerber/Bieter zu. Der Bewerber/Bieter ist für die Kontrolle des Bewerber-/Bieterpostfachs der Vergabeplattform eigenverantwortlich zuständig. Der Bewerber/Bieter hat unabhängig vom Zugang zusätzlicher Nachrichten über einen Posteingang im Bewerber-/Bieterpostfach dieses selbständig auf das Vorhandensein von Mitteilungen zu kontrollieren. Verwendung der Vergabeplattform, technische Anforderungen, Verwendung technischer Mittel, Verantwortlichkeiten der Benutzung - Der Bewerber/Bieter ist für die Eignung der von ihm verwendeten technischen Mittel verantwortlich. - Der Bewerber/Bieter ist für den rechtzeitigen, vollständigen und fristgemäßen Zugang seiner Erklärungen verantwortlich. Der Bewerber/Bieter trägt damit grundsätzlich das Übermittlungsrisiko, es sei denn, dass der Bewerber/Bieter die unvollständige oder verspätete Übermittlung nicht zu vertreten hat. Der Nachweis obliegt dem Bewerber/Bieter. - Der Bewerber/Bieter hat die technischen Hinweise des Vergabeplattformbetreibers zu beachten, zu berücksichtigen und einzuhalten. Notfalls hat sich der Bewerber/Bieter rechtzeitig mit dem technischen Support des Betreibers der Vergabeplattform in Verbindung zu setzen. - Der Bewerber/Bieter wird darauf hingewiesen, dass die maximale Dateimenge des Angebots 300 MB beträgt. - Der Bewerber/Bieter hat die Systemvoraussetzungen für die ordnungsgemäße Verwendung der Vergabeplattform, insbesondere der Down- und Uploadfunktionen und der sonstigen Anwendungen der verwendeten Vergabeplattform sowie die weiteren Nutzungsbedingungen des Betreibers der Vergabeplattform zu beachten und einzuhalten. - Der Bewerber/Bieter hat sich rechtzeitig vor dem Hochladen von Unterlagen - insbesondere bei fristgebundenen Erklärungen - zu vergewissern, dass eine von Seiten des Bewerbers/ Bieters ungestörte Übermittlung der Erklärungen möglich ist, dazu gehört u.a. die Beachtung der Vorgaben zur Beschränkung der maximalen Gesamtdateimenge und der Folgen bei einer Überschreitung sowie der rechtzeitige Beginn mit der Übermittlung.
Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt im Rahmen der gesetzlichen zulässigen Bedingungen.
Missing info submission LOT
late-all
Procurement document id LOT
TenderDoc
Requirement stage LOT
not-requ
Selection criteria second stage invite LOT
true | false | false | false | false
Selection criterion description LOT
Referenzen (Unternehmen, Eignung): Nachweis mehrerer, in Summe geeigneter Erfahrungen in den letzten Jahren, insbesondere getrennt nach (a) Projektsteuerung/Revitalisierung im Bestand sowie (b) kaufmännischer/technischer Gebäude- und Mietverwaltung. Die Referenzen können aus unterschiedlichen Projekten stammen; ein "1:1-Vergleichsprojekt" wird nicht vorausgesetzt. Personelle Leistungsfähigkeit: Benennung eines Projektteams mit Schlüsselpersonen (Projektleitung, technische Leitung, kaufmännische Leitung, Vermietung/Property Management).
