Anunțul 632580-2026 pentru Germania – Servicii de programare şi de consultanţă software – 2026-41 BGW BuS-Portal este publicat de Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) și este încadrat la codul CPV 72200000.
Sinteză HarveyAI
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Der Preis ergibt sich aus den Angaben im Preisblatt.
Award criterion name LOT
Der Preis fließt zu 50% in die Gesamtbewertung ein.
Award criterion number LOT
50 | 50
Award criterion number weight LOT
per-exa | per-exa
Award criterion type LOT
price | quality
Contract conclusion date
2026-09-08+02:00
Contract duration start date LOT
2026-09-08+02:00
Contract identifier
VER-0001
Contract nature
services | services
Contract nature main LOT
services
Contract nature main PROC
services
Contract tender id
TEN-0001
Result LOT identifier
LOT-0001
Result value CUR NOTICE
EUR
Result value NOTICE
533000.00
Alte informații publicate16
Additional classification PROC
72222300 | 72263000
Additional classification type PROC
cpv | cpv
Awarding cpb org
true
Dispatch date
2026-09-11+02:00
Dispatch time
10:34:28+02:00
Official language
DEU
Ojs number
177/2026
Place performance street PROC
Pappelallee 33/35/37
Received submissions type code
tenders | t-esubm | t-oth-eea | t-no-eea | t-sme
Organizații și puncte de contact72
Organisation city buyer
Hamburg
Organisation city financing
Hamburg
Organisation city mediator LOT
Bonn
Organisation city paying
Hamburg
Organisation city reviewinfo LOT
Bonn
Organisation city revieworg LOT
Bonn
Organisation city signatory
Hamburg
Organisation city subcontractor
Gunzenhausen
Organisation city ted esen
Bonn
Autoritate contractantă6
Authority main activity
gen-pub
Buyer identifier
Leitweg-ID 993-8[telefon eliminat]
Buyer internet address
http://www.bgw-online.de
Buyer legal type
body-pl-cga
Buyer post code
22089
Main activity
gen-pub
Loturi6
Additional classification LOT
72222300 | 72263000
Additional classification type LOT
cpv | cpv
Eu fund LOT
no-eu-funds
Gpa LOT
true
Identifier LOT
LOT-0001
Place performance street LOT
Pappelallee 33/35/37
Procedură și anunț6
Legal basis
32014L0024
Legal basis NOTICE
32014L0024
Legal basis PROC
vgv
NOTICE preferred publication date
2026-09-13T00:00:00+02:00
Procedure identifier
cfeb5833-a727-4163-b89b-7bd391ad34aa
Procedure type
neg-w-call
Câștigători și oferte11
Tender rank
1
Tender ranked res
true
Winner city
Berlin
Winner country
DEU
Winner country sub
DE300
Winner decision date
2026-07-22+02:00
Winner identifier
DE813445784
Winner name
Condat AG
Winner post code
10559
Winner selection status
selec-w
Loc de executare9
Place of performance
DE600 | DEU | DE600 | DEU
Place of performance city LOT
Hamburg
Place of performance city PROC
Hamburg
Place of performance country LOT
DEU
Place of performance country PROC
DEU
Place of performance post code LOT
22089
Place of performance post code PROC
22089
Place of performance subdiv LOT
DE600
Place of performance subdiv PROC
Clasificare CPV2
Main classification type LOT
cpv
Main classification type PROC
cpv
Valori2
Total value
533000
Total value CUR
EUR
Căi de atac1
Review deadline description LOT
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): 1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. 2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB) (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: - gegen § 134 GWB verstoßen hat oder - den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. 3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Date de contact publicate în TED
17
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Textul integral publicat de TEDextinde
Hetzner Online GmbH
Die Leistung fließt zu 50% in die Gesamtbewertung ein.
Das Prinzip der Bewertung erfolgt überschlägig wie nachfolgend dargestellt. Für je-des einzelne Kriterium kann der Erwartungshorizont (Zielerfüllungsgrad) und die Ge-wichtung aus der Bewertungsmatrix entnommen werden. Die Auftraggeberin geht bei der Bewertung anhand der von Ihnen eingereichten Unter-lagen vor und wird unter Berücksichtigung der Leistungsbeschreibung und der be-schriebenen Erwartungshorizonte ihre Bewertungspunkte vergeben.
2026-41 BGW BuS-Portal
Der Preis fließt zu 50% in die Gesamtbewertung ein.
Der Preis ergibt sich aus den Angaben im Preisblatt.