>> Es sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: << Die nachfolgenden Kriterien sind als Eignungsnachweise vorgesehen: • Unternehmensdarstellung; Nachweis der Eintragung in Berufs-/Handelsregister. • Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB. • Berufshaftpflichtversicherung (Vermögensschaden-/Betriebshaftpflicht) in angemessener Höhe. • Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre). • Referenzen (Unternehmen, Eignung): Nachweis mehrerer, in Summe geeigneter Erfahrungen in den letzten Jahren, insbesondere getrennt nach (a) Projektsteuerung/Revitalisierung im Bestand sowie (b) kaufmännischer/technischer Gebäude- und Mietverwaltung. Die Referenzen können aus unterschiedlichen Projekten stammen; ein "1:1-Vergleichsprojekt" wird nicht vorausgesetzt. • Personelle Leistungsfähigkeit: Benennung eines Projektteams mit Schlüsselpersonen (Projektleitung, technische Leitung, kaufmännische Leitung, Vermietung/Property Management). • Formblatt Unternehmensdaten/Ansprechpartner (Anlage C1) • Eigenerklärungen (Anlage C2) • Konzeptfragekatalog (Anlage B) • Projektteam (Anlage C4) • Preisblatt (Anlage C5). Die von der Stadt vorgegebenen Kalkulationsannahmen (Basisszenario) sind verbindlich zugrunde zu legen, um die Vergleichbarkeit der wertungsrelevanten Honorare sicherzustellen • Nachweise/Referenzen Anlage C3) • Nachweise Berufshaftpflichtversicherung • Nachweise Umsatz der letzten 3 Geschäftsjähre >> Zugänglichkeit zu Informationen im Vergabeverfahren: << Bereitstellung der Vergabeunterlagen - Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform bereitgestellt. Registrierung, Nutzung bestimmter Software - Bei einer Beteiligung am Vergabeverfahren muss eine eindeutige Bieterbezeichnung sowie eine elektronischen Adresse (Registrierung) angegeben werden. Die Registrierung hat über das Vergabeportal zu erfolgen. - Für die Rechtzeitigkeit der Registrierung, die Nutzung der Software (AI BIETERCOCKPIT) bei Angebotsabgabe und Abgabe von sonstigen Erklärungen etc. ist der Bewerber/Bieter verantwortlich. Abrufung von Informationen, Zugang von Informationen - Der Bewerber/Bieter ist für die Abrufung der bereitgestellten zusätzlichen Informationen (z.B. Antworten auf Bewerber- bzw. Bieterfragen), die sich aus dem Vergabeverfahren ergeben, eigenständig verantwortlich. Eine gesonderte Bekanntmachung erfolgt - soweit nicht gesetzlich oder im Rahmen der Vergabeverfahrensordnungen vorgeschrieben - nicht mehr. Gleiches gilt für etwaige Aufforderungen, Mitteilungen oder sonstigen Erklärungen gegenüber dem Bewerber/ Bieter. - Mitteilungen an den Bewerber/Bieter, die über die Vergabeplattform an den Bewerber/Bieter übermittelt werden, gelten mit der Bereitstellung auf der Vergabeplattform im Bereich des Bewerbers/Bieters als abgesendet. - Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, seinen Account auf der Vergabeplattform auf den Zugang von Informationen jeglicher Art hin zu kontrollieren. Mitteilungen an den Bewerber/Bieter (einschließlich Mitteilungen nach § 134 GWB) werden über das Bewerber-/Bieterpostfach der Vergabeplattform bereitgestellt. Das Bewerber-/Bieterpostfach der Vergabeplattform hat die Funktion eines (elektronischen) Briefkastens. Mit Bereitstellung der Mitteilung im Bieterpostfach auf der Vergabeplattform gehen die Mitteilungen dem Bewerber/Bieter zu. Der Bewerber/Bieter ist für die Kontrolle des Bewerber-/Bieterpostfachs der Vergabeplattform eigenverantwortlich zuständig. Der Bewerber/Bieter hat unabhängig vom Zugang zusätzlicher Nachrichten über einen Posteingang im Bewerber-/Bieterpostfach dieses selbständig auf das Vorhandensein von Mitteilungen zu kontrollieren. Verwendung der Vergabeplattform, technische Anforderungen, Verwendung technischer Mittel, Verantwortlichkeiten der Benutzung - Der Bewerber/Bieter ist für die Eignung der von ihm verwendeten technischen Mittel verantwortlich. - Der Bewerber/Bieter ist für den rechtzeitigen, vollständigen und fristgemäßen Zugang seiner Erklärungen verantwortlich. Der Bewerber/Bieter trägt damit grundsätzlich das Übermittlungsrisiko, es sei denn, dass der Bewerber/Bieter die unvollständige oder verspätete Übermittlung nicht zu vertreten hat. Der Nachweis obliegt dem Bewerber/Bieter. - Der Bewerber/Bieter hat die technischen Hinweise des Vergabeplattformbetreibers zu beachten, zu berücksichtigen und einzuhalten. Notfalls hat sich der Bewerber/Bieter rechtzeitig mit dem technischen Support des Betreibers der Vergabeplattform in Verbindung zu setzen. - Der Bewerber/Bieter wird darauf hingewiesen, dass die maximale Dateimenge des Angebots 300 MB beträgt. - Der Bewerber/Bieter hat die Systemvoraussetzungen für die ordnungsgemäße Verwendung der Vergabeplattform, insbesondere der Down- und Uploadfunktionen und der sonstigen Anwendungen der verwendeten Vergabeplattform sowie die weiteren Nutzungsbedingungen des Betreibers der Vergabeplattform zu beachten und einzuhalten. - Der Bewerber/Bieter hat sich rechtzeitig vor dem Hochladen von Unterlagen - insbesondere bei fristgebundenen Erklärungen - zu vergewissern, dass eine von Seiten des Bewerbers/ Bieters ungestörte Übermittlung der Erklärungen möglich ist, dazu gehört u.a. die Beachtung der Vorgaben zur Beschränkung der maximalen Gesamtdateimenge und der Folgen bei einer Überschreitung sowie der rechtzeitige Beginn mit der Übermittlung.
Organizații și puncte de contact38
Organisation city addinfo LOT
Oberriexingen
Organisation city buyer
Oberriexingen
Organisation city revieworg LOT
Karlsruhe
Organisation city ted esen
Bonn
Organisation city tender receip LOT
Oberriexingen
Organisation country addinfo LOT
DEU
Organisation country buyer
DEU
Organisation country revieworg LOT
DEU
Organisation country sub addinfo LOT
Autoritate contractantă6
Authority main activity
gen-pub
Buyer identifier
DE145003309
Buyer internet address
https://www.oberriexingen.de
Buyer legal type
la
Buyer post code
71739
Main activity
gen-pub
Rezultate, atribuiri și contracte10
Award criterion description LOT
Qualität/Plausibilität des Vorgehens: Konzeption, Bauphasen unter laufendem Betrieb, Einbindung Bauhof/Feuerwehr, Vermietungsstrategie, Risiko- und Terminmanagement.
Award criterion name LOT
Projekt- und Revitalisierungskonzept
Award criterion number LOT
30.00 | 15.00 | 10.00 | 15.00 | 30.00
Award criterion number weight LOT
per-exa | per-exa | per-exa | per-exa | per-exa
Award criterion type LOT
quality | quality | quality | quality | price
Contract duration end date LOT
2031-03-31+02:00
Contract duration start date LOT
2027-03-15+01:00
Contract nature
services | services
Termene și durate3
Deadline receipt request
2026-09-15T10:00:00+02:00
Deadline receipt request date LOT
2026-09-15+02:00
Deadline receipt request time LOT
10:00:00+02:00
Procedură și anunț6
Legal basis
32014L0024
Legal basis NOTICE
32014L0024
Legal basis PROC
vgv
NOTICE preferred publication date
2026-09-10T00:00:00+02:00
Procedure identifier
4d335d28-12dc-4035-9989-e9bceec712c3
Procedure type
comp-dial
Clasificare CPV2
Main classification type LOT
cpv
Main classification type PROC
cpv
Loc de executare3
Place of performance
anyw | anyw
Place of performance other LOT
anyw
Place of performance other PROC
anyw
Căi de atac1
Review deadline description LOT
Es wird auf §§ 155 ff. GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer vorherigen Rüge hingewiesen. Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf das Hinweisblatt der Vergabekammer Baden-Württemberg, abrufbar unter: https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Karlsruhe/Abteilung_1/Referat_15/DocumentLibraries/Documents/15_vk_merkblatt.pdf wird hingewiesen.
Date de contact publicate în TED
16
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Textul integral publicat de TEDextinde
Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre).