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
BuS-Portal der BGW – Digitale Plattform zur Unterstützung der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung
Vergabekammer des Bundes Bundeskartellamt
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): 1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. 2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB) (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: - gegen § 134 GWB verstoßen hat oder - den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. 3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Condat AG
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) beabsichtigt den Aufbau eines digitalen Portals („BuS-Portal“) zur Unterstützung von Kleinst- und Kleinun-ternehmen (KKU) im Bereich der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung (BuS). Viele Kleinst- und Kleinunternehmen (KKU) haben Schwierigkeiten bei der Umsetzung ge-setzlich vorgeschriebener Anforderungen an die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung (BuS). Ein Modellprojekt der BGW hat ergeben, dass etwa 25 % der Betriebe keinen BuS-Betreuungsnachweis erbringen. Ursachen sind unter anderem: • fehlende Information und Orientierung, • wahrgenommene Kostenhürden, • mangelnde Dienstleisterkapazitäten Ziel ist es, eine zentrale digitale Plattform bereitzustellen, über die Unternehmen ihre gesetz-lich vor-geschriebenen Nachweispflichten zur BuS-Betreuung strukturiert erfüllen können. Gleichzeitig soll das Portal eine transparente Übersicht über qualifizierte, bei der BGW zuge-lassene Dienstleister bieten und die Koordination zwischen Unternehmen, Dienstleistern und der BGW vereinfachen. Die Angaben gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 VgV ergeben sich aus der beigefügten Leistungsbe-schreibung. Diese Angaben setzten die Anforderungen aus der Rechtsprechung (EuGH, Urt. v. 17.06.2021, C-23/20 – Simonsen & Weel) um.
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Betrieb Rechenzentrum in Deutschland und Hosting CSH
01 ••• ••• 14+02:00
selec-w
Pappelallee 33/35/37
neg-w-call
t-sme
040202071537
991-02380-92
none
DE300
http://www.bgw-online.de
t-oth-eea
2000-01-01+01:00
price
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Berlin
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Gunzenhausen
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DEU
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ted-esen
DEA22
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Loturi TED
1
LOT-0001 2026-41
BuS-Portal der BGW – Digitale Plattform zur Unterstützung der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) beabsichtigt den Aufbau eines digitalen Portals („BuS-Portal“) zur Unterstützung von Kleinst- und Kleinun-ternehmen (KKU) im Bereich der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung (BuS). Viele Kleinst- und Kleinunternehmen (KKU) haben Schwierigkeiten bei der Umsetzung ge-setzlich vorgeschriebener Anforderungen an die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung (BuS). Ein Modellprojekt der BGW hat ergeben, dass etwa 25 % der Betriebe keinen BuS-Betreuungsnachweis erbringen. Ursachen sind unter anderem: • fehlende Information und Orientierung, • wahrgenommene Kostenhürden, • mangelnde Dienstleisterkapazitäten Ziel ist es, eine zentrale digitale Plattform bereitzustellen, über die Unternehmen ihre gesetz-lich vor-geschriebenen Nachweispflichten zur BuS-Betreuung strukturiert erfüllen können. Gleichzeitig soll das Portal eine transparente Übersicht über qualifizierte, bei der BGW zuge-lassene Dienstleister bieten und die Koordination zwischen Unternehmen, Dienstleistern und der BGW vereinfachen. Die Angaben gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 VgV ergeben sich aus der beigefügten Leistungsbe-schreibung. Diese Angaben setzten die Anforderungen aus der Rechtsprechung (EuGH, Urt. v. 17.06.2021, C-23/20 – Simonsen & Weel) um.
72200000 — Servicii de programare si de consultanta software
Rezultate și atribuiri TED
LOT-0001533.000,00 EUR
Câștigător: Condat AG · CUI DE813445784
Contract VER-00018 sept. 20264 oferte primite
Detalii licitație
Descriere
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) beabsichtigt den Aufbau eines digitalen Portals („BuS-Portal“) zur Unterstützung von Kleinst- und Kleinun-ternehmen (KKU) im Bereich der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung (BuS). Viele Kleinst- und Kleinunternehmen (KKU) haben Schwierigkeiten bei der Umsetzung ge-setzlich vorgeschriebener Anforderungen an die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung (BuS). Ein Modellprojekt der BGW hat ergeben, dass etwa 25 % der Betriebe keinen BuS-Betreuungsnachweis erbringen. Ursachen sind unter anderem: • fehlende Information und Orientierung, • wahrgenommene Kostenhürden, • mangelnde Dienstleisterkapazitäten Ziel ist es, eine zentrale digitale Plattform bereitzustellen, über die Unternehmen ihre gesetz-lich vor-geschriebenen Nachweispflichten zur BuS-Betreuung strukturiert erfüllen können. Gleichzeitig soll das Portal eine transparente Übersicht über qualifizierte, bei der BGW zuge-lassene Dienstleister bieten und die Koordination zwischen Unternehmen, Dienstleistern und der BGW vereinfachen. Die Angaben gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 VgV ergeben sich aus der beigefügten Leistungsbe-schreibung. Diese Angaben setzten die Anforderungen aus der Rechtsprechung (EuGH, Urt. v. 17.06.2021, C-23/20 – Simonsen & Weel) um.
Căutări relevante pentru 632580-2026
Legături interne utile pentru CPV, autoritate și expresiile principale din denumirea procedurii.