Vor-Ort-Präsenz & Reaktionskonzept
Geschäftsbesorgungs- und Dienstleistungsvertrag
>> Es sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: << Die nachfolgenden Kriterien sind als Eignungsnachweise vorgesehen: • Unternehmensdarstellung; Nachweis der Eintragung in Berufs-/Handelsregister. • Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB. • Berufshaftpflichtversicherung (Vermögensschaden-/Betriebshaftpflicht) in angemessener Höhe. • Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre). • Referenzen (Unternehmen, Eignung): Nachweis mehrerer, in Summe geeigneter Erfahrungen in den letzten Jahren, insbesondere getrennt nach (a) Projektsteuerung/Revitalisierung im Bestand sowie (b) kaufmännischer/technischer Gebäude- und Mietverwaltung. Die Referenzen können aus unterschiedlichen Projekten stammen; ein "1:1-Vergleichsprojekt" wird nicht vorausgesetzt. • Personelle Leistungsfähigkeit: Benennung eines Projektteams mit Schlüsselpersonen (Projektleitung, technische Leitung, kaufmännische Leitung, Vermietung/Property Management). • Formblatt Unternehmensdaten/Ansprechpartner (Anlage C1) • Eigenerklärungen (Anlage C2) • Konzeptfragekatalog (Anlage B) • Projektteam (Anlage C4) • Preisblatt (Anlage C5). Die von der Stadt vorgegebenen Kalkulationsannahmen (Basisszenario) sind verbindlich zugrunde zu legen, um die Vergleichbarkeit der wertungsrelevanten Honorare sicherzustellen • Nachweise/Referenzen Anlage C3) • Nachweise Berufshaftpflichtversicherung • Nachweise Umsatz der letzten 3 Geschäftsjähre >> Zugänglichkeit zu Informationen im Vergabeverfahren: << Bereitstellung der Vergabeunterlagen - Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform bereitgestellt. Registrierung, Nutzung bestimmter Software - Bei einer Beteiligung am Vergabeverfahren muss eine eindeutige Bieterbezeichnung sowie eine elektronischen Adresse (Registrierung) angegeben werden. Die Registrierung hat über das Vergabeportal zu erfolgen. - Für die Rechtzeitigkeit der Registrierung, die Nutzung der Software (AI BIETERCOCKPIT) bei Angebotsabgabe und Abgabe von sonstigen Erklärungen etc. ist der Bewerber/Bieter verantwortlich. Abrufung von Informationen, Zugang von Informationen - Der Bewerber/Bieter ist für die Abrufung der bereitgestellten zusätzlichen Informationen (z.B. Antworten auf Bewerber- bzw. Bieterfragen), die sich aus dem Vergabeverfahren ergeben, eigenständig verantwortlich. Eine gesonderte Bekanntmachung erfolgt - soweit nicht gesetzlich oder im Rahmen der Vergabeverfahrensordnungen vorgeschrieben - nicht mehr. Gleiches gilt für etwaige Aufforderungen, Mitteilungen oder sonstigen Erklärungen gegenüber dem Bewerber/ Bieter. - Mitteilungen an den Bewerber/Bieter, die über die Vergabeplattform an den Bewerber/Bieter übermittelt werden, gelten mit der Bereitstellung auf der Vergabeplattform im Bereich des Bewerbers/Bieters als abgesendet. - Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, seinen Account auf der Vergabeplattform auf den Zugang von Informationen jeglicher Art hin zu kontrollieren. Mitteilungen an den Bewerber/Bieter (einschließlich Mitteilungen nach § 134 GWB) werden über das Bewerber-/Bieterpostfach der Vergabeplattform bereitgestellt. Das Bewerber-/Bieterpostfach der Vergabeplattform hat die Funktion eines (elektronischen) Briefkastens. Mit Bereitstellung der Mitteilung im Bieterpostfach auf der Vergabeplattform gehen die Mitteilungen dem Bewerber/Bieter zu. Der Bewerber/Bieter ist für die Kontrolle des Bewerber-/Bieterpostfachs der Vergabeplattform eigenverantwortlich zuständig. Der Bewerber/Bieter hat unabhängig vom Zugang zusätzlicher Nachrichten über einen Posteingang im Bewerber-/Bieterpostfach dieses selbständig auf das Vorhandensein von Mitteilungen zu kontrollieren. Verwendung der Vergabeplattform, technische Anforderungen, Verwendung technischer Mittel, Verantwortlichkeiten der Benutzung - Der Bewerber/Bieter ist für die Eignung der von ihm verwendeten technischen Mittel verantwortlich. - Der Bewerber/Bieter ist für den rechtzeitigen, vollständigen und fristgemäßen Zugang seiner Erklärungen verantwortlich. Der Bewerber/Bieter trägt damit grundsätzlich das Übermittlungsrisiko, es sei denn, dass der Bewerber/Bieter die unvollständige oder verspätete Übermittlung nicht zu vertreten hat. Der Nachweis obliegt dem Bewerber/Bieter. - Der Bewerber/Bieter hat die technischen Hinweise des Vergabeplattformbetreibers zu beachten, zu berücksichtigen und einzuhalten. Notfalls hat sich der Bewerber/Bieter rechtzeitig mit dem technischen Support des Betreibers der Vergabeplattform in Verbindung zu setzen. - Der Bewerber/Bieter wird darauf hingewiesen, dass die maximale Dateimenge des Angebots 300 MB beträgt. - Der Bewerber/Bieter hat die Systemvoraussetzungen für die ordnungsgemäße Verwendung der Vergabeplattform, insbesondere der Down- und Uploadfunktionen und der sonstigen Anwendungen der verwendeten Vergabeplattform sowie die weiteren Nutzungsbedingungen des Betreibers der Vergabeplattform zu beachten und einzuhalten. - Der Bewerber/Bieter hat sich rechtzeitig vor dem Hochladen von Unterlagen - insbesondere bei fristgebundenen Erklärungen - zu vergewissern, dass eine von Seiten des Bewerbers/ Bieters ungestörte Übermittlung der Erklärungen möglich ist, dazu gehört u.a. die Beachtung der Vorgaben zur Beschränkung der maximalen Gesamtdateimenge und der Folgen bei einer Überschreitung sowie der rechtzeitige Beginn mit der Übermittlung.
Es wird auf §§ 155 ff. GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer vorherigen Rüge hingewiesen. Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf das Hinweisblatt der Vergabekammer Baden-Württemberg, abrufbar unter: https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Karlsruhe/Abteilung_1/Referat_15/DocumentLibraries/Documents/15_vk_merkblatt.pdf wird hingewiesen.
Ansatz zur TGA-Ertüchtigung, Instandhaltungsstrategie, Qualitätssicherung, Ausschreibungsvorbereitung und Überwachung.
Anpassung der Laufzeit, da hier ein Fehler unterlaufen ist.
Ziel ist es, eine Industriebrachensituation zu vermeiden, Flächen für den städtischen Bauhof und die Freiwillige Feuerwehr auf dem Areal zu realisieren und zugleich freiwerdende Gewerbeflächen einem marktgerechten Vermietungskonzept zuzuführen.
Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt im Rahmen der gesetzlichen zulässigen Bedingungen.
Die Stadt Oberriexingen hat das ca. 16.464 m² große ehemalige INTEK-Gelände im Gewerbegebiet "Auäcker" einschließlich der vorhandenen Gebäudesubstanz erworben. Ziel ist es, eine Industriebrachensituation zu vermeiden, Flächen für den städtischen Bauhof und die Freiwillige Feuerwehr auf dem Areal zu realisieren und zugleich freiwerdende bzw. zu revitalisierende Büro- und Gewerbeflächen einem marktgerechten Vermietungskonzept zuzuführen. Die vorhandene Gebäudesubstanz ist grundsätzlich gut, erfordert jedoch - insbesondere aufgrund modular teilbarer Büroflächen - erhebliche Ertüchtigungsmaßnahmen (u. a. technische Gebäudeausrüstung), um eine getrennte Versorgung und Abrechnung je Einheit zu ermöglichen. Die Revitalisierung soll nach Möglichkeit unter einer laufenden Vermietungssituation erfolgen, um Einnahmen zu generieren. Parallel ist die kurzfristige Übernahme der Gebäude- und Mietverwaltung des Bestands erforderlich (bestehende Nutzer/Mieter), insbesondere zur Medientrennung und Abrechnung. Zwischen der projektbezogenen Konzeption, der TGA Ertüchtigung für modular teilbare Einheiten, der marktorientierten Vermietung und der laufenden Bewirtschaftung besteht somit ein enger funktionaler Zusammenhang, der eine integrierte Steuerung und Koordination erfordert. Die Stadtverwaltung verfügt nicht über die personellen Ressourcen und die praktische Erfahrung, um ein derart komplexes Projekt selbst vollständig zu konzipieren, umzusetzen, zu vermarkten und dauerhaft zu bewirtschaften. Daher soll ein externer Dienstleister ("alles aus einer Hand") im Rahmen eines Geschäftsbesorgungs- und Dienstleistungsvertrags beauftragt werden.
Verbindliche Präsenz- und Erreichbarkeitskonzepte (in der Bauphase wöchentlicher Jour-fixe vor Ort, Service- und Interventionszeiten; Reaktionszeit spätestens 1 Arbeitstag).
Qualifikation/Erfahrung der benannten Schlüsselpersonen, Rollen, Verfügbarkeit, Schnittstellenmanagement; ggf. methodische Kompetenz (Berichtswesen, Controlling).
Projekt- und Revitalisierungskonzept
Qualität/Plausibilität des Vorgehens: Konzeption, Bauphasen unter laufendem Betrieb, Einbindung Bauhof/Feuerwehr, Vermietungsstrategie, Risiko- und Terminmanagement.
Stadt Oberriexingen
Preis
Referenzen (Unternehmen, Eignung): Nachweis mehrerer, in Summe geeigneter Erfahrungen in den letzten Jahren, insbesondere getrennt nach (a) Projektsteuerung/Revitalisierung im Bestand sowie (b) kaufmännischer/technischer Gebäude- und Mietverwaltung. Die Referenzen können aus unterschiedlichen Projekten stammen; ein "1:1-Vergleichsprojekt" wird nicht vorausgesetzt. Personelle Leistungsfähigkeit: Benennung eines Projektteams mit Schlüsselpersonen (Projektleitung, technische Leitung, kaufmännische Leitung, Vermietung/Property Management).
>> Zugänglichkeit zu Informationen im Vergabeverfahren: << Bereitstellung der Vergabeunterlagen - Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform bereitgestellt. Registrierung, Nutzung bestimmter Software - Bei einer Beteiligung am Vergabeverfahren muss eine eindeutige Bieterbezeichnung sowie eine elektronischen Adresse (Registrierung) angegeben werden. Die Registrierung hat über das Vergabeportal zu erfolgen. - Für die Rechtzeitigkeit der Registrierung, die Nutzung der Software (AI BIETERCOCKPIT) bei Angebotsabgabe und Abgabe von sonstigen Erklärungen etc. ist der Bewerber/Bieter verantwortlich. Abrufung von Informationen, Zugang von Informationen - Der Bewerber/Bieter ist für die Abrufung der bereitgestellten zusätzlichen Informationen (z.B. Antworten auf Bewerber- bzw. Bieterfragen), die sich aus dem Vergabeverfahren ergeben, eigenständig verantwortlich. Eine gesonderte Bekanntmachung erfolgt - soweit nicht gesetzlich oder im Rahmen der Vergabeverfahrensordnungen vorgeschrieben - nicht mehr. Gleiches gilt für etwaige Aufforderungen, Mitteilungen oder sonstigen Erklärungen gegenüber dem Bewerber/ Bieter. - Mitteilungen an den Bewerber/Bieter, die über die Vergabeplattform an den Bewerber/Bieter übermittelt werden, gelten mit der Bereitstellung auf der Vergabeplattform im Bereich des Bewerbers/Bieters als abgesendet. - Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, seinen Account auf der Vergabeplattform auf den Zugang von Informationen jeglicher Art hin zu kontrollieren. Mitteilungen an den Bewerber/Bieter (einschließlich Mitteilungen nach § 134 GWB) werden über das Bewerber-/Bieterpostfach der Vergabeplattform bereitgestellt. Das Bewerber-/Bieterpostfach der Vergabeplattform hat die Funktion eines (elektronischen) Briefkastens. Mit Bereitstellung der Mitteilung im Bieterpostfach auf der Vergabeplattform gehen die Mitteilungen dem Bewerber/Bieter zu. Der Bewerber/Bieter ist für die Kontrolle des Bewerber-/Bieterpostfachs der Vergabeplattform eigenverantwortlich zuständig. Der Bewerber/Bieter hat unabhängig vom Zugang zusätzlicher Nachrichten über einen Posteingang im Bewerber-/Bieterpostfach dieses selbständig auf das Vorhandensein von Mitteilungen zu kontrollieren. Verwendung der Vergabeplattform, technische Anforderungen, Verwendung technischer Mittel, Verantwortlichkeiten der Benutzung - Der Bewerber/Bieter ist für die Eignung der von ihm verwendeten technischen Mittel verantwortlich. - Der Bewerber/Bieter ist für den rechtzeitigen, vollständigen und fristgemäßen Zugang seiner Erklärungen verantwortlich. Der Bewerber/Bieter trägt damit grundsätzlich das Übermittlungsrisiko, es sei denn, dass der Bewerber/Bieter die unvollständige oder verspätete Übermittlung nicht zu vertreten hat. Der Nachweis obliegt dem Bewerber/Bieter. - Der Bewerber/Bieter hat die technischen Hinweise des Vergabeplattformbetreibers zu beachten, zu berücksichtigen und einzuhalten. Notfalls hat sich der Bewerber/Bieter rechtzeitig mit dem technischen Support des Betreibers der Vergabeplattform in Verbindung zu setzen. - Der Bewerber/Bieter wird darauf hingewiesen, dass die maximale Dateimenge des Angebots 300 MB beträgt. - Der Bewerber/Bieter hat die Systemvoraussetzungen für die ordnungsgemäße Verwendung der Vergabeplattform, insbesondere der Down- und Uploadfunktionen und der sonstigen Anwendungen der verwendeten Vergabeplattform sowie die weiteren Nutzungsbedingungen des Betreibers der Vergabeplattform zu beachten und einzuhalten. - Der Bewerber/Bieter hat sich rechtzeitig vor dem Hochladen von Unterlagen - insbesondere bei fristgebundenen Erklärungen - zu vergewissern, dass eine von Seiten des Bewerbers/ Bieters ungestörte Übermittlung der Erklärungen möglich ist, dazu gehört u.a. die Beachtung der Vorgaben zur Beschränkung der maximalen Gesamtdateimenge und der Folgen bei einer Überschreitung sowie der rechtzeitige Beginn mit der Übermittlung.
Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Preis / Honorarangebot Gesamthonorar (Grundpauschalen, Einheitspreise; ggf. definierte leistungsbezogene Komponenten) und Transparenz der Kalkulation.
Berufshaftpflichtversicherung (Vermögensschaden-/Betriebshaftpflicht) in angemessener Höhe.
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Technische Kompetenz (Instandhaltung/Modernisierung)
Projektteam & Organisation
Unternehmensdarstellung; Nachweis der Eintragung in Berufs-/Handelsregister.
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
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Kapellenstrasse 17
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DEA22
Loturi TED
1
LOT-0000
Geschäftsbesorgungs- und Dienstleistungsvertrag
Die Stadt Oberriexingen hat das ca. 16.464 m² große ehemalige INTEK-Gelände im Gewerbegebiet "Auäcker" einschließlich der vorhandenen Gebäudesubstanz erworben. Ziel ist es, eine Industriebrachensituation zu vermeiden, Flächen für den städtischen Bauhof und die Freiwillige Feuerwehr auf dem Areal zu realisieren und zugleich freiwerdende bzw. zu revitalisierende Büro- und Gewerbeflächen einem marktgerechten Vermietungskonzept zuzuführen. Die vorhandene Gebäudesubstanz ist grundsätzlich gut, erfordert jedoch - insbesondere aufgrund modular teilbarer Büroflächen - erhebliche Ertüchtigungsmaßnahmen (u. a. technische Gebäudeausrüstung), um eine getrennte Versorgung und Abrechnung je Einheit zu ermöglichen. Die Revitalisierung soll nach Möglichkeit unter einer laufenden Vermietungssituation erfolgen, um Einnahmen zu generieren. Parallel ist die kurzfristige Übernahme der Gebäude- und Mietverwaltung des Bestands erforderlich (bestehende Nutzer/Mieter), insbesondere zur Medientrennung und Abrechnung. Zwischen der projektbezogenen Konzeption, der TGA Ertüchtigung für modular teilbare Einheiten, der marktorientierten Vermietung und der laufenden Bewirtschaftung besteht somit ein enger funktionaler Zusammenhang, der eine integrierte Steuerung und Koordination erfordert. Die Stadtverwaltung verfügt nicht über die personellen Ressourcen und die praktische Erfahrung, um ein derart komplexes Projekt selbst vollständig zu konzipieren, umzusetzen, zu vermarkten und dauerhaft zu bewirtschaften. Daher soll ein externer Dienstleister ("alles aus einer Hand") im Rahmen eines Geschäftsbesorgungs- und Dienstleistungsvertrags beauftragt werden.
70000000 — Servicii imobiliare
Detalii licitație
Descriere
Ziel ist es, eine Industriebrachensituation zu vermeiden, Flächen für den städtischen Bauhof und die Freiwillige Feuerwehr auf dem Areal zu realisieren und zugleich freiwerdende Gewerbeflächen einem marktgerechten Vermietungskonzept zuzuführen.
